15.04.2019 Drucksache 6/7085Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. April 2019 Seniorenbeiräte in Thüringen Die Kleine Anfrage 3731 vom 28. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Seniorenbeiräte beraten die Städte und Gemeinden, deren Ausschüsse und Verwaltungen in den Angelegenheiten älterer Menschen und sind aus dem politischen Leben vieler Städte und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Für die Gestaltung einer altersverträglichen Infrastruktur in Kommunen ist dieses ehrenamtliche Engagement wesentlich. Gerade in den Bereichen Stadtplanung und Gesundheitsförderung ist diese Expertise unabdingbar, ist Motor des sozialen Ausgleichs und der Verständigung zwischen den Generationen . Ebenso relevant sind in den Zusammenschlüssen älterer Menschen in Vertretungsorganen die Aspekte der Beteiligungschancen und des bürgerschaftlichen Engagements vertreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ehrenamtlich arbeitende Seniorenbeiräte gibt es in Thüringen insgesamt und wo arbeiten diese (bitte diese nach Zugehörigkeit zu Gebietskörperschaften und nach Einwohnerzahlen auflisten)? 2. Welche Mittel standen für die ehrenamtliche Arbeit der Seniorenbeiräte in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung? 3. Wie viele der bereitgestellten Mittel wurden in den Jahren 2017 und 2018 abgerufen und in welche kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeindezusammenschlüsse ausgereicht? 4. Durch welche Entscheidungsträger beziehungsweise Gremien wurden in den Jahren 2017 und 2018 die Ausreichung der Mittel in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden veranlasst und auf jeweils welcher Grundlage von Beschlüssen? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bildung und Tätigkeit der Seniorenbeiräte fällt in den eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landesregierung kann deshalb nur auf Erkenntnisse zurückgreifen, die ihr tatsächlich vorliegen beziehungsweise von Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt wurden. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7085 Zu 1.: In den kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Thüringens gibt es insgesamt 44 Seniorenbeiräte. Zusätzlich dazu wurden in vier Landkreisen Seniorenbeiräte auf Landkreisebene gewählt. Eine Auflistung nach Gebietskörperschaft und Einwohnerzahl liegt diesem Schreiben bei (Anlage 1). Zu 2.: In den Jahren 2017 und 2018 standen Landesmittel in Höhe von bis zu 5.800 Euro pro Landkreis/kreisfreier Stadt und Jahr für die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Seniorenbeiräte zur Verfügung. Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, ob und welche weiteren Mittel (Sach- oder Geldleistungen) den Seniorenberäten durch die Landkreise und kreisfreien Städte bereitgestellt worden sind. Zu 3.: Zuwendungsempfänger der bereitgestellten Landesmittel sind die kreisfreien Städte und Landkreise. Letztere können die bewilligten und abgerufenen Landesmittel ihrerseits an kreisangehörige Städte und Gemeinden weiterleiten. Die beigefügten Übersichten (Anlagen 2 und 3) enthalten die Zuwendungssummen laut Bewilligungsbescheid sowie die Summen der abgerufenen Landesmittel durch den jeweiligen Zuwendungsempfänger im jeweiligen Haushaltsjahr. Hinsichtlich eines eventuellen Ausreichungsprozederes von weiteren Mitteln an die Seniorenbeiräte durch Landkreise und kreisfreie Städte liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Sofern der Erstempfänger ein Landkreis war, wurden die Landesmittel in der Regel an kreisangehörige Städte oder Gemeinden in Form eines Zuwendungsbescheides weitergegeben. Die Voraussetzungen und die Gestaltung zur Weitergabe der Beträge an Dritte wurden im Bewilligungsbescheid an den Erstempfänger geregelt. Über das weitere Vorgehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Anlagen* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab die Fragestellerin und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Seite 1 von 2 Seniorenbeiräte in den kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Landkreise Thüringens Landkreis (LK)/ kreisfreie Stadt Anzahl der Seniorenbeiräte in den kreisfreien Städten sowie in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden kreisangehörige Städte und Gemeinden Einwohnerzahl der kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Seniorenbeirat LK Altenburger Land 1 Altenburg 32.374 Eichsfeld-Kreis 2 Dingelstädt Heilbad Heiligenstadt 4.349 16.976 Eisenach 1 - 42.710 Erfurt 1 - 212.988 Gera 1 - 94.859 Gotha 1 Gotha 45.589 LK Greiz 3 Greiz Ronneburg Zeulenroda-Triebes 20.937 4.994 17.773 LK Hildburghausen 2 Eisfeld Hildburghausen 7.714 11.761 Ilm-Kreis 2 Arnstadt Ilmenau 27.316 25.975 Jena 1 - 111.099 Kyffhäuser-Kreis 2 Bad Frankenhausen Sondershausen 8.893 21.768 LK Nordhausen 3 Harztor Nordhausen Bleicherode 5.995 42.014 8.725 Saale-Holzland-Kreis 6 Bürgel Eisenberg Hermsdorf Kahla Schkölen Stadtroda 3.702 12.299 7.802 6.902 2.575 7.089 Saale-Orla-Kreis 2 Pößneck Schleiz 11.981 8.464 LK Saalfeld-Rudolstadt 3 Bad Blankenburg Rudolstadt Saalfeld 6.515 22.560 24.789 LK Schmalkalden-Meiningen 3 Meiningen Schmalkalden Zella-Mehlis 25.344 19.265 10.532 LK Sömmerda 1 Sömmerda 18.856 LK Sonneberg 2 Neuhaus am Rennweg Sonneberg 7.250 23.756 Suhl 1 - 35.166 Unstrut-Hainich-Kreis 2 Bad Langensalza Mühlhausen 17.305 33.127 Wartburg-Kreis 1 Bad Salzungen 17.176 Weimar 1 - 64.426 LK Weimarer Land 2 Apolda Blankenhain 22.163 6.411 SUMME 44 Anlage 1 Seite 2 von 2 Seniorenbeiräte auf Ebene des Landkreises (Kreisseniorenbeiräte) im Freistaat Thüringen Folgende Landkreise haben, zusätzlich zu den Seniorenbeiräten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, einen Seniorenbeirat auf Ebene des Landkreises eingerichtet: - Altenburger Land, - Landkreis Gotha, - Saale-Holzland-Kreis sowie - Unstrut-Hainich-Kreis. (Quellen: Einwohnerzahlen mit Stand vom 31.12.2017, TLS; Seniorenbeiräte mit Stand vom 31.12.2017) Förderung Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte 2017 Anlage 2 Zuwendungsempfänger Zuwendung lt. Bescheid in EUR Abgerufene Mittel in EUR Stadt Eisenach 5.800,00 € 5.320,92 € Stadt Erfurt 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Gera 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Jena 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Suhl 5.450,00 € 4.981,36 € Stadt Weimar 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Altenburger Land 3.000,00 € 2.120,46 € Landkreis Eichsfeld 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Greiz 5.700,00 € 5.700,00 € Landkreis Ilm-Kreis 5.800,00 € 5.769,00 € Landkreis Nordhausen 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Saale-Holzland-Kreis 5.800,00 € 2.602,00 € Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Schmalkalden-Meiningen 5.800,00 € 4.657,94 € Landkreis Sömmerda 5.800,00 € 4.000,00 € Landkreis Sonneberg 5.800,00 € 4.548,49 € Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis 5.500,00 € 5.500,00 € Landkreis Wartburgkreis Antrag zurückgezogen Landkreis Weimarer Land 5.070,00 € 4.409,26 € Landkreis Kyffhäuserkreis Antrag zurückgezogen SUMME 100.120,00 € 90.209,43 € Gotha kein Antrag Hildburghausen kein Antrag Saale-Orla-Kreis kein Antrag Förderung Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte 2018 Anlage 3 Zuwendungsempfänger Zuwendung lt. Bescheid in EUR Abgerufene Mittel in EUR Stadt Eisenach 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Erfurt 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Gera 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Jena 5.800,00 € 5.800,00 € Stadt Suhl 4.800,00 € 4.206,67 € Stadt Weimar 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Eichsfeld 5.800,00 € 5.483,55 € Landkreis Greiz 4.500,00 € 4.500,00 € Landkreis Ilm-Kreis 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Nordhausen 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Saale-Holzland-Kreis 4.500,00 € 4.500,00 € Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Schmalkalden-Meiningen 5.800,00 € 4.569,68 € Landkreis Sömmerda 5.800,00 € 4.500,00 € Landkreis Sonneberg 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis 5.800,00 € 5.800,00 € Landkreis Weimarer Land 5.070,00 € 5.070,00 € SUMME 94.270,00 € 90.829,90 € Landkreis Wartburgkreis kein Antrag Landkreis Kyffhäuserkreis 5.800,00 € aus LSZ bewilligt Gotha kein Antrag Hildburghausen kein Antrag Saale-Orla-Kreis kein Antrag Landkreis Altenburger Land 5.800,00 € aus LSZ bewilligt Seniorenbeiräte in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: