17.04.2019 Drucksache 6/7095Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Mai 2019 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis Die Kleine Anfrage 3621 vom 16. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Wartburgkreis finanziert sich über Zuweisungen des Landes, eigene Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und der Kreisumlage. Der Wartburgkreis unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden im Wartburgkreis, die für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen maßgeblich ist, im Zeitraum von 2014 bis 2019 entwickelt (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 2. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat der Wartburgkreis im Zeitraum von 2014 bis 2018 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 3. Welche Zuweisungen in welcher Höhe wird der Wartburgkreis im Jahr 2019 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten? 4. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchen Förderzielen hat der Wartburgkreis außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage 3 zum Gesetzentwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (vergleiche Drucksache 6/4497) im Zeitraum von 2016 bis 2018 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 5. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchen Förderzielen wird der Wartburgkreis außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage 3 zum Gesetzentwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (vergleiche Drucksache 6/4497) im Jahr 2019 erhalten? 6. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat der Wartburgkreis aus den sogenannten kommunalen Hilfsprogrammen in den Jahren 2015 bis 2019 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 7. In welcher Höhe (absoluter Betrag und prozentuell gemessen an den Gesamtausgaben) erhielt beziehungsweise erhält der Wartburgkreis Erstattungen vom Land in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz , Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz, Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch in den Jahren 2014 bis 2019 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7095 8. Für welche Investitionsvorhaben erhielt beziehungsweise erhält der Wartburgkreis Landeszuschüsse in welcher Höhe und welchem prozentualen Anteil gemessen an den Gesamtinvestitionskosten im Zeitraum von 2014 bis 2019 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden im Wartburgkreis, die für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen maßgeblich ist, hat sich von 2014 bis 2019 wie folgt entwickelt: Jahr Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreisumlage in Euro Schlüsselzuweisungen in Euro 2014 91.934.498,37 92.703.422,30 2015 106.095.762,37 107.360.199,11 2016 107.069.283,79 109.086.671,86 2017 109.176.268,03 111.704.120,90 2018 108.581.955,66 111.690.771,14 2019 110.115.937,20 113.208.463,66 Zu 2. bis 8.: Die Fragen 2 bis 8 werden tabellarisch beantwortet. Es wird auf die von der Thüringer Staatskanzlei und je Ressort übermittelten Tabellen verwiesen, die in folgender Reihenfolge als Anlage beigefügt werden: • Thüringer Staatskanzlei (TSK) • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) • Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) • Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) • Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) Von der Thüringer Staatskanzlei und den Ressorts wurden die Zuweisungen laut Fragestellung 2 bis 8 aufgeführt , die innerhalb deren Zuständigkeit durch die oberste Landesbehörde oder nachgeordnete Bereiche ausgereicht wurden. Vom Thüringer Finanzministerium erfolgte eine Fehlanzeige. Soweit keine anderslautende Angabe in den Übersichten erfolgt, verstehen sich die das Jahr 2019 betreffenden Angaben zum Stichtag der Ressortabfrage: 28. Februar 2019. Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte und nach dem Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur wurden als Zuweisungen aus sogenannten kommunalen Hilfsprogrammen aufgenommen. Maier Minister Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab die Fragestellerin und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TSK Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2016 Landratsamt Wartburgkreis, Bad Salzungen, Musikschule Einrichtung Proben- und Konzertsaal in Aussenstelle Geisa 7.311 € 2 50% 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TSK, 1 von 1 Anlage Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMIK Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Schlüsselzuweisungen 37.667.799 € 1 2 2014 Ausgleich gemäß VV-MBA-Verlust Zensus 95.060 € 1 3 2014 Mehrbelastungsausgleich 8.905.890 € 1 4 2014 Garantiefondsleistungen 462.668 € 1 5 2014 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Drehleiter DLAK 23/12 für Stützpunktfeuerwehr Eisenach 225.000 € 2 45% 6 2015 Schlüsselzuweisungen 36.684.975 € 1 7 2015 Mehrbelastungsausgleich 8.966.093 € 1 8 2015 Investitionspauschale für Schulbauten und Schulträger § 2a ThürKommHG 2.184.840 € 2 1 9 2015 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Landesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) 235.144 € 2 1 10 2016 Schlüsselzuweisungen 31.492.603 € 1 11 2016 Mehrbelastungsausgleich 11.199.315 € 1 12 2016 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2016 419.882 € 2 1 13 2017 Schlüsselzuweisungen 30.935.040 € 1 14 2017 Mehrbelastungsausgleich 11.308.950 € 1 15 2017 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2017 740.777 € 2 1 16 2017 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i. R. der Wahlen zum Bundestag 262.369 € 2 17 2018 Schlüsselzuweisungen 34.069.316 € 1 18 2018 Mehrbelastungsausgleich 11.849.255 € 1 19 2018 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2018 820.516 € 2 1 zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMIK, 1 von 2 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 20 2018 Investitionspauschale 2018 § 5 Abs. 1 ThürKommHG 1.446.289 € 2 1 21 2018 Investitionspauschale für Schulgebäude, Schulturnhallen und investive Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung § 5 Abs. 2 ThürKommHG 1.511.523 € 2 1 22 2018 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Einsatzleitwagen ELW 1 für Stützpunktfeuerwehr Bad Salzungen 40.000 € 2 25% 23 2018 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Einsatzleitwagen ELW 1 für Stützpunktfeuerwehr Ruhla/Seebach 40.000 € 2 25% 24 2019 Schlüsselzuweisungen 32.622.216 € 1 25 2019 Mehrbelastungsausgleich 11.682.486 € 1 26 2019 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) abrufbar 2019 bis 2021 135.125 € 2 1 27 2019 Investitionspauschale 2019 § 6 Abs. 1 ThürKommHG 1.446.289 € 2 1 28 2019 Investitionspauschale für Schulgebäude, Schulturnhallen und investive Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung § 6 Abs. 2 ThürKommHG 1.503.529 € 2 1 29 2019 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Drehleiter DLAK 23/12 für Stützpunktfeuerwehr Bad Salzungen 225.000 € 2 36% 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur TMIK, 2 von 2 Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMBJS Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2013 Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" Ausstattungsanschaffung für eine Tagespflegeperson 1.000 € 2 87% 2 2014 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 711.657 € 1 3 2014 Schullastenausgleich 4.104.727 € 1 4 2014 Kostenerstattung § 89d (3) SGB VIII Altfälle 7.019 € 2 2 100% 5 2014 Kostenerstattung §§ 89 ff SGB VIII Kinder/Jugendliche ohne gA 26.346 € 2 2 100% 6 2014 Landespauschalen Kita 103.500 € 1 7 2014 Landespauschalen Kita 280.158 € 1 8 2014 Örtliche Jugendförderung 641.184 € 2 9 2014 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 412.526 € 2 10 2015 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 723.934 € 1 11 2015 Schullastenausgleich 4.166.095 € 1 12 2015 Kostenerstattung § 89d (3) SGB VIII Altfälle 361 € 2 2 100% 13 2015 Landespauschalen Kita 117.480 € 1 14 2015 Landespauschalen Kita 284.181 € 1 15 2015 Örtliche Jugendförderung 641.184 € 2 16 2015 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 416.943 € 2 17 2016 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 738.373 € 1 18 2016 Schullastenausgleich 4.279.745 € 1 19 2016 Erstattung von Gastschülerbeiträgen an Gemeinden und Gemeindeverbände 85.859 € 2 20 2016 Maßnahmekatalog Kinderschutz Fortbildung Kinderschutzfachkraft 6.863 € 2 2 86% 21 2016 Landesprogramm Kinderschutz 39.300 € 2 22 2016 Partnerschaft für Demokratie 41.848 € 2 23 2016 Kostenerstattung für UMA Kostenerstattung § 89d (1) SGB VIII 1.052.601 € 2 2 100% 24 2016 Kostenerstattung für UMA Verwaltungskostenpauschale 193.748 € 2 2 anteilig 25 2016 Ersatzneubau Sporthalle Seebach investive Förderung 27.300 € 2 324.000 € gesamt = 20,29 % an Gesamtkosten iHv 1.597.000 € 26 2016 Landespauschalen Kita 128.940 € 1 27 2016 Landespauschalen Kita 294.015 € 1 28 2016 Örtliche Jugendförderung 699.475 € 2 29 2016 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 430.444 € 2 zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMBJS, 1 von 3 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 30 2016 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Wartburgkreis Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 105.444,40 € 2 31 2017 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 751.665 € 1 32 2017 Schullastenausgleich 4.382.554 € 1 33 2017 Erstattung von Gastschülerbeiträgen an Gemeinden und Gemeindeverbände 80.449 € 2 34 2017 Landesprogramm Kinderschutz 42.000 € 2 35 2017 Partnerschaft für Demokratie 32.660 € 2 36 2017 Kostenerstattung für UMA Kostenerstattung § 89d (1) SGB VIII 2.442.762 € 2 2 100% 37 2017 Kostenerstattung für UMA Verwaltungskostenpauschale 319.234 € 2 2 anteilig 38 2017 Ersatzneubau Sporthalle Seebach investive Förderung 223.400 € 2 324.000 € gesamt = 20,29 % an Gesamtkosten iHv 1.597.000 € 39 2017 Landespauschalen Kita 159.750 € 1 40 2017 Landespauschalen Kita 301.624 € 1 41 2017 Örtliche Jugendförderung 655.600 € 2 42 2017 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 443.020 € 2 43 2017 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Wartburgkreis Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 105.629,92 € 2 44 2017 Förderung von Integrationsmaßnahmen - in der VHS Wartburgkreis Sicherung des gestiegenen Beratungs- und Betreuungsaufwandes für die Durchführung von bildungspolitisch dringend erforderlichen Integrationsmaßnahmen 27.000,00 € 2 45 2018 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 763.085 € 1 46 2018 Schullastenausgleich 4.390.226 € 1 47 2018 Erstattung von Gastschülerbeiträgen an Gemeinden und Gemeindeverbände 75.616 € 2 48 2018 Zuschüsse beitragsfreies Kita-Jahr 558 € 2 49 2018 Landesprogramm Kinderschutz 38.000 € 2 50 2018 Partnerschaft für Demokratie 33.391 € 2 51 2018 Kostenerstattung für UMA Kostenerstattung § 89d (1) SGB VIII 1.495.536 € 2 2 100% 52 2018 Kostenerstattung für UMA Verwaltungskostenpauschale 169.111 € 2 2 anteilig 53 2018 Ersatzneubau Sporthalle Seebach investive Förderung 73.300 € 2 324.000 € gesamt = 20,29 % an Gesamtkosten iHv 1.597.000 € 54 2018 Landespauschalen Kita 164.970 € 1 TMBJS, 2 von 3 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 55 2018 Landespauschalen Kita 304.253 € 1 56 2018 Örtliche Jugendförderung 819.500 € 2 57 2018 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 465.949 € 2 58 2018 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Wartburgkreis Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 134.369,68 € 2 59 2018 Zuschüsse für die geeignete Ausstattung der Lernumgebung und der Arbeitsplätze sowie zur Schaffung von Bedingungen die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen Verbesserung der Lernbedingungen und Arbeitsplätze an der VHS Wartburgkreis 4.250,00 € 2 60 2019 Zuweisung zu den Ausgaben der Schülerbeförderung - € 1 61 2019 Schullastenausgleich - € 1 62 2019 Erstattung von Gastschülerbeiträgen an Gemeinden und Gemeindeverbände - € 2 63 2019 Kostenerstattung §§ 89 ff SGB VIII Kinder/Jugendliche ohne gA 12.341 € 2 2 100% 64 2019 Landesprogramm Kinderschutz 44.055 € 2 65 2019 Partnerschaft für Demokratie 34.364 € 2 66 2019 Kostenerstattung für UMA Kostenerstattung § 89d (1) SGB VIII 530.408 € 2 2 100% 67 2019 Kostenerstattung für UMA Verwaltungskostenpauschale 48.813 € 2 2 anteilig 68 2019 Örtliche Jugendförderung 819.500 € 2 69 2019 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 475.288 € 2 70 2019 Landespauschalen Kita (Hochrechnung) 147.360 € 1 71 2019 Landespauschalen Kita (Hochrechnung) 296.703 € 1 72 2019 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen Grundförderung Volkshochschule Wartburgkreis Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung Höhe noch nicht bekannt 2 73 2019 Zuschüsse für die geeignete Ausstattung der Lernumgebung und der Arbeitsplätze sowie zur Schaffung von Bedingungen die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen Verbesserung der Ausstattung der Arbeitsplätze 3.400 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur TMBJS, 3 von 3 Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMMJV Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 1.832.039 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMMJV, 1 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 2 2015 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 5.001.808 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 3 2015 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Investitionspauschale) Investitionspauschale für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte 1.012.500 € 2 nein 1 Erstattung in Form von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. 4 2016 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 6.568.022 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. TMMJV, 2 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 5 2016 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Investitionspauschale) Investitionspauschale für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte 3.007.500 € 2 nein 1 Erstattung in Form von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. 6 2016 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge, Betreuung von Flüchtlingskindern bis zum Schuleintrittsalter in einer Kindertageseinrichtung; Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen sowie für das Vorhalten nicht genutzter Einzel- und Gemeinschaftsunterkünfte 772.669 € 2 nein Zuwendung als Pauschale 7 2016 Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 2858) (EU- und Landesmittel) 49.045 € 2 nein TMMJV, 3 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 8 2017 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 3.937.301 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Ab dem 01.01.2017 entstehende Gesundheitskosten werden über elektronische Gesundheitskarten abgerechnet. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 9 2017 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge, Betreuung von Flüchtlingskindern bis zum Schuleintrittsalter in einer Kindertageseinrichtung; Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen sowie für das Vorhalten nicht genutzter Einzel- und Gemeinschaftsunterkünfte 710.251 € 2 nein Zuwendung als Pauschale 10 2017 Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 2858) (EU- und Landesmittel) 57.629 € 2 nein TMMJV, 4 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 11 2018 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 4.042.808 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Ab dem 01.01.2017 entstehende Gesundheitskosten werden über elektronische Gesundheitskarten abgerechnet. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 12 2018 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen Soziale Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen 81.533 € 2 nein Zuwendung als Pauschale 13 2018 Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 2858) (EU- und Landesmittel) 50.431 € 2 nein 14 2019 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen Soziale Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen 135.171 € (Stand der Bewilligung) 2 nein Zuwendung als Pauschale TMMJV, 5 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 15 2019 Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 2858) (EU- und Landesmittel) 41.116 € 2 nein 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur Hinweis: zu lfd. Nr. 15: vorläufige Bewilligung bis März 2019 zu lfd. Nr. 6 und 9: Hinsichtlich der in den Jahren 2016 und 2017 erhaltenen Zuweisungen aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 39/2016) sah die Förderrichtlinie eine Weitergabe von Fördermitteln an kreisangehörige Gemeinden vor. Ob und ggf. der Wartburgkreis Fördermittel weitergeleitet hat, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. zu lfd. Nr. 12 und 14: Hinsichtlich der im Jahr 2018 erhaltenen und im Jahr 2019 bewilligten Zuweisungen aufgrund der Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2018) berechtigt die Förderrichtlinie zur Weiterleitung von Fördermitteln an kreisangehörige Gemeinden. Ob und ggf. in welcher Höhe der Wartburgkreis Fördermittel weitergeleitet hat bzw. weiterleiten wird, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. TMMJV, 6 von 6 Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMWWDG Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2015 GRW-Förderung, Teil II Infrastrukturmaßnahmen in Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 – Parkplatz Lutherdenkmal Steinbach 99.000 € 2 86% 2 2015 GRW-Förderung, Teil II Infrastrukturmaßnahmen in Vorbereitung des Reformationsjubiläum 2017 – Parkplatz Schloss Altenstein (Mobilitätskonzept 2017 zum Lutherjahr) 168.000 € 2 81% 3 2015 GRW-Förderung, Teil II Infrastrukturmaßnahmen in Vorbereitung des Reformationsjubiläum 2017 – Wanderparkplatz Glasbach/ Schillerbuche 396.000 € 2 90% 4 2016 GRW-Förderung, Teil II Infrastrukturmaßnahmen in Vorbereitung des Reformationsjubiläum 2017 - Wanderparkplatz Hohe Sonne 108.000 € 2 90% 5 2018 Breitbandinfrastruktur Planung/Beratung Planungs- und Beratungsleistungen des Wartburgkreises 46.609 € 2 86% zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMWWDG, 1 von 2 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 6 2019 Breitbandinfrastruktur Planung/Beratung Planungs- und Beratungsleistungen des Wartburgkreises 13.391 € 2 7 2019 Errichtung Breitbandinfrastruktur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur in 99837 Berka, 99837 Dippach, 99837 Großensee, 99826 Hallungen, 99826 Frankenroda, 99831 Creuzburg, 99826 Nazza, 3604 Vacha, 36452 Kaltennordheim, 36448 Bad Liebenstein, 36433 Bad Salzungen, 36456 Barchfeld- Immelborn, 36460 Frauensee, 36469 Tiefenort, 99848 Wutha- Farnroda, 99819 Marksuhl, 99819 Wolfsburg-Unkeroda, 3414 Unterbreizbach, 36460 Krayenberggemeinde, 99319 Hörselberg-Hainich, 36433 Moorgrund, 99834 Gerstungen 3.701.243 € 2 42% 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur TMWWDG, 2 von 2 Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMASGFF Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 31,3 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 2.990.757 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 2 2014 Erstattungen an Sozialhilfeträger 29.898 € 2 4 100% 3 2014 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 2.930.963 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2014 zu 100 % Restzahlung 2013 zu 75% 4 2015 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 35,4 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 3.615.967 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 5 2015 Erstattungen im Rahmen der Kommunalisierung von Landesaufgaben Nachzahlung zur Zuweisung nach § 5 / § 6 ThürAGSGB XII (Sockelbetrag Blindenhilfe 2011+2012) 233.338 € 2 4 Über die Gesamtausgaben liegen keine Erkenntnisse vor. 6 2015 Erstattungen an Sozialhilfeträger 29.523 € 2 4 100% 7 2015 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 3.647.331 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2015 zu 100 % Restzahlung 2014 zu 75% 8 2016 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II 39,4 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 3.573.076 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 9 2016 Erstattungen im Rahmen der Kommunalisierung von Landesaufgaben 195.898 € 2 10 2016 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 447.230 € 2 11 2016 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 3.328.585 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2016 zu 100 % Restzahlung 2015 zu 100% 12 2016 Erstattungen an Sozialhilfeträger 26.960 € 2 4 100% zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMASGFF, 1 von 3 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 13 2016 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 31.239 € 2 14 2016 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 788.000 € 2 15 2017 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II 45,9 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 3.960.580 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 16 2017 Erstattungen im Rahmen der Kommunalisierung von Landesaufgaben 71.148 € 2 17 2017 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 517.110 € 2 18 2017 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 3.415.037 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2017 zu 100 % Restzahlung 2016 zu 100% 19 2017 Barbetrag nach dem Sozialgesetzbuch XII 43.518 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 136 SGB XII; pauschalierter Ausgleich für Mehrausgaben, die aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entstehen; über die Gesamtausgaben liegen keine Erkenntnisse vor 20 2017 Erstattungen an Sozialhilfeträger 23.109 € 2 4 100% 21 2017 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 53.246 € 2 22 2017 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1.187.301 € 2 23 2018 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II 47,7 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 3.824.970 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 24 2018 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 614.780 € 2 25 2018 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 3.341.221 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2018 zu 100 % Restzahlung 2017 zu 100% 26 2018 Barbetrag nach dem Sozialgesetzbuch XII 88.883 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 136 SGB XII; pauschalierter Ausgleich für Mehrausgaben, die aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entstehen; über die Gesamtausgaben liegen keine Erkenntnisse vor TMASGFF, 2 von 3 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 27 2018 Erstattungen an Sozialhilfeträger 21.465 € 2 4 100% 28 2018 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 62.746 € 2 29 2018 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 2.140.381 € 2 30 2019 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II vorläufig 43,1 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgt nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. ca. 3,6 Mio. € (Prognose) 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 31 2019 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 408.657 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2019 zu 100 % Restzahlung 2018 zu 100% 32 2019 Erstattungen an Sozialhilfeträger 5.159 € 2 4 100% 33 2019 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 19.217 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur Hinweis: Stichtag der Erfassung: 14.02.2019 TMASGFF, 3 von 3 Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMUEN Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2018 Konzept Modellregion Elektromobilität Wartburgkreis/Eisenach 17.493 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMUEN, 1 von 1 Kleine Anfrage Nr. 3621 der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMIL Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Erneuerung K 509 (ehem. L 2115) von Lauchröden bis Unterellen 225.000 € 2 53% Förderzeitraum 2013- 2014 2 2014 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Regional- und Stadtverkehr 681.158 € 2 3 2014 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Erneuerung K 514 (ehem. L 2122) OD Tüngeda 40.600 € 2 64% Förderzeitraum 2013- 2014 4 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umverlegung der K 97 3. BA, 1. TA: OU Unterrohn 607.900 € 2 67% Förderzeitraum 2015-2016, siehe lfd. Nr. 9 5 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 12 OD Mosbach 22.200 € 2 67% Förderzeitraum 2015-2018, siehe lfd. Nr. 10, 15, 20 6 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 9 OD Etterwinden 100.000 € 2 60% Förderzeitraum 2015-2016, siehe lfd. Nr. 11 7 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Ausbau K 505 (ehem. L 1021) OD Lauchröden 186.100 € 2 43% Förderzeitraum 2015-2016, siehe lfd. Nr. 12 8 2015 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Regional- und Stadtverkehr 682.501 € 2 9 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umverlegung der K 97 3. BA, 1. TA: OU Unterrohn 191.300 € 2 siehe lfd. Nr. 4 Fortführung aus 2015 10 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 12 OD Mosbach 292.000 € 2 siehe lfd. Nr. 5, 15, 20 Fortführung aus 2015 11 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 9 OD Etterwinden 37.600 € 2 siehe lfd. Nr. 6 Fortführung aus 2015 12 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Ausbau K 505 (ehem. L 1021) OD Lauchröden 76.900 € 2 siehe lfd. Nr. 7 Fortführung aus 2015 13 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umverlegung der K 97 3. BA, 2. TA: OU Unterrohn 189.700 € 2 70% Förderzeitraum 2016-2018 siehe lfd. Nr. 16, 19 14 2016 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Regional- und Stadtverkehr 580.793 € 2 zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMIL, 1 von 2 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 15 2017 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 12 OD Mosbach 162.600 € 2 siehe lfd. Nr. 5, 10, 20 Fortführung aus 2015 16 2017 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umverlegung der K 97 3. BA, 2. TA: OU Unterrohn 393.300 € 2 siehe lfd. Nr. 13, 19 Fortführung aus 2016 17 2017 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Regional- und Stadtverkehr 600.276 € 2 18 2017 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL landesbedeutsame Linien 237.698 € 2 19 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umverlegung der K 97 3. BA, 2. TA: OU Unterrohn 103.200 € 2 siehe lfd. Nr. 13, 16 Fortführung aus 2016 20 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 12 OD Mosbach 96.500 € 2 siehe lfd. Nr. 5, 10, 15 Fortführung aus 2016 21 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 102 OD Bermbach 1. BA 324.200 € 2 70% Förderzeitraum 2018-2019 siehe lfd. Nr. 25 22 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 509 OD Unterellen 5. BA 303.800 € 2 46% Förderzeitraum 2018-2019 siehe lfd. Nr. 26 23 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Sicherung der K 98 bei Oberrohn (Subrossionssenke) 75.000 € 2 65% Förderzeitraum 2018-2019 siehe lfd. Nr. 27 24 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Ausbau K 512 (ehem. L 2113) OD Beuernfeld 140.000 € 2 70% Förderzeitraum 2018-2019 siehe lfd. Nr. 28 25 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 102 OD Bermbach 1. BA 38.200 € 2 siehe lfd. Nr. 21 Fortführung aus 2018 26 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 509 OD Unterellen 5. BA 30.900 € 2 siehe lfd. Nr. 22 Fortführung aus 2018 27 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Sicherung der K 98 bei Oberrohn (Subrossionssenke) 350.900 € 2 siehe lfd. Nr. 23 Fortführung aus 2018 28 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Ausbau K 512 (ehem. L 2113) OD Beuernfeld 293.800 € 2 siehe lfd. Nr. 24 Fortführung aus 2018 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur TMIL, 2 von 2 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Wartburgkreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 8.: Endnote: