11.06.2015 Drucksache 6/709Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juni 2015 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Gräfenthal Die Kleine Anfrage 239 vom 27. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Gräfenthal hat für die Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse" Straßenausbaubeiträge festgesetzt. Diese Verkehrsanlage wurde in der Bescheidung als Anliegerstraße klassifiziert. In der 1. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung wurde die "Saalfelder Gasse" als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Die Straßenklassifizierung hat Auswirkungen auf die Höhe des Anteils der umlagefähigen Investitionskosten, den die Beitragspflichtigen zu tragen haben. Im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der "Saalfelder Gasse" soll auch ein dort befindliches Fließgewässer saniert worden sein. Gräfenthal unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist zugleich Widerspruchsbehörde für die Stadt Gräfenthal. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Investitionsaufwand hat die Stadt Gräfenthal die Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse" grundhaft ausgebaut, in welcher Höhe und mit welchem Ziel wurde dieser Ausbau möglicherweise vom Land finanziell gefördert? 2. Welches Fließgewässer wurde im Zusammenhang mit der nachgefragten Ausbaumaßnahme mit welchem Investitionsaufwand saniert, in welcher Höhe und mit welchem Ziel wurde diese Sanierung möglicherweise vom Land finanziell gefördert und welche Auswirkung hat diese Fließgewässersanierung auf den umlagefähigen Investitionsaufwand des grundhaften Ausbaus der Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse"? 3. Wie viele Widersprüche liegen der zuständigen Widerspruchsbehörde im Zusammenhang mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse" vor? 4. Wie wurde die Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse" in der 1. Änderungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung klassifiziert und in welchem Amtsblatt wurde diese Straßenklassifizierung veröffentlicht? 5. Wie wird begründet, dass nunmehr die Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse" als Anliegerstraße eingestuft wurde, war doch die ursprüngliche Klassifizierung noch als "Hauptverkehrsstraße" erfolgt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/709 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde liegen keine Erkenntnisse zum Investitionsaufwand der Verkehrsanlage "Saalfelder Gasse" vor, solche sind für Zwecke der Rechtsaufsicht auch nicht erforderlich. Die Rechtsaufsicht ist in diesem Fall zur Informationsbeschaffung zudem nicht berechtigt, da anderenfalls in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingegriffen würde. Eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenausbaus erfolgte nicht. Zu 2.: Bei der angefragten Baumaßnahme handelt es sich um die Komplexmaßnahme "Erneuerung Landesstraße L 2687", an der die Stadt Gräfenthal, das Straßenbauamt Mittelthüringen sowie der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beteiligt waren. Im Zuge der Umsetzung dieses Vorhabens wurde auch die Maßnahme "Sanierung Bachverrohrung Großneundorfer Bach in Gräfenthal, 1. BA" ausgeführt. Der Investitionsaufwand für die Sanierung der Verrohrung betrug rund 267.200 Euro. Das Vorhaben wurde durch die Thüringer Aufbaubank in Höhe von 179.900 Euro gefördert. Ziel der Förderung war die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Zur Berücksichtigung des Investitionsaufwandes der Sanierung der Bachverrohrung liegen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde liegen aktuell (9. Juni 2015), gemäß der dortigen Mitteilung keine Widersprüche vor. Zu 4.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wurde die 1. Änderungssatzung zur "Satzung der Stadt Gräfenthal über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbausatzung )" im Amtsblatt Nr. 8/1998 vom 3. August 1998 veröffentlicht. Die Straßenklassifizierung ist nicht Bestandteil dieser Änderungssatzung. Die der Änderungssatzung im genannten Amtsblatt nachfolgende Auflistung der "Straßenklassifizierung in der Einheitsgemeinde Gräfenthal" hatte nur eine deklaratorische Bedeutung und diente der Information der Einwohner zu diesem Zeitpunkt. In der genannten Auflistung ist die "Saalfelder Gasse" als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Zu 5.: Maßgeblich für die Zuordnung einer Straße zu einem bestimmten Straßentyp sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht. Es ist möglich, dass auf Grund geänderter Verkehrsverhältnisse , eines geänderten Ausbauzustandes oder anderer Maßnahmen unter Beachtung der von der Rechtsprechung zur Straßenklassifizierung entwickelten Kriterien eine andere Beurteilung notwendig ist, als sie ursprünglich getroffen wurde. Gemäß Mitteilung der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge sei die "Saalfelder Gasse" eine Straße mit unterschiedlicher qualitativer Gewichtung. Der im Jahr 2011 ausgebaute Abschnitt verlaufe parallel zur "Großneundorfer Straße". Daher komme ihm nur die Funktion einer Anliegerstraße zu. Dr. Poppenhäger Minister