10.04.2019 Drucksache 6/7075Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2019 Projekt "Energieautarkes Bergwerk" einer in Sondershausen ortsansässigen Bergbaufirma Die Kleine Anfrage 3725 vom 27. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Festveranstaltung 125 Jahre Bergbau in Sondershausen stellte eine ortsansässige Bergbaufirma das Zukunftsprojekt "Energieautarkes Bergwerk" vor. Bei dieser Festveranstaltung waren neben verschiedenen Thüringer Landtagsabgeordneten auch die amtierende Landrätin des Kyffhäuserkreises, der Leiter des Thüringer Landesbergamts und der Bürgermeister von Sondershausen anwesend. In diesem Zusammenhang sollen drei Windkraftanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Photovoltaikanlagen gebaut werden. Das Projekt soll in Zusammenarbeit mit der Hochschule Nordhausen und verschiedenen Firmen realisiert werden. Die für Sondershausen zuständigen Umwelt- und Baubehörden unterstehen der Rechtsund Fachaufsicht des Landes beziehungsweise des Thüringer Landesverwaltungsamts. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und durch wen erlangte die Landesregierung zum ersten Mal Kenntnis vom Projekt "Energieautarkes Bergwerk" der Bergbaufirma in Sondershausen? 2. Wann, durch wen und bei welcher Behörde wurde nach Kenntnis der Landesregierung die Errichtung der geplanten drei Windkraftanlagen, der Photovoltaikanlagen und des Wasserstoffspeichers des Bergwerks beantragt beziehungsweise Bauvoranfragen gestellt? 3. Welche Förderprogramme auf Ebene der Europäischen Union, auf Bundes- und Landesebene sind vorhanden , um ein derartiges Projekt in seiner Gesamtheit oder in Teilen zu fördern? 4. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt, das Projekt mit Mitteln der Europäischen Union , mit Bundesmitteln oder Landesmitteln zu fördern beziehungsweise wurde dies durch eine am Projekt beteiligte Firma oder durch die Hochschule Nordhausen bereits beantragt? Falls ja, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum soll eine Förderung erfolgen? 5. Bis wann sollen nach Kenntnis der Landesregierung die Bauvorhaben für dieses Projekt abgeschlossen sein und das Vorhaben den Betrieb aufnehmen? 6. Welche Nabenhöhe und welchen Rotordurchmesser sowie Leistungswerte sollen die drei geplanten Windkraftanlagen nach Kenntnis der Landesregierung haben (bitte nach Hersteller, Modell und den Leistungswerten je Windkraftanlage aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7075 7. Welche Auswirkungen - insbesondere in Bezug auf das Landschaftsbild, das Vorkommen geschützter Tierarten und bezüglich möglicher Schallbelastungen - sieht die Landesregierung durch den Bau der geplanten Windkraftanlagen auf der Halde des Bergwerks für die Stadt Sondershausen, deren Bewohner, die umliegende Verkehrsinfrastruktur sowie für die umliegende Fauna und Flora im Umkreis von zehn Kilometern und wie begründet die Landesregierung ihren Standpunkt? 8. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. März 2018 über die fragliche Tragfähigkeit des Avifaunistischen Fachbeitrags der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie auf das weitere Bauvorhaben der Windkraftanlagen und wie begründet die Landesregierung ihren Standpunkt? 9. Welche Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und andere geschützte Landschaftsbestandteile befinden sich in einem Umkreis von 25 Kilometern um den geplanten Standort der Windkraftanlagen? 10. Welche Vogelzugrouten befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung in einem Umkreis von 25 Kilometern um den geplanten Standort der Windkraftanlagen? 11. Welche Fläche in Quadratmetern sollen nach Kenntnis der Landesregierung die geplanten Photovoltaikanlagen einnehmen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Projekt "Energieautarkes Bergwerk" wurde am 7. Dezember 2018 in Sondershausen im Rahmen einer Festveranstaltung, welche unter anderem unter dem Motto "125 Jahre Bergbau in Sondershausen" stand, erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter der Landesregierung teil. Zu 2.: Für das Projekt liegen nach Kenntnis der Landesregierung bislang weder Bauvoranfragen noch Anträge auf Genehmigung vor. Zu 3.: Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn es detaillierte Informationen zum Projekt gibt. Zu 4.: Inwieweit die Absicht besteht, Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes für das Projekt zu beantragen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Entsprechende Anträge liegen bisher nicht vor. Zu 5.: Der zur Realisierung des Projekts vorgesehene zeitliche Ablauf ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 6.: Über die Nabenhöhe, den Rotordurchmesser sowie die Leistungswerte der vorgesehenen Windkraftanlagen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu 7.: Da bisher keine Antragsunterlagen vorliegen, können konkrete Auswirkungen aktuell weder geprüft noch beurteilt werden. Zu 8.: Ein Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. März 2018 hat sich mit der Einwendung einer Naturschutzvereinigung gegen den Landkreis Leipzig bezüglich einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen befasst. Hinweise auf eine "fragliche Tragfähigkeit" des avifaunistischen Fachbeitrags der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie können dem Beschluss nicht entnommen werden. 3 Drucksache 6/7075Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Von einer Fläche mit einem Radius von 25 Kilometern um den vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen werden neun EG-Vogelschutzgebiete, 33 Naturschutzgebiete, acht Landschaftsschutzgebiete sowie 27 Geschützte Landschaftsbestandteile berührt. Die betreffenden Schutzgebiete und Geschützten Landschaftsbestandteile sind in Anlage 1 aufgeführt. Zu 10.: Von einer Fläche mit einem Radius von 25 Kilometern um den vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen werden 14 Vogelzugkorridore (drei für Greifvögel und Eulen, einer für Kleinvögel außer Wasservögel , zehn für Wasservögel einschließlich Schreit- und Kranichvögel) sowie 14 Rastgebiete für Wasservögel (sieben überregionale und sieben regionale) berührt. Die betreffenden Vogelzugkorridore und Rastgebiete sind in Anlage 2 aufgeführt. Zu 11.: Über die Flächeninanspruchnahme der vorgesehenen Photovoltaikanlagen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Siegesmund Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7075 Anlage 1 Zu Frage 9 - Schutzgebiete im Umkreis von 25 Kilometern EG-Vogelschutzgebiete (SPA): SPA Nr. 1 "Südharz" SPA Nr. 2 "Südharzer Gipskarst" SPA Nr. 4 "Kyffhäuser - Badraer Schweiz - Helmestausee" SPA Nr. 5 "Dickkopf-Bendeleber Forst-NSG Gatterberge" SPA Nr. 6 "Helme-Unstrut-Niederung" SPA Nr. 7 "Bleicheröder Berge" SPA Nr. 8 "Westliche Hainleite - Wöbelsburg" SPA Nr. 9 "Hainleite - Westliche Schmücke" SPA Nr. 15 "Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt" Naturschutzgebiete (NSG): NSG Nr. 408 "Harzfelder Holz" NSG Nr. 019 "Großer Horn" NSG Nr. 003 "Alter Stolberg" NSG Nr. 073 "Brandesbachtal" NSG Nr. 448 "Süd-Ost-Kyffhäuser" NSG Nr. 314 "Sattelköpfe" NSG Nr. 317 "Gatterberge" NSG Nr. 005 "Wöbelsburg" NSG Nr. 002 "Gräfenthal" NSG Nr. 320 "Süd-West-Kyffhäuser" NSG Nr. 010 "Feuerkopf" NSG Nr. 011 "Mehlisch Hölzchen" NSG Nr. 014 "Stadtforst Sondershausen" NSG Nr. 017 "Volkenroder Wald" NSG Nr. 313 "Himmelsberg bei Woffleben" NSG Nr. 012 "Himmelsberg" NSG Nr. 009 "Keulaer Wald NSG Nr. 013 "Hotzenberg" NSG Nr. 086 "Wartenberg" NSG Nr. 018 "Sonder" NSG Nr. 412 "Pfaffenköpfe" NSG Nr. 080 "Rothenburg" NSG Nr. 191 "Hunnengrube-Katzenschwanz" NSG Nr. 378 "Westliche Hainleite" NSG Nr. 316 "Badraer Lehde-Großer Eller" NSG Nr. 085 "Wipperdurchbruch" NSG Nr. 384 "Ichterstedter Lehde" NSG Nr. 312 "Rüdigsdorfer Schweiz" NSG Nr. 072 "Mühlberg" NSG Nr. 319 "Kahler Berg-Kuhberg" NSG Nr. 318 "Filsberg-Großes Loh" NSG Nr. 004 "Schloßberg-Sohlwiesen" NSG Nr. 480 "Winkelberg" Landschaftsschutzgebiete (LSG): LSG "Dün-Helbetal" LSG "Bleicheröder Berge" LSG "Landschaftsteile Wasserläufe und Bruchwiesengelände Bad Tennstedt" LSG "Alter Stolberg" LSG "Kyffhäuser" LSG "Südharz" LSG "Helmestausee" LSG "Hainleite" 5 Drucksache 6/7075Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB): GLB "Weinberg" GLB "Hoher Berg-Dreisenberg bei Gangloffsömmern" GLB "Hoflar" GLB "Totenhügel bei Nausiß" GLB "Helbetal östlich Thüringenhausen" GLB "Schafberge und Hopfenberge" GLB "Merkental" GLB "Mittleres Helbetal" GLB "Xerothermrasengesellschaft Feuergrund bei Günserode" GLB "Urtal" GLB "Wirbelbachtal" GLB "Holzbachtal" GLB "Jechaer Brückental" GLB "Waldwiesensteppe Bärental" GLB "Feldberg" GLB "Göldener" GLB "Gölleiden, Hinter dem Dorfe und Rhonstedter Wege" GLB "Igelsee" GLB "Vor dem Holze" GLB "Vor dem Vorholze" GLB "Treibersberg" GLB "Vor der Löche" GLB "Gänsehohle" GLB "Stufenberg" GLB "Pfingstfleck" GLB "Wiesensteppen Barbarossahöhle-Falkenburgplateau" GLB "Hühnerberg" 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7075 Anlage 2 Zu Frage 10 - Vogelzugrouten im Umkreis von 25 Kilometern Vogelzugkorridore: - Ilfeld/Harz-Nordhausen/Kelbra-Duderstadt (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Nordhausen-Sollstedt-Leinefelde-Heilbad Heiligenstadt-Witzenhausen (Wasservögel inklusive Schreitund Kranichvögel) - Steinbrücken-Wipperdorf (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Auleben-Immenrode-Toba (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Sondershausen-Dingelstädt-Großtöpfer (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Sondershausen-Bad Frankenhausen (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Kelbra-Badra-Bad Frankenhausen (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Allstedt-Artern-Bad Frankenhausen (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Esperstedt-Oldisleben-Straußfurt-Dachwig-Goldbach-Tabarz (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel ) - Kelbra-Ebeleben-Seebach-Creuzburg-Berka (Wasservögel inklusive Schreit- und Kranichvögel) - Bleicherode-Gernrode-Martinfeld (Greifvögel und Eulen) - Bad Frankenhausen-Seehausen (Greifvögel und Eulen) - Stromtrasse westlich Grossberndten (Greifvögel und Eulen) - Stromtrasse westlich Grossberndten (Kleinvögel außer Wasservögel) Rastgebiete für Wasservögel: - Fischteich Schiedungen, W Schiedungen - Feldflur S Esperstedt - Langer Grund, S Gangloffsömmern - Stausee Ahlenbach, NW Deuna - Wipper, W Göllingen - Steingraben, E Grüningen - Wiedatal, E Obersachswerfen - Feldflur E Werther - Wipperaue, E Bleicherode - Ebelebener Teiche, W Ebeleben - Bad Bebra, Sondershausen - Rübental, S Wolferschwenda - Goldene Aue, E Nordhausen - Helmestausee Kelbra, W Kelbra Projekt "Energieautarkes Bergwerk" einer in Sondershausen ortsansässigen Bergbaufirma Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Anlage 1 Anlage 2