10.06.2015 Drucksache 6/710Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juni 2015 Teilweise Sperrung des Saale-Radwanderweges im Bereich Saalfeld Die Kleine Anfrage 286 vom 24. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Einerseits steht ein neuer Teilabschnitt des Saale-Radwanderweges an der Bundestraße (B) 85 in Saalfeld /Obernitz kurz vor der Eröffnung. Damit wird den Fahrradfahrern zukünftig ein wichtiges Verbindungsstück zur Verfügung stehen. Andererseits wurde der Saale-Radwanderweg im Bereich Saalfeld/Remschütz im Jahr 2014 aufgrund von herabfallenden Geröll und der daraus erwachsenden Gefahr für die Nutzer gesperrt . Gerade dieser Abschnitt wird viel von Einheimischen und Radtouristen genutzt. Erschwerend kommt hinzu, dass in unmittelbarer Nähe die Bahngleise entlang führen und auch hier möglicherweise eine Gefährdung durch herabfallende Geröllmassen besteht. Eine nunmehr in diesem Bereich über die Bundesstraße führende unbefestigte Ausweichstrecke kann nur als kurzfristige Lösung angesehen werden. Die Bereitstellung von Eigenmitteln für die Instandsetzung bzw. Umverlegung des Teilabschnitts ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Saalfeld problematisch. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung für Thüringen und die Region Saalfeld-Rudolstadt misst die Landesregierung einem gut ausgebauten Saale-Radwanderweg zu? 2. Welche Maßnahmen mit welchen Kosten müssen ausgeführt werden, um die Befahrbarkeit des SaaleRadwanderweges auf der bisherigen Strecke wieder herzustellen? 3. Welche alternative Streckenlösung sieht die Landesregierung und welche Kosten würden für die jeweilige Lösung entstehen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die notwendigen Maßnahmen für eine Wiedereröffnung des Saale-Radwanderweges oder eine Umverlegung im Bereich Saalfeld/Remschütz zu fördern? 5. Inwieweit kann und wird sich die Deutsche Bahn AG an den Kosten beteiligen? 6. Inwieweit kann die Landesregierung die Stadt Saalfeld bei den Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der Lösung des Problems unterstützen? 7. Wie lange war die Bauzeit und wie hoch waren die Kosten für den Bau des Teilbereiches des SaaleRadwanderweges an der B 85 in Saalfeld/Obernitz? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastrukur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/710 Das Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 9. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Radtourismus ist in der Landestourismuskonzeption Thüringen 2011-2015 neben dem Wandertourismus als Top-Thema für Thüringen für den Bereich Natur- und Aktivtourismus definiert. Darauf sollen die Schwerpunkte der Infrastrukturentwicklung, der Produktentwicklung und des Marketings liegen. Das im Radverkehrskonzept Thüringen enthaltene radtouristische Landesnetz ist in das übergreifende "Radnetz Deutschland" eingebunden. In diesem Zusammenhang ist der Saaleradwanderweg als Radfernweg Teil der Deutschland-Route Nr. 11 (Ostsee–Oberbayern) und hat eine dementsprechend große Bedeutung. Ein gut ausgebauter Saaleradwanderweg, der die im Radverkehrskonzept definierten Qualitätsstandards für das Radfernnetz erfüllt, kann besser vermarktet werden und dadurch mehr Gäste anziehen. Zu 2.: Für den betroffenen Abschnitt liegt die Baulast des Weges bei der Stadt Saalfeld. Daher liegt es in der Verantwortung der Stadt Saalfeld, die Befahrbarkeit des Saaleradwanderwegs in diesem Abschnitt wiederherzustellen . Zu 3.: Es liegt in der Verantwortung des Baulastträgers, entsprechende Alternativrouten anzubieten. Zu 4.: Sicherungsmaßnahmen an Felssteilhängen sind keine touristischen Infrastrukturmaßnahmen. Daher sind diese in den Förderprogrammen GRW Teil II - Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und Landesprogramm Tourismus des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nicht förderfähig. Sollte eine Umverlegung des Saaleradwanderweges notwendig werden und der Antrag auf Routenänderung durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft genehmigt werden, wäre der Ausbau des Saaleradwanderweges im Rahmen des Förderprogrammes GRW Teil II - Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben denkbar. Die Möglichkeiten einer Förderung des derzeit gesperrten Abschnitts über den kommunalen Straßenbau werden vom zuständigen Straßenbauamt zurzeit geprüft. Hierzu haben erste Abstimmungen zwischen der Stadt Saalfeld und dem Straßenbauamt Mittelthüringen stattgefunden. Zu 5.: Nach Einschätzung der DB Netz AG liegt keine akute Gefährdung des Eisenbahnbetriebes vor, sodass eine finanzielle Beteiligung zur Sanierung der Felsböschung durch die DB Netz AG abgelehnt wird. Nach Kenntnis des Straßenbauamts Mittelthüringen ist die Stadt Saalfeld mit der DB AG in Verhandlung getreten. Zu 6.: Die Landesregierung ist gern bereit, die Stadt Saalfeld in Gesprächen mit der DB Netz AG zu unterstützen. Zu 7.: Der Bau des in der Zuständigkeit des Straßenbauamts Mittelthüringen liegenden Radwegs Saalfeld/Obernitz hat am 8. Juni 2014 begonnen. Mit dem Bauende wird Ende Juni 2015 gerechnet. Die Baukosten des rund 730 Meter langen Radwegs betragen 480.000 Euro. Dieser Radweg liegt nicht im aktuellen Verlauf des Saaleradwanderwegs. Keller Ministerin