10.04.2019 Drucksache 6/7076Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. April 2019 Bau einer Brücke über den Hohenwartestausee zwischen Altenbeuthen und Gössitz Die Kleine Anfrage 3728 vom 28. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Gemäß eines Artikels der Ostthüringer Zeitung vom 7. Februar 2019 hat nach ausgiebiger Debatte der Kreistag Saalfeld-Rudolstadt eine Absichtserklärung zum Neubau der Linkenmühlenbrücke am Hohenwartestausee beschlossen. Die Planungskosten für diese Brücke sollen zu 80 Prozent durch das Land gefördert werden. Die betroffenen Landkreise unterstehen der Rechts- und Fachaufsicht des Landesverwaltungsamts und der Thüringer Landesregierung. Wir fragen die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und mittels welcher Landesmittel soll die Planung und der Bau der Brücke gefördert werden (bitte nach Einzelplan, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe aufschlüsseln)? 2. In welcher Höhe und mittels welcher Bundesmittel soll die Planung und der Bau der Brücke gefördert werden? 3. In welcher Höhe und mittels welcher Mittel der Europäischen Union soll die Planung und der Bau der Brücke gefördert werden? 4. Falls keine Förderung durch Mittel der Europäischen Union und/oder Bundesmittel vorgesehen oder möglich ist, warum nicht? 5. Wie teuer soll nach Kenntnis der Landesregierung der Bau der Brücke insgesamt werden und wie lange soll der Bau dauern? 6. Wann soll nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Bau der Brücke begonnen werden und wann soll nach den derzeitigen Planungen der Bau der Brücke vollendet sein? 7. In welcher Bauweise soll nach Kenntnis der Landesregierung die Brücke ausgeführt werden und warum wurde diese Brückenart für das Projekt ausgewählt? 8. Welchen verkehrsrechtlichen Beschränkungen in Bezug auf Höchstgeschwindigkeit, Gewicht, Abmessungen und so weiter soll nach Kenntnis der Landesregierung die Brücke unterliegen? 9. Welche verkehrsbedingten Be- und Entlastungen werden seitens der Landesregierung durch die Brücke erwartet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kießling und Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7076 10. Welche wirtschaftlichen, umweltbedingten und touristischen Auswirkungen werden seitens der Landesregierung durch den Bau der Brücke erwartet und wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 9. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung beabsichtigt, die Planung des von den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale- Orla-Kreis sowie von den Gemeinden Altenbeuthen und Gössitz beabsichtigten Neubaus der Linkenmühlenbrücke in den Planungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) finanziell zu unterstützen. Derzeit wird hierfür ein Finanzbedarf von 200.000 Euro angenommen. Die anteiligen Fördermittel sind im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau reserviert und im Einzelplan 10 Kapitel 10 07 Titel 883 01 etatisiert. Für den Neubau der Linkenmühlenbrücke ist die Einstellung von Mitteln im Haushaltsplan 2019 und auch 2020 noch nicht erforderlich. Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Einzelplan 10 Kapitel 10 02 Titel 883 02 eine neue Haushaltsstelle mit der Bezeichnung "Besondere kommunale Infrastrukturvorhaben " vorgesehen, aus der in kommenden Haushalten ein Zuschuss bei Vorhandensein ausreichender Finanzmittel und der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geleistet werden kann. Zu 2.: Der Einsatz von Bundesmitteln ist nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Zu 3.: Der Einsatz von Finanzmitteln der Europäischen Union ist nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Zu 4.: Der Freistaat ist nicht Auftraggeber der Planung oder des Baus dieser Brücke. Insofern obliegt es dem Bauherrn und Baulastträger dieser Brücke, darüber zu entscheiden, welche Fördermittel er beantragt. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor, da nicht bekannt ist welche konkrete Funktion die künftige Brücke übernehmen soll (Fußgänger-, Radfahrer- oder/und Kfz-Brücke). Zu 6.: Da die Landesregierung nicht der Auftraggeber für dieses Projekt ist, hat sie auch keine Kenntnis über den beabsichtigten Zeitrahmen hierfür. Zu 7.: Da die Landesregierung nicht der Auftraggeber für dieses Projekt ist, hat sie auch keine Kenntnis über die vorgesehene Brückenart. Zu 8.: Hierzu sind derzeit keine Aussagen möglich, da die Art der Brücke noch nicht bekannt ist. Zu 9.: Die verkehrlichen Be- oder Entlastungen im umgebenden Straßen- und Wegenetz können erst ermittelt werden , wenn Klarheit über die Art der Brücke besteht. Es wird davon ausgegangen, dass mit Vorliegen der genannten Vorplanung hierzu erste Aussagen durch den oder die Bauherren des Brückenneubaus möglich sind. Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Bau einer Brücke über den Hohenwartestausee zwischen Altenbeuthen und Gössitz Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: