09.04.2019 Drucksache 6/7073Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2019 Kirchenglocken mit verfassungsfeindlicher Symbolik in Thüringen Die Kleine Anfrage 3722 vom 25. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach übereinstimmenden Meldungen in mehreren Medien sollen in evangelischen Kirchen in Thüringen mehrere Glocken mit verfassungsfeindlicher Symbolik und verfassungsfeindlichen Devotionalien aus der Zeit des Nationalsozialismus (NS) teilweise bis heute im Einsatz sein. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat dies bestätigt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung, zum Beispiel über nachgeordnete Behörden wie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, zu Anzahl und Orten von Glocken mit NS-Symbolik und Devotionalien aus der NS-Diktatur in evangelischen Kirchen in Thüringen? 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung, zum Beispiel über nachgeordnete Behörden wie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, zu Anzahl und Orten von Glocken mit NS-Symbolik und Devotionalien aus der NS-Diktatur in katholischen Kirchen in Thüringen? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung, zum Beispiel über nachgeordnete Behörden wie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, zu Anzahl und Orten von Glocken mit NS-Symbolik und Devotionalien aus der NS-Diktatur in anderen christlichen Kirchen und Glaubensgemeinschaften in Thüringen? 4. Wie beabsichtigt die Landesregierung mit den ihr bekannten oder neu bekannt gewordenen Fällen von Glocken mit NS-Symbolik und Devotionalien aus der NS-Diktatur umzugehen? Welche Maßnahmen hat sie ergriffen beziehungsweise wird sie ergreifen? 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu Anzahl und Orten von Glocken in christlichen Kirchen mit kriegs- oder gewaltverherrlichender Symbolik? 6. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Umgang in anderen Ländern mit NS-Symbolik und Devotionalien aus der NS-Diktatur in Gotteshäusern? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich und Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7073 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: In letzter Zeit konnten der Medienberichterstattung verschiedene, teilweise widersprüchliche Angaben über die Anzahl solcher Glocken entnommen werden. Soweit bekannt, gibt es solche Glocken auch in Thüringen und zwar ausschließlich im Eigentum und Gebrauch von Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat sich öffentlich dahingehend erklärt, dass sie die Orte dieser Glocken nicht nennt, um das Entstehen von Versammlungsorten für solche Personen zu vermeiden, die mit diesen Glocken und deren Inschriften sympathisieren könnten. Im Rahmen von Inventarisationstätigkeit beziehungsweise der Betreuung der Glockendenkmalpflege und Glockenerfassung sind dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie fünf historische Bronzeglocken bekannt geworden. Zu 4.: Soweit bekannt stehen diese Glocken im Eigentum von Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland . Sie werden im Rahmen der Religionsausübung zu liturgischen Zwecken genutzt. Kirchenglocken , die von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften für liturgische Zwecke gewidmet wurden, gehören als res sacrae zu den von der Rechtsordnung geschützten kirchlichen öffentlichen Sachen. Insofern wirkt das religionsrechtliche Selbstbestimmungsrecht. Die Kirche und deren Gemeinden unterliegen im Übrigen keiner Staatsaufsicht. Eine Eingriffsmöglichkeit seitens des Landes besteht daher nicht. Ein einschlägiges denkmalschutzrechtliches Verfahren ist derzeit ebenfalls nicht anhängig, so dass auch insofern keine Maßnahmen zu treffen sind. Die Landesregierung hat die Ankündigung zur Kenntnis genommen, der zufolge die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland eine Erörterung mit Vertretern der beteiligten Gemeinden unter Einbeziehung der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen über Maßnahmen betreffend den zukünftigen Umgang mit diesen historischen Glocken beabsichtigt . Es kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der zwischen der Landesregierung und den Evangelischen Kirchen in Thüringen regelmäßig über solche Fragen geführten Gespräche, die von beiderseitigem Interesse sind, eine Information und Erörterung erfolgen wird. Zu 5.: Es liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Es liegen keine Erkenntnisse vor. Prof. Dr. Hoff Minister Kirchenglocken mit verfassungsfeindlicher Symbolik in Thüringen Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: