zu Drucksache 6/6468 05.04.2019 Drucksache 6/7060Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. April 2019 Situation und Entwicklung der Pflege insbesondere der Altenpflege in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. April 2019 wie folgt beantwortet: I. Pflegeleistungen 1. Wie viele Menschen werden aktuell in Thüringen im Jahresdurchschnitt in a) der stationären Altenpflege, b) der ambulanten Alten- und Krankenpflege (einschließlich ambulanter Intensivkrankenpflege), c) Krankenhäusern, d) Reha-Kliniken, e) Geburtshäusern/Kliniken mit geburtshilflicher Abteilung und f) stationären und ambulanten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung jeweils und insgesamt pflegerisch versorgt und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Anzahl der Menschen, die in Thüringen im Jahresdurchschnitt in den in a) bis f) genannten Einrichtungen in den Jahren 2008 bis 2017 pflegerisch versorgt wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr stationäre Altenpflege ambulante Altenpflege ambulante Krankenpflege * Krankenhäuser Reha-Kliniken Kliniken** stationäre Einrichtungen ambulte Einrichtungen gesamt ohne ambulante Krankenpflege * 2008 550.816 66.019 14.262 20.864 10.038 2009 21.781 18.734 32.992 558.033 68.368 13.941 21.628 10.753 713.238 2010 33.564 559.260 66.055 15.351 22.369 11.538 2011 23.828 19.996 34.003 568.731 61.809 15.115 23.174 11.745 724.398 2012 34.636 573.536 62.334 15.634 23.813 12.962 2013 25.539 20.958 35.187 577.497 60.775 14.761 24.615 13.471 737.616 2014 35.380 580.939 61.501 15.240 24.782 13.900 2015 27.486 23.185 36.120 582.837 61.477 15.355 25.138 13.943 749.421 2016 36.708 588.633 61.159 16.625 24.797 13.825 2017 25.398 28.882 37.334 580.612 61.592 14.884 24.323 12.896 748.587 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), AOK PLUS *ambulante Krankenpflege: Daten nur AOK Plus **Kliniken: nur Kliniken, keine Daten zu Geburtshäusern A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6468 - 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Die fehlenden Jahresdaten wurden vom TLS nicht erhoben. Zu erkennen ist, dass die Anzahl der pflegerisch zu versorgenden Menschen in den letzten zehn Jahren grundsätzlich stetig gestiegen ist. 2. Welchen Stellenwert nehmen demgegenüber häusliche Pflegeleistungen ein? Pflegebedürftige Menschen werden heute sowohl zu Hause als auch im Pflegeheim versorgt. Welches Pflegesetting geeignet ist, hängt von den individuellen Umständen und im Sinne der Selbstbestimmung von den Wünschen des zu Pflegenden ab. Zu den Vorteilen der häuslichen Pflege zählt, dass für die zu pflegenden Menschen ihr gewohntes Umfeld weiterhin Bestand haben kann. Dadurch können Alltagstätigkeiten erhalten bleiben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, körperliche, geistige und soziale Aktivitäten zu erhalten und Integration zu fördern. Auch finanzielle Erwägungen sprechen für eine häusliche pflegerische Versorgung , denn sie ist den meisten Fällen für die Betroffenen deutlich kostengünstiger. 3. Welche entsprechende Situation wird für die kommenden Jahre bis 2040 erwartet (Differenzierung wie zuvor bei Frage 1 und insgesamt)? Für die Beantwortung liegen keine entsprechenden Daten vor. Allerdings sind die in der Fachkräftestudie "Der Bedarf an Altenpflegefachkräften in Thüringen in Perspektive 2030" des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) aus dem Jahr 2014 prognostizierten Bedarfe in der Altenpflege bis zum Jahr 2030 bereits im Jahr 2017 eingetreten. Dies resultiert unter anderem daher , dass sich mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum 1. Januar 2017 die Kriterien für die Zugangsberechtigung zu den Leistungen der Pflegeversicherung geändert haben. Die kognitiven Einschränkungen sind seither definitorischer Bestandteil der Pflegebedürftigkeit. Dies führte im Zeitraum von 2015 bis 2017 zu einer deutlichen Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Insofern wurden die Prognosen übertroffen, was eine entsprechende Herausforderung darstellt. Neben der Veränderung des Umfangs der Bevölkerung wird für die Zukunft auch mit einer Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung gerechnet. Gegenüber 2014 wird der Anteil von Personen ab 65 Jahren um etwa neun Prozentpunkten bis 2030 und mehr als zehn Prozentpunkten bis 2035, dass heißt von vormals ein Viertel auf dann mehr als ein Drittel der Bevölkerung anwachsen . Dies erfolgt vor allem aufgrund des anteiligen Rückgangs der Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren seit 2014. Sowohl absolut als auch anteilig nimmt die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2030 demnach stark ab. In der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes werden alle Personen erfasst, die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) erhalten. Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Pflegekassen beziehungsweise private Versicherungsunternehmen unter maßgeblicher Berücksichtigung eines Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Wie aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich, steigt die Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter exponentiell an, wobei Frauen ein höheres Pflegebedürftigkeitsrisiko als Männer aufweisen: Quelle: Statistisches Bundesamt; Eigene Berechnung 3 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zugleich verändern sich mit steigendem Alter auch die Anteile der Leistungsarten. Über alle Altersgruppen hinweg waren im Jahr 2011 fast die Hälfte (49 Prozent) aller Pflegebedürftigen Empfänger von ausschließlich Pflegegeld, 27 Prozent waren Leistungsempfänger vollstationärer Pflege und 24 Prozent Leistungsempfänger ambulanter Pflege. Mit steigendem Alter nimmt vor allem der Anteil an Pflegebedürftigen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zu, wohingegen der Anteil an Empfängern von ausschließlich Pflegegeld abnimmt (vergleiche nachfolgende Abbildung). Quelle: Statistisches Bundesamt; Eigene Berechnung Um die Entwicklung der Anzahl an Pflegebedürftigen näherungsweise zu berechnen werden mit Hilfe der Pflegestatistik zunächst die Pflegequoten ermittelt. Infolge der unterschiedlichen Pflegebedürftigkeit wird hierbei zwischen Fünf-Jahres-Altersklassen und Geschlecht sowie nach Leistungsart differenziert. Anschließend werden die Quoten auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung - unterschieden nach Fünf-Jahres-Altersklassen und Geschlecht - übertragen. Es ist möglich, dass die Pflegequoten mit zunehmender Lebenserwartung ansteigen (Medikalisierungsthese ) oder sinken (Kompressionsthese). In der vorliegenden Prognose werden im Einklang mit zahlreichen anderen Publikationen jedoch konstante Pflegewahrscheinlichkeiten angenommen (vergleiche Hackmann und Moog 2010, Blinkert und Gräf 2009 und Schnabel 2007). Überträgt man die aktuellen Pflegequoten auf die Bevölkerungsvorausberechnung, so erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen. Besonders hoch ist der Anstieg im Bereich der stationären (+40 Prozent) und der ambulanten Pflege (+38 Prozent). Der Zuwachs an Pflegebedürftigen im Bereich häuslicher Pflege (+23 Prozent) fällt - wie auch schon in den vergangenen Jahren - demgegenüber geringer aus. Es gibt vielfältige Gründe für die als Professionalisierungstrend bezeichnete Entwicklung. Die wichtigsten Gründe sind ein stark steigender Anteil an alten und hochaltrigen Pflegebedürftigen, ein rückläufiges Potential an pflegenden (weiblichen) Angehörigen, steigende Erwerbstätigenquoten bei Frauen sowie ein wachsender Anteil von Singlehaushalten und eine steigende Mobilität Erwerbstätiger und ein damit verbundenes Wegbrechen familialer Unterstützungssysteme (Quelle: Statistisches Bundesamt). 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsbedingungen der Pflegenden und die Attraktivität der Pflegeberufe in Thüringen? Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die Fachkräftesituation beziehungsweise Fachkräftegewinnung im Bereich der Pflege und insbesondere der Altenpflege in den anderen EU-Staaten? Welche Maßnahmen dieser EU-Länder sind der Landesregierung bekannt, um die Fachkräftesituation in diesen Ländern zu verbessern? Der demografische Wandel betrifft die Pflege doppelt. Mit der Alterung der Bevölkerung insgesamt steigt auch die Nachfrage nach professioneller Pflege. Zugleich sinkt das Potenzial an Arbeitskräften , aus dem der Bedarf nach Pflegefachkräften gedeckt werden kann. Für die Pflegebranche, die Beschäftigten in der Altenpflege sowie für Politik und Gesellschaft ist dies eine Herausforderung. Somit stellt die Gewinnung von qualifiziertem Personal und vor allem das Halten des Personals durch die Träger der Pflegeeinrichtungen eine Daueraufgabe dar. Entscheidend sind die beruflichen Rahmenbedingungen der Pflegekräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Häufig werden die Arbeitsbedingungen der Pflegenden aufgrund hoher seelischer und körperlicher Belastung, häufige Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht - die ein geregeltes Familienleben oft 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 erschweren - sowie die im Vergleich mit der Krankenpflege und der Entlohnung in den westdeutschen Ländern niedrigere Entlohnung in der Altenpflege als problematisch betrachtet. Dies wirkt sich gesamt negativ auf das Ansehen der Pflegebranche aus. Für eine nachhaltige Stärkung des Ansehens der Pflege in der Öffentlichkeit und um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen in Thüringen sicherzustellen, bedarf es vor allem einer Verbesserung hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Pflege sowie der Personal- und Nachwuchsgewinnung. Dazu gehört auch eine gute tarifgerechte Entlohnung . Gleichwohl wiesen in Thüringen im Jahr 2017 die Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens einen der niedrigsten Werte bei der Tarifbindung auf. Nur 11 Prozent dieser Betriebe und 37 Prozent der Beschäftigten befinden sich in einer Tarifbindung. Diese liegen damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt: In Zeiten wachsender Konkurrenz um Fachkräfte steigt auch die Bedeutung betrieblicher Tarifbindung beziehungsweise Tariforientierung. Da Betriebe mit Tarifbindung und Betriebe mit Tariforientierung oft die attraktiveren Arbeitgeber für potenzielle Fachkräfte sind, ist für die Sozial- beziehungsweise Tarifpartner auch die Ausweitung der Tarifbindung eine wichtige Aufgabe für den Ausbildungs- und Arbeitsstandort Thüringen insgesamt. Wie in den anderen ostdeutschen Ländern ist auch in Thüringen die Tarifbindung - sowohl der Betriebe als auch der Beschäftigten - weiterhin deutlich niedriger als in den westdeutschen Ländern. Die geringere Reichweite der Tarifbindung der Betriebe im Freistaat reduziert die Möglichkeiten der Sozialpartner, durch kollektive Flächentarifverträge betriebsübergreifende (Lohn-) Mindeststandards zu setzen und damit auf die Qualität von Arbeit insgesamt einzuwirken. Der Landesregierung sind im Pflegesektor in Thüringen folgende Tarifverträge beziehungsweise kirchenrechtliche Regelungen bekannt: - Arbeitsvertragsrichtlinie Caritas Ost - Arbeitsvertragsrichtlinie DW EKM - AWO DHV - TVöD - DRK Thüringen/DHV - Paritätischer/PATT Laut einer Aufstellung der AOK PLUS mit Stand vom 13. Juli 2016 stellen sich die Tarife und durchschnittlichen Personalkosten in Thüringen wie folgt dar (Anmerkung: die Zahlen stimmen nicht mit der genauen Anzahl der Einrichtungen laut Pflegestatistik überein, da der AOK PLUS keine durchgängigen Zahlen vorliegen): 5 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ambulante Pflegeeinrichtungen - Tarife und durchschnittliche Personalkosten Tarif Anzahl PE Ø Personalkosten Pflegefachkraft in Euro Ø Personalkosten Pflegekraft in Euro AVR Caritas Ost 11 36.673,85 28.602,93 AVR DW EKM 38 41.262,66 31.861,16 AWO DHV 20 35.587,70 26.743,15 BAT/TVÖD - - - DRK Thüringen/DHV 29 31.901,34 25.521,77 Paritätischer 21 28.893,87 22.600,94 ohne Tarif 261 27.598,17 22.307,31 380 stationäre Pflegeeinrichtungen - Tarife und durchschnittliche Personalkosten Tarif Anzahl PE Ø Personalkosten Pflegefachkraft in Euro Ø Personalkosten Pflegekraft in Euro AVR Caritas Ost 24 45.278,35 36.106,01 AVR DW EKM 37 45.285,05 36.447,56 AWO DHV 49 38.338,88 30.667,60 BAT/TVÖD 17 41.235,71 32.881,18 DRK Thüringen/DHV 28 37.595,36 30.124,51 Paritätischer/PATT 9 34.906,63 26.498,59 ohne Tarif 182 35.842,10 28.577,76 346 (Die Steigerungen der Pauschalverfahren der Jahre 2015 und 2016 sind hier nicht enthalten) Von Seiten der Landesregierung muss darauf hingewiesen werden, dass die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen originäre Aufgabe der Einrichtungsträger ist. Ebenso sind die Möglichkeiten der Landespolitik, Einfluss auf Löhne oder Tarifbindung zu nehmen, begrenzt. Weitere Ausführungen zu den Rahmenbedingungen sowie zur Fachkräftegewinnung in anderen EU-Staaten werden in den Fragen 26, 28 und 29 vorgenommen. Über Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in anderen EU-Ländern liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. 5. Wie viele Menschen engagieren sich derzeit in Thüringen ehrenamtlich als Unterstützung im Pflegebereich ? Konkrete Angaben dazu, wie viele Menschen sich aktuell in Thüringen ehrenamtlich im Pflegebereich engagieren, liegen der Landesregierung nicht vor. Nach Information der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. engagieren sich über das Projekt "Pflegebegleiter" bei den aktuell neun aktiven Standorten derzeit 2 bis 11 ehrenamtliche Pflegebegleiter zur Unterstützung pflegender Angehöriger (Stand: Oktober 2018). Zudem existieren cirka 35 Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz. Die Ansprechpartner der Gruppen (1 bis 2 Personen) agieren ebenfalls ehrenamtlich. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten fünf Jahren unternommen, um dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen? Wie will sie dieses Engagement weiterhin stärken? Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist nach § 8 Abs. 1 Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen stehen der Bund, das Land, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen gleichermaßen in der Verantwortung , eine leistungsfähige ambulante und stationäre Pflege zu gewährleisten. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 Vorrang hat jedoch stets die Pflege im häuslichen Bereich. Sie entspricht den Vorstellungen und Wünschen der weit überwiegenden Mehrzahl der Betroffenen. Umso wichtiger ist es daher, diese Menschen zu entlasten und zu unterstützen. Da sich diese unterstützenden Angebote vor allem auf ehrenamtlichen Strukturen gründen, fördert und unterstützt die Thüringer Landesregierung den Ausbau dieses bürgerschaftlichen Engagements durch verschiedene Maßnahmen: 1. Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag Mit der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag wird nachhaltig das Ziel verfolgt, Pflegepersonen zu entlasten . Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sollen mit konkreten Angeboten unterstützt werden, damit die Betroffenen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten bleiben und sie ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen können. Diese Angebote werden zumeist von ehrenamtlichen Helfern erbracht und gründen auf bürgerschaftlichem Engagement, welches es zu fördern gilt. Das Nähere zur Förderung der Angebote wird durch die Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlicher Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen festgelegt. Die Förderung gilt neben den Angeboten zur Unterstützung im Alltag auch für den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen nach § 45c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI, für Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI sowie für die Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI. Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel für einen Auf- und Ausbau solcher Angebote können der folgenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2014 in Euro 2015 in Euro 2016 in Euro 2017 in Euro Gesamtfördervolumen des Landes 299.069 339.490 375.393 376.795,00 Für das Jahr 2018 standen im Landeshaushalt genau wie in diesem Jahr insgesamt 450.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Ein Förderbetrag in derselben Höhe steht auf Seiten der Pflegekassen bereit, somit also 900.000 Euro allein im Haushaltsjahr 2019. Im Ergebnis können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf landesweit 158 als qualitätsgesichert anerkannte Angebote zurückgreifen. 2. Förderung der ehrenamtlichen Arbeit durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung In den Jahren 2012 bis 2016 wurde das Modellprojekt "Netzwerk Pflegebegleiter in Thüringen" vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen in gemeinsamer Verantwortung durchgeführt und zu jeweils 50 vom Hundert finanziert. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung koordinierte das Modellprojekt . Die fachliche Begleitung erfolgte durch einen externen Projektbeirat. Das Projekt dient der Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger durch qualifizierte , ehrenamtliche Pflegebegleiter und Pflegegeleiterinnen in der Häuslichkeit. Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter führen selbst keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen durch, sie begleiten und stärken die Pflegenden mental und informieren über Entlastungsmöglichkeiten und Hilfsangebote vor Ort. Elf Pflegebegleiter-Standorte mit qualifizierten Projektinitiatorinnen und Projektinitiatoren wurden in der Projektlaufzeit etabliert. 136 ehrenamtliche Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter wurden entsprechend den Qualitätsvorgaben aus dem Bundesprojekt (Prof. Dr. Bubolz-Lutz, Forschungsinstitut Geragogik e. V. Düsseldorf) ausgebildet. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung führte regelmäßige Netzwerktreffen durch. Diese widmeten sich den Themen: Lokale Qualifizierung von Pflegebegleitern, Erfahrungsaustausch, Vernetzung mit den betrieblichen Pflegelotsen , Lobbyarbeit, Qualifizierung von Projektinitiatoren. 7 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Am 1./2. November 2017 fand die Bundeskonferenz des Netzwerks Pflegebegleitung in Erfurt statt. Das Thema "Zugänge zu pflegenden Angehörigen finden" stand im Mittelpunkt der Veranstaltung . Nach dem Auslaufen der Modellphase übernahm zu Beginn des Jahres 2017 die Alzheimergesellschaft Thüringen e. V. die Koordination des Projekts "Netzwerk Pflegebegleiter". 3. Förderung der Selbsthilfe: Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. Über die oben genannte Richtlinie wird auch die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. als Selbsthilfeorganisation gefördert, § 45d SGB XI. Neben der Bereitstellung der Fachstelle Demenz als Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Demenz, wird ein umfangreiches Schulungsangebot auch für ehrenamtliche Helfer gefördert. Darüber hinaus ist hier das Projekt "Netzwerk Pflegebegleiter-Initiativen Thüringen" und die Koordinierungsstelle für die "Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz in Thüringen" angesiedelt: Fachstelle Demenz Damit Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein fachkompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen kann, wurde 2013 unter der Trägerschaft der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. die Fachstelle aufgebaut. Sie ist Anlaufstelle für eine unabhängige und kostenfreie Beratung zum Thema Demenz in Thüringen. Darüber hinaus bietet sie Unterstützung bei einer Suche nach Entlastungsangeboten wie Selbsthilfe- oder Angehörigengruppen an, sie informiert über Betreuungsangebote und bietet Schulungen auch für ehrenamtlich Tätige an. "Netzwerk Pflegebegleiter-Initiativen Thüringen" Das "Netzwerk Pflegebegleiter-Initiativen Thüringen" ist ein zentraler Schwerpunkt der Vernetzungsarbeit der Fachstelle Demenz und hat sich aus einem Modellprojekt beginnend im Jahre 2012 in Thüringen nachhaltig etabliert. Pflegebegleitung ist ein ergänzendes Angebot zu bestehenden professionellen Unterstützungsleistungen, um pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu stärken. Dazu stehen speziell qualifizierte Ehrenamtliche pflegenden Angehörigen als Pflegebegleiter zur Seite, die in schwierigen Alltagssituationen durch Anteilnahme, Reflexion und Orientierungshilfen unterstützen. Die Pflegebegleitergruppen werden von lokalen Initiativen an verschiedenen Standorten in Thüringen koordiniert. Aktuell existieren in Thüringen insgesamt neun Pflegebegleiter-Standorte. Die Förderung der Pflegebegleiter-Initiativen erfolgt durch das Land und die Pflegekassen auf Grundlage der bereits genannten Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlicher Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen. Zielsetzung der Koordinierungsstelle des Netzwerkes Pflegebegleiter-Initiativen sind die nachhaltige Etablierung sowie ein möglichst flächendeckender Ausbau der einzelnen Pflegebegleiter-Standorte im Freistaat. Netzwerk "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz in Thüringen" Die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz entstanden im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Modellprogramms, welches im Zeitraum von 2012 bis 2018 stattfand. Ziel des Programms war es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten , indem zur gesellschaftlichen Aufklärung und Sensibilisierung beigetragen und die Inklusion der Betroffenen vorangetrieben wird. In Thüringen bestehen derzeit 15 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz, welche vor allem auf bürgerschaftlichem Engagement gründen. Alle drei Monate findet zusammen mit den Projektverantwortlichen und der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. als Koordinierungsstelle unter Beteiligung des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Netzwerktreffen statt. Die Netzwerktreffen dienen als Austauschforum und zur gegenseitigen Hilfestellung. Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. wurde von der Landesregierung mit dem Aufbau eines Demenznetzwerks beauftragt und fungiert somit als zentraler Ansprech- 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 partner für die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Akteure der Lokalen Allianzen. Ziel ist unter anderemder Ausbau von Demenznetzwerken in Thüringen. 4. Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" Im Dezember 2014 erfolgte mit der Verankerung des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) im Koalitionsvertrag der Beginn der Neuordnung familienunterstützender Leistungen in Thüringen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie hat in Zusammenarbeit mit den familienpolitischen Akteurinnen und Akteuren begonnen, die Leistungen für Familien neu zu strukturieren und zu modernisieren. Das LSZ ist am 1. Januar 2019 thüringenweit an den Start gegangen. Mit diesem Landesprogramm erhalten Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend - und Gesundheitshilfe Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne einer sozialen und bedarfsgerechten Familienpolitik. Hierfür stehen - angefangen im Jahr 2019 - jährlich über zehn Millionen Euro zur Verfügung. Alle Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen sich an dem Programm. Drei Gebietskörperschaften haben sich dafür entschieden, sich zunächst auf die Bestandsförderung zu fokussieren. Der weitaus größte Teil der Landkreise und kreisfreien Städte ist jedoch in die integrierte Sozialplanung eingestiegen. Die Ziele sind familienfreundliche Rahmenbedingungen, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und die Stärkung der ländlichen Räume unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. Im Rahmen des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" sollen die Kommunen ab dem Jahr 2020 speziell für den Bereich der pflegerischen Unterstützung zusätzliche Fördermittel erhalten. 5. Angebote der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung "Betrieblicher Pflegelotse" Wenn in einer Familie ein Pflegefall eintritt, müssen Angehörige oft schnell Entscheidungen treffen und organisatorische und pflegerische Aufgaben bewältigen. Daher hat die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung das Angebot "Betriebliche Pflegelotsen" initiiert. Interessierte Beschäftigte in Thüringer Unternehmen können sich im zweitägigen Lehrgang zum Betrieblichen Pflegelotsen ausbilden lassen und Kolleginnen und Kollegen im Sinne einer Erstberatung zum Thema Pflege und Beruf, Unterstützungsmöglichkeiten und weiterführenden Informationsmöglichkeiten informieren. Die Qualifizierung bieten die Thüringer Ehrenamtsstiftung und das AWO Bildungswerk Thüringen gGmbH an. Inhalt der Schulung sind unter anderem Vorstellung des Betrieblichen Pflegekoffers Thüringen, Der Pflegelotse - Rollenklärung, gesetzliche Grundlagen, Betreuungsstrukturen, Entlastungsangebote, Lebenssituation pflegender Angehöriger, ein Beratungsgespräch richtig führen, Fallbeispiele und praktische Übungen. "Betrieblicher Pflegekoffer" Der "Betriebliche Pflegekoffer" ist ebenfalls ein Angebot der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung . Gebündelt, übersichtlich und aktuell bietet der Betriebliche Pflegekoffer Ratsuchenden wichtige Informationen und Ansprechpartner für Beschäftigte und für Arbeitgeber. Zum Inhalt gehören: - Informations- Beratungs- und Unterstützungsangebote auf einen Blick, - Pflegebedürfig. Was nun?, - die Pflegestärkungsgesetze, - alle Leistungen zum Nachschlagen, - Ratgeber zur Pflege, - Informationen für die häusliche Pflege, - Rente für Pflegepersonen, - Tipps für Gespräche mit dem Arbeitgeber, - bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, - Leben in Pflegeheimen und neuen Wohnformen, - Informationen, Beratung und Unterstützung bei Demenz, - Betreuungsrecht, - wie kann ich vorsorgen. 9 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Familienbewusste Arbeitszeiten, - Stufenplan Beruf und Pflege, - Gesetz über die Pflegezeit, - Gesetz über die Familienpflegezeit. II. Pflegeeinrichtungen 7. Wie stellt sich aktuell in Thüringen die Anzahl der Pflegeeinrichtungen mit Vollzeit-, Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen beziehungsweise mit Umfang der Versorgungskapazitäten (Differenzierung wie bei Frage 1) dar und welcher Bedarf steht diesem Angebot jeweils gegenüber? Die aktuellen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei eine Differenzierung wie in Frage 1 aufgrund fehlender Daten nicht möglich ist: Art der Einrichtungen Anzahl der Einrichtungen Kapazität Belegung Freie Kapazität Stationäre Pflegeeinrichtungen 333 25.995 24.591 1.404 Kurzzeitpflegeeinrichtungen 6 87 44 43 Stationäre Eingliederungshilfeeinrichtungen (für geistig, körperlich, psychisch behinderte Menschen oder seelisch Kranke) 172 6.046 5.881 165 Suchthilfeeinrichtungen 15 483 426 57 Quelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Angaben nur für Volljährige, Stand: Januar 2019 Der Bedarf wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklungen erhöhen . Jedoch liegen der Landesregierung hierzu keine Angaben vor. Laut Statistik des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) bestand zum Januar 2019 in allen Einrichtungsarten eine hinreichende Anzahl freier Plätze. Trotz zum Teil freier Kapazitäten werden Betroffene und ihre Angehörigen häufig vor Herausforderungen gestellt, denn die freien Plätze befinden sich in der Regel häufig weder am gewünschten Ort, noch in der gewünschten Einrichtung . Für eine Wunscheinrichtung sind Lage, Größe, Kosten, konfessionelle Ausrichtung, Verfügbarkeit von Einzelzimmern und der persönliche Eindruck ausschlaggebend (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar). 8. Welche entsprechende Entwicklung wird hinsichtlich der Zahl der Einrichtungen und Plätze beziehungsweise des Umfangs der Versorgungskapazitäten für die kommenden Jahre bis 2040 erwartet (Differenzierung wie bei Frage 1)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen. Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 9. Wie wird sich der entsprechende Bedarf in Thüringen (Differenzierung wie bei Frage 1) für die kommenden Jahre bis 2040 demgegenüber darstellen? Sind aktuell Versorgungsdefizite zu verzeichnen beziehungsweise in den kommenden Jahren bis 2040 zu erwarten? Welche Situationen und Schwerpunkte gibt es hier in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens beziehungsweise werden hier für die kommenden Jahre bis 2040 erwartet? Die in früheren Studien prognostizierten Zahlen der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 sind bereits 2017 eingetreten. Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Auch für die einzelnen Landkreise liegen der Landesregierung keine Zahlen vor, deshalb ist eine Aussage zu der jeweiligen Situation in der Pflege nicht möglich. Zu den aktuellen Zahlen auf Landesebene wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Aktuell bestehen in Thüringen keine Versorgungsdefizite. Es wird für die Pflegekassen jedoch schwieriger, im Einzelfall für ihre Versicherten insbesondere im ländlichen Raum kurzfristig professionelle Unterstützung sicherzustellen. 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 10. In den letzten Jahren sind neue, alternative Wohnformen für pflegebedürftige Menschen entstanden: a) Wie viele selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne von § 3 Abs. 3 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz existieren derzeit in Thüringen mit welcher Größe und Belegungsdichte ? b) Wie hat sich die Inanspruchnahme beziehungsweise Gründung solcher Wohnformen in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung ein? c) Wie sichert die Landesregierung bei der neu etablierten Betreuungsform durch Wohngruppen die fachliche Kontrolle? d) Wie viele Anträge auf zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a Elftes Buch Sozialgesetzbuch werden in Thüringen gestellt? e) Wie viele Anträge nach § 23 des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes an das Landesverwaltungsamt gestellt? f) Wie viele der zuvor erfragten Anträge wurden positiv beschieden? g) Wie viele ambulant betreute Wohngemeinschaften (selbstorganisiert und nicht selbstorganisiert ) haben in Thüringen eine Anschubfinanzierung nach § 45e Elftes Buch Sozialgesetzbuch beantragt? h) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, alternative Wohnformen in der Pflege weiter zu fördern? a) bis c) In § 14 des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) ist ausschließlich für nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen eine Anzeigepflicht normiert. Daher ist mangels entsprechender Daten hierzu keine Auskunft möglich. d) Gesamtzahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Der Landesregierung liegen nur Daten der AOK PLUS vor. Bei dieser sind cirka zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Thüringen versichert. Insofern bieten diese Daten eine valide Grundlage. Die Zahl der Anträge auf Leistungen nach § 38a SGB XI (ambulant betreute Wohngruppen), welche im Zeitraum von 2015 bis 2018 bei der AOK PLUS gestellt wurden, ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: Kalenderjahr Anzahl der Leistungsempfänger 2015 793 2016 921 2017 1.048 2018 1.102 e) und f) Bislang wurden keine Anträge nach § 23 ThürWTG gestellt. g) Gesamtzahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Der Landesregierung liegen nur Daten der AOK PLUS vor. Die Anzahl bei der AOK PLUS ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Kalenderjahr Anzahl der Leistungsempfänger 2015 20 2016 15 2017 0 2018 11 h) Bis zum Jahr 2008 wurde die Herstellung von Barrierefreiheit auch in privatem Wohnraum bezuschusst . Eine investive Förderung erfolgt seither nicht mehr. Bei Vorliegen von Bedürftigkeit kann jedoch Wohngeld bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten beantragt werden. Inwieweit die Landratsämter und kreisfreien Städte aus dem Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben 11 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode der Generationen" Projekte des alternativen Wohnens künftig fördern werden und das Angebot in Anspruch genommen wird, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon haben Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a SGB XI unter den dort genannten Voraussetzungen Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI können die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen gewähren. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen . Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes einen Betrag von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und die Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert. Hervorzuheben ist hier das Thüringer Barrierereduzierungsprogramm in dem die förderfähigen Kosten für diese Maßnahmen bis zu 50 vom Hundert bezuschusst werden. Der maximale Höchstbetrag des Zuschusses ist dabei auf 10.000 Euro je Wohnung begrenzt. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden in diesem Förderprogramm Maßnahmen für rund 4.300 Wohnungen mit 31,65 Millionen Euro bezuschusst. Auch in den anderen Wohnraumförderprogrammen werden Anreize zur Schaffung von barrierefreien beziehungsweise barrierefreien und uneingeschränkt für Rollstuhlfahrer nutzbare Wohnungen gegeben. Zu nennen sind hier die gewährten Tilgungszuschüsse im Innenstadtstabilisierungsprogramm und im Thüringer Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen. 11. In welchen Abständen kontrolliert die Thüringer Heimaufsicht entsprechende Pflegeeinrichtungen in ihrer Zuständigkeit? Wie viele und welche Sanktionen wurden gegen welche Heimeinrichtung in den letzten zehn Jahren verhängt? Das Prüfintervall von ein bis drei Jahren für Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ergibt sich aus § 15 Abs. 2 ThürWTG. Für nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen ist gemäß § 16 Abs. 1 und 2 ThürWTG nur eine erste Regelprüfung vorgesehen. Daneben werden stationäre Einrichtungen und nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen bei Bedarf anlassbezogen überprüft. Gemäß dem Grundsatz "Beratung vor Sanktion" musste die Heimaufsicht bislang nur in einzelnen Fällen, in denen eine intensive Beratung nicht ausreichte, von den Sanktionsmöglichkeiten der §§ 19 ff. ThürWTG beziehungsweise den entsprechenden Regelungen des Heimgesetzes Gebrauch machen. Hierzu gehörten beispielsweise vereinzelte Aufnahmestopps nach § 21 ThürWTG. Detailliertere Angaben im Sinne des zweiten Teils der Fragestellung sind nicht verfügbar, da diese von der Heimaufsicht statistisch nicht erfasst werden. Ill. Pflegekräfte - Situation, Entwicklung und Fachkräftesicherung 12. Wie stellt sich aktuell in Thüringen der Bestand der spezifischen Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte (weiblich/männlich Altenpflegekräfte, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Gesundheits - und Kinderkrankenpflegekräfte, Gesundheits-und Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspfleger , Heilerziehungspflegerhelfer, Hebammen und weitere) in a) der stationären Altenpflege, b) der ambulanten Alten- und Krankenpflege (einschließlich ambulanter Intensivkrankenpflege), c) Krankenhäusern, d) Reha-Kliniken, e) Geburtshäusern/Kliniken mit geburtshilflicher Abteilung und f) stationären und ambulanten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung jeweils und insgesamt dar? 12 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 a) bis d) Der aktuelle Bestand an Pflegepersonal in der stationären Altenpflege, der ambulanten Alten- und Krankenpflege, in Krankenhäusern und Reha-Kliniken ist der Tabelle zu entnehmen. Weitere beziehungsweise spezifischere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. stationäre Altenpflege ambulante Alten- und Krankenpflege Krankenhäuser Reha-Kliniken gesamt Altenpfleger 729 415 1.144 Altenpflegerinnen 4.149 2.848 6.997 Altenpflegehelfer 132 48 180 Altenpflegehelferinnen 776 449 1.225 Gesundheits- und Krankenpfleger 122 161 283 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen 1.757 1.751 3.508 weitere 12.864 6.270 19.134 20.520 11.942 11.933 617 45.012 Quelle: TLS, Stand: 15.12. beziehungsweise 31.12. e) Zur Beantwortung der Fragestellung wurde der Hebammenlandesverband Thüringen beteiligt. Aus Sicht der Hebammen zählt die Geburtshilfe nicht zu Pflegeleistungen und Pflegekräften. Insofern liegen der Landesregierung keine Daten vor. f) Die nachfolgende Tabelle enthält den Ist-Stand der Fachkräfte (FK) und der Hilfskräfte (HK) in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nach Köpfen (Anzahl) sowie nach Vollzeitkräften (VZK). Statistische Daten zu den jeweiligen Berufsausbildungen liegen nicht vor. FK Pflege (Anzahl) FK Pflege (VzK) HK Pflege (Anzahl) HK Pflege (VzK) FK Betreuung (Anzahl) FK Betreuung (VzK) HK Betreuung (Anzahl) HK Betreuung (VzK) Sonstige (Anzahl) Sonstige (VzK) Behinderteneinrichtungen 773 576,11 241 178,03 1.797 1.300,65 1.065 735,90 364 244,15 Quelle: TLVwA 13. Welchen Stellenwert nehmen demgegenüber die häuslich Pflegenden ein? Zur Anzahl pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Personen liegen keine gesonderten statistischen Angaben vor. Nach wie vor wird die häusliche Pflege in Deutschland in erster Linie von der Familie getragen. Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit ist ein kritisches Lebensereignis, das nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch sein soziales Umfeld, insbesondere die hauptsächlich mit der Pflege betraute Person, vor große Herausforderungen stellt. Tragende Säule der häuslichen Pflege ist die Hauptpflegeperson. Diese Person ist der maßgebliche Akteur, der das Pflegearrangement aufbaut , organisiert und wesentliche Teile der Versorgung leistet. Die Sorgearbeit für Pflegebedürftige wird noch immer vorrangig von Frauen getragen, jedoch sind in den letzten Jahren zunehmend auch Männer involviert. Das Durchschnittsalter der pflegenden Angehörigen beträgt laut der gemeinsam vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im September 2018 veröffentlichten Studie1 "Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf als Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs - Familienfreundliches Thüringen" 59 Jahre. Pflegende Angehörige stehen deshalb oftmals nicht nur unter einer Doppelbelastung von Pflege und Beruf, sondern in einer Dreifachbelastung durch Verantwortung für ihre Kinder und zugleich pflegebedürftigen Angehörigen. 13 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 14. Welcher Bedarf steht dem Angebot (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) gegenüber? Wie dokumentiert sich das konkret in offenen/unbesetzten oder fehlenden Stellen und zeigt es sich in Personal - und Versorgungsdefiziten? Welche Situationen und Schwerpunkte gibt es hier in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens? Gemäß der im März 2018 veröffentlichten Fachkräftestudie "Willkommen in Thüringen - Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2030 und Strategien zur Fachkräftegewinnung" werden Prognosen zum zukünftigen Fachkräftebedarf nach unterschiedlichen Berufssegmenten aufgeschlüsselt. Die Berufsgruppe der Pflegenden fällt hiernach unter den Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Die folgenden Zahlen stammen aus vorbezeichneter Fachkräftestudie. Dort heißt es: "Bis zum Jahr 2030 wird für diesen Bereich ein Arbeitskräftebedarf von 80.400 Beschäftigten in Thüringen prognostiziert . Insgesamt 38.400 dieser benötigten Arbeitskräfte werden durch Renteneintritte von derzeit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern benötigt (Ersatzbedarf). Darüber hinaus entsteht aufgrund wachsender Bedarfe im Gesundheits- und Sozialwesen ein Erweiterungsbedarf von 42.000 Fach- und Arbeitskräften. Für eine Betrachtung nach Berufssegmenten kann die Prognose für medizinische und nichtmedizinische Gesundheitsberufe herangezogen werden. Bis zum Jahr 2030 wird für Thüringen ein Arbeitskräftebedarf von 43.500 Beschäftigten prognostiziert. Davon entfallen 23.500 Beschäftigte auf den mit Verrentungen einhergehenden Ersatzbedarf und 20.000 Beschäftigte auf den durch höhere Bedarfe hervorgerufenen Erweiterungsbedarf. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wies im Dezember 2018 in Thüringen insgesamt 732 arbeitslose Personen aus, die in die Berufsgruppe "Altenpflege" eingeordnet wurden. Von diesen waren 650 Personen an- und ungelernte Helfer, 77 waren Fachkräfte und fünf waren Experten. Die Zahl der Arbeitsuchenden in der Berufsgruppe "Altenpflege" lag im selben Zeitraum bei 1.572 Personen . Diese Gruppe umfasst sowohl arbeitslose Arbeitsuchende als auch erwerbstätige Arbeitsuchende . Auch in der Gruppe der Arbeitsuchenden war die überwiegende Zahl (1.406 Personen) als an- und ungelernte Helfer klassifiziert. 158 arbeitssuchende Personen waren Fachkräfte und acht Personen wurden ihrer Ausbildung nach als Experten eingestuft. Dem gegenüber standen 765 gemeldete und zu besetzende Arbeitsstellen. Von diesen waren 296 für Helfer ausgeschrieben, weitere 469 sollten mit Fachkräften besetzt werden und keine hatte ein Stellenprofil für Experten: Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in der Kranken- und Altenpflege Landkreis kreisfreie Stadt 813 Gesundh., Krankenpfl., Rettungsd . Geburtsh. 821 Altenpflege Insgesamt davon: Insgesamt davon: Helfer Fachkraft Spezialist Experte Helfer Fachkraft Spezialist Experte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Thüringen 349 17 286 22 24 765 296 469 - Erfurt, Stadt 18 * * * - 73 24 49 - - Gera, Stadt 28 * 20 3 * 27 9 18 - - Jena, Stadt 46 * 38 * * 54 28 26 - - Stadt Suhl 9 - * * - 15 5 10 - - Weimar, Stadt 8 * * - - 27 14 13 - - Eisenach, Stadt 7 - * - * 24 13 11 - - Eichsfeld 6 - 6 - - 22 7 15 - - Nordhausen 7 - 7 - - 14 * * - - Wartburgkreis 23 * * * * 64 34 30 - - Unstrut-Hainich- Kreis 10 * * * - 38 10 28 - - 14 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 Landkreis kreisfreie Stadt 813 Gesundh., Krankenpfl., Rettungsd . Geburtsh. 821 Altenpflege Insgesamt davon: Insgesamt davon: Helfer Fachkraft Spezialist Experte Helfer Fachkraft Spezialist Experte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Kyffhäuserkreis 9 - 9 - - 7 * * - - Schmalkalden- Meiningen 23 * 18 * * 31 7 24 - - Gotha 7 - * * * 36 15 21 - - Sömmerda 11 - 6 * * 43 14 29 - - Hildburghausen 23 * 20 - * 30 16 14 - - Ilm-Kreis 8 - * - * 31 9 22 - - Weimarer Land 5 - * - * 24 12 12 - - Sonneberg 11 * 8 - * 24 11 13 - - Saalfeld-Rudolstadt 27 * 24 - * 53 19 34 - - Saale-Holzland- Kreis 30 * 21 * 6 38 11 27 - - Saale-Orla-Kreis 4 - 4 - - 27 11 16 - - Greiz 15 * 12 - * 28 6 22 - - Altenburger Land 14 - * * - 35 16 19 - - Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Dezember 2018 Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Differenzierung wie zuvor in Frage 12 ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten nicht möglich. 15. Welche Entwicklung wird hinsichtlich des Bestands der spezifischen Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte (Differenzierung wie zuvor bei Frage 12 und insgesamt) für die kommenden Jahre bis 2040 erwartet? Inwieweit wird das konkret zu Personaldefiziten führen und sich in Versorgungsdefiziten zeigen? Welche Situationen und Schwerpunkte werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens erwartet? Eine abschließende Beantwortung der Frage zur Entwicklung ist nicht möglich. Es liegen keine entsprechenden Daten vor. Bekannt ist jedoch, dass der soziale und medizinische Fortschritt zu einer weiter steigenden Lebenserwartung führen wird. Die damit verbundene Hochaltrigkeit insgesamt führt zum Altern unserer Gesellschaft. Fast ein Viertel der Bevölkerung Thüringens ist heute über 65 Jahre (24 Prozent) alt. Laut Prognose für das Jahr 2035 wird dieser Anteil auf 34,4 Prozent der Bevölkerung steigen. Der Anteil der 20- bis unter 65-Jährigen soll demgegenüber bis zum Jahr 2035 um 11,2 Prozent-Punkte auf dann 49,2 Prozent sinken. Die oben genannten Fachkräftestudie "Willkommen in Thüringen - Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2030 und Strategien der Fachkräftegewinnung" des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie prognostiziert einen Arbeitskräftebedarf in Thüringen von insgesamt knapp 345.000 Personen bis zum Jahr 2030. Der größte Anteil entfällt mit 80.400 Personen auf den Wirtschaftsbereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Dieser Wirtschaftsbereich umfasst unter anderemden Arbeitskräftebedarf für Pflegeleistungen. Konkrete Zahlen ausschließlich zum aktuellen Pflegekräftebedarf liegen der Landesregierung nicht vor. Die demografische Entwicklung wirkt sich auch im Bereich der Altenpflege aus. Denn durch das Älterwerden der Bevölkerung insgesamt wird auch die Nachfrage für professionelle Pflegeangebote steigen - bei gleichzeitig sinkendem Potenzial an Arbeitskräften, aus dem der Bedarf nach Pflegefachkräften gedeckt werden kann. Dies wird zur Steigerung des Fachkräftebedarfs in Thüringen führen. Der steigende Bedarf an Pflegeleistungen und damit auch an Pflegepersonal bei gleichzeitig sinkendem Anteil der potentiell Erwerbsfähigen können deshalb Personaldefizite und damit verbunden auch Versorgungsdefizite hervorrufen. Wie konkret diese werden, kann derzeit aber nicht abgeschätzt oder beziffert werden. 15 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 16. Wie wird sich der entsprechende Bedarf in Thüringen (Differenzierung wie zuvor bei Frage 12 und insgesamt) bis 2040 demgegenüber darstellen? Inwieweit wird es konkret zu ungedecktem Kräfteund Pflegebedarf wegen Personaldefiziten kommen? Die angefragten Bedarfe an Pflegepersonal in Thüringen wurden in den Antworten zu den Fragen 14 und 15 dargestellt. 17. Wie wirkt sich das Verhältnis von Personalbestand und Bedarf gegenwärtig auf Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung aus, welches werden die Folgen der zukünftigen Entwicklung dieses Verhältnisses für Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung sein? Derzeit kann in den stationären und teilstationären Einrichtungen das notwendige Personal grundsätzlich vorgehalten werden. Ressourcen bestehen bei der Anhebung der Arbeitszeit der bisher Teilzeitbeschäftigten. Die Situation in der ambulanten Pflege stellt sich ähnlich dar, so dass der Bedarf durch Anhebung der Arbeitszeit gedeckt werden könnte. Entsprechend der Studie der Hans-Böckler-Stiftung "Kollektives Beschäftigtenhandeln in der Altenpflege " (STUDY Nr. 373 Dezember 2017, Ziffer 2.2.3) beträgt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bundesweit im stationären Pflegebereich 63,3 Prozent. Davon beträgt der Anteil der geringfügig Beschäftigten 8,5 Prozent. Im ambulanten Pflegebereich beträgt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bundesweit sogar 69,4 Prozent und davon der Anteil der geringfügig Beschäftigten 19,3 Prozent. Entsprechend der Pflegestatistik 2017 des Bundesamtes für Statistik ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten in Thüringen in Pflegeheimen mit 25,3 Prozent niedriger als der Bundesdurchschnitt in Höhe von 28,9 Prozent. Damit beträgt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Thüringen 68,5 Prozent in Pflegeheimen (die Differenz sind Auszubildende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr). Im ambulanten Pflegebereich ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten in Thüringen mit 36,5 Prozent höher als der Bundesdurchschnitt in Höhe von 28,1 Prozent. Damit beträgt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Thüringen 60 Prozent im ambulanten Pflegebereich (die Differenz sind Auszubildende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr). Aus den bundesweit hohen Anteilen an Teilzeitbeschäftigten sowohl im stationären als auch im ambulanten Pflegebereich könnten die bis zum Jahr 2030 beziehungsweise 2040 prognostizierten Versorgungslücken sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege in Thüringen weitestgehend ausgeglichen werden. Das setzt jedoch einvernehmliche Regelungen der Vertragsseiten voraus. Entsprechend der oben genannten Studie der Hans-Böckler-Stiftung ist die Anzahl der Beschäftigten in der stationären Pflege von 1999 bis 2015 insgesamt um 66 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer um 21 Prozent gesunken. 18. Wie stellt sich die aktuelle Schüler- beziehungsweise Auszubildendensituation für Pflegeberufe in Thüringen dar (bitte zahlenmäßig nach Pflegeberufsgruppen unterlegen) und welcher Bedarf steht diesen Zahlen gegenüber, um die pflegerische Versorgung für die Zukunft zu sichern? Die aktuelle Situation in Bezug auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Pflegeberufen im Schuljahr 2017/18 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Beruf Alle Schulen Staatliche Schulen Schulen in freier Trägerschaft Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Altenpflege 1761 35 398 9 1363 26 Gesundheits- und Krankenpflege 1473 19 982 12 491 7 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 54 2 54 2 71 0 Summe 3288 56 1434 23 1854 33 Quelle: Schulstatistik Thüringen 16 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 Der zukünftige Bedarf an Schulplätzen wird davon abhängen, wie sich die geänderten Bedingungen des Pflegeberufegesetzes auswirken werden. Es kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, ob alle Pflegeschulen auch unter den geänderten Bedingungen des Pflegeberufegesetzes ausbilden werden und inwieweit der Wegfall des Schulgeldes und die Vollfinanzierung der Schulkosten Anreize für die Neugründung von Schulen schaffen werden. 19. Wie stellt sich die aktuelle Fachlehrersituation für Pflegeberufe in Thüringen dar (bitte zahlenmäßig nach Pflegeberufsgruppen unterlegen) und welcher Bedarf steht diesen Zahlen gegenüber, um die pflegerische Ausbildung für die Zukunft zu sichern? Eine Zuordnung der Lehrkräfte zu einzelnen Ausbildungsberufen ist nicht möglich. Im Regelfall unterrichten Lehrkräfte berufsübergreifend im Rahmen ihrer Qualifikation. Insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 20. Welches Angebot an Schulen mit Schulplätzen und an Trägern der fachpraktischen Ausbildung mit Ausbildungsplätzen gibt es derzeit in Thüringen für Pflegeberufe und welcher Bedarf steht diesen Zahlen gegenüber, um die pflegerische Versorgung für die Zukunft zu sichern? Das Angebot an Schulen kann der Tabelle in der Antwort zu Frage 18 entnommen werden. Zu den Schulplätzen und dem diesen Zahlen gegenüberstehenden Bedarf liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. 21. Welches Angebot an Schulen und Schulplätzen sowie Trägern der fachpraktischen Ausbildung und Ausbildungsplätzen wird für die kommenden Jahre bis 2040 erwartet? Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. 22. Wie wirkt sich das Verhältnis von Bestand und Bedarf an Schülern/Auszubildenden beziehungsweise Bestand und Bedarf an Schul- und Ausbildungsplätzen gegenwärtig auf Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung aus, welches werden die Folgen der zukünftigen Entwicklung dieses Verhältnisses für Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung sein? Das Thema Pflege wird in der Gesellschaft seit einigen Jahren verstärkt wahrgenommen und hat dadurch auch ein positiveres Ansehen erhalten. Insofern hat die Frage nach Ausbildungsplätzen trotz starker Konkurrenz und sinkender Anzahl von Schulabgängern nicht nachgelassen. Positiv wirkt sich die Möglichkeit aus, zunächst den Helferberuf und darauf aufbauend die Ausbildung zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger zu absolvieren. Weiterhin wirken sich für Leistungsschwächere die qualifizierungsbegleitenden Hilfen positiv aus. Weitere verlässliche Prognosen sind nicht möglich. 23. Wie will die Landesregierung die Aus-, Fort- und Weiterbildung (angehender) Pflegekräfte weiter stärken? Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals ist grundsätzlich eine Aufgabe der Arbeitgeber. Derzeit zeichnet sich eine zunehmende Bereitschaft der Arbeitgeber ab, die Umschulung von Beschäftigten im Helferbereich zu examinierten Altenpflegern zu unterstützen. Der Anteil der Eintritte von Beschäftigten in berufliche Weiterbildungen zum Altenpfleger beziehungsweise zur Altenpflegerin hat in den zurückliegenden Jahren beständig zugenommen. Mittlerweile ist der Anteil der examinierten Altenpfleger und Altenpflegerinnen, die in Thüringen im Rahmen der Beschäftigtenförderung qualifiziert werden, weitaus höher als der Anteil der arbeitslosen Altenpfleger und Altenpflegerinnen , die an geförderten beruflichen Weiterbildungen teilnehmen. Ziel der Landesregierung ist es, das im Handlungsfeld II der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) festgesetzte Ziel, die Zahl der Auszubildenden bis zum Ende der "Ausbildungsoffensive Pflege" im Jahr 2023 um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Jahr 2019 zu steigern. Die Agenturen für Arbeit in Thüringen bieten jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, berufliche Beratung an. Hierzu zählen Berufsberatung vor dem Einstieg ins Erwerbsleben, Weiterbildungsberatung für Menschen im Erwerbsleben (dieses Angebot ist derzeit auf die Agenturen Erfurt, Jena und Suhl beschränkt) sowie Arbeitsmarkt- 17 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode beratung, einschließlich einer Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber. Die Agenturen für Arbeit in Thüringen setzen den gesetzlichen Auftrag im Sinne des § 33 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) um, indem sie - zur Vorbereitung von jungen Menschen auf die Berufswahl - Berufsorientierung am Übergang von Schule zum Beruf durchführen. Hierzu erteilen sie unter anderem umfassend Auskunft und Rat über Berufe im Pflegebereich und deren Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Pflegeberufe. Im Rahmen der Ausbildungsvermittlung erhalten junge Menschen, die eine Erstausbildung im Pflegebereich anstreben, bedarfs- und nachfrageorientierte , individuelle Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Mit der Förderung von Umschulungen zum examinierten Altenpfleger beziehungsweise zur examinierten Altenpflegerin leisten die Agenturen für Arbeit in Thüringen einen entscheidenden Beitrag zur Entspannung der Fachkräftesituation in diesem Beschäftigungsbereich. Im Zeitraum von 2010 bis 2018 wurden in Thüringen insgesamt 2.086 Eintritte in entsprechende Umschulungen gefördert . Bei Gesundheits- und Krankenpflegekräften sind geförderte berufliche Weiterbildungen aufgrund der Rahmenbedingungen für die Förderung begrenzt, was sich in den weitaus geringeren Förderzahlen in diesem Bereich widerspiegelt. So wurden in Thüringen von 2010 bis 2018 lediglich 65 Umschulungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise zur Gesundheitsund Krankenpflegerin und zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beziehungsweise zur Gesundheits - und Kinderkrankenpflegerin gefördert. Mit dem Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes zum 1. Januar 2019 wird unter anderem auch die Weiterbildungsförderung in der Alten- und in der Krankenpflege flexibilisiert. Neu ist, dass Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Betriebsgröße neben den Weiterbildungskosten für alle förderfähigen Qualifikationen auch Zuschüsse zum fortgezahlten Arbeitsentgelt bei Teilnahme an einer zertifizierten Maßnahme erhalten können. Bei der Teilnahme von geringqualifizierten Beschäftigten an Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer führen, verbleibt es sowohl bei den Weiterbildungskosten als auch beim Arbeitsentgeltzuschuss bei einer Zuschussoption von bis zu 100 Prozent. Bewährte und konkret abrechenbare Maßnahmen sind die seit August 2014 durchgeführten qualifizierungsbegleitenden Maßnahmen in Trägerschaft des Jugendberufshilfe Thüringen e.V. Im Rahmen dieser Maßnahmen erhalten Pflegeauszubildende konkrete Unterstützung bei Defiziten in der theoretischen Ausbildung, bei Defiziten in der praktischen Ausbildung, bei Hilfebedarf in sozialpädagogischen Bereichen und inzwischen auch bei Defiziten in der deutschen Sprache (kein Ersatz für die Sprachkundigenausbildung B1 beziehungsweise B2). Durch die Hilfsangebote sollen die jeweiligen Prüfungsziele erreicht werden. Die Erfolgsquote der Teilnehmenden liegt zwischen 86 und 96 von Hundert. 24. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Einsatzmöglichkeiten der Helferberufe und welche Entwicklungspotenziale im Hinblick auf künftige Fachpflegekräfte sieht sie? Beschäftigte mit Helferberufen sind in der Pflege, dass heißt in der Alten-, Gesundheits-, Krankenund Kinderkrankenpflege genauso erforderlich und wichtig, wie die Pflegefachkräfte. Dies spiegelt sich auch in der geforderten Fachkraftquote von 50 von Hundert wider. Eine Ausbildung in Helferberufen bietet die Möglichkeit, auch mit einem niedrigeren oder weniger guten Schulabschluss erfolgreich eine Ausbildung absolvieren zu können. Zusätzlich eröffnet der erfolgreiche Abschluss in einem einschlägigen Helferberuf die Chance auf Gleichstellung mit dem Realschulabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz und die Chance auf Weiterqualifizierung zur Fachkraft, die auch als verkürzte Ausbildung erfolgen kann. 25. Wie sieht die Landesregierung die Anerkennung anderer Heilberufe als Pflegefachkraft? In diesem Jahr soll die Durchführungsverordnung zum Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz verabschiedet werden. Diese wird gemäß § 14 des Entwurfes eine Ermächtigung für einen Erlass bezüglich näherer Regelungen zur Anerkennung als Fachkraft und als Assistenzkraft in Einrichtungen und Wohngemeinschaften zur Pflege und Betreuung enthalten. In den Anlagen zu diesem Erlass werden zahlreiche Berufsabschlüsse aufgeführt sein, die neben der einschlägigen Ausbildung auch 18 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 zur Anerkennung als Fachkraft in diesen Einrichtungen und Wohngruppen führen. Der Erlass soll zeitgleich mit der Durchführungsverordnung in Kraft treten. Die Projektgruppe 2 "Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung + Qualifizierung" des Thüringer Pflegepaktes beschäftigt sich derzeit mit der Thematik der Weiterqualifizierung von Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen. Mittels eines Zusatzmoduls in den Bereichen Behandlungspflege und Pharmakologie soll die Möglichkeit bestehen, als Fachkraft in der Altenpflege anerkannt zu werden. Das bedeutet, dass künftig auszubildende Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen dieses Modul verpflichtend belegen müssen und dann entsprechend die Anerkennung als Fachkraft in der Altenpflege ausgesprochen wird. Bereits ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger können das Modul auf dem Weg der Weiterbildung belegen. Eine Anerkennung soll noch in diesem Jahr möglich sein. 26. Wie will die Landesregierung darauf hinwirken, dass mehr Menschen den Pflegeberuf ergreifen, beibehalten oder wieder in diesen zurückkehren und damit die Versorgung sicherstellen? Gemäß § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eng zusammen, um eine leistungsfähige , regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei. Eine professionelle Pflege, die am Grundsatz der Pflegequalität ausgerichtet ist, kann nur gelingen , wenn dafür eine ausreichende Anzahl an gut ausgebildeten Pflegefachkräften zur Verfügung steht. Der Bedarf an solchen Fachkräften wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Die Landesregierung widmet daher der Gewinnung von Fachkräften im Bereich der Altenpflege große Aufmerksamkeit. Gleichwohl gestalten sich die Gewinnung von qualifiziertem Personal und vor allem das Halten des Personals durch die Träger der Pflegeeinrichtungen als zunehmend schwierig. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben auf Initiative der Landesregierung die Leistungserbringer , die Kostenträger sowie das Land am 7. November 2012 den "Thüringer Pflegepakt" unterzeichnet. Gemeinsam wollen die Partner die Voraussetzungen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung der Pflegebedürftigen in Thüringen stärken und demografische Herausforderungen bewältigen. Als Leitfaden für eine erfolgreiche Umsetzung des Thüringer Pflegepaktes wurden drei Ziele benannt: • Höhere gesellschaftliche Akzeptanz - Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe • Bessere Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege • Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung Die Steuerungsgruppe, welche sich aus den Initiatoren des Pflegepaktes zusammensetzt, ist das fachpolitische Gremium auf Managementebene zur Umsetzung der Zielstellungen des Pflegepaktes und tagt mehrfach jährlich. Ein wichtiger Faktor für die Stärkung und Weiterentwicklung des Thüringer Pflegepaktes ist dabei die gute Zusammenarbeit und das kooperative Miteinander von allen Mitgliedern des Thüringer Pflegepaktes. Durch die Steuerungsgruppe wurden fünf Projektgruppen eingesetzt. Diese beschäftigen sich unter anderem mit der Verbesserung des Ansehens der Pflege, der Attraktivität der Pflegeberufe, der Weiterqualifizierung zur Fachkraft sowie mit der flächendeckenden tarifgerechten Entlohnung. Der Thüringer Pflegepakt ist zeitlich nicht befristet und die Umsetzung der genannten Ziele ist ein stetiger Prozess. Von daher werden die bestehenden Projektgruppen anlassbezogen fachlich entsprechend angepasst. Über die Ergebnisse wird regelmäßig im Kabinett berichtet. Es bestehen folgende Projektgruppen (PG): • PG 1 "Kampagnenmarketing" • PG 2 "Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung + Qualifizierung" 19 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • PG 3 "Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen für gute Pflege in Thüringen" • PG 4 "Wohnortnahe Pflege" • PG 5 "Begleitgremium Pflegeberufegesetz" PG 1 "Kampagnenmarketing" Die Akteure des Thüringer Pflegepaktes sind sich einig, dass sich das Bild der Pflege in der Öffentlichkeit deutlich verbessert hat. Die Pflege findet zunehmend Akzeptanz in der Gesellschaft. Für diese positive Entwicklung ist vor allem die fortlaufende Imagekampagne "Pflege braucht Helden" maßgebend. Sie spielt bei der Gewinnung junger Menschen, die vor der Berufswahl stehen und sich erstmals für eine Berufsausbildung entscheiden, eine wichtige Rolle. Es handelt sich um eine thüringenspezifische Kampagne, welche auf die örtlichen und regionalen Bedarfe eingeht. Das Kernziel der Imagekampagne "Pflege braucht Helden" ist die Schaffung eines wertschätzenden und positiven Images für Pflegeberufe, um künftig in Thüringen Nachwuchs zu gewinnen und um eine ausreichend qualifizierte Pflege sicherstellen zu können. Mittels unterschiedlicher Medien und Verteiler wird durch die beteiligten Partner über das Berufsbild der Altenpflege in seiner Tätigkeitsvielfalt und seinen Karrierechancen informiert. Für die Umsetzung der Imagekampagne ist die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. zuständig. Am 23. Juni 2018 wurden als gelungene öffentlichkeitswirksame Aktion des Pflegepaktes und in Verbindung mit der Jobfinder Messe in Erfurt die "HELDEN-Spiele" durchgeführt. Die "HELDEN- Spiele" sollen künftig noch mehr Interessenten, vor allem aus Allgemeinbildenden Schulen, auf die Altenpflegeausbildung aufmerksam machen. PG 2 "Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung + Qualifizierung" Resultierend aus der demografischen Entwicklung in Thüringen wird die Zahl der zu Pflegenden weiter ansteigen und gleichzeitig wird es schwieriger, neue Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, weitere Potenziale zu erschließen. Denn wie die aktuelle Fachkräftestudie belegt, reicht das endogene Potential zur Fachkräftesicherung nicht aus. Es sind auch Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland nötig. Die PG 2 beschäftigte sich daher bisher mit der Thematik der Integration von Personen aus dem Ausland (EU-Staaten, Nicht-EU-Staaten, Asylsuchende et cetera) beziehungsweise Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Gesellschaft. Das Ziel der PG 2 bestand darin, die Potenziale und Hindernisse der Integration von Zugewanderten für die Pflegeberufe zu diskutieren und Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, um daraus Maßnahmen abzuleiten. Mit Beschluss der Steuerungsgruppe vom 14. November 2017 wurde die PG 2 thematisch neu ausgerichtet. Diese beschäftigt sich derzeit mit der Thematik der Weiterqualifizierung von Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen. Dies könnte eine Öffnung des Berufsfeldes der Altenpflege ermöglichen, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Frage 25 verwiesen. PG 3 "Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen für gute Pflege in Thüringen" Im Rahmen der PG 3 werden vorrangig die Auswirkungen von Entgeltsteigerungen auf das Lohnniveau , die Teilzeitarbeit und Verweildauer von Fachkräften in der Pflege, das betriebliche Gesundheitsmanagement sowie die Stärkung der Attraktivität von tarifvertraglichen Regelungen thematisch behandelt. PG 4 "Wohnortnahe Pflege" Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erstellung eines Altenpflegedossiers für den Freistaat Thüringen im Rahmen der PG 4. Dieses hat zum Ziel, Datenmaterial zur Situation in der Pflege zu bündeln und hieraus Projektionen zur möglichen zukünftigen Entwicklung in Thüringen abzuleiten. 20 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 PG 5 "Begleitgremium Pflegeberufegesetz" Ein bedeutender Schritt für die Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes und für die Nachwuchsgewinnung ist vor allem auch die Einführung des Pflegeberufegesetzes auf Bundesebene. Durch dieses wird eine generalistische Pflegeausbildung geregelt, welche die Ausbildungsberufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege zusammenfügt und vereinheitlicht. Damit soll die Grundlage für eine zukunftsgerechte, qualifizierte und den aktuellen Anforderungen an die Versorgung in der Pflege entsprechende attraktivere Ausbildung der Pflegeberufe geschaffen werden. Mit dem Ziel der erfolgreichen Umsetzung des Pflegeberufegesetzes wurde als PG 5 des Thüringer Pflegepaktes ein Begleitgremium eingerichtet, welches am 19. Dezember 2018 seine konstituierende Sitzung hatte. In diesem Rahmen werden die notwendigen Informationen zu aktuellen Umsetzungsständen an die Beteiligten weitergegeben beziehungsweise untereinander ausgetauscht. Darüber hinaus konnten seit Bestehen des Thüringer Pflegepaktes weitere Erfolge erreicht werden. So hat sich das Lohnniveau in der Pflege positiv entwickelt und wird sich aufgrund des jüngsten Tarifabschlusses für die Jahre 2019 bis 2021 auch weiter in der Pflege positiv entwickeln. Abbildung 7 des IAB-Regional "Der Pflegearbeitsmarkt in Thüringen" - Eine Bestandsaufnahme (3/2018), stellt im Thüringen-Deutschland-Vergleich die monatlichen Median-Bruttoentgelte (in Euro) von Vollzeit-Beschäftigten in den Pflegeberufen 2016 und in Veränderung gegenüber 2013 dar. Der zeitliche Vergleich offenbart einen nominalen Lohnzuwachs seit 2013, der in Thüringen stärker ausfällt als in Deutschland insgesamt (9,2 Prozent zu 6,0 Prozent). Von einer höheren Entlohnung profitierten insbesondere die Fachkräfte und Helfer in der Altenpflege in Thüringen. Auch das Entgelt für die Helfer in der Gesundheits- und Krankenpflege stieg überdurchschnittlich, wohingegen die Zunahme bei den Fachkräften leicht geringer ausfiel als im nationalen Durchschnitt. Durch Abbildung 7 wird deutlich, dass der Lohnunterschied zwischen Thüringen und Deutschland bei den Pflegeberufen nicht so stark ausgeprägt ist wie insgesamt. Das Entgelt der Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege liegt bei cirka 92 Prozent des nationalen Wertes und das der Fachkräfte in der Altenpflege bei cirka 86 Prozent. Bei den Helfern in der Altenpflege sind es 87 Prozent , während die Helfer in der Gesundheits- und Krankenpflege cirka 82 Prozent des deutschlandweiten Entgelts erhalten. Nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit betrug 2017 das Median-Bruttomonatsentgelt von Vollzeitbeschäftigten 2.375 Euro. Im Vergleich dazu wird bundesweit ein Wert von 2.744 Euro ausgewiesen. 21 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Quelle: Entgeltatlas 2017 der Bundesagentur für Arbeit. Stand 26. September 2018 In den Tabellen 1 und 2 des IAB Kurzberichtes "Entgelte von Pflegekräften - große Unterschiede zwischen Berufen, Bundesländern und Pflegeeinrichtungen" vom 22. November 2018 werden die monatlichen Bruttoentgelte von Fachkräften sowie Helfern in der Pflege nach Bundesländern aufgegliedert . 22 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 Weiterhin ist als positiv zu vermerken, dass seit 2013 ein zusätzlicher Ausbildungsbeginn im Frühjahr realisiert wird. Für eine nachhaltige Stärkung des Ansehens der Pflege in der Öffentlichkeit und um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen in Thüringen sicherzustellen, bedarf es vor allem einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Pflege sowie der Personal - und Nachwuchsgewinnung. Dazu gehört auch eine gute tarifgerechte Entlohnung. Die Vergütung im Pflegesektor spielt vor allem eine wesentliche Rolle im Hinblick auf den stetigen Wettbewerb um Fachkraft mit angrenzenden Ländern wie Hessen und Bayern. Richtig ist aber auch, dass beim derzeitigen Finanzierungssystem für Pflegeleistungen Lohnsteigerungen in der Pflege überwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beziehungsweise der Sozialhilfeträger gehen, da die Leistungen der Pflegeversicherung "gedeckelt" sind. Der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der personellen Ausstattung im Bereich der Pflege findet seinen Niederschlag im Beschluss des Thüringer Landtages "Für die Einführung verbindlicher Pflegepersonalschlüssel in Thüringer Pflegeheimen und Krankenhäusern" (Drucksache 6/5644) vom 17. Mai 2018. Darin wird die Landesregierung unter anderem gebeten, entsprechende Bundesratsinitiativen zu ergreifen beziehungsweise zu unterstützen. Aus diesem Grund hat das Kabinett in der Sitzung am 26. Juni 2018 beschlossen, sich dem Antrag des Landes Brandenburg "Entschließung des Bundesrates - Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen" anzuschließen. Ziel des Antrages sind unter anderem höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung , um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gerade in der stationären Pflege finanziell zu entlasten und positive Anreize für attraktive Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege zu setzen. Der Entschließungsantrag wird voraussichtlich im April 2019 erneut im Plenum des Bundesrates beraten werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen - und dazu gehört nicht nur die Entlohnung - eine Angelegenheit der Einrichtungsträger ist. Auch dies ist 23 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ein Thema bei der Umsetzung des Thüringer Pflegepaktes. So sind in Stellenanzeigen inzwischen häufiger Anreize wie die Übernahme der Kosten der Bahn-Card oder der Kita-Gebühren oder zum Beispiel die Unterstützung bei der Wohnungssuche zu finden. Die Pflegeeinrichtungen zeichnen sich für die Entlohnung, für den Personaleinsatz und die Dienstpläne verantwortlich. Sie haben entscheidenden Einfluss auf das Arbeitsklima und die Zusammenarbeit im Team und sind unter anderem gefordert, über Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung die Gesundheit ihrer Pflegekräfte zu erhalten. Die Verbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege haben sich intern mit der Verbesserung der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Thüringen befasst. Ziel der Benchmark- Pflege war es, die monetären Rahmenbedingungen in der Pflege besser abbilden zu können, um dem Ruf als "Niedriglohnsektor Pflege" entgegenzutreten. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fördert im Rahmen der Fachkräfterichtlinie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen unter anderem die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF). Diese unterstützt Fachkräfte und Unternehmen in allen Fragen von Arbeit und Karriere im Freistaat. Weiterhin wird das Welcome Center Thuringia gefördert, das Menschen aus dem Ausland hilft, die in Thüringen leben, arbeiten oder sich ausbilden lassen möchten. Dazu gehört auch die Sozialwirtschaft einschließlich der Pflege. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich durch das Welcome Center Thuringia und die ThAFF bei der Rekrutierung unter anderem von Fachkräften in der Altenpflege unterstützen zu lassen. Zudem werden zwei Qualifizierungsentwickler beim PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Thüringen gefördert. Im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung entwickelt die Landesregierung gemeinsam mit Verbänden, Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit unter anderem Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Pflegebereich. Die Allianz hat sich in diesem Zusammenhang das Ziel gesetzt, die praxisnahe berufliche Orientierung gemeinsam mit den Allianzpartnern weiterzuentwickeln und den Fokus neben MINT-Berufen auch auf Berufe in der Gesundheits - und Sozialpflege zu erweitern. Darüber hinaus sollen Maßnahmen getroffen werden, um den Übergang von der Schule in die Ausbildung im Pflegebereich zu verbessern beziehungsweise um Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern den Weg in den Pflegebereich zu erleichtern. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fördert zu diesem Zweck beispielsweise seit 2014 das Projekt "Qualifizierungsbegleitende Hilfen für Pflegeauszubildende ", das von Ausbildungsabbruch oder Prüfungsgefährdung bedrohte Auszubildende im fachtheoretischen beziehungsweise -praktischen sowie im sozialpädagogischen Bereich unterstützt. Neu aufgenommen wurde auch das Hilfeangebot zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Träger des Projektes ist die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. Weiterhin hat sich das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für die Förderung des dritten Ausbildungsjahrs der Umschulung zum Altenpfleger beziehungsweise zur Altenpflegerin nach dem SGB III - Arbeitsförderung - eingesetzt. Insgesamt wurde eine Verlängerung dieser Förderung bis zur Einführung des Pflegeberufegesetzes erreicht. Damit wurde Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen die Chance auf eine Altenpflegeausbildung ermöglicht. Für Personen, denen ein Vollzeitstudium an einer der Thüringer Universitäten nicht möglich ist, besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen eines ortsunabhängigen und flexiblen Fernstudiums eine akademische Ausbildung im Pflegebereich zu absolvieren. Für die Zukunft ist darüber hinaus die Erarbeitung einer Begleitstruktur für die berufliche Orientierung in der Sozialwirtschaft geplant. Weiterhin gibt es das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen". Zu den dort geförderten Projekten gehören auch die "Flüchtlingskoordinatoren - Projekt zur Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen in Unternehmen der Sozialwirtschaft". Zielstellung ist hier die Vermittlung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Praktika, Ausbildung und Beschäftigung in Unternehmen der Sozialwirtschaft. 24 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 27. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung bei der ab dem Jahr 2020 eingeführten generalistischen Ausbildung und welche Auswirkungen wird diese auf die zukünftige Personalentwicklung in den verschiedenen Pflegebereichen haben? Mit Einführung des generalistischen Berufs "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" ist die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs beabsichtigt. Die generalistische Ausbildung bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Der einheitliche Lehrplan ist eine Grundlage für einen einheitlichen Wissensstand bei Berufseintritt . Mit den neuen Kenntnissen aus dem bisher anderen Berufszweig werden Lücken geschlossen , dass heißt fachbereichsübergreifende Kompetenzen aufgrund der zunehmenden Überschneidung der Erfordernisse in der Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege (Anstieg des Anteils der älteren Bevölkerung mit steigender Lebenserwartung und damit verbundenen Mehrfacherkrankungen und erhöhtem Pflegebedarf, Verschiebung des Krankheitsspektrums in Richtung chronischer und degenerativer Erkrankungen) finden sich in dem neuen Berufsbild wieder. Somit entsteht ein Kompetenzprofil, das alters- und sektorenübergreifenden Anforderungen gerecht wird. Für die Auszubildenden ergeben sich nach Abschluss universelle Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen Pflegebereichen. Sie sind flexibler einsetzbar und haben damit bessere berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Berufsperspektiven mit besseren Aufstiegschancen. Mit der einheitlichen generalisierten Ausbildung wird zwangsläufig auch eine Angleichung der Entgelte erfolgen (müssen). Für alle Auszubildenden der generalisierten Ausbildung wird diese Ausbildung attraktiver, denn die Ausbildung erfolgt kostenlos, das bisherige Schulgeld (an Schulen in freier Trägerschaft) entfällt. Dies führt verbunden mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung - wodurch die Familien der Auszubildenden und insbesondere die Eltern finanziell entlastet werden - zu einer Attraktivitätssteigerung der Ausbildung und kann den Pflegeberuf für neue Bewerberkreise erschließen. Ein weiterer Vorteil ist die EU-weite Anerkennung des Berufsabschlusses. Darüber hinaus ermöglicht die Zwischenprüfung bei späterem Ausbildungsabbruch oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung die Anerkennung als Hilfs- oder Assistenzkraft entsprechend den landesrechtlichen Regelungen. Die Ausbildung setzt eine zehnjährige Schulausbildung voraus. Wer über einen neunjährigen Hauptschulabschluss verfügt und eine Ausbildung zur Hilfs- oder Assistenzkraft abgeschlossen hat, kann die Ausbildungszeit bei der weiterführenden Ausbildung anrechnen lassen. An die Ausbildung anschließend ist ein mindestens dreijähriges wissenschaftliches Studium, das mit einem akademischen Grad abgeschlossen wird, möglich. An der Ernst-Abbe-Hochschule Jena wird seit mehreren Jahren der BA-Studiengang "Pflege dual" angeboten. Dieser Studiengang ist akkreditiert und hat Bestand. Die Tätigkeiten, die nur von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern durchgeführt werden dürfen , werden gesetzlich geregelt (Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs; Organisation , Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses; Analyse der Pflegequalität). Die Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass die genannten Aufgaben nur von dafür ausgebildetem Personal übernommen werden. Als nachteilig an der generalistischen Ausbildung wird angesehen, dass diese nicht vollständig generalistisch verläuft. Die Möglichkeit der Spezialisierung besteht daneben weiterhin. Zudem bestehen Bedenken, dass es sich für die Pflegeschulen schwierig gestalten könnte, eine Ausbildung zu planen, die viele unterschiedliche Interessen bedienen soll. Zudem werden die mit den Änderungen anfallenden Kosten auf die Pflegeeinrichtungen, die Pflegeversicherung und das Bundesland aufgeteilt. Weiterhin besteht die Annahme, dass die beabsichtigte Erhöhung des Ausbildungsniveaus potenzielle Bewerber abschrecken könnte oder die bisherigen Bewerber dem Niveau der Ausbildung nicht standhalten können. Ebenso wird befürchtet, dass es zu einem verstärkten Wettbewerb um die Absolventen der neuen Pflegeausbildung zu Lasten des Altenpflegesektors kommt. Im Rahmen der künftigen Personalentwicklung wird deshalb vor allem bei der Altenpflege ein Rückgang an ausgebildeten Pflegekräften befürchtet, dem es entgegenzuwirken gilt. Insbesondere Schulen in freier Trägerschaft bilden in überwiegend kleinen Schulen bisher jeweils ausschließlich in einem der drei Berufe aus und befürchten Anpassungsverluste hinsichtlich der personellen und sächlichen Ausstattung ihrer Schulen. Auch die Koordinierung der praktischen Einsätze in den unterschiedlichen Einsatzgebieten stellt Schulen und Ausbildungseinrichtungen vor Herausforderungen. 25 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode IV. Gewinnung ausländischen Personals 28. Wie gestaltet sich die derzeitige Situation von ausländischen Fachkräften (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften inklusive Hebammen, Herkunftsländern und mit Angabe der durchschnittlichen Tätigkeitsdauer in Deutschland)? Zum Stichtag 30. Juni 2018 gab es in Thüringen insgesamt 47.778 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bereich "Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienste, Geburtshilfe" sowie "Altenpflege ". Von diesen waren 975 Beschäftigte (2,0 Prozent) ausländischer Herkunft, 58 Personen kamen aus den Asylherkunftsländern. Eine genaue Übersicht, auch zu Anforderungsniveau und der Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 1. Der Landesregierung liegen keine aussagefähigen Daten zu der durchschnittlichen Tätigkeitsdauer der ausländischen Fachkräfte in Deutschland vor. Auch durch die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen ist keine Aussage möglich. 29. Welche Pläne bestehen seitens der Landesregierung, Pflegefachkräfte aus dem Ausland nach Thüringen zu holen? In welchen Ländern wird momentan schwerpunktmäßig beworben und wo sieht die Landesregierung weiteres Potential? Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH fördert mittels der Fachkräfterichtlinie aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds zwei Projekte, die auch die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten für die Pflege verfolgen: • Die Grone Gesundheitsakademie Thüringen gGmbH bemüht sich mit ihrem Projekt "Kümmerer " um die Entwicklung von Förder- und Unterstützungsstrukturen bei der Ausbildung ausländischer Personen in Deutschland. Dabei geht es um das Wohlergehen der Auszubildenden im Arbeits- und Freizeitbereich. Aktuell werden 24 Jugendliche aus Vietnam betreut, die eine Ausbildung in einem Pflegeberuf absolvieren. • Ein weiteres gefördertes Projekt ist das Europabüro Ostthüringen, welches durch Parisat - Gesellschaft für Paritätische Soziale Arbeit in Thüringen mbH betrieben wird. Mit Beginn der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds hat sich das Aufgabenspektrum des Europabüros erweitert. Die langfristige Ansiedlung ausländischer Fachkräfte in Ostthüringer Unternehmen und die Betreuung ausländischer Fachkräfte in Thüringen sind Teil der Aufgaben des Europabüros . Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen in der Sozialwirtschaft bilden dabei einen Teil der Zielgruppe. Diese werden dabei unterstützt, Fachkräfte aus dem In- und Ausland zu akquirieren und ihre Belegschaft interkulturell zu schulen. Seitens der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH wird mit dem bundesweiten Programm Triple Win in Serbien, Bosnien-Herzegowina sowie den Philippinen und Tunesien um Pflegefachkräfte geworben. Dabei wird der WHO-Verhaltenskodex beachtet, das heißt es wird auf eine Anwerbung von Fachkräften aus Ländern verzichtet, die selbst eine Mangelsituation im Bereich Pflege aufweisen. Das bedeutet, dass durch die Vermittlung nach Deutschland kein Pflegenotstand in den Herkunftsländern hervorgerufen wird. Zwei Thüringer Kliniken haben bisher das Angebot der Anwerbung von Pflegefachkräften in diesem Programm genutzt. Ferner werden derzeit auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe 4 (Pflegekräfte aus dem Ausland) der KAP Vorschläge für weitere Maßnahmen entwickelt, wie ausländische Pflegekräfte verstärkt gewonnen und in der Pflege eingesetzt werden können. Dabei werden unter anderem förderliche und hinderliche Bedingungen für eine stärkere Zuwanderung von Fachkräften in die Pflege in Deutschland (unter anderem Berufsanerkennung von formellen Qualifikationen, Visaerteilung) sowie existierende Projekte in den Blick genommen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie ist in dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Weitere Verbesserungen, von denen auch Pflegefachkräfte aus Drittstaaten profitieren werden, strebt die Bundesregierung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes an. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit der Einreise zum Zweck der Arbeitssuche auch für beruflich qualifizierte Fachkräfte. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wie auch den Gesundheits- und Pflegeeinrich- 26 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 tungen plant die Bundesregierung zudem, eine bedarfsorientierte und gezielte Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften mit Blick auf ausgewählte Zielländer zu erarbeiten. 30. Welche konkreten Voraussetzungen sind für ausländische Pflegefachkräfte zu erfüllen, um in Thüringen als Fachkräfte anerkannt zu werden und welche Informationsplattformen stehen hierfür den Interessierten zur Verfügung (auch in unterschiedlichen Sprachen)? Um als Altenpflegefachkraft aus dem Ausland in Thüringen anerkannt zu werden, müssen die in den §§ 9 ff. des Thüringer Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - ThürBQFG) geregelten Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Anerkennung als Altenpflegehelfer beziehungsweise Altenpflegehelferin gilt § 3 Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG) in Verbindung mit §§ 9 ff. ThürBQFG. Voraussetzung für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in der Krankenpflege ist nach § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege, dass die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation von der zuständigen Stelle festgestellt wird. Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede zur entsprechenden deutschen Ausbildung festgestellt, ist der gleichwertige Kenntnisstand nachzuweisen. Dieser wird durch das Ablegen einer Prüfung oder einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang erbracht. Für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, die ihren Abschluss in einem Mitgliedstaat der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, gilt in der Regel das Verfahren der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen . Eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt hierbei nicht. Neben der erforderlichen Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes sind für die Erteilung der Berufserlaubnis die persönliche und gesundheitliche Eignung und die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Der Landesregierung sind folgende Informationsplattformen für Interessenten bekannt: • ThAFF: Die ThAFF unterstützt als landesweite Einrichtung und Welcome Center Fachkräfte aus dem Ausland sowie Thüringer Unternehmen, die internationale Fachkräfte einstellen möchten, mit einem umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsangebot. Zudem werden Unternehmen im Rahmen eines Fachvortrags über die Chancen und Möglichkeiten, die eine Beschäftigung von internationalen Fachkräften bietet, informiert. 2 (Sprache: deutsch und englisch) • TLVwA: Über die Homepage des TLVwA 3 können Antragsteller notwendige und umfassende Informationen erhalten. • TMWWDG: Über die Homepage des TMWWDG 4 können ebenfalls Informationen eingeholt werden. Von dort wird auch auf die ThAFF sowie das Informationsportal "Anerkennung in Deutschland" verwiesen. Zudem besteht ein Informationsportal der Bundesregierung 5 zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, über das ebenfalls entsprechende Informationen eingeholt werden können . (Es stehen viele Sprachen zur Verfügung; Auswahl leichte Sprache möglich.) 31. Wie bewertet die Landesregierung den bürokratischen Aufwand für Fachkräfte aus dem Ausland, Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen? Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen richtet sich nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) bei bundesrechtlich geregelten Berufen sowie nach dem ThürBQFG bei lan- 27 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode desrechtlich geregelten Berufen beziehungsweise spezialgesetzlichen Regelungen in einzelnen Fachgesetzen. Die vorzulegenden Nachweise orientieren sich an der Richtlinie 2005/36/EG und gelten gleichermaßen für Berufsqualifikationen aus der Europäischen Union und aus Drittstaaten. Die für die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einzureichenden Unterlagen, zum Beispiel im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise, Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, sind der für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zuständigen SteIle grundsätzlich in Form von Originalen oder beglaubigten Kopien mit entsprechender Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Für Berufsqualifikationen aus der Europäischen Union gelten Verfahrenserleichterungen . Antragssteller aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können Unterlagen, die in der Europäischen Union ausgestellt wurden, auch elektronisch übermitteln. Im Fall begründeter Zweifel an der Echtheit der Unterlagen kann sich die zuständige SteIle sowohl über das Binnenmarkt -Informationssystem an die zuständige Stelle des ausstellenden Mitgliedstaates wenden als auch den Antragsteller auffordern, beglaubigte Kopien vorzulegen. Insbesondere für den Zugang zu den reglementierten Gesundheitsfachberufen und den akademischen Heilberufen gebietet der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher eine sorgfältige Prüfung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Hierzu ist die Vorlage der für die Bewertung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zwingend erforderlichen Unterlagen unerlässlich. Mit Blick auf den Aufwand für die Antragsteller beschränken sich diese aber auf diejenigen Unterlagen, die für die Entscheidungsfindung unbedingt geboten sind. Der dazu erforderliche bürokratische Aufwand wird als moderat verträglich bewertet. 32. Wie viel Zeit nimmt in Thüringen die Bearbeitung vollständiger Anträge auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse durch das Landesverwaltungsamt etwa in Anspruch und aus welchen Gründen und wie lange verzögern sich gegebenenfalls die Verfahren? Sobald die für den Antrag geforderten Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt die Drei-Monatsfrist gemäß § 13 Abs. 3 ThürBQFG zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit. Sind Ausgleichsmaßnahmen , also Anpassungslehrgänge zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede erforderlich, kann die Berufserlaubnis erst nach deren Abschluss erteilt werden. Die Dauer eines Anpassungslehrganges kann entsprechend der festgestellten Defizite bis zu drei Jahre betragen. Ursachen für Verzögerungen in Verfahren können unter anderem unvollständige Antragsunterlagen , eine verzögerte Einreise nach Deutschland, Schwierigkeiten bei der Organisation/Wahl des Anpassungslehrganges, bei der Suche nach einem Praktikumsplatz sowie bei der Erstellung eines individuellen Schulplanes (individuell angepasste theoretische Inhalte) sein. In der Vergangenheit gab es häufig Anfragen zu Bearbeitungsständen und Prozessen hinsichtlich des Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege. Das TLVwA hat interne Änderungen vorgenommen, um die personelle Aufstellung und die strukturellen Abläufe im TLVwA zu verbessern. Dadurch wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die fristgemäße Bearbeitung der Anträge gewährleistet. 33. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die durchschnittliche Dauer der Anerkennungsverfahren der Berufsabschlüsse in der Pflege von Personen aus dem europäischen oder außereuropäischen Ausland in anderen Bundesländern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Aktuell gibt es keinen Vergleich zur Dauer der Anerkennungsverfahren im Bereich Altenpflege in den einzelnen Bundesländern. 34. Wie lange dauert es in Thüringen, bis nach erfolgtem Anerkennungsverfahren eine Arbeitserlaubnis erteilt wird und eine Tätigkeit im Pflegebereich aufgenommen werden kann? Staatsangehörige der EU und des EWR sowie der Schweiz genießen uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit . Sie dürfen in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dafür eine Arbeitsgenehmigung einzuholen. Sie sind inländischen Bürgerinnen und Bürgern rechtlich gleichgestellt. Drittstaatsangehörige sind Staatsangehörige der Staaten, die nicht der EU bezie- 28 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 hungsweise dem EWR oder der Schweiz angehören. Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Drittstaatsangehörige grundsätzlich einer Erlaubnis, die in Form eines Aufenthaltstitels erteilt wird. Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bestimmt sich nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes sowie der hierzu erlassenen Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV). Laut Aussage der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit wird die Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung mit dem Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung im verwaltungsinternen Verfahren zugestimmt hat. Anfragen der Ausländerbehörden beziehungsweise der Auslandsvertretungen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft zustimmt, sind branchenunabhängig innerhalb von zwei Wochen zu beantworten (§ 36 Abs. 2 BeschV). In Ausnahmefällen ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich, wenn die übermittelten Informationen für die Zustimmungsentscheidung nicht ausreichen oder Arbeitgeberauskünfte fehlen. Eine Berufserlaubnis nach dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) beziehungsweise ThürPflHG wird auf Antrag nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren (Gleichwertigkeit wurde nachgewiesen, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung liegen vor) innerhalb von zwei bis drei Wochen erteilt. Wenn die Gleichwertigkeit nicht vorliegt, wird die Berufserlaubnis nach erfolgreicher Absolvierung der ausgewählten Anpassungsmaßnahme zeitnah erteilt. 35. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Verfahrensdauer der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu verkürzen? Wie in der Antwort zu Frage 32 dargestellt, muss das TLVwA als zuständige Stelle gemäß § 13 Abs. 3 ThürBQFG innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, kann die Berufserlaubnis erst nach deren Abschluss erteilt werden . Verzögerungen, die in diesem Zusammenhang auftreten können, liegen nicht im Einflussbereich der Thüringer Landesregierung. Das Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist inhaltlich an das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen angelehnt. Auch das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen sieht in § 13 Abs. 3 eine Drei-Monats-Frist für die Entscheidung durch die zuständige Stelle vor. Gemäß § 19 BQFG kann hiervon durch Landesrecht nicht abgewichen werden. Da sich die Verfahrensdauer oft aufgrund nicht vollständig eingereichter Unterlagen verlängert, sollten die Informationen zum Anerkennungsverfahren noch transparenter gestaltet werden. Daher hat das TLVwA seine Homepage überarbeitet, so dass die Antragssteller noch gezielter und umfassender die erforderlichen Informationen erhalten. Ferner wird derzeit auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe 4 der KAP über weitere Beschleunigungsund Verbesserungsmöglichkeiten der Anerkennungsverfahren von Abschlüssen in den Pflegeberufen diskutiert. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist in dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Es gibt erste Vorschläge, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Mustergutachten für Anerkennungsverfahren, die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank et cetera , die allerdings noch im Diskussions- und Abstimmungsprozess sind. Nach der Zusammenführung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen ist mit einem Maßnahmenpapier des Bundes und der Länder sowie weiterer beteiligter Akteure voraussichtlich im Sommer 2019 zu rechnen. 36. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten (vergleiche Beispiele Bayern oder Hessen) das geforderte Sprachniveau auf B1 herabzusetzen und mit Fördermöglichkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens während der Berufsausübung auf B2 nachzuqualifizieren? Um auch zukünftig eine qualitativ hohe pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleisten zu können, dient das Sprachniveau B2 als Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft in der Altenpflege. Zur Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis und damit für die Ausübung 29 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode des Berufes sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung und müssen mit dem Antrag auf Berufserlaubnis nachgewiesen werden. Mit der Sprachniveaustufe B2 soll eine fachkompetente und an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientierte Pflege gesichert werden. Das bedeutet, dass die betreffende Person zur selbstständigen Sprachverwendung in der Lage ist. Sie kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen und sich im eigenen Spezialgebiet auch an Fachdiskussionen beteiligen. Sie kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist. Sie kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Nach dem Stand einer Länderumfrage zu den Sprachanforderungen im Berufsfeld Pflege vom Juni 2017 fordern daher alle Bundeländer in der Altenpflege Kenntnisse der Sprachniveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Soweit bekannt, wird in Hessen lediglich im Rahmen eines Anwerbungsprojektes B1 (pflegebezogenes Deutsch) akzeptiert. In Bayern gilt ebenfalls grundsätzlich das B2-Niveau. Lediglich im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Pflegefachkräfte auf die Fachkraftquote wird für eine Übergangszeit von sechs Monaten ein niedrigeres Sprachniveau akzeptiert. In solchen Fällen haben die Einrichtungsträger Zeit, einen Sprachnachweis nach B2 für die betreffende Pflegekraft zu erbringen. Sollte dieser Nachweis nicht binnen der sechs Monate erfolgen können, kann keine Berücksichtigung mehr bei der Fachkraftquote erfolgen. Eine Absenkung des Sprachniveaus auf B1 wird durch die Landesregierung als sehr kritisch eingeschätzt . V. Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade 37. Wie viele Umstellungen/Überleitungen von welcher Pflegestufe zu welchem Pflegegrad gab es in Thüringen (aufgeteilt nach stationär und ambulant)? Der Landesregierung liegen nur Daten der AOK PLUS vor. Bei dieser stellt sich die Situation wie folgt dar: 31.12.2016 Ambulant Stationär Gesamt Pflegestufe 0 4.491 55 4.546 Pflegestufe I 28.665 8.211 36.876 Pflegestufe II 12.411 7.472 19.883 Pflegestufe III 3.026 3.269 6.295 Gesamt 48.593 19.007 67.600 01.01.2017 Ambulant Stationär Gesamt Pflegegrad 1 0 0 0 Pflegegrad 2 25.735 4.321 30.056 Pflegegrad 3 14.270 5.759 20.029 Pflegegrad 4 6.327 5.798 12.125 Pflegegrad 5 2.261 3.129 5.390 Gesamt 48.593 19.007 67.600 Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 38. Wie viele Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 wurden durch die Sozialhilfeträger nicht mehr anerkannt (Hilfe zur Pflege)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 39. Wie viele Fälle gab es nach Erkenntnis der Landesregierung, in denen es aufgrund der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu einem Wechsel von der stationären Pflege in die ambulante Pflege kam? 30 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 Nach Information der AOK PLUS sind diesbezüglich keine Fälle bekannt. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 40. Wie hat sich die Zahl der Heimnotwendigkeitsbescheinigungen des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen/Krankenkassen für eine stationäre Aufnahme bei den Pflegegraden 0 und 1 im Vergleich zur früheren Pflegestufe entwickelt? Der Anspruch auf vollstationäre Pflege besteht unabhängig davon, ob häusliche oder teilstationäre Pflege möglich ist. Seit 1. Januar 2017 entfällt die Prüfung zur Erforderlichkeit der vollstationären Pflege, sie ist auch nicht mehr Gegenstand der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Begutachtungs- Richtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Das bedeutet, der Pflegebedürftige beziehungsweise seine Familie entscheiden selbst über eine Aufnahme in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Voraussetzung ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. 41. Zu welchen Pflegegraden sind die höchsten Mehraufwendungen (in Euro) für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verzeichnen und zu welchen die höchsten Entlastungen (in Euro) und hat sich dadurch die Betreuungswahl verändert? Die Organisation sowie Finanzierung der Pflege wird im Einzelfall je nach der familiären Situation und Bedarfslage unterschiedlich ausgestaltet. Informationen hinsichtlich der jeweiligen individuellen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in Bezug zum Pflegegrad liegen nicht vor. Daher sind Aussagen im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes hat der Gesetzgeber eine Stärkung der ambulanten Pflege vorgesehen. Die Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung für die ambulante und die stationäre pflegerische Versorgung sind in den §§ 36 bis 43a SGB XI festgeschrieben. Die Pflegeversicherung ist vom Bundesgesetzgeber als Teilleistungssystem angelegt. Da die Leistungen der Pflegekasse auf die im SGB XI genannten Beträge gedeckelt sind, müssen die den gesetzlichen Betrag übersteigenden Kosten durch die Pflegebedürftigen selbst finanziert werden (Eigenanteil ). Seitens der AOK-PLUS wurden bezüglich der Inanspruchnahme der Art der Betreuung folgende Aussagen getroffen: Ambulante Pflege In der ambulanten Pflege werden etwa 2/3 aller Pflegebedürftigen allein durch pflegende Angehörige versorgt. Etwa 1/3 der Pflegebedürftigen nehmen zusätzlich noch professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch. Nur bei Inanspruchnahme von professionellen Pflegeleistungen können dem Pflegebedürftigen Eigenanteile entstehen. Jeder Pflegebedürftige entscheidet somit bei der Vereinbarung mit dem Pflegedienst über den Leistungsumfang und zur Kostenhöhe selbst. Angaben über den privat zu zahlenden Eigenanteil des Pflegebedürftigen liegen der AOK PLUS nicht vor. Diese Abrechnung erfolgt zwischen Pflegebedürftigen und Pflegedienst (Leistungserbringer). Stationäre Pflege Bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II legte der Gesetzgeber fest, dass es hinsichtlich des Eigenanteils zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen kommen konnte. In der stationären pflegerischen Versorgung ist der Eigenanteil der Bewohner eines Pflegeheimes immer gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad des Heimbewohners. Allerdings errechnet jede stationäre Pflegeeinrichtung ihren individuellen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil jeweils selbst, so dass es zwischen den einzelnen Heimen zu Unterschieden kommt. Der durchschnittliche Eigenanteil in stationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen beträgt nach Auskunft der AOK PLUS etwa 1.300 Euro. 31 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 42. Wie gestalten sich die finanziellen Unterschiede in der Betreuung zwischen den Pflegegraden 1 bis 5? Die Leistungsbeträge zur ambulanten und stationären Pflege je Pflegegrad und die Unterschiede können nachfolgender Übersicht entnommen werden: PEA: Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Quelle: 6 VI. Pflegende Angehörige 43. Wie hat sich die Zahl der Menschen die zu Hause durch pflegende Angehörige betreut werden in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie prognostiziert die Landesregierung die weitere Entwicklung? In der ambulanten Pflege werden etwa 2/3 aller Pflegebedürftigen allein durch pflegende Angehörige versorgt, etwa 1/3 der Pflegebedürftigen nehmen zusätzlich noch professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch. Insoweit wird auf die Ausführungen zur Frage 41 hingewiesen . Mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum 1. Januar 2017 haben sich die Kriterien für die Zugangsberechtigung zu den Leistungen der Pflegeversicherung geändert. Die kognitiven Einschränkungen sind seither definitorischer Bestandteil der Pflegebedürftigkeit. Dies führte im Zeitraum von 2015 bis 2017 zu einer deutlichen Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Von 2015 bis 2017 stieg dementsprechend der Anteil der Pflegegeldempfänger in Thüringen um 31,7 Prozent. Die in früheren Studien prognostizierten Zahlen bis zum Jahr 2030 sind bereits 2017 eingetreten. Insofern wurden die Erwartungen übertroffen. Jahr Anzahl der Pflegegeldempfänger 1999 33.825 2001 32.345 2003 32.372 2005 33.016 2007 35.421 2009 37.747 2011 40.135 2013 42.545 2015 46.537 2017 61.304 Quelle: TLS Stand 15.12.20176 32 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 44. Auf welche Unterstützungsangebote können pflegende Angehörige derzeit zurückgreifen, wie werden diese genutzt und wie erfahren sie davon (bitte einzeln aufführen)? Für Pflegebedürftige, die ambulant zu Hause gepflegt und betreut werden, stehen über ihre jeweilige Pflegekasse zusätzlich zu den Grundleistungen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen noch folgende Leistungen zur Entlastung, Hilfe und Unterstützung zur Verfügung: 1. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI Nach § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag . Dieser ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags . Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen: • Tages- oder Nachtpflege, • Kurzzeitpflege, • Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung), • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, • Verhinderungspflege, wenn sie als Finanzierungsmittel für die vorstehenden qualitätsgesicherten Entlastungsangebote genutzt wird. Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar . Danach verfällt er. 2. Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI Eine kurzzeitige Heimbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause vorrübergehend nicht oder noch nicht ausreichend möglich ist. Bis zu 1.612 Euro stehen für maximal 56 Tage im Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Maximalbetrag von 1.612 Euro kann auf 3.224 Euro aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungs- oder Ersatzpflege aufgestockt werden. Dieser Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. Der Gesetzgeber hat für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Kurzzeitpflegeleistung vorgesehen. 3. Verhinderungs- oder Ersatzpflege nach § 39 SGB XI Kann die Pflegeperson (frühestens nach einem halben Jahr Pflege in der häuslichen Umgebung) wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Ersatzpflegekraft für maximal 42 Tage und bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben durchgeführt, beschränken sich die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf die Höhe des 1,5-fachen im jeweiligen Pflegegrad festgelegten Pflegegeldbetrages für bis zu sechs Wochen (42 Tage). Mehrkosten wie Fahrgeld oder Verdienstausfall werden bis zu 1.612 Euro erstattet. Bei einer Ersatzpflege kann der Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege, auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. 4. Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI Pflegebedürftige können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen , Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Leistungen erfolgt. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat bei: - Pflegegrad 2: 689 Euro, 33 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Pflegegrad 3: 1.298 Euro, - Pflegegrad 4: 1.612 Euro, - Pflegegrad 5: 1.995 Euro. Der Gesetzgeber hat für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Tages- und Nachpflegeleistung vorgesehen. 5. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen wiederverwendbar, Hand- oder Flächendesinfektionsmittel. Die genannten Pflegehilfsmittel sind ausschließlich für die ehrenamtliche Pflegeperson vorgesehen. Für stationäre Pflegeheimbewohner hält das Heim die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel vor. 6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI Werden Versicherte zu Hause gepflegt und betreut, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Die Pflegekasse zahlt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro für die Maßnahme nicht übersteigen. 7. Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI Neben den ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung) können Pflegebedürftige in selbstorganisierten ambulanten Wohngruppen monatlich einen pauschalen Zuschlag erhalten . Dieser beträgt monatlich 214 Euro. Dieser pauschale Zuschlag wird gezahlt, wenn mehrere Voraussetzungen, wie beispielsweise die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung durch mindestens drei Pflegebedürftige und das Vorhandensein einer Person/Präsenzkraft, erfüllt sind. Für diese Leistung ist ein Antrag erforderlich . Sie wird frühestens ab dem Monat des Antragseingangs und bei Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt. Zu beachten ist, jeder Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse einen eigenen Antrag stellen muss. 8. Pflegezeit nach § 44a SGB XI Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, trifft das Angehörige häufig unvorbereitet. Es erfordert Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer eine Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld), sofern ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Das Recht, bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung der Arbeit fernzubleiben, besteht in jedem Unternehmen, unabhängig von der Größe. Weiterhin haben Arbeitnehmer im Fall der häuslichen Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte (auch teilweise) Freistellung von bis zu sechs Monaten gegenüber dem Arbeitgeber, sofern der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Im Rahmen der Familienpflegezeit wurde die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre miteinander zu vereinbaren. Diese Familienpflegezeit bis zu 24 Monate können Beschäftigte in Anspruch nehmen, die bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten tätig sind. 34 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 9. Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nach § 44 SGB XI Zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, entrichten die Pflegekassen an den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Beiträge, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder ein anderer von der Pflegekasse beauftragter unabhängiger Gutachter ermittelt im Einzelfall, ob die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt. Während der pflegerischen Tätigkeit sind Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Zudem sind sie nach Maßgabe des § 26 Abs. 2b SGB III nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert. Die Pflegekassen entrichten für die Pflegepersonen Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit. Bei den benannten Angeboten handelt es sich um gesetzliche Regelleistungen. Die AOK PLUS informiert zum Beispiel über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen von Beratungsgesprächen in der Filiale, am Telefon oder in individuellen Beratungen durch deren Pflegeberater . Des Weiteren werden die Versicherten über die Briefe im Rahmen der Leistungsgenehmigung , dem Webauftritt sowie Flyer informiert. Die Zahlen der Leistungsempfänger der AOK-PLUS im Jahr 2017 und 2018 in Thüringen können nachfolgender Übersicht entnommen werden: Leistungsempfänger mit Datenstand 1. Februar 2019 2017 2018 Entlastungsleistungen § 45b 30.338 46.096 Kurzzeitpflege 4.032 4.024 Verhinderungspflege 20.561 20.862 Tages- und Nachtpflege 4.488 4.860 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 27.435 27.945 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2.917 2.693 Ambulante Wohngruppe 1.048 1.193 Pflegezeit 146 195 Soziale Absicherung Pflegeperson 16.188 16.342 Des Weiteren gibt es noch die Angebote der Pflegeberatung und der Pflegekurse seitens der Pflegekassen. In Thüringen gibt es beispielsweise bei der AOK PLUS 48 Leistungserbringer für Pflegekurse. Im Jahr 2018 führten diese 74 Pflegekurse durch. Für den Freistaat Thüringen sind 13 Pflegeberater allein bei der AOK PLUS tätig. Im Jahr 2018 führten diese Pflegeberater 11.862 Pflegeberatungen in Thüringen durch. Nähere Ausführungen hierzu können den Antworten auf die Fragen 45 und 46 entnommen werden. Darüber hinaus wird auf die Angebote für Angehörige von Menschen mit Demenz, die in der Beantwortung zu Frage 6 näher erläutert wurden, hingewiesen. Diese sind: - Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz, - Netzwerk Pflegebegleiter, - Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz. Die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. weist im Zuge ihrer Beratungstätigkeit, ihren Informationsveranstaltungen und Schulungen sowie bei weiteren öffentlichen Auftritten (beispielsweise in Form von Infoständen) auf die vorhandenen Angebote hin. Zusätzliche Informationen können über den Newsletter und die Website der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. eingeholt werden. 45. Welche Beratungsangebote können pflegende Angehörige in Thüringen in Anspruch nehmen und wie erfahren sie davon? 35 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Betroffene haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI. Wenn Pflegebedürftigkeit schleichend oder plötzlich eintritt, entstehen viele Fragen rund um die Versorgung . Pflegeberater unterstützen dabei, die Pflege zu organisieren. Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf die kostenlose und individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater . Auf Wunsch erfolgt die Pflegeberatung auch gegenüber den Angehörigen oder unter deren Einbeziehung. Sie kann entsprechend den Vorstellungen des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Bei Bedarf koordinieren die gesondert qualifizierten Pflegeberater die Organisation der notwendigen Pflegeleistungen für den Pflegebedürftigen. Die Pflegeberater kennen Leistungserbringer, spezielle Entlastungsangebote und ehrenamtliche Anbieter vor Ort und können diese in die Versorgungsplanung mit einbinden. Zugleich können sie auch den pflegenden Angehörigen bei Überforderung Hilfswege aufzeigen. Sollte die Pflege zu Hause nicht mehr ausreichend oder zeitweise nicht möglich sein, unterstützen die Pflegeberater bei der Auswahl weiterer Alternativen, wie beispielsweise einer Tagespflege oder einem Pflegeheim. Als Pflegekasse mit den meisten Versicherten in Thüringen hat die AOK-PLUS zum Beispiel flächendeckend 13 Pflegeberater in Thüringen im Einsatz. Pflegende Angehörige haben nach § 45 SGB XI des Weiteren die Möglichkeit, unentgeltlich Pflegekurse in Anspruch zu nehmen. Diese sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Sie sollen pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern und ihrer Entstehung vorbeugen. Auf Wunsch findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zu Frage 46 hingewiesen. Zudem bestehen in Thüringen drei Pflegestützpunkte (Jena, Nordhausen, Sondershausen) sowie das "Pflegenetz Erfurt". Diese Beratungsstellen fungieren als erste Anlaufstellen für Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen sowie deren Angehörige. Pflegestützpunkte betreiben aktive Netzwerkarbeit und werden durch die jeweiligen Kommunen bekannt gemacht. 46. Welche Pflegekurse für pflegende Angehörige gibt es in Thüringen von Seiten der Pflege- und Krankenkassen ? Bei Eintritt eines Pflegefalls entscheidet sich die Mehrheit der Familien, die Pflege selbst zu übernehmen . Um diese bei den täglichen Herausforderungen zu unterstützen, bietet jede Kranken- und Pflegekasse für ihre Versicherten und deren Angehörige Pflegekurse an. Aufbau und Inhalte der Kurse können bei jeder Kasse variieren. Für pflegende Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Pflegepersonen wird durch geschulte Fachkräfte in kostenlosen Pflegekursen Basiswissen für den Pflegealltag vermittelt. Es werden praktische Handgriffe und vielfältige Tipps gegeben. Durch die AOK PLUS wird beispielsweise in regionalen Pflegekursen Hilfe und Unterstützung angeboten unter anderemdurch den - Basispflegekurs - Pflege zu Hause, - Pflegekurs PLUS - Pflege zu Hause, - Pflegekurs PLUS - Demenz. 1. Basispflegekurs - Pflege in der Häuslichkeit (Gruppenkurs) Themen dieses Kurses sind die gesetzlichen Regelungen, Pflege in der Familie und anderes. Der Kurs ist geeignet für Personen, die die Pflege erst begonnen haben. Die Kursdauer beträgt fünf Module à 90 Minuten. 2. Pflegekurs PLUS - Pflege in der Häuslichkeit (Gruppenkurs) Bei diesem Kurs werden feste und flexible Kursbausteine angeboten. Feste Bausteine sind unter anderem Pflege bei Bettlägerigkeit und Sturzprävention. Flexible Bausteine beinhalten unter anderem eingeschränkte Alltagskompetenz, Ernährung sowie spezielle Krankheitsbilder. Der Kurs ist geeignet für Personen, die an einem Basispflegekurs teilgenommen haben oder bereits seit längerer Zeit pflegen. Die Kursdauer beträgt fünf bis acht Module à 90 Minuten. 36 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 3. Pflegekurs PLUS - Demenz (Gruppenkurs) Es werden feste und flexible Kursbausteine angeboten, wobei der Schwerpunkt auf dem Thema "Demenz" liegt. Feste Bausteine sind unter anderem eingeschränkte Alltagskompetenz sowie Sturzprävention. Flexible Bausteine sind unter anderem Pflege bei Inkontinenz, Alltagsgestaltung, soziale Betreuung und Kommunikation. Der Kurs ist geeignet für Personen, die einen demenzkranken Pflegebedürftigen betreuen. Die Kursdauer beträgt fünf bis acht Module à 90 Minuten. 4. Individueller Pflegekurs Dieser Pflegekurs wird bei den pflegenden Angehörigen zu Hause durchgeführt, sodass eine individuelle Hilfestellung gegeben werden kann. Der Kurs ist insbesondere bei speziellen Krankheitsbildern oder besonderen Pflegesituationen geeignet. Die Kursdauer beträgt bis zu vier Module à 90 Minuten. Unabhängig davon führt die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. im Rahmen der Vereinstätigkeit im gesamten Bundesland Thüringen eine Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz durch. Diese siebenteilige Schulung ist für die pflegenden Angehörigen aufgrund der Kooperation mit der BARMER GEK, der AOK Plus und der KKH kostenfrei. 47. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Verhältnis von Bedarf nach und Angebot von Pflegekursen vor? Die AOK PLUS beispielsweise bietet die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an Pflegekursen bei allen Gelegenheiten an, zum Beispiel in den Briefen/Bescheiden zur Pflege, in Beratungen der Pflegeberater, bei telefonischen Kontakten/Beratungen durch die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie in Kundengesprächen in ihren Filialen. Im Jahr 2018 wurden durch die AOK PLUS einige neue Anbieter von Pflegekursen vertraglich gebunden. Damit besteht ein gutes Netz von 48 Anbietern in Thüringen. Im Jahr 2018 führten diese 74 Pflegekurse durch. Die Nachfrage nach Pflegekursen ist jedoch regional und saisonal unterschiedlich, so dass hierzu keine Aussage möglich ist. 48. Wie will die Landesregierung pflegende Angehörige weiter unterstützen/entlasten? Was unternimmt die Landesregierung darüber hinaus, um wohnortnahe Pflegestrukturen zu stärken? Wie bereits in Beantwortung der Frage 6 detailliert aufgezeigt, verfolgen die durch die Landesregierung und die Pflegekassen geförderten Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag gemäß § 45a SGB XI das Ziel, Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen und Entlastung anzubieten. Kennzeichnend für diese Angebote sind insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die pflegebedürftige Menschen betreuen und dabei von einer ausgebildeten Fachkraft angeleitet werden (Betreuungsangebote). Die Unterstützung kann auch darin liegen, dass entsprechende Helferinnen und Helfer gezielt die pflegenden Angehörigen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten (Angebote zur Entlastung von Pflegenden). Als dritte Möglichkeit werden die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres Alltags oder im Haushalt entlastet (Angebote zur Entlastung im Alltag). Darüber hinaus dient die Förderung von ehrenamtlichen Strukturen, wie beispielsweise den Pflegebegleiter-Initiativen in Thüringen und der Förderung von Selbsthilfe wie der Fachstelle Demenz der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. mit ihrem umfassenden Schulungsund Beratungsangebot einer nachhaltigen Stärkung der wohnortnahen Pflegestrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Darüber hinaus sieht die Landesregierung hinsichtlich der Unterstützung von Familien Handlungsbedarf - beispielsweise bei der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit. Mit der Studie "Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf als Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs - Familienfreundliches Thüringen" werden Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen Angebote und "Good pratice-Beispiele " in Thüringen vorgestellt.7 Im Rahmen der Demografiekonferenz "Familie, Beruf und Pflege: Dreiklang im Einklang" stellten das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das TMIL am 23. Oktober 2018 die Studie öffentlichkeitswirksam einem breiten Publikum aus Wirtschaft, Verwaltung und Betroffenen vor. 37 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Dezember 2014 erfolgte mit der Verankerung des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) im Koalitionsvertrag der Beginn der Neuordnung familienunterstützender Leistungen in Thüringen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat in Zusammenarbeit mit den familienpolitischen Akteurinnen und Akteuren begonnen, die Leistungen für Familien neu zu strukturieren und zu modernisieren. Das LSZ ist am 1. Januar 2019 thüringenweit an den Start gegangen. Mit diesem Landesprogramm erhalten Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne einer sozialen und bedarfsgerechten Familienpolitik. Hierfür stehen - angefangen im Jahr 2019 - jährlich über zehn Millionen Euro zur Verfügung. Alle Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen sich an dem Programm. Drei Gebietskörperschaften haben sich dafür entschieden, zunächst nur die Bestandsförderung aus den letzten Jahren in Anspruch zu nehmen. Der weitaus größte Teil der Landkreise und kreisfreien Städte jedoch ist in die integrierte Sozialplanung eingestiegen. Die Ziele sind familienfreundliche Rahmenbedingungen , die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und die Stärkung der ländlichen Räume unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. Des Weiteren plant die Landesregierung in Umsetzung des Thüringer Pflegepaktes auf Landesebene weitere Projektvorhaben. Auf der Grundlage des Arbeitsauftrages der Steuerungsgruppe des Thüringer Pflegepaktes für die Projektgruppe "Wohnortnahe Pflege" kristallisieren sich verschiedene Handlungsbedarfe heraus, wie das Land die kommunalen Aktivitäten und Bemühungen in der Pflege stärker unterstützen kann. Zentrales Thema ist hierbei auch die Schaffung von bedarfsgerechten Versorgungsstrukturen (strategische Sozialplanung, Gesundheit, Verbraucherschutz, Selbsthilfe, Partner des LSZ unter anderem). Der weitere Ausbau ambulant organisierter Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf wird auch in Thüringen verstärkt von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wohnungs -, Sozial- und Pflegewirtschaft nachgefragt. Diese Wohnformen werden als wesentliche Bausteine kleinräumiger Versorgungsstrukturen an Bedeutung gewinnen. Daher werden in den Kommunen in Thüringen zunehmend Beratungsstellen für ambulante Wohnformen für Demente und Pflegebedürftige geplant. Diese regionalen Wohnberatungsstellen sollen zur Qualitätssicherung durch eine landesweite Koordinations- und Fachstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften begleitet werden. Dazu gibt es bereits konkrete Anfragen aus der Praxis, die die Notwendigkeit unterstreichen , dieses Angebot als nachhaltige Begleitstruktur in Thüringen zu etablieren und durch das Land zu finanzieren. Die Koordinations- und Fachstelle soll im Jahr 2020 etabliert werden. Kommunen , Landkreise und kreisfreie Städte werden durch diese Stelle bei der Schaffung einer vielfältigen Wohnlandschaft für pflegebedürftige Menschen durch Beratung zu den bestehenden Angeboten, deren Qualitätskriterien und den kommunalen Steuerungsmöglichkeiten in der Weiterentwicklung der Wohn-Pflege-Landschaft unterstützt. Sie soll die Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch Initiativen und Akteure vor Ort, zur Entwicklung und Realisierung einer regionalspezifischen Infrastruktur für ein selbstbestimmtes und teilhabeorientiertes Leben im Alter - auch im pflegepräventiven Sinne - anregen. VII. Pflegeprobleme 49. Inwiefern äußern sich die bestehenden Probleme der Pflege in Thüringen in a) unbesetzten Stellen, b) Problemen bei der Stellenbesetzung, c) einem Wandel der Altersstruktur der Pflegekräfte (mit Differenzierung nach Altersgruppen und Darstellung einer Alterspyramide), d) einer rückläufigen Zahl des Nachwuchses, e) einer hohen Fluktuation des Personals, f) einer zunehmenden Abwanderung in andere Berufsfelder, g) unzureichenden Voraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern und h) Zugangsproblemen bei der Altenpflegeausbildung? a) Bezüglich der Anzahl der unbesetzten Stellen in Thüringen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen . Dies führt aktuell nicht zu Versorgungsdefiziten. 38 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 b) Aufgrund des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen ist weiteres Pflegepersonal unabdingbar. Für die Berechnung des zukünftigen Bedarfs an Pflegepersonal hat das TLS die Relation der Pflegebedürftigen zum Pflegepersonal des Jahres 2015 zu Grunde gelegt. Hierbei kommen bei den ambulanten Pflegediensten 2,1 Pflegebedürftige auf eine Pflegekraft. Bei den stationären Pflegeeinrichtungen hat eine Pflegekraft rein rechnerisch 1,4 Pflegebedürftige zu betreuen. Seit der Erfassung der Pflegestatistik im Jahr 1999 hat sich die Zahl der Pflegekräfte in Thüringen mehr als verdoppelt . Sie stieg von 13.700 Personen um 119,4 Prozent auf 30.100 Personen im Jahr 2015 an: Bis 2035 wird eine weitere Erhöhung um 34,0 Prozent auf 40.300 Personen nötig sein, um den Bedarf an Pflegepersonal nach derzeitigen Maßstäben zu decken. Es werden demnach allein aufgrund der zusätzlichen Zahl an Pflegebedürftigen 10.200 zusätzliche Pflegekräfte benötigt, um das Niveau des Jahres 2015 beizubehalten. Davon entfallen 6.900 auf stationäre und 3.300 auf ambulante Pflegeeinrichtungen - das entspricht einem zusätzlichen Personalbedarf von 35,8 Prozent beziehungsweise 30,8 Prozent. Berücksichtigt man die cirka 16.500 bis zum Jahr 2035 altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheidenden Pflegekräfte, müssen innerhalb der nächsten 20 Jahre rund 25.000 neue Pflegekräfte rekrutiert werden. Angesichts des sinkenden Erwerbspersonenpotentials und des bereits heute bestehenden großen Bedarfs an Fachkräften im Bereich der Pflege stellt dies für den Thüringer Arbeitsmarkt eine große Herausforderung dar. c) Für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklungen im Pflegebereich ist die derzeitige Altersstruktur des Pflegepersonals von großer Bedeutung. Die beiden folgenden Abbildungen veranschaulichen die Entwicklung und Situation für die Jahre 2013 und 2017. Im Jahr 2017 war bereits die Hälfte der Beschäftigten 45 Jahre oder älter und wird somit 2035 überwiegend altersbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. Dies betrifft 52,5 Prozent des stationären und 48,7 Prozent des ambulanten Pflegepersonals. Ohne weitere Technisierung und Prozessoptimierung müssten nach den derzeitigen Voraussetzungen bis 2035 diese 16.500 Beschäftigten durch jüngere Kollegen ersetzt werden. 39 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Quelle: TLS Darstellung: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft d) Es erfolgen große Bemühungen die Ausbildungszahlen konstant zu halten. Legt man die Ausbildungszahlen von 1999 bis 2015 zugrunde, ist von einem stetigen Anstieg der Auszubildenden auszugehen : Jahr Auszubildender, (Um-)Schüler 15.12.1999 821 15.12.2001 800 15.12.2003 831 15.12.2005 947 15.12.2007 830 15.12.2009 1057 15.12.2011 1120 15.12.2013 1650 15.12.2015 1668 Quelle: TLS e) Zahlen zur Fluktuation von Pflegepersonal liegen nicht vor. Aus der nachfolgenden Tabelle ist jedoch ersichtlich, dass die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, insbesondere aber die Zahl der Teilzeit- 40 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 beschäftigten insgesamt zugenommen hat. Eine mögliche Fluktuation hat zumindest nicht zu einem Rückgang des Pflegepersonals geführt. Jahr Pflegepersonal Vollzeit Pflegepersonal Teilzeit 1999 6.047 5.775 2001 6.450 6.941 2003 6.187 8.494 2005 6.323 9.461 2007 6.525 10.944 2009 7.351 12.932 2011 8.425 14.642 2013 8.279 15.778 2015 9.175 17.810 2017 9.544 19.717 Quelle: TLS, Stand: 15. Dezember 2017 f) Es liegen keine Zahlen zur Abwanderung von Pflegepersonal vor. g) Es ist festzustellen, dass infolge der anhaltenden Präferenz junger Menschen zur Akademisierung die durchschnittliche Leistungsstärke von Auszubildenden abgenommen hat. Auch fehlt es - zum Teil aufgrund schwieriger familiärer und sozialer Verhältnisse - vermehrt an grundlegenden Sozialkompetenzen (positive Einstellung zur Arbeit, mangelnde Kritikfähigkeit, Pünktlichkeit). Die Auflistung ist exemplarisch zu sehen. Zu beobachten ist auch eine Zunahme psychischer Probleme, die sich in verschiedenen Störungen der Persönlichkeit äußern und oft schon während der Ausbildung zu Langzeitausfällen führen. Um den Bedarf an Auszubildenden und Fachkräften gerecht zu werden, muss verstärkt auf Bewerber zurückgegriffen werden, die auf Grund ihrer schulischen Abschlüsse in der Vergangenheit keinen Zugang zum Beruf erhalten hätten. So nimmt die Anzahl an Auszubildenden zu, die über eine Pflegehelferausbildung Zugang zur Pflegeausbildung erhalten. Diese benötigen seit der letzten Änderung des Thüringer Pflegehelfergesetzes als Zugangsvoraussetzung keinen mittleren Schulabschluss mehr, sondern nur noch einen Hauptschulabschluss. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt Auszubildende im Bereich der Pflege dabei mit dem Projekt "Qualifizierungsbegleitende Hilfen für Pflegeauszubildende ". Auf die Ausführung zur Beantwortung der Frage 26 wird dabei verwiesen. h) Es wird auf die Antwort zur Frage 49 g) verwiesen. 50. Welche regionalen beziehungsweise bereichs- und tätigkeitsspezifischen Situationen und Schwerpunkte gibt es diesbezüglich? Es gibt keine validen Erkenntnisse zu regionalen Schwerpunkten und Besonderheiten. Daher ist eine Aussage hierzu nicht möglich. 51. Inwieweit liegen die Ursachen für Probleme der Pflege in Thüringen in a) einem Imageverlust der betreffenden Berufe, b) mangelnder finanzieller Anerkennung, c) Finanzierungsproblemen, d) der wachsenden Arbeitsbelastung, e) hohen Erkrankungsraten, f) zunehmenden Frühberentungen, g) mangelnden Ausbildungsmöglichkeiten und 41 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode h) unzureichender Attraktivität des Arbeitsorts? a) und b) Wie bereits in Frage 4 erläutert, stellt die Gewinnung von qualifiziertem Personal und vor allem das Halten des Personals durch die Träger der Pflegeeinrichtungen eine Daueraufgabe dar. Die Landesregierung widmet daher der Gewinnung von Fachkräften im Bereich der Altenpflege große Aufmerksamkeit . Im Rahmen des Thüringer Pflegepaktes wird unter andereman der Verbesserung des Images der Pflege, der Attraktivität der Pflegeberufe, der Weiterqualifizierung zur Fachkraft sowie einer flächendeckenden tarifgerechten Entlohnung gearbeitet. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 26 hingewiesen. c) Der Landesregierung sind keine Finanzierungsprobleme bekannt. Allerdings gehen beim derzeitigen Finanzierungssystem für Pflegeleistungen Lohnsteigerungen in der Pflege überwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beziehungsweise der Sozialhilfeträger. Um eine gerechtere Kostenverteilung zu schaffen, setzt sich Thüringen im Bundesrat für höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung ein, um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gerade in der stationären Pflege finanziell zu entlasten und positive Anreize für attraktive Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege zu setzen. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen in der Beantwortung der Frage 26 verwiesen. d) Im Rahmen des Thüringer Pflegepaktes wurde die PG 3 installiert. Diese beschäftigt sich mit der Verbesserung der Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen, dazu gehören unter anderem auch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der spezifischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Für weitere Ausführungen wird auf die Fragen 26 und 54 verwiesen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen originäre Aufgabe der Einrichtungsträger ist. Dennoch ist der Landesregierung bekannt, dass die Arbeitsbelastungen der Pflegekräfte dauerhaft hoch sind. Von Seiten der Bundesregierung wurde im Koalitionsvertrag die KAP zur Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege verabredet. Diese wurde am 3. Juli 2018 mit einer Auftaktveranstaltung gestartet . Die KAP steht unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Ko-Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFS- FJ) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Gesamtkoordinierung obliegt dem BMG. Dort ist auch die Geschäftsstelle der KAP angesiedelt. Die KAP bezieht alle für ihre Themenfelder relevanten Akteure in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einem Dachgremium auf Spitzenebene sowie in fünf Arbeitsgruppen (auch) auf Arbeitsebene ein. Beteiligt werden Kranken- und Pflegekassenverbände, Verbände der Leistungserbringer (gemeinnützige und private Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser), Pflegeberufsverbände , Sozialpartner, Kirchen, Verbände der Selbsthilfe und Pflegebedürftigen, Länder und kommunale Spitzenverbände, die Berufsgenossenschaft und die Bundesagentur für Arbeit. Die KAP konzentriert sich auf die Altenpflege unter Einbeziehung der Krankenpflege. Ziel ist, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden unmittelbar und spürbar zu verbessern . Mit den genannten Mitwirkenden sollen in der KAP konkrete Maßnahmen und Empfehlungen erarbeitet werden, um Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten für Fach- und Helferkräfte zu verbessern, Auszubildende für die neue Pflegeausbildung zu gewinnen, die Aus-, Fort- und berufliche Weiterbildung zu stärken, Pflegekräfte in der Pflege zu halten, den Wiedereinstieg in den Beruf zu fördern, aber auch Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Ferner sollen Maßnahmen zur flächendeckenden Entlohnung in der Altenpflege nach Tarif und innovative Versorgungsansätze entwickelt sowie die Digitalisierung mit dem Ziel der Entlastung der Pflegekräfte genutzt werden. 42 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 In fünf Arbeitsgruppen sollen konkrete Maßnahmen und Empfehlungen zu einzelnen Handlungsfeldern sowie - wenn möglich - zu Zeitzielen für die Umsetzung erarbeitet werden, mit denen Pflegepersonal gewonnen, gehalten oder entlastet werden kann. Die Zeitziele zur Vorlage der erarbeiteten Maßnahmen konkretisieren die Arbeitsgruppen innerhalb des Gesamtzeitrahmens der KAP selbst. Zu den Maßnahmen entwickeln die Arbeitsgruppen auch Vorschläge für verantwortliche Partner. Neben den relevanten Akteuren in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden auch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis einbezogen. Arbeitsgruppen können ggf. weitere Impulse aus Workshops und flankierenden Maßnahmen der Ressorts erhalten. Durch die KAP wurden folgende fünf Arbeitsgruppen eingesetzt: 1. Arbeitsgruppe 1 "Ausbildung und Qualifizierung" Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es die Einführung der neuen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zu begleiten, die den Erfolg der Pflegeberufe-Reform sichern und neue Karrierechancen in der Pflege eröffnen. Zudem soll eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne über die neue Pflegeausbildung informieren und junge Menschen für die Pflege gewinnen. 2. Arbeitsgruppe 2 "Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung" Diese Arbeitsgruppe wird vorrangig Maßnahmen beraten, die dazu führen, dass Pflegepersonal für Einrichtungen gewonnen, zurückgewonnen oder aber langfristig gehalten wird. Hierfür spielt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und große Transparenz darüber eine entscheidende Rolle. 3. Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" Diese Arbeitsgruppe erarbeitet innovative Ansätze, wie die pflegerische Versorgung unter Einbeziehung digitaler Lösungen optimiert und Pflegekräfte entlastet werden können. 4. Arbeitsgruppe 4 "Pflegekräfte aus dem Ausland" Diese Arbeitsgruppe ist für konkrete Maßnahmenvorschläge zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland zuständig. 5. Arbeitsgruppe 5 "Entlohnungsbedingungen in der Pflege" Diese Arbeitsgruppe wird Maßnahmen erarbeiten, die eine angemessene Entlohnung in der Pflege sichern und dabei die Tarifautonomie und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wahren. e) Es wird auf die Beantwortung zur Frage 51d) verwiesen. f) Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. g) Generell ist die Anzahl der Auszubildenden in Thüringen insgesamt rückläufig. Jedoch ist die Anzahl der Auszubildenden in der Pflege über die letzten Jahre stabil geblieben und sogar leicht gestiegen . Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 49 d) hingewiesen. h) Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 52. Welche regionalen beziehungsweise bereichs- und tätigkeitsspezifischen Situationen und Schwerpunkte gibt es diesbezüglich? Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 43 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 53. Welche landespolitischen Aufgaben stellen sich zur Zukunftssicherung der Pflege in Thüringen und welche Handlungserfordernisse ergeben sich hieraus a) für das Land als Ganzes mit den betroffenen Menschen, b) für bestimmte Regionen des Landes mit den betroffenen Menschen im besonderen Maße, c) für verschiedene gesellschaftliche Personengruppen, d) in welchen spezifischen Bereichen und e) in welchen konkreten Formen für die nächsten 20 Jahre? Die allgemein zu verzeichnende demographische Entwicklung stellt auch Thüringen zunehmend vor die Aufgabe, jetzt und auch künftig den Menschen eine den Bedarfen entsprechende, qualitätsgerechte und finanzierbare pflegerische Versorgung zur Verfügung zu stellen. Unter Hinweis auf die Antworten zu den Fragen 50 und 52, dass der Landesregierung keine Kenntnisse zu regionalen beziehungsweise bereichs- und tätigkeitsspezifischen Schwerpunkten und Situationen vorliegen, werden die Buchstaben a) bis e) zusammengefasst und beinhalten Aufgaben und Handlungserfordernisse, welche für alle Regionen Thüringens gleichermaßen gelten. Da etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Thüringen zuhause gepflegt werden, verfolgt Thüringen weiterhin den Ansatz, ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu gewährleisten . Die Vertrautheit der eigenen Wohnung und das gewohnte Umfeld tragen entscheidend zum Wohlbefinden der betroffenen Personen bei, so dass insbesondere den ambulanten betreuten Wohnformen auch künftig ein besonderer Stellenwert zukommt. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 10 Bezug genommen. Das Wohnen im gewohnten Umfeld darf jedoch nicht zur Vereinsamung führen, so dass neben der ambulanten Wohnform, der Stärkung und Weiterentwicklung des Quartiersansatzes eine besondere Bedeutung zukommt. Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung hier eng zusammen , um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei. Der Thüringer Pflegepakt nimmt sich dieser Themen an und trägt wesentlich zum Aufbau und zur Weiterentwicklung bestehender und neuer Strukturen bei. Nähere Ausführungen zum Thüringer Pflegepakt sind der Antwort zu Frage 26 zu entnehmen. Die Zukunftssicherung der gesamten Pflege in Thüringen benötigt eine weitere und kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen für die pflegenden Personen. Dazu ist es erforderlich, die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen unter den Gesichtspunkten Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes (siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 23 und 27), angemessene Entlohnung (siehe hierzu die Antwort zur Frage 26) sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland (siehe hierzu die Antworten zu den Frage 28 bis 36) nachhaltig zu verbessern. Einen entscheidenden Beitrag zur Pflegesituation leisten in diesem Zusammenhang die pflegenden Angehörigen. Durch entsprechende Maßnahmen (vergleiche Antwort zur Frage 6 und Antworten zu den Fragen 44 bis 48) der Landesregierung, insbesondere durch Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, werden diese Menschen entlastet und können auch künftig das "Rückgrat" des Pflegesystems bilden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 54 verwiesen. 54. Welches politische Handlungskonzept verfolgt die Landesregierung insoweit zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung? Zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sowie zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung im Freistaat Thüringen wurde der Thüringer Pflegepakt als politisches Handlungskonzept unterzeichnet. Insoweit wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 26 hingewiesen. Hierbei wird vor allem große Aufmerksamkeit auf die Gewinnung von Fachkräften im Bereich der Altenpflege gelegt. Folgende partnerschaftliche Ziele werden durch den Thüringer Pflegepakt verfolgt: 44 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 1. Höhere gesellschaftliche Akzeptanz - Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Das Maß der Menschlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich auch und vor allem am Umgang mit von Krankheit und Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen. Die Sicherung einer guten Pflege ist ein wichtiger gesellschaftlicher Wert - und Pflege hat ihren Wert. Dementsprechend gilt es, die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Die Bürger und Bürgerinnen des Freistaats werden mittels einer breit angelegten Imagekampagne für die Komplexität und den gesellschaftlichen Wert der Pflege sensibilisiert und über die verbesserten Rahmenbedingungen in der Pflege informiert. 2. Bessere Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege Die Vertrags- und Vergütungsverhandlungen erfolgen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen . Hierbei pflegen die Vereinbarungspartner einen fairen und partnerschaftlichen Umgang mit dem Ziel, gemeinsam zügige und ausgewogene Lösungen zu finden. Ziel sind wirtschaftlich angemessene Pflegevergütungen, um so steigenden Personalkosten in der Pflege Rechnung zu tragen. Es wird angestrebt, dass die Pflegevergütungen signifikant und schrittweise erhöht werden, um die Abwanderung von Pflegefachkräften zu vermeiden. Dazu ist ein konkurrenzfähiges Lohnniveau notwendig, um gegenüber anderen Regionen und Branchen bestehen zu können. Angestrebt werden tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse und eine den qualitativen und organisatorischen Erfordernissen der Einrichtungen und Dienste sowie den Interessen der Beschäftigten entsprechende Erhöhung des Anteils der Vollbeschäftigungsverhältnisse, weiterhin die Reduzierung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse und des Einsatzes von Leiharbeit. Weitere wichtige Ziele sind die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen sowie die für den Einsatz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderliche spezifische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. 3. Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung Die Gewährleistung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, die Förderung des dritten Umschulungsjahres , die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, ein intensiverer Einsatz von Fachkräften einschließlich der erforderlichen Freistellung in der Praxisausbildung, die bedarfsgerechte Unterstützung der Auszubildenden in der theoretischen Ausbildung sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Weiterbildung von Hilfskräften zu Fachkräften und die Förderung Benachteiligter sollen für attraktivere Ausbildungsbedingungen sorgen. Durch attraktivere Beschäftigungsbedingungen soll die Abwanderung der Fachkräfte in andere Regionen und Branchen verhindert werden. Die Unterzeichner des Pflegepaktes unterstützen aktiv alle Ansätze zur Verbesserung des Bildes der Pflege in der Öffentlichkeit. Hierzu dienen insbesondere umfassende Informationen in den Schulen über das Berufsbild, um für die Vorteile der Ausübung des Berufs in Thüringen, insbesondere auch bei jungen Männern, zu werben. Die Bereitstellung von entsprechenden Praktikumsangeboten in den Einrichtungen und Diensten flankieren diese Maßnahme entsprechend. 55. Wie sollen insoweit insbesondere eine ausreichende Zahl, die richtige Struktur, die richtige Größe und die richtigen Konzeptionen von pflegerischen Einrichtungen und Diensten gewährleistet werden? Gemäß § 8 Abs. 1 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bereits im Jahr 2012 wurde der Thüringer Pflegepakt geschlossen. Vertreter der Kostenträger, Leistungserbringer und der Landesregierung sowie anderer Beteiligter verständigen sich seither über die Ziele und Lösungsmöglichkeiten rund um die Themen Pflege, Pflegefachkräftegewinnung , Imagepflege unter anderemRegelmäßig widmen sich gemeinsame Projektgruppen , Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen speziellen Themen. Über die Ergebnisse wird regelmäßig im Kabinett berichtet. Auf die obigen Ausführungen wird verwiesen. 45 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Pflegeeinrichtungen werden gemäß § 72 SGB XI durch die Pflegekassen zur Versorgung zugelassen. Eine Bedarfsplanung der pflegerischen Versorgung hat der Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen. 56. Welche konkreten Maßnahmen werden bereits ergriffen? Zu den zu Frage 55 genannten Projektgruppen (PG) gehören folgende Projektgruppen: - PG 1 - Kampagnenmarketing - PG 2 - Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung - PG 3 - Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen für gute Pflege in Thüringen - PG 4 - Wohnortnahe Pflege - PG 5 - Begleitgremium Pflegeberufegesetz Zur Gewinnung von Auszubildenden und zur Gewinnung von Teilnehmenden an Umschulungen und Weiterbildungen werden jedes Jahr Initiativen zur Fachkräftegewinnung gestartet. Für nähere Ausführungen wird auf die Frage 26 verwiesen. Konkret abrechenbare Maßnahmen sind die seit August 2014 durchgeführten qualifizierungsbegleitenden Maßnahmen in Trägerschaft des Jugendberufshilfe Thüringen e.V. Im Rahmen dieser Maßnahmen erhalten Pflegeauszubildende konkrete Unterstützung bei Defiziten in der theoretischen Ausbildung, bei Defiziten in der praktischen Ausbildung, bei Hilfebedarf in sozialpädagogischen Bereichen und inzwischen auch bei Defiziten in der deutschen Sprache (kein Ersatz für die Sprachkundigenausbildung B1 beziehungsweise B2). Durch die Hilfsangebote sollen die jeweiligen Prüfungsziele erreicht werden. Die Erfolgsquote der Teilnehmenden liegt zwischen 86 und 96 Prozent. Zunächst wurde das Projekt nur im Raum Mittelthüringen gestartet und kontinuierlich auf ganz Thüringen ausgeweitet. Gefördert werden überwiegend Personalkosten für Case Management , Honorarkräfte für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie den fachspezifischen Deutschunterricht und Sozialpädagogen, Reisekosten und in geringem Maß Sachkosten. Für dieses Jahr wurden rund 542.000 Euro Förderung beantragt. Weitere konkret abrechenbare Maßnahmen sind die Ausweitung der Anzahl der Förderprojekte und die Erhöhung der Gesamtfördersumme im Bereich der Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Auch hier konnten die Anzahl der Förderprojekte und die Gesamtfördersumme regelmäßig erhöht werden. Ein Ergebnis im Rahmen der Tätigkeit der PG 2 stellt das neue Angebot zur Weiterbildung für Fachkräfte in der Heilerziehungspflege dar, bei dem Ausbildungsabschnitte der Altenpflege vermittelt werden , die dann zur Anerkennung als Fachkraft in der Pflege berechtigen. Außerdem wurde der Lehrplan für künftige Ausbildungen in der Heilerziehungspflege um diese Ausbildungsabschnitte ergänzt. Zum Thema Verbesserung der Qualität der Pflege - ambulant als auch stationär - gehört auch das Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen". Der Unterausschuss "Freiheitsentziehende Maßnahmen " des Thüringer Landespflegeausschusses nach § 8a SGB XI hat mit dem Ziel der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen verschiedene Informationsmaterialien erarbeitet: - Das Faltblatt "Freiheit erhalten Hilfen annehmen - Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege" richtet sich mit den darin enthaltenen Informationen an pflegende Angehörige in Thüringen. Es bietet einen Überblick über freiheitsentziehende Maßnahmen , die Folgen der Anwendung, entsprechende Praxistipps sowie Beratungsmöglichkeiten zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Das Faltblatt ist auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des TLVwA veröffentlicht: 8 - Der Leitfaden "Empfehlungen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der stationären Pflege" richtet sich in erster Linie an stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen . Darüber hinaus bietet er auch stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und ambulant betreuten Wohnformen eine erste Orientierung für den Umgang mit FEM. Der Leitfaden ist auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des TLVwA veröffentlicht:9 46 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 57. Welche sind für welche Zeitpunkte oder Zeiträume geplant? Die unter Frage 56 genannten Aktivitäten des Thüringer Pflegepaktes sollen auch in Zukunft fortgeführt und entsprechend der Bedarfslage weiterentwickelt werden. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen. Die KAP ist eine Initiative unter Federführung des BMG in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ und dem BMAS. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 51 hingewiesen. Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen . Damit wird das Sofortprogramm Pflege umgesetzt. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht und die Bedingungen für die Pflege zu Hause erleichtert werden: - In der vollstationären Altenpflege werden die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den gesetzlichen Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden. - Um die Personalausstattung in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett ab 2019 vollständig refinanziert. - Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. - Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden . - Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden. - Das von der Selbstverwaltung entwickelte neue System der Qualitätsprüfung und -darstellung wird ab dem 1. Oktober 2019 in der vollstationären Altenpflege verpflichtend eingeführt. - Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren. - Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt . - Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege werden besser honoriert. - Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden. 58. Wie ist der Stand der Vorbereitung oder Umsetzung? Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 54 bis 57 verwiesen. 59. Was leisten die getroffenen Maßnahmen und vorliegenden Planungen? Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 54 bis 57 verwiesen. 60. Welche offenen Probleme bestehen noch? Mit den aktuellen Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Pflegepaktes sowie des Pflegeberufegesetzes sollen Herausforderungen im Pflegesektor bewältigt, mögliche Defizite ausgeglichen und Versorgungsengpässe weiterhin verhindert werden. 61. Welche Maßnahmen müssen hierfür noch vorbereitet beziehungsweise ergriffen werden? Die aktuellen Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Pflegepaktes sowie des Pflegeberufegesetzes sind zeitlich nicht befristet und die Umsetzung der Ziele ist ein stetiger Prozess, um Her- 47 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ausforderungen im Pflegesektor zu bewältigen, mögliche Defizite auszugleichen und Versorgungsengpässe weiterhin zu verhindern. Diese Maßnahmen werden anlassbezogen je nach Bedarf und Problemstellung fachlich entsprechend angepasst. 62. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der stationär betreuten Personen ein, welche in Zukunft durch einen Sozialhilfeträger Unterstützung erhalten müssen? Die Entwicklung der Anzahl der stationär betreuten Personen von 2009 bis 2016, die Empfänger von Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege sind, kann der Tabelle entnommen werden: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Empfänger in Einrichtungen 5.072 5.436 5.757 6.180 6.550 6.595 6.756 6.609 Quelle: TLS Die Zahl der durch die Sozialhilfeträger unterstützungsbedürftigen Pflegebedürftigen in Einrichtungen ist - mit Ausnahme des Jahres 2016 - kontinuierlich gestiegen. Es wird angenommen, dass sie perspektivisch auch weiter steigen wird. Durch die Zunahme der hochaltrigen Bevölkerung steigt zum einen der Anteil der Pflegebedürftigen insgesamt. Gleichzeitig sinkt der Anteil derer, die die Kosten aus Einnahmen oder Vermögen werden decken können. In dem Rahmen, wie die Entgelte der Beschäftigten in den Einrichtungen und auch andere betriebsnotwendige Ausgaben steigen, erhöht sich auch der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten. Zu dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil, der in Thüringen durchschnittlich 237 Euro beträgt, kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage sowie Kosten für Zusatzleistungen hinzu. Die von den Heimbewohnern zu tragenden durchschnittlichen Kosten pro Monat differieren dabei zwischen den Pflegeheimen. In dem Rahmen, wie die Pflegebedürftigen den Eigenanteil an den Kosten weder aus den eigenen Einnahmen noch aus dem Vermögen decken können, werden zunächst die Angehörigen zur Deckung der Ausgaben herangezogen und bei Feststellung von Bedürftigkeit die örtlich zuständigen Sozialhilfeträger. VIII. Demenzerkrankte und deren Pflegesituation in Thüringen 63. Wie viele Menschen leiden in Thüringen an einer Demenzerkrankung, wie wird sich die Zahl voraussichtlich in den nächsten 20 Jahren entwickeln? Entsprechend den Angaben der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. leben in Thüringen cirka 47.000 Personen, die an einer Demenzerkrankung leiden (Stand: 2015). Da das Alter als ein Hauptrisikofaktor für die Erkrankung gilt und der Anteil der Personen im Alter ab 65 und älter im Jahr 2040 laut Prognosen cirka 34 Prozent der Thüringer Bevölkerung umfasst, ist ebenso mit einem weiteren Anstieg der betroffenen Personen mit Demenz zu rechnen. Experten gehen davon aus, dass sich die Anzahl der Menschen mit Demenz in den kommenden 20 Jahren deutschlandweit verdoppeln wird (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz). 64. Wie viele Betroffene, im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes , können in Thüringen Leistungen beziehen und wie hat sich die Zahl der Betroffenen seit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes verändert? Die Diagnose Demenz wird bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht erhoben. Deshalb liegen der Landesregierung hierzu keine Daten vor. 65. Welche unterschiedlichen Formen der Demenzerkrankungen sind der Landesregierung in Thüringen bekannt, im Hinblick auf die Betreuungsintensität, die Betreuungsart und die Behandlungsmöglichkeiten ? Bei der Bezeichnung "Demenz" werden zumeist alle Demenzformen zusammengefasst, jedoch lassen sich diese in unterschiedliche Demenzformen unterscheiden: Die häufigste Form der De- 48 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 menzerkrankung ist die Alzheimer Demenz (AD). Je nach Studie leiden cirka 60 Prozent der an einer Demenz erkrankten Personen an einem Morbus Alzheimer. Weitere 15 Prozent leiden an einer vaskulären Demenz, wovon 10 Prozent als Mischformen einer Alzheimer Demenz vermutet werden . Weitere 15 Prozent leiden an einer Lewy-Body-Demenz. Dazu zählt unter anderem die Demenz bei Morbus Parkinson, bei der es jedoch auch Überschneidungen zur Alzheimer Demenz gibt. Cirka fünf Prozent der Demenzen werden als frontotemporale Demenzen aufgeführt und fünf Prozent stellen andere Formen der Demenz dar, bei denen es sich zumeist um behandelbare Formen wie beispielsweise im Rahmen einer Schilddrüsen- oder Stoffwechselerkrankung handelt. Die Betreuungsintensität, -art und die Behandlungsmöglichkeiten hängen dabei letztendlich immer von der Schwere der Demenzerkrankung ab. So unterscheidet man in leichte Formen der Demenz, die durch Kurzzeitgedächtnisstörungen, Stimmungsschwankungen et cetera gekennzeichnet sind und eine geringere Betreuungsintensität benötigen. So können die Patientinnen und Patienten tendenziell noch Zuhause verbleiben und versorgen sich zum Teil selbst, durch Angehörige oder werden im ambulant betreuten Wohnen versorgt. Bei einer mittelschweren Demenz treten Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen hinzu. Die Patientinnen und Patienten sind zumeist nicht mehr dazu in der Lage, Neues zu erlernen; das Langzeitgedächtnis wird beeinträchtigt und sie neigen zu Unruhe, Aggressionen und Verwirrtheitszuständen . Da sich auch der Tag-Nacht-Rhythmus auflöst, gelten diese Patientinnen und Patienten als nicht mehr allein lebensfähig. Sie benötigen Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens. Sie werden entweder im häuslichen Umfeld intensiv ambulant oder im ambulant betreuten Wohnen versorgt oder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Nehmen die neuropsychiatrischen Symptome wie Aggression, Wahn, Halluzinationen, Unruhe et cetera zu, so müssen die Patientinnen und Patienten in gerontopsychiatrischen Abteilungen behandelt werden. Schwer demente Patientinnen und Patienten benötigen eine hohe Betreuungsintensität in einer fachlich qualifizierten Einrichtung und einen höheren Pflegeaufwand, da sie häufig inkontinent und zum Teil bettlägerig werden, bis schließlich eine vollständige Pflegebedürftigkeit vorliegt. Sie benötigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, was zumeist nur in Pflegeeinrichtungen zu bewerkstelligen ist. Eine häusliche Betreuung hängt zum einen von der Belastbarkeit des familiären Umfelds ab, zum anderen spielt die Ausprägung der Symptome eine wichtige Rolle. Mit zunehmendem Schweregrad der Erkrankung wird die häusliche Betreuung arbeitsaufwendiger und sowohl körperlich, psychisch als auch zeitlich belastender für die Angehörigen. Eine kurative Behandlung der Demenz ist in Abhängigkeit der Genese nur bedingt möglich. Die Behandlung muss sowohl die psychischen als auch die körperlichen Krankheitssymptome erfassen und erfolgt daher häufig interdisziplinär. 66. Wie haben sich die staatlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen in den letzten Jahren entwickelt und wie werden sie sich voraussichtlich in den nächsten 20 Jahren entwickeln? Leistungsansprüche speziell für an Demenz Erkrankte sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 64 hingewiesen. Anders ist dies nur, wenn es sich um Modellprojekte explizit nur für Demente mit Pflegegrad handelt. Investive und nichtinvestive Förderungen richten sich nach dem Modellprojekt. Die meisten Modellprojekte wurden in den letzten Jahren vom BMFSFJ ausgeschrieben. Im Rahmen eines solchen Modellprojektes wurde auch eine Wohngruppe für Demente im Christianenheim in Erfurt in Trägerschaft des DRK Landesverbandes gefördert. Weiterhin wird die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. umfänglich (Personal- und Sachkosten) vom Land und den Pflegekassen gefördert. 67. Wie unterstützt die Landesregierung den steigenden Bedarf an spezialisierter Versorgung, um eine wohnortnahe Versorgung flächendeckend zu ermöglichen? 49 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 48 verwiesen. 68. Wie hoch ist der Anteil an demenzerkrankten Menschen, die aktuell in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben und die ambulante Hilfe und Betreuung von professionellen Pflegern in Anspruch nehmen und wie wird sich deren Zahl voraussichtlich entwickeln? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Diagnose Demenz wird für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit von den Pflegekassen nicht gesondert erhoben. Deshalb ist eine Auswertung zu der gestellten Frage durch die Pflegekassen nicht möglich. 69. Welche Pflegeeinrichtungen und ambulante Angebote haben sich in Thüringen auf die Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen spezialisiert (wenn möglich bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach Stadt- und Landkreisen)? Laut Auskunft der AOK PLUS haben sich 34 Einrichtungen in Thüringen auf die Versorgung von Menschen mit einer Demenzerkrankung spezialisiert. In der Anlage 2 ist tabellarisch die Zahl der Plätze für Demenzkranke je Pflegeeinrichtung, Ort und Kreis erfasst. Grau hinterlegt sind die Einrichtungen , die laut der Statistik des TLVwA keine gesondert ausgewiesenen Plätze für Demenzkranke zur Verfügung stellen. Aussagen über die ambulante Versorgungslage können nicht getroffen werden, da dies nicht explizit erhoben wird. Im Übrigen wird in Bezug auf die konkreten ambulanten Maßnahmen auf die Antworten zu den Fragen 6 und 48 hingewiesen. 70. Wie hoch ist der Anteil an demenzerkrankten Menschen in speziellen Pflegeinrichtungen und wie wird sich deren Zahl voraussichtlich entwickeln? In Thüringen werden in 272 der 333 stationären Altenpflegeeinrichtungen Menschen mit Demenz betreut. Eine tabellarische Aufstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Zu den Entwicklungen, die heute und in Zukunft unser Land prägen, zählt auch der demographische Wandel. Aufgrund sich stetig weiterentwickelnder und verbesserter Lebensbedingungen und einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung erhöht sich die Lebenserwartung der Bevölkerung , was zu einem Anstieg der Zahl der älteren Menschen führt und somit zu einer Alterung der Gesellschaft insgesamt. Menschen mit steigendem Alter werden vermehrt pflegebedürftig und somit wächst auch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen, die an einer Demenz erkranken. Eine Aussage jedoch, wie sich die Zahl der an Demenz erkrankten Personen in speziellen Pflegeeinrichtungen entwickeln wird, kann nicht getroffen werden. 71. Welche speziellen Anforderungen (Betreuungsschlüssel, technische Ausstattung et cetera) müssen die in Frage 12 genannten Einrichtungen und Dienste erfüllen, um den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Demenzerkrankungen gerecht zu werden? In Einrichtungen, die gemäß Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz der Aufsicht des TLVwA unterliegen , prüft dieses die Einhaltung der personellen und technischen/baulichen Anforderungen. Sofern zusätzliche personelle oder technische Ausstattungen erforderlich sein könnten oder erforderlich sind, berät oder fordert und prüft die Heimaufsicht die zusätzliche Ausstattung oder die entsprechend durchgeführte Schulung des Personals. Im ambulanten und insbesondere im häuslichen Bereich berät die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. Hinsichtlich der Anforderung nach einem Betreuungsschlüssel wird auf den Beschluss des Thüringer Landtages "Für die Einführung verbindlicher Pflegepersonalschlüssel in Thüringer Pflegeheimen und Krankenhäusern" (Drucksache 6/5644) vom 17. Mai 2018 verwiesen. Darin wird die Landesregierung unter anderem gebeten darauf hinzuwirken, dass gemeinsam mit dem Rahmenvertragspartner in den Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI verbindliche Personalschlüssel für Altenpflegeeinrichtungen in Thüringen festzulegen sind sowie entsprechende Bundesratsinitiativen 50 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 zu ergreifen beziehungsweise zu unterstützen. Für weitere Ausführungen hinsichtlich der Bundesratsinitiative wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Bisher wurde im Freistaat Thüringen vertraglich kein für alle Einrichtungen geltender Personalschlüssel (= Verhältnis von Pflege-Personal in Vollzeitäquivalent zu pflegender Person) je Pflegegrad in Pflegeheimen vereinbart. Gemäß der verschriftlichen Aussagen wird die Vereinbarung eines festen Personalschlüssels in Pflegeeinrichtungen regelmäßig in den Rahmenvertragsverhandlungen thematisiert. Im Zuge der Überleitung nach dem PSG II in die Pflegegrade wurde für vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Möglichkeit geschaffen, neben der pauschalen Anhebung des PSG II-Zuschlages den individuellen, also für eine Einrichtung geltenden, Pflege- und Betreuungsschlüssel auf bis zu 1:2,6 zu vereinbaren. Dieses zusätzliche Personal wurde nicht auf die Fachkraftquote angerechnet. Vor Einführung des PSG II lag der Orientierungswert bei 1:2,78. Durch die Anpassung des Personalschlüssels wurden im Jahr 2017 allein über 300 neue Stellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen geschaffen. Für teilstationäre Pflegeeinrichtungen wurde im Zuge der Rahmenvertragsverhandlungen im Jahr 2017 ein Personalrichtwert für die Pflege und Betreuung von bis zu 1: 4,25 für das Land Thüringen festgelegt. Dieser liegt im bundesweiten Durchschnitt. Zusätzlich zum genannten Personalrichtwert muss eine verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung - PDL) im Umfang von 0,3 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) in der Einrichtung tätig sein. Ab 15 Plätzen beträgt der Stellenanteil für die PDL 0,5 VbE. Für reine Kurzzeitpflegeeinrichtungen ist derzeit kein allgemeingültiger Personalschlüssel vereinbart worden, dieser wird demzufolge individuell für jede Einrichtung gesondert verhandelt. Zur Umsetzung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen können alle Pflegeeinrichtungen in den Pflegesatzverhandlungen ihr Personal unter Beachtung vorgegebener Orientierungswerte individuell vereinbaren. Auf der Grundlage von § 113c SGB XI wird derzeit ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt. Beides soll nach dem Willen des Bundesgesetzgebers bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sein. Die Anforderungen an die Krankenhäuser sind davon abhängig, wie schwer die Symptome der Demenz sind. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 65 Bezug genommen. Patientinnen und Patienten mit leichten Demenzerscheinungen sind grundsätzlich in medizinischen Fachabteilungen behandelbar. Treten neuropsychiatrische Auffälligkeiten hinzu, können sie jedoch zumeist nur in gerontopsychiatrischen Abteilungen betreut werden. Da die Betreuung mit einer mittelschweren bis schweren Demenz sehr intensiv ist, erfordert sie eine 1-zu-5 beziehungsweise eine 1-zu-6-Betreuung. Nehmen die neuropsychiatrischen Symptome zu, wie zum Beispiel die Aggressivität, Weglauftendenzen, selbstverletzendes Verhalten, bedarf es häufig einer 1:1-Betreuung. Wichtig bei der Betreuung von Demenzpatientinnen und -patienten ist der enge und kontinuierliche Kontakt zum Pflegepersonal. Demenziell Erkrankte können selten allein gelassen werden, vor allem , wenn sie noch mobil sind. Dies setzt die entsprechende Schulung des Pflegepersonals voraus. Die technische Ausstattung muss die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Dazu zählen unter anderem Niedrigbetten und ausreichend Platz zum Rangieren mit Gehhilfen. Einzelzimmer als Quarantänemaßnahme bei Infektionskrankheiten sowie zur Isolierung müssen vorgehalten werden. Ebenso bedarf es Rollatoren beziehungsweise Rollstühle in den Einrichtungen . Auch baulich sollten die Einrichtungen mit großen Zimmern, breiten Fluren und großen Badezimmern ausgestattet sein. Eine physiotherapeutische und ergotherapeutische Betreuung sollte 51 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode mindestens einmal pro Tag erfolgen. Auch eine logopädische Betreuung ist vorzuhalten, um frühzeitig Schluckproblemen entgegenzuwirken. 72. Inwieweit ist das Personal in Thüringer Altenpflegeeinrichtungen, Kliniken und anderen Einrichtungen speziell für demenzerkrankte Patienten geschult und welche Möglichkeiten der Weiterbildungen gibt es? Für die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Thüringer Pflegeeinrichtungen , Kliniken und anderen Einrichtungen speziell für demenzerkrankte Patientinnen und Patienten tragen die Arbeitgeber die Gesamtverantwortung. Schulungs- und Weiterbildungsangebote müssen somit eigenständig eruiert werden. Anzumerken ist, dass beispielsweise die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. auf Anfrage Schulungen im Umgang mit dementiell erkrankten Patienten anbietet. Zu den Zielgruppen zählen Personen , die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in der Kranken- und Altenpflege absolvieren, Auszubildende im genannten Berufszweig sowie hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben den Schulungsangeboten auf Anfrage bietet die Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V. zudem jährlich Seminare mit unterschiedlichen Schwerpunkten für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige an. In diesem Zusammenhang besteht auch die Schulungsreihe Demenz. Zum Programm zählen Module wie beispielsweise "Dementielle Krankheitsbilder", "Situation der Angehörigen", "Methoden & Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung", "Kommunikation und Umgang mit Demenzkranken ". Darüber hinaus bietet sie auch bei einer Suche nach geeigneten Schulungsangeboten Unterstützung an. 73. Welche Unterstützungsangebote gibt es speziell für Angehörige von Menschen mit Demenzerkrankungen in Thüringen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 48 verwiesen. 74. Welche Rolle wird nach Einschätzung der Landesregierung stationären Betreuungs- und Versorgungsangeboten für demenzerkrankte Menschen in Zukunft zukommen? Aufgabe stationärer Betreuungs- und Versorgungsangebote ist es, Pflegebedürftige entsprechend ihrer Bedarfslage zu versorgen und zu betreuen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Veränderung der Umgebung deutlich das Angstlevel der Demenzpatientinnen und -patienten und zusätzlich die Delirgefahr erhöhen kann. Dies wiederum unterstreicht den Vorzug der häuslichen beziehungsweise ambulanten Pflege gegenüber einer stationären Pflege. Schreitet die Demenz mit zunehmender Pflegebedürftigkeit voran, wird in den meisten Fällen eine entsprechende stationäre Behandlung in einer Einrichtung notwendig. Stationäre Behandlungsangebote sind daher zum einen aufgrund der insgesamt steigenden Anzahl der Patientinnen und Patienten und zum anderen aufgrund der Zunahme des Schweregrades der Erkrankung basierend auf einer gestiegenen Lebenserwartung unabdingbar. Stationären Betreuungs- und Versorgungsangeboten, welche sich auf Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung spezialisiert haben, kommt daher schon jetzt eine wichtige Stellung in der pflegerischen Versorgung zu und wird in Zukunft noch mehr gefragt sein. 75. Welche Rolle wird nach Einschätzung der Landesregierung ambulanten Betreuungs- und Versorgungsangeboten für demenzerkrankte Menschen in Zukunft zukommen? Der Vorrang der häuslichen Pflege vor allen anderen Pflegearten ist durch § 3 SGB XI normiert. Danach ist die gesetzliche Pflegeversicherung vorrangig zur Unterstützung der häuslichen Pflege und der in diesem Zusammenhang entscheidenden Pflegebereitschaft der Angehörigen, Nachbarn , Freunde und ehrenamtlichen Helfern verpflichtet. Diese Art der Versorgung rückt immer mehr 52 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7060 in den Fokus, da es dem Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen, welcher meist möglichst lange in seiner häuslichen Umgebung bleiben möchten, Rechnung trägt. Die in Frage 6 aufgezeigte Förderung der Landesregierung und der Pflegekassen von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlicher Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der Selbsthilfe sollen daher weiter ausgebaut werden, um eine wohnortnahe Versorgungsstruktur für die pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger sowie ihren Angehörigen in Thüringen zur Verfügung stellen zu können. 76. Ist der Landesregierung bekannt, wie die verschiedenen Formen von Demenzerkrankungen und die damit einhergehenden Anforderungen bei der Ausbildung von Pflegekräften - unter Angabe des jeweiligen Umfangs - thematisiert werden? Die Thematik "Alte Menschen mit Demenz und psychiatrischen Veränderungen pflegen und begleiten " (40 Unterrichtstunden in den Lerngebieten Pflege, Arzneimittellehre und spezielle Krankheitslehre ) wird im Thüringer Lehrplan Altenpflege im Lernfeldabschnitt 1.3.9 behandelt. Es ist ein Spezialpraktikum psychiatrische Pflege (6 Wochen) vorgesehen; hier liegt ein Schwerpunkt in der Pflege dementer und gerontopsychiatrisch veränderter Menschen. Die Thematik "verwirrte Menschen pflegen" (15 + 5 Unterrichtsstunden in den Lerngebieten Pflege , Gerontologie und Psychiatrie) wird im Thüringer Lehrplan Gesundheits- und Krankenpflege im Lernfeldabschnitt 1.2.4 und im Lernfeldabschnitt 2.2.4 behandelt. Es ist ein Praxiseinsatz im Differenzierungsbereich Psychiatrie (160 Stunden) vorgesehen. In der ab 2020 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe ist der Kompetenzbereich für die staatliche Prüfung wie folgt beschrieben: - Anlage 1 (zu § 7 Satz 2 PflAPrV) Kompetenzen für die Zwischenprüfung nach § 7: I.3.a) Die Auszubildenden pflegen, begleiten und unterstützen Menschen aller Altersstufen in Phasen fortschreitender Demenz oder schwerer chronischer Krankheitsverläufe […] - Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 9 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann: I.3.a) Die Absolventinnen und Absolventen pflegen, begleiten , unterstützen und beraten Menschen aller Altersstufen sowie deren Bezugspersonen in Phasen fortschreitender Demenz oder schwerer chronischer Krankheitsverläufe sowie am Lebensende […] - Anlage 4 (zu § 28 Absatz 3 Satz 1) Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger: I.3.a) Die Absolventinnen und Absolventen pflegen, begleiten , unterstützen und beraten alte Menschen sowie deren Bezugspersonen bei Demenz, psychischen Krisen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen. 77. Welche Rolle spielen die Kommunen beim Auf- und Ausbau entsprechender Versorgungsangebote? Nach dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich für die Vorhaltung der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur . Ihnen obliegt die Planung und Vernetzung der verschiedenen Angebote vor Ort und in der Region. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gehört nach § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die gesundheitliche und soziale Betreuung, soweit sie ortsbezogen ist. Die Gemeinden werden in diesem Aufgabenbereich nur dann selbst tätig, wenn diese Aufgaben nicht bereits ausreichend von kirchlichen Organisationen oder freien Trägern wahrgenommen werden. Daneben sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 87 Abs. 2 Satz 2 ThürKO verpflichtet (Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises), die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist gemäß § 2 Thüringer Krankenhausgesetz eine öf- 53 Drucksache 6/7060Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode fentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte, die zur Erfüllung dieser Aufgabe eng zusammenarbeiten. Sowohl die Aufgabe der gesundheitlichen und sozialen Betreuung als auch die Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erledigen die kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise und kreisfeie Städte) eigenverantwortlich unter Einhaltung der Gesetze im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungshoheit. Im Rahmen des noch in der Anlaufphase befindlichen Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" sollen die Kommunen ab dem Jahr 2020 speziell für den Bereich der pflegerischen Unterstützung zusätzliche Fördermittel erhalten. In Vertretung Feierabend Staatsskretärin Anlagen10 Endnote: 1 Die Studie ist abrufbar unter: https://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1777.pdf 2 https://www.thaff-thueringen.de/beratung/arbeitgeber/internationale-fachkraefte 3 https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/berufe/index.aspx 4 https://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wissenschaft/anerkennungabschluesse/berufsabschluesse/index.aspx 5 https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/ 6 www.awo-pflegeberatung.de 7 https://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1777.pdf 8 https://www.thueringen.de/th7/Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/soziales/ fem/index.aspx https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/630/flyer_freiheitsentziehende_massnahmen.pdf 9 https://www.thueringen.de/th7/Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/soziales/ fem/index.aspx https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/630/fem_leitfaden_internet.pdf 10 Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege nach Staatsangehörigkeit und Anforderungsniveau in Thüringen Stichtag: 30.06.2018, Datenstand: Dezember 2018 Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort. Staatsangehörigkeit Anforderungsni-veau Gesundheits- und Krankenpflege., Rettungsdienst, Geburtshilfe Altenpflege Beschäftigte 1) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte davon Beschäftigte 1) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte davon ausschließlich im Nebenjob ausschließlich im Nebenjob 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Insgesamt Insgesamt 30.581 29.629 1.553 952 601 18.694 18.149 796 545 251 Helfer 5.139 4.704 507 435 72 8.742 8.408 451 334 117 Fachkraft 20.877 20.413 943 464 479 9.095 8.892 329 203 126 Spezialist 3.788 3.741 88 47 41 695 690 12 * * Experte 777 771 15 6 9 162 159 4 * * Deutsche Insgesamt 30.077 29.160 1.514 917 597 18.170 17.641 764 529 235 Helfer 4.928 4.525 472 403 * 8.422 8.102 423 320 * Fachkraft 20.611 20.150 939 461 * 8.900 8.699 325 * * Spezialist 3.764 3.717 88 47 41 686 681 12 * * Experte 774 768 15 6 9 162 159 4 * * Ausländer Insgesamt 504 469 39 35 4 521 506 31 15 16 Helfer 211 179 35 32 * 318 305 27 * * Fachkraft 266 263 4 3 * 194 192 4 * * Spezialist 24 24 - - - 9 9 - - - Experte 3 3 - - - - - - - - Asylherkunftsländer 2) Insgesamt 34 30 4 4 - 28 28 - - - Helfer 22 18 4 4 - 24 24 - - - Fachkraft * * - - - * * - - - Spezialist * * - - - * * - - - Experte - - - - - - - - - - Stand: 11.01.2019, Statistik-Service Ost Quelle: Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Summe der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten. 2) 8 zugangsstärkste nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Arabische Republik Syrien Anlage 2 1 Nr. Az Art Kap Beleg. Demente Ort Kreis 1 65-0603 Alteneinrichtung 64 43 Küllstedt Eichsfeld 2 65-0604 Alteneinrichtung 20 15 Sonnenstein Eichsfeld 3 65-0606 Alteneinrichtung 70 21 Weimar Stadt Weimar 4 65-0607 Alteneinrichtung 81 57 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 5 65-0609 Alteneinrichtung 55 26 Niederorschel Eichsfeld 6 65-0615 Alteneinrichtung 38 21 Weimar Stadt Weimar 7 65-0618 Alteneinrichtung 63 29 Nordhausen Nordhausen 8 65-0621 Alteneinrichtung 82 29 Erfurt Stadt Erfurt 9 65-0622 Alteneinrichtung 63 38 Birkenfelde Eichsfeld 10 65-0623 Alteneinrichtung 64 27 Erfurt Stadt Erfurt 11 65-0624 Alteneinrichtung 102 67 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 12 65-0626 Alteneinrichtung 270 134 Erfurt Stadt Erfurt 13 65-0630 Alteneinrichtung 86 68 Breitenworbis Eichsfeld 14 65-0633 Alteneinrichtung 75 52 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 15 65-0636 Alteneinrichtung 31 31 Breitenworbis Eichsfeld 16 65-0640 Alteneinrichtung 80 57 Erfurt Stadt Erfurt 17 65-0644 Alteneinrichtung 40 19 Donndorf Kyffhäuserkreis 18 65-0645 Alteneinrichtung 71 71 Erfurt Stadt Erfurt 19 65-0647 Alteneinrichtung 75 36 Greußen Kyffhäuserkreis 20 65-0648 Alteneinrichtung 35 31 Waltershausen Gotha 21 65-0652 Alteneinrichtung 38 38 Weimar Stadt Weimar 22 65-0653 Alteneinrichtung 81 64 Waltershausen Gotha 23 65-0657 Alteneinrichtung 40 16 Erfurt Stadt Erfurt 24 65-0658 Alteneinrichtung 92 50 Weimar Stadt Weimar 25 65-0669 Alteneinrichtung 91 30 Rodeberg Unstrut-Hainich-Kreis 26 65-0671 Alteneinrichtung 40 35 Greußen Kyffhäuserkreis 27 65-0672 Alteneinrichtung 69 33 Nordhausen Nordhausen 28 65-0675 Alteneinrichtung 81 54 Bleicherode Nordhausen 29 65-0677 Alteneinrichtung 35 21 Nordhausen Nordhausen 30 65-0681 Alteneinrichtung 60 38 Döllstädt Gotha 31 65-0696 Alteneinrichtung 44 25 Erfurt Stadt Erfurt 32 65-0699 Alteneinrichtung 41 20 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 33 65-0701 Alteneinrichtung 189 110 Erfurt Stadt Erfurt 34 65-0702 Alteneinrichtung 134 93 Erfurt Stadt Erfurt 35 65-0704 Alteneinrichtung 96 63 Erfurt Stadt Erfurt 36 65-0705 Alteneinrichtung 90 68 Erfurt Stadt Erfurt 37 65-0706 Alteneinrichtung 172 101 Sömmerda Sömmerda 38 65-0707 Alteneinrichtung 48 22 Kölleda Sömmerda 39 65-0709 Alteneinrichtung 114 29 Kölleda Sömmerda 40 65-0711 Alteneinrichtung 168 100 Erfurt Stadt Erfurt 41 65-0712 Alteneinrichtung 70 37 Erfurt Stadt Erfurt 42 65-0715 Alteneinrichtung 124 80 Erfurt Stadt Erfurt 43 65-0716 Alteneinrichtung 144 69 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 44 65-0717 Alteneinrichtung 40 19 Friedrichroda Gotha 45 65-0720 Alteneinrichtung 126 70 Harztor Nordhausen 46 65-0721 Alteneinrichtung 40 26 Ohrdruf Gotha 47 65-0722 Alteneinrichtung 144 81 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 48 65-0723 Alteneinrichtung 101 52 Südeichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis 49 65-0725 Alteneinrichtung 160 48 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 50 65-0726 Alteneinrichtung 50 32 Großvargula Unstrut-Hainich-Kreis Anlage 2 2 51 65-0728 Alteneinrichtung 113 90 Erfurt Stadt Erfurt 52 65-0729 Alteneinrichtung 50 30 Gotha Gotha 53 65-0731 Alteneinrichtung 149 78 Erfurt Stadt Erfurt 54 65-0736 Alteneinrichtung 64 30 Friedrichroda Gotha 55 65-0737 Alteneinrichtung 191 120 Gotha Gotha 56 65-0738 Alteneinrichtung 44 21 Gotha Gotha 57 65-0739 Alteneinrichtung 111 75 Gotha Gotha 58 65-0740 Alteneinrichtung 78 62 Sondershausen Kyffhäuserkreis 59 65-0741 Alteneinrichtung 48 28 Kyffhäuserland Kyffhäuserkreis 60 65-0742 Alteneinrichtung 60 32 Roßleben Kyffhäuserkreis 61 65-0743 Alteneinrichtung 58 31 Bad Frankenhausen/KKyffhäuserkreis 62 65-0746 Alteneinrichtung 56 24 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 63 65-0752 Alteneinrichtung 77 37 Ellrich Nordhausen 64 65-0753 Alteneinrichtung 149 41 Nordhausen Nordhausen 65 65-0755 Alteneinrichtung 65 42 Heringen Nordhausen 66 65-0756 Alteneinrichtung 95 50 Nordhausen Nordhausen 67 65-0757 Alteneinrichtung 172 94 Leinefelde-Worbis Eichsfeld 68 65-0758 Alteneinrichtung 46 40 Deuna Eichsfeld 69 65-0759 Alteneinrichtung 25 16 Ellrich Nordhausen 70 65-0763 Alteneinrichtung 127 53 Weimar Stadt Weimar 71 65-0764 Alteneinrichtung 39 22 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 72 65-0765 Alteneinrichtung 22 20 Georgenthal Gotha 73 65-0767 Alteneinrichtung 61 42 Bad Tabarz Gotha 74 65-0775 Alteneinrichtung 78 10 Weimar Stadt Weimar 75 65-0777 Alteneinrichtung 93 77 Weimar Stadt Weimar 76 65-0781 Alteneinrichtung 57 20 Wahlhausen Eichsfeld 77 65-0783 Alteneinrichtung 40 27 Buttstädt Sömmerda 78 65-0784 Alteneinrichtung 72 13 Artern/Unstrut Kyffhäuserkreis 79 65-0788 Alteneinrichtung 80 36 Weimar Stadt Weimar 80 65-0790 Alteneinrichtung 115 79 Sondershausen Kyffhäuserkreis 81 65-0796 Alteneinrichtung 94 37 Nordhausen Nordhausen 82 65-0801 Alteneinrichtung 145 59 Harztor Nordhausen 83 65-0802 Alteneinrichtung 81 65 Schlotheim Unstrut-Hainich-Kreis 84 65-0808 Alteneinrichtung 53 37 Vogtei Unstrut-Hainich-Kreis 85 65-0809 Alteneinrichtung 132 59 Tüttleben Gotha 86 65-0818 Alteneinrichtung 84 68 Weimar Stadt Weimar 87 65-0820 Alteneinrichtung 80 53 Artern/Unstrut Kyffhäuserkreis 88 65-0851 Alteneinrichtung 131 61 Weimar Stadt Weimar 89 65-0854 Alteneinrichtung 120 71 Sondershausen Kyffhäuserkreis 90 65-0857 Alteneinrichtung 196 120 Erfurt Stadt Erfurt 91 65-0858 Alteneinrichtung 144 74 Gotha Gotha 92 65-0859 Alteneinrichtung 58 19 Ohrdruf Gotha 93 65-0861 Alteneinrichtung 30 8 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 94 65-0864 Alteneinrichtung 144 91 Erfurt Stadt Erfurt 95 65-0866 Alteneinrichtung 120 52 Nordhausen Nordhausen 96 65-0868 Alteneinrichtung 94 51 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 97 65-0869 Alteneinrichtung 15 11 Artern/Unstrut Kyffhäuserkreis 98 65-0871 Alteneinrichtung 60 0 Kölleda Sömmerda 99 65-0873 Alteneinrichtung 72 40 Harztor Nordhausen 100 65-0874 Alteneinrichtung 31 23 Südeichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis Anlage 2 3 101 65-0875 Alteneinrichtung 65 60 Nesse-Apfelstädt Gotha 102 65-0876 Alteneinrichtung 130 0 Gotha Gotha 103 65-0877 Alteneinrichtung 41 24 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 104 65-0880 Alteneinrichtung 49 25 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 105 65-0882 Alteneinrichtung 70 45 Sömmerda Sömmerda 106 65-0884 Alteneinrichtung 24 23 Ohrdruf Gotha 107 65-0886 Alteneinrichtung 147 80 Erfurt Stadt Erfurt 108 65-0887 Alteneinrichtung 55 24 Bleicherode Nordhausen 109 65-0888 Alteneinrichtung 95 59 Erfurt Stadt Erfurt 110 65-0889 Alteneinrichtung 10 8 Leinefelde-Worbis Eichsfeld 111 65-0901 Alteneinrichtung 48 13 Bad Frankenhausen/KKyffhäuserkreis 112 65-0902 Alteneinrichtung 78 19 Bad Frankenhausen/KKyffhäuserkreis 113 65-0903 Alteneinrichtung 16 16 Unstruttal Unstrut-Hainich-Kreis 114 65-0905 Alteneinrichtung 49 18 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 115 65-0908 Alteneinrichtung 66 41 Gebesee Sömmerda 116 65-0909 Alteneinrichtung 143 108 Erfurt Stadt Erfurt 117 65-0910 Alteneinrichtung 48 30 Tambach-Dietharz Gotha 118 65-0911 Alteneinrichtung 24 24 Roßleben Kyffhäuserkreis 119 65-0912 Alteneinrichtung 66 16 Ellrich Nordhausen 120 65-0913 Alteneinrichtung 52 33 Weißensee Sömmerda 121 65-0914 Alteneinrichtung 60 24 Leinefelde-Worbis Eichsfeld 122 65-0915 Alteneinrichtung 23 12 Kleinbartloff Eichsfeld 123 65-0916 Alteneinrichtung 30 16 Werther Nordhausen 124 65-0917 Alteneinrichtung 61 29 Sondershausen Kyffhäuserkreis 125 65-0918 Alteneinrichtung 85 25 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 126 65-0919 Alteneinrichtung 51 17 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 127 65-0920 Alteneinrichtung 26 6 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 128 65-0921 Alteneinrichtung 48 33 Weimar Stadt Weimar 129 65-0922 Alteneinrichtung 41 27 Dingelstädt Eichsfeld 130 65-1004 Alteneinrichtung 53 52 Nordhausen Nordhausen 131 65-1033 Alteneinrichtung 30 25 Werther Nordhausen 132 65-1052 Alteneinrichtung 74 24 Nordhausen Nordhausen 133 65-1053 Alteneinrichtung 54 22 Oldisleben Kyffhäuserkreis 134 65-1490 Alteneinrichtung 84 35 Bad Tennstedt Unstrut-Hainich-Kreis 135 65-1513 Alteneinrichtung 90 38 Walschleben Sömmerda 136 65-2003 Alteneinrichtung 40 27 Gotha Gotha 137 66-0301 Alteneinrichtung 48 29 Altenburg Altenburg 138 66-0302 Alteneinrichtung 57 40 Altenburg Altenburg 139 66-0303 Alteneinrichtung 100 52 Treben Altenburg 140 66-0304 Alteneinrichtung 104 73 Nobitz Altenburg 141 66-0305 Alteneinrichtung 129 55 Altenburg Altenburg 142 66-0306 Alteneinrichtung 62 9 Lucka Altenburg 143 66-0307 Alteneinrichtung 57 40 Altenburg Altenburg 144 66-0309 Alteneinrichtung 90 33 Meuselwitz Altenburg 145 66-0314 Alteneinrichtung 28 19 Altenburg Altenburg 146 66-0317 Alteneinrichtung 88 46 Rositz Altenburg 147 66-0318 Alteneinrichtung 122 71 Altenburg Altenburg 148 66-0322 Alteneinrichtung 162 107 Eisenberg Saale-Holzland-Kreis 149 66-0336 Alteneinrichtung 65 27 Gera Stadt Gera 150 66-0337 Alteneinrichtung 77 53 Gera Stadt Gera Anlage 2 4 151 66-0341 Alteneinrichtung 122 0 Harth-Pöllnitz Greiz 152 66-0342 Alteneinrichtung 34 23 Kraftsdorf Greiz 153 66-0344 Alteneinrichtung 64 40 Münchenbernsdorf Greiz 154 66-0345 Alteneinrichtung 20 18 Weida Greiz 155 66-0347 Alteneinrichtung 196 90 Bad Köstritz Greiz 156 66-0351 Alteneinrichtung 76 39 Ronneburg Greiz 157 66-0353 Alteneinrichtung 14 13 Weida Greiz 158 66-0355 Alteneinrichtung 83 42 Bad Köstritz Greiz 159 66-0356 Alteneinrichtung 76 64 Ronneburg Greiz 160 66-0361 Alteneinrichtung 170 150 Gera Stadt Gera 161 66-0362 Alteneinrichtung 160 83 Gera Stadt Gera 162 66-0363 Alteneinrichtung 89 61 Gera Stadt Gera 163 66-0364 Alteneinrichtung 120 105 Gera Stadt Gera 164 66-0368 Alteneinrichtung 132 63 Gera Stadt Gera 165 66-0371 Alteneinrichtung 65 35 Gera Stadt Gera 166 66-0379 Alteneinrichtung 120 83 Gera Stadt Gera 167 66-0380 Alteneinrichtung 90 65 Gera Stadt Gera 168 66-0384 Alteneinrichtung 86 37 Greiz Greiz 169 66-0387 Alteneinrichtung 136 41 Greiz Greiz 170 66-0388 Alteneinrichtung 96 37 Greiz Greiz 171 66-0399 Alteneinrichtung 101 12 Gera Stadt Gera 172 66-0401 Alteneinrichtung 77 76 Hummelshain Saale-Holzland-Kreis 173 66-0405 Alteneinrichtung 92 44 Dornburg-Camburg Saale-Holzland-Kreis 174 66-0406 Alteneinrichtung 60 41 Kahla Saale-Holzland-Kreis 175 66-0412 Alteneinrichtung 40 25 Jena Stadt Jena 176 66-0413 Alteneinrichtung 89 86 Jena Stadt Jena 177 66-0416 Alteneinrichtung 132 49 Jena Stadt Jena 178 66-0422 Alteneinrichtung 88 49 Jena Stadt Jena 179 66-0423 Alteneinrichtung 275 143 Jena Stadt Jena 180 66-0427 Alteneinrichtung 184 97 Jena Stadt Jena 181 66-0429 Alteneinrichtung 60 9 Jena Stadt Jena 182 66-0430 Alteneinrichtung 101 65 Jena Stadt Jena 183 66-0434 Alteneinrichtung 35 20 Jena Stadt Jena 184 66-0435 Alteneinrichtung 111 68 Jena Stadt Jena 185 66-0436 Alteneinrichtung 30 28 Jena Stadt Jena 186 66-0442 Alteneinrichtung 62 27 Saalburg-Ebersdorf Saale-Orla-Kreis 187 66-0443 Alteneinrichtung 80 0 Bad Lobenstein Saale-Orla-Kreis 188 66-0446 Alteneinrichtung 40 29 Saalburg-Ebersdorf Saale-Orla-Kreis 189 66-0461 Alteneinrichtung 66 37 Triptis Saale-Orla-Kreis 190 66-0463 Alteneinrichtung 122 82 Pößneck Saale-Orla-Kreis 191 66-0464 Alteneinrichtung 22 22 Krölpa Saale-Orla-Kreis 192 66-0465 Alteneinrichtung 110 84 Pößneck Saale-Orla-Kreis 193 66-0467 Alteneinrichtung 61 45 Neustadt an der Orla Saale-Orla-Kreis 194 66-0483 Alteneinrichtung 83 34 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 195 66-0484 Alteneinrichtung 68 31 Uhlstädt-Kirchhasel Saalfeld-Rudolstadt 196 66-0487 Alteneinrichtung 152 144 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 197 66-0488 Alteneinrichtung 25 18 Uhlstädt-Kirchhasel Saalfeld-Rudolstadt 198 66-0490 Alteneinrichtung 148 81 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 199 66-0493 Alteneinrichtung 60 30 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 200 66-0498 Alteneinrichtung 58 52 Königsee-Rottenbach Saalfeld-Rudolstadt Anlage 2 5 201 66-0499 Alteneinrichtung 80 3 Uhlstädt-Kirchhasel Saalfeld-Rudolstadt 202 66-0500 Alteneinrichtung 60 48 Bad Blankenburg Saalfeld-Rudolstadt 203 66-0501 Alteneinrichtung 65 55 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 204 66-0502 Alteneinrichtung 112 85 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 205 66-0504 Alteneinrichtung 42 31 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 206 66-0507 Alteneinrichtung 40 25 Gräfenthal Saalfeld-Rudolstadt 207 66-0508 Alteneinrichtung 60 45 Probstzella Saalfeld-Rudolstadt 208 66-0514 Alteneinrichtung 67 47 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 209 66-0519 Alteneinrichtung 90 37 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 210 66-0529 Alteneinrichtung 27 24 Schleiz Saale-Orla-Kreis 211 66-0541 Alteneinrichtung 79 78 Löbichau Altenburg 212 66-0542 Alteneinrichtung 61 30 Gößnitz Altenburg 213 66-0546 Alteneinrichtung 89 57 Schmölln Altenburg 214 66-0550 Alteneinrichtung 80 51 Schmölln Altenburg 215 66-0554 Alteneinrichtung 25 23 Gößnitz Altenburg 216 66-0561 Alteneinrichtung 65 29 Stadtroda Saale-Holzland-Kreis 217 66-0570 Alteneinrichtung 147 65 Bad Klosterlausnitz Saale-Holzland-Kreis 218 66-0581 Alteneinrichtung 127 96 Zeulenroda-Triebes Greiz 219 66-0584 Alteneinrichtung 90 60 Zeulenroda-Triebes Greiz 220 66-0586 Alteneinrichtung 71 43 Auma-Weidatal Greiz 221 66-0597 Alteneinrichtung 72 42 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 222 66-0599 Alteneinrichtung 27 27 Leutenberg Saalfeld-Rudolstadt 223 66-0660 Alteneinrichtung 100 23 Apolda Weimar-Land 224 66-0684 Alteneinrichtung 63 25 Blankenhain Weimar-Land 225 66-0730 Alteneinrichtung 89 42 Bad Berka Weimar-Land 226 66-0733 Alteneinrichtung 118 0 Ettersburg Weimar-Land 227 66-0778 Alteneinrichtung 66 35 Niedertrebra Weimar-Land 228 66-0780 Alteneinrichtung 135 130 Apolda Weimar-Land 229 66-0789 Alteneinrichtung 177 54 Apolda Weimar-Land 230 66-0867 Alteneinrichtung 50 26 Bad Berka Weimar-Land 231 66-0878 Alteneinrichtung 52 35 Apolda Weimar-Land 232 66-0970 Alteneinrichtung 66 55 Bad Sulza Weimar-Land 233 66-1971 Alteneinrichtung 46 25 Kranichfeld Weimar-Land 234 67-0001 Alteneinrichtung 90 64 Bad Salzungen Wartburgkreis 235 67-0004 Alteneinrichtung 95 57 Geisa Wartburgkreis 236 67-0005 Alteneinrichtung 48 28 Bad Liebenstein Wartburgkreis 237 67-0006 Alteneinrichtung 60 50 Hildburghausen Hildburghausen 238 67-0010 Alteneinrichtung 94 0 Hildburghausen Hildburghausen 239 67-0011 Alteneinrichtung 121 89 Hildburghausen Hildburghausen 240 67-0015 Alteneinrichtung 143 0 Ilmenau Ilm-Kreis 241 67-0016 Alteneinrichtung 120 0 Neuhaus am Rennwe Sonneberg 242 67-0017 Alteneinrichtung 80 43 Grabfeld Schmalkalden-Meiningen 243 67-0018 Alteneinrichtung 82 22 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 244 67-0019 Alteneinrichtung 100 49 Walldorf Schmalkalden-Meiningen 245 67-0021 Alteneinrichtung 85 44 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 246 67-0024 Alteneinrichtung 38 16 Föritztal Sonneberg 247 67-0025 Alteneinrichtung 69 38 Sonneberg Sonneberg 248 67-0026 Alteneinrichtung 107 0 Sonneberg Sonneberg 249 67-0030 Alteneinrichtung 59 41 Suhl Stadt Suhl 250 67-0032 Alteneinrichtung 109 0 Schleusingen Hildburghausen Anlage 2 6 251 67-0040 Alteneinrichtung 86 54 Steinbach-Hallenberg Schmalkalden-Meiningen 252 67-0043 Alteneinrichtung 80 0 Eisenach Stadt Eisenach 253 67-0047 Alteneinrichtung 84 49 Eisenach Stadt Eisenach 254 67-0051 Alteneinrichtung 94 0 Eisenach Stadt Eisenach 255 67-0052 Alteneinrichtung 70 45 Eisenach Stadt Eisenach 256 67-0056 Alteneinrichtung 114 44 Eisenach Stadt Eisenach 257 67-0057 Alteneinrichtung 75 38 Ruhla Wartburgkreis 258 67-0059 Alteneinrichtung 52 43 Treffurt Wartburgkreis 259 67-0064 Alteneinrichtung 70 55 Gräfenroda Ilm-Kreis 260 67-0075 Alteneinrichtung 62 56 Breitungen Schmalkalden-Meiningen 261 67-0085 Alteneinrichtung 60 44 Suhl Stadt Suhl 262 67-0087 Alteneinrichtung 81 9 Suhl Stadt Suhl 263 67-0090 Alteneinrichtung 40 33 Bad Liebenstein Wartburgkreis 264 67-0092 Alteneinrichtung 60 43 Stadtilm Ilm-Kreis 265 67-0094 Alteneinrichtung 62 0 Gerstungen Wartburgkreis 266 67-0095 Alteneinrichtung 72 0 Berka/Werra Wartburgkreis 267 67-0117 Alteneinrichtung 31 0 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 268 67-0118 Alteneinrichtung 90 84 Sonneberg Sonneberg 269 67-0119 Alteneinrichtung 109 60 Bad Salzungen Wartburgkreis 270 67-0120 Alteneinrichtung 24 10 Arnstadt Ilm-Kreis 271 67-0123 Alteneinrichtung 51 27 Bad Liebenstein Wartburgkreis 272 67-0127 Alteneinrichtung 61 49 Schönbrunn Hildburghausen 273 67-0129 Alteneinrichtung 61 0 Römhild Hildburghausen 274 67-0130 Alteneinrichtung 45 26 Arnstadt Ilm-Kreis 275 67-0137 Alteneinrichtung 75 54 Weilar Wartburgkreis 276 67-0139 Alteneinrichtung 16 0 Neuhaus am Rennwe Sonneberg 277 67-0141 Alteneinrichtung 24 29 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 278 67-0145 Alteneinrichtung 34 34 Hildburghausen Hildburghausen 279 67-0146 Alteneinrichtung 58 38 Schwallungen Schmalkalden-Meiningen 280 67-0149 Alteneinrichtung 83 0 Zella-Mehlis Schmalkalden-Meiningen 281 67-0150 Alteneinrichtung 80 60 Ilmenau Ilm-Kreis 282 67-0151 Alteneinrichtung 72 0 Ilmenau Ilm-Kreis 283 67-0152 Alteneinrichtung 67 0 Kaltennordheim Wartburgkreis 284 67-0155 Alteneinrichtung 56 43 Eisenach Stadt Eisenach 285 67-0156 Alteneinrichtung 50 0 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 286 67-0162 Alteneinrichtung 31 13 Brotterode-Trusetal Schmalkalden-Meiningen 287 67-0163 Alteneinrichtung 88 53 Lauscha Sonneberg 288 67-0166 Alteneinrichtung 14 0 Wipfratal Ilm-Kreis 289 67-0169 Alteneinrichtung 56 0 Bad Liebenstein Wartburgkreis 290 67-0173 Alteneinrichtung 70 0 Schleusingen Hildburghausen 291 67-0174 Alteneinrichtung 67 0 Ilmenau Ilm-Kreis 292 67-0182 Alteneinrichtung 64 0 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 293 67-0183 Alteneinrichtung 60 0 Vacha Wartburgkreis 294 67-0188 Alteneinrichtung 80 18 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 295 67-0189 Alteneinrichtung 89 0 Wutha-Farnroda Wartburgkreis 296 67-0191 Alteneinrichtung 36 0 Eisenach Stadt Eisenach 297 67-0195 Alteneinrichtung 60 0 Eisfeld Hildburghausen 298 67-0199 Alteneinrichtung 48 0 Brotterode-Trusetal Schmalkalden-Meiningen 299 67-0201 Alteneinrichtung 52 0 Hildburghausen Hildburghausen 300 67-0204 Alteneinrichtung 28 0 Themar Hildburghausen Anlage 2 7 301 67-0205 Alteneinrichtung 48 0 Geraberg Ilm-Kreis 302 67-0206 Alteneinrichtung 60 25 Creuzburg Wartburgkreis 303 67-0210 Alteneinrichtung 56 0 Arnstadt Ilm-Kreis 304 67-0213 Alteneinrichtung 119 0 Eisenach Stadt Eisenach 305 67-0215 Alteneinrichtung 60 0 Steinach Sonneberg 306 67-0218 Alteneinrichtung 50 17 Gerstungen Wartburgkreis 307 67-0221 Alteneinrichtung 43 0 Schleusingen Hildburghausen 308 67-0243 Alteneinrichtung 80 47 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 24.048 12.276 Anlage 2 Einrichtung-Ort Kreis Gesamtkapazität Belegung-Demente Küllstedt Eichsfeld 64 43 Sonnenstein Eichsfeld 20 15 Weimar Stadt Weimar 70 21 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 81 57 Niederorschel Eichsfeld 55 26 Weimar Stadt Weimar 38 21 Nordhausen Nordhausen 63 29 Erfurt Stadt Erfurt 82 29 Birkenfelde Eichsfeld 63 38 Erfurt Stadt Erfurt 64 27 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 102 67 Erfurt Stadt Erfurt 270 134 Breitenworbis Eichsfeld 86 68 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 75 52 Breitenworbis Eichsfeld 31 31 Erfurt Stadt Erfurt 80 57 Donndorf Kyffhäuserkreis 40 19 Erfurt Stadt Erfurt 71 71 Greußen Kyffhäuserkreis 75 36 Waltershausen Gotha 35 31 Weimar Stadt Weimar 38 38 Waltershausen Gotha 81 64 Erfurt Stadt Erfurt 40 16 Weimar Stadt Weimar 92 50 Rodeberg Unstrut-Hainich-Kreis 91 30 Greußen Kyffhäuserkreis 40 35 Nordhausen Nordhausen 69 33 Bleicherode Nordhausen 81 54 Nordhausen Nordhausen 35 21 Döllstädt Gotha 60 38 Erfurt Stadt Erfurt 44 25 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 41 20 Erfurt Stadt Erfurt 189 110 Erfurt Stadt Erfurt 134 93 Erfurt Stadt Erfurt 96 63 Erfurt Stadt Erfurt 90 68 Sömmerda Sömmerda 172 101 Kölleda Sömmerda 48 22 Kölleda Sömmerda 114 29 Erfurt Stadt Erfurt 168 100 Erfurt Stadt Erfurt 70 37 Erfurt Stadt Erfurt 124 80 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 144 69 Friedrichroda Gotha 40 19 Harztor Nordhausen 126 70 Ohrdruf Gotha 40 26 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 144 81 Südeichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis 101 52 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 160 48 Großvargula Unstrut-Hainich-Kreis 50 32 Anlage 2 Erfurt Stadt Erfurt 113 90 Gotha Gotha 50 30 Erfurt Stadt Erfurt 149 78 Friedrichroda Gotha 64 30 Gotha Gotha 191 120 Gotha Gotha 44 21 Gotha Gotha 111 75 Sondershausen Kyffhäuserkreis 78 62 Kyffhäuserland Kyffhäuserkreis 48 28 Roßleben Kyffhäuserkreis 60 32 Bad Frankenhausen/Kyffhä Kyffhäuserkreis 58 31 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 56 24 Ellrich Nordhausen 77 37 Nordhausen Nordhausen 149 41 Heringen Nordhausen 65 42 Nordhausen Nordhausen 95 50 Leinefelde-Worbis Eichsfeld 172 94 Deuna Eichsfeld 46 40 Ellrich Nordhausen 25 16 Weimar Stadt Weimar 127 53 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 39 22 Georgenthal Gotha 22 20 Bad Tabarz Gotha 61 42 Weimar Stadt Weimar 78 10 Weimar Stadt Weimar 93 77 Wahlhausen Eichsfeld 57 20 Buttstädt Sömmerda 40 27 Artern/Unstrut Kyffhäuserkreis 72 13 Weimar Stadt Weimar 80 36 Sondershausen Kyffhäuserkreis 115 79 Nordhausen Nordhausen 94 37 Harztor Nordhausen 145 59 Schlotheim Unstrut-Hainich-Kreis 81 65 Vogtei Unstrut-Hainich-Kreis 53 37 Tüttleben Gotha 132 59 Weimar Stadt Weimar 84 68 Artern/Unstrut Kyffhäuserkreis 80 53 Weimar Stadt Weimar 131 61 Sondershausen Kyffhäuserkreis 120 71 Erfurt Stadt Erfurt 196 120 Gotha Gotha 144 74 Ohrdruf Gotha 58 19 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 30 8 Erfurt Stadt Erfurt 144 91 Nordhausen Nordhausen 120 52 Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis 94 51 Artern/Unstrut Kyffhäuserkreis 15 11 Kölleda Sömmerda 60 0 Harztor Nordhausen 72 40 Südeichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis 31 23 Anlage 2 Nesse-Apfelstädt Gotha 65 60 Gotha Gotha 130 0 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 41 24 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 49 25 Sömmerda Sömmerda 70 45 Ohrdruf Gotha 24 23 Erfurt Stadt Erfurt 147 80 Bleicherode Nordhausen 55 24 Erfurt Stadt Erfurt 95 59 Leinefelde-Worbis Eichsfeld 10 8 Bad Frankenhausen/Kyffhä Kyffhäuserkreis 48 13 Bad Frankenhausen/Kyffhä Kyffhäuserkreis 78 19 Unstruttal Unstrut-Hainich-Kreis 16 16 Heilbad Heiligenstadt Eichsfeld 49 18 Gebesee Sömmerda 66 41 Erfurt Stadt Erfurt 143 108 Tambach-Dietharz Gotha 48 30 Roßleben Kyffhäuserkreis 24 24 Ellrich Nordhausen 66 16 Weißensee Sömmerda 52 33 Leinefelde-Worbis Eichsfeld 60 24 Kleinbartloff Eichsfeld 23 12 Werther Nordhausen 30 16 Sondershausen Kyffhäuserkreis 61 29 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 85 25 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 51 17 Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis 26 6 Weimar Stadt Weimar 48 33 Dingelstädt Eichsfeld 41 27 Nordhausen Nordhausen 53 52 Werther Nordhausen 30 25 Nordhausen Nordhausen 74 24 Oldisleben Kyffhäuserkreis 54 22 Bad Tennstedt Unstrut-Hainich-Kreis 84 35 Walschleben Sömmerda 90 38 Gotha Gotha 40 27 Altenburg Altenburg 48 29 Altenburg Altenburg 57 40 Treben Altenburg 100 52 Nobitz Altenburg 104 73 Altenburg Altenburg 129 55 Lucka Altenburg 62 9 Altenburg Altenburg 57 40 Meuselwitz Altenburg 90 33 Altenburg Altenburg 28 19 Rositz Altenburg 88 46 Altenburg Altenburg 122 71 Eisenberg Saale-Holzland-Kreis 162 107 Gera Stadt Gera 65 27 Gera Stadt Gera 77 53 Anlage 2 Harth-Pöllnitz Greiz 122 0 Kraftsdorf Greiz 34 23 Münchenbernsdorf Greiz 64 40 Weida Greiz 20 18 Bad Köstritz Greiz 196 90 Ronneburg Greiz 76 39 Weida Greiz 14 13 Bad Köstritz Greiz 83 42 Ronneburg Greiz 76 64 Gera Stadt Gera 170 150 Gera Stadt Gera 160 83 Gera Stadt Gera 89 61 Gera Stadt Gera 120 105 Gera Stadt Gera 132 63 Gera Stadt Gera 65 35 Gera Stadt Gera 120 83 Gera Stadt Gera 90 65 Greiz Greiz 86 37 Greiz Greiz 136 41 Greiz Greiz 96 37 Gera Stadt Gera 101 12 Hummelshain Saale-Holzland-Kreis 77 76 Dornburg-Camburg Saale-Holzland-Kreis 92 44 Kahla Saale-Holzland-Kreis 60 41 Jena Stadt Jena 40 25 Jena Stadt Jena 89 86 Jena Stadt Jena 132 49 Jena Stadt Jena 88 49 Jena Stadt Jena 275 143 Jena Stadt Jena 184 97 Jena Stadt Jena 60 9 Jena Stadt Jena 101 65 Jena Stadt Jena 35 20 Jena Stadt Jena 111 68 Jena Stadt Jena 30 28 Saalburg-Ebersdorf Saale-Orla-Kreis 62 27 Bad Lobenstein Saale-Orla-Kreis 80 0 Saalburg-Ebersdorf Saale-Orla-Kreis 40 29 Triptis Saale-Orla-Kreis 66 37 Pößneck Saale-Orla-Kreis 122 82 Krölpa Saale-Orla-Kreis 22 22 Pößneck Saale-Orla-Kreis 110 84 Neustadt an der Orla Saale-Orla-Kreis 61 45 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 83 34 Uhlstädt-Kirchhasel Saalfeld-Rudolstadt 68 31 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 152 144 Uhlstädt-Kirchhasel Saalfeld-Rudolstadt 25 18 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 148 81 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 60 30 Königsee-Rottenbach Saalfeld-Rudolstadt 58 52 Anlage 2 Uhlstädt-Kirchhasel Saalfeld-Rudolstadt 80 3 Bad Blankenburg Saalfeld-Rudolstadt 60 48 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 65 55 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 112 85 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 42 31 Gräfenthal Saalfeld-Rudolstadt 40 25 Probstzella Saalfeld-Rudolstadt 60 45 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 67 47 Saalfeld/Saale Saalfeld-Rudolstadt 90 37 Schleiz Saale-Orla-Kreis 27 24 Löbichau Altenburg 79 78 Gößnitz Altenburg 61 30 Schmölln Altenburg 89 57 Schmölln Altenburg 80 51 Gößnitz Altenburg 25 23 Stadtroda Saale-Holzland-Kreis 65 29 Bad Klosterlausnitz Saale-Holzland-Kreis 147 65 Zeulenroda-Triebes Greiz 127 96 Zeulenroda-Triebes Greiz 90 60 Auma-Weidatal Greiz 71 43 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt 72 42 Leutenberg Saalfeld-Rudolstadt 27 27 Apolda Weimar-Land 100 23 Blankenhain Weimar-Land 63 25 Bad Berka Weimar-Land 89 42 Ettersburg Weimar-Land 118 0 Niedertrebra Weimar-Land 66 35 Apolda Weimar-Land 135 130 Apolda Weimar-Land 177 54 Bad Berka Weimar-Land 50 26 Apolda Weimar-Land 52 35 Bad Sulza Weimar-Land 66 55 Kranichfeld Weimar-Land 46 25 Bad Salzungen Wartburgkreis 90 64 Geisa Wartburgkreis 95 57 Bad Liebenstein Wartburgkreis 48 28 Hildburghausen Hildburghausen 60 50 Hildburghausen Hildburghausen 94 0 Hildburghausen Hildburghausen 121 89 Ilmenau Ilm-Kreis 143 0 Neuhaus am Rennweg Sonneberg 120 0 Grabfeld Schmalkalden-Meiningen 80 43 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 82 22 Walldorf Schmalkalden-Meiningen 100 49 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 85 44 Föritztal Sonneberg 38 16 Sonneberg Sonneberg 69 38 Sonneberg Sonneberg 107 0 Suhl Stadt Suhl 59 41 Schleusingen Hildburghausen 109 0 Anlage 2 Steinbach-Hallenberg Schmalkalden-Meiningen 86 54 Eisenach Stadt Eisenach 80 0 Eisenach Stadt Eisenach 84 49 Eisenach Stadt Eisenach 94 0 Eisenach Stadt Eisenach 70 45 Eisenach Stadt Eisenach 114 44 Ruhla Wartburgkreis 75 38 Treffurt Wartburgkreis 52 43 Gräfenroda Ilm-Kreis 70 55 Breitungen Schmalkalden-Meiningen 62 56 Suhl Stadt Suhl 60 44 Suhl Stadt Suhl 81 9 Bad Liebenstein Wartburgkreis 40 33 Stadtilm Ilm-Kreis 60 43 Gerstungen Wartburgkreis 62 0 Berka/Werra Wartburgkreis 72 0 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 31 0 Sonneberg Sonneberg 90 84 Bad Salzungen Wartburgkreis 109 60 Arnstadt Ilm-Kreis 24 10 Bad Liebenstein Wartburgkreis 51 27 Schönbrunn Hildburghausen 61 49 Römhild Hildburghausen 61 0 Arnstadt Ilm-Kreis 45 26 Weilar Wartburgkreis 75 54 Neuhaus am Rennweg Sonneberg 16 0 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 24 29 Hildburghausen Hildburghausen 34 34 Schwallungen Schmalkalden-Meiningen 58 38 Zella-Mehlis Schmalkalden-Meiningen 83 0 Ilmenau Ilm-Kreis 80 60 Ilmenau Ilm-Kreis 72 0 Kaltennordheim Wartburgkreis 67 0 Eisenach Stadt Eisenach 56 43 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 50 0 Brotterode-Trusetal Schmalkalden-Meiningen 31 13 Lauscha Sonneberg 88 53 Wipfratal Ilm-Kreis 14 0 Bad Liebenstein Wartburgkreis 56 0 Schleusingen Hildburghausen 70 0 Ilmenau Ilm-Kreis 67 0 Meiningen Schmalkalden-Meiningen 64 0 Vacha Wartburgkreis 60 0 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 80 18 Wutha-Farnroda Wartburgkreis 89 0 Eisenach Stadt Eisenach 36 0 Eisfeld Hildburghausen 60 0 Brotterode-Trusetal Schmalkalden-Meiningen 48 0 Hildburghausen Hildburghausen 52 0 Themar Hildburghausen 28 0 Anlage 2 Geraberg Ilm-Kreis 48 0 Creuzburg Wartburgkreis 60 25 Arnstadt Ilm-Kreis 56 0 Eisenach Stadt Eisenach 119 0 Steinach Sonneberg 60 0 Gerstungen Wartburgkreis 50 17 Schleusingen Hildburghausen 43 0 Schmalkalden Schmalkalden-Meiningen 80 47 Situation und Entwicklung der Pflege insbesondere der Altenpflege in Thüringen I. Pflegeleistungen II. Pflegeeinrichtungen Ill. Pflegekräfte - Situation, Entwicklung und Fachkräftesicherung IV. Gewinnung ausländischen Personals V. Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade VI. Pflegende Angehörige VII. Pflegeprobleme VIII. Demenzerkrankte und deren Pflegesituation in Thüringen Endnote: Kopie von Anlage 2 - Anlage zu Frage 70.pdf Einrichtungen Plätze Demenz Tabelle2 drs67060 nur Anlagen.pdf Situation und Entwicklung der Pflege insbesondere der Altenpflege in Thüringen I. Pflegeleistungen II. Pflegeeinrichtungen Ill. Pflegekräfte - Situation, Entwicklung und Fachkräftesicherung IV. Gewinnung ausländischen Personals V. Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade VI. Pflegende Angehörige VII. Pflegeprobleme VIII. Demenzerkrankte und deren Pflegesituation in Thüringen Endnote: Kopie von Anlage 2 - Anlage zu Frage 70.pdf Einrichtungen Plätze Demenz Tabelle2