17.04.2019 Drucksache 6/7093Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. April 2019 Zahl der Automatisierten Externen Defibrillatoren in Thüringen Die Kleine Anfrage 3742 vom 6. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Allgemeine berichtete in ihrer Ausgabe vom 7. Februar 2019, dass es in Thüringen 234 Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden gäbe. Damit würde sich Thüringen im bundesweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz befinden. Der Fragesteller möchte aus diesem Grund an seine Kleinen Anfragen 373 und 374 vom 8. Juli 2015 anknüpfen und in Erfahrung bringen, wie sich die Verbreitung von Automatisierten Externen Defibrillatoren in Thüringen seitdem entwickelt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Automatisierte Externe Defibrillatoren sind nach Kenntnis der Landesregierung in öffentlich zugänglichen Gebäuden in Thüringen vorhanden und wie viele davon sind seit dem Jahr 2015 neu hinzugekommen ? 2. Ist die Landesregierung mit der Entwicklung seit dem Jahr 2015 zufrieden und welche Maßnahmen plant die Landesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Anzahl der Automatisierten Externen Defibrillatoren zu erhöhen? 3. Wie oft sind diese Automatisierten Externen Defibrillatoren nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 zum Einsatz gekommen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren wird auf die grundsätzlichen Ausführungen in den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 373 und 374 des Abgeordneten Christoph Zippel (CDU) "Verbreitung von Automatisierten Externen Defibrillatoren Teil I/Teil II" im Jahr 2015 verwiesen (Drucksachen 6/1140 und 6/1141). Nach wie vor gibt es keine gesetzlichen Regelungen oder verpflichtende Vorgaben, Automatisierte Externe Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen Gebäuden vorzuhalten. Automatisierte Externe Defibrillatoren sind Medizinprodukte und fallen somit unter die Regelungen des Medizinprodukterechts . Für die Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen Gebäuden bestehen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung keine Anzeigepflichten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7093 Wie bereits in der Antwort auf die Kleinen Anfragen im Jahr 2015 dargestellt, stellt das Vorhalten von Automatisierten Externen Defibrillatoren eine ergänzende Maßnahme dar, um im Notfall reagieren zu können. Besonders die Kompetenz zur sofortigen Leistung einer Herz-Lungen-Wiederbelebung (Herzdruckmassage ) kann für Betroffene lebensrettend sein, da bis zum Eintreffen qualifizierter Ersthelfer oder Notärzte wertvolle Minuten vergehen und sich der Automatisierte Externe Defibrillator, wenn verfügbar, nicht immer in unmittelbarer räumlicher Nähe befindet. Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Es liegen der Landesregierung keine validen Daten zur Beantwortung der Fragen vor. Über das im Internet angebotene Kataster des bundesweit agierenden gemeinnützigen Vereins "Definetz" hinaus sind keine vollständigen, aktuellen Erkenntnisse vorhanden, wie viele Automatisierte Externe Defibrillatoren es in öffentlich zugänglichen Gebäuden in Thüringen gibt. Was die Frage des flächendeckenden Vorhaltens dieser Geräte betrifft, so wird auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e. V. vom 12. Oktober 2017 hingewiesen , die sich nach 15 Jahren der Verfügbarkeit von Defibrillatoren im öffentlichen Raum unter anderem dafür ausspricht, das Bewusstsein für konventionelle Maßnahmen wie die der Herz-Lungen-Wiederbelebung (Herzdruckmassage) wieder zu schärfen. Die Landesregierung plant keine konkreten Maßnahmen, um die Anzahl der Automatisierten Externen Defibrillatoren im Land zu erhöhen. Es liegt in der Entscheidung der einzelnen Einrichtungen, ob und wie viele Automatisierte Externe Defibrillatoren bereitgestellt werden. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich, wenn in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen die Kompetenzen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung vermittelt werden und entsprechende Schulungen beziehungsweise Unterweisungen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Dazu gehört auch die Schulung zum Einsatz von Automatisierten Externen Defibrillatoren. Zu 3.: Es liegen der Landesregierung auch keine Daten dazu vor, wie oft in öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereitgestellte Automatisierte Externe Defibrillatoren zum Einsatz gekommen sind. Der Einsatz von Automatisierten Externen Defibrillatoren ist nach medizinproduktrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtig. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Zahl der Automatisierten Externen Defibrillatoren in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: