12.04.2019 Drucksache 6/7082Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. April 2019 Externe Berater im Dienst der Thüringer Landesregierung - Teil I Die Kleine Anfrage 3666 vom 28. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Externe Berater spielen in immer mehr Ministerien der Bundesregierung und auf der EU-Ebene eine immer größere Rolle. Auch der Thüringer Rechnungshof hat in seinem letzten Jahresbericht die externe Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen durch Thüringer Ministerien bemängelt. Es ist demgemäß zu befürchten , dass sich diese Entwicklung auch in Thüringen fortsetzen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele externe Berater hat die Landesregierung im Zeitraum von 2009 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahresscheiben und Ministerien aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Beraterstellen wurden in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben? 3. In wie vielen Fällen einer finanzwirksamen Vergabe von Beratungsleistungen wurden mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt? 4. Welche Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden beziehungsweise werden nicht öffentlich ausgeschrieben? 5. Was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe für den Zukauf externen Fachwissens durch die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden (bitte ausführlich begründen)? 6. Wie hoch sind die angefallenen Kosten für die zusätzlichen Beraterhonorare, insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts, seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahresscheiben und Ministerien aufschlüsseln)? 7. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurden vor der finanzwirksamen Vergabe von Beratungsleistungen umfassende und aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt? 8. Welche konkreten personalpolitischen Maßnahmen in Personalplanung, Personalmanagement und Weiterqualifizierung sowie Einstellungspolitik gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um quantitativ und qualitativ den eigenen Personalbestand zu optimieren? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7082 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Fragen beziehen sich auf mehrere Wahlperioden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher unter Anwendung des derzeitigen Ressortzuschnitts. Zum Begriff der "externen Beratungsleistung" wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage 3667 verwiesen. Da der Begriff der "externen Beratungsleistung" sehr weit gefasst ist, wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfragen 3666 und 3667 lediglich Beratungsleistungen im engeren Sinne dargestellt werden, sodass insbesondere Verträge, die die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Studien zu spezifischen Fragen zum Gegenstand haben, nicht aufgeführt werden. Ferner werden Leistungen, die Beratungsleistungen nur als Nebenleistung beinhalten, im Schwerpunkt jedoch auf andere Leistungen gerichtet sind (zum Beispiel im IT-Bereich technische Dienstleistungen und Unterstützung des Betriebs) bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen nicht aufgeführt. Entsprechend wurden auch (arbeits-)medizinische oder sicherheitstechnische Leistungen ausgenommen. Darüber hinaus werden Prozessvertretungen oder Beauftragungen im Bereich der Fortbildung nicht als "externe Beratungsleistung" eingestuft. Zu 1. bis 3. und 6.: Die Fragen 1, 2, 3 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die als Anlage beigefügten Tabellen "externe Beratungen" verwiesen. Da die Fragestellungen auf den Ministerialbereich bezogen sind, wurde der nachgeordnete Bereich von der Beantwortung ausgenommen. Der Wortlaut von Frage 1 zielt auf die Anzahl der externen Berater ab. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Beantwortung die Anzahl der Beratungen und nicht der einzelnen gegebenenfalls im Rahmen einer Beauftragung eingesetzten Berater angegeben wurde. Wie viele Berater der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages einsetzt, bleibt diesem in der Regel selbst überlassen. Außerdem wurden die Gesamtkosten der Beratungsleistung in das Jahr aufgenommen, in dem die Beauftragung erfolgte. Weiterhin weise ich darauf hin, dass in den Tabellen "externe Beratungen" Beauftragungen enthalten sind, die weder unter die Frage 2 (förmliches Vergabeverfahren) noch unter die Frage 3 (Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten) fallen, aber die vergaberechtlichen Bestimmungen gleichwohl beachtet wurden (zum Beispiel § 3 Abs. 5 Buchst. l oder Abs. 6 [Direktkauf] VOL/A). Bezüglich der entstandenen Gesamtkosten nach Jahresscheiben wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Jahr Kosten Beratungsleistungen insgesamt (Frage 6) in Euro 2009 437.367,50 2010 993.646,76 2011 1.859.467,32 2012 809.271,70 2013 570.604,56 2014 506.116,69 2015 587.583,81 2016 2.404.196,37 2017 998.503,51 2018 1.047.922,00 2019 376.260,00 Zu 4.: Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen werden regelmäßig dann nicht öffentlich ausgeschrieben , wenn dies entsprechend den geltenden vergabe- oder haushaltsrechtlichen Vorgaben zulässig ist. Ausnahmen ergeben sich beispielsweise gemäß § 3 Abs. 5 Buchst. l oder Abs. 6 VOL/A oder gemäß Nr. 1.1.1 Abs. 7, Nr. 1.2.2.1 oder Nr. 1.2.2.2 der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge. 3 Drucksache 6/7082Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Vergabe von Gutachten, Beraterverträgen und Expertisen richtet sich nach den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften unter anderem nach der in Thüringen geltenden "Richtlinie zum wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln für die Vergabe von Gutachten, Studien, Forschungsaufträgen und ähnlichen Werkverträgen " vom 6. Februar 2001 (ThürStAnz Nr. 11/2001, S. 444) in der Änderungsfassung vom 23. Mai 2014 (ThürStAnz Nr. 24/2014, S. 735) (im Folgenden GutachtenRL). Die Voraussetzungen für den Zukauf externen Fachwissens ergeben sich direkt aus der GutachtenRL. Dabei wird unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit nach Nr. 2 und Nr. 6 geprüft, ob die Vergabe eines entsprechenden Auftrages für die effektive Erfüllung der behördlichen Aufgaben notwendig ist. Dabei ist zu prüfen, ob Gutachten, Ausarbeitungen oder sonstige Erkenntnisse zur selben Fragestellung im Geschäftsbereich des eigenen oder eines anderen Ressorts vorliegen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung eines solchen Vorhabens erforderlich ist, so ist vor der Vergabe an Externe der Sachverstand der Verwaltung auszuschöpfen. Sollte bei Anlegung eines strengen Maßstabes sowohl in thematischer als auch in zeitlicher Hinsicht eine behördeninterne Bearbeitung dieses Vorhabens ausscheiden, ist zunächst zu prüfen, ob auf in Dienststellen des Landes vorhandenen Sachverstand von Landesbediensteten im Rahmen ihrer Dienstgeschäfte kostengünstig zurückgegriffen werden kann. Wenn eine interne Lösung ausscheidet, ist die Beauftragung eines externen Sachverständigen zulässig. Zu 7.: Die GutachtenRL regelt den wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln für die Vergabe von Gutachten, Studien, Forschungsaufträgen und ähnlichen Werkverträgen. Liegen die in der Beantwortung zu Frage 5 genannten Voraussetzungen vor, ist die Beauftragung externer Berater die wirtschaftlichste Lösung. Die Ressorts halten sich bei der Vergabe an externe Berater an die Vorgaben der GutachtenRL. Berater kommen zum Einsatz, wenn Projekte durchgeführt beziehungsweise konkrete Fragestellungen geklärt werden müssen. Dies bedeutet, dass ihr Einsatz in der Regel temporär begrenzt ist. Die Alternative der Einstellung von dauerhaft Beschäftigten ist in der Regel nicht wirtschaftlich, da die Problemlösung meistens zeitlich beschränkt ist. Dies umfasst zum einen oftmals keine volle Arbeitskraft und zum anderen bindet sich die Verwaltung mit einer unbefristeten Einstellung auf regelmäßig 40 Jahre. Bei befristeten Einstellungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass hinreichend qualifizierte Bewerber gefunden werden. Außerdem müssten diese sich immer wieder neu einarbeiten, was zu Synergieverlusten führt. Berater sind im Regelfall Spezialisten auf ihrem Gebiet, welche sofort einsatzfähig sind. Zu 8.: Hierzu wird auf das Konzept zur Personalentwicklung des Thüringer Landesdienstes bis zum Jahr 2025 (PEK 2025)1 sowie die Rahmenleitlinie PERMANENT2 verwiesen. Hiernach ist unter anderem eine strukturierte Personalbedarfs- und -entwicklungsplanung erforderlich. Ausgehend von dem für den jeweiligen Geschäftsbereich erwarteten Altersabgängen sowie den sich hieraus ergebenden Einstellungsmöglichkeiten sind Nachbesetzungskonzepte zu erarbeiten, die vor allem den ressortspezifischen Bedarf an Spezialisten berücksichtigen. Außerdem ist jedes Ressort gehalten, ein eigenständiges , auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmtes Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten. Darüber hinaus ist die Fortbildung der Bediensteten weiterzuentwickeln. Zu beachten ist jedoch, dass trotz entsprechender Maßnahmen immer noch ein Restbedarf an Beratertätigkeit verbleiben wird, da man, wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, nicht alle Spezialfragen durch Landespersonal klären beziehungsweise Spezialisten dauerhaft vorhalten kann. Taubert Ministerin Anlage 3 Endnote: 1 Siehe unter https://www.thueringen.de/mam/th1/pek_2025_2017_02_28.pdf. 2 Siehe unter https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/permanent_stand_28.02.2017_druck_22.12.2017.compressed.pdf. 3 Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 2 3.200,00 € 2010 3 25.000,00 € 2011 1 32.000,00 € 2012 0 0,00 € 2013 2 10.082,11 € 2014 2 30.800,75 € 2015 1 10.000,00 € 2016 3 1 1 64.316,80 € 2017 1 10.000,00 € 2018 1 10.000,00 € 2019 1 10.000,00 € Kosten insgesamt: 205.399,66 € Vergabe Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Jahr Thüringer Staatskanzlei Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 0 0,00 € 2010 2 1 261.014,10 € 2011 1 111.384,00 € 2012 3 1 1 116.466,49 € 2013 0 0,00 € 2014 1 101.176,74 € 2015 1 1 60.000,00 € 2016 4 2 204.088,90 € 2017 0 0,00 € 2018 0 0,00 € 2019 0 0,00 € Kosten insgesamt: 854.130,23 € Vergabe Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Jahr Thüringer Innenministerium Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 2 221.892,00 € 2010 8 1 469.302,16 € 2011 11 2 1 735.557,61 € 2012 5 2 392.479,41 € 2013 12 5 3 423.113,75 € 2014 8 5 2 268.939,00 € 2015 13 8 2 341.238,86 € 2016 17 7 527.506,48 € 2017 6 5 1 256.840,20 € 2018 5 5 190.445,00 € 2019 5 5 178.777,00 € Kosten insgesamt: 4.006.091,47 € Vergabe Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Jahr Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 2 11.900,00 € 2010 3 14.300,00 € 2011 6 65.032,00 € 2012 2 18.798,80 € 2013 4 98.787,50 € 2014 0 0,00 € 2015 0 0,00 € 2016 1 8.090,00 € 2017 1 5.550,00 € 2018 4 2 18.827,00 € 2019 1 9.900,00 € Kosten insgesamt: 251.185,30 € Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Jahr Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Vergabe Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 2 1 1 186.884,50 € 2010 4 2 1 218.805,50 € 2011 8 2 3 677.852,71 € 2012 3 2 10.640,00 € 2013 2 1 1.523,20 € 2014 1 1 1.190,00 € 2015 1 1.190,00 € 2016 4 1 2 501.705,00 € 2017 3 1 1 114.114,25 € 2018 5 3 2 758.198,00 € 2019 1 1 43.733,00 € Kosten insgesamt: 2.515.836,16 € Vergabe Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Jahr Thüringer Finanzministerium Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 0 0,00 € 2010 0 0,00 € 2011 0 0,00 € 2012 2 2 182.990,00 € 2013 0 0,00 € 2014 2 2 2 19.422,00 € 2015 1 1 21.901,95 € 2016 3 2 1 485.308,25 € 2017 4 1 3 554.472,96 € 2018 1 1 5.912,00 € 2019 0 0,00 € Kosten insgesamt: 1.270.007,16 € Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Vergabe Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Jahr Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 0 0,00 € 2010 0 0,00 € 2011 1 25.000,00 € 2012 1 30.000,00 € 2013 1 30.000,00 € 2014 3 35.900,00 € 2015 1 47.500,00 € 2016 2 1 226.820,00 € 2017 1 47.304,00 € 2018 2 33.290,00 € 2019 1 16.000,00 € Kosten insgesamt: 491.814,00 € Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Jahr Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Vergabe Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3) 2009 0 0,00 € 2010 0 0,00 € 2011 1 1 1 123.700,00 € 2012 0 0,00 € 2013 0 0,00 € 2014 2 2 9.085,00 € 2015 1 105.753,00 € 2016 2 203.246,94 € 2017 1 9.746,10 € 2018 1 15.000,00 € 2019 2 110.710,00 € Kosten insgesamt: 577.241,04 € Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Jahr Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Vergabe Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) Anlage "externe Beratungen" zur Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 6 der Kleinen Anfrage 3666 dv. Anzahl Ausschreibungen im förmlichen Vergabeverfahren (Frage 2) dv. Anzahl Vergaben mit mind. 3 Vergleichs-angeboten (Frage 3)* 2009 2 1 2 13.491,00 € 2010 1 5.225,00 € 2011 2 1 2 88.941,00 € 2012 2 1 1 57.897,00 € 2013 2 1 2 7.098,00 € 2014 1 1 39.603,20 € 2015 0 0,00 € 2016 4 2 3 183.114,00 € 2017 2 476,00 € 2018 1 16.250,00 € 2019 1 7.140,00 € Kosten insgesamt: 419.235,20 € Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Jahr Anzahl externe Beratungen (Frage 1) Vergabe Kosten Beratungsleistungen (Frage 6) * Bei der Beantwortung der Frage 3 wurden sowohl förmliche Vergabeverfahren nach Frage 2 als auch freihändige Vergaben berücksichtigt. Externe Berater im Dienst der Thüringer Landesregierung - Teil I Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1. bis 3. und 6.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: