17.04.2019 Drucksache 6/7100Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Mai 2019 Benötigt Thüringen ein Mehr an personellen und institutionellen Multiplikatoren zur Gestaltung der digitalen Heimat? Die Kleine Anfrage 3706 vom 13. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Gestaltung und der Schutz der digitalen Heimat aller Thüringer Bürger ist eine staatliche Aufgabe. Dabei steht insbesondere die kommunale Ebene vor der Herausforderung, den digitalen Strukturwandel mitzugestalten , um gleichwertige Lebensverhältnisse einerseits zu schaffen und andererseits zu erhalten. Ferner kann die Sicherung der Daseinsvorsorge in den Betätigungsfeldern öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Energie, Umwelt, Gebäude oder Mobilität durch die Umsetzung von Smart-City-Konzepten effektiver und effizienter erbracht werden. Eine Unternehmensberatung veröffentlichte im Dezember 2018 Ergebnisse ihrer Exklusivstudie über den Stand des digitalen Wandels in deutschen Kommunen, welche sie unter dem Arbeitstitel "Smart-City-Ranking " zusammenfasste. Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg, welche im Vergleich zu Thüringen deutlich sichtbarere Smart-City-Konzepte etablieren konnten, haben mit der Ausbildung von kommunalen Digitallotsen und der Schaffung von Innovationslaboren begonnen, um zum einen die digitale Kompetenz und Eigenverantwortung in den Kommunen zu stärken und zum anderen durch institutionalisierte Experimentier - und Kollaborationsräume grundlegende rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen kommunaler Smart-City-Projekte zu begegnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung das Jahresfortbildungsprogramm 2019, insbesondere die Fortbildungen zu dem Themenkomplex "Moderne Verwaltung" als maßgeschneidert an, um notwendige Kompetenzen zu erwerben, welche für den notwendigen Transformationsprozess der Landesverwaltung in eine digital denkende und arbeitende Organisation erforderlich sind und wie begründet sie ihre Auffassung? 2. Sieht die Landesregierung das Seminarprogramm des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes für das Jahr 2019 als maßgeschneidert an, um notwendige Kompetenzen zu erwerben, welche für den notwendigen Transformationsprozess der Kommunalbehörden in eine digital denkende und arbeitende Organisation erforderlich sind und wie begründet sie ihre Auffassung? 3. Welche Mitarbeiterkompetenzen werden in einer agilen und innovativen Thüringer Landes- und Kommunalbehörde zukünftig benötigt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7100 4. Vertritt die Landesregierung die Meinung, dass die Schaffung eines Multiplikatoren-Programms "Kommunale Digitallotsen" den Mentalitätswechsel unterstützt, welcher für Transformations- und Veränderungsprozesse im Rahmen der digital unterstützten Daseinsvorsorge notwendig ist und wie begründet Sie ihre Auffassung? 5. Welche Einrichtung in Thüringen könnte aus Sicht der Landesregierung Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung von kommunalen Digitallotsen anbieten und wie begründet sie ihre Auffassung? 6. Können aus Sicht der Landesregierung leistungs- und finanzschwache Kommunen von institutionellen Multiplikatoren profitieren, welche in Form von Innnovationslaboren grundlegende rechtliche oder organisatorische Fragen bei der Übernahme von Smart-City-Konzepten anderer Städte aus Deutschland, aber auch Kosten-Nutzen-Analysen und Empfehlungen, etwa für den behördlichen Einsatz von Chatbots , Künstlicher Intelligenz, Blockchain et cetera als Dienstleistung anbieten und wie begründet sie ihre Auffassung? 7. Welche Haushaltsmittel unter welchem Titel sind für das Haushaltsjahr 2019/2020 eingeplant, um Digitalisierungsinitiativen zur Bewerkstelligung alltäglicher Herausforderungen des Lebens auf dem Land als Förderinstrument zu unterstützen? 8. Wird bei der Festsetzung der Höhe der Fusionsprämie bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen die Qualität des digitalen Transformationskonzepts der beteiligten Gemeinden berücksichtigt und wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Jahresfortbildungsprogramm für die Bediensteten der Thüringer Landesverwaltung umfasst ein breites Spektrum an Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen. Es bietet dabei auch eine allgemeine und grundsätzliche Basis für Kompetenzen einer digitalen Verwaltung an und ist so als Beitrag zum Transformationsprozess in eine digital denkende und arbeitende Landesverwaltung zu sehen. Insbesondere mit den Veranstaltungen im Themenbereich "Moderne Verwaltung" wird der Digitalisierungsprozess unterstützt. Aber auch in vielen anderen Themenbereichen, wie zum Beispiel "Erfolgreich führen" wird der Themenschwerpunkt Digitalisierung aufgegriffen. Darüber hinaus werden die Dozentinnen und Dozenten in regelmäßigen Besprechungen für die Digitalisierung sensibilisiert und angehalten, die Digitalisierung in ihren Fortbildungsveranstaltungen zu implementieren. Die eigenverantwortlichen und fachspezifischen Fortbildungen aller obersten Landesbehörden darüber hinaus bleiben unberührt. Zu 2.: Eine Bewertung des Seminarprogramms des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes steht der Landesregierung nicht zu. Zu 3.: Erforderliche Mitarbeiterkompetenzen unterscheiden sich auch künftig je nach Behörde und je nach konkreter Aufgabe der Mitarbeiter. Pauschalierungen sind daher nicht möglich. Zu 4.: Vielfältige Maßnahmen und Instrumente sind als Unterstützung der Kommunen zur Umsetzung digitaler Prozesse geeignet. Ein Baustein kann auch ein sogenanntes "Multiplikatoren-Programm für Kommunale Digitallotsen " sein. Letztlich zielt auch ein solches Programm darauf, Wissen über notwendige Digitalisierungsprozesse den Kommunen effizient zur Verfügung zu stellen und in den Kommunen nutzbar zu machen, weshalb die Bezeichnung von Programmen selbst nicht im Fokus stehen soll. Um Kommunen bei notwendigen Digitalisierungsprozessen zu unterstützen und entsprechendes Fachwissen zu vermitteln, stellt Thüringen nicht nur erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung, sondern hat auch organisatorische Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählt insbesondere die Gründung des Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0 im Thüringer Landesverwaltungsamt , womit ein Ansprechpartner für sämtliche Belange der Kommunen im Kontext des Gesetzes 3 Drucksache 6/7100Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) geschaffen wurde. Darüber hinaus wurden die Kommunen frühzeitig in die Planungen des Landes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und den Ansatz der Bereitstellung eines zentralen Antragsmanagementsystems und kostenfreier Basisdienste, etwa ThAVEL - Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen, ZuFi - Zuständigkeitsfinder , ThüForm - Thüringer Formularserver, Servicekonto oder elektronische Bezahlfunktion e-Payment für die Kommunen einbezogen. Konkrete Hilfsangebote werden den Kommunen darüber hinaus auch durch die künftige Digitalagentur unterbreitet . Mit Gründung einer Digitalagentur werden die Unterstützungs- beziehungsweise Beratungsangebote für die Kommunen von daher noch erweitert. Damit können auch im Hinblick auf Zukunftsthemen wie Blockchain und Künstliche Intelligenz die relevanten Akteure zusammengebracht werden. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Von den dort genannten Maßnahmen profitieren auch sogenannte leistungs- und finanzschwache Kommunen. Zu 7.: Im Landeshaushaltsplan (beziehungsweise -entwurf) sind für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 im Einzelplan 16, Kapitel 16 16 unter der Titelgruppe 71 Haushaltsmittel für gemeinsame IT-Maßnahmen mit den Kommunen etatisiert. Im Haushaltsjahr 2019 sind insgesamt Mittel in Höhe von 6,03 Millionen Euro etatisiert . Im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2020 sind insgesamt Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro veranschlagt . Die geplanten Mittel für das Haushaltsjahr 2020 stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Haushaltsgesetzgeber. Eine Ausgabeermächtigung zur Förderung der Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere auch im Hinblick auf deren Digitalisierungsinitiativen besteht im Kapitel 16 16 Titel 633 71. Im Haushaltsjahr 2019 sind in diesem Titel insgesamt 0,6 Millionen Euro etatisiert. Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 sind hierfür Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 3,0 Millionen Euro veranschlagt. Der Ansatz im Haushaltstitel 16 16 633 71 kann durch umfassende Deckungsmöglichkeiten bei Bedarf noch verstärkt werden. Darüber hinaus werden Digitalisierungsinitiativen über verschiedene Förderbereiche unterstützt. Beispielsweise gilt dies für Mittel der Regionalentwicklung bei regional wirksamen Vorhaben, sofern die Vorhaben Maßnahmen der Digitalisierung einbeziehen, Mittel für Demografieprojekte, wenn sie einen Bezug zur Demografie aufweisen, Mittel der ÖPNV-Investitionsrichtlinie, Mittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst wird unter anderem die Digitalisierung des Thüringer Kulturguts finanziell unterstützt. Hierfür stehen im Einzelplan 02, Kapitel 02 08 in der Titelgruppe 83 in den Jahren 2019 und 2020 jeweils circa 600.000 Euro zur Verfügung. Zu 8.: Die Neugliederungsprämie nach § 1 Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz (ThürGNGFG) vom 10. April 2018 (GVBl. S. 78 ff.) berücksichtigt nicht die Qualität des digitalen Transformationskonzepts der beteiligten Gemeinden. Nach § 1 ThürGNGFG können Gemeinden eine Neugliederungsprämie erhalten, die im Jahr 2018 oder 2019 durch Eingliederung oder Zusammenschluss zu einer Einheits- oder Landgemeinde neu gegliedert werden und deren Gemeindegebiet ganz oder teilweise Bestandteil der neu gegliederten Gemeinde ist. Die Neugliederungsprämie ist eine allgemeine, steuerkraftunabhängige und nicht zweckgebundene Zuweisung. Ziel der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen durch die Neugliederungsprämie ist eine Anreizwirkung für freiwillige Beschlussfassungen und Beantragungen kommunaler Bestands- und Gebietsänderungen . Über die Verwendung dieser Prämie können die Gemeinden in eigener Zuständigkeit entscheiden. In diesem Rahmen ist auch eine Verwendung für Maßnahmen der Digitalisierung möglich. Maier Minister Benötigt Thüringen ein Mehr an personellen und institutionellen Multiplikatoren zur Gestaltung der digitalen Heimat? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: