A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6515 - Kulturland Thüringen stärken! Die Thüringer Staatskanzlei hat die Große Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. April 2019 beantwortet. Die Antwort der Landesregierung wurde für diesen Vorabdruck als Anlage übernommen. Druck: Thüringer Landtag, 7. Juni 2019 VORABDRUCK THÜRINGER LANDTAG Drucksache 6/7104 6. Wahlperiode zu Drucksache 6/6515 18.04.2019 2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeiner Teil zur Entwicklung der Kulturlandschaft ............................................... 3 B. Finanzierung ..................................................................................................................38 C. Digitalisierung von Kulturgut ........................................................................................58 D. Akteure ...........................................................................................................................65 E. Spezieller Teil zur Entwicklung einzelner ausgewählter Kulturbereiche ...................78 I. Gedenk- und Erinnerungskultur .................................................................................78 II. Kulturelle Bildung .......................................................................................................88 III. Kultur- und Kreativwirtschaft .................................................................................. 102 IV. Orchester/Theater .................................................................................................... 105 V. Museen ...................................................................................................................... 114 VI. Bibliotheken, Staats- und Kommunalarchive ........................................................ 126 VII. Provenienzforschung ............................................................................................. 147 VIII. Musik- (und Jugendkunst)schulen ....................................................................... 159 IX. Denkmalpflege ......................................................................................................... 165 X. Breiten- und Soziokultur, Traditions- und Brauchtumspflege .............................. 176 XI. Bildende Kunst ........................................................................................................ 182 XII. Literatur ................................................................................................................... 186 XIII. Großereignisse, Ausstellungen und Themenjahre .............................................. 196 3 A. Allgemeiner Teil zur Entwicklung der Kulturlandschaft Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung generell die inhaltliche und strukturelle Entwicklung der Kultur- und Kunstlandschaft in der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags im Vergleich zur 4. und 5. Wahlperiode? In der laufenden Wahlperiode blickten die Landesregierung und die Träger der Kunst- und Kulturlandschaft auf rund ein Vierteljahrhundert überwiegend erfolgreicher Tätigkeit bei der Überführung der Kunst- und Kultureinrichtungen der DDR-Bezirke Suhl, Gera und Erfurt in den wiedergegründeten Freistaat Thüringen. Der Strukturwandel der Kultur und Kunst im Kontext der Nachwende- und Wiedervereinigungsprozesse mit den sie prägenden sozioökonomischen , finanziellen, demographischen und weiteren strukturellen Rahmenbedingungen Ostdeutschlands sowie der Herausbildung einer sozio- und breitenkulturellen Förderlandschaft einerseits und der Etablierung wichtiger überregional bedeutsamer Kulturinstitutionen in unterschiedlichen kulturellen Sparten andererseits, insbesondere den Theatern und Orchestern wurde dabei überwiegend erfolgreich bewältigt. In den vergangenen Jahren haben sich spezifische Rahmenbedingungen, die für Thüringen und Ostdeutschland lange Zeit prägend waren, darunter überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den westdeutschen Ländern u.a. spürbar geändert. Thüringens Arbeitsmarktentwicklung ist seit mehreren Jahren hervorragend und der Freistaat bietet Fachkräften und Unternehmen exzellente Bedingungen, gleichzeitig erwachsen daraus Herausforderungen , indem die Fachkräftelücke geschlossen und die Gehaltsstruktur nach oben hin angepasst werden muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Veränderungen wirken sich auch auf den Bereich Kultur und Kunst aus und haben Entscheidungen, darunter zur Weiterentwicklung der Kulturlandschaft im ländlichen Raum, der den größten Teil Thüringens ausmacht , wesentlich beeinflusst. Vor diesem Hintergrund wurden die Kulturausgaben gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden erheblich erhöht. Die Kulturausgaben des für Kultur zuständigen Ressorts haben von 2010 (129,5 Mio. €) bis 2018 (168,3 Mio. € zzgl. 10 Mio. € Kulturlastenausgleich) um 48,8 Mio. €, also um 37,7 % zugenommen. Die Mittel wurden freilich nicht dazu eingesetzt , neue Programme zu finanzieren, sondern in den bestehenden Programmen mehr Gerechtigkeit , insbesondere Tarifgerechtigkeit herzustellen. Es wurden deshalb vor allem Tarifanpassungen nachgeholt, aber auch die in der 4. Wahlperiode erfolgten Kürzungen im Kulturetat , vor allem im Museumsbereich, wieder rückgängig gemacht, indem die institutionellen Förderungen für die Museen angehoben wurden. Die Landesregierung verfolgt die Strategie, die konjunkturell gute Situation zu nutzen, um Schulden des Landes abzubauen, Zinsausgaben zu senken sowie Infrastruktur zu modernisieren . Dieser Ansatz hat seinen Niederschlag auch im Kulturbereich gefunden. Dringende Sanierungen insbesondere bei Theatern, Schlössern und Museen wurden auf den Weg gebracht . Zu diesem Zweck wurden Mittel des Landes, des Bundes und der EU, wo es möglich war, kombiniert. Die Denkmalschutzförderung wurde erhöht, die Mittel für die Beseitigung für Hochwasserschäden aus dem Jahre 2013 klug eingesetzt sowie die vom Haushaltsgesetzgeber auf den Weg gebrachten Investitionsprogramme für die Kommunen unter kulturinfrastrukturellen Gesichtspunkten begleitet. Mit der umfassenden Bestandsaufnahme zur Situation der Schlösser und Burgen in Thüringen , der Theaterperspektive 2025 und der Museumsperspektive 2025 wurden Analysen vorgelegt , auf deren Grundlage transparente und nachvollziehbare politische Handlungsschritte vorgenommen wurden. Bereits in der 5. Wahlperiode wurde ein akteursorientierter Ansatz gewählt, der seinen Ausdruck sowohl beim Kulturkonzept des Freistaats gefunden hatte als auch bei der Erarbeitung 4 von Kulturentwicklungskonzeptionen in den zwei Modellregionen Sonneberg/Hildburghausen und Nordhausen/Kyffhäuserkreis. Dieser Ansatz wurde in der laufenden Wahlperiode normativ zu einem Verständnis partizipativer Kulturpolitik fortentwickelt, der neben den Trägerstrukturen der Kultur- und Kunstlandschaft zunehmend auch ehrenamtliche Strukturen wie Fördervereine etc. adressiert. Insbesondere im Hinblick auf künftig schwieriger werdende Rahmenbedingungen aufgrund konjunktureller Abschwächungen und daraus erwachsender rückläufiger Kulturhaushalte erscheint dieses Verständnis unverzichtbar für die Stabilisierung der kulturellen Infrastruktur in Thüringen und die konzeptionelle und strategische Beantwortung von Fragestellungen wie dem demografischen Wandel aber auch Diversität und Interkulturalität sowie Digitalisierung. Zusammengefasst wurden in der laufenden Wahlperiode folgende strategischen Maßnahmen vorgenommen: • Die „Theaterperspektive 2025“, entstand durch einen intensiven Dialog mit allen Akteuren , nämlich mit den kommunalen Trägern, den Leitern der Theater, den Beschäftigten und Bürger und Bürgerinnen. Die mit den Trägern bis 2024 abgeschlossenen Theaterverträge gehen zum ersten Mal weit über eine Legislaturperiode hinaus und schaffen mehr Planungssicherheit für die Träger und Theater. • Die „Musemsperspektive 2025“, mit der zum ersten Mal seit 1990 durch eine Landesregierung eine umfassende Analyse der Situation der zumeist kommunal getragenen Museen erhoben und ausgewertet wurde sowie in einem partizipativen Prozess konkrete Handlungsempfehlungen entstanden sind, die gemeinsam mit allen Akteuren schrittweise umgesetzt werden; • Die Wiedereinführung und Neufassung des Kulturlastenausgleiches für die Kommunen , die maßgeblich mit ihrem finanziellen Engagement zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur, insbesondere auch des kulturellen Erbes beitragen; • Aufbauend auf dem Prozess der Erarbeitung und Umsetzung der Kulturentwicklungskonzeptionen in Nord- und Südthüringen als Modell für den ländlichen Raum 2013 bis 2018 wurde die Fähigkeit des Freistaates erhöht, in unterschiedlichen Regionen an regionalen Kulturentwicklungsprogrammen, wie z.B. TRAFO teilzunehmen bzw. sich als Kulturhauptstadt 2025 zu bewerben (Gera); • Neuer Bibliotheksentwicklungsplan für die Öffentlichen Bibliotheken im Freistaat Thüringen (2015) verabschiedet, der Qualitätsstandards und Entwicklungspotenziale für die öffentlichen Bibliotheken aufzeigt. Er wurde von der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Thüringen, dem Landesverband Thüringen im dbv und der TSK erarbeitet sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. • Umsetzung eines Volontariatsprogramms für die Thüringer Museen 2015 bis 2020 ff um den wissenschaftlichen Nachwuchs für die Museen zu sichern. • Evaluierung und Weiterentwicklung des Projektmanagerprograms. • Investitionsstau in den kulturellen Einrichtungen angegangen und Sonderprogramme zur Erhaltung der kulturellen Substanz mit dem Bund aufgelegt: • Grundsanierung der Theater Rudolstadt, Altenburg, Nordhausen begonnen und finanziell abgesichert sowie weitere Instandhaltungen bei den Theatern Erfurt und Weimar ermöglicht; • Kommunales Investitionsprogramm 2017/2018 mit 11 Mio. für Kultur aufgelegt; • Sonderinvestitionsprogramm für Sanierung Schloss Gotha in Höhe von 60 Mio. € mit Bund vereinbart; • aktuell Verhandlungen mit Bund über ein Sonderinvestitionsprogramm für Schlösser und Gärten mit einem ersten Volumen von 200 Mio. € • Digitales Kultur- und Wissensportal als Verbundstruktur Anfang 2019 eröffnet Mit der Förderung von überregional und international interessierenden Themenschwerpunkten wie die Vorbereitung und Durchführung des Reformationsjahres 2017 oder des Jubiläums „100 Jahre Bauhaus“ hat sich Thüringen erfolgreich und überregional wahrnehmbar als kulturelle Wiege Deutschlands präsentiert. Dies trug zur Imagesteigerung und einem Bedeu- 5 tungsgewinn Thüringens bei. So wurde mit dem Bauhaus Verbund 2019, der Impulsregion und vielen weiteren Partnern ein gemeinsames Programm inkl. der gemeinsamen Vermarktung für das Bauhaus Jubiläum 2019 vereinbart. Wesentlich gestützt auf der Förderung des Landes konnten sich die Thüringer Bachwochen zu einem der herausragenden Bach-Festivals in Deutschland profilieren. Mit den Achava- Festspielen wurde ein neues Festival etabliert, das überregional für Aufmerksamkeit sorgt und den interreligiösen Austausch befördert. Die Kulturstiftung Thüringens wurde zur Fördereinrichtung für zeitgenössische Kunst weiterentwickelt und damit eine spürbare Lücke der Kulturförderlandschaft geschlossen. Dies wird umso bedeutsamer angesichts der positiven Entwicklung der Thüringer Kunstmesse „artthuer “, die künftig unter dem Dach der Messe Erfurt geführt werden wird. Herausforderungen der künftigen Kunst- und Kulturlandschaft werden aus heutiger Sicht in folgenden Bereichen gesehen: A) auch bei rückläufigen Haushaltsmitteln sollte die Infrastrukturmodernisierung fortgesetzt und ein erneutes Öffnen einer Gehalts- und Tariflücke vermieden werden B) Die Thüringer Kommunen sind trotz erheblicher Anstrengungen strukturell häufig nicht in der Lage, eigene Anteile zur Fortentwicklung der Kultur- und Kunstlandschaft zu leisten, wie sie in westdeutschen Kommunen vorgenommen werden. Dies führt dazu, dass Landeskulturpolitik häufig die Aufgabe hat, kompensierend zu wirken. Dies stellt ein Spannungsverhältnis zur kommunalen Selbstverwaltung dar. C) Im Zuge der Neuformierung der Landschaft der Mitteldeutschen Schlösser und Gärten durch die vorgesehene Gründung einer gemeinsamen Stiftung von Sachsen-Anhalt und Thüringen unter Beteiligung des Bundes wird überlegt, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten neu aufzustellen und von einer Liegenschafts- und Denkmalschutzstiftung zu einem Träger der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Landschaft der Schlösser, Gärten, Burgen und Herrenhäuser zu etablieren. Aufgaben, die diesbezüglich in der Vergangenheit an die LEG und das THÜLIMA herangetragen werden, sollten bei der STSG konzentriert werden. Dies setzt eine Profilierung und Weiterentwicklung der STSG voraus. D) Die Kommunen sollten dabei unterstützt werden, leerstehende Liegenschaften temporär (Zwischennutzung) oder langfristig für kulturelle Zwecke zur Verfügung zu stellen und hierzu Modelle der Kulturmiete unter Einbeziehung der lokalen öffentlichen und privaten Wirtschaft zu nutzen. Dies trägt auch zur Entwicklung des Kultur- und Kreativwirtschaftsstandortes Thüringen bei und erhöht die Bleibebereitschaft junger Kreativer. Die dargestellten Herausforderungen beruhen auf den in der laufenden Wahlperiode gesammelten Erfahrungen und beschreiben zugleich die Erwartungen der kulturellen und kommunalen Akteure an eine kontinuierliche Fortsetzung der in der laufenden Wahlperiode erreichten Ergebnisse. Frage 2: Wie interpretiert die Landesregierung Artikel 30 Absatz 1 und 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen für ihr Regierungshandeln? In Art. 30 Abs. 1 der Thüringer Verfassung heißt es, dass Kultur, Kunst, Brauchtum Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften genießen. Die Pflege von Kunst und Kultur ist danach gemeinsame Aufgabe der Länder und Kommunen. Die öffentliche Hand hat kulturelle Prozesse nicht zu leiten, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, um das kulturelle Erbe zu pflegen und um gegenwärtigen Initiativen und Projekten Möglichkeiten zu eröffnen. Die Politik hat keine Definitionshoheit über Kultur, das bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf Gestaltung. Vielmehr ergibt sich aus dem subsidiären Verständnis der Landeskulturpolitik eine wichtige, weil in vielerlei Hinsicht ausgleichende Aufgabe: Durch entsprechende Lenkung der Fördermittel hat sie ausgleichend und zugleich stimulierend zu wirken zwischen Bewahren und Erneuern, zwischen institutionalisierter Kultur und freier 6 Szene, zwischen Sparten und Regionen, zwischen Profi- und Laienkultur, zwischen Adressatengruppen , zwischen aktiver und rezeptiver Kulturteilhabe. Im Rahmen der subsidiär ausgleichenden Funktion des Landes wurde bis heute das historisch gewachsene, dichte Netz kultureller Infrastruktur (Theater, Orchester, Museen, Musikschulen, Bibliotheken) in Thüringen im Wesentlichen im Bestand gesichert. Damit enthält die Thüringer Verfassung – ähnlich wie es der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/7000) für das Grundgesetz empfohlen hatte, Art. 20 GG um einen Abschnitt b mit dem Wortlaut „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen – ein Staatsziel Kultur . Die Kulturförderung des Landes hat sich seit der Wiedererrichtung des Freistaats Thüringen im Wesentlichen an zwei untrennbar miteinander verbundenen Zielen orientiert: Erhaltung, Bewahrung und Entwicklung des kulturellen Erbes zum einen sowie Ermöglichung neuer Formen der kulturellen und künstlerischen Arbeit zum anderen. Dabei waren Änderungen von Trägerschaften und Rechtsformen nicht nur für die kulturelle Infrastruktur erforderlich, sondern auch Künstlerverbände und die Laienkultur mussten sich neu organisieren. Die Grundsicherung der kulturellen Infrastruktur ist auch künftig elementarer Bestandteil für eine nachhaltige Entwicklung der einzigartigen Kulturlandschaft. Sie wird in Thüringen auch weiterhin als solidarische und gemeinsame Verantwortung von Land und kommunalen Gebietskörperschaften wahrgenommen werden. Ergänzend dazu leistet der Bund einen finanziellen Beitrag für die national bedeutsamen Kultureinrichtungen. Darüber hinaus bestimmen Qualität , Profil und Ausstrahlung einzelner Institutionen und Projekte über Art und Umfang öffentlicher Finanzierung. Privates Engagement leistet in Wechselwirkung mit der staatlichen Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des kulturellen Lebens in Thüringen. Diese Bedingungen bilden die Grundlage für die Verteilung von finanziellen Lasten und Verantwortung . Das Land bekennt sich immer wieder zu dieser gemeinsamen Verantwortung für die Kulturfinanzierung, darunter im Besonderen für überregional, landesweit und über Thüringen hinaus wirkende Einrichtungen, Verbände, Initiativen und Kulturschaffende. Damit sichert der Freistaat die kulturelle Grundversorgung und die kulturelle Teilhabe und unterstützt die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Aufgabe, regional und lokal bedeutsame Kultureinrichtungen und Initiativen in ihrem Bestand zu bewahren und Neues zu ermöglichen. Durch eine subsidiäre Förderung und durch eine entsprechende Bereitstellung und Lenkung von Fördermitteln schafft das Land die Voraussetzungen, Kunst und Kultur in ihrer Vielfalt regional ausgewogen zu erhalten und zu entwickeln. Nach Art. 30 Abs. 2 ThürVerf stehen Denkmale der Kultur, Kunst, Geschichte und die Naturdenkmale unter dem Schutz des Landes und seiner Gebietskörperschaften. Diese in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Grundsätze für die Kulturdenkmale im Freistaat Thüringen wurden von der Landesregierung im Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (ThürDSchG) vom 14.4.2004 i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2018 festgeschrieben. Nach § 1 Abs. 1 ThürDSchG haben Denkmalpflege und Denkmalschutz die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung , der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz . Der Freistaat trägt mit der konsequenten Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Erhaltung der Kulturdenkmale in Thüringen bei, was sich auch gerade bei dem Vorgehen zum Erhalt und Sicherung von Schloss Reinhardsbrunn zeigt. Mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wird die bewährte denkmalfachliche Unterstützung und Expertise vorgehalten um die Denkmaleigentümer zu beraten. 7 In § 7 Thüringer Denkmalschutzgesetz ist die Verpflichtung von Eigentümern und Besitzern von Kulturdenkmalen festgelegt, diese im Rahmen des zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Zur Unterstützung dieser Erhaltungspflicht legt § 7 Abs. 2 ThürDSchG fest, dass das Land, die Kreise sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zur Pflege und Erhaltung der Kulturdenkmale durch Zuschüsse in angemessenem und Umfang beitragen. Der Freistaat Thüringen gibt für diese Unterstützung jährlich zwischen 5 und 6 Million Euro Denkmalfördermitteln an Denkmaleigentümer und trägt somit zur Erhaltung und Sicherung bei. Darüber hinaus unterhält er mit weiteren erheblichen Mitteln die dem Land gehörenden Denkmale bzw. die den Landesstiftungen Klassik Stiftung Weimar und Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten übertragenen Schlössern, Gärten, Burgen und sonstige hochrangige Kulturdenkmale. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Erhaltung der Kulturdenkmale vergibt der Freistaat Thüringen für herausragende Leistungen bei der Erhaltung von Denkmalen alljährlich den Thüringer Denkmalschutzpreis gemeinsam mit der Sparkassen Kulturstiftung Hessen Thüringen. Dieser ist mit 40.000 € dotiert. Zum europaweiten Tag des offenen Denkmals veranstaltet die Landesregierung alljährlich einen offiziellen Denkmal- Eröffnungstag. Frage 3: In welchen Bereichen konnten vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Initiativen erfolgreich weiterentwickelt werden? Zum einen wird auf die Antwort zu Frage 1 und zum anderen grundsätzlich auf die detaillierten Antworten zum Teil E der Großen Anfrage (Spezieller Teil zur Entwicklung einzelner ausgewählter Kulturbereiche) verwiesen. Zusammenfassend wird folgendes ausgeführt: Museen und Gedenkstätten: In der laufenden Legislaturperiode wurden deutliche Fortschritte bei der Stabilisierung der Museumslandschaft in Thüringen erreicht. Die im Herbst 2017 vorgelegte „Museumsperspektive 2025“ leistete einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Museumslandschaft . Im Ergebnis eines anschließenden intensiven Diskussionsprozesses wurden Anfang 2019 Handlungsempfehlungen von der Thüringer Staatskanzlei und dem Museumsverband Thüringen e.V. verabschiedet, die als Leitlinien für die Träger, die Museen selber, aber auch für die weitere Förderpolitik der Landeregierung dienen. Im Ergebnis der Museumsperspektive 2025 wurde mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 auch die Förderung des Museumsverbands Thüringen e.V. angehoben und damit die Beratungskapazität des Museumsverbandes als Landesfachstelle für die Museen und ihre Träger ausgebaut sowie weitere Vorhaben auf den Weg gebracht. Gefördert wurden Investitionen z.B. bei der Neugestaltung von Museen, so zuletzt im Museum Burg Ranis und im Schlossmuseum Heringen sowie Ausstellungsprojekte, Konservierungs - und Restaurierungsvorhaben, Forschungsprojekte und Ankäufe in Museen. Damit konnten die Museen ihre Wirksamkeit deutlich erhöhen. Die Landeregierung hat die politisch historische Bildung weiter gestärkt. Die finanziellen Mittel für die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora als Kompetenzzentrum und Leiteinrichtung aller kleineren Gedenkstätteniniativen für den NS-Komplex wurden erhöht , ebenso die Zuwendungen des Landes für die Stiftung Ettersberg – Gedenkstätte Andreasstraße und die Grenzmuseen für den Bereich SED-Unrecht. Die Mittelerhöhungen dienten vor allem der verbesserten Ausstattung für die Vermittlungsarbeit. Theater, Orchester und Musik: Bei den Theatern und Orchestern wurden die Strukturen fortentwickelt und damit zukunftsfähig gemacht. So entstand aus den beiden kleinen Orchestern Thüringen Philharmonie Gotha und Landeskapelle Eisenach mit ein gemeinsamer leistungsfähiger Klangkörper geschaffen, 8 der auch die komplexe Musik des 19. und 20. Jahrhunderts adäquat spielen kann. Beim Schauspiel wurde eine Kooperation zwischen Eisenach und Rudolstadt begründet: während klassisches Theater aus Rudolstadt in Eisenach gezeigt wird, spielt das Kinder- und Jugendtheater aus Eisenach in Rudolstadt. Schließlich wurden etliche Kooperationen der drei Tanzcompagnien (Gera, Eisenach und Nordhausen) mit Theatern (u.a. DNT Weimar und Theater Erfurt) realisiert. Auch treten die drei Compagnien gemeinsam auf. Sonstige Kulturpflege: Die Mittel für die Förderung von Projekten wurden kontinuierlich erhöht und damit die kulturelle Infrastruktur im Land stabilisiert. Beispielhaft seien die verbesserte Ausstattung der Programme „Leitungskräfte bei Trägern kulturpolitisch bedeutsamer Maßnahmen“ und „Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich“ genannt, die nach einer Evaluierung an die seit den 1990er Jahren veränderte Situation angepasst und damit dauerhaft gestärkt. Um die zeitgenössische Kunst in Thüringen zu stärken und ihr mehr Sichtbarkeit zu geben, wurden die Förderungen Ende 2018 bei der der Kulturstiftung Thüringen gebündelt. Archivwesen: Im Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020) war vorgesehen, die sechs selbständigen Staatsarchive zu einer Behörde – einem Landesarchiv – zusammenzulegen. Unter Berücksichtigung dieses Konzepts wurde mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes vom 12.07.2016 die Zusammenlegung des Hauptstaatsarchivs Weimar mit dem Staatsarchiv Altenburg, dem Staatsarchiv Greiz, dem Staatsarchiv Gotha, dem Staatsarchiv Meiningen und dem Staatsarchiv Rudolstadt zum Landesarchiv Thüringen mit dem Ziel einer effizienteren staatlichen Archivverwaltung vollzogen. Denkmalschutz und –pflege: Das Thüringer Denkmalschutzgesetz wurde zum 1.1.2019 novelliert. Mit der Novellierung wurde die bisherige Behördenstruktur der Denkmalschutzbehörden gestrafft. Bislang gab es die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die obere Denkmalschutzbehörde Landesverwaltungsamt und die oberste Denkmalschutzbehörde das für Denkmalschutz- und Pflege zuständige Ministerium. Die obere Denkmalschutzbehörde wurde gestrichen. Die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörde entfielen oder wurden auf die oberste Denkmalschutzbehörde übertragen. Bibliotheken: Der Bibliotheksentwicklungsplan wird schrittweise umgesetzt. Der Bibliotheksentwicklungsplan definiert bibliotheksfachliche Qualitätsstandards, zeigt Entwicklungspotenziale auf, formuliert kultur- und bildungspolitische Ziele und leistet damit auch einen Beitrag zur Daseinsvorsorge , zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Zukunftssicherung der Kommunen und des Freistaats. Das Land hat seine Förderung zum Ausbau der Thüringer Onlinebibliothek „thuebibnet“ stetig fortgesetzt, so dass eine gute Versorgung, auch im ländlichen Bereich gewährleistet ist. Frage 4: Welche Konflikte und Probleme gab es in der laufenden Legislaturperiode bei der Fortentwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft Thüringens? Konflikte und Probleme, die über das Alltagsgeschäft hinausgehen, konnten nicht festgestellt werden. Soweit Kommunen in Folge von Haushaltsnotlagen ihren kommunalen Anteil für gemeinansame Finanzierungen des Landes und der Kommunen nicht aufbringen konnten, wurden Lösungen durch die Landesregierung erarbeitet und die Finanzierung der Institutionen gesichert. Insgesamt kann folgendes festgehalten werden: 9 Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Land als die nach der Thüringer Verfassung verantwortlichen Förderer und/oder Träger sichert die kulturelle Infrastruktur in Thüringen. Zudem hat die Landesregierung bei der Fortentwicklung „der Kunst- und Kulturlandschaft Thüringens“ auf der Basis von Analysen, der Einführung von partizipativen Prozessen sowie intensiven Dialogen mit allen kulturellen Akteuren ihre Konzepte erarbeitet. Dieses Vorgehen trägt bei zu einer besseren Akzeptanz der Kulturpolitik des Landes. So konnten bei allen Vereinbarungen mit den Trägern von kulturellen Institutionen einvernehmliche Lösungen erreicht werden. Gleichwohl konnten nicht alle, vor allem finanziellen Erwartungen , der Institutionen und Projektträger erfüllt werden. Zur Forderung des Musikschulverbandes nach einer stabilen Mitfinanzierung ist auszuführen , dass die Musikschulen seit 2008 über die Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich vom Land mitfinanziert werden. Insoweit gibt es bereits eine stabile Mitfinanzierung des Landes an den Musikschulen. Darüber hinaus sind die Finanzausgleichsleistungen an die Thüringer Kommunen bedarfsdeckend. Eine zusätzliche Förderung der Musikschulen aus Mitteln des Landes ist daher grundsätzlich nicht geboten, da sie in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Insoweit hat die Landesregierung auch davon abgesehen, das vom Kulturrat geforderte Kulturfördergesetz und der damit verbundenen Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur Einführung „Kultur als Pflichtaufgabe“ einzubringen. Im Rahmen eines intensiven Dialogs mit den Kulturverbänden, auch mit den Regierungsfraktionen im Landtag wurde es als nicht zielführend angesehen, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Letzten Endes kommt es darauf an, der Kulturpolitik in der Ressourcenverteilung des Landes und der Kommunen entsprechende Prioritäten einzuräumen. Nur vor diesem Hintergrund wird eine zusätzliche und gesonderte Förderung neben den kommunalen Finanzausgleichsleistungen im Haushalt 2020 aufgenommen. Frage 5: Welche Erwartungen und gesteckten Ziele wurden aus Sicht der Landesregierung bei der Fort- und Weiterentwicklung oder Stabilisierung vorhandener kultureller Strukturen, Einrichtungen und Initiativen in der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags nicht erfüllt? Im Wesentlichen wurden alle gesteckten Ziele erreicht. Frage 6: a) Wie schätzt die Landesregierung das kulturelle Angebot im ländlichen Raum ein? Thüringen ist ein Flächenland mit einer großen Dichte und Vielfalt kultureller Orte und Angebote . Das betrifft Großstädte ebenso wie Klein- und Mittelstädte, aber auch kleine Orte und Dörfer. Auch wenn es nicht überall große Kultureinrichtungen gibt, so gibt es trotzdem ein vielseitiges kulturelles Leben im ländlichen Raum. Ob Heimat- und Kulturvereine, Trachtenund Tanzgruppen, Chöre oder Theatergruppen - sie alle leisten einen wichtigen Beitrag für ein positives Lebensgefühl der Menschen in ihren Orten. Dabei ist festzustellen, dass sich das Engagement der Beteiligten in den letzten Jahren verändert hat: vom langfristigen Engagement hin zu eher projektbezogenen Aktionen und Initiativen. Im ländlichen Raum sind die Bedingungen für Kultur und kulturelles Engagement ungleich schwieriger als in großen Städten. Gleichzeitig leistet aber z. B. die Soziokultur mit ihren verschiedenen Ansätzen und Gestaltungsformen wertvolle Beiträge zur Regionalentwicklung: Menschen werden aktiviert, man sorgt sich um Erhalt von Kommunikationsmöglichkeiten, erhöht die Lebensqualität und steuert so auch der Abwanderung entgegen. Die Auswertung der Erhebungen anlässlich der Kulturentwicklungskonzeptionen hat ein noch dichtes Netz von kulturellen Angeboten und Aktivitäten ergeben. Allerdings zeichnet sich aufgrund des demografischen Wandels ab, dass diese geringer werden. Einer der Schwerpunkte der Politik der Landesregierung ist daher die Stärkung der ländlichen Räume durch Unterstützung bei der Entwicklung von Kooperationen und Bildung von Netzwerken. Auch die Ermöglichung neuer Initiativen und Projekte gehört dazu. 10 b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung auf den Weg gebracht? Um das wichtige kulturelle Angebot im ländlichen Raum weiter zu stärken, wurde mit den Kulturentwicklungskonzeptionen in zwei Modellregionen der ländliche Raum untersucht. Die Ergebnisse dieses Prozesses können auf andere Regionen übertragen werden: stärkere Vernetzung, Kulturelle Knotenpunkt, digitale Angebote (z.B. in den Bibliotheken). Mit weiteren Projekten und Programmen (z.B. TRAFO) werden weitere Regionen unterstützt. Daneben müssen insbesondere in ländlichen Räumen die ehrenamtlichen Potenziale erhalten und weiter ausgebaut werden. Ehrenamtliches Engagement findet vor allem in Sportvereinen , im kulturellen Bereich, der freiwilligen Feuerwehr, im sozialen Bereich und im Umweltund Tierschutz statt. Engagement fördernde Strukturen, ehrenamtliche Projekte und Initiativen brauchen Planungssicherheit und eine solide finanzielle Basis. Seit 2014 wird die »Kulturnadel des Freistaats Thüringen« an bis zu zehn Einzelpersönlichkeiten vergeben, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben. Damit stärkt das Land die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in Thüringen und damit auch das Engagement im ländlichen Raum. Dies ist auch eine der Zielsetzungen des „Kulturkonzepts des Freistaats Thüringen“. Seit 2018 wird die Kulturnadel mit jeweils 750 dotiert. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur Frage 54 verwiesen . Die Thüringer Ehrenamtsstiftung, die im Jahr 2002 auf der Grundlage des Beschlusses „Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes“ vom 17.05.2001 (DS 3/1610) errichtet wurde , hat die Aufgabe, das Ehrenamt und das bürgerschaftlichen Engagement organisatorisch und finanziell zu fördern und durch Öffentlichkeitsarbeit eine Kultur der Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement zu schaffen. Sie hat maßgeblich zur Etablierung einer Infrastruktur , die bürgerschaftliches Engagement würdigt, anerkennt, fördert, vernetzt und weiterentwickelt , beigetragen. Der Freistaat Thüringen fördert die Arbeit der Thüringer Ehrenamtsstiftung jährlich in einer Größenordnung von derzeit 2 Millionen Euro zur Erfüllung des Stiftungszweckes . Mittlerweile gibt es in Thüringen zwölf Freiwilligenagenturen und Bürgerstiftungen in unterschiedlichen Trägerschaften, in den Kreisen und kreisfreien Städten sind 23 Ehrenamtsbeauftragte tätig. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen und Projekte rund um das freiwillige Engagement in ihrer Region. Zudem sind sie Mittler zwischen Engagement bereiten Menschen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die mit Freiwilligen arbeiten. Sie informieren und beraten Engagierte und Interessierte aller Altersgruppen zu den Aspekten des ehrenamtlichen Engagements. Um das Ehrenamt zu fördern und Jene, die sich besonderes ehrenamtlich engagieren, weiter zu motivieren und zu würdigen, haben die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Thüringer Ehrenamtsstiftung die Thüringer Ehrenamtscard eingeführt. Die Thüringer Ehrenamtscard ergänzt das Thüringer Ehrenamtszertifikat, das im Namen des Freistaates Thüringen verliehen wird. Die Inhaber der Thüringer Ehrenamtscard können in den beteiligten Landkreisen und den kreisfreien Städten Vergünstigungen auch im kulturellen Bereich wie z. B. für • Museen, Bibliotheken, Kulturveranstaltungen und Kinos, • Volkshochschulkurse, • Stadtführungen und lokale Sehenswürdigkeiten erhalten. 11 c) Inwiefern helfen kulturelle Angebote, den negativen demografischen Trend im ländlichen Raum aufzuhalten? Es gibt bisher keine belegbaren Daten, ob kulturelle Angebote im ländlichen Raum den negativen demografischen Wandel aufhalten können. Aber sie sind eine Chance dem demografischen Wandel entgegen zu wirken, ein unverzichtbarer Baustein, um die Lebensqualität zu sichern. Kultur und kulturelle Angebote können als wichtige und notwendige Elemente eines sinnerfüllendes Lebens bewertet werden. Sie prägen einen Ort oder eine Landschaft nachhaltig und tragen häufig zur Verbundenheit und Identität der Menschen bei. Kulturpolitik hat daher den Auftrag den demografischen Wandel im Kulturbereich als Gestaltungs - und Transformationsauftrag zu verstehen und zu nutzen. Es bedarf daher einer Anstrengung aller kulturellen Akteure um die Lebensqualität der ländlichen Räume zu sichern. Der von der TSK eingeschlagene Weg der Stärkung von Vernetzungen und Kooperationen dient diesem Ziel. Frage 7: Wie sieht die Landesregierung die Entwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft in Thüringen im Vergleich zu den benachbarten mitteldeutschen Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt (bitte anhand der aufgewendeten Haushaltsmittel für Kultur und Kunst, der erfolgten Investitionen und unterstützten Projekte bzw. Maßnahmen vergleichen)? Angesichts der aufgewendeten Haushaltsmittel und der Einwohnerzahlen geben Sachsen- Anhalt und Thüringen durchaus ein vergleichbares Bild ab (s. die Übersicht aus dem Kulturfinanzbericht 2018 in der Anlage). Allerdings ist die Verteilung der aufgewendeten Haushaltsmittel auf Land und Kommunen sehr unterschiedlich gewichtet: Während in Sachsen- Anhalt die Kommunen die überwiegenden Kulturausgaben leisten, ist das Bild in Thüringen ein umgekehrtes. Sachsen hat deutlich höhere Kulturausgaben sowohl im Land als auch in den Kommunen. Welcher Art die erfolgten Investitionen und unterstützten Projekte in den benachbarten Ländern sind, ist nur in Einzelfällen – etwa bei gemeinsamen Projekten oder entsprechender überregionaler Aufmerksamkeit – bekannt. Ein allgemeiner Vergleich ist dazu nicht möglich. Allein für das Sächsische Kulturraumgesetz hat es eine bewusste vergleichende Untersuchung im Thüringer Landtag gegeben. Eine Anhörung führte zu dem Ergebnis, dass dieses Modell auf Thüringen, das eine anders strukturierte Kulturlandschaft aufweist, nicht direkt übertragbar ist (vgl. Thüringer Landtag, Plenarprotokoll 4/68 vom 21.09.2007, S. 6853-6862). Im Ergebnis hat sich Thüringen nach der Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ gerichtet, die den Ländern empfohlen hatte, im Kommunalen Finanzausgleich eine Zweckbindung der Haushaltsmittel für Kultur vorzusehen (Bericht „Kultur in Deutschland “, 200, S. 142). Mit dem Kulturlastenausgleich wurde ein solches Instrument, das zugleich den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gerecht wird, geschaffen. Frage 8: a) Welche Formen bzw. Initiativen der kulturpolitischen Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt gab bzw. gibt es seit 1990 und wie wird diese von der Landesregierung bewertet? Der Kulturrat Thüringen e. V. hat 2012 die Mitteldeutsche Kulturkonferenz ins Leben gerufen. Gemeinsam mit der Kulturkonferenz Sachsen-Anhalt, dem Sächsischen Kultursenat und der Interessensgemeinschaft der Landeskulturverbände in Sachsen tauscht er sich zur Zukunft der mitteldeutschen Kulturlandschaft aus. Erklärtes Ziel ist es, die Kulturentwicklung in den drei mitteldeutschen Ländern maßgeblich mitzugestalten, sich Gemeinsamkeiten und regionale Besonderheiten bewusst zu machen und von der Politik entsprechende Rahmenbedingungen einzufordern. Dazu findet einmal jährlich eine Klausurtagung statt. 12 Um langfristig eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung dieser drei Bundesländer voranzutreiben, ist es notwendig, dass Städte und Landkreise, strukturbestimmende Unternehmen , Hochschulen und Verbände sich gemeinsam in einer Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland engagieren, damit die traditionsreiche Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland erfolgreich die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen kann. Dazu zählen im Kulturbereich u.a. die Digitalisierung, der demografische Wandel und die zunehmende Diversität der Gesellschaft. Daher sind Kooperationen und Verbünde, die über Ländergrenzen hinausgehen, positiv zu bewerten. Seit 1994 hat sich als gemeinsame Initiative von Bund und den Ländern Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen die Mitteldeutsche Barockmusik e.V. etabliert und wird anteilig finanziert . (MBM). Der MBM e.V. fördert damit Vorhaben aus dem Bereich der Barockmusik in den drei Bundesländern und veranstaltet als eigene Projekte die „Heinrich Schütz Musiktage“ und den „Tag der mitteldeutschen Barockmusik“. Die Förderung der MBM ist ein sehr erfolgreiches Projekt. Sie hat dazu beigetragen, einen Pfeiler der mitteldeutschen Kultur abzusichern und zu entwickeln. Auch die gemeinsame Finanzierung der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach als länderübergreifend aktives Orchester Sachsen/Thüringen trägt zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur bei. Die innovative Programmgestaltung und originelle Veranstaltungsorte sorgen für ein überdurchschnittlich gutes Einspielergebnis des Klangkörpers. Das Orchester nutzt eine Vielzahl verschiedener Spielstätten in seinem, in erster Linie ländlich geprägten Einzugsbereich. b) Wie werden diese Projekte durch die Landesregierung unterstützt? Die Geschäftsstelle des Kulturrats Thüringen wird jährlich im Rahmen einer Projektförderung unterstützt, die auch Mittel für derartige Formen der Zusammenarbeit vorhält. Finanziell und fachlich durch Mitwirkung im Kuratorium (MBM) bzw. Beirat und Mitgliederversammlung (Vogtland Philharmonie). c) Wie könnte diese Zusammenarbeit weiter ausgebaut bzw. verbessert werden? Mit konkreten Vorhaben, die die Sichtbarkeit und Wirkung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit unterstreichen und vor allem die handelnden Akteure der Kultur einbinden, lässt sich dieser Bereich weiter ausbauen. Ein Beispiel für die Entwicklung weiterer gemeinsamer Projekte könnten etwa Jugendensembles für Barockmusik sein. Allerdings sind solchen gemeinsamen Projekten immer dadurch Grenzen gesetzt, dass sie von beteiligten Partnern gewollt, beantragt und finanzierbar sein müssen. d) Welche konkreten Vereinbarungen mit anderen Ländern gibt es und welche Vereinbarungen davon bedürfen einer Novellierung oder sollten beendet werden (bitte begründen)? Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland haben eine Verwaltungsvereinbarung über die Grundsätze der gemeinsamen Förderung des Mitteldeutschen Barockmusik e.V.“ abgeschlossen. Bezogen auf die Vogtland Philharmonie gibt es eine unbefristet abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung (Staatsvertrag ) zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie den fördernden Kommunen vom 19.09.1992. 13 Die Länder Hessen, Niedersachsen und die Freistaaten Bayern und Thüringen arbeiten auf Grundlage jahrelang bewährter Kooperationsbeziehungen erfolgreich zusammen in der investiven und projektbezogenen Förderung der vier Grenzmuseen Point Alpha, Mödlareuth, Schifflersgrund und Teistungen. Diese pflegen ihrerseits grenzübergreifende Beziehungen sowie auch untereinander. Der Freistaat hat 2010 gemeinsam mit anderen Ländern und dem Bund eine Staatliche Geschäftsstelle „Luther 2017“ zur Vorbereitung und Durchführung des Reformationsjubiläums eingerichtet und dazu ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen. Außerdem wirkte der Freistaat im Kuratorium und Lenkungsausschuss zur Vorbereitung und Durchführung mit (2010 bis Ende 2018). Der Freistaat Thüringen ist seit dem 05.11.2012 Mitglied im Bauhaus Verbund 2019. Der Bauhaus Verbund 2019 ist eine Arbeitsgemeinschaft der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie des Bundes (BKM und Kulturstiftung des Bundes). Darüber hinaus sind die drei sammlungsführenden Bauhaus-Institutionen in Deutschland (Klassik Stiftung Weimar, Stiftung Bauhaus Dessau und Bauhaus-Archiv / Museum für Gestaltung e.V., Berlin), die sich ihrerseits zur Bauhaus Kooperation Berlin Dessau Weimar gGmbH zusammengeschlossen haben, Mitglied im Verbund. Aufgabe des Verbundes ist die bundesweite sowie internationale Vernetzung, Vorbereitung und Durchführung des Bauhaus Jubiläums 2019. Die Vereinbarung endet im Jahr 2020. Die Bauhaus- Kooperation als Zusammenschluss der drei Institutionen, wird auch über das Jubiläum hinaus existieren. e) Mit welchen konkreten länderübergreifenden Projekten soll die mitteldeutsche Kulturlandschaft weiterentwickelt werden? Die mitteldeutsche Kulturkonferenz soll weitergeführt werden, um dadurch neue Ansatzpunkte für gemeinsame Projekte und Initiativen zu entwickeln. Der Bund und die mitteldeutschen Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt tragen gemeinsam Verantwortung für die Schlösser, Gärten und sonstigen hochrangigen Kulturdenkmale Mitteldeutschlands , deren fortlaufende Erhaltung, Pflege und Vermittlung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von nationaler Bedeutung sind. Zur Weiterentwicklung der mitteldeutschen Kulturlandschaft bringen daher der Bund und die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 23. November 2018 die Gründung einer mitteldeutschen Schlösserstiftung mit einem ersten Sonderinvestitionsprogramm für Mitteldeutsche Schlösser und Gärten (sog. Sonderinvestitionsprogramm 1) auf den Weg. Das Sonderinvestitionsprogramm erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren und umfasst ein Volumen von 200 Millionen Euro Bundesmittel sowie jeweils 100 Millionen Euro Landesmittel. Darüber hinaus besteht die Bereitschaft des Bundes sich an den Betriebskosten dieser neu zu gründenden Stiftung zu beteiligen. Viele der Schlösser, Gärten und sonstigen hochrangigen Kulturdenkmäler Mitteldeutschlands befinden sich in sanierungsbedürftigem Zustand. Teilweise muss ihr Zustand als akut gefährdet eingestuft werden. Der Grund liegt vor allem in einem enormen Investitionsstau, der großenteils bis in die 1920er Jahre zurückreicht und dem seit 1989 nur unzureichend entgegengetreten werden konnte. Zwar haben sich beide Länder im Rahmen ihrer Landeshaushalte intensiv bemüht, den dringendsten Bedarf abzudecken und auch einige Sanierungser- 14 folge vorzuweisen; würde jedoch nicht in erweitertem Maße investiert, wäre über Jahrzehnte der Rückstand zu anderen Ländern nicht aufzuholen. Mithilfe des Sonderinvestitionsprogramms kann dem erheblichen Investitionsstau wirksam entgegengetreten werden. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips können herausragende einzigartige und kulturhistorisch bedeutsame Schlösser, Gärten und sonstige hochrangige Kulturdenkmale für die mitteldeutsche Kulturlandschaft baulich nachhaltig erhalten, unwiederbringliche Verluste verhindert, die für die Öffentlichkeit gewinnbringende Weiterentwicklung der Liegenschaften realisiert und eine Verbesserung der vielfältigen Nutzung und touristische Inwertsetzung erreicht werden. Damit bleiben sie als Zeugnis unserer Geschichte für nachfolgende Generationen erlebbar und tragen zur Weiterentwicklung der mitteldeutschen Kulturlandschaft bei. f) Mit welcher Intensität und mit welcher Zielsetzung sollen Thüringens Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden an dieser Zusammenarbeit partizipieren? Die bisherigen Kooperationen werden vor allem von den kulturellen Akteuren getragen und setzen auch deren Engagement voraus. Dabei werden sie weiterhin vom Land unterstützt. Der Kulturrat agiert zudem als Multiplikator zahlreicher Verbände, so dass diese ebenfalls vom Austausch und Projekten über die Ländergrenzen hinaus profitieren. Soweit das Land als Akteur handelt, werden die Akteure frühzeitig in die Prozesse und Entscheidungsfindung einbezogen. Frage 9: a) Welche länderübergreifenden und nach Kenntnis der Landesregierung interkommunalen Kooperationen in Form von Kooperationsverbünden zwischen Kultureinrichtungen gibt es, an denen Thüringen bzw. Thüringer Kommunen beteiligt sind? Auf die bei Frage 8 d) genannten Kooperationen wird verwiesen. Es wird davon ausgegangen , dass die Fragestellung nur konkrete Kooperationen und nicht allgemeine Mitgliedschaften in Interessenverbünden, wie z. B. dem Deutschen Bibliotheksverband oder dem Museumsverband Thüringen e. V., umfasst. Unter dieser Prämisse sind folgende Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen, an denen Thüringen bzw. Thüringer Kommunen beteiligt sind, zu nennen: Die KSW kooperiert im Forschungsverbund Marbach Weimar Wolfenbüttel mit dem Literaturarchiv Marbach und der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel. Der Bund (BMBF) und ab 2019 auch die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen finanzieren diesen Verbund. Darüber hinaus wirken etliche kulturelle Institutionen aus Thüringen in konkreten länderübergreifenden Verbünden und Interessensgemeinschaften mit. Genannt seien beispielhaft die „Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen“, die „Straße der Monumente“, „Straße der Reformation “, Arbeitskreis selbständiger Kultureinrichtungen (AsKI), oder Initiativen wie „Wege zu Cranach“, „Wege zu Luther“. Die Notfallplanung der Kultureinrichtungen in Thüringen basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen, dem Thüringischen Landkreistag und dem Kulturrat Thüringen e.V. vom 16.01.2019. Die Finanzierung der Vogtlandphilharmonie Greiz-Reichenbach e.V. wird durch einen gemeinsamen Vertrag von Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen, Landkreis Greiz, Vogtland- 15 kreis sowie der Stadt Greiz und der Stadt Reichenbach in einem gemeinsamen Vertrag geregelt . Seit 2001 hat sich die Initiative Rodachtal e.V. mit Projekten und Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Wirtschaft ebenso wie der sozialen Entwicklung und der regionalen Identität etabliert. Auf freiwilliger Basis arbeiten hier die Städte Heldburg, Ummerstadt und die Gemeinde Straufhain in Thüringen mit den Städten Bad Rodach, Seßlach und den Gemeinden Ahorn, Itzgrund, Untermerzbach und Weitramsdorf in Bayern zusammen. Geplant ist überdies auf Thüringer Seite der Beitritt der Städte Eisfeld und Hildburghausen sowie des Landkreises Hildburghausen. Bisher übernahm der Landkreis nur eine beratende Funktion in der Steuerungsgruppe. Mit einer Mitgliedschaft in der Initiative Rodachtal e. V. strebt der Landkreis nunmehr eine bessere Unterstützung der Initiative in der Zielerreichung und Projektumsetzung an. Entsprechend des Verlaufs der Werra sind in dem Verein Werratal Touristik e. V. neben Thüringer Kommunen u. a. auch Kommunen aus Landkreisen Hessens bzw. Niedersachsens Mitglieder. Der Verein dient der gemeinsamen Vermarktung der Anrainer im Werratal, insbesondere des gleichnamigen Radweges, des Wanderweges Werra-Burgen-Steigs und des Wasserwanderns auf der Werra. In dem länderübergreifenden Zweckverband „Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth“ sind neben der Stadt Gefell auch die Landkreise Saale-Orla-Kreis (Thüringen), die Gemeinde Töpen (Freistaat Bayern), der Landkreis Hof (Freistaat Bayern) und der Landkreis Vogtlandkreis (Sachsen) Mitglieder. Die Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt Hof. Die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Sachsen/Thüringen wird durch die Gemeinden Stadt Bad Lobenstein, Stadt Hirschberg, Pottiga, Stadt Saalburg-Ebersdorf und die Stadt Schleiz als kooperierende Mitglieder unterstützt. Die Arbeitsgemeinschaft ist wiederum mit der ,,EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e. V." und der ,,EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Böhmen" Partner des länderübergreifenden Projektes ,,Kulturweg der Vögte" sind. Die Stadt Schleiz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ,,Straße der deutschen Sprache" mit Sitz in Köthen (Sachsen-Anhalt). Der Landkreis Sonneberg ist Mitglied der Metropolregion Nürnberg, bei der ein Themenfeld Kultur und Tourismus darstellt. Die Städte Gera und Jena sowie der Landkreis Altenburger Land sind Mitglied in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland, bei der ein gemeinsames Ziel die nachhaltige Entwicklung und Vermarktung der Kulturregion Mitteldeutschland ist. b) Was hat die Landesregierung mit welchem Erfolg unternommen, um diese Verbünde weiter auszubauen und zu verbessern (bitte nach kooperierenden Bundesländern aufschlüsseln )? Die Landesregierung zeigt sich gegenüber den derartigen Bündnissen sehr aufgeschlossen, da es die Möglichkeit bietet, z.B. touristische Themen, wissenschaftlich begleitete Forschungsthemen auch in Thüringen aufzugreifen, zu evaluieren und diese in die Kulturentwicklung des Freistaats einfließen zu lassen. Daher unterstützt die Landesregierung die Beteiligung der Thüringer Akteure an derartigen Vorhaben mit finanziellen Mitteln, soweit er selbst beteiligt ist. Bei rein kommunalen Beteiligungen an Kooperationen handelt es sich dagegen um eine Aufgabe der Kommune. 16 Für die Vogtlandphilharmonie etwa hat sich der Freistaat Thüringen mit Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vom 02.11.2016 für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2024 dazu verpflichtet, seine jährliche Zuwendung zunächst bis einschließlich 2021 zu gewährleisten. Damit ist eine Planungssicherheit für die Vogtland-Philharmonie sichergestellt. Die Finanzierung ab 2022 soll bis April 2020 verhandelt sein. Der Freistaat - wie auch der Landkreis Greiz und die Stadt Greiz - trägt durch die dynamische Erhöhung der Zuwendung der Entwicklung der Personal- und Sachkosten Rechnung und bewahrt damit die zugleich anhaltende Attraktivität des Orchesters als Arbeitgeber. Frage 10: a) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Bund und wie wird diese seitens der Landesregierung bewertet? Die Landesregierung arbeitet im Sinne einer kooperativen Kulturpolitik mit dem Bund zusammen . Das Engagement des Bundes für Thüringen konnte in dieser Legislaturperiode ausgebaut werden. Neue gemeinsame Sonderinvestitions-programme zur Erhaltung der kulturellen Substanz konnten vereinbart werden oder werden aktuell verhandelt. b) Wo sieht die Landesregierung noch weitere Potentiale, um diese Zusammenarbeit zu verbessern ? Die Landesregierung befindet sich in einem engen Austausch mit dem Bund. Entscheidungen zur Weiterentwicklung der dauerhaft vom Bund mitfinanzierten Einrichtungen wurden stets einvernehmlich geregelt. Bezüglich der Auflegung von Bundesprogrammen in Form von Projektförderungen wäre es vorteilhaft, wenn der Bund diese Programme besser mit den Ländern abstimmt, um eine nachhaltige Kulturförderung zu erzeugen. c) Welche konkreten Projekte und Maßnahmen gibt es? d) Welche konkreten Vereinbarungen mit dem Bund gibt es und welche Vereinbarungen davon bedürfen einer Novellierung oder sollten beendet werden (bitte begründen)? Die Fragen c) und d) werden zusammengefasst, da gemeinsame Projekte und Maßnahmen in der Regel in Form von Vereinbarungen geregelt werden. Folgende Vereinbarungen und Maßnahmen zwischen Bund und Freistaats sind getroffen bzw. geregelt worden oder werden derzeit verhandelt: • Die Vereinbarung zur Finanzierung der Klassik Stiftung Weimar mit dem Bund und der Stadt Weimar wird laufend fort geschrieben; • Institutionelle Förderung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora über das Gedenkstättenkonzept des Bundes • Abkommen zur Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch Bund und Länder • Abkommen zur Finanzierung der „Stiftung Zentrum Kulturgutverluste“ von 2014 durch Bund und Länder, modifiziert 2017 dahingehend, dass der Bund die Länderbeiträge übernommen hat. • Abkommen zur Finanzierung der „Deutschen Digitalen Bibliothek“ durch Bund und Länder 17 • Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung der „Mitteldeutschen Barockmusik “ durch den Bund, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen • Sonderfinanzierungsvereinbarung für die Sanierung von Schloss Friedenstein in Höhe von insgesamt 60 Mio. € • Gemeinsame Finanzierung der „Bauhütte“ Wartburg über jährliche Zuwendungen • Sonderinvest-Programm in Höhe von 90 Mio. € von 2007 bis 20187 für Maßnahmen der Klassik Stiftung Weimar • Förderung von kleineren investiven Maßnahmen im Rahmen des Programms Invest- Ost Darüber hinaus gibt es befristete Vereinbarungen mit dem Bund und der Mehrzahl der Bundesländer zur Finanzierung von Themenschwerpunkten mit nationaler und internationaler Bedeutung, dazu gehören die gemeinsame Finanzierung der befristet eingerichteten Geschäftsstellen zum Reformationsjubiläum und Bauhausjubiläum sowie gemeinsamer Vorhaben und Projekte zu diesen Themenjahren. • Bundessicherungsverfilmung – eingerichtet im Jahr 2005 im Hauptstaatsarchiv Weimar . Diese dient der Umsetzung der 1954 geschlossenen Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut vor bewaffneten Konflikten der Konvention. Zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen wurden ab 1961 in den Hauptstaats- bzw. Landeshauptarchiven der alten Bundesländer Sicherungsverfilmungsstellen eingerichtet , die von den kultur-historisch bedeutendsten Archivalien Mikrofilme anfertigen. • Zum 1. Januar 2019 ist die Bund-Länder-Initiative zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes gestartet. Ziel ist, das von Zerstörung bedrohte analoge Material von für das nationale filmische Erbe bedeutsamen Filmen zu digitalisieren und somit für die Nachwelt zu erhalten und zugänglich zu machen. Getragen wird die Initiative von Bund, Ländern und der Filmwirtschaft. Ziel ist die Bereitstellung von jährlich bis zu 10 Mio. Euro Fördermitteln für den Zeitraum von mindestens zehn Jahren, die von den drei Partnern zu gleichen Anteilen finanziert werden. Zur Umsetzung haben die Länder und die Filmförderungsanstalt FFA eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Analog dazu schließen Bund und FFA eine gleichlautende Verwaltungsvereinbarung. • Aktuell werden verhandelt die Einzelheiten zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zur Generalsanierung des Lindenau-Museums mit Marstall ab 2019 in Höhe von insgesamt 48 Mio. € sowie die Gründung einer „Mitteldeutschen Schlösserstiftung “ mit einem ersten Finanzierungsvolumen in Höhe von insgesamt 200 Mio. €. Aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes (Art. 30 GG) ergibt sich die Kulturhoheit der Länder, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder ist. Der Bund wirkt unterstützend bei kulturellen Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung und hat aufgrund des Einigungsvertrages (Art. 35 und Art. 37 EV) besondere Verpflichtungen in den ostdeutschen Ländern übernommen. Die Vereinbarungen mit dem Bund bzw. Zurverfügungstellung von Bundesmitteln, ob in Form von Sonderinvestitionsprogrammen für überregional bedeutsame Einrichtungen und die dauerhafte Mitfinanzierung in Form von institutionellen Förderungen sind ein wichtiger und unverzichtbarer Beitrag zur Erhaltung und Sicherung der überregionalen Institutionen und des kulturellen Reichtums in Thüringen. Sie sollen daher fortgesetzt werden. Frage 11: a) Welche Vorstellungen hat die Landesregierung bezüglich des Ausbaus der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern auf dem Gebiet der Kultur unter Berücksichtigung der Kooperationsmöglichkeiten des Artikels 91b Grundgesetz? 18 b) Ist die Landesregierung für eine weitere Lockerung des Kooperationsverbots und wenn ja, wie und mit welchem Erfolg hat sie sich dafür eingesetzt? Die Fragen a) und b) werden zusammen beantwortet: Artikel 91b GG regelt das Zusammenwirken des Bundes und der Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Aufgrund dieser Norm können Bund und Länder in bestimmten Bereichen der Wissenschaftsförderung und des Bildungswesens aufgrund von Vereinbarungen zusammenwirken und damit eine sog. Gemeinschaftsaufgabe wahrnehmen. Der Kulturbereich ist nicht von Artikel 91b GG umfasst. Nach der Zuständigkeitsordnung des Grundgesetzes ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Die Kulturhoheit liegt daher grundsätzlich bei den Ländern. Sie ist ihr verfassungsrechtlicher Auftrag und Kernstück ihrer Eigenstaatlichkeit . 87 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland tragen Länder und Gemeinden. Daneben gibt es Bundeskompetenzen der Kulturförderung, die sich aus geschriebenem Verfassungsrecht , insbesondere den Kompetenzzuweisungen der Art. 32, Art. 87 ff GG, aber im Einzelfall auch stillschweigend aus der Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhangs zu einer ausdrücklich zugewiesenen Kompetenzmaterie ergeben können. Über die Reichweite dieser ungeschriebenen Kompetenzen gibt es durchaus Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern. Diese konnten aber im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus im Einzelfall geklärt und verhandelt werden. Die Stärkung der Kulturstaatlichkeit Deutschlands und die Förderung des kulturellen Lebens im Innern und nach Außen ist gemeinsame politische Aufgabe von Bund und Ländern im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung . Bei der Wahrnehmung von Förderaufgaben durch Hingabe von Haushaltsmitteln bestimmt sich die Finanzierungszuständigkeit des Bundes nach Art. 104a Abs. 1 GG grundsätzlich danach, ob der Bund für die zu fördernde Aufgabe eine ausdrückliche oder durch das Grundgesetz stillschweigend zugelassene Verwaltungszuständigkeit besitzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze für seine Verwaltungs- und damit auch Förderbefugnisse. Die Zusammenarbeit mit dem Bund im Sinne einer kooperativen Kulturpolitik bei Wahrung der Eigenstaatlichkeit soll fortgesetzt werden. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nicht notwendig und wird nicht angestrebt. Die zuletzt beschlossenen Änderungen zu Art. 104a GG bezogen sich auf den Bildungsbereich. c) Welche konkreten Vereinbarungen gibt es und welche Vereinbarungen davon bedürfen einer Novellierung oder sollten beendet werden (bitte begründen)? Es wird auf die Beantwortung zur Frage 10 hingewiesen. Frage 12: a) Wie bewertet die Landesregierung die kulturpolitische Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU)? Die Kompetenzen für Kulturpolitik liegen bei den Mitgliedstaaten bzw. deutschen Bundesländern . Die Europäische Union kann über ihre zentralen Förderprogramme Maßnahmen fördern , die durch transregionale Kooperationen, z.B. Künstleraustausch oder Kooperationsprojekte unterstützen. Die Nutzung solcher Programme liegt bei den Akteuren selbst. Die Lan- 19 desregierung setzt dafür ein, dass bei der Konzeption der Programme wichtige Thüringer Interessen berücksichtigt werden. Auf regionaler Ebenen können mit den von der EU bereitgestellten Strukturfondmitteln in einem definierten Rahmen auch kulturelle Maßnahmen gefördert werden. b) An welchen kulturpolitischen Initiativen und Projekten der EU hat sich Thüringen seit 2010 beteiligt (bitte die einzelnen Maßnahmen pro Jahr aufführen)? Abschaffung der 5 Mio. Euro-Grenze für Investitionen in Kulturinfrastrukturen: In der aktuellen Förderperiode wurde von Seiten der Europäischen Kommission innerhalb der Struktur- und Kohäsionsfonds eine Deckelung des Projektbudgets für EF- RE-Investitionen für kulturelle Infrastruktur auf 5 Mio. Euro vorgenommen, was in Thüringen ein Hemmnis für die Entwicklung größerer Kulturinfrastrukturen darstellte (Bsp. Finanzierung von Baumaßnahmen am Lindenau-Museum). Die Landesregierung hat sich gegenüber Vertretern der EU erfolgreich dafür eingesetzt, diese Deckelung aufzuheben. Die Deckelung wurde auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro für Welterbestätten angehoben und gilt ausschließlich für Vorhaben, die nach dem 01.08.2018 begonnen haben oder noch beginnen sollen. Für laufende Vorhaben wurde die Deckelung des Vorhabenbudgets allerdings nicht aufgehoben. Kinderfilm als Schwerpunkt auch im zukünftigen Programmzeitraum Kreatives Europa: Im Rahmen der Vorbereitung der neuen Finanzierungsperiode ab 2021 werden auch die europäischen Förderprogramme, u.a. Kreatives Europa, neu verhandelt. Die Thüringer Landesregierung durch hat sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass Kindermedien auch im zukünftigen Programm „Kreatives Europa“ 2021 - 2027 besonders berücksichtigt werden. Kindermedien laufen aufgrund ihrer besonderen Charakteristika im Wettbewerb mit Erwachsenenmedien Gefahr, benachteiligt zu werden, wenn ihnen kein ausreichender Stellenwert eingeräumt wird. Die Landesregierung führte im Winter 2018 Gespräche mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, um das Anliegen in den Standpunkt des Parlaments einzubringen . Außerdem hat Thüringen sein Anliegen im Bundesratsbeschluss zum Programm Kreatives Europa eingebracht. Da die Verhandlungen zum Programm noch nicht abgeschlossen sind, ist zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis der Bemühungen noch offen. AdR-Bericht „Kulturerbe als strategische Ressource für nachhaltigere Regionen mit einem größeren Zusammenhalt in der EU“: Die Landesregierung hat auf EU-Ebene die Chance genutzt auf das besondere Potential Thüringens im Bereich des kulturellen Erbes aufmerksam zu machen und auf die sich daraus ergebenden Chancen für Tourismus, Stärkung des europäischen Zusammenhalts sowie wirtschaftliche Entwicklung zu verweisen. Dies erfolgte im Rahmen der Berichterstattung der Staatssekretärin für Kultur und Europa im Ausschuss der Regionen (AdR) zum Thema „Kulturerbe als strategische Ressource für nachhaltigere Regionen mit einem größeren Zusammenhalt in der EU“, die in der 129. Plenartagung am 16./17. Mai 2018 (COR-2018-00185-00- 00-AC-TRA) einstimmig verabschiedet wurde. Darin heißt es u.a.: DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN • stellt fest, dass die vielfältigen Formen von Kulturerbe ein wertvolles Gut für Europa sind: Ein Instrument mit potenziell großer Hebelwirkung für nachhaltigere Regionen mit einem stärkeren Zusammenhalt in der EU, das zur Stärkung der Identität in einer Region und ganz Europa beitragen kann, es steht in besonderem Maße für das Motto der EU: „In Vielfalt geeint“; • hebt hervor, dass die Digitalisierung sowohl des Kulturerbes als auch der Vermittlungsformen wichtiges Zukunftspotenzial birgt: mit ihr können – insbesondere für junge Generationen – neue Zugänge geschaffen werden, aber auch das Wissen um die kulturelle Vielfalt in ganz Europa grenzüberschreitend verbreitet werden; 20 • betont, dass der kreative Umgang von Künstlerinnen und Künstlern mit Kulturerbe ein besonderes und innovatives Potenzial für Lernen aus der Geschichte für die Zukunft der Gesellschaft bietet; • fordert die Regionen, die in ihrem Kulturerbe eine besonders starke Ressource sehen , auf, dies auch in ihrer RIS3-Strategie zu berücksichtigen; • merkt kritisch an, dass die in der aktuellen Förderperiode der Struktur- und Kohäsionsfonds von Seiten der Europäischen Kommission vorgenommene Deckelung des Projektbudgets für EFRE-Investitionen für kulturelle Infrastruktur auf 5 Mio. Euro ein Hemmnis für die Entwicklung größerer Kulturinfrastrukturen ist; • fordert daher die Europäische Kommission auf, diese willkürliche Deckelung wieder aufzuheben und die Programme nach inhaltlichen Kriterien und zu erreichenden Zielen - insbesondere dem europäischen Mehrwert – auszurichten; • besteht darauf, dass Kultur und Kulturerbe sowohl durch ihre durchgängige Berücksichtigung als auch durch eine Zielvorgabe für die Mittelausstattung des Folgeprogramms zu dem Programm Kreatives Europa in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR besser in die Prioritäten des nächsten MFR integriert werden; betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften wichtige Kompetenzen besitzen, wenn es darum geht, den interkulturellen Dialog zu fördern, insbesondere durch ihre Koordinierung multidimensionaler lokaler und regionaler Netzwerke im Kulturbereich, die alle wichtigen Akteure einbeziehen. Veranstaltungen zum „Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018“: Die Thüringer Landesregierung hat sich mit zahlreichen Maßnahmen und Veranstaltungen an dem Europäischen Themenjahr beteiligt, mit dem die Bürger*innen für das Thüringer und europäische Kulturerbe interessiert und ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen europäischen Raum vermittelt werden sollte: 27.02.2018 Informationsveranstaltung zur Europawoche 2018 in der Thüringer Staatskanzlei mit Vortrag zum Europäischen Kulturerbejahr von PD Dr. habil. Sven Ostritz, Präsident Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Landesarchäologe. 05.05.2018 Europafest in Greiz - Bürgerfest mit Gesprächsrunden zum Europäischen Kulturerbejahr und den NTERREG-Projekten: „Kulturweg der Vögte“ und „Europäische Kulturroute der Reformation“ (ECRR), der Auszeichnung von Preisträger*innen des 65. Europäischen Wettbewerbs 2018 „Denk mal – worauf baut Europa?“ für Schüler*innen mit Ministerpräsident Bodo Ramelow , einer Musikalischen Reise durch Europa u.v.m. 22.05.2018 „Denk mal – worauf baut Europa?“ Auszeichnung von 48 Preisträger/innen des 65. Europäischen Wettbewerbs 2018 für Schüler/innen in der Thüringer Staatskanzlei und Ausstellung der Kunstwerke im Europäischen Informations-Zentrum vom 4.- 25.05.2018. 08.09.2018 „Denk mal – worauf baut Europa?“ - Bürgerdialog zum Europäischen Kulturerbejahr 2018 und der Zukunft der EU im Rahmen der feierlichen Eröffnung des Denkmaltages 2018 im Planetarium Jena. Orchesternetzwerk „ONE“: Das Orchesternetzwerk „ONE“ wurde im Jahr 2004 erstmals von der Europäischen Kommission gefördert und befindet sich seit Juni 2015 in seiner fünften Projektphase („ONE… is more “) und läuft vorerst bis Juni 2019. Es wird im Rahmen des „Creative Europe“-Programms der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) – Category 2 – large 21 scale cooperation projects von der Europäischen Kommission unterstützt. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Vernetzung von derzeit 8 europäischen Orchestern. Neben dem Projektleiter aus Frankreich (Orchestre de Picardie) sind als Koorganisator Orchester aus Deutschland (Jenaer Philharmonie), der Slowakei (Slowakische Sinfonietta Zilina), Slowenien (RTV Symphony Orchestra Ljubljana), Polen (Filharmonia Slaska Katowice), der Tschechischen Republik (Bohuslav Martinu Philharmonie Zlin), Bulgarien (New Symphony Orchestra Sofia) und Großbritannien (University for the creative arts Canterbury, Epsom, Farnham , Rochester) eingebunden. Das Projekt fördert die internationale musikalische Zusammenarbeit. Es umfasst mehr als 40 Einzelprojekte, bei denen ein Austausch zwischen den Musikern, aber ebenso mit dem (oft jungen) Publikum erfolgt. Als kleines Kooperationsprojekt wurde im Jahr 2018 das Projekt „Performances beyond 2 shores“ des DNT Weimar von der Europäischen Kommission gefördert. c) Wie viele Thüringerinnen und Thüringer waren daran beteiligt bzw. wurden von diesen Maßnahmen erreicht? Im Rahmen des Newsletters EU-Komp@kt wurden und werden Thüringer Bürgerinnen und Bürger informiert. An den aufgeführten Veranstaltungen nahmen insgesamt ca. 5000 Bürger *innen teil. Zu den Kulturprojekten „ONE“ und „Performances beyond 2 shores“ liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Frage 13: a) Wie und mit welchem Erfolg hat die Landesregierung die Chancen, die das enorme Potential der Thüringer Kulturlandschaft bietet, für die Verbreitung des europäischen Einigungsgedankens genutzt? „Geeint in Vielfalt“ ist der Gedanke, der der Kulturpolitik der Europäischen Union zugrunde liegt. Der kulturelle Austausch in Europa und - darüber hinaus - erfolgt zwischen den kulturellen Akteuren. Die Landesregierung schafft durch die Förderung der Thüringer Institutionen und Projekte Voraussetzungen für diesen ständigen Austausch. Viele dauerhafte Kooperationen sind entstanden. So präsentieren die Klassik Stiftung Weimar, die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha, das Lindenau-Museum Altenburg- dieses nur als Beispiele- Ihre Sammlungen in europäischen Ausstellungen und zeigen somit Zusammenhänge in der europäischen Entwicklungsgeschichte auf. Im Austausch wiederum wird Kunst aus anderen Ländern in Thüringen gezeigt. Die Landesregierung nutzt zudem ihre Vertretungen in Berlin und Brüssel, um Sichtbarkeit für Thüringens Kulturprojekte zu erzeugen sowie Städte und Regionen in Brüssel zu bewerben . Über den Erfolg und Wirkungen solcher Maßnahmen und Austausche liegen keine Erkenntnisse vor. Projekte im Bereich Kunst und Kultur haben in der Regel nicht das vordergründige Ziel, politische Bildungsaufträge wie z.B. die Verbreitung des europäischen Einigungsgedankens zu verwirklichen. Mittelbar dienen jedoch alle Projekte, die Kultur und Kunst in europäische und globale Zusammenhänge stellen, diesem Anliegen. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass der kulturelle Reichtum Thüringens den Freistaat als Reiseziel europäischer und internationaler Gäste bekannt macht und so die Internationalität Thüringens stärkte. Vor allem das Reformationsjahr hatte einen Anstieg ausländischer Besucher in Thüringen bewirkt. b) Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden auf den Weg gebracht? 22 Als Maßnahmen und Projekte, die vorrangig diesem Ziel dienen, sind zu nennen: Jahr: Maßnahme: Ort: Förderung: 2010 „Schiller, der Europäer“ Kulturelle Bildungsveranstaltung , Konzert und grenzüberschreitende Bürgerbegegnung im Mai und November 2010 Bauerbach 1.500,00 € Durchführung einer Europawoche vom 19. bis 23. Juli 2010 unter dem Motto „Ein Europa – viele Kulturen“ für Schüler als interkultureller Erfahrungsaustausch im Familienzentrum Bad Sulza Bad Sulza 1.498,00 € 2011 Interkultureller Austausch unter dem Motto „Europe for us“ vom 13. bis 15. Mai 2011 in der Jugendbegegnungsstätte mit Volontären aus dem Europäischen Freiwilligendienst aus Armenien, Mazedonien, Italien, Spanien und der Ukraine Apolda 1.000,00 € 7. Akademisches Gesprächskonzert unter dem Titel „Franz Liszt und die Moderne“ am 30. November 2011 in der Rathausdiele Jena Jena 750,00 € 2012 Deutsch-französischer Choraustausch vom 27. bis 30. April 2012 mit 37 Teilnehmern aus Frankreich Drei Gleichen 1.000,00 € Internationale Begegnung mit dem französischen Musikschulorchester aus Saint Avertin (F) vom 23. bis 26. April 2012 in Steinbach- Hallenberg Steinbach- Hallenberg 872,50 € 2013 Konzerte der Mark Symphonic Band aus Marks Kommun (Schweden) zur Eröffnung der Ausstellung „Städtepartnerschaften Apoldas“ vom 9. bis 12. Mai 2013 in Apolda Apolda 675,00 € 2014 Weimarer Dreieckchen – „Lieder sind Brücken “ – Vorbereitungstreffen vom 20. bis 22. März 2014 Nordhausen 1.000,00 € Vortrag und Diskussion mit dem französischen Publizisten Guillaume Duval sowie Vergabe des Dissertations-preises des Jean Monnet Centre of Excellence am 8. Mai 2014 Jena 1.000,00 € Tag der Kultur am 17. August 2014 anlässlich eines Partnerschaftstreffens Frankreich- Slowakei-Deutschland Kaltenwestheim 1.500,00 € 2015 Tagung der Evangelischen Gesellschaft für Ost-West-Begegnung vom 18. bis 20. September 2015 in Heilbad Heiligenstadt zum Thema „Gemischt-ethnisches und multikonfessionelles Stadtbürgertum ostmitteleuropäischer Zentren in Vorkriegszeiten: Lemberg, Brünn, Hermannstadt, Kronstadt“ Heiligenstadt 1.500,00 € 2016 Deutsch-Französischer Choraustausch vom 5. bis 8. Mai 2016 in Thüringen Drei Gleichen 1.500,00 € 23 2017 Bergmannsfest mit Bergmannsblasorchester Bleicherode 1.500,00 € 2018 Kultur- und Freizeitwochenende mit der ungarischen Partnergemeinde Raposka vom 15. bis 18. Juni 2018 in Ebenheim Ebenheim 800,00 € Deutsch-Polnische Jugendbegegnung im Europäischen Kultur-Erbejahr 2018 vom 4. bis 10. Juni 2018 in Gera Gera 1.500,00 € Es gibt eine Vielzahl von Kulturprojekten, die auch – aber nicht vorrangig – diesen Zielen dienen. Zur Übersicht der Kulturprojekte wird auf die Anlage zu Frage 232 verwiesen. Frage 14: a) Welche kulturpolitischen Themen wurden in der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags in der Kultusministerkonferenz behandelt? Folgende Themen mit kulturpolitischer Relevanz wurden in den Plenarsitzungen der Kultusministerkonferenz (KMK) behandelt: 348. KMK am 11.12.2014 • Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Erinnerungskultur • Novellierung des Kulturgutschutzes; hier: Gemeinsamer Appell der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kultusministerkonferenz (KMK) an den Kunsthandel • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (Gremienbesetzung) 349. KMK am 12./13.03.2015 • Deutsch-polnisches Geschichtsbuch; hier: Weiteres Verfahren • Fortsetzung des Erfahrungsaustausches mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Prof. Grütters und den kommunalen Spitzenverbänden • Novellierung des Kulturgutschutzes; hier: Ergebnis der Prüfung einer Öffnungsklausel für individuelle Länderregelungen • Europäisches Jahr des Kulturellen Erbes; hier: Sachstand und Finanzierung eines deutschen Beitrags • UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (IKE); hier: Zustimmung Deutschlands zur multinationalen Nominierung der „Falknerei“ an die UNESCO unter der Federführung der Vereinigten Arabischen Emirate ohne Anrechnung auf das deutsche Kontingent • UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt; hier: Empfang der Kultusministerkonferenz am 30.06.2015 im Rahmen der 39. Sitzung des Welterbekomitees vom 28.06.-08.07.2015 in Bonn 350. KMK am 11./12.06.2015 • Kommission „Bibliothekstantieme“ – Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG; hier: Abschlussbericht • Deutsche Digitale Bibliothek (DDB); hier: Vorlage des Evaluierungsberichts an Kultusministerkonferenz , Finanzministerkonferenz und Bundesregierung gem. Art. 9 des Verwaltungs- und Finanzierungsabkommens der DDB 351. KMK am 08./09.10.2015 • UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt; hier: Nominierung der historischen Kulturlandschaft „Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut“ für die Liste des Erbes der 24 Welt zum Stichtag 01.02.2016 für eine Entscheidung in der Sitzung des Welterbekomitees im Sommer 2017 • Fortsetzung des Erfahrungsaustausches mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Professor Grütters, und den kommunalen Spitzenverbänden am 09.10.2015 • Vorlage der „Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland“ an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kultusministerkonferenz durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK); hier: Kenntnisnahme und Vorbereitung eines ersten Austausches im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs mit der BKM am 09.10.2015 352. KMK am 03.12.2015 • Vollzug des Urheberrechts; hier: a) Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung zu § 52 a UrhG (Hochschulen) – VG Wort b) Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54 c UrhG („Betreibervergütung“) • Initiative „Kultur öffnet Welten“; hier: Beteiligung der Länder • UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (IKE); hier: a) Empfehlungen des Expertenkomitees zu den im Verfahren 2013/2014 zu- rückgestellten Anträgen sowie zu den Beiträgen für das Register guter Praxisbei spiele b) Weitere aktuelle Entwicklungen • Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für das Kuratorium der Stiftung Deutsches Historisches Museum für eine Amtszeit bis 17.12.2019 353. KMK am 17./18.03.2016 • UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt; hier: Nominierung der Kulturlandschaft „Haithabu und Danewerk, eine archäologische Grenzlandschaft “ für die Liste des Erbes der Welt zum Stichtag 01.02.2017 • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK); hier: Nachfolgebenennung • Benennung von Mitgliedern für das Kuratorium der Stiftung Deutsches Historisches Museum für eine Amtszeit bis 17.12.2019 354. KMK am 16./17.06.2016 • Kulturstiftung des Bundes; hier: Nachfolgebenennung • Deutsches Zentrum Kulturgutverluste; hier: Nachfolgebenennung • Fortsetzung der kulturpolitischen Spitzengespräche mit der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2016; hier: Vorbereitung des Gesprächs auf Einladung von Staatsministerin Prof. Grütters am 17.06.2016 im Bundeskanzleramt 355. KMK am 06./07.10.2016 • Fortsetzung der kulturpolitischen Spitzengespräche mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Grütters und den Kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2016; hier: Vorbereitung des Gesprächs auf Einladung der Präsidentin der KMK im Rahmen der 355. KMK am 07.10.2016 • Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS); hier: Bewerbung Deutschlands im Bewerbungsdurchgang 2017 356. KMK am 08.12.2016 • Weiterentwicklung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz; hier: Umsetzung der Ergebnisse der gemeinsamen AG von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden und der Vereinbarungen der kulturpolitischen Spitzengespräche mit der BKM und den kommunalen Spitzenverbänden vom Juni und Oktober 2016 25 • Europäisches Kulturerbe-Siegel; hier: Transnationale Bewerbung (F/D) „Ehemaliges Konzentrationslager Natzweiler und seine Außenlager“ • Projekt einer bundesweiten Kulturstatistik; hier: Weiterführung des Projekts einer bundeseinheitlichen Kulturstatistik nach Ablauf der derzeitigen Projektdauer zum 31.12.2016 unter dem neuen Namen „Bundesweite Kulturstatistik“ • UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (IKE); hier: a) Beschlussfassung zu den Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees zum 2. Auswahlzyklus 2015/2016 b) Beschlussfassung zum 3. Auswahlverfahren des Immateriellen Kulturerbes (IKE) in Deutschland 2017 – 2019 • Initiative kulturelle Integration; hier: Mitwirkung der Kultusministerkonferenz • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz; hier: Nachfolgebenennung • Kulturstiftung des Bundes; hier: Neubenennung 357. KMK am 16./17.03.2017 • Fortsetzung der kulturpolitischen Spitzengespräche mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Grütters, und den Kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2017; hier: Vorbereitung des 7. Kulturpolitischen Spitzengesprächs auf Einladung der BKM am 17.03.2017 358. KMK am 01./02.06.2017 • Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK); hier: Änderung von Finanzierungsabkommen und Satzung • Kulturhauptstadt Europas 2025; hier: Entwurf eines Beschlusses zum nationalen Auswahlverfahren • UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (IKE); hier: Weiterentwicklung und Präzisierung der Kategorien zur Bewertung der Vorschläge für das IKE • Wahl des Vorsitzenden des Kulturausschusses 359. KMK am 01./02.06.2017 • UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt; hier: Verabschiedung der Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO- Welterbe • Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK); hier: Stand der Unterzeichnung des geänderten Finanzierungsabkommens, künftige Finanzierung und Vorsitz • Deutsche Digitale Bibliothek (DDB); hier: Weiteres Verfahren nach dem Beschluss der FMK vom 07.09.2017 360. KMK am 07.12.2017 • Bibliothekstantieme; hier: Gesamtvertrag über die Abgeltung der Ansprüche nach § 27 Abs. 2 UrhG • Fortentwicklung der kulturpolitischen Spitzengespräche mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und den kommunalen Spitzenverbänden ; hier: Vorschläge für das künftige Gesprächsformat in der neuen Legislaturperiode • Kulturhauptstadt Europas 2025; hier: a) Vorschlag zur Benennung eines länderseitigen Mitglieds für die europäische Auswahljury b) Simultanverdolmetschung bei den Anhörungen der Bewerberstädte durch die europäische Auswahljury • Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS); hier: a) Bericht zur Praktikabilität des „Nationalen Vorauswahlverfahrens“ b) Verlängerung des Mandats des nationalen Expertengremiums 361. KMK am 15./16.03.2018 26 • Kultusministerkonferenz; hier: a) Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Länder in der KMK b) Konsequenzen aus dem Koalitionsvertrag • UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (IKE); hier: a) Empfehlungen des Expertenkomitees zu den im 2. Auswahlverfahren 2015/2016 zurückgestellten Anträgen sowie zu den internationalen Nominierungen 2019 b) Weitere aktuelle Entwicklungen 362. KMK am 14./15.06.2018 • Kulturpolitische Spitzengespräche mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und den kommunalen Spitzenverbänden; hier: Vorbereitung des 8. Gesprächs am 21.06.2018 auf Einladung der BKM, insbesondere länderseitige Verständigung zu den Vorschlägen für das künftige Gesprächsformat in der 19. Legislaturperiode • Weiterentwicklung der Kultusministerkonferenz; hier: Prüfung der Option für eine eigene Kulturministerkonferenz • Kulturausschuss hier: Neuwahl der/des Vorsitzenden für die Amtszeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2021 • Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NSverfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz; hier: Nachbenennung von Mitgliedern • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK); hier: Nachfolgebenennung für Vizepräsident für den laufenden Benennungszeitraum bis zum 31.12.2019 • Kultusministerkonferenz; hier: a) Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Länder in der Kultusministerkonferenz (u.a. Vereinbarung zwischen den Ländern, Option auf einen Staatsvertrag) b) Konsequenzen aus dem Koalitionsvertrag (u.a. Nationaler Bildungsrat) 363. KMK am 11./12.10.2018 • Weiterentwicklung der Kultusministerkonferenz; hier: Einsetzung einer „Kulturministerkonferenz “ durch die Kultusministerkonferenz • Fortführung der kulturpolitischen Spitzengespräche der Kultusministerkonferenz mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), den kommunalen Spitzenverbänden und den Kulturstiftungen der Länder und des Bundes in der 19. Legislaturperiode; hier: Vorbereitung des 9. Kulturpolitischen Spitzengesprächs auf Einladung der KMK am 12.10.2018 • Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS); hier: Bewerbung Deutschlands im Bewerbungsdurchgang 2019 • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK); hier: Perspektiven des DNK im Europäischen Kulturerbejahr 2018 und mögliche Fortsetzung des Engagements der Länder • Kultusministerkonferenz; hier: a) Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Länder in der KMK b) Konsequenzen aus dem Koalitionsvertrag (u.a. Nationaler Bildungsrat) 364. KMK am 06.12.2018 • Kultusministerkonferenz; hier: a) Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Länder in der KMK b) Konsequenzen aus dem Koalitionsvertrag (u.a. Nationaler Bildungsrat) • UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (IKE); hier: Beschlussfassung zu den Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees zum 3. Auswahlzyklus 2017/2018 b) Wie bewertet die Landesregierung ihr Engagement und ihren Erfolg bei der Durchsetzung der für Thüringen wichtigen kulturpolitischen Belange in der Kultusministerkonferenz? c) Welche konkreten Erfolge für Thüringen wurden erzielt? 27 d) Welche Bedeutung wurde bislang der Kultur und der Kunst in diesem Plenum beigemessen ? Die Fragen b) bis d) werden zusammen beantwortet: In der Kultusministerkonferenz werden keine Einzelinteressen verhandelt, sondern gemeinsame kulturpolitische Belange aller Länder. Insofern sind sämtliche Entscheidungen über kulturpolitische Belange, über die die KMK entschieden hat, und die vorher im Kulturausschuss der Länder gemeinsam vorberaten worden sind, auch im Interesse Thüringens getroffen worden. Insoweit kann nur auf besondere Aktivitäten, die im Interesse aller Länder sind, verwiesen werden. Thüringen hat federführend mit dem Auswärtigen Amt die Handreichung der KMK der Länder , beschlossen am 12.10.2017, zum UNESCO-Welterbe erarbeitet. Basierend auf den Empfehlungen der KMK (ebenfalls von Thüringen maßgeblich formuliert) vom April 2014 und dem auf dem 2015 durchgeführten „Leipziger Symposium“ verhandelten Beschluss „Schritte zur Erzielung der Global Strategy in Deutschland“ wurde der Leitfaden für potentielle Antragsteller und bestehende Welterbestätten mit dem Ziel erstellt, die Welterbeverfahren transparenter zu machen, Zuständigkeiten darzustellen, Verständnis und Akzeptanz der Welterbekonvention zu stärken und einen Beitrag zur Vernetzung der Akteure zu leisten. Thüringen hat aktiv an der Novellierung des Kulturschutzgesetzes mitgewirkt, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Thüringen hat 2017/2018 federführend die dauerhafte Finanzierung der Deutschen Digitalen Bibliothek als das zentrale vollständig in öffentlicher Verantwortung betriebene nationale Zugangsportal für Kultur und Wissenschaft mit dem Bund verhandelt und die Beschlüsse der KMK und MPK vorbereitet. Im vergangenen Jahr hat Thüringen maßgeblich gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz die Etablierung der Kulturministerkonferenz innerhalb der Kultusministerkonferenz durchgesetzt (siehe auch folgende Fragen). Die Koordinierungsarbeit der Kultusministerkonferenz hatte sich bislang mit drei Schwerpunkten befasst: Kunst und Kultur, Schul- und Hochschulpolitik. Da jedoch die Themen der Kultur und Kunst von den anderen beiden Schwerpunkten überlagert wurden und nur vereinzelte Kulturthemen auf der Tagesordnung behandelt werden konnten, entschied die KMK die Einrichtung einer eigenen Kulturministerkonferenz . Diese Kultur-KMK hat zum 01.01.2019 seine Arbeit aufgenommen und dient dem Ziel, den kulturpolitischen Belangen der Länder als Kernstück der verfassungsrechtlich garantierten Kulturhoheit der Länder mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Auch soll ihr Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung verbessert werden. Frage 15: a) Wie bewertet die Landesregierung die ab dem 1. Januar 2019 neu etablierte Kulturministerkonferenz unter dem Dach der Kultusministerkonferenz? Thüringen hat maßgeblich an der Etablierung der Kulturministerkonferenz mitgewirkt. Die KMK hatte im Juni 2018 einstimmig beschlossen, dafür eine länderoffene Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Thüringer Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff einzusetzen. Die AG erarbeitete in mehreren Sitzungen die mit Wirkung zum 01.01.2019 beschlossenen Vorschläge zur Struktur und Organisation. Die Kultur -MK behandelt Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber der Bundesregierung. 28 b) Was verspricht sich die Landesregierung von diesem neuen Plenum und welche Akzente sollen dabei aus Thüringer Sicht gesetzt werden? Die kulturpolitischen Belange der Länder als Kernstück der verfassungsrechtlich garantierten Kulturhoheit der Länder sollen wieder mehr Sichtbarkeit erlangen und ihr Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung verbessert werden sollten. Die zunehmende gesellschaftliche Relevanz der Kulturpolitik macht einen engeren Diskurs der Länder erforderlich. Vorhaben von nationalem Interesse und Maßnahmen, die die Kulturentwicklung der Länder betreffen, sollen zwischen Bund und Ländern künftig besser abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund und für eine bessere Koordination der Belange der Länder haben sich die Länder für diese neue Organisationsstruktur entschieden. Die Kultur-MK bildet Positionen über die Ausgestaltung einer kooperativen Kulturpolitik mit dem Bund wie die Ausgestaltung von Förderprogrammen , den digitalen Wandel im Kulturbereich, Entwicklung von Länderpositionen zum weiteren Umgang mit NS-Raubkunst oder zum Umgang mit Sammlungen aus kolonialem Kontext. Frage 16: a) Auf welcher konzeptionellen Grundlage und auf welchen strategischen Überlegungen basiert die aktuelle Kulturpolitik der Landesregierung? Wesentliche Basis der aktuellen Kulturpolitik ist das Kulturkonzept 2012, der Koalitionsvertrag 2014 und die spartenspezifischen Konzepte. Siehe Antwort zu Frage 1. b) Gibt es eine Gesamtkonzeption und welcher Inhalt liegt ihr zu Grunde? Es wird auf das Kulturkonzept 2012 sowie die in dieser Legislaturperiode entwickelten Konzepte und Perspektiven verwiesen, die laufend umgesetzt werden. Frage 17: a) Welche kulturpolitischen Konzepte für den Freistaat Thüringen wurden seit 2010 erarbeitet ? Siehe Antwort zu Frage 1. b) Welche Konzepte sind in diesem Zeitraum ausgelaufen bzw. haben aus welchen Gründen ihre Gültigkeit verloren? Die Kulturentwicklungskonzeptionen (-entwicklungsplanung) in den Modellregionen Kyffhäuserkreis /Landkreis Nordhausen und Landkreis Hildburghausen/ Landkreis Sonneberg - ein für den ländlichen Raum für Nordthüringen und Südthüringen werden zum 31.03. 2019 abgeschlossen . Die Regionen haben ihre Strategien für die regionale Kulturpolitik geändert und zum Teil stabilere Strukturen geschaffen. Die daraus gewonnenen Erfahrungen insbesondere zu Kooperationen und Netzwerken sollen Vorbild für Entwicklungen in anderen Regionen sein und sind auch z. B. in die „Museumsperspektive 2025“ eingeflossen. Darüber hinaus besteht dazu ein Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern sowie im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „TRAFO 2“ der Bundeskulturstiftung. Die Aussagen zu den Museen im Kulturkonzept des Freistaates Thüringen aus dem Jahr 2012 sind durch das Diskussionspapier Museumsperspektive 2025 und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen aktualisiert worden. Im Rahmen der Lutherdekade 2007- 2017 entwickelte der Museumsverband Thüringen mit seinen Mitgliedsmuseen und der TTG ein gemeinschaftlich koordiniertes Ausstellungs- und Marketingkonzept. 29 Frage 18: Welche neuen konzeptionellen Impulse zur Entwicklung der Kulturlandschaft in Thüringen wurden in der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtages von der Landesregierung entwickelt und umgesetzt? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 19: a) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Kulturentwicklungskonzeption? b) Welche Ergebnisse wurden bislang erzielt? Die Umsetzungsphase wird zum 31.03.2019 abgeschlossen. Nordregion: Aus der Kulturentwicklungskonzeption ging der „Tourismusverband Südharz-Kyffhäuser e.V. hervor. Er ist einer der wichtigsten Anker in der Region und nimmt viele kulturelle Einrichtungen , insbesondere Museen, mit. Inzwischen zählt der Verband mehr als 80 Mitglieder. Er verwaltet eine App „Kultur erwandern“ und eine eigene Homepage https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php/tvsk.html. Um die Kulturelle Bildung und Entwicklung in der Modellregion langfristig zu stabilisieren gelang es 2017 mit der finanziellen Unterstützung des Landes einen »Kulturlotsen« am Kunsthof Friedrichsrode, zu etablieren. Michael Donth übernimmt seither die Vernetzungsarbeit und Kommunikation mit dem Ziel: Ideen, Angebote und Nutzer von Kultureinrichtungen und - institutionen besser zusammen zu bringen, abzustimmen und zu vernetzen. Innerhalb der Umsetzungsphase der Kulturentwicklungskonzeption wurde der Museumsstammtisch initiiert. Einmal im Quartal treffen sich die Vertreter der Museen als kooperativer Verbund in einem ihrer Häuser. Dabei stehen der gemeinsame Austausch, aber auch aktuelle Themen wie Museumspädagogik im Vordergrund. Im Handlungsfeld „Kulturelle Bildung und Partizipation“ wurde 2018 ein Wettbewerb für Kindergärten und Schulen ausgelobt, der künftig alle zwei Jahre stattfinden und das Engagement dieser Einrichtungen im Bereich der kulturellen Bildung würdigen soll. So konnten „Kulturkindergärten “ und „Kulturschulen“ ausgezeichnet werden. Damit wird die Bedeutung und Sichtbarkeit kultureller Bildung in dieser Region unterstrichen. Weiterbildung gewinnt durch den raschen Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Immer wieder fehlen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitarbeiter im Bereich der Kultur, die Themen wie Projektmanagement, Zeitmanagement oder Kreativitätstechniken sowie Fördermittelbeantragung aufgreifen. In der Umsetzung des Konzeptes wurde daher das Format „KulturCampus“ entwickelt. Im Rahmen eines CULTURAL MAPPING wurde hinterfragt, welche Angebote der Kulturellen Bildung wo vorhanden sind und wie diese genutzt werden. 69 Vertreter von Bildungseinrichtungen , Kultureinrichtungen, Touristischen Leistungsträgern, Vereinen und sonstigen Einrichtungen nahmen an der Online-Umfrage teil. Im Durchschnitt stellt jeder Befragte etwas mehr als vier Angebote zur Verfügung. Fast die Hälfte aller Angebote ist im Bereich Musik, Theater und Tanz angesiedelt. Besonders viele Angebote gibt es auch in den Sparten Umwelt, Bildung und Ernährung sowie Geschichte und Museum. Die Netzwerkanalyse brachte außerdem zutage, dass bereits sehr viele Akteure – auch landkreisübergreifend – Beziehungen zu Partnern der Kulturellen Bildung in der Modellregion pflegen oder schon an deren Aufbau arbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Kultur und Wirtschaft wurde außerdem sichtbar gemacht. Über die weitere Unterstützung des Ehrenamtes soll dieses Engagement ausgebaut werden. 30 Südregion: In den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg prägen 18 Museen die Kulturlandschaft. Die überwiegende Zahl der Häuser leidet unter finanziellen und personell zu knappen Ressourcen . Schwerpunkt in der Südregion war daher die Gründung einer Museumsregion. Da die größeren Einrichtungen wie das Dt. Spielzeugmuseum Sonneberg, Naturhistorisches Museum Schloss Bertholdsburg, Hennebergisches Museum Kloster Veßra und Dt. Burgenmuseum Veste Heldburg das Potenzial in sich tragen, Knoten- und Ankerpunkt in den Landkreisen für kleinere Einrichtungen aber auch für weitere Kulturakteure zu sein, sollten diese Häuser strukturell z.B. in Form eines Zweckverbands zusammengeführt werden. Zu der Gründung ist es in dieser Form nicht gekommen. Einerseits hat der Landkreis Sonneberg sich nicht dazu bereit erklärt, Mitglied in diesem Verband zu werden. Andererseits ist eine Überleitung des Museums Kloster Veßra in den Verband finanziell nicht darstellbar. Obgleich die Umsetzungsphase zum 31.03.2019 abgeschlossen wird, werden weitere Überlegungen zu anderen Modellen diskutiert. Das Land unterstützt diese Aktionen weiterhin. Parallel zur den Gesprächen und Arbeitstreffen zur Gründung eines musealen Zweckverbands wurden mit gemeinsamen Projekten der 18 Häuser die Zusammengehörigkeit der Region über Vernetzung nach innen und die Erhöhung der Sichtbarkeit nach außen gestärkt. Im Arbeitskreis Museum, der sich aus den vier Einrichtungen des möglichen Zweckverbands zusammensetzt, wurden diese entwickelt und von diesem begleitet. Insgesamt wurden drei gemeinsame Projekte realisiert. • 2016 wurde das Themenjahr „Papier“ kurzfristig mit kleinen Sonderschauen oder Ausstellungen realisiert. Hinzu kamen museumspädagogische Angebote und Vorträge . • 2017 ging die Botschafterausstellung „Himmel und Erde“ auf Wanderschaft. 18 Museen stellten sich mit je einer Kostbarkeit vor. In nur einem Jahr konnte die Ausstellung an insgesamt zwölf Stationen gezeigt werden: zehn in Museen der beiden Landkreise , zwei in den Landratsämtern der beiden angrenzenden bayerischen Landkreise Coburg und Rhön-Grabfeld. Ein Katalog komplementierte das Angebot. • Der museumspädagogische Kinderführer „Erlebnis Museum. Luki & Mika unterwegs durch Südthüringen“ wurde in 2018 als drittes Projekt realisiert. Zielgruppe des Buches sind Kinder der 1. bis 6. Klasse. Die öffentlichen Bibliotheken haben sich im Zuge der Konzeptionsphase in die Ausarbeitung mit dem Ziel eingebracht, die eigene konzeptionelle Neuausrichtung mit dem KEK-Prozess zu verzahnen. Aufbauend auf dem Bibliotheksentwicklungsplan (BEP), der Aufgabenfelder und Anforderungsprofil von öffentlichen Bibliotheken definiert, orientieren sich die Bibliotheken in ihrem Aufgabenfeld und Verantwortungsbereich an der strukturellen Bedeutung von Grund-, Mittel und Oberzentren. In den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg gibt es in den Mittelzentren die Kreis- und Stadtbibliothek Hildburghausen, die Stadtbibliothek Sonneberg (Kooperationsvereinbarung mit Landkreis Sonneberg) und Stadt-Bibliothek Neuhaus am Rennweg, die die jeweiligen Grundzentren der Region bespielen. Der dritte Themenkomplex, der in der Konzeptionsphase ausgearbeitet wurde, betraf Vereine und sog. Local Heroes, die mit ihrem meist ehrenamtlichen Engagement ihr Umfeld gestalten und bereichern. Die hohe Vereinsdichte in der Region zeigt deutlich, wie sehr die kulturelle Vielfalt im ländlichen Raum und zugleich die Lebensqualität der Menschen vor Ort im Bezugssystem des Ehrenamts verankert sind. Es wurden Museumsstammtische gegründet. Während in Römhild der Ehrenamtsstammtisch bis heute aktiv ist, ist das Projekt im Sonneberger Raum sehr schnell zum Erliegen gekommen. Die angesprochenen Vereine lagen räumlich oft sehr weit auseinander. Mitunter große Wegstrecken zum Treffpunkt verhinderten eine rege Teilnahme. 31 c) Welche Auswertungsergebnisse liegen hinsichtlich der Modellregionen Landkreis Sonneberg /Landkreis Hildburghausen und Landkreis Nordhausen/Landkreis Kyffhäuserkreis vor? Auf die Antwort zu 19 b) wird verwiesen. d) Wie unterstützt die Landesregierung die Erarbeitung und praktische Umsetzung überregionaler Kulturentwicklungskonzeptionen und welche konkreten Erfolge wurden dabei erzielt? Die Landesregierung hat für die Erarbeitung und Umsetzung der Kulturentwicklungskonzeptionen in den Modellregionen Fördermittel bereitgestellt. Die Vorhaben wurden zu 100 % gefördert. Gleiches gilt für diverse Begleitprojekte. Die Projektphasen wurden auch fachlich engmaschig von der Abteilung Kunst und Kultur der TSK begleitet. Hinsichtlich der Ergebnisse wird auf die Antwort zu 21 b) verwiesen. Die Prozesse werden überregional sehr positiv wahrgenommen. Zahlreiche Anfragen aus anderen Bundesländern sowie zuletzt aus der Ukraine hinsichtlich eines Erfahrungsaustausches weisen darauf hin, dass Thüringen mit diesem Format sehr erfolgreich ist und Vorbildfunktion hat. Frage 20: Wie schätzt die Landesregierung die Wahrnehmung der hiesigen Kunst- und Kulturlandschaft im Bundesgebiet ein? Thüringen wird als Land mit einer reichen, außerordentlich dichten und vielfältigen Kulturlandschaft wahrgenommen. Kulturelle Institutionen von nationaler Bedeutung und „große Namen“ stehen dafür (siehe auch ausführlicher Kulturkonzept 2012). In der Kulturpolitik wird das große Engagement zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur gewürdigt und die konzeptbasierte Kulturpolitik als Beispiel für entsprechende Ansätze in anderen Bundesländern herangezogen. Dies gilt z.B. für die Theaterperspektive 2025, für die Museumsperspektive 2025 oder auch die modellhafte Förderung der Kulturentwicklungskonzeptionen für den ländlichen Raum, die als Vorbild für das Programm „TRAFO“ der Kulturstiftung des Bundes dienen . Der Umgang und Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur und dem SED –Unrecht gilt als beispielhaft. Nicht zuletzt trägt auch das starke finanzielle Engagement der Landeregierung zur Wahrnehmung der Kunst- und Kulturlandschaft bei, was sich in dem zweithöchsten Pro-Kopf-Aufwand der Flächenländer spiegelt (Kulturfinanzbericht 2018, siehe S. 25). Entsprechend der Publikation „Kulturindikatoren auf einen Blick – Ein Ländervergleich“, die als Gemeinschaftsproduktion der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder herausgegeben wurde, werden die Thüringer Museen überdurchschnittlich oft besucht. Während der Bundesdurchschnitt hier im Jahr 2016 bei 1,4 Besuchen pro 1 000 Einwohnern lag, betrug dieser Wert in Thüringen 2,1 und wurde nur in Bremen mit 2,3 und in Berlin mit 4,6 übertroffen . Frage 21: Wie bewertet die Landesregierung die internationale Wahrnehmung der Kunstund Kulturlandschaft Thüringens? Kulturelle Institutionen wie die Wartburg, die Welterbestätten der Klassik und des Bauhauses in Weimar oder Städte wie Erfurt mit ihrem gut erhalten mittelalterliche Kern und Dom mit St. Severin sind weit über Thüringen bekannt und locken jährlich millionenfach Touristen nach Thüringen. Diese Stätten sowie die Gedenkstätte Buchenwald werden in zahlreichen ausländischen Reiseführern beschrieben. Themenjahre und Ereignisse wie das Reformationsjahr 2017 oder das Bauhausjahr 2019 tragen zur internationalen Wahrnehmung bei. Dieses hatte sich auch durch den Anstieg ausländischer Gäste im Reformationsjahr 2017 gezeigt. 32 Frage 22: a) Was hat die Landesregierung unternommen, um Thüringen als einen Kulturleuchtturm in der Bundesrepublik Deutschland zu vermarkten? b) Welche Vermarktungsstrategien gibt es? Die Fragen a) und b) werden zusammen beantwortet: Bezüglich der Antwort auf die Frage 22 ist auf die Antworten der Fragen 26 und 27 zu verweisen . Hier wird die neu ausgerichtete Vermarktungsstrategie gemäß Tourismusstrategie Thüringen 2025 (kulturspezifische Leitprodukte Weimar und Wartburg) erläutert und ebenso auf den intensiven Fokus bezüglich des Kulturtourismus in den vergangenen wie auch künftigen Jahren über die Themenjahre und Kampagnen (2017: 500 Jahre Reformation, 2019: 100 Jahre Bauhaus, 2020 Musikland Thüringen) verwiesen. Mit Landesausstellungen, Nationaler Ausstellung, neuen Museen wie Lutherhaus oder Bauhaus-Museum wurde und wird Thüringen als Kulturland etabliert und international vermarktet. Hier arbeiten die Thüringer Tourismusgesellschaft mbH und die Kultureinrichtungen ebenso wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und die Thüringer Staatskanzlei effektiv und synergetisch zusammen. Insbesondere die Steigerungen der letzten Jahre im Reisegebiet der Thüringer Städte mit besonderen kulturellen Orten und Einrichtungen zeugen auch von einer entsprechenden Wirkung der Marketingaktivitäten. Darüber hinaus haben die die Thüringer Tourismus GmbH, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und die Thüringer Staatskanzlei in dieser Legislatur viele neue gemeinsame Projekte auf den Weg gebracht, die dieses Ziel unterstützen sollen. Beispielhaft seien gemeinsame Publikationen etwa mit dem Landesmarketing zum Bauhaus Jubiläum, eine deutschlandweite OOH-Kampagne zur Eröffnung des Bauhaus -Museums in Weimar oder eine deutschlandweite Anzeigenkampagne genannt. Frage 23: a) Was hat die Landesregierung unternommen, um Thüringen mit anderen europäischen und außereuropäischen Kulturpartnern zu vernetzen? Siehe auch die Antwort zu Frage 13. Eine interessante Plattform, um Netzwerkmöglichkeiten zu schaffen und konkrete Projekte auf den Weg zu bringen, ist die Mitarbeit im European Regions Research and Innovation Network (ERRIN). Im Rahmen von Veranstaltungen des Netzwerks und Partneranfragen konnten verschiedene Akteure aus Thüringen von Vernetzungsaktivitäten profitieren. Seitens der Landesregierung werden Kulturprojekte als Möglichkeiten genutzt, mit Partnern in Ländern außerhalb der EU in Kontakt zu treten und Verbindungen aufzubauen. Beispielhaft hierfür sind folgende geförderte Maßnahmen: Russland • Cranach-Ausstellung im Puschkin-Museum Moskau 3 – 5/2016 • Sonderausstellung „Das Puschkin-Museum Moskau zu Gast – Meisterwerke der französischen Kunst“ im Herzoglichen Museum Gotha 5 – 8/2017 • Konzertreise eines Männerchores aus Kasan durch Thüringen (Erfurt und Gera) 9/2017 • Ausstellung über den Mühlhäuser Architekten August Stüler in Kaliningrad 9/2017 (Abt. 4/TSK) Belarus 33 • Gastspielreise des InterCoral Jena e.V. nach Belarus 10/2018 im Rahmen des Projektes „Austausch und Versöhnung“ Niederlande • Das Bauhaus zu Gast im Boijmans und Hius Soneveld, Rotterdam • Konzert Bachwochen in Rotterdam Darüber hinaus werden immer wieder internationale Partnerschaften und Kooperationen zwischen den Kultureinrichtungen unterstützt. So hat beispielsweise die Klassik Stiftung Weimar eine Vielzahl von internationalen Kooperationen und Projekten, die auch durch die Auslandsreisen des Ministerpräsidenten in die USA, nach Israel und in die Niederlande neu angeregt und unterstützt werden. b) Welche Projekte, Programme und Initiativen gibt es, die den Austausch auf dem Gebiet Kultur/Kunst zwischen Thüringen und seinen Partnerregionen sowie nach Kenntnis der Landesregierung zwischen Thüringer Kommunen und ihren internationalen Partnerkommunen befördern? Es werden beispielhaft folgende Projekte genannt: • Interreg Projekt „Europäische Kulturroute der Reformation“ https://www.interregcentral .eu/Content.Node/ECRR.html. • Ein Beispiel aus der letzten Förderperiode ist das Programm für einen gemeinsamen Design-Wettbewerb „ADREAM“ mit der Thüringer Partnerregion Picardie (jetzt „Hauts-de-France“), um den kulturellen Austausch der Partnerregionen zu stärken. • Weimarer Dreieck – zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Polen Trinationales Chortreffen im Zeichen des Weimarer Dreiecks – Projekt des Thüringer Studierendenwerkes. • INTERREG-Projekt „Kulturweg der Vögte“ Ziel: touristische Erschließung der grenzüberschreitenden Region Vogtland/Egerland, Stärkung der gemeinsamen kulturellen Identität, Bezug: kulturhistorische Tradition der Vögte in Ostthüringen, Westsachsen und West- böhmen EU-Förderung: 1,76 Mio.€ (2016-2019) Projektleiter: Ulrich Jugel Projektpartner: futurum Vogtland e.V. (leadpartner), Euregio Egrensis AG Sach- sen/Tschechien, Landkreise u.a. Ergebnisse: Wanderausstellung „Kulturweg der Vögte“ existiert schon, Buch „Kultur weg der Vögte – Das historische Vogtland neu entdecken“ ist bereits zweisprachig ent- standen, aber noch nicht im Handel erhältlich. • INTERREG-Projekt „Europäische Kulturroute der Reformation“ (ECRR) Ziel: Förderung Kulturtourismus, Stärkung gemeinsamer kultureller Identität, Zertifizie- rung der Route durch Europarat Bezug: Reformationskulturerbe Mitteleuropa (Österreich, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Italien, Polen, Slowenien) EU-Förderung: 1,9 Mio.€ (2016-2019) Projektpartner: 12 Partner aus 7 Länder, Thüringer Leadpartner: Thüringer Landgesell - schaft mbH, Kirche und Tourismus e.V. (mit Stand beim Europafest) Ergebnisse: Multimedia-Informationspunkte, Informationstafeln, Handy-App, Website 34 Die Fortentwicklung der Beziehungen zu den Partnerregionen und Schwerpunktregionen wird durch die Einbindung von Kulturschaffenden oder die Schaffung von kulturellen Höhepunkten ergänzt: Malopolska • Ausstellung „Harmonie & Dissonanz“ (moderne Malerei) der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz in Thüringen und in der TLVB (9/2017, 5/2018, 9/2018) • Biennale des politischen Plakats (IJBS Auschwitz) im EIZ 6/2014 • Jugendmusikprojekt der Landesmusikakademie Sondershausen Musikschüler aus Thüringen und Kleinpolen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2018 • Ausstellung „Industrie & Holocaust“ der Gedenkstätte Topf & Söhne Hauts-des-France • Kunstprojekt „Green-Space – Le jardin souterrain“ aus Anlass 50. Jahrestages des Abschlusses des Elysée-Vertrages von 10/2013 bis 01/2014 in Pariser Metro • Deutsch-Französisches Filmtreffen 11/2018 in Erfurt • Gedenkkonzert zum Ende des 1. Weltkrieges mit einem französischen Gast Chor gemeinsam mit dem InterCoral Jena e.V. im Rahmen des Projektes „Austausch und Versöhnung“ 11/2018 • In Planung Bauhaus-Ausstellung in Lille (Ausstellungsort und -zeit werden derzeit geprüft) Weimarer Dreieck • seit 2014 jährlich trilaterales musikalisches Kinder-Projekt „Weimarer Dreieckchen“ des Weimarer Dreieck e.V. (mit Unterstützung der TSK) Ungarn • Vernissage „Ungarische Kunst der Moderne“ in Schmalkalden (Ref. 42) Frage 24: a) Welche europäischen/internationalen Austauschprogramme für Kulturschaffende und - Stipendiaten existieren? Die kulturelle Zusammenarbeit in Europa wird für den Programmzeitraum 2014-2020 (1,46 Mrd. €) durch das Förderprogramm KREATIVES EUROPA unterstützt. Zentrales Anliegen des Programms ist die Förderung von grenzübergreifenden Projekten aus dem Kultur- und Kreativbereich. Das Programm unterstützt eine Reihe von Wettbewerben der EU in den Bereichen Kulturerbe , Architektur, Literatur und Pop-Musik. Darüber hinaus werden im Rahmen des Programms die Initiativen Kulturhauptstadt Europas und Europäisches Kulturerbe-Siegel gefördert . Antragsteller aus Deutschland können sich bei der Kulturkontaktstelle (Creative Europe Desk/CED) informieren. Die Bundesrepublik vergibt jährlich Auslandsstipendien für Literatur, Musik (Komponisten), Bildende Kunst und Architektur. Studienorte sind die Villa Massimo in Rom, die Casa Baldi in Olevano, das Deutsche Studienzentrum in Venedig und die Cité Internationale des Arts in Paris. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl europäischer und internationaler Austauschprogramme auch privater Stiftungen und weiterer Träger. 35 b) Welche konkreten Ergebnisse wurden bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung des Kulturaustausches insbesondere mit Mittel- und Osteuropa erzielt? Der Koalitionsvertrag bleibt hier allgemein bei einem Satz. Die Thüringer Staatskanzlei, Referat 3B 4 hat sich bemüht, die Aktivitäten mit den Partnerregionen in Mittel- und Osteuropa auch mit Kulturprojekten u. ä. Maßnahmen zu ergänzen. Auf die Beantwortung der Fragen 12 und 23 wird hier verwiesen. Besonders erwähnenswert sind die in der Antwort zu Frage 23 dargestellten Projekte mit den Partnerregionen Malopolska und Ungarn. Die Stiftung Schloss Friedenstein pflegt einen engen Austausch mit dem Puschkin Museum Moskau, das für 2020 eine Ausstellung mit Gothaer Flugblättern plant. 2017 fand die Ausstellung „Das Puschkin-Museum Moskau zu Gast – Meisterwerke der französischen Kunst" statt und im Jahr 2016 wurde im Puschkin-Museum die Ausstellung „Die Cranach-Familie. Zwischen Renaissance und Manierismus“ mit Gothaer Werken gezeigt. Frage 25: a) Wie definiert die Landesregierung das kulturelle Erbe einer durch Migration geprägten Gesellschaft? Wie verändert sich dieses Erbe? Das kulturelle Erbe umfasst die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter; es war und ist immer im Kontext der gesellschaftlichen Verhältnisse und Prozesse zu betrachten . Bedeutende kulturelle Leistungen einer Gesellschaft sind i. d. R. das Ergebnis eines transkulturellen Austausches. Kulturelle Identitäten sind nie abgeschlossene, sondern ständig verändernde Prozesse wie ein Blick in die Geschichte Thüringens zeigt. So präsentieren u. a. die Museen mit ihren Sachzeugnissen anschaulich lebendige Geschichte mit überregionalen und internationalen Entwicklungen und Ereignissen. Unsere Gesellschaft verändert sich derzeit sehr schnell und mannigfaltig und stellt die Menschen nicht nur in Thüringen oder Deutschland, sondern auch in Europa und der gesamtem Welt vor bedeutende Herausforderungen. Mit der Frage, wie das Land Thüringen mit einer zunehmend von Zuwanderung geprägten Gesellschaft umgehen möchte, beschäftigte sich das 2017 vom Kabinett verabschiedete Integrationskonzept ausführlich. Zur Integration wird ausgeführt, dass diese „nicht als ein Zustand, sondern als ein fortlaufender , dynamischer und vor allem sich wechselseitig vollziehender Prozess zu verstehen [ist]. Dieser Prozess betrifft alle Menschen in unserem Land, nicht nur die Menschen, die zu uns gekommen sind […]. Alle diese Menschen gestalten in gemeinsamer Verantwortung die Gesellschaft , in der sie leben wollen, indem sie einander annehmen. Niemand von ihnen muss seine Identität, Kultur oder Religion aufgeben, weil Integration keine einseitige Anpassung bzw. Assimilation – gleich in welche Richtung – ist. […] Die wichtigste Leitlinie für die Integrationspolitik der Landesregierung ist die Ermöglichung der Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.“ (S. 9) Diese Entwicklung prägt auch unseren Umgang mit dem kulturellen Erbe, denn es ist nicht starr und fest, sondern muss stets neu interpretiert und vermittelt werden. Migration war und ist schon immer ein Teil des kulturellen Erbes gewesen. Gerade in einer Gesellschaft wie unsere, in der ethische Werte wie Freiheit, Demokratie und Gleichheit gesetzlich verankert sind, kann man die Gemeinsamkeiten, die kulturelle Vielfalt bietet, als Chance begreifen. 36 Unser kulturelles Erbe ist einem ständigen Wandlungsprozess unterworfen, der offen sein sollte für neue kulturelle Entwicklungen und Interpretationen. b) Ergibt sich daraus für die Landesregierung ein Handlungsbedarf und wenn ja, in welcher Form? Die Landesregierung hat die Aufgabe, den Menschen in unserem Land bei diesen unterschiedlichen Veränderungs- und Gestaltungsprozessen zu unterstützen. In dem 2017 vom Kabinett verabschiedeten Thüringer Integrationskonzept hat die Thüringer Landesregierung die Handlungsbedarfe in den im Konzept definierten Handlungsfeldern der Integrationspolitik identifiziert. Neben den konkret verfolgten Zielen und erforderlichen Maßnahmen wurden dazu Aktionspläne erarbeitet. Das bedeutet auch, dass lokales und regionales kulturelle Erbe immer eine wichtige Rolle für unser Kulturverständnis spielen wird. Gleichzeitig bedarf es auch Mut und Offenheit, sich nationalen, europäischen und globalen Kulturformen nicht zu verschließen, sondern als gemeinsames kulturelles Erbe zu begreifen. Besonders unsere Bildungs- und Kultureinrichtungen müssen sich diesen Herausforderungen stellen und sowohl inhaltlich als auch methodisch zeitgemäße Interpretationsräume und Vermittlungsangebote schaffen. Der im Jahr 2019 in Thüringen stattfindende Kongress „Kinder zum Olymp“ wird sich daher auch mit dem Thema des kulturellen Erbes beschäftigen. Hierbei werden wichtige zukunftsweisende Anregungen und Handlungsempfehlungen für die Kultur- und Bildungseinrichtungen , aber auch für Experten aus Politik, Forschung und Verwaltung erwartet. Frage 26: Welchen Stellenwert hat der Kulturtourismus in der Kultur- und Wirtschaftspolitik der Landesregierung? Der Kulturtourismus hat in Thüringen einen hohen Stellenwert in der Kultur- und Wirtschaftspolitik . Dem Kulturtourismus wird ein hohes Wachstumspotenzial bescheinigt. Thüringens kulturelle Leistungen – von Reformation über Klassik bis Bauhaus – bündeln sich in einer einzigartigen Dichte und prägen die deutsche sowie die europäische Gesellschaft bis heute. Der besondere Fokus auf den Kulturtourismus spiegelt sich auch in der Neuausrichtung des Tourismusmarketings wieder, welches in der Tourismusstrategie Thüringen 2025 verankert wurde. Zwei der vier definierten Leitprodukte beziehen sich explizit auf den Kulturtourismus. Dies sind zum einen Weimar, mit dem Reisemotiv „Kennerschaft“, und zum anderen die Wart-burg, mit dem Reisemotiv „Faszination“. Ziel ist es, über diese sogenannten herausragenden Schaufensterprodukte Gäste nach Thüringen zu locken und sie über die zugehörigen Kompetenzbeweise für Thüringen zu begeistern und dauerhaft zu gewinnen. Frage 27: a) Wie und mit welchem Erfolg hat die Landesregierung die Chancen und Potentiale der Thüringer Kulturlandschaft für eine positive Entwicklung des Kulturtourismus im Besonderen und des Tourismus im Allgemeinen genutzt? Thüringen punktet mit einer einzigartigen und attraktiven Kulturlandschaft, die Thüringer Städte mit ihrem starken historischen Profil. Das reiche kulturelle Erbe auf engstem Raum, verbunden mit namhaften Persönlichkeiten, sind ein Alleinstellungsmerkmal und werden konsequent zur zielgruppenspezifischen Marktbearbeitung genutzt, um die Attraktivität des Reiselandes Thüringen im In- und Ausland zu stärken. Vor diesem Hintergrund richteten sich 37 Themenjahre und Kampagnen des Thüringer Tourismus in den vergangenen (und auch kommenden) Jahren vorrangig an Kulturthemen aus: 2009 90 Jahre Bauhaus 2011 Liszt 2013 Wagner 2015 Cranach 2016 Ernestiner 2017 500 Jahre Reformation 2019 100 Jahre Bauhaus 2020 Musikland Thüringen Investitionen und Engagement in Attraktionen und Veranstaltungsreihen (z.B. Neueröffnung Herzogliches Museum und Lutherhaus, die Ausstellungen zu Liszt, Cranach und den Ernestinern , Nationale Ausstellung Luther, Etablierung der Thüringer Schlössertage und Liszt Biennale usw.) waren zudem erfolgversprechende Faktoren im touristischen Storytelling, in Gästegewinnung und -bindung. Die Ankünfte und Übernachtungen im Bereich Städte- und Kulturtourismus sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Überblick Ankünfte im Bereich Städtetourismus (Reisegebiet „Thüringer Städte“): 2009 + 5,8 % 2011 + 0,8 % 2013 + 2,4 % 2015 + 5,5 % 2016 + 3,9 % 2017 + 4,7 % b) Wie gestalten sich die Besucher- bzw. Übernachtungszahlen in der Tourismusbranche seit 2010 (bitte pro Jahr aufführen)? Siehe Übersicht in der Anlage. Zu den Jahren 2011 und 2012 wird auf Folgendes hingewiesen: Aufgrund gesetzlicher Änderungen basieren die Ergebnisse ab dem Berichtsmonat Januar 2012 auf Meldungen von Beherbergungsstätten mit mindestens zehn Betten /Schlafgelegenheiten sowie von Campingplätzen mit mindestens zehn Stellplätzen (bis 2011 ab 9 Betten bzw. ab 3 Stellplätzen). Bei den Veränderungsraten 2012 zu 2011 wurden programmtechnisch die Vorjahresergebnisse 2011 angepasst. c) Welche Nachweise können dabei eindeutig einem kulturtouristischen Besuchsanlass zugeordnet werden (bitte pro Jahr aufführen)? Eine eindeutige Zuordnung der erhobenen Besucher- und Übernachtungszahlen zu kulturtouristischen Besuchsanlässen ist nicht möglich. 38 B. Finanzierung Frage 28: Wie viel öffentliche Mittel werden in Thüringen jährlich insgesamt für Kultur und Kunst ausgegeben (bitte für jedes einzelne Jahr von 2010 bis 2018 angeben)? Land* Kommunen** Summe Jahr Ist Ist Ist 2010 129.569.134,41 € 166.445.956 € 296.015.090,41 € 2011 135.201.670,41 € 178.847.861 € 314.049.531,41 € 2012 128.307.479,46 € 174.953.217€ 303.260.696,46 € 2013 146.195.390,47 € 187.242.757 € 333.438.147,47 € 2014 148.895.499,88 € 181.751.314 € 330.646.813,88 € 2015 150.042.960,94 € 179.289.677 € 329.332.637,94 € 2016 153.343.128,17 € 188.826.430 € 342.169.558,17 € 2017 156.750.534,34 € 190.657.493 € 347.408.027,34 € Soll 2018* 168.305.200,00 € Angaben liegen noch nicht vor 168.305.200,00 € * Ausgaben in den Funktionen 181 (Theater),182 (Musikpflege),183 (Museen, Ausstellungen, Sammlungen ),186 (nichtwissenschaftliche Bibliotheken),187 (Sonstige Kulturpflege),188 (Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten),195 (Denkmalschutz und -pflege) ** Ausgaben im Einzelplan 3 ohne UA 310 (wissenschaftliche Museen), 323 (Zoologische und botanische Gärten), 350 (Volkshochschulen), 355 (Sonstige Volksbildung) und 360 (Naturschutz und Landschaftspflege ) Frage 29: Wie haben sich die Landesausgaben für Kultur seit 2013 entwickelt (bitte pro Jahr und Ressort angeben)? Jahr EPL Ist Summe nach Jahren 2010 04 129.569.134,41 € 129.569.134,41 € 2011 04 135.201.670,41 € 135.201.670,41 € 2012 04 128.307.479,46 € 128.307.479,46 € 2013 02 654.771,76 € 2013 04 145.499.381,73 € 2013 18 41.236,98 € 146.195.390,47 € 2014 02 957.245,71 € 2014 04 147.898.636,21 € 2014 18 39.617,96 € 148.895.499,88 € 2015 02 150.040.905,84 € 2015 18 2.055,10 € 150.042.960,94 € 2016 02 153.067.064,09 € 2016 16 186.566,60 € 2016 18 89.497,48 € 153.343.128,17 € 2017 02 156.506.112,12 € 2017 16 185.007,37 € 2017 18 59.414,85 € 156.750.534,34 € Soll 2018 02 168.074.100,00 € 39 Soll 2018 16 161.100,00 € Soll 2018 18 70.000,00 € Soll 2018 17 10.000.000,00 €* 178.305.200,00 € Ausgaben in den Funktionen 181,182,183,186,187,188,195 * Wegen der Vergleichbarkeit zu den Ausgaben der Vorjahre im Jahr 2018 zzgl. Kulturlastenausgleich, Fkt. 129 Frage 30: Aus welchen Gründen hat die Landesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - bislang kein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Thüringen eingebracht? Es gibt keinen rechtlich zulässigen Regelungsgehalt, der über das, was das Haushaltsgesetz und die Richtlinie für Kultur und Kunst bereits regeln, hinausgeht. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zur Frage 31 verweisen. Frage 31: a) Wie hat die Landesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätssicherung der Kulturförderung umgesetzt? Eine solche Qualitätssicherung findet über die Arbeit der Fachbeiräte und seit 01.01.2014 über die Regelungen zur Erfolgskontrolle anhand der Leistungsziele statt. b) Welche konkreten Regelungen wurden auf den Weg gebracht? Weitere Regelungen wurden aufgrund der Wirksamkeit der zum 01.01.2014 eingeführten Regelungen nicht auf den Weg gebracht. Frage 32: Welche neuen Modelle – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – wurden von der Landesregierung initiiert, um die Projektförderung im Rahmen des geltenden Zuwendungsund Haushaltsrechts stärker an den Bedürfnissen der Kultureinrichtung zu orientieren? Die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur wird seit 2019 bei der Kulturstiftung gebündelt , damit die bislang oft parallelen Verfahren bei TSK und Kulturstiftung in einem Verfahren gebündelt werden. Darüber hinaus wurden die mit dem Kulturkonzept angestoßenen Vereinfachungen wie etwa die Möglichkeiten der Festbetragsfinanzierung bei Geschäftsstellen , die Einführung von Pauschalen und die Vereinfachung der Mitteilungspflichten durch ein einheitliches Mitteilungsformular erfolgreich eingeführt. Beibehalten wurde die große Flexibilität der Kulturförderung der TSK durch weite Fördermöglichkeiten ohne feste Eigenanteile. Der seit 1999 existierende sog. Feuerwehrtopf der LAG Soziokultur Thüringen e. V., mit dem schnell und unbürokratisch Mittel für die Mitgliedsvereine ausreicht werden können, wurde im Rahmen einer Modellphase erweitert: • bessere finanzielle Ausstattung • Nutzung auch für Nicht-Mitglieder der LAG • Ausweitung des Fördergegenstandes (nicht nur für „Notfälle“) • mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der LAG und dadurch Stärkung der Soziokultur in Thüringen insgesamt 40 Frage 33: a) Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der beiden Förderprogramme für Projektmanager im Kulturbereich und für Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich? Die Förderprogramme für „kulturelle Leitungskräfte (vorher: Projektmanager) und „jugendkulturelle Fachkräfte“ sind eine wichtige Säulen der Kultur im Freistaat und in ihrer Art einzigartig in Deutschland. Sie wirken in die geographische Fläche und fachliche Breite hinein. Sie haben zu einer Professionalisierung der kulturellen Einrichtungen geführt und leisten wichtige Funktionen der Vernetzung und Qualitätssicherung. Beide Programme haben sich zum „Rückgrat“ der freien Kulturarbeit entwickelt. b) Was wurde von der Landesregierung unternommen, um diese Programme weiter auszubauen ? Zum 01.01.2017 traten die Neufassungen beide Förderrichtlinien in Kraft. Bestandteil der Neufassungen war insbesondere die Vergütungsanpassung für die kulturellen Leitungskräfte und die Erhöhung des Festzuschusses für die jugendkulturellen Fachkräfte. Das monatliche Bruttogehalt für die Leitungskräfte wurde stufenweise angehoben (ab 01.01.2017 auf 2.800,00 € und ab 01.01.2018 auf 3.000,00 €). Der Festzuschuss für die Fachkräfte wurde ebenfalls in 2 Stufen erhöht (ab 01.01.2017 auf 1.650,00 € und ab 01.01.2018 auf 1.800,00 €). Frage 34: a) Wurden die beiden Förderprogramme von der Landesregierung evaluiert und wenn ja, wann zuletzt und mit welchem Ergebnis? b) Ist eine gemeinsame Auswertung dieser Ergebnisse zusammen mit den Antragsstellern vorgesehen? Die Fragen zu a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Die Evaluierung erfolgt regelmäßig im Rahmen des Haushaltscontrollings. Der jährliche Controllingbericht für das jeweilige Förderprogramm ist dem Thüringer Rechnungshof vorzulegen . Ausweislich der letzten Berichte wurden die Ziele der Förderprogramme im Wesentlichen von allen Antragsstellern erreicht. Im Rahmen der Zielerreichungskontrolle konnte evaluiert werden, dass alle Zuwendungsempfänger in Netzwerken arbeiten, die in vielen Fällen noch erweitert oder gefestigt werden konnten. Ohne die Förderung der Beschäftigung von Leitungs- bzw. Fachkräften hätten die Ziele der Förderrichtlinien nicht oder nicht im vollen Umfang erreicht werden können. Nur die kontinuierliche Beschäftigung sicherte die Zielerreichung. Da die freien Träger der Kulturarbeit auch weiterhin neben den wenigen Festangestellten auf Honorarkräfte, Freiwillige im Kulturellen Jahr und geringfügig Beschäftigte angewiesen sind, konnte mit den beiden Förderprogrammen eine personelle Kontinuität und zugleich eine Anleitung für die wechselnden Arbeitnehmer und Freiwilligen gewährleistet werden. Dies führte nicht zuletzt auch zu einer Steigerung der Qualität und Quantität der durchgeführten Projekte. Die Kontinuität der Förderung hat regelmäßig zur Konsolidierung der kulturellen Infrastruktur beigetragen. Durch die hohe Qualität und Quantität der durchgeführten Projekte konnte wiederum eine besondere öffentliche Wirkung (regional, landesweit und teilweise international) erreicht werden. Die Wirkungskontrolle ergab, dass die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften und Dachverbände landes- und bundesweit ausstrahlt. Die Landesverbände sind in den Gremien und Mitgliederversammlungen der Bundesverbände vertreten und finden dort regelmäßig Gehör. Durch das Förderprogramm werden unterschiedliche kulturelle Sparten (Musik, Soziokultur, 41 Freie Theater, Literatur, Bildende Kunst, Jugendkultur und Tanz) bedient, wobei auch kulturelle Leuchtturmprojekte im ländlichen Raum im Zuge der Förderung bedacht wurden. Die vorgeschriebene Erfolgskontrolle erfolgt aber auch einzelfallbezogen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sowie im Rahmen der Vergabeentscheidung für kommende Förderperioden unter Einbeziehung der Fachreferate und unabhängiger Fachbeiräte. Im Jahr 2015 fanden zudem vier Arbeitstreffen mit Kulturakteuren zur Evaluation und Weiterentwicklung beider Programme statt. In diesem externen Evaluierungsprozess wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die mit den Vertretern der Landesverbände sowie des Thüringer Kulturrates erörtert, weiterentwickelt und hinsichtlich der Umsetzbarkeit überprüft wurden. Im Ergebnis ist es gelungen, die Haushaltsmittel für beide Programme deutlich zu erhöhen und für nachfolgende Jahre zu verstetigen. Die angestrebten Verfügungsanpassungen konnten schrittweise umgesetzt werden. Die im Landeshaushalt etatisierten Verpflichtungsermächtigungen ermöglichten es zudem, dass abschließende Förderentscheidungen getroffen und die Bewilligungen gegenüber den Antragstellern ausgesprochen werden konnten. Damit erhielten ab der Förderperiode 2016/2017 erstmalig alle Zuwendungsempfänger Planungssicherheit für eine Förderperiode von zwei Jahren. Dies wurde für die Haushaltsjahre 2018/2019 fortgesetzt. Frage 35: Welche Maßnahmen wurden seit 2013 im Rahmen des Projektmanagerprogramms unterstützt (bitte Aufschlüsselung nach Jahren, geförderter Institution, Fördervolumen , Stellen umgerechnet in Vollzeitäquivalenten und beantragten Stellenumfang)? Siehe Tabelle in der Anlage. Frage 36: Wie haben sich die kommunalen Ausgaben für Kultur seit 2013 entwickelt (bitte Angabe der Gesamtausgaben pro Jahr)? Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik belaufen sich die Bruttoausgaben für Kultur im Einzelplan 3 (ohne UA 310, 323, 350, 355 und 360) in den Jahren 2013 – 2017 wie folgt: 2013: 187.242.757 € 2014: 181.751.314 € 2015: 179.289.677 € 2016: 188.826.430 € 2017: 190.657.493 € Frage 37: Wie gestalten sich die Ausgaben für Kultur in den einzelnen Kommunen seit 2013 (bitte Angabe der jährlichen Ausgabenhöhe der einzelnen Kommunen für jedes Jahr und als prozentualer Anteil des jeweiligen kommunalen Gesamthaushaltes [„Kulturquote“])? Die entsprechenden Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik sind der Anlage zu entnehmen . Frage 38: a) Wie bewertet die Landesregierung die Einführung des Kulturlastenausgleichs? 42 Eine Evaluation aus dem Jahr 2015 (vgl. Kleine Anfrage Nr. 846) ergab in Auswertung der Antworten der Kommunen, dass der Kulturlastenausgleich als erfolgreiches Instrument fortgeführt werden sollte. Die Ausreichung als Zuwendung wurde von den meisten Kommunen jedoch als zu aufwendig kritisiert und die Vereinfachung der Ausreichung analog anderer Regelungen im KFA angeregt. In Gleichbehandlung zum Kurorte-Lastenausgleich wurde auch der KLA mit dem Haushalt 2018/19 in den KFA überführt und wird künftig nicht mehr als Zuwendung, sondern auf der gleichen Berechnungsgrundlage als Pauschale ausgereicht werden. Zudem hat der TRH anlässlich seiner Prüfung im Jahr 2017 festgestellt, dass die Förderung im Wege des Zuwendungsrechts ein aufwendiges Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren sowie Controlling bedinge und gab daher zu bedenken, dass eine Zuweisung auf Grundlage des Zuwendungsrechts hier einen nicht zielführenden Verwaltungsaufwand schafft. Das auf künftige Ausgaben gerichtete Zuwendungsrecht sei nicht das geeignete Instrument , Belastungen aus der Vergangenheit auszugleichen. In Umsetzung des § 22 d ThürFAG wurde 2018 eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen, die neben der grundlegenden Änderung von einer Zuwendung aus dem Kapitel 0208 zu einer Zuweisung nach § 22 d ThürFAG redaktionelle Änderungen zur Klarstellung der Berechnungsgrundlagen aufgreift. Mit dieser neuen VV wurden die Anregungen aus der Evaluierung umgesetzt. b) Inwiefern sollte dieser reformiert werden? Da der Kulturlastenausgleich erst im Jahr 2018 reformiert wurde und hierzu noch keine Erfahrungswerte vorliegen, wird derzeit kein Reformbedarf gesehen. c) Ist der Kulturlastenausgleich ausreichend finanziert? Die derzeitige Finanzierung des KLA konnte mit dem Doppelhaushalt 2018/19 um je 1 Mio. € auf 10 Mio. €/Jahr angehoben werden. Diese Finanzierung wird im Verhältnis zum Gesamthaushalt als Mindestausstattung angesehen. Frage 39: Welche Erfahrung hat die Landesregierung mit der Übertragung des Kulturlastenausgleichs in den Kommunalen Finanzausgleich? Da der Kulturlastenausgleich erst im Jahr 2018 in den Kommunalen Finanzausgleich überführt wurde, liegen diesbezüglich noch keine Erfahrungswerte vor. Frage 40: Welche Bundesprogramme bzw. vom Bund finanzierte Maßnahmen zur Förderung von Kultur und Kunst gibt es, die in Thüringen zum Einsatz kommen? Zunächst wird auf die Beantwortung zur Frage 10 c) und d) verwiesen. Darüber hinaus kommen folgende Programme in Betracht: 360 ˚Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt Institutionen aus den verschiedenen künstlerischen Sparten, die sich in ihrem Bereich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen befassen. So sollen Einwanderung und kulturelle Vielfalt sowohl als Chance als auch als kontroverse Themen begriffen werden, die in der eigenen Kultureinrichtung und gleichzeitig in die Stadtgesellschaft getragen werden sollen. 43 K ²- Kulturnetzwerke in Kommunen und Regionen Ausgewählte Kommunen und Regionen werden durch das BMBF beim Aufbau nachhaltiger Kulturnetzwerke unterstützt. Ziel soll es sein, dass durch die Vernetzung und den konzeptionellen Austausch der Partner aus kommunaler Verwaltung und Kultureller Bildung mehr Bildungsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit der teilnehmenden Kommunen geschaffen wird. Kulturagenten für kreative Schulen In einer vierjährigen Modellphase und einer ebenso langen Transferphase haben sich ca. 60 allgemein bildende Schulen an diesem Programm in Thüringen beteiligt. Ziel ist die kulturelle Aktivierung, Partizipation, Kulturraumvernetzung und Schulentwicklung sowie die Verstetigung von Angeboten der kulturellen Bildung in und außerhalb der Thüringer Schulen. Programm LandKULTUR des BMEL fördert innovative Projekte der Kultur und Teilhabe im ländlichen Raum. Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Ziel des von dem BMBF ausgereichten Programms ist es, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche durch außerunterrichtliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Kulturellen Bildung zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollen von Bündnissen der Bildung mit mindestens drei Partnern umgesetzt werden. Das BMBF hatte in der ersten Phase des Projektes (2013 bis 2017) dazu 32 bundesweit tätige Verbände und Initiativen als Partner. Dafür standen Bundesmittel in Höhe von 230 Mio. EUR zur Verfügung. Eine zweite Förderphase schließt sich von 2018 bis 2022 an, in der ein Fördervolumen von bis zu 250 Mio. EUR zur Verfügung steht. Die Mittel werden von 24 Verbänden an die Bündnisse vor Ort ausgereicht. Fonds Soziokultur Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«. Gefördert werden zeitlich befristete und modellhafte soziokulturelle Projekte im gesamten Bundesgebiet Mit dem Förderprogramm „Der Jugend eine Chance“ werden junge Kulturinitiativen (bis 25 Jahre) gefördert. Fonds neue Länder wurde 2002 von der Kulturstiftung des Bundes als „Fonds zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements für die Kultur in den neuen Ländern“ eingerichtet und wurde bis 2020 verlängert. UTOPOLIS- Soziokultur im Quartier Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt in dieses Modellvorhaben 6 Mio. EUR und fördert damit soziokulturelle Zentren, die mit verschiedenen künstlerischen und medialen Angeboten Menschen vor allem aus prekären Stadtteilen zusammenführen. Themenschwerpunkt Bauhaus 2019 Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt den Themenschwerpunkt Bauhaus 2019 mit insgesamt 16,5 Mio. € verteilt auf die Jahre 2016 bis 2020. Dieser Schwerpunkt untergliedert sich in die Teile „Jubiläumsprogramm des Bauhaus Verbunds“ (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 9), den Fonds „Bauhaus heute“ sowie das Vermittlungsprogramm „Bauhaus Agenten“. In bis zu 36 Schulen in Weimar, Dessau und Berlin entwickeln insgesamt neun Bauhaus Agenten (davon drei bei der Klassik Stiftung Weimar) gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Künstlern, Gestaltern, Architekten und Stadtforschern neue Formate für ein innovatives, umfassendes und breit angelegtes Vermittlungsprogramm der neuen Bauhaus Museen. Das Vorhaben wird von der Kulturstiftung des Bundes gefördert. Es begann im Schuljahr 2016/2017 und endet mit dem Schuljahr 2019/2020. 44 TRAFO 2 Die Kulturstiftung des Bundes hat erneut zur Teilnahme am Programm TRAFO aufgerufen. Im Programm TRAFO 2 wird nun auch der Freistaat beteiligt. Ziel des TRAFO-Programms ist die Weiterentwicklung bestehender Kultureinrichtungen und Kulturangebote einer Region. Dabei sollen Ansätze erarbeitet und erprobt werden, die zu neuen Angeboten und Vermittlungsformaten führen, regionale kulturelle Netzwerke stärken und die Bevölkerung vor Ort in den Prozess einbinden. Die gesammelten Erfahrungen sollen während der Laufzeit des Programms möglichst in den Regelbetrieb der Einrichtungen übernommen werden und über den Förderzeitraum hinaus zur Veränderung der teilnehmenden Institutionen und der gesamten Region beitragen. Für Thüringen wurden der Wartburgkreis und das Altenburger Land nominiert , die derzeit die Anträge erarbeiten. Die Entscheidung zur Förderung innerhalb dieses Programms trifft die Bundeskulturstiftung im Herbst 2019. InvestOst - „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt Fördermittel für national bedeutsame Kultureinrichtungen in den ostdeutschen Bundesländern (z.B. „kulturelle Leuchttürme “, „kulturelle Gedächtnisorte“, UNESCO-Welterbestätten) zur Verfügung. Ziel ist der Erhalt und ggf. die angemessene Entwicklung sach-/zeitgemäßer und überregional attraktiver Kulturstandorte. Sharing Heritage Einmaliges, 2018 aufgelegtes Bundesprogramm zum Sharing Heritage-Jahr (ECHY). Hier hat das TLDA für eines der beiden Projekte eine Bundes- und Landesförderung von je 25 T€ für 2019 erhalten (siehe Frage 41). Programm der Bundesbeauftragten für Kultur- und Medien (BKM) zum Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmale Denkmalschutz-Sonderprogramme der BKM (DSP) Diese Programme werden seit 2007 unregelmäßig aufgelegt. Im aktuellen DSP VII wurden dem Freistaat Thüringen 1,51 Mio. € zugewiesen, mit dem 12 Projekte gefördert werden. Sicherungsverfilmung Die Bundesrepublik Deutschland ist der 1954 geschlossenen Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut vor bewaffneten Konflikten der Konvention beigetreten. Zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen wurden ab 1961 in den Hauptstaats- bzw. Landeshauptarchiven der alten Bundesländer Sicherungsverfilmungsstellen eingerichtet, die von den kultur-historisch bedeutendsten Archivalien Mikrofilme anfertigen. 2005 wurde eine Verfilmungsstelle im Landesarchiv Thüringen-Hauptstaatsarchiv Weimar eingerichtet. Weiterhin erhält das Landesarchiv im Rahmen eines jährlichen Antragsverfahrens auch BKM- Sondermittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland (KEK) über die Koordinierungsstelle zum Erhalt schriftlichen Kulturguts. Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“ Theaterpreis des Bundes Fonds des Bundes und der Länder für ein „Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft“ Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland 45 Förderfonds TANZPAKT Stadt-Land-Bund Frage 41: Welche Bundesmittel in welcher Höhe sind seit 2010 in Thüringen zur Kultur- und Kunstförderung eingesetzt worden (bitte Aufführung pro Jahr)? Beiliegend wird die Liste der Bundesförderungen bekannt gegeben, soweit der Landesregierung darüber Erkenntnisse vorliegen. Über evtl. Förderungen von Kommunen und/ oder kulturellen Initiativen, die ohne Landesbeteiligung erfolgt sind, liegen keine Erkenntnisse vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass alle bedeutenden Bundesförderungen durch den Freistaat Thüringen kofinanziert werden müssen und daher erfasst sind. Kulturagenten für kreative Schulen 2011- 2015 : 4 Mio. € 2016- 2019 : 1.460.708,00 € Programm LandKULTUR des BMEL fördert innovative Projekte der Kultur und Teilhabe im ländlichen Raum. 2018: 320.000 € für vier Projekte in Thüringen Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Auf Thüringen verteilen sich die Mittel folgendermaßen: 2014: 1.818.511,51 € 2015: 2.594.227,28 € 2016: 6.056.135,51 € 2017: 7.794.918,12 € 2018: 2.299.469,98 € 360 ˚Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft In der zweiten Runde wird die Ernst-Abbe-Bibliothek in Jena daran partizipieren. Fonds Soziokultur Von den Fondsmitteln, die in den Jahren von 2011 bis 2017 ausgereicht wurden, konnten 30 Projekte in Thüringen gefördert werden. Damit lag Thüringen im Bundesvergleich prozentual (19,2 %) an vierter Stelle. UTOPOLIS- Soziokultur im Quartier in Thüringen wird derzeit ein soziokulturelles Zentrum gefördert. Themenschwerpunkt Bauhaus 2019 2016: 89.980 € für ein Projekt 2017: 547.155 € für zwei Projekte 2018: 851.130 € für zwei Projekte 2019: 1.181.285 € für zwei Projekte Für die Bauhaus Agenten werden insgesamt 5 Mio. € für die drei Institutionen in Berlin, Dessau und Weimar bereitgestellt. Eine genaue Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Orte ist nicht möglich. TRAFO 2 Für die Regionen werden zur Erarbeitung der Anträge jeweils 40.000 € bereitgestellt (2018/2019). InvestOst - „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ 2010: 600.000,00 € für 3 Projekte 2011: 350.000,00 € zur Fortführung von 2 Vorjahresprojekten 46 2012: 400.000,00 € zur Fortführung von 2 Vorjahresprojekten 2013: 430.000,00 € für 2 Projekte 2014: 491.500,00 € für 4 Projekte 2015: 859.500,00 € für 6 Projekte 2016: 611.722,00 € zur Fortführung von 2 Vorjahresprojekten und einem neuen Projekt 2017: 1.113.000,00 € zur Fortführung von 2 Vorjahresprojekten und 2 neuen Projekten 2018: 739.500,00 € zur Fortführung von 2 Vorjahresprojekten und 4 neuen Projekten 2019: wurde noch nicht bewilligt Wartburg-Stiftung Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Werterhaltung des Denkmalensembles in Höhe von jährlich 248.000,00 Euro. Die Klassik Stiftung Weimar erhält regelmäßig eine Bundesförderung über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Höhe der Förderung wird in einem fünfjährigen Finanzierungsabkommen geregelt. Darüber hinaus wurde 2009 ein Sonderfinanzierungsabkommen geschlossen, das aus dem Bundeshaushalt 2007 (Bereinigungssitzung) Fördermittel in Höhe von 45 Mio. Euro gewährt. Diese 45 Mio. Euro wurden und werden seit 2009 bedarfsgerecht für zum Teil noch laufende Vorhaben eingesetzt (z.B. Neubau Bauhaus -Museum, Sanierung Stadtschloss). Folgende bundesseitige Zahlungen wurden vertraglich vereinbart: Institutionelle Förderung Investive Förderung 2010 gemäß Abkommen 6.694.000 € tatsächliche Förderung 8.785.663,81 € 2.236.000,00 € 2011 gemäß Abkommen 6.694.000 € tatsächliche Förderung 8.743.472,00 € 2.236.000,00 € 2012 gemäß Abkommen 8.846.000 € tatsächliche Förderung 9.824.671,00 € 2.159.000,00 € 2013 gemäß Abkommen 8.846.000 € tatsächliche Förderung 10.374.153,45 € 2.159.000,00 € 2014 gemäß Abkommen 8.846.000 € tatsächliche Förderung 10.519.000,00 € 2.159.000,00 € 2015 gemäß Abkommen 8.846.000 € tatsächliche Förderung 10.596.000,00 € 2.159.000,00 € 2016 gemäß Abkommen 8.846.000 € tatsächliche Förderung 10.673.000,00 € 2.159.000,00 € 2017 11.090.000 € 2.159.000,00 € 47 2018 11.590.000 € 2.159.000,00 € 2019 12.090.000 € 2.159.000,00 € Sonderinvestitionsprogramm „Barockes Universum Gotha“ 2011: 535.000,00 € 2012: 2.957.000,00 € 2013: 4.805.000,00 € 2014: 1.706.000,00 € Investitionsprogramm "Sanierung Ensemble Schloss Friedenstein und Herzoglicher Park Gotha" Der Bund stellt hierfür 30 Mio. € verteilt über die Jahre 2017 bis 2031 zur Verfügung. Denkmalförderprogramme: TLDA: Siehe Fragen 191, 194 und 196 lit. B Einzelmaßnahme TLDA 2019: Deutsch-polnisches Schüleraustauschprojekt zum Siedlungsbau der 1. H. 20 Jh. von He Siedlungen von Heinrich Tessenow, 25 € Bund, kofinanziert mit 25 T € Land Landesarchiv: Das Landesarchiv hat seit 2010 folgende Bundesmittel erhalten: Bundessicherungsverfilmung Koordinierungsstelle zum Erhalt schriftlichen Kulturguts (KEK) 2010 231.400,00 € 2011 221.014,00 € 2012 224.500,00 € 2013 231.790,00 € 2014 232.658,00 € 2015 341.557,00 € 2016 248.970,00 € 2017 240.100,00 € 25.000,00 € 2018 232.700,00 € 4.046,00 € Jahr Ort Programm Maßnahme Förderung durch den Bund 2010 Sondershausen Konjunkturprogramm II Gästehaus Landesmusikakademie Sondershausen 750.000,00 € 2012 Sondershausen Konjunkturprogramm II Gästehaus Landesmusikakademie Sondershausen 596.250,00 € 2012 Thüringen Reformationsjubiläum Thüringer Bachwochen 110.000,00 € Kyffhäuserkreis Reformationsjubiläum Glanz und Pracht prot. Kirchenmusik an Unstrut und Kyffhäuser 61.524,00 € 48 2013 Gera Hochwasserfonds 1. Teilantrag: "Musikschule Instandsetzung der Räume im Keller sowie Ersatzbeschaffung von Mobiliar und Instrumenten 92.443,00 € 2014 Meiningen Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Meiningen 68.603,83 € Gera Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Gera 20.741,50 € Weimar Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden DNT Orchestergraben 140.000,00 € Gera Hochwasserfonds 2. Teilantrag: "Musikschule Instandsetzung der Räume im Keller sowie Ersatzbeschaffung von Mobiliar und Instrumenten 124.934,20 € 2015 Gera Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Gera 110.140,40 € Weimar Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden DNT Orchestergraben 504.000,00 € Weimar Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden DNT Redoute 150.000,00 € 2016 Rudolstadt Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Rudolstadt 1.000.000,00 € Gera Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Gera 75.595,63 € Weimar Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden DNT Orchestergraben 2.125.557,69 € Weimar Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden DNT Redoute 3.609.895,01 € Weimar Bundeskulturstiftung Yiddish Summer Weimar 210.000,00 € 2017 Rudolstadt Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Rudolstadt 1.199.000,00 € Weimar Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden DNT Redoute 1.640.000,00 € Eisenach Bundesmittel Sanierung Alte Mälzerei 40.664,98 € Gera/ABG Bundesmittel Preisgeld Theaterpreis des Bundes 115.000,00 € Gotha Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 16.500,00 € 2018 Erfurt /Weim ar Tanzpakt TanzWert 60.000,00 € Rudolstadt Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Rudolstadt 1.285.520,02 € 49 Eisenach Bundesmittel Sanierung Alte Mälzerei 209.335,02 € Gera/ABG Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 150.000,00 € Gotha Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 147.000,00 € Jena Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 435.100,00 € 2019 Erfurt /Weim ar Tanzpakt TanzWert 60.000,00 € Rudolstadt Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Rudolstadt 5.175.000,00 € Gera/ABG Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 150.000,00 € Gotha Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 136.500,00 € Jena Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 577.400,00 € 2020 Erfurt /Weim ar Tanzpakt TanzWert 60.000,00 € Rudolstadt Hochwasserfonds Beseitigung Hochwasserschäden Theater Rudolstadt 5.175.000,00 € Gera/ABG Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 150.000,00 € 2021 Gera/ABG Bundesmittel Orchesterexzellenzprogramm 150.000,00 € Im Falle des Mitteldeutsche Barockmusik e.V. ist zu ergänzen, dass der Bund im Berichtszeitraum jährlich 300.000,- € bereit gestellt hat, damit Musikprojekte in Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen umgesetzt werden können. Auf Thüringen entfällt dabei im Durchschnitt rund ein Drittel. Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora 2010 bis 2018: Jahr Institutionelle Projektförderung Zusätzliche Projekte ZWS Förderung Baumaßnahmen Gedenkveranstaltun - gen anl. Jahrestage der Befreiung der KZ Neukonzeption Dora Baumaßnahmen Erneuerung der Dauerausstell . zur Geschichte des KZ Buchenwald in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 2010 2.543,5 686,0 290,0 150,9 3.670,4 2011 2.543,6 613,8 147,7 3.305,1 2012 2.693,3 685,2 149,1 1.557,9 5.085,5 2013 2.694,0 664,8 145,9 442,1 73,0 4.019,8 2014 2.694,5 358,1 106,1 357,3 3.516,0 50 2015 2.694,6 608,6 300,0 410,9 4.014,1 2016 2.776,9 573,3 659,1 4.009,3 2017 2.976,0 745,0 330,6 4.051,6 2018* 2.969,2 675,4 - 3.644,6 Gesamt 24.585,6 5.610,2 590,0 593,6 2.106,1 1.830,9 35.316,4 * Zuwendungen abzüglich voraussichtlicher Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel Frage 42: Sieht die Landesregierung einen besseren Abstimmungsbedarf bei der Umsetzung von Förderprogrammen in der dezentralen Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland und falls ja, wie sollte bzw. könnte diese bessere Abstimmung erfolgen? Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der Kultur-MK für eine bessere Abstimmung der Förderprogramme des Bundes ein um eine nachhaltige Kulturpolitik zu erzeugen. Dieses ist eine der Intentionen der neu gegründeten Kultur-MK. Frage 43: Gibt es EU-Programme zur Förderung von Kultur und Kunst, auf die Thüringen zurückgreifen kann? Hauptprogramm zur Förderung von Kunst und Kultur ist das Förderprogramm KREATIVES EUROPA. Kulturprojekte können aber auch im Rahmen anderer europäischer Programme gefördert werden, z.B. „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020, das Programm zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ/Interreg) oder durch EU-Strukturfondsprogramme (siehe www.europafoerdert -kultur.info). Auch im Bereich der Städtebau- und EFRE-Förderung gibt es die finanzielle Unterstützung der denkmalgerechten Sanierung von Kulturobjekten und der Wiederherstellung historischer Stadtstrukturen mit dem Ziel städtebauliche Missstände zu beseitigen. Auf die Antwort zu den Fragen Nr. 191 bis 194 wird verwiesen. Frage 44: Welche EU-Mittel in welcher Höhe sind seit 2010 in Thüringen zur Kultur- und Kunstförderung zum Einsatz gekommen (bitte Aufführung pro Jahr)? Die aus dem Förderprogramm Kreatives Europa eingesetzten Mittel lassen sich nicht spezifisch auf Thüringen herunterbrechen, da die Fördermittel auf viele Partner verteilt werden. Auf die bereits bei Frage 12 b) genannten Projekte wird verwiesen. Aufgrund der Modalitäten bei der Verwaltung der EFRE-Mittel ist eine jährliche Übersicht schwer darstellbar. Es wurde für die Förderperiode 2007 – 2013 auf die Übersicht zu den regulären und den Indexierungsmitteln zurückgegriffen. Die Verausgabung gestaltete sich anders. Es standen für den Zeitraum 2010 – 2013 Mittel in Höhe von 9.581.572,00 € zur Verfügung . Unter Nutzung der n+2-Regelung wurden diese Mittel bis zum 31.12.2015 verausgabt . Die Förderperiode 2014 – 2020 begann offiziell 01.01.014. Eine Mittelzuweisung konnte jedoch erst verspätet erfolgen, da das OP Thüringen erst am 03.12.2014 durch die KOM bestätigt wurde. Aufgrund der Förderinhalte (Bau- und Sanierungsvorhaben, Technik- Beschaffung im Bereich Digitalisierung) kam es zu ersten Mittelabflüssen erst im Jahr 2016. Die zugebilligten Mittel werden bis zum 31.12.2023 abfinanziert. Thüringer Staatskanzlei, Abteilung Kunst und Kultur: 51 2010 5.166.400,00 € 2011 2.962,272,00 € 2012 1.112.900,00 € 2013 340.000,00 € 2014 0,00 € 2015 0,00 € 2016 299.671,30 € 2017 101.813,17 € 2018 1.051.089,80 € 2019 - 2023 33.857.141,08 € Im Bereich Archäologische Denkmalpflege des TLDA wurden aus dem EU-Interreg-Projekt COME IN! bislang folgende Zuwendungen in Anspruch genommen: 2017: 4.593,00 € 2018: 100.324,00 € Auf die Antwort zu den Fragen Nr. 191 bis 194 wird verwiesen. Frage 45: Welche konkreten Maßnahmen im Kultur- und Kunstbereich sind in Thüringen an welchen Orten seit 2010 gefördert worden (bitte Angabe der einzelnen Maßnahmen für jedes Jahr mit der jeweiligen Förderung durch die EU und den Bund)? Es werden nachfolgend nur EU-Mittel aufgeführt, da die Bundesmittel bereits in der Antwort zu Frage 41 aufgeführt werden. Im Bereich Archäologische Denkmalpflege des TLDA wurden aus dem EU-Interreg-Projekt COME IN! bislang folgende Zuwendungen in Anspruch genommen: 2017-2019: Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit im Museum für Ur- und Frühge- schichte Weimar 2017: 4.593,00 € 2018: 100.324,00 € Die einzelnen EFRE-Vorhaben sind der Anlage zu entnehmen. Auch auf die Antwort zu den Fragen Nr. 191 bis 194 wird verwiesen. Frage 46: Welche kulturellen Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen sind seit 2015 aus Lottomitteln gefördert worden (bitte für jedes Jahr Angabe des jeweiligen Projektes mit Fördersumme und Zuwendungsgeber)? Siehe Anlage. Frage 47: Welche privaten Mittel konnten seit 2013 in Thüringen für die Kulturförderung akquiriert werden (bitte Angaben pro Jahr)? Diese Daten werden nicht erfasst und können daher nicht beziffert werden. Frage 48: 52 a) Welche Stiftungen existieren in Thüringen, deren Stiftungszweck ausschließlich der Kultur - und Kunstförderung dient? Die Förderung der Kunst und Kultur ist vielschichtig und umfasst nach hiesiger Auffassung auch den Denkmalschutz/die Denkmalpflege, weil eine Vielzahl von Stiftungen kulturelle Denkmale unterhält bzw. fördert. Weiterhin fällt beispielsweise auch die Förderung der Literatur , Geschichtsforschung und Brauchtumspflege darunter. Es wurden daher in der Anlage alle Stiftungen aufgelistet, die eine in diesem weiten Sinne Bedeutung für die Kultur- und Kunstförderung in Thüringen haben. Die in der Anlage aufgelisteten Stiftungen dienen der Förderung von Kunst und Kultur in Thüringen. b) Mit welchen Mitteln sind diese Stiftungen ausgestattet? Das Vermögen der öffentlich-rechtlichen Stiftungen ist in den jeweiligen Errichtungsgesetzen festgelegt. Bei den privatrechtlichen Stiftungen ergibt sich das Vermögen aus dem Stiftungsgeschäft für die jeweilige Stiftung. Aus Stiftungsgeschäft und Errichtungsgesetz ergibt sich jedoch nur das zum Zeitpunkt der Gründung gewidmete Vermögen, welches in der Regel nur das Anfangsgrundstockvermögen der Stiftung darstellt. Das derzeitige/aktuelle Vermögen der Stiftungen jeglicher Art ergibt sich aus der Vermögensaufstellung, die Bestandteil der Jahresberichte ist. Hier sind Vermögenszuwächse zum Grundstock und das laufende Vermögen (z.B. aus wirtschaftlicher Betätigung, Zweckbetrieben, Spenden etc.) berücksichtigt. Im Hinblick auf Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist die Stiftungsaufsicht nicht legitimiert, Geschäftsinterna im Rahmen parlamentarischer Anfragen der Öffentlichkeit zu offenbaren. c) Welche Stiftungen werden in welcher Höhe vom Land bezuschusst? • Die Klassik Stiftung Weimar erhält im Jahr 2019 eine institutionelle Förderung in Höhe von 12.090.000,00 €. Zusätzlich werden Mittel für Investitionen in Höhe von 3.300.000,00 € zur Verfügung gestellt. • Die Wartburgstiftung Eisenach erhält keine institutionelle Förderung. Die Bauvorhaben werden im Jahr 2019 in Höhe von 1.400.000,00 € zuzüglich 420.000,00 € Denkmalpflegemittel bezuschusst. • Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhält im Haushaltsjahr 2019 vom Land Haushaltsmittel in Höhe von 14.650.000,00 €. • Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora erhält im Jahr 2019 eine institutionelle Förderung in Höhe von 3.340.000,00 €. Zusätzlich werden Mittel für Investitionen in Höhe von 794.000,00 € zur Verfügung gestellt. • Die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha erhält im Jahr 2019 eine institutionelle Förderung in Höhe von 1.300.000,00 €. • Die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach erhält 2019 einen Zuschuss von 17.996.741,00 €. • Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen erhält in 2019 einen Zuschuss von 800.000,00 €. • Die Lippmann + Rau – Stiftung erhielt letztmalig im Jahr 2018 einen Zuschuss von 33.700,00 € • Die Deutsche Schillerstiftung von 1859 erhält in 2019 einen Zuschuss von 1.400,00 €. • Die Stiftung Ettersberg – Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße wird im Jahr 2019 mit 1.150.000,00 € institutionell gefördert. d) Welche Zuwendungen hat das Land seit 2012 gewährt (bitte Auflistung pro Jahr für jede einzelne Stiftung)? 53 Siehe Anlage. Frage 49: a) Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklungspotenziale der einzelnen Stiftungen mit Landesbeteiligung? Die Stiftungen sind mit den ihnen obliegenden Aufgaben und dem verfügbaren Personal grundsätzlich ausgelastet. Eventuell könnten einzelne Teilbereiche noch weiter ausgebaut werden. Derartige Verbesserungen fordern in der Regel erhöhte Zuschüsse. Wollte man zum Beispiel die Klassik Stiftung Weimar zu einem internationalen Forschungszentrum ausbauen, bedürfte es zusätzlicher finanzieller Mittel für Personal und Ausstattung. Gleichwohl müssen alle Stiftungen, die einem Bildungsauftrag nachkommen, stets auf der Höhe der Zeit bleiben. Neue Medien sollen genutzt und Formate erprobt werden. Diese Entwicklungsarbeit gehört zu den originären Aufgaben der Einrichtungen. Zusätzliche Förderungen werden dafür in der Regel nicht ausgereicht. Die Wartburgstiftung Eisenach erhält keine institutionelle Förderung. Um dem Stiftungszweck vollständig gerecht zu werden und auch dem Bildungsauftrag Rechnung zu tragen, werden deshalb themenbezogene Projektmittel, beispielsweise für Ausstellungen, bewilligt. Im investiven Bereich wird innerhalb des Ensembles ein Kulturportal installiert, das thüringenweit wirksam werden und mehr Gäste aus dem In- und Ausland anziehen soll. Die Finanzierung erfolgt aus Strukturfondsmitteln. Damit ist auch ein Quantensprung bei der Erhöhung der Sichtbarkeit der Wartburg selbst verbunden. Zu verbessern ist die Depotsituation. Hier wird es notwendig sein, weitere Mittel, z.B. des Bundes, einzuwerben. Gleiches gilt für den Palas, das Hauptgebäude der Burg. Dafür wird auch zusätzliches Personal notwendig sein. Die Landesregierung prüft derzeit die Gründung einer Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten gemeinsam mit Sachsen-Anhalt. Der Bund hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt , in eine solche Stiftung Investitionsmittel in Höhe von 100 Mio. Euro für bauliche Instandsetzungsmaßnahmen an Schlössern in Thüringen in den nächsten 8 - 10 Jahren zur Verfügung zu stellen, wenn das Land Mittel in gleicher Höhe bereitstellt. Weiterhin sollen Betriebskosten von eingebrachten Liegenschaften ebenfalls vom Bund mitfinanziert werden. In diese Stiftung können Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eingebracht werden, aber auch Burgen und Schlösser im Eigentum von Kommunen sowie die Museumsbetriebe in diesen Liegenschaften. Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen leistet seit ihrer Gründung wertvolle Arbeit für die zeitgenössische Kunst und Kultur in Thüringen. Durch eine Profilschärfung und Professionalisierung steigert sich seit 2018 ihre Bedeutung was sich auch darin zeigt, dass sie nunmehr rund 700.000,- € jährlich (bis 2018 gut 200.000,- €) an Fördermitteln ausreichen kann. Durch die Fokussierung auf die seit der aktuellen Förderperiode quasi alleinige Landesförderung von zeitgenössischer Kultur und Kunst in Thüringen – in Form von Projekt- und Stipendienförderungen – werden die entsprechenden Aufgaben bei der Kulturstiftung gebündelt und die Gefahr von Doppelförderungen weitgehend minimiert. Die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach hat sich nicht nur als juristischer Träger der Theater und Museen in Meiningen und Eisenach bewährt, sondern ebenso als Grundlage für künstlerischen Austausch und gemeinsame Produktionen. Auch komplexe Situationen wie die Haushaltsnotlage der Stadt Eisenach konnten bewältigt werden. Durch ein Zusammenstehen aller Zuwendungsgeber der Stiftung konnten in der Vergangenheit auch komplexe Großprojekte wie die Generalsanierung des Meininger Staatstheatergebäudes sowie der Umgang mit Notlagen, wie bspw. dem Brand des Werkstattgebäudes des Landestheaters Eisenach, erfolgreich umgesetzt bzw. angegangen werden. 54 b) Wo sieht die Landesregierung Änderungsbedarfe und warum? Die Finanzierung der Stiftungen ist trotz der hohen Zuschüsse nicht immer auskömmlich. Die Stiftungen sind an das Tarifrecht gebunden. Tarifsteigerungen wirken sich aber nicht direkt auf die Zuwendungshöhe aus, sondern müssen im Rahmen des Budgets ausgeglichen werden . Die Weiterentwicklung der Stiftungen des Freistaats Thüringen ist ein ständiger Prozess und wird in den kommenden Jahren fortgesetzt. Frage 50: a) Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz des Stiftungsmodells allgemein im Bereich der Kultur- und Kunstförderung in Thüringen? Das Stiftungsmodell ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung und zusätzliche Ausstattung des Kultur- und Kunstbereichs mit finanziellen Mitteln. Gerade mit bundes- und europäischen Mitteln kann eine Förderung von Stiftungen regelmäßig erfolgen. Stiftungen haben den Zweck, langfristig das ihnen übertragene Vermögen entsprechend ihrem Stiftungszweck einzusetzen. Bei entsprechender finanzieller Ausstattung der Stiftung und den sich daraus ergebenden regelmäßigen Erträgen kann in der Kultur- und Kunstförderung damit langfristige Stabilität bei der Finanzierung des jeweiligen Stiftungsanliegens gesichert werden. Weiterhin bestimmt der Stifter bei Errichtung den Zweck der Stiftung, welcher später nicht mehr wesentlich geändert werden darf. Eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden. Von der öffentlichen Hand in Stiftungen bürgerlichen Rechts eingebrachtes Vermögen ist somit weitgehend der politischen Disposition entzogen und dauerhaft für den Stiftungszweck festgelegt. Dies macht Stiftungen auch für private Zuwendungen interessant. Hier liegt auch der Vorteil des Stiftungsmodells gegenüber anderen Rechtsformen, wie beispielsweise gGmbHs. Demgegenüber stehen die Nachteile fehlender Stiftungserträge bei andauernder Niedrigzinsphase, so dass das Stiftungsmodellkeinen allgemeinen Vorrang gegenüber anderen Rechtsformen genießt. b) Wie ist die Situation nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu anderen Bundesländern , insbesondere den „alten“ Bundesländern? In allen Bundesländern finden Stiftungsmodelle im Kulturbereich Anwendung. Frage 51: Sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Thüringer Stiftungsgesetzes vom 16. Dezember 2008 einen Novellierungsbedarf, der die finanzielle Unterstützung von Kultur- und Kunstprojekten verbessern würde? Das Thüringer Stiftungsgesetz (ThürStiftG) vom 16. Dezember 2008 gilt für rechtsfähige Stiftungen , die ihren Sitz in Thüringen haben oder ihn dorthin verlegen. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass bei der Anwendung der Wille des Stifters vorrangig beachtet wird, § 1 Abs. 1 ThürStiftG. Zudem verfolgt das Gesetz den Zweck, den Bestand und den Erhalt des Stiftungsvermögens zu sichern, § 1 Abs. ThürStiftG. Dazu trifft es allgemeine Bestimmungen zum Stiftungsrecht, insbesondere zu Stiftungen des bürgerlichen Rechts und zu besonderen Arten von Stiftungen (Begriffsbestimmungen, Anerkennungen, Stiftungsaufsicht etc.). Vorschriften zu Finanzierung von Stiftungen sind nicht Regelungsgegenstand des Gesetzes. Regelungen zur Verbesserung der finanziellen Unterstützung von Kunst- und Kulturprojekten würden nicht dem bisherigen Gesetzesinhalt und der Gesetzessystematik entsprechen. Es wird kein Novellierungsbedarf gesehen. 55 Frage 52: Welche Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen wurden mit Hilfe der Kulturstiftungen in welcher Höhe seit 2013 in Thüringen gefördert (bitte Auflistung der jährlich unterstützten Maßnahmen, Projekte und Einrichtungen für jede einzelne Stiftung)? Für die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen siehe Anlage. Zur Unterstützung anderer Förderstiftungen in Thüringen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 53: a) Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Umsetzung des Masterplans „Kosmos Weimar“ der Klassik Stiftung Weimar sowie den weiteren Ausbau des „Barocken Universums Gotha“ der Stiftung Schloss Friedenstein unterstützt? Masterplan „Kosmos Weimar“ der Klassik Stiftung Weimar Der Masterplan der Klassik Stiftung Weimar beinhaltet langfristig und sogar dauerhaft zu realisierende Maßnahmen. Diese Aktivitäten, und damit auch ihre Umsetzung, erstrecken sich deutlich über die Legislaturperioden der Landesregierung. Die Landesregierung hat sich dafür eingesetzt, die über das im Jahr 2009 mit dem Bund geschlossene Sonderfinanzierungsabkommen geförderten Maßnahmen „Sanierung Stadtschloss Weimar“ und „Neubau Bauhaus-Museums Weimar“ voranzubringen. Das Bauhaus-Museum wurde am 05.04.2019 eröffnet. Die Ausstattung konnte aus dem 2009 veranschlagten Budget nicht bestritten werden . Dafür wurden EFRE-Mittel bewilligt und die Klassik Stiftung hat Drittmittel, unter anderem von der Kulturstiftung des Bundes, einwerben können. Für die Schlosssanierung wurde eine Realisierungsvariante ermittelt und im Stiftungsrat beschlossen . Die Gesamtinstandsetzung und Ausstattung wird über 160 Mio. Euro kosten. Derzeit sind 40 Mio. Euro verfügbar und für die Realisierungsvariante bewilligt. Wenn diese Teilsanierung abgeschlossen ist, können weitere Teilabschnitte gebildet werden. Die Landesregierung hat zur weiteren Finanzierung des Sanierungsbedarfs einen Betrag i.H.v. 5 Mio. Euro in den Entwurf zum Landeshaushalt 2020 eingestellt; darüber hinaus sind Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2026 i.H.v. jährlich 5 Mio. Euro ausgebracht. „Barockes Universums Gotha“ der Stiftung Schloss Friedenstein Im Jahr 2017 wurde zwischen dem Bund und dem Freistaat Thüringen das Finanzierungsabkommen über die gemeinsame Finanzierung des Investitionsprogramms „Sanierung Ensemble Schloss Friedenstein Gotha“ abgeschlossen. Hierzu stellt Bund und Land über fünfzehn Jahre verteilt jeweils 30 Mio. Euro bereit. Um die außergewöhnlichen Gothaer Bestände sowie Forschung, die an den Einrichtungen betrieben wird, international sichtbar zu machen wurde 2016 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Gotha und der Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt sowie der Stiftung Schloss Friedenstein geschlossen. Ein erstes Forschungs- und Erschließungsprojekt dieses „Sammlungs- und Forschungsverbunds Gotha“ ist „Gotha um 1800. Natur – Wissenschaft – Geschichte“. Es befasst sich mit Gotha als europaweit vernetztem Zentrum der Naturforschung. b) Welche konkreten Erfolge wurden dabei erzielt? Masterplan „Kosmos Weimar“ der Klassik Stiftung Weimar Das auf jeweils fünf Jahre angelegte Finanzierungsabkommen zwischen der Stadt Weimar, dem Bund (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) und dem Land konnte Anfang 2017 verlängert werden. Die Stiftung hat damit sowohl im institutionellen Haushalt, 56 als auch im investiven Bereich Planungssicherheit von 2017 bis 2021. Die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushalt 2016 eingestellt worden. Eines der Ziele des Masterplans ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Landesregierung gewährt der Stiftung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen regelmäßig Mittel zur Nachwuchsförderung. „Barockes Universums Gotha“ der Stiftung Schloss Friedenstein Am 07.11.2015 konnte das PERTHESFORUM Gotha, nach fast vier jähriger Bauphase, eröffnet werden. Damit wurde ein wichtiger Bestandteil des „Barocken Universums Gotha“ fertiggestellt und seinem Zweck zugeführt. Die Abteilung Staatsarchiv Gotha des Landesarchivs Thüringen, die Depots und Werkstätten der Stiftung Schloss Friedenstein sowie die Sammlung Perthes der Forschungsbibliothek Gotha/Universität Erfurt konnten ihre Räume abschließend beziehen. Insgesamt wurden in die Sanierung und den Umbau des Gebäudes rund 18 Mio. Euro investiert. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich hieran mit 5,9 Mio. Euro. Frage 54: a) Wie hat die Landesregierung die Schaffung von kulturellen Angeboten durch privates Engagement und Mäzenatentum unterstützt? Soweit erforderlich, ermöglicht die Landesregierung die für privates Engagement und Mäzenatentum oftmals erforderliche Komplementärfinanzierung. Im Bereich der Denkmalpflege werden über das TLDA Fördermittel zur Denkmalerhaltung auch an Private ausgereicht, die gegebenenfalls die Bereitstellung baulicher Rahmenbedingungen für kulturelle Angebote befördern. Weiterhin werden die Kultureinrichtungen bei der Antragstellung bei privaten Stiftungen in jeglicher Hinsicht unterstützt. Auch gibt es auf der Arbeitsebene einen intensiven inhaltlichen und fachlichen Austausch mit der Sparkassenstiftung Hessen-Thüringen sowie der Heyge Stiftung. Desgleichen hilft die Landesregierung auch durch Ehrungen des privaten Engagements in Form von öffentlichen Veranstaltungen. Mit der „Kulturnadel“ des Freistaates Thüringen werden seit 2014 Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich hervorgetan haben. Damit stärkt das Land die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in Thüringen. Dies ist auch eine der Zielsetzungen des Kulturkonzepts des Freistaats Thüringen. Es können jährlich bis zu zehn, mit jeweils 750 Euro dotierte »Kulturnadeln des Freistaats Thüringen« durch den für Kultur zuständigen Minister vergeben werden. Es geht aber bei diesem privaten Engagement auch darum, das Ehrenamt wahrzunehmen und zu würdigen. Daher war es der Landesregierung gerade bei der Erarbeitung und Umsetzung der Kulturentwicklungskonzeptionen in zwei Thüringer Modellregionen besonders wichtig , das Ehrenamt in seiner Wahrnehmung zu stärken. Insbesondere durch die z. T. finanzielle Unterstützung aber vor allem auch fachliche Begleitung von Veranstaltungen der Vereine, konnte sich in den Regionen das Ehrenamt positiv entwickeln. Besonders wichtig war es, die bestehenden Anker auszubauen und neue zu installieren. b) Sollten nach Auffassung der Landesregierung Anreize und Förderinstrumente, wie zum Beispiel Matching Funds, geschaffen bzw. ausgebaut werden, um diesen wichtigen Pfeiler zu kräftigen? Das Prinzip, eine staatliche Zuwendung nur zu gewähren, wenn zusätzlich auch andere Mittel zur Finanzierung gefunden werden, wird von der Landesverwaltung soweit als möglich angewandt. Beispielsweise erfordern die vom Freistaat ausgereichten Denkmalfördermittel gemäß gültiger Denkmalförderrichtlinie grundsätzlich Eigenmittel der Antragsteller. Dies ent- 57 spricht dem Grundsatz der Subsidiarität von Fördermitteln. Die Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst sieht jedoch nicht zwingend vor, Eigen- oder Drittmittel einzusetzen. Die Möglichkeiten Drittmittel einzuwerben, sind für Träger von Kulturprojekten begrenzt. Starre Fördersätze, wie sie bei Matching Funds angewandt werden, würden aus Sicht der Landesregierung zu einem Rückgang der kulturellen Projekte im Freistaat führen. 58 C. Digitalisierung von Kulturgut Frage 55: Wie bewertet die Landesregierung die Aufgabe einer landesweiten Digitalisierung von Kulturgut? Die Digitalisierung von Kulturgut ist eine Schwerpunktaufgabe aller Institutionen, die kulturelles und geistiges Erbe bewahren. Sie dient der Erhaltung, der Erschließung und der Vermittlung des kulturellen Erbes und ist eine unverzichtbare Basis für die Erforschung des Kulturerbes . Die Digitalisierung ermöglicht sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch Wissenschaftlern einen einfachen Zugang zu den kulturellen Inhalten, die unabhängig von Zeit und Ort recherchiert werden können. Die Landesregierung misst der Kulturgutdigitalisierung eine besondere Bedeutung zu. Daher wird sie eine eigene Strategie zur Kulturgutdigitalisierung vorlegen. Kern der Strategie ist das sog. Kultur- und Wissensportal, das bereits bestehende Portale unter einem zentralen Portal zusammenführt und so die Recherche für den Nutzer übersichtlicher macht. Frage 56: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei der Digitalisierung von Kulturgut in Thüringen ? Die Digitalisierung hat in den einzelnen kulturellen Einrichtungen einen sehr unterschiedlichen Stand. In Einrichtungen, die nur über wenige personelle technische Ressourcen verfügen , ist der Grad der Digitalisierung gering. Betroffen sind davon kleinere Museen, obgleich das Digitalisierungsteam des Museumsverbandes Thüringen e.V. intensiv auch an der Dienstleistung für diese Einrichtungen arbeitet. Auch bei den wissenschaftlichen Einrichtungen ist der Stand der Digitalisierung unterschiedlich . Die verfügbaren Geräte entsprechen oft nicht mehr dem erforderlichen Standard, um qualitativ hochwertige Digitalisate zu erhalten. Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) an der Friedrich-Schiller- Universität (FSU) Jena übernimmt daher thüringenweit wichtige Aufgaben. Sie stellt eine komplexe Digitalisierungsinfrastruktur einschließlich 3D-Technologie bereit, die von allen Thüringer Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen projektbezogen genutzt werden kann. Die unterschiedlichen Scansysteme sind sowohl für die Massendigitalisierung als auch für eine bestandsschonende Digitalisierung wertvoller historischer Bestände geeignet. Ergänzt wird diese Digitalisierungsinfrastruktur durch die lokalen Zentren in Weimar (Klassik Stiftung Weimar, Landesarchiv Thüringen) in Gotha (Forschungsbibliothek Gotha) und in Erfurt (Universitätsbibliothek Erfurt). Für die Erfassung, Erschließung und Speicherung von digitalisierten historischen Dokumenten , Sammlungen und Museumsobjekten betreibt die ThULB für die Thüringer Bibliotheken, Archive und Museen verschiedene auf MyCoRe basierende UrMEL-Instanzen. Es ist vorgesehen alle über das Kulturportal präsentierten Dokumente in das im Aufbau befindliche knotenbasierte Digitale Langzeitarchivierungssystem (DLA) Thüringen zu übernehmen . Die Implementierung des DLA Thüringen wird auf der Grundlage der Open-Source- Software Suite des DA NRW als quellenoffene Softwarelösung von den Thüringer Hochschulrechenzentren in Kooperation mit der ThULB umgesetzt. Die ersten Bestände werden 2019 übernommen. Frage 57: Wie viel Mittel hat die Landesregierung seit 2014 für die Digitalisierung von Kulturgut bereitgestellt (bitte Aufschlüsselung pro Jahr)? 59 2014 352.172,95 € 2015 344.006,89 € 2016 342.569,87 € 2017 332.767,88 € 2018 440.867,98 € 2019 387.837,75 € 2014 – 2020 5.000.000,00 € EFRE-Mittel + Komplementärfinanzierung Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat mit der FSU Jena in Abstimmung mit der Thüringer Staatskanzlei eine Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) abgeschlossen, auf deren Grundlage auch die Digitalisierung von Kulturgut erfolgt . Danach erhält die FSU Jena einen jährlichen Zuschuss für die Erfüllung landesbibliothekarischer und hochschulübergreifender Aufgaben durch die ThULB. Ein Großteil dieser Mittel fließt in den Bereich Digitalisierung, Archivierung und Präsentation von Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen. Für die Digitalisierung von Kulturgut wurden aus dem Zuschuss für die Landesbibliothek die folgenden Mittel bereitgestellt: 2014 rd. 2.500.000 € 2015 rd. 2.500.000 € 2016 rd. 2.500.000 € 2017 2.485.000 € 2018 2.550.000 € Frage 58: Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zur Digitalisierung von Kulturgut wurden seit 2014 in welcher Höhe gefördert (bitte Angabe der Einzelmaßnahmen pro Jahr mit der jeweiligen Fördersumme)? Siehe Anlage. Weitere Projekte führt die ThULB im Rahmen der der FSU Jena gemäß ZLV zugewiesenen Mittel durch. Frage 59: a) Wie ist der aktuelle Stand bei der Zusammenführung existierender Angebote der verschiedenen Plattformen? Im Jahr 2018 wurde das Kultur- und Wissensportal entwickelt, das die bestehenden Quellsysteme (Plattformen) zusammenführt. Das Portal wurde am 04.02.2019 der Öffentlichkeit übergeben. 60 b) Welche Ergebnisse liegen bezüglich des Abstimmungsprozesses aller relevanten Einrichtungen (insbesondere der Klassik Stiftung Weimar, Bibliotheken, Archive und Museen sowie Hochschulen) vor, um eine wissenschaftsgesteuerte und wissenschaftsgerechte Digitalisierung von Kulturgut sicherstellen zu können? Es wurde eine Erhebung zum Stand der Digitalisierung im kulturellen Bereich durchgeführt, die Aufschluss über die aktuelle Situation in den relevanten Einrichtungen gegeben hat. In Auswertung der Antworten wurde festgestellt, dass es thüringenweit einen sehr unterschiedlichen Stand der Ausstattung mit Digitalisierungshard- und -software sowie des Bedarfes an Digitalisierungsleistungen gibt. Mit der Erhebung sollte auch festgestellt werden, welche Prioritäten bei der Digitalisierung des Kulturgutes festzulegen sind. Das Konzept soll die Defizite aufgreifen und Lösungsvorschläge ausweisen, um eine wissenschaftsgesteuerte und wissenschaftsgerechte Digitalisierung von Kulturgut sicherstellen zu können. Damit wird es zukunftsweisend für die weitere Arbeit in der Kulturgutdigitalisierung sein. Frage 60: a) Wie ist der Stand der in der „Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft“ angekündigten Erarbeitung eines Konzeptes zur Kulturgutdigitalisierung? Das Konzept befindet sich in der Erarbeitung. Auf die Antwort zu Frage zu 59 b) wird verwiesen . Hauptteil der Strategie ist das sog. Kultur- und Wissensportal, das in enger Zusammenarbeit zwischen der TSK, dem TMWWDG und der ThULB entwickelt wurde. Es wurde am 04.02.2019 der Öffentlichkeit übergeben und ist unter der Adresse www.kuwi-thueringen.de verfügbar. Mehr als 100 Einrichtungen wurden bisher mit Ihren Sammlungen erfasst. Das Portal wird weiter vervollständigt. b) Wann wird dieses Konzept von der Landesregierung vorgelegt? Das Konzept soll im III. Quartal 2019 vorgelegt werden. Frage 61: Welche konkreten Aktivitäten zur Digitalisierung, Erschließung und Präsentation der von den wissenschaftlichen und musealen Einrichtungen verwahrten kulturgeschichtlich hochrangigen Sammlungsbestände wurden seit 2014 vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie von der Thüringer Staatskanzlei in welcher Höhe gefördert (bitte Aufführung für jedes Jahr einzeln)? Auf die Beantwortung der Frage 58 wird verwiesen. Frage 62: Welche bedeutenden Vorhaben im Bereich Kultur/Kunst, die im Querschnittsfeld der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung „Informations - und Kommunikationstechnologie, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen “ verortet sind, hat die Thüringer Staatskanzlei bislang aus Landes- und europäischen Mitteln in welcher Höhe unterstützt (bitte Mittelherkunft einzeln auflisten)? Aufbau eines Systems der elektronischen Langzeitarchivierung (Uni Erfurt) 518.950,00 € EFRE-Mittel 415.160,00 € 61 Landesmittel - Uni Erfurt 63.796,00 € Landesmittel - FSU Jena 39.994,00 € Digitales Kultur- und Sammlungsmanagement in 3D (FSU Jena) 976.489,01 € EFRE-Mittel 781.191,06 € Landesmittel - TSK 95.298,09 € Landesmittel - FSU Jena 99.999,86 € KSW – Digitalisierung von Sammlungsbeständen der Klassik Stiftung Weimar 1.479.750,00 € EFRE-Mittel 1.164.350,00 € Landesmittel - KSW 315.400,00 € 3ZAK - FSU Jena/ThULB 550.000,00 € EFRE-Mittel 440.000,00 € Landesmittel - FSU Jena 110.000,00 € Anschaffung von Geräten und Digitalisierung von Medien 762.500,00 € EFRE-Mittel 602.000,00 € Landesmittel - FSU Jena 160.500,00 € KSW - Verbund, 3D-Visualisierung 625.000,00 € EFRE-Mittel 500.000,00 € Landesmittel - KSW 125.000,00 € Bei den Landesmitteln handelt es sich zum größten Teil um Eigenmittel der Einrichtungen. Frage 63: a) Wie schätzt die Landesregierung den Stand der Digitalisierung von Kulturgut in den beiden anderen mitteldeutschen Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt ein? Im Rahmen von Sachsen Digital unterstützt der Freistaat Sachsen die Digitalisierung, Erschließung und Präsentation von historischen Beständen sächsischer Bibliotheken sowie von bedeutsamen Schriftgut aus weiteren sächsischen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen mit Landesbezug. Dabei ist die SLUB die koordinierende und ausführende Einrichtung und stellt sicher, dass alle im Rahmen dieses Programms digitalisierten Bestände langzeitarchiviert werden. Darüber hinaus werden in Sachsen weitere lokale und überregionalen Digitalisierungs - und Erschließungsprojekte umgesetzt. Das betrifft insbesondere die UB Leipzig, mit ihrem von der DFG geförderten überregional wirkenden Handschriftenerschließungszentrum . Die UB Leipzig verfügt dabei über eigene Digitalisierungstechnik, insbesondere für die Digitalisierung von wertvollen Drucken und Handschriften. Die SLUB stellt ihren Nutzern, ähnlich wie die ThULB, themenbezogene Portale zur Verfügung. Darüber hinaus sind eine Vielzahl weiterer Bibliotheken und Archive in die Kulturgutdigitalisierung eingebunden und verfügen zum Teil über eigene Kompetenzen in diesem Bereich. Insgesamt sind die Kulturgutdigitalisierungsaktivitäten des Freistaates Sachsen sehr weitreichend. Das Land Sachsen-Anhalt fördert genauso wie der Freistaat Thüringen und der Freistaat Sachsen die Digitalisierung ihres kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Dazu wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Gestaltung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt (DigiProjekt-LSA – Digital Heritage) beschlossen . 62 Eine herausragende Rolle übernimmt in diesem Kontext die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (https://bibliothek.uni-halle.de/dbib/digital). Im Rahmen der Museumsförderung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt die Museen bei der Digitalisierung bedeutender Museumsobjekte durch eine kontinuierliche Förderung ihrer Museen. Im Bereich Museen arbeitet Sachsen-Anhalt sehr eng mit Museum-digital zusammen. Im Unterschied zu digiCULT handelt es sich hierbei nur um ein Präsentationsmodul ohne Erschließung und Langzeitarchivierung. Neben der Online-Bereitstellung von Findbüchern werden über das Archivportal-D digitalisierte Archivdokumente präsentiert. b) Haben diese Länder nach Auffassung der Landesregierung gegenüber Thüringen einen Vorsprung? Die zentralen, abgestimmten Angebote des Freistaates Thüringen im Bereich der Kulturgutdigitalisierung sind über Thüringen hinaus beispielgebend. Insbesondere die Thüringer Bibliotheken , Archive und Museen gehören zu den Institutionen, die das geistig kulturelle Erbe des Freistaates verwalten und damit einen aktiven Beitrag zur Identitätsstiftung leisten. Dieses Erbe zentral sichtbar zu machen, die Vielfalt und Vielschichtigkeit der Thüringer Kultur und Wissenschaftslandschaft virtuell erlebbar zu gestalten, digitale Objekte und Dokumente von nationaler und internationaler Bedeutung zu präsentieren ist eine der zentralen Funktionen des Digitalen Kultur- und Wissensportal Thüringens. Über das gegenwärtig über eine Million Datensätze von weit über 100 Thüringer Einrichtungen im Portal (http://kuwithueringen .de) nachgewiesen und online präsentiert werden. Die Erfassung und Speicherung der Daten erfolgt in den verschiedenen Thüringer Quellsystemen. Die ThULB betreibt zusammen mit der digiCULT Verbund eG die digiCULT-Software für die Thüringer Museen. Die Digitalisierungsaktivitäten erfolgen in enger Abstimmung der TSK, dem TMWDG und dem Digitalisierungsbeirat Thüringen, dem VertreterInnen aller Sparten angehören. Frage 64: Ist es aus Sicht der Landesregierung erforderlich, dass Förderprogramme zur Digitalisierung von Kulturgut in der dezentralen Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland künftig besser abgestimmt werden und falls ja, wie könnte dies geschehen? Hierzu wird auf die Frage 42 verwiesen. Frage 65: a) Welche Effekte für die Entwicklung der Kulturlandschaft und den Tourismus in Thüringen hat die Einführung eines digitalen Kulturreiseführers für Thüringen „Thuringia.MyCulture.“ gebracht? Die App „Thuringia.MyCulture“, welche dem Nutzer ermöglicht, kulturelle Attraktionen des Landes per Smartphone oder Tablet digital und spielerisch zu erkunden, wurde im April 2018 gelauncht. Die App mit integrierter iBeacon Technologie, Augmented Reality Anwendung und individuellem Design steht für iOS und Android zur Verfügung und ist derzeit zweisprachig in Deutsch und Englisch verfügbar. Deutschlandweit handelte es sich bei Einführung um den ersten digitalen Kulturreiseführer mit Augmented Reality-Technologie. Dieses Angebot trägt dazu bei, das Image des Reiselandes Thüringen als positiv, zeitgemäß, zugänglich und inspirierend darzustellen. Der Launch erfolgte zunächst mit zwei Touren: „Thüringer Persönlichkeiten“ in der digitalen Erlebniswelt 360Grad Thüringen Digital Entdecken und „Mittelalterliches Erfurt“, eine Tour durch die Erfurter Altstadt. 63 Die Inhalte der einzelnen Touren bestehen aus Texten, Bildern, Audio- und Videoelementen, 3D Modellen oder 360 Grad Panoramen und Videos. Ziel ist es, mit ungewöhnlichen Storys zu den einzelnen Tourenpunkten Neugier und konkrete User-Aktionen hervorzurufen. Die Touren werden so gestaltet, dass sie zielgruppenübergreifend funktionieren und den Anreiz geben, tiefere Informationen bei Partnern vor Ort (bspw. durch Führungen oder Museumsbesuchen ) zu erhalten. Weitere Tourenangebote sind geplant. Hierbei können künftig auch differenzierte Tourenniveaus für die verschiedenen Zielgruppen angeboten werden. Während die App und die modernen Technologien insbesondere für die jüngere Zielgruppe mit dem Reisemotiv „Neugierde“ attraktiv sind, sprechen die spezifischen die Kulturinhalte gerade die Zielgruppe mit dem Reisemotiv „Kennerschaft“ an. Hierdurch bietet sich Chance, neue Zielgruppen für den Kulturreichtum Thüringens in inspirierender Form zu faszinieren. Das bisherige Feedback der App Nutzer ist nach Recherche der Thüringer Tourismus GmbH durchweg positiv. Die Nutzer sind nach eigenen Angaben überrascht über die Möglichkeiten der der App und freuen sich über die unerwarteten und interessanten Inhalte, die zielgruppengerecht aufbereitet sind. Auch in den AppStores wird die Applikation überwiegend positiv bewertet. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei 3,88 von 5 Sternen im Google Play Store. Im iOS Store liegen derzeit noch zu wenige App-Bewertungen vor, sodass hier noch keine Rückschlüsse möglich sind. Die Mehrzahl der Bewertungen wurden im Google Play Store mit immerhin 5 Sternen vergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Bewertungen im Apple AppStore ähnlich hohe Rankings erzielen. b) Welche Kosten sind im Rahmen der Entwicklung des Kulturreiseführers angefallen und von wem wurden diese Kosten getragen? Folgende Kosten sind im Rahmen der Entwicklung des Kulturreiseführers entstanden: Inhalt Betrag Entwicklung der App mit iBeacon-Technologie, nutzbar für mehrere Touren 45.250,00 € Contenterstellung für App mit 2 Touren „Thüringer Persönlichkeiten“ und „Mittelalterliches Erfurt“ 56.000,00 € Gesamt: 101.250,00 € Die Förderung erfolgte zu 100% durch die Thüringer Staatskanzlei im Rahmen der Richtlinie zur Förderung Kultur und Kunst (Epl. 02, Kapitel 0208 Titel/Titelgruppe 893 12 Haushaltsjahr 2017). Weitere Touren sind in Arbeit und Planung. c) Wie viele Personen haben bereits die Applikation heruntergeladen? Seit Veröffentlichung der App im April 2018 wurden mit Stand 31.12.2018 folgende Downloads verzeichnet: iOS: 786 App-Downloads Android: 1250 App-Downloads d) Wie viele aktive Nutzer gibt es insgesamt? 64 Mit Stand 31.12.2018 werden folgende Zahlen verzeichnet: iOS: 220 aktive App-Installationen Android: 468 aktive App-Installationen Einschätzung zu c) und d): Die App bietet den Gästen einen großen Mehrwert an einem bestimmten Punkt der Customer Journey, dem Aufenthalt. Die Gäste können vor Ort in der Reichweite der GPS-Punkte oder Beacons mit den Inhalten der App interagieren. Im Anschluss können sie sich die Inhalte mittels der Reiseführerfunktionalität auf dem Smartphone speichern und im Nachgang auch außerhalb Thüringens erneut betrachten. Die Tatsache, dass von den seit April 2018 installierten Apps jeweils nahezu die Hälfte (Android ) und knapp ein Viertel (iOS) noch immer aktiv sind, spricht dafür, dass das Angebot erfolgreich angenommen wird. Mit zunehmendem Ausbau weiterer Touren (z.B. zum Bauhaus in Weimar, ab März 2019), werden auch die bereits vorhandenen Touren erneut Aufmerksamkeit erhalten. 65 D. Akteure Frage 66: a) Welche Interessenvertretungen im Bereich Kultur/Kunst sind in Thüringen aktiv? Bei dieser Antwort werden ausschließlich Dachverbände benannt. Im Übrigen wird auf Frage 68 verwiesen. • Kulturrat Thüringen e. V. • Thüringer Tanzverband e. V. • LAG Soziokultur Thüringen e. V. • LKJ Thüringen e. V • Verband Bildender Künstler Thüringens e.V. (VBKTh) • Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen e.V. • Museumsverband Thüringen e.V. • Heimatbund Thüringen e.V. • Thüringer Landestrachtenverband e.V. • Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband e. V. Landesverband Thüringen (DBV LV Thüringen) • Landesverband Thüringen im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) • Landesmusikrat • LAG Spiel und Theater • Thüringer Theaterverband • Landesverband Thüringen des Verbandes deutscher Musikschulen • Deutscher Bühnenverein- Landesverband Thüringen • Thüringer Literaturrat e. V. b) Welche Gruppen von Kulturschaffenden werden von diesen vertreten? Die Kulturschaffenden, die in den unter 66a) genannten Interessenvertretungen organisiert sind, reichen von Einzelkünstlern, über Berufsgruppen bis hin zu ehrenamtlichen Akteuren /Gruppen/Vereinen. Darüber hinaus sind auch Kultureinrichtungen und -institutionen hier vertreten. c) Welche Netzwerke existieren in diesem Bereich und wie wirken diese? Thüringen ist zwar ein recht kleines Bundesland, weist aber eine hohe Dichte an Kultureinrichtungen und -institutionen auf. Für die überwiegende Mehrzahl dieser Akteure ist daher eine intensive Netzwerkarbeit unerlässlich, um die Qualität der künstlerischen Arbeit zu sichern und auszubauen. Der Kulturrat Thüringen e.V. wurde zu dem Zweck gegründet, als Dachverband der kulturellen Spartenverbände die Arbeit der einzelnen Verbände zu vernetzen. Darüber hinaus gibt es viele Netzwerke für einzelne Maßnahmen. So kooperieren die LAG Soziokultur Thüringen e. V. mit dem Thüringer Theaterverband e. V. und haben das Projekt „KulturLandBilden“ auf den Weg gebracht, das allen Kulturakteuren und -interessierten Fortbildungsangebote offeriert , die die Kompetenz und Wirksamkeit von Kulturarbeit in Thüringen qualitativ verbessern soll und auf die neuen Herausforderungen (Datenschutz, Digitalisierung) vorbereitet. Zentrales Netzwerk für die Museen ist der Museumsverband Thüringen e.V. Der Museumsverband Thüringen e. V. vertritt die Interessen seiner Mitgliedsmuseen und persönlichen Mitgliedern und wirkt als Fachbeirat des für Kultur zuständigen Landesministeriums und begutachtet Fördermittelanträge. Er führt den Dialog mit den im Landtag vertretenen politischen 66 Parteien, der Landesregierung, den anderen Kulturverbänden, den Trägern der Museen, nationalen und internationalen Organisationen und Gremien, die die Museen in Thüringen fördern und begleiten und setzt sich ein für Qualitätsstandards in der Museumsarbeit, für eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Museen, für eine moderne Kommunikations- und Vermittlungsarbeit. Der Heimatbund Thüringen e. V. ist der Landesverband für Natur- und Umweltschutz, Regionalgeschichtsforschung , Denkmalschutz und Kulturpflege in Thüringen und bildet ein großes Netzwerk unterschiedlichste Vereine und Initiativen. Die Ziele des Heimatbund Thüringen e. V. sind die Förderung einer eigenständigen, nachhaltigen Entwicklung verschiedener Thüringer Regionen, die Durchsetzung eines großräumigen Landschaftsschutzes, die Pflege der Volkskultur, der Denkmalschutz, der Schutz historisch gewachsener Kulturlandschaften und Ortsbilder, die Unterstützung von Natur- und Umweltschutz, die heimat- und landeskundliche Bildung und die Entwicklung von Heimat-, Geschichts- und Landesbewusstsein. Er führt landesweite sowie internationale Veranstaltungen sowohl für seine Mitglieder als auch für verschiedene Interessengruppen in enger Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Institutionen , Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen, besonders für den ländlichen Raum, durch. Weiterhin unterstützt er den Aufbau und die Pflege von Netzwerken ehrenamtlich in diesem Bereich tätiger Menschen, Initiativen und Vereine. Der Thüringer Landestrachtenverband e.V. ist der Dachverband aller Heimat- und Trachtenvereine des Freistaates Thüringen und zentraler Ansprechpartner und Mittler für die Belange in der Heimat- und Brauchtumspflege, der regionalgeschichtlichen Traditionspflege und der Erhaltung der Volkstrachten sowie zu Veranstaltungen der Thüringer Vereine. Durch seine jährlichen Trachtenfeste erreicht der Verein eine breite Öffentlichkeit. Das Entwickeln und Stärken von Netzwerken innerhalb der Thüringer Bibliothekswelt und von Kooperationen Thüringer Bibliotheken mit anderen Kultureinrichtungen ist eines der zentralen Ziele des DBV. Diesen Zielen wird insbesondere durch zahlreiche Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch von Bibliotheksbeschäftigten Rechnung getragen, die jährlich im Rahmen des Fortbildungsangebots des Verbands stattfinden. Dabei wird nicht nur der sparteninterne Austausch gefördert, sondern auch das Netzwerk zwischen den einzelnen Bibliothekssparten gestärkt. Im VdA gibt es eine „Arbeitsgemeinschaft Thüringer Kommunalarchive“ sowie einen „Arbeitskreis Thüringer Universitäts- und Hochschularchive“. In beiden Gremien werden sowohl archivfachliche Themen als auch aktuelle Entwicklungen im Archivwesen beraten. Die AG Kommunalarchive führt überdies jährlich je eine Regionalkonferenz für Süd-, Mittel-, und Ostthüringen durch. Diese Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen stehen allen Thüringer Archivarinnen und Archivaren der Region offen, unabhängig von einer VdA- Mitgliedschaft. Alle zwei Jahre organisiert der Landesverband einen zweitägigen Thüringischen Archivtag, der ebenfalls allen Archivarinnen und Archivaren, auch anderer Bundesländer , offen steht. Vordringliches Ziel des Archivtages ist es, namentlich die vielen kleinen und kleinsten Archive, die den Hauptanteil des thüringischen Archivwesens ausmachen, über aktuelle Fragen zu informieren und fachlich weiterzubilden. Zudem finden weitere Fortbildungsveranstaltungen für Stadt- sowie Kreisarchive statt. Jährlich wird zusammen mit der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen der mit 5.000 € dotierte Thüringer Archivpreis vergeben. Damit erzielt das Thüringer Archivwesen die größte öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung im Freistaat. Der überregionalen Repräsentanz wie der inneren Vernetzung dient das 2006 eingerichtete Archivportal Thüringen. Unterhalb des Landesmusikrates sind viele Musiksparten in eigenen Verbänden organisiert, so etwa der Thüringer Chorverband oder der via nova e.V. für zeitgenössische Musik. Sie sichern einen engen Kontakt zwischen Musikausübenden, Musikveranstaltern und Zuwendungsgebern und sind damit vertikal wie horizontal vernetzend wirksam. 67 Der Landesverband Thüringen des Verbandes Deutscher Musikschulen als Dachverband aller öffentlich getragenen Musikschulen des Landes ist Interessensvertretung der Bildungseinrichtungen einerseits und zugleich koordinierender Partner für die Weitergabe von Landesfördermitteln an die einzelnen Musikschulen („Begabtenförderung“ und „Probenphasen“). Darüber hinaus werden Fortbildungen für Musikschullehrer sowohl in inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht angeboten, damit diesen ein besonders zielgruppengerechter Unterricht ermöglicht werden kann. Der Thüringer Theaterverband und die LAG Spiel und Theater verstehen sich als Interessensvertreter der Mitglieder auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Sie bieten Beratungen in allen Theaterfragen an, insbesondere zur Antragstellung und Abrechnung von Projektförderungen. Der Thüringer Literaturrat e. V. versteht sich zum einen als Netzwerk, Anlauf- und Koordinationsstelle für kulturpolitische Fragen bzw. Stellungnahmen, Lobbyarbeit für die Literatur. Er bildet eine Aktions- und Gesprächsplattform, auf der seine Mitglieder auf Augenhöhe miteinander kommunizieren, sich über Fragen der Literaturförderung, Literaturvermittlung, Produktion und Rezeption austauschen. Nicht zuletzt findet dieser Austausch auf den von der Thüringer Staatskanzlei angeregten und vom Literaturrat mit dieser gemeinsam vorbereiteten und durchgeführten „Fachtagen Literatur“ seinen Niederschlag. Zum anderen gehört der Thüringer Literaturrat seinerseits dem Kulturrat Thüringen an, der als übergeordnetes Netzwerk fungiert. Frage 67: Wie bewertet die Landesregierung die Durchsetzungskraft dieser Vertretungen hinsichtlich der Interessen der Kulturschaffenden in Thüringen? Die Landesregierung sieht die Vertretungen als äußerst wichtige Akteure der Kulturpolitik an. Sie sind geschätzte Gesprächspartner der Landeregierung. Sie bringen besondere Expertise , fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit, die bei der Gestaltung von Kulturpolitik einzubeziehen ist. Die Landeregierung bezieht sie daher im Rahmen von partizipativen Prozessen bei der Erarbeitung von Konzeptionen ein und führt intensive Dialoge zu allen wichtigen Entscheidungen, die Einfluss auf die Kulturpolitik des Landes haben wie zuletzt z.B. bei der Stärkung der Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur durch Aufgabenübertragung auf die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Auch wenn nicht in allen Fragen immer ein Konsens erreicht werden kann, so besteht auf beiden Seiten Offenheit, Interesse und Vertrauen, um eine gute Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung des Kulturlandes Thüringen zu gewährleisten. Frage 68: a) Welche kulturellen Landesverbände existieren derzeit in Thüringen und wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren? Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 66 und 221 verwiesen. Bezüglich der Bewertung der Zusammenarbeit wird auf die Beantwortung zu Frage 67 verwiesen . Im Übrigen sind – ergänzend zu den genannten Vertretungen in Frage 66 – folgenden kulturellen Landesverbände darüber hinaus bekannt: Aus dem Musikbereich • Thüringer Chorverband • Thüringer Blasmusikverband • LAG Jazz in Thüringen e.V. 68 • Bund Deutscher Zupfmusiker – Landesverband Thüringen e.V. • Deutscher Zithermusik-Bund e.V. Landesverband Thüringen • Landesverband Thüringer Laienorchester e.V. • Landesverband Thüringen des Verbandes deutscher Musikschulen • LAG Spiel und Theater • Thüringer Theaterverband • LAG Puppenspiel Im Literaturbereich sind dies • Literarische Gesellschaft e.V. • Lesezeichen e.V. • Friedrich-Bödecker-Kreis e.V. • Verein für Thüringer Landesgeschichte b) Wie viele Mitglieder sind in den jeweiligen Verbänden derzeit organisiert? Der Kulturrat Thüringen e. V. vertritt 15 Landesverbände und Kultureinrichtungen. Der Thüringer Tanzverband e. V. hat 46 Mitgliedsvereine. Die LAG Soziokultur Thüringen e. V. umfasst 80 Mitgliedsvereine bzw. Initiativen. Die LKJ Thüringen e. V. vertritt 32 Vereine und Einrichtungen. Der BDK-Fachverband für Kunstpädagogik e. V. vertritt ca. 60 Pädagog/innen und Studierende . Der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Thüringen vertritt neun Theater. Der Thüringer Theaterverband e. V. hat 44 Mitgliedsbühnen und 30 Puppenbühnen. Der Verband Bildender Künstler vertritt 330 Einzelmitglieder aus den Bereichen Malerei, Grafik , Plastik, Fotografie, Video und den Angewandte Künsten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen e.V. vertritt 13 Vereine und Werkstätten , die bildende und angewandte Kunst im Kontext der kulturellen Kinder- und Jugendbildung vermitteln. Der Museumsverband Thüringen e. V. hat 236 Mitgliedsmuseen und über 70 persönliche Mitglieder. Der Heimatbund Thüringen e.V. ist ein Landesverband für Natur- und Umweltschutz, Regionalgeschichtsforschung , Denkmalschutz und Kulturpflege mit 15 Mitgliedsvereinen und 122 Mitgliedern. Der Thüringer Landestrachtenverband e.V. hat als Dachverband aller Heimat- und Trachtenvereine in Thüringen ca. 100 Mitgliedsvereine und 4.500 Mitglieder. Im Landesverband Thüringen des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. sind 117 Bibliotheken Mitglied. Der Landesverband Thüringen im VdA zählt 96 Mitglieder. Dem Landesmusikrat Thüringen e.V. gehören 55 Musikverbände, -institutionen und Einzelmitglieder an. Der Chorverband Thüringen e.V. hat mehr als 300 Laienchöre als Mitglieder. Dem Blasmusikverband Thüringen e. V. gehören 60 Blasmusikvereine an. Die LAG Jazz e.V. vertritt zehn Vereine und drei Einzelpersonen. Der Bund Deutscher Zupfmusiker – LV Thüringen e.V. hat zehn Mitgliedsvereine. Der Deutsche Zithermusik-Bund e.V. LV Thüringen hat 29 Einzelpersonen als Mitglieder. Dem Landesverband Thüringer Laienorchester e.V. gehören 13 Laienorchester an. Der Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Thüringen e.V. hat 25 Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft als Mitglieder. Der Thüringer Theaterverband hat 42 Mitgliedbühnen, -gruppen bzw. Mitgliedsvereine. Zu diesen direkt vertretenen Ensembles gesellen sich ca. 30 weitere Kleinensembles und Puppenspieler . 69 In der LAG Spiel und Theater sind elf Mitgliedsgruppen und 90 Spielleiter/innen und Theaterpädagogen /innen als Einzelmitglieder aktiv. Der Verein für Thüringer Landesgeschichte e.V. hat 306 Mitglieder (institutionell und persönlich ). Dem Thüringer Literaturrat e.V. gehören gegenwärtig 40 Mitglieder an. Dazu zählen Gesellschaften , Institutionen, Stiftungen, Vereine, Buchhandlungen, Verlage, literarische Museen und im besonderen Fall auch natürliche Personen, die landesweite Tätigkeit entfalten oder deren Tätigkeit regionalspezifisch bedeutsam ist. Die Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. umfasst sieben Mitgliedsvereine bzw. Bibliotheken sowie 115 Einzelmitglieder. Der Lese-Zeichen e.V. umfasst vier Mitgliedsvereine und 64 Einzelmitglieder. Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. hat 143 Mitglieder (sieben Einzelpersonen, zwölf Vereine, 59 Autorinnen und Autoren, 65 Thüringer Bibliotheken und Schulen). Frage 69: Wie gestaltete sich in der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtages die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Kulturrat Thüringen e. V.? Der Kulturrat Thüringen e. V. repräsentiert 15 kulturelle Verbände Thüringens und begreift sich als deren Interessenvertreter gegenüber Politik und Verwaltung. Das bedeutet auch, dass er ein wichtiges Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kulturakteuren und Kulturschaffenden darstellt. Er gibt wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Thüringer Kulturlandschaft und sucht dazu den Dialog mit den Kulturverbänden ebenso wie mit der Fachabteilung der Landesregierung. Darüber hinaus sind die Gespräche des für Kultur zuständigen Ministers mit dem Kulturrat auf wesentliche Schwerpunkte konzentriert und zielorientiert ausgelegt. So konnten in der 6.Wahlperiode gemeinsam die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss kultureller Einrichtungen mit den Gebietskörperschaften zu Notfallverbünden verbessert und Notfallcontainer finanziert werden. Damit ist ein wichtiger und längst notweniger Schritt für den Kulturgutschutz in Thüringen geleistet worden. Weitere Themen und Fragen betreffen die derzeit aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen wie die Digitalisierung im Bereich der Kunst und Kultur, die Diversität der Gesellschaft und deren Umgang damit in der Thüringer Kulturlandschaft oder die oft prekären Beschäftigungsverhältnisse von Künstlerinnen und Künstlern. Frage 70: a) Welche Kulturverbände erhielten im Laufe der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags eine jährliche Förderung in welcher Höhe (bitte Aufschlüsselung nach EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Förderung)? b) In welcher Form erfolgte diese Förderung (Projektförderung oder institutionelle Förderung )? Die Fragen zu 70 a) und b) werden zusammen beantwortet: Die Förderung erfolgt überwiegend als Geschäfts- bzw. Spielbetriebsförderung oder im Wege der Projektförderung für Kultur- oder Investitionsvorhaben, im Ausnahmefall auch als institutionelle Förderung. In den nachfolgenden Angaben sind ausschließlich Angaben zur Förderung das Landeszuschusses über die Abteilung Kultur und Kunst der Thüringer Staatskanzlei enthalten. Weitere Zahlen über mögliche EU-, Bundes- bzw. Kommunalförderungen liegen der Landesregierung nicht vor. c) Welche Verbände haben keine Förderung erhalten und warum nicht? 70 Es sind aus dem Kulturbereich keine Anträge von Landesgeschäftsstellen bekannt, die abgelehnt wurden. Es gibt einzelne Antragstellungen auf Geschäftsstellenförderungen, die die Anforderungen der Richtlinie für Kultur und Kunst nicht erfüllt haben, z.B. keine Kultur- Geschäftsstelle, keine landesweite Tätigkeit. Darüber wird jedoch keine Statistik geführt. Frage 71: Hat die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Einführung einer institutionellen Förderung für die Landeskulturverbände im Bereich der sozio-, breitenkulturellen und freien Szene geprüft und wenn ja, zu welcher Erkenntnis gelangte die Landesregierung im Ergebnis dieser Prüfung? Eine allgemeine institutionelle Förderung aller Geschäftsstellen der Landesverbände konnte aufgrund der Vielzahl der Geschäftsstellen nicht eingeführt werden. Es gilt jedoch wie bisher die kontinuierliche Förderung, so dass die Geschäftsstellen die erforderliche Sicherheit bei der Förderung haben. Dies wird durch die Möglichkeit einer Festbetragsfinanzierung und der Bewilligung von Pauschalen verstärkt. Frage 72: a) Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Bereichs Kultur/Kunst vom Kultusund Wissenschaftsministerium in die Staatskanzlei? b) Welche Vorteile für die Entwicklung der Kulturlandschaft Thüringens brachte dieser Ressorttransfer nach Auffassung der Landesregierung? Die Fragen zu 72 a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Die Verankerung der Zuständigkeit für Kultur und Kunst in den fünfzehn weiteren Ländern und dem Bund zeigt eine dem Charakter der Bundesrepublik entsprechende föderale Vielfalt, wobei sich zeigt, dass mehrheitlich weiterhin eine Verbindung der Zuständigkeit von Kultur und Kunst mit der Wissenschaftspolitik, zum Teil zuzüglich der Kultuszuständigkeit gesehen wird. Neben Thüringen hat sich beispielsweise auch Sachsen-Anhalt für die Integration der Kultur in die Staatskanzlei entschieden, während Berlin die einige Jahre bestehende Verankerung der Kultur in der Senatskanzlei im Zuge der Erhöhung der Ressortanzahl aufgegeben hat. In der laufenden Wahlperiode hat sich gezeigt, dass die Integration der Kultur und Kunst in die Staatskanzlei dazu beigetragen hat, die Kulturpolitik des Freistaats stärker ressortübergreifend wahrnehmbar werden zu lassen sowie die Ein- und Mitwirkungsmöglichkeiten zu erhöhen. Im Verhältnis zur vorhergehenden Verankerung im damaligen TMBWK erhöhte sich der Stellenwert der Kultur als Fachabteilung der Staatskanzlei. Nicht zuletzt führten die Bedeutung der Bundeskulturpolitik und die Verankerung der BKM im Kanzleramt dazu, dass die naturgemäß enge Verbindung der Staatskanzlei zum Kanzleramt und über die MPK auch den alltäglichen Austausch mit der Bundespolitik verbesserte. Frage 73: Wie viele Landesbedienstete im Bereich der Staatskanzlei und darüber hinaus in anderen Bereichen der Landesverwaltung widmen sich dieser Aufgabe (bitte Aufschlüsselung nach Beamte und Angestellte sowie den jeweiligen Bereichen in der Landesverwaltung und deren tarifliche Eingruppierung)? Zum Stichtag 1. Januar 2019 stellte sich die Situation wie folgt dar (Angaben zum Ist- Personal einschließlich befristet Beschäftigter, ohne Drittmittelbeschäftigte): 71 Landesbedienstete nach Amt/Eingruppieru ng TSK Geschäftsbereich Thüringer Staatskanzlei, Abteilung Kultur Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Landesarchiv Thüringen B 6 1 1 B 3 2 1 1 A 16 3 2 1 A 15 9 3 2 4 A 14 18 1 7 10 A 13h 4 1 3 A 13g 3 3 A 12 9 5 4 A 11 7 1 6 A 10 5 3 2 A 9g 1 1 A 9m A 8 A 7 A 6 A 5 E 15 Ü 2 1 1 E 15 3 1 2 E 14 23 4 17 2 E 13 19 1 14 4 E 12 E 11 8 2 4 2 E 10 3 2 1 E 9 44 3 29 12 E 8 10 8 2 E 7 1 1 E 6 30 2 9 19 E 5 22 3 19 E 4 4 1 3 E 3 19 6 13 E 2Ü 2 2 E 2 5 5 E 1 3 3 Summe 260 36 115 109 Frage 74: Wie bewertet die Landesregierung in Thüringen die soziale Lage der im Bereich Kultur Tätigen, insbesondere der freiberuflich Tätigen? Die Einkommenssituation der im Bereich Kultur Tätigen in Thüringen insbesondere der freiberuflich Tätigen hängt zu einem erheblichen Teil vom Beschäftigungsumfang, der persönli- 72 chen, einschließlich der familiären Situation und bei freiberuflich Tätigen vom konkreten Dienstleistungsangebot sowie dem räumlichen Zielmarkt ab. Insoweit sind allgemeine Aussagen zur sozialen Lage der im Bereich Kultur Tätigen in Thüringen insbesondere der freiberuflich Tätigen nicht möglich. Die außerhalb der kulturellen Einrichtungen vorherrschende Projektbezogenheit der Tätigkeiten führen aber zu regelmäßigen Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit, auf welche das derzeitige Sozialsystem insbesondere im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung noch nicht in jedem Fall angemessen reagieren kann. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 131, 219 und 227 verwiesen. Frage 75: Wie viele Thüringerinnen und Thüringer arbeiten hauptberuflich/hauptamtlich im Bereich Kultur und Kunst bzw. für wie viele Thüringerinnen und Thüringer ist der Bereich Kultur/Kunst die Existenzgrundlage (bitte Angaben bitte pro Jahr von 2014 bis 2018 und Einteilung nach Geschlecht)? Die in der Anlage aufgeführten Daten wurden der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Alle Zahlenwerte sind jeweils zum 30.6. eines Jahres erhoben. Die Abgrenzung erfolgte entsprechend der Branchengliederung nach WZ (Wirtschaftszweig) 2008 Abschnitt „R“ „Kunst, Unterhaltung und Erholung“. Frage 76: a) Wie hoch ist der monatliche Durchschnittsverdienst der im Kulturbereich hauptamtlich /hauptberuflich Beschäftigten? b) In welchen Bereichen werden das niedrigste Einkommen und das höchste Einkommen erzielt (bitte Angabe des ungefähren monatlichen Einkommens)? Die Fragen a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Die Daten stammen vom Thüringer Landesamt für Statistik. Es wurde der Wirtschaftszweig WZ 2008 „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ als Basis genommen (siehe auch Dokumentation des Statistischen Bundesamts zur Klassifikation der Wirtschaftszweige – Anlage). In der Anlage befinden sich außerdem drei Tabellen mit folgenden Angaben: Tabelle 1: • Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst (insgesamt Voll- und Teilzeit) vierteljährlich im Jahr 2017 bis einschließlich III. Quartal 2018 Tabelle 2: • Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst (ausschließlich Vollzeit) bezogen auf die Leistungsgruppe 1 – 5 vierteljährlich im Jahr 2017 bis einschließlich III. Quartal 2018 Die Leistungsgruppen 1 – 5 definieren sich wie folgt: Leistungsgruppe 1 Arbeitnehmer*innen in leitender Stellung Leistungsgruppe 2 herausgehobene Fachkräfte Leistungsgruppe 3 Fachkräfte Leistungsgruppe 4 angelernte Arbeitnehmer*innen Leistungsgruppe 5 ungelernte Arbeitnehmer* innen Tabelle 3: 73 • Bruttomonatsverdienst im III. Quartal 2018 aufgeschlüsselt nach Vollzeit und Teilzeit, ausschließlich Vollzeit, ausschließlich Teilzeit, geringfügig beschäftigt jeweils für Männer, Frauen und insgesamt Informationen zu den höchsten und niedrigsten Einkommen sowie unterteilt nach entsprechenden Bereichen liegen nicht vor. Frage 77: Welche konkreten Ergebnisse hat die Landesregierung bei dem im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben erreicht, prekäre Beschäftigung im Kulturbereich zurückzudrängen , indem sie sich für Mindeststandards nach dem Konzept der „Guten Arbeit“, faire Vergütungssysteme und Honorare für die Kulturschaffenden der unterschiedlichen Sektoren einsetzen wollte? Die Landesregierung setzt sich für faire Vergütungen und Honorare ein. Sie kann aber nur im Bereich ihrer eigenen Einrichtungen und Landesstiftungen/- einrichtungen direkt für die Anwendung des Tarifrechts sorgen. In diesen Einrichtungen wird nach den gültigen Tarifverträgen bezahlt. Ansonsten setzt sie sich für bessere Löhne und Gehälter im Rahmen von Verhandlungen mit den Trägern und Förderungen ein. In folgenden Bereichen hat sie besondere Anstrengungen unternommen: Projektmanager Im Bereich der Programme für Kulturelle Leitungskräfte bzw. Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich wurde die Vergütung in Stufen deutlich angehoben: Leitungskräfte erhalten heute monatlich brutto € 3.000,-, zu Beginn der Legislaturperiode waren es noch € 2.600,-; Fachkräfte liegen bei € 1.800 monatlich, anfangs waren es noch € 1.500,-. Weitere Verbesserungen sind für die neue Legislaturperiode vorgesehen. Musikschulen Im Bereich der Musikschulen ist zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung mit dem Entwurf zum Landeshaushalt 2020 eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung vorgesehen . Museen Mit der Einführung des Volontariatsprogramms wurde auch eine angemessene Vergütung analog einer halben Stelle TVL 13 eingeführt. Nur wenn die jeweiligen Anstellungskörperschaften diese Bedingung akzeptieren, können sie an dem Programm teilnehmen. Auf Basis der „Museumsperspektive 2025“ verhandelt das Land mit den institutionell geförderten Museen und deren Trägern die nach den Tarifverträgen der Länder oder Kommunen zustehende angemessene Vergütung der Stellen im Museumsbereich als weitere Fördervoraussetzung des Landes aus. Theater Das Thema prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist im Bereich der Theater und Orchester weitgehend gleichbedeutend mit der Frage einer Bindung an die einschlägigen Flächentarife. Für einige Einrichtungen (z.B. Theater Altenburg/Gera, Nordhausen, für die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach oder die Theater Eisenach und Rudolstadt) gelten nach wie vor Haustarifverträge, die als Ausgleich für einen Gehaltsverzicht die Arbeitszeiten entsprechend absenken. Die Landesregierung hat erreicht, dass in allen Fällen die Abstände zum Flächentarif verringert werden konnten, zum Teil erheblich (so Altenburg/Gera). Dies hat zu einer Entspannung der Problematik geführt, die in den kommenden Jahren fortgesetzt wird. Dabei hat das Land sich - zum Teil einseitig - zu Dynamisierungen der Zuwendungen für Tarifentwicklungen bereit erklärt. Weitere Schritte sind möglich, setzen aber eine Mitfinanzierung der Kommunen voraus. 74 Allgemein kann dazu Folgendes festgestellt werden: Die Landesregierung setzt sich für den Abbau prekärer Beschäftigung in allen Bereichen des Thüringer Arbeitsmarktes ein, einschließlich des Kulturbereichs. Erfolge dieser Bemühungen können beispielsweise aus der Beschäftigungsentwicklung abgeleitet werden. Während im Zeitraum Juni 2014 bis Juni 2018 die Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Freistaat um 4.132 Personen bzw. 3,3 Prozent gesunken ist, ist die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 23.785 Personen bzw. 3,0 Prozent gestiegen. Die Auswertung der Beschäftigtenbefragung im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit1 aus dem Jahr 2018 zeigt, dass sich der Gesamtindex mit einem durchschnittlichen Plus von 2,6 Indexpunkten gegenüber dem Jahr 2013 deutlich verbessert hat. Dieser Anstieg liegt über dem von Ost-, West- und auch Gesamtdeutschland. Die Werte der drei Kriterien des DGB- Index Gute Arbeit „Beschäftigungssicherheit und berufliche Zukunftssicherheit“, „Betriebliche Sozialleistungen“ und „Einkommen und Rente“ haben sich in Thüringen im Vergleich zum Jahr 2013 verbessert. Besonders ausgeprägt ist, mit einem Plus von 8,2 Indexpunkten, beim Kriterium „Beschäftigungssicherheit und berufliche Zukunftssicherheit“, was im Vergleich zum Durchschnitt der neuen und alten Bundesländer eine überdurchschnittlich hohe Verbesserung darstellt. Beim Kriterium „Einkommen und Rente“ wurde ein Plus von 2,7 Indexpunkten ermittelt. Darin spiegelt sich die deutliche Besserung auf dem Arbeitsmarkt in Thüringen wider. Ob auch im Kulturbereich im Besonderen prekäre Beschäftigung zurückgedrängt wurde, kann nicht gesagt werden. Derartige Erhebungen sind nicht erfolgt. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass es einen Abbau prekärer Beschäftigung in Thüringen zwischen 2014 und 2018 gegeben hat. Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) empfiehlt, dass Autorinnen und Autoren für eine Lesung mit anschließender Diskussion ein Honorar in Höhe von mindestens 300 Euro (Regelhonorar) erhalten. Entsprechend der VS-Empfehlung zahlen Thüringer Literaturvereine Schriftstellerinnen und Schriftstellern für eine Lesung ein Honorar in Höhe von durchschnittlich 300 Euro. Je nach Format und Dauer der Lesung und dem Bekanntheitsgrad des Autors kann das Honorar zwischen 250 und 400 Euro variieren. Frage 78: a) Hat sich die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – im Bundesrat für eine Stärkung der Künstlersozialkasse eingesetzt? b) Was wurde mit welchen konkreten Ergebnissen erreicht? Die Fragen 78 a) und b) werden zusammen beantwortet: Die Landesregierung hat verschiedene Initiativen unternommen, die der Stärkung der Künstlersozialkasse und allgemein der verbesserten sozialen Absicherung von Künstler dient. Gemeinsam mit anderen Bundesländern das Thema „Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse “ auf die Tagesordnung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) gesetzt. Im Rahmen der 94. ASMK wurde daraufhin mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass die Bunderegierung gebeten wird „im Rahmen ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Weißbuch Arbeiten 4.0 - im Hinblick auf die sich verändernde Arbeitswelt zu prüfen, ob durch eine gesetzlich verankerte Klarstellung und Anpassung einem größeren Personenkreis eine Absicherung durch die Künstlersozialkasse ermöglicht werden sollte, soweit dieser künstlerisch tätig ist. Hierzu wären die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse 1 Im DGB-Index Gute Arbeit werden einerseits die auftretenden Arbeitsanforderungen sowie andererseits die daraus resultierenden Belastungen erhoben. 75 durch eine vereinfachte Zuordnung und einen vereinfachten Nachweis einer Tätigkeit als regelmäßige und erwerbsmäßige Tätigkeit im Sinne des Gesetzes zu erleichtern“. Die Landesregierung hat am 16. Dezember 2018 im Bundesrat das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung (BR-Drs. 163/17) unterstützt. Mit diesem Gesetz sollen die Rechte und die Verhandlungsmacht der Kreativen und Urheber gestärkt werden, ohne die berechtigten Interessen der Verlage und Unternehmen der Kulturwirtschaft zu schwächen. c) Konnte der Anstieg der Künstlersozialabgaben verhindert werden? Die Künstlersozialabgabe ist in den letzten Jahren nicht angestiegen. Der Abgabesatz betrug von 2014 bis 2016 5,2 Prozent, 2017 4,8 Prozent und 2018 sowie 2019 4,2 Prozent auf alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Bis zum 30.09. eines jeden Jahres wird der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch eine „Künstlersozialabgabeverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt. Der Bundeszuschuss in Höhe von 20 % ist unverändert. Frage 79: Welche Initiativen – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – hat die Landesregierung mit welchem Erfolg im Bundesrat unterstützt, um das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen sowie um einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu erreichen? Die Landesregierung hat 2016 im Bundesrat das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung unterstützt und in den Beratungen des Bunderates mitgewirkt . Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 zu dem Gesetzentwurf (BR-Drs.163/16) mit überwiegender Unterstützung von Thüringens Stellung genommen . In den Schlussberatungen des Bundesrates (952. Sitzung am 16. Dezember 2016) wurde mit Unterstützung von Thüringen beschlossen, zu dem Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung (BR-Drs.765/16) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Weiterhin hat die Bundesregierung am 20. April 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft in den Bundesrat eingebracht. Auch hier hat sich die Landesregierung aktiv an der Stellungnahme des Bundesrates beteiligt. So hat der Bundesrat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 zum Gesetzentwurf (BR-Drs.312/17) mit überwiegender Unterstützung von Thüringen eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Der Bundesrat hat sodann in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 mit Unterstützung von Thüringen beschlossen, zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (BR-Drs.535/17) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen . Darüber hinaus haben die Länder Berlin und Thüringen eine Erklärung zu Protokoll gegeben. Frage 80: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um das zur Pflege des kulturellen Erbes erforderliche qualifizierte und engagierte Fachpersonal in Thüringen auch künftig bereitstellen zu können? 76 Besonderes Augenmerk legt der Freistaat seit 2015 auf die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Museen, die allgemein vor einem Generationswechsel stehen. Mit einem Förderprogramm für wissenschaftliche Volontärinnen und Volontäre an Museen erhalten die Träger finanzielle Unterstützung für deren praktische Ausbildung, um jungen Wissenschaftlern eine museumsspezifische fachliche Qualifizierung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Museen die Möglichkeit erhalten, gezielt Fachkräftenachwuchs zu akquirieren, weil durch die Entwicklung der Altersstruktur in den nächsten Jahren viele Fachkräfte ausscheiden werden. Die Volontariate werden für die Dauer von 24 Monaten gefördert. Der Freistaat Thüringen trägt im Regelfall 50 Prozent der Personalkosten und 100 Prozent der Weiterbildungskosten . Sofern kleinere Museen insbesondere im ländlichen Raum die Betreuung nicht durch eigenes Personal absichern können, soll ein Kooperationsvertrag mit einer anderen Einrichtung abgeschlossen werden. In dieses Programm sind bis heute insgesamt 38 Volontäre einbezogen Frage 81: Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit und die Rolle der Historischen Kommission für Thüringen e. V. für die Aufarbeitung der thüringischen Landesgeschichte sowie deren Forderung nach einer institutionellen Verstetigung ihrer Tätigkeit analog zur Historischen Kommission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, die vom Freistaat Sachsen als Träger institutionell gefördert wird? Die Historische Kommission für Thüringen (HKTh) ist ein eingetragener Verein von Wissenschaftlern , die sich mit der die Geschichte Thüringens in allen ihren Bereichen, die seiner einstigen Territorien und der mit Thüringen historisch verbundenen Landschaften befassen. Sie ordnet sich als regionalbezogene Gelehrtengesellschaft ein in die Reihe der in allen Ländern der Bundesrepublik bestehenden Historischen Kommissionen und vertritt auf dieser Ebene auch Thüringer Belange. Die HKTh hat sich in ihrer Satzung (§1 Abs.2) die Aufgabe gestellt, die Erforschung der thüringischen Landesgeschichte durch ihre Mitglieder und Dritte zu fördern und die gewonnenen Ergebnisse in Quelleneditionen und wissenschaftlichen Darstellungen zu veröffentlichen. Sie kommt demnach mit den Reihen Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen (Große und kleine Reihe), Quellen und Forschungen zu Thüringen im Zeitalter der Reformation, Beiträge zur Reformationsgeschichte in Thüringen sowie der gemeinsamen mit dem Verein für Thüringische Geschichte herausgegebenen Zeitschrift für Thüringische Geschichte . Die Kommission hat sich weiter mit eigenen oder kooperativen Veranstaltungen (so dem "Tag der Thüringischen Landesgeschichte") zum wichtigsten Gremium des Austauschs, der Koordinierung und der Zusammenarbeit mit der an den Universitäten angesiedelten Landesgeschichtsforschung , den Archiven und Bibliotheken und anderen wissenschaftlichen Institutionen des Freistaats sowie zahlreichen örtlichen Geschichtsvereinen entwickelt. Sie bildet ein Forum zur Erörterung grundsätzlicher und konzeptioneller Fragen, zum Meinungsaustausch über methodische Probleme und zur gegenseitigen Information über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Landesgeschichte. Sie trägt dazu bei, die thüringische Landesgeschichte in der Öffentlichkeit bewusst zu machen und berät öffentliche und private Stellen in Fragen der Thüringer Geschichtspflege. Die HKTh ist damit ein geschätzter und unverzichtbarer Akteur der Thüringer Kulturlandschaft mit besonderer identitätsstiftender Funktion. Die Leistung der Historischen Kommission trat beispielsweise bei Planung und Durchführung des Kulturthemenjahres „Thüringens Aufbruch in die Moderne. Industrialisierung und soziale Bewegungen“ zu Tage. Mitglieder der Kommission haben in der Steuerungsgruppe und im Beirat für die Zentralausstellung mitgearbeitet. Die Historische Kommission hat ein anspruchsvolles , mehrteiliges wissenschaftliches Tagungsprogramm umgesetzt und sich an der offiziellen Eröffnungsveranstaltung beteiligt. Mit Blick auf die nachhaltige Wirkung des 77 Themenjahres und übergreifende Aspekte der Kulturthemenjahre 2018, 2019 und 2020 hat die Historische Kommission auf Anregung des Ministers und Chefs der Staatskanzlei einen Landesgeschichtlichen Forschungspreis für Industriekultur ausgelobt. Der Preis ist interdisziplinär angelegt und richtet sich in einer gesonderten Kategorie für studentische Arbeiten auch an den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Historische Kommission hatte sich bereits in Reformationsdekade aktiv eingebracht. Vorstandsmitglieder der Kommission gehören dem Fachbeirat zu den Verfassungs- und Landesjubiläen 2019/20 an. Derzeit werden Gespräche über die Einbindung der Kommission in die Planungen für das Jubiläum „100 Jahre Thüringen“ im Jahr 2020 geführt. Der Freistaat Thüringen hat sich bei der Neubegründung seiner Wissenschaftslandschaft nicht für die Errichtung einer Akademie der Wissenschaften als Körperschaft Öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes entschieden. Dies entsprach auch dem damaligen Selbst-verständnis der Gelehrtengesellschaft HKTh aus der Erfahrung zweier Diktaturen und ihrem Wunsch nach Staatsferne. Die HKth ist damit – wie die Mehrzahl ihrer Schwesterkommissionen in den anderen Bundesländern auch – nicht fest eingebettet in eine staatliche Struktur wie im Freistaat Sachsen, das die dortige Akademie sogar mit Verfassungsrang versah. Die HKTh kann in ihrer Aufgabenstellung gleichwohl auch weiterhin auf auskömmliche und planungssichere Förderung durch die Landesregierung zählen, deren Stabilität in der laufenden Legislatur gefestigt wurde. 78 E. Spezieller Teil zur Entwicklung einzelner ausgewählter Kulturbereiche I. Gedenk- und Erinnerungskultur Frage 82: a) Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Arbeit der Mahn- und Gedenkstätten in Thüringen bei? Mahn- und Gedenkstätten sind als Orte eines des regionalen, nationalen und europäischen Gedächtnisses ein unersetzbarer Bestandteil der geschichtlichen Identität Thüringens. Sie sind integraler Bestandteil der historisch-politischen Bildungsarbeit und leisten einen wichtigen Beitrag für die demokratische Kultur des Landes. b) Welche Rolle spielt dabei die Aufarbeitung der NS- und SED-Diktatur? Die erinnerungskulturelle Aufarbeitung der beiden deutschen Diktaturen und damit verbunden die Stärkung der politisch historischen Bildung bleiben ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Gedenkstättenpolitik des Landes. Die Landesregierung ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst, die Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes aus aller Welt wachzuhalten. Würdiges Gedenken, Dokumentation und Vermittlung dieses Teils der deutschen Geschichte sollen als Grundlage einer fruchtbaren historischen Bildungsarbeit im Dienst der internationalen Verständigung und der Demokratieerziehung gefördert werden. Aufgabe von Staat und Gesellschaft ist es aber auch, an das Unrecht der SED-Diktatur zu erinnern und so das Gedenken an die Opfer des Kommunismus in Deutschland zu bewahren . Für die Beschäftigung mit der SED-Diktatur haben Erinnerungs- und Lernorte wie Grenzmuseen und Gedenkstätten als authentische Orte das Potenzial, mehr Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber die nachwachsende Generation für die Aspekte der Aufarbeitung zu interessieren und für Geschichtsvermittlung und Demokratieerziehung aufzuschließen. Jede Erinnerung an die Diktaturvergangenheit in Deutschland hat davon auszugehen, dass weder die nationalsozialistischen Verbrechen relativiert werden dürfen noch das von der SED-Diktatur verübte Unrecht bagatellisiert werden darf. Die Aufarbeitung soll die Öffentlichkeit über Ursachen und Folgen der nationalsozialistischen Terrorherrschaft und der SED- Diktatur aufklären, um dadurch den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft zu festigen und das Bewusstsein für Wert der freiheitlichen Demokratie und der Menschenrechte zu stärken. Frage 83: Auf welcher konzeptionellen Grundlage erfolgt in Thüringen die Entwicklung der Gedenkstättenlandschaft und wie wird diese von der Landesregierung eingeschätzt? Mit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora besitzt Thüringen ein international anerkanntes Kompetenzzentrum auf dem Gebiet der Gedenkstätten zur NS- Diktatur. Die Förderung des Landes soll auch weiterhin auf die Arbeit der Stiftung konzentriert bleiben. Die Stiftung steht als Leiteinrichtung allen kleineren Gedenkstätteninitiativen und-projekten fachlich beratend zur Seite. Das von der Thüringer Historikerkommission empfohlene „Landesförderkonzept für Gedenkstätten und Lernorte zur SED-Diktatur“ wird weiterhin im Dialog mit Einrichtungen und Initiativen sowie in Begleitung fachlicher Expertise erfolgreich umgesetzt. Der Schwerpunkt der institutionellen Förderung liegt auch hier auf den vom Landesförderkonzept empfohlenen Einrichtungen von überregionaler Bedeutung. 79 Eine Klammerfunktion für die Aufarbeitung beider deutschen Diktaturen kommt der Stiftung Ettersberg zu mit ihrem besonderen Auftrag zum Vergleich europäischer Diktaturen. Die Stärkung bestehender Netzwerke und Kooperationen dienen dem Wissenstransfer, der Optimierung von Ressourcen sowie der modernen Nutzererwartung. Für die Fortsetzung und Intensivierung der erfolgreichen Arbeit des Thüringer Geschichtsverbundes zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem auch die der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora angehört, wird die Thüringer Staatskanzlei im Rahmen seiner Gedenkstättenförderung auch weiterhin positive Anreize setzen. Hinsichtlich von Einrichtungen und Vorhaben mit überregionaler Bedeutung wird der Gedenkstättenkonzeption des Bundes in der Arbeit des Freistaates Rechnung getragen. Frage 84: a) Welche Mahn- und Gedenkstätten zur Aufarbeitung von NS- und SED-Diktatur gibt es in Thüringen? NS-Diktatur Die Landesregierung ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst, die Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes aus aller Welt wachzuhalten. Würdiges Gedenken, Dokumentation und Vermittlung dieses Teils der deutschen Geschichte sollen als Grundlage einer fruchtbaren historischen Bildungsarbeit im Dienst der internationalen Verständigung und der Demokratieerziehung gefördert werden. Als Orte eines europäischen Gedächtnisses sind die Gedenkstätten ein unersetzbarer Bestandteil der geschichtlichen Identität Thüringens. Die Förderung des Freistaats Thüringen konzentriert sich auf die Arbeit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Die kommunalen Träger kleiner Gedenkstätten werden jedoch ebenfalls durch Projektförderung unterstützt. Die Stiftung Buchenwald steht auch als Kompetenzzentrum und Leiteinrichtung allen kleineren Gedenkstätteninitiativen und -projekten fachlich beratend zur Seite. Darüber hinaus stehen die Thüringer Gedenkstätten in einem ständigen fachlichen Austausch mit den Erinnerungsorten der deutschen und übernationalen Geschichte. SED-Diktatur Die Begrifflichkeit und ist heute üblich für eher groß angelegte Institutionen, die unterschiedliche Elemente miteinander verbinden, in denen materielle, ästhetische, pädagogische, wissenschaftliche und hermeneutische Dimensionen aufeinandertreffen. Mahn- und Gedenkstätten in diesem Verständnis sind zeithistorische Museen mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben. In Thüringen zählen hierzu die für das Gebiet der SED- Diktatur die vier Grenzmuseen auf Point Alpha und Schifflersgrund, in Mödlareuth und Teistungen sowie die Gedenkstätten Amthor in Gera und Andreastrasse in Erfurt. b) Wie bewertet die Landesregierung deren baulichen Zustand und personelle Ausstattung? Der bauliche Zustand der Gedenkstätten zur SED-Diktatur ist mehrheitlich gut bis zufriedenstellend . Zumeist sind nur kleinere Erhaltungs- oder Ergänzungsmaßnahmen erforderlich, die im Rahmen der für Bauunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel realisiert werden können . Eine umfangreiche Neubaumaßnahme mit Bundesunterstützung ist von bayerischer Seite seit längerem in Vorbereitung für das Dt.- Dt. Museum Mödlareuth. Thüringen hat als Beitrag die Kostenübernahme für die Sanierung der Außenanlagen auf Thüringer Gebiet zugesagt (PMO-Mittel). Ein Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil wurde im Februar 2019 ausgeschrieben. Thüringen nimmt an der fachlichen Begleitung des Vorhabens aktiv teil. Eine bauliche und inhaltliche Neugestaltung seines Grenzmuseums nach den Kriterien der Gedenkstättenkonzeption des Bundes strebt auch der Trägerverein des Grenzmuseums Schifflersgrund an. Er wird in Vorbereitung eines BKM-Förderantrags von den Partnerländern Hessen und Thüringen unterstützt. 80 Im personellen Bereich konnte mit der Förderung von vier zusätzlichen museumspädagogischen Stellen bei den Grenzmuseen ein wichtiger Beitrag zur fachlichen Professionalisierung erzielt werden. c) Welche Investitionsbedarfe gibt es (bitte Auflistung für jede Mahn- und Gedenkstätte einzeln )? Die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora haben in ihrer mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2025 für die Standorte Buchenwald und Mittelbau Dora Bedarfe für Investitionen sowohl in die Dauerausstellungs- und Besucherführungssituation sowie thematische Erweiterungen der Ausstellung geplant. Darin einbezogen sind ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freizeitbereich der Jugendbegegnungsstätte in Buchenwald sowie für die Fortführung der Restaurierung von Sammlungs-, Archiv und Bibliotheksbestände der Stiftung und deren digitale Erschließung. Dazu soll aus den Haushalten des Freistaats wie des Bundes ein finanzielles Volumen in Höhe von insgesamt ca. 9,1 Mio. € erbracht werden. Auf den Haushalt des Freistaates entfällt dabei ein Anteil in Höhe von ca. 7,5 Mio. €. Hinzu kommt, dass die auf zehn Jahre festgelegte und im Jahr 2021 auslaufende Projektförderung, die hälftig von Bund und Freistaat getragen wird, um ca. weitere zehn Jahre fortgeführt werden soll. Damit sind weitere Gesamtkosten in Höhe von 1.480 TEUR abgesichert. Die von den Trägern der Grenzmuseen angemeldeten Investitionen – wie nachstehend aufgeführt – werden seitens des Freistaats Thüringen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) zugewendet: • Neugestaltung Dt.-Dt. Museum Mödlareuth: ca. 13 Mio. € (Beitrag Thüringen 2020/2021: 0,8 Mio. €) • Infrastrukturmaßnahmen Gedenkstätte Point Alpha: ca. 168 T (Beitrag Thüringen: 42 T€) • Grenzlandmuseum Eichsfeld: Garagenbau (50 T€) • Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße Erfurt: Präsentationsfläche Außenbereich (30 T€) Frage 85: Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit von Mahn- und Gedenkstätten mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Schulen auf dem Gebiet der Aufarbeitung von NS- und SED-Diktatur und wie begründet sie ihre Antwort? Die erinnerungs- bzw. gedenkkulturelle Arbeit im Freistaat Thüringen erfolgt unter enger Einbeziehung der Akteure auf drei Ebenen: Durch überregional sichtbare Gedenkstätten, regional gewachsenen Erinnerungsorte als tragender Säule des Thüringer Modells der Aufarbeitung des SED-Unrechts und durch staatliche sowie zivilgesellschaftliche Archive. Die erfolgreiche Arbeit des Thüringer Geschichtsverbundes als verbindende Arbeitsgemeinschaft setzt zusätzliche Impulse fruchtbarer Kooperation. Die Stärkung bestehender Netzwerke und Kooperationen dient dem Wissenstransfer, der Optimierung von Ressourcen, der modernen Nutzererwartung und nicht zuletzt auch der Profilierung in der Forschung. Dies zeigt sich deutlich im jüngsten Erfolg des Thüringer Aufarbeitungsverbunds von Stiftung Ettersberg und Hochschulen in der Einwerbung eines BMBF-geförderten Großprojekts. Die Stiftung mit der von ihr betriebenen Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße ist ein wichtiger Nukleus im Netzwerk der Thüringer Erinnerungslandschaft. Die Qualitätssicherung ihrer Arbeit sowie die Fortsetzung des von der Stiftung eingeschlagenen Wegs, die wissenschaftliche Forschung, Bildungsarbeit und Gedenkstättenarbeit als drei gleichermaßen bedeutsame Aufgabenfelder auszubauen, bleibt eine allgemein zukunftsweisende Aufgabe. Dazu gehört nicht zuletzt die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Handlungsfeld „Schule und Ausbildung“. Kooperations- 81 vereinbarungen zwischen Schulen und Gedenkstätten, eine gemeinsam erarbeitete Informationsbroschüre sowie eine durch Museumspädagogen gestärkte Gedenkstättenarbeit haben hier neue Perspektiven und Möglichkeiten eröffnet. Frage 86: a) In welcher Form und in welcher Höhe wird in Thüringen seit 2012 die Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert? Die Förderung im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur erfolgt über Projektförderung, Investförderung, Geschäftsstellenförderung und institutionelle Förderung. Die Höhe der gewährten Förderungen entnehmen Sie bitte der Anlage zu Frage 86 b). b) Welche Maßnahmen und Projekte werden von der Landesregierung unterstützt (bitte Auflistung pro Jahr und jede Maßnahme einzeln)? Einen umfassenden Überblick über Projekte und Maßnahmen seit März 2015 geben die jährlichen Berichte der Landesregierung zum Stand und der Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen. (https://www.thueringen.de/th1/tsk/kultur/kulturpolitik/aufarbeitung_sed.../index.aspx) Im Jahre 2016 wurde eine maßgeblich durch die Thüringer Landesregierung erarbeitete Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Rechtsstellung ehemaliger DDR-Heimkinder im Rahmen strafrechtlicher Rehabilitierungsverfahren zunächst in den Bundesrat und anschließend in den Bundestag eingebracht. Aktuell wird die Initiative auf Fachebene im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diskutiert. Das TMMJV begleitet diese Diskussion federführend für die Thüringer Landesregierung konstruktiv. Darüber hinaus fördert das TMMJV im Jahre 2019 das Forschungsprojekt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena „Jenaer Zentrum zur Erforschung und Dokumentation des Rechts der ehemaligen DDR“. DDR Heimkinderfonds: Die neuen Länder und der Bund haben im März 2012 den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgelegt sowie die Errichtung eines dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ nachgebildeten Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ beschlossen. Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ war zunächst für den Zeitraum 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2017 angelegt und mit insgesamt 40 Mio. € ausgestattet. Die Fondsmittel werden von Bund und neuen Ländern je zur Hälfte erbracht. Die Anteile der Länder untereinander werden nach der Einwohnerzahl zum Stand 31. Dezember 1991 ermittelt (= Thüringen 16,3 %). Eingezahlt werden die Fondsmittel in Jahresraten. Anders als in den westdeutschen Ländern übertraf die Nachfrage beim Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ alle Erwartungen. Sie ist signifikant höher als im Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ – und zwar in allen ostdeutschen Ländern gleichermaßen. Während die neuen Länder und der Bund bei der Konzipierung des neuen Fonds mit Blick auf die Erfahrungen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ von zu erwartenden ca. 3.000 Betroffenen ausgegangen sind, haben sich insgesamt ca. 28.000 Betroffene angemeldet, davon allein in Thüringen 4.728. Wegen der unerwartet hohen Nachfrage erfolgten mehrfach Aufstockungen des Fonds. Es wurde eine Aufstockung des Fondsvermögens auf insgesamt bis zu 364 Mio. € vereinbart. Der Freistaat Thüringen hat im Zuge der Fondslaufzeit 2012 bis 2018 Landesmittel in Höhe 27.955.079 € eingezahlt. 82 Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung e. V.: Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Lage der DDR-Heimkinder wurde mit dem Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung e. V. ein Werkvertrag abgeschlossen . Vertragsinhalte waren: • wissenschaftliche Erschließung des verwaltungsinternen Aktenbestandes ehemaliger DDR-Kinderheime • Erstellung einer Handreichung zum Aussagegehalt von Aktenbeständen aus der DDR- Heimerziehung Jahr Landesmittel 2013 22.365,00 € 2014 2.365,00 € Selbsthilfegruppen ehemalige DDR-Heimkinder: Unter Trägerschaft des Bürgerkomitees des Landes Thüringen e. V. werden seit 2014 der Aufbau und die Begleitung von Gesprächs- und Kontaktgruppen ehemaliger DDR- Heimkinder unterstützt. Derzeit bestehen vier Gesprächsgruppen. Jahr Landesmittel 2014 200,00 € 2015 6.450,00 € 2016 6.450,00 € 2017 6.550,00 € 2018 9.053,00 € Die Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie der diesbezüglichen Förderung von Projekten und Maßnahmen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Die Beantwortung obliegt den zuständigen Fachressorts. Vgl. auch die Liste in der Anlage. Frage 87: a) Wie soll eine bessere museumsinterne und -externe Vernetzung der vorhandenen museumspädagogischen Kompetenzen in diesem Bereich erreicht werden? b) Wie unterstützt die Landesregierung diese Bemühungen? Die Fragen zu a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung hat mit der Förderung von vier zusätzlichen Stellen für Museumspädagogen an den Grenzmuseen einen wichtigen Organisationskern Kern zur Professionalisierung sowie der internen wie auch der externen Vernetzung der bestehenden museumspädagogischen Kompetenzen geschaffen. Die Stellen bilden zusammen mit der Fachkraft an der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße einen Kompetenzpool mit regelmäßigem Erfahrungsaustausch im Rahmen des Geschichtsverbundes, der mit seinen Kompetenzen auch kleineren Einrichtungen zur Beratung offensteht. Zusätzliche Beratungsmöglichkeiten bestehen über den Museumsverband. Diese Förderinitiative Museumspädagogen soll mit den kommenden Haushalten verstetigt und Initiativen des Geschichtsverbundes für eine vertiefte Vernetzung unterstützt werden. Frage 88: 83 a) Wie bewertet die Landesregierung speziell den historisch-politischen Bildungsauftrag der Grenzmuseen? Die wissenschaftlich-pädagogische Auseinandersetzung mit der Geschichte der deutschen Teilung ist ein integrativer Bestandteil der historisch-politischen Bildungsarbeit. Grenzmuseen haben als authentische Orte ein besonderes Potential das Potenzial, mehr Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber die nachwachsende Generation für die Aspekte der Aufarbeitung zu interessieren und für Geschichtsvermittlung und Demokratieerziehung aufzuschließen. Zielgruppenspezifische Bildungsangebote, die den Austausch von Erfahrungswissen zwischen den Generationen anregen, erfordern entsprechende museumspädagogische Vermittlungsangebote . Die Grenzmuseen sollten als wichtige Orte der Vermittlung von historischem Wissen besonders dazu beitragen mittels eines multiperspektivischen Einsatzes über die Geschichte der deutschen Teilung und damit zusammenhängende Fragen informieren. Wichtige Ansatzpunkte ergeben sich aus der lokal- und Regionalgeschichte. Um die Grenzmuseen nicht zuletzt auch als außerschulische Lernorte zu profilieren bedarf es eines didaktischen Gesamtkonzepts, das neben der Grenze als historischem Ort auch die heutigen Aspekte von Grenzziehung behandelt. Von daher bleibt die weitere Professionalisierung der Bildungsarbeit an Grenzmuseen eine Kernaufgabe, für die mit der Einrichtung museumspädagogischer Stellen ein wichtiger Eckstein gesetzt wurde. b) Welche Investitionsbedarfe gibt es und in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese umgesetzt werden (bitte Auflistung für jede einzelne Einrichtung)? Siehe Antwort zu Frage 84 c). c) Wie wird im Nationalen Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ gewährleistet, dass es für die historisch-politische Bildungsarbeit der Grenzmuseen einen Betätigungsraum gibt? Naturschutz und Erinnerungskultur sind nach Gesetz gleichberechtigte Partner im Grünen Band Thüringen. Die Landesregierung legt großen Wert darauf, dass die Grenzmuseen als aktive Mitgestalter in die Erstellung des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIPL) eingebunden werden. Die Grenzmuseen sind dem Schutzzweckgegenstand „Einrichtungen der Erinnerungskultur“ zuzuordnen, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Grünes-Band-Gesetz (ThürGBG) vom 11.12.2018 (GVBl. S. 605) zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln sind. Zur Verwirklichung des Schutzzwecks ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ThürGBG die das Grüne Band Thüringen prägende Erinnerungslandschaft der deutschen Geschichte einschließlich der Gedenkstätten in ihrem Bestand zu erhalten und zu schützen. Eindeutig regelt § 5 Abs. 2 ThürGBG die Zuständigkeit für die politische Bildungsarbeit: „Die Aufarbeitungs- und politische Bildungsarbeit am Grünen Band wird wahrgenommen durch die vom Freistaat anerkannten und geförderten Grenzmuseen sowie von weiteren Einrichtungen , deren Zweck die politische Bildung oder geschichtliche Aufarbeitung am Grünen Band ist.“ In § 5 Abs. 3 Sätze 1 und 2 ThürGBG ist die Zusammenarbeit mit den Grenzmuseen geregelt : „Um eine einheitliche Entwicklung im Sinne des Schutzzwecks nach § 3 ThürGBG zu gewährleisten, ist für das Nationale Naturmonument ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan zu erstellen. Die Erstellung und Umsetzung des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans hat in enger Zusammenarbeit mit den Grenzmuseen und anderen Einrichtungen , die sich mit historisch-politischer Bildungsarbeit am Grünen Band beschäftigen, zu erfolgen .“ Die Grenzmuseen sind zudem bei den Regelungen zu Verboten und bei den entsprechenden Ausnahmen gesondert berücksichtigt. 84 So ist der Betrieb der Grenzmuseen in bisheriger Art und Weise nach § 6 Abs. 1 ThürGBG von den Verboten des Gesetzes ausgenommen. Maßnahmen und Veranstaltungen der Grenzlandmuseen sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 ThürGBG ebenfalls von den Verboten ausgenommen, wenn sie der Erfüllung des Schutzzwecks dienen und den Vorgaben des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans entsprechen oder nicht entgegenstehen. Frage 89: Welchen konkreten Handlungsauftrag für Thüringen leitet die Landesregierung von der Handlungsempfehlung ab, die eine „Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)“ bezüglich der Fortführung der Aufgaben des BStU nach 2019 dem Deutschen Bundestag im April 2016 vorgestellt hat? Frage 90: Wie lautet der Vorschlag der Landesregierung für den Deutschen Bundestag, wo beispielsweise wie in Thüringen künftig das relevante Archivgut (Stasiunterlagen) dauerhaft zentral und sachgerecht zu archivieren ist, wenn die Handlungsempfehlungen der "Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des BStU“ umgesetzt werden sollen? Frage 91: Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass die drei Thüringer Außenstellen der Behörde des BStU in Erfurt, Gera und Suhl auch künftig als Träger der regionalen Aufarbeitung des SED-Unrechts und der politischen Bildung vor Ort erhalten bleiben? Die Fragen 89 – 91 werden gemeinsam beantwortet: Auf Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatte der Bundesrat bereits in seiner Entschließung vom 10. Februar 2017 (BR-Drs. 743/16 – siehe Anlage 1) den Bund aufgefordert, sich bei der zukünftigen Strukturierung der Behörde des BStU für den Erhalt der in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehenden Außenstellen einzusetzen. Hierzu haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, auf der Grundlage der Ergebnisse der Expertenkommission und im Benehmen mit den Opferverbänden die Stasiunterlagenbehörde zukunftsfest zu machen (vgl. Koalitionsvertrag vom 14.03.2018, Ziff. 8011 bis 8012). Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen hat am 13. März 2019 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesarchivs ein Konzept zur Zukunft der Stasi-Unterlagen übergeben und über Pressemitteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Bundesbeauftragte Roland Jahn wird das Konzept im Rahmen der 46. Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder am 3. April 2019 persönlich vorstellen. Nach Vorlage des bereits 2016 vom Bundestag bei BStU und Bundesarchiv in Auftrag gegebenen Konzepts zur Zukunft der Stasi- Unterlagen steht die aktive Einbindung der betroffenen Länder in den Gestaltungsprozess umso mehr zu Gebote. Die Landesregierung wird dies nachdrücklich einfordern. Planungsunterlagen wie die bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudien sind zeitnah zu übermitteln. Die Landesregierung begrüßt ohne Einschränkung das von BStU und Bundesarchiv vorgelegte Konzept zur Zukunft der Außenstellen. Ausschlaggebend ist das unzweideutige Bekenntnis , dass an allen bisherigen Standorten Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger mit Serviceangeboten aufrechterhalten bleiben und diese auch künftig ihre wichtigen Aufgaben als integraler Bestandteil einer flächenwirksamen Aufarbeitungsgemeinschaft zur SED- Diktatur wahrnehmen sollen. Für das erfolgreiche Thüringer Modell zivilgesellschaftlich gestützter Aufarbeitung in der Fläche ist der Fortbestand der drei BStU-Außenstellen von hoher politischer und gesellschaftli- 85 cher Relevanz. Die Gewährleistung ihrer weiterhin qualitätsvollen Aufgabenerfüllung zumindest als Bürgerbüros mit Aufgaben in Beratung und politischer Bildung liegt allerdings in alleiniger Verantwortung des Bundes. Leitlinie die Position der Landesregierung zur dauerhaften und sachgerechten Lagerung des BStU-Archivgutes ist der Beschluss des Thüringer Landtags vom 04.05.2017 (DS 6/3875 – siehe Anlage 2), wonach auch bei formaler Überführung in das Bundesarchiv die Akten der Stasi-Unterlagen Behörde in Thüringen verbleiben und dauerhaft zugänglich bleiben sollen. Die Beurteilung des Vorschlags für einen geeigneten zentralen Standort für das relevante BStU Archivgut in Thüringen bedarf der Abwägung in sorgfältigen Standortanalysen, die vom BStU in Auftrag gegeben wurden. Die Landesregierung hat diese Studien bereits mehrfach angefordert, doch liegen diese beim BStU derzeit noch nicht vor. In der Standortfrage der Aktenbestände kommt deren archivgerechten Lagerung sowie der Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger die oberste Priorität zu. Der Erhalt zumindest eines Archivstandortes Standortes in den jeweils betroffene ostdeutschen Ländern – wie in dem vorgelegtem Konzept vorgesehen - ist für die Landesregierung conditio sine qua non. Die Landesregierung fordert weiterhin den Erhalt aller drei Außenstellen zumindest als Bürgerbüros mit Aufgaben in Beratung und Politischer Bildung. Sie bietet ihre Unterstützung an zur verstärkten Einbindung der Außenstellen in die Thüringer Aufarbeitungslandschaft unter Nutzung von Synergieefekten. Von den Beratungen des Bundestages wird erwartet, dass das Konzept, insbesondere auch die Ausstattung aller Standorte in den Ländern im Bundeshaushalt mit ausreichenden Mitteln untersetzt wird. Nur so kann der Aussage Rechnung getragen werden, die Aufarbeitung des SED-Unrechts zukunftsfest zu machen. Frage 92: a) Wie hoch sind bislang für Thüringen die Zuwendungen aus dem früheren Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen) und wofür wurden diese eingesetzt (bitte Auflistung jeder einzelnen Maßnahme)? Bislang wurden für Thüringen insgesamt rd. 101,9 Mio. EUR aus dem PMO-Vermögen ausgezahlt . Auf die Jahre verteilt sich dies wie folgt: Die Verwendung der Mittel aus den Jahren 2008 bis 2010 erfolgte nach den Maßgaben der VV ausschließlich für investive und investitionsfördernde Maßnahmen. Eine Auflistung der Maßnahmen ist als Anlage beigefügt. In den Jahren 1994 und 1997 erfolgte eine Priorisierung zugunsten der Bereiche Forschung, Technologien und Kunst/ Kultur sowie zugunsten der Innovations- und Konsolidierungsfonds. Für die Folgejahre sind die geförderten Maßnahmen tabellarisch in der Anlage aufgeführt. 1994 rd. 26,2 Mio. € 1997 rd. 20,8 Mio. € 2008 rd. 1,2 Mio. € 2009 rd. 19,5 Mio. € 2010 rd. 1,8 Mio. € 2018 rd. 32,4 Mio. € Gesamt rd. 101,9 Mio. € 86 Die Verwendung der Mittel aus dem Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Auch für sie gelten die Vorgaben der VV. b) Mit welchen weiteren Zuwendungen aus diesem Vermögen ist künftig noch zu rechnen? Es kann derzeit nicht eingeschätzt werden, mit welchen weiteren Auszahlungen aus dem sog. PMO-Vermögen künftig noch gerechnet werden kann. Nach den bestehenden VV (aktuellste Fassung vom 01. Juni 2018) obliegt es der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben festzustellen, ob verfügbares Vermögen vorhanden ist. Frage 93: a) Hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, die Zweckbindung der zur Verwendung des PMO-Vermögens erlassenen beiden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Treuhand bzw. Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den Ländern vom 11. Februar 1994 und 18. Januar 2008 dahingehend zu flexibilisieren, um künftig PMO-Mittel auch außerhalb der darin festgelegten Investitionsvorgaben für langfristige und zukunftsorientierte Initiativen zur Aufarbeitung des SED-Unrechts vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung und Wiedergutmachung einsetzen zu können? b) Was hat die Landesregierung konkret unternommen? Die Frage zu a) und b) werden zusammen beantwortet: Entsprechend dem Beschluss des Landtages vom 22. Februar 2018 (Drucksache 6/5356) hat Thüringen anlässlich der Konferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder am 18. April 2018 einen Vorschlag zum Umgang mit dem PMO- Vermögen vorgelegt. Dieser sah u.a. vor, für künftige Mittelauszahlungen durch die BvS eine flexiblere Mittelverwendung zu ermöglichen. Zudem sollten die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder die Bundesregierung bitten, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, Regelungen zu treffen, um Mittel aus dem PMO- Vermögen anteilig auch zur Errichtung eines Härtefallfonds zu verwenden. Leider fand der Vorschlag zu diesem Zeitpunkt keine Mehrheit. Bei der Besprechung der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit der Bundeskanzlerin am 3. April 2019 hat Thüringen dieses Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Auf Arbeitsebene hat sich das Thüringer Finanzministerium in der Arbeitsgruppe der berechtigten Bundesländer bereits seit mehreren Jahren dafür eingesetzt, eine neue Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zu erwirken, welche einen flexibleren Einsatz der sog. PMO-Mittel ermöglicht. Dieses Anliegen scheiterte stets an der Ablehnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Nach Auffassung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist eine Aufhebung der investiven und investitionsfördernden Zweckbindung nur durch eine Änderung des zu Grunde liegenden Parteiengesetzes der DDR möglich. Daher wird von dort entsprechende Änderung der Verwaltungsvereinbarungen abgelehnt. Der Einsatz der Landesregierung führte jedoch dazu, dass mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben eine neue Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Juni 2018 abgeschlossen werden konnte, die zwar keine grundlegende Flexibilisierung zulässt , aber insbesondere eine längere Verwendungsmöglichkeit (4 Jahre) regelt. Frage 94: 87 a) Welche konkreten Maßnahmen gingen von der Landesregierung aus, um die mitunter vielfach sozial prekäre Situation vieler ehemals politisch Verfolgter in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR wirksam zu verbessern? Am 19. Oktober 2018 verabschiedete der Bundesrat eine Entschließung, mit der die Bundesregierung gebeten wird, auf eine Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze hinzuwirken (Drs. 316/18 (B). In der Entschließung geht es auch um die Prüfung möglicher Gerechtigkeitslücken und den sich daraus ergebenen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf einen angemessenen Ausgleich für erlittenes Unrecht bei verfolgten Schülern, von in der DDR Zwangsausgesiedelten und Opfern von Zersetzungsmaßnahmen. Es erfolgt eine Förderung der Beratungsinitiative mit 2 Personalstellen und Sachausgaben, die thüringenweit agiert und den Betroffenen Hilfestellung anbietet. b) Hat sich die Landesregierung für die Einrichtung eines Härtefallfonds für bereits anerkannte als auch bisher noch nicht berücksichtigte Opfergruppen des SBZ/DDR-Unrechts eingesetzt und falls ja, wie? Die Landesregierung engagiert sich hierzu in Gesprächen mit dem Bundeskanzleramt sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Am 3. April 2019 haben die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder anlässlich der MPK-Ost die Bundesregierung gebeten, im Rahmen der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen, indem aus Mitteln des Bundes ein Fonds für soziale Härtefälle und bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des SED-Unrechts (z.B. Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen) errichtet wird. 88 II. Kulturelle Bildung Frage 95: a) Welche Programme bzw. Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Bildung gibt es in Thüringen? Kulturelle Bildung ist ein Themenfeld, das unterschiedliche Akteure der Bereiche Familie, Schule, Kultur und Soziales betrifft. Mit ihr werden Grundlagen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt geschaffen, die bereits recht früh in der Familie gelegt werden und in einem ständigen lebenslangen Prozess persönlichkeitsprägend sein können. Angebote der kulturellen Jugendbildung werden in der gemeinsamen Arbeit als Angebote der Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (§ 11 SGB VIII) definiert. Kulturelle Jugendbildung ist Teil der außerschulischen Jugendarbeit und gehört damit zum Leistungsfeld der Jugendhilfe gemäß § 11 des SGB VIII. Sie ist als fester Bestandteil der Jugendarbeit in den örtlichen und überörtlichen Jugendförderplänen verankert. Der Bedarf der Unterstützung kultureller Jugendarbeit wird im Landesjugendförderplan (LJFP) beschrieben. Der LJFP weist auf überörtlicher Ebene den Bedarf an Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aus; er wird regelmäßig, mindestens einmal in jeder Legislaturperiode , fortgeschrieben. 1) Die Förderung von kultureller Bildung ist auf der Grundlage der jeweils geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) wie folgt möglich: − Projektförderung für die Arbeit der Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ) als Dach- und Fachverband der Akteure der kulturellen Jugendbildung (Personal- und Sachausgaben) − Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung mit dem Schwerpunkt der kulturellen Jugendbildung − anteilige Projektförderung zur Durchführung einer Großveranstaltung mit jugendpolitischer Schwerpunktsetzung − Förderung von Konzepte der außerschulischen Jugendbildung mit einem Festbetrag in Höhe von max. 50.000,00 € pro gefördertem Konzept und Jahr. 2) Darüber hinaus wird dem Landesfilmdienst Thüringen e. V. (LFD), dessen Schwerpunkt der medienpädagogischen Arbeit die Vermittlung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Thüringen bildet, ebenfalls eine Projektförderung für die Arbeit der Geschäftsstelle im Rahmen der Förderung von Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes gewährt. 3) Förderung der Jugendfreiwilligendienste – Förderung des Thüringen Jahres in der Kultur (FSJ-Kultur) auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Thüringen Jahres (RL-THJ) in der jeweils geltenden Fassung. Im schulischen Bereich gibt es die Schultheatertage (regionale Schultheatertage, Thüringer Schultheatertage, Teilnahme am Bundesfestival Schultheater der Länder (SdL), die Musikalische Grundschule Thüringen, das Transferprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen“, Weimarpedia, Cicerone und das Bauhaus Agenten Programm. Thüringen hat sich mit dem Kulturkonzept 2012 daher auch mit diesem Thema auseinandergesetzt und positioniert. Besonders die vom Freistaat institutionell geförderten Kultureinrichtungen und -institutionen müssen sich hierbei ihrer Verantwortung für Kulturelle Bildung und Teilhabe stellen. Das können barrierefreie Zugänge zu den Kulturveranstaltungen ebenso sein wie besondere Angebote für Kinder und Jugendliche oder der kostenfreie Besuch von Kultureinrichtungen oder mobile Kulturangebote. So erfordert die zunehmende Diversität 89 unserer Gesellschaft auch mehr inklusive und integrierende Maßnahmen im Bereich der Kultur . Alle institutionell geförderten kulturellen Einrichtungen sind daher angehalten, Angebote und Maßnahmen zur kulturellen Bildung zu entwickeln und vorzuhalten. b) Welche Maßnahmen, Projekte und Einrichtung im Bereich der kulturellen Bildung wurden seit 2013 in welcher Höhe finanziell unterstützt (bitte Auflistung pro Jahr)? Siehe Anlage. Frage 96: a) Welche Vereine, Verbände, Einrichtungen und Initiativen im Bereich der kulturellen Bildung sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen aktiv? Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gibt es für den Bereich der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII insbesondere eine Zusammenarbeit mit der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. auf der Grundlage der Festlegungen im geltenden Landesjugendförderplan. Alle vom Land quasi institutionell geförderten Einrichtungen haben jugendkulturelle Angebote , z. Bsp. Theater (Frage 128), Musikschulen, Landesjugendensemble oder die Chorjugend (Chorverband). Darüber hinaus leisten die 136 Thüringer Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zur jugendkulturellen Bildung. Der 1992 gegründeten LKJ Thüringen e. V. gehören die nachfolgenden ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder an (https://www.lkj-thueringen.de/die-lkj/mitglieder.html): • Bläserjugend im Blasmusikverband Thüringen e. V. • Chorverband Thüringen e. V. • Circus MoMoLo • Der Laden Weimar e. V. • Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e. V. • Gesellschaft für Fotografie e. V. Landesverband Thüringen • Kinder- und Jugendzirkus Tasifan/Kindervereinigung Weimar e. V. • Klassik Stiftung Weimar • KUNSTHOF Friedrichsrode, Kulturland Hainleite e. V. • Landesverband der Musikschulen Thüringen e. V. • Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen Thüringen e. V. • Landesarbeitsgemeinschaft Puppenspiel e. V. Thüringen • Landesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater in Thüringen e. V. • Landesfilmdienst Thüringen e. V. • Landesverband der Thüringer Schullandheime e. V. • Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband e. V. • Museumsverband Thüringen e. V. Arbeitsgruppe Museumspädagogik • Music College Erfurt e. V. • Stiftung Ettersberg/Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße • Spiel- und Theaterwerkstatt e.V. im Bundesverband Kulturarbeit in der Evangelischen Jugend e. V. • Theater „Die Schotte“ • Thüringer Landesmedienanstalt • Thüringer Landesmusikakademie Sondershausen e. V. • Thüringer Tanzverband e. V. 90 • Thüringer Theaterverband e. V. • Zirkus Zappelini/Studio 44 e. V. Darüber hinaus ist, wie bereits dargestellt, der Landesfilmdienst Thüringen aktiv, welcher im Bereich der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 11 SGB VIII schwerpunktmäßig im Bereich Film, Fernsehen und Computer tätig ist. Explizite Daten zu Institutionen, Vereinen, Verbänden und Initiativen auf örtlicher Ebene im (jugend)kulturellen Bereich liegen nicht vor. b) Mit welchen arbeitet die Landesregierung zusammen und mit welchen nicht und wie begründet sie ihre Antwort? Seitens der Kulturabteilung wird sowohl direkt als auch indirekt (durch Dach- oder Landesverbände ) die Zusammenarbeit mit den verschiedenen kulturellen Vereinen und Verbänden gesucht und realisiert. Dabei ist die Intensität aufgrund der Vielzahl von kulturellen Vereinen und Einrichtungen unterschiedlich. Seitens des TMBJS gibt es eine direkte Zusammenarbeit mit der LKJ Thüringen e. V., dem Landesfilmdienst Thüringen e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater Thüringen e. V., dem Zirkus Tasifan Weimar und dem Kinder- und Jugendtheater „Die Schotte“ in Erfurt. Mit einzelnen Vereinen und Mitgliedsverbänden wird nur im Einzelfall bei der Umsetzung von Einzelprojekten im jugendkulturellen Bereich zusammen gearbeitet. Frage 97: Welchen Stellenwert misst die Landesregierung speziell der jugendkulturellen Bildung bei? Unter Verweis auf die Ausführungen zu diesem Schwerpunkt zeigt die Landesregierung ein sehr hohes Engagement, wenn es darum geht, der Kulturellen Bildung auf allen Ebenen sowohl finanziell als auch personell die nötige Unterstützung zu gewähren. Frage 98: Welche Vereine, Verbände, Einrichtungen und Initiativen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen speziell im Bereich der jugendkulturellen Bildung? So vielfältig wie jugendkulturelle Bildung sowohl inhaltlich, methodisch und strukturell in Erscheinung treten kann, so vielfältig sind auch die Anbieter und Akteure jugendkultureller Bildungsangebote. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 95 a) verwiesen. Frage 99: Welche Fördermöglichkeiten existieren speziell für den Bereich der jugendkulturellen Bildung? Spezielle Fördermöglichkeiten gibt es für diesem Bereich nicht. Da die jugendkulturelle Bildung ressortübergreifend in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur von Relevanz ist, werden Maßnahmen und Projekte durch die dort geltenden Regelungen und Richtlinien gefördert . Im Kulturbereich kann das die Förderung von Geschäftsstellen, die Förderung von Spielstätten , die Projektförderung oder die Förderung von jugendkulturellen Mitarbeitern sein. Für die Unterstützung von Projekten zur musikalischen Bildung (Förderstipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik, Chorjugend im Chorverband Thüringen, Landesjugendensemble Neue Musik Thüringen, Jugend musiziert, Thüringer Blockflötenorchester , Probenphasen, Begabtenförderung) im jugendkulturellen Bereich besteht die Möglichkeit auf Projektförderung nach der Richtlinie für Kultur und Kunst. 91 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 95 a) verwiesen. Frage 100: In welchem finanziellen Umfang förderte das Land jährlich seit 2013 das Programm für Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich (bitte Aufschlüsselung nach Jahresscheiben )? Ansatz Ist * Haushaltsjahr 2013 170.000,00 € 177.525,00 € Haushaltsjahr 2014 170.000,00 € 178.200,00 € Haushaltsjahr 2015 170.000,00 € 178.200,00 € Haushaltsjahr 2016 182.000,00 € 198.000,00 € Haushaltsjahr 2017 216.000,00 € 216.150,00 € Haushaltsjahr 2018 216.000,00 € 216.000,00 € * Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit wurden Mittel aus dem Förderprogramm Kulturelle Leitungskräfte zur Verstärkung des Förderprogramms jugendkulturelle Fachkräfte herangezogen. Frage 101: Wie viele Stellen im Bereich der jugendkulturellen Bildung wurden seit 2013 vom Land gefördert (bitte Aufschlüsselung nach Jahren)? Stellen im Rahmen des Förderprogramms für Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich Anzahl der geförderten Stellen Haushaltsjahr 2013 11 Haushaltsjahr 2014 11 Haushaltsjahr 2015 11 Haushaltsjahr 2016 11 Haushaltsjahr 2017 11 Haushaltsjahr 2018 10 Die Förderung erfolgt als Festzuschuss. Frage 102: In welcher Höhe förderte das Land seit 2013 welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Programms für Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich (bitte Auflistung nach Jahren, geförderter Institution, Fördervolumen, Stellen [umgerechnet in Vollzeitäquivalenten ] und beantragten Stellenumfang)? Institution / Antragsteller Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2015 Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 3K - Kunst, Kultur , Kommunikation e.V., Mühlhausen 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € art der stadt e.V., Gotha 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € 92 Förderverein der Christophine Kunstschule an der vhs Meiningen e.V. / Kinder - & Jugendtheater TOHU- WABOHU, Meiningen - - 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € Kindervereinigung Weimar e.V. / Kinderund Jugendzirkus Tasifan, Weimar 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € Kulturland Hainleite e.V., Helbedündorf / OT Friedrichsrode 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V., Erfurt 15.525,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € Lese-Zeichen e.V., Jena 16.200,00 € 16.200,00 € - - - - MoMoLo e.V. / Kinder- und Jugendzirkus, Jena 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 18.150,00 € - Schotte e.V., Erfurt 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € stellwerk weimar e.V., Weimar (vorher: D.A.S. Jugendtheater) 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € studio 44 e.V., Nordhausen 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € Theater am Markt e.V., Eisenach (vorher: Stadtjugendring Eisenach) 16.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 18.000,00 € 19.800,00 € 21.600,00 € gesamt 177.525,00 € 178.200,00 € 178.200,00 € 198.000,00 € 216.150,00 € 216.000,00 € Im Förderprogramm für jugendkulturelle Fachkräfte wird lediglich ein für alle Antragssteller identischer Festzuschuss gewährt, der nicht auf Vollzeitäquivalenten basiert. Frage 103: a) In welcher Form unterstützt die Landesregierung Kooperationen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen , insbesondere die Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen? Die Landesregierung unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und den verschiedenen Schularten mit finanziellen Mitteln. 93 Im Bereich der Bibliotheken bestanden 2017 von den 136 Thüringer Bibliotheken 624 schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit Schulen und Kindereinrichtungen. Diese werden über die landesfachstelle Bibliotheken finanziell unterstützt. Die Kitas arbeiten verpflichtend (§ 7 Abs. 1 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes - ThürKitaG -) auf der Grundlage des Thüringer Bildungsplans, der selbstverständlich auch Ausführungen zu kultureller Bildung enthält. Das ThürKitaG verpflichtet Kitas zur Zusammenarbeit mit geeigneten Einrichtungen im Sozialraum um die Entwicklung des Kindes sicherzustellen , § 7 Abs. 3, letzter Satz. Dies können auch kulturelle Einrichtungen sein, z. B. Büchereien. Langfristige Kooperationen zwischen Thüringer Schulen und Kultureinrichtungen sind ein wichtiger und zunehmend erfolgreich umgesetzter Schwerpunkt im Transferprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen“. Im Zeitraum von 2016 bis 2018 arbeiteten die Programmschulen mit mehr als 80 Thüringer Kulturinstitutionen zusammen. Im Rahmen des Bauhaus Agenten Programms werden in engem Zusammenwirken zwischen den Programmschulen und der Klassikstiftung Weimar neue Konzepte der Museumsgestaltung und innovative Vermittlungsformate für das neue Bauhausmuseum in Weimar entwickelt. Die Projekte Cicerone und Weimarpedia werden ebenfalls langjährig in enger Kooperation zwischen Schulen, Kulturstätten der Weimarer Klassik und der Klassikstiftung Weimar durchgeführt. Musikalische Grundschulen kooperieren insbesondere mit Musikschulen und mit Kultureinrichtungen in ihren Regionen. Für die Durchführung der regionalen Schultheatertage und der Thüringer Schultheatertage ist die Kooperation mit Thüringer Theatern, Theaterpädagogen und Kultureinrichtungen essenziell . Die Ziele der genannten Projekte und Programme sowie die vom Freistaat Thüringen eingebrachten Ressourcen unterstützen auch die Zusammenarbeit von Schulen und Kultureinrichtungen . Das TMWWDG unterstützt die Kooperation der Forschungsbibliothek und des Forschungszentrums Gotha – beides Einrichtungen der Universität Erfurt – mit der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha in einem Sammlungs- und Forschungsverbund mit Mitteln aus dem Strategie - und Innovationsbudget der Rahmenvereinbarung IV. Diese Kooperation geht auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2015 zurück. Weitere unmittelbare Förderungen von Projekten der Thüringer Hochschulen in Kooperation mit Kultureinrichtungen in Thüringen durch das TMWWDG erfolgen gegenwärtig nicht. Die staatliche Finanzierung der Hochschulen richtet sich u. a. nach den zwischen dem TMWWDG und den einzelnen Hochschulen vereinbarten Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Im Sinne der Frage 103 a) wurden insbesondere mit der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar folgende Vereinbarungen in der jeweiligen ZLV getroffen: Die Hochschule für Musik als impulsstiftendes Zentrum für Musik in Thüringen ist mit vielfältigen institutionellen Freundschaften und Kooperationen in der Region verankert. Hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit den Thüringer Orchestern und Theatern. Eine besondere Kooperation besteht mit der Jenaer Philharmonie. Sie umfasst die Lehre im Fach Dirigieren und die Präsentation der besten Solisten im Rahmen von Exzellenzkonzerten 94 (Konzertexamen). Die Jenaer Philharmonie ist ständiger Partner bei den Internationalen Meisterkursen im Rahmen des Orchesterstudios und verschiedenen Orchesterkonzerten. Diese Zusammenarbeit soll als einmaliges Kooperationsmodell zwischen einer Musikhochschule und einem philharmonischen Orchester beibehalten werden. Ergänzend wird auf die Zusammenarbeit der Bauhaus-Universität Weimar mit der Klassik Stiftung Weimar hingewiesen. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Klassik Stiftung sind viele fruchtbare Projekte entstanden, die teilweise in das Bildungsangebot der Klassik Stiftung Weimar aufgenommen wurden. Mit Lehrern wurden Lehrmaterialien in Workshops erarbeitet und neue Vermittlungskonzepte für Schulklassen erprobt. b) Welche konkreten Maßnahmen und Projekte im Bereich der jugendkulturellen Bildung gibt es und wie werden diese vom Land gefördert? Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf Kooperationsprojekten: („Jedem Kind ein Instrument “, Instrumentenkarussell, Klassenmusizieren). Nach der Förderrichtlinie für Kultur und Kunst kann das Land für diese Projekte finanzielle Mittel für Honorare und Instrumentenanschaffungen ausreichen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 95 a) und b) verwiesen. c) Welche Voraussetzungen wurden vom Land an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen geschaffen, um kulturelle Bildung vor Ort anzubieten? Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe werden nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre gewährt und umfassen unter anderem Gutscheine zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereinen der Bereiche Sport, Kultur, Kunst oder Ähnliches. Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gibt es Fördermöglichkeiten , welche die Schulen im vorgegebenen Rahmen und ausgehend von den eigenen Bedarfen sowie innerschulischen und regionalen Bedingungen für Vorhaben im Bereich der kulturellen Bildung nutzen können. Die Fördermöglichkeiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Richtlinie zur intensiven Förderung zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtskultur an den Thüringer Schulen werden von Einzelschulen unter anderem genutzt, um Räume und Bedingungen für kulturelle Bildung zu schaffen. Die Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen Vorhaben am Lernort Schule unterstützt unter anderem Vorhaben im Bereich kulturelle Bildung. Die Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten und weiteren Orten im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort in Thüringen umfasst auch bedeutende kulturelle Lernorte und unterstützt damit die kulturelle Bildung vor Ort. Das Schulbudget sowie Ergänzenden Angebote außerschulischer Partner an Thüringer Schulhorten können ebenfalls für kulturelle Angebote im außerunterrichtlichen Bereich eingesetzt werden. Frage 104: a) Welche Projekte im Bereich der jugendkulturellen Bildung werden außerhalb von Bildungseinrichtungen angeboten? Es wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 95 a) und 95 b) verwiesen. 95 Die LKJ Thüringen e. V. bietet Kindern und Jugendlichen eine Zertifizierung ihres kulturelles Interesses bzw. ihrer Aktivitäten mit dem „Kulturpass“, dem Thüringer Kulturzeugnis und dem Kompetenznachweis Kultur an. Das Projekt „Vorsicht, Demokratie!“, das die LKJ derzeit durchführt, kann sowohl in Bildungsals auch in Kultur- und Freizeiteinrichtungen eingesetzt werden, um Kinder und Jugendliche partizipativ bei der Auseinandersetzung mit ihren konkreten aktuellen Fragestellungen zu unterstützen. b) Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung unterstützt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 95 a) und 95 b) verwiesen. Frage 105: An welchen Bundes- und EU-Projekten im Bereich der jugendkulturellen Bildung haben sich Akteure aus Thüringen seit 2013 beteiligt? • Kulturagenten für kreative Schulen (s. noch bei Frage 107) • Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (s. noch bei Frage 106) • Bauhaus Agenten Die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich der Kultur erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Zuwendungsempfänger ist die LKJ Thüringen. Sie wurde als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im kulturellen Bereich nach § 10 JFDG anerkannt. Die Förderung des Projektes erfolgt im Rahmen des jeweils geltenden Operationellen Programms des Freistaats Thüringen aus Mitteln des ESF und des Landes. Frage 106: Welche Bündnisse für Bildung im kulturellen Bereich in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2013 durch das vom Bund finanzierte Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert (bitte Auflistung der jeweiligen Projekte für jedes Jahr)? Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wurde von Anbeginn auch von Thüringer Programmpartnern gut angenommen. Die Bündnisse bzw. Projekte verteilen sich in den Jahren 2013 bis 2017 wie folgt: Ort Anzahl Ort Anzahl Ort Anzahl Altenburg 6 Apfelstädt 2 Apolda 23 Arnsgereuth 1 Arnstadt 19 Artern 3 Asbach- Sickenberg 2 Bad Berka 4 Bad Blankenburg 1 Bad Langensalza 5 Bad Liebenstein 2 Bad Lobenstein 1 Bad Salzungen 1 Bad Sulza 6 Beinerstadt 2 Benshausen 4 Berlingerode 2 Bürgel 1 Camburg 2 Clingen 1 Dingsleben 1 Eisenach 15 Elgersburg 1 Elxleben 1 Erfurt 123 Friedrichroda 4 Geisa 4 Gera 10 Geraberg 7 Geratal 1 Gießübel 5 Gotha 7 Gräfenroda 1 Greiz 9 Greußen 4 Hausen 2 96 Heilbad Heiligenstadt 5 Helbedündorf 4 Herbsleben 1 Hildburghausen 9 Ilmenau 13 Jena 78 Judenbach 1 Kannawurf 1 Kloster Veßra 4 Kölleda 2 Kranichfeld 1 Krölpa 1 Marisfeld 1 Marksuhl 1 Meiningen 15 Mihla 4 Mühlhausen 4 Lauscha 1 Ort Anzahl Ort Anzahl Ort Anzahl Leinefelde 2 Neudietendorf 6 Nordhausen 12 Oppurg 20 Pößneck 6 Ranis 1 Rodeberg 1 Roßleben 1 Rudolstadt 3 Saalburg- Ebersdorf 3 Schleusingen 2 Schmalkalden 19 Schmölln 1 Sömmerda 4 Sondershausen 3 Stadtilm 1 Suhl 18 Themar 1 Wasungen 6 Waltershausen 8 Weißensee 4 Wiehe 1 Wünschendorf 1 Zella-Mehlis 14 Frage 107: Wie viele Kinder und Jugendliche aus Thüringen haben sich seit 2016 an den Initiativen „Jedem Kind ein Instrument“, „Kulturagenten für kreative Schulen in Thüringen“ und „Kinder zum Olymp - Zukunftspreis für Kulturbildung“ beteiligt (bitte Auflistung für die jeweilige Initiative pro Jahr und mit Angabe der jeweiligen Kommune)? „Jedem Kind ein Instrument“: Hierzu liegen keine Informationen vor, da vom Landesverband Thüringen des Verbandes deutscher Musikschulen keine Zahlen erhoben werden. „Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen“: Begonnen wurde das Transferprogramm (Landesprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen“) im Schuljahr 2015/16 mit 30 Thüringer Programmschulen, in denen zu diesem Zeitpunkt ca. 8.400 Schüler lernten. Nach zwei Programmjahren kamen im Rahmen der Netzwerkerweiterung acht Schulen hinzu, sodass sich die Anzahl der in den Programmschulen lernenden Kinder und Jugendlichen derzeit auf ca. 10.000 beläuft. Am Programm sind innerhalb der einzelnen Schulen jedoch nicht alle Lernenden beteiligt. Der Umfang der Schülerbeteiligung differiert in den Programmschulen stark. Die Gesamtzahl der Schüler ist also nicht identisch mit der Anzahl der tatsächlich im Programm aktiven Lernenden. Diese fällt, anhand von Erfahrungswerten geschätzt, um mindestens ein Drittel geringer aus. Teilnehmende Schulen befinden sich in: Erfurt (6) Gera (1) Rodeberg (1) Weimar (1) Altenburg (1) Elxleben (1) Jena (4) Gefell (1) Menterode (1) Sömmerda (1) Floh-Seligental (1) Vachdorf (1) Meiningen (1) Meuselwitz (1) Grabfeld (1) Nordhausen (2) Wenigenjena (1) Buttelstedt (1) Schleiz (1) Gebesee (1) Buttstädt (1) Rudolstadt (1) Weißensee (1) Bad Sulza (1) Arnstadt (1) Straußfurt (1) Greiz (1) Wormstedt (1) Herbsleben (1) 97 „Kinder zum Olymp - Zukunftspreis für Kulturbildung“: Thüringen hat sich in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 mit sechs Beiträgen in der Kategorie „Programme kultureller Bildung“ (597 Schüler) und zehn Beiträgen in der Kategorie „kulturelles Schulprofil“ (1.693 Schüler) beteiligt. Im Jahr 2018 war die Thüringer Regelschule „Franz Kolbe“ Auma-Weidatal Preisträgerin des Sonderpreises für kulturelle Bildung im ländlichen Raum. Aus Thüringen gab es Bewerbungen neben Auma (mehrfach), aus Braunsdorf (mehrfach), aus Rudolstadt, aus Rodeberg, aus Jena, aus Ilmenau, aus Zeulenroda-Triebes und aus Schwarza. Frage 108: a) Welche Angebote im jugendkulturellen Bildungsbereich werden nach Kenntnis der Landesregierung in den Thüringer Kommunen unterbreitet (bitte Auflistung nach Landkreis und kreisfreier Stadt)? Über das Förderprogramm „Örtliche Jugendförderung“ können Maßnahmen der schulbezogenen Jugendarbeit finanziert werden. Eine Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich. Im jugendkulturellen Bildungsbereich sind die Kommunen zunächst Schulträger (§ 13 Abs. 2 ThürSchulG) und Träger von Medienzentren (§ 42 ThürSchulG) und nehmen die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wahr. Zudem unterhalten eine Vielzahl von kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Thüringer Landkreise Treffpunkte für Jugendliche (sog. Jugendclubs), die jedoch keinen spezifischen kulturellen Bildungsauftrag wahrnehmen. Darüber hinaus werden gemäß Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden in den nachfolgend genannten Landkreisen Angebote im jugendkulturellen Bildungsbereich unterbreitet : Landkreis Weimarer Land • Projekt talentCAMPus: Das Gesamtkonzept talentCAMPus gliedert sich in folgende Formate: talentCAMPus Ferien Ferienbildungsangebote (ganztägig, ca. 1 - 4 Wochen) für (bildungs-) benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren und optional begleitender Elternbildung talentCAMPus 18plus Bildungsangebote (ca. 3 Tage - 6 Wochen) für nicht schulpflichtige geflüchtete junge Erwachsene ab 18 bis einschließlich 26 Jahren, die an keinen anderen Fördermaßnahmen teilnehmen. Zu den Kooperationspartnern des Projekts zählen: Kreisvolkshochschule Weimarer Land (KVHS) Die KVHS Weimarer Land nimmt als öffentliche Einrichtung des Kreises Weimarer Land die Aufgaben der Erwachsenenbildung gemäß dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz wahr. Sie unterbreitet kein kommunales Angebot (d. h. ein von der Kommune finanziertes Angebot) im jugendkulturellen Bildungsbereich. Im Bereich der Projektarbeit akquiriert die Kreisvolkshochschule Bundes- und Landesmittel und führt entsprechende drittmittelfinanzierte Maßnahmen durch. Dazu gehört im jugendkulturellen Bildungsbereich das Projekt talentCAMPus, an welchem die KVHS seit 2015 beteiligt ist. Die genannten Maßnahmen werden sowohl in der 98 Kreisstadt Apolda als auch in weiteren Orten im Kreisgebiet angeboten (u. a. Bad Sulza, Kranichfeld, Eckolstädt). Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ Mit dem genannten Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis 2022 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In lokalen Bündnissen für Bildung werden bundesweit Projekte für Kinder, Jugendliche und geflüchtete junge Erwachsene umgesetzt, die aus Verhältnissen kommen, die den Zugang zu Bildung erschweren. Durch die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur erleben die jungen Menschen persönliche Wertschätzung, sie entwickeln neue Perspektiven und erlernen wichtige Fähigkeiten für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben. Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV) Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) als einer von 30 Programmpartnern beteiligt sich mit seinem talentCAMPus-Konzept an dem größten Förderprogramm der kulturellen Bildung in Deutschland. Saale-Orla-Kreis • Kinder- und Jugendstützpunkt: In der Stadt Schleiz gibt es einen „Kinder- und Jugendstützpunkt“. Über dessen Angebote sowie anderweitige Angebote im jugendkulturellen Bereich liegen keine Kenntnisse vor. Unstrut-Hainich-Kreis • Verein 3 K: Im jugendkulturellen Bildungsbereich werden in der Stadt Mühlhausen Angebote über den Verein 3 K unterbreitet. Wartburgkreis • Jugendparlament: In der Gemeinde Seebach soll ein Jugendparlament eingerichtet werden. Details hierzu sind jedoch noch nicht bekannt. Über weitere Angebote der Landkreise und kreisfreien Städte im jugendkulturellen Bildungsbereich liegen dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales keine Informationen vor. b) Welchen finanziellen Rahmen umfassen diese kommunalen Angebotenach Kenntnis der Landesregierung (bitte Aufführung für jede Kommune einzeln)? Landkreis Weimarer Land • talentCAMPus: Bei dem Projekt talentCAMPus handelt es sich um eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über den Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) vollfinanzierte Maßnahme. Der finanzielle Rahmen für eine Maßnahme beträgt ca. 5.000 €. Bei 12 geplanten Maßnahmen beträgt das Jahresprojektvolumen der Kreisvolkshochschule Weimarer Land ca. 60.000 €. 99 Landkreis Nordhausen Der finanzielle Rahmen der Stadt Nordhausen für finanzielle und personelle Ausstattung der jugendkulturellen Bildung für einzelne Projekte betrug im Kalenderjahr 2018 insgesamt 30.000 EURO. Weitere Erkenntnisse liegen dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales nicht vor. Frage 109: a) Welche internationalen kulturellen Austauschprogramme zwischen Jugend- und Schülergruppen gibt es? Im schulischen Bereich findet internationaler Austausch vorwiegend im Rahmen internationaler Schul- und Projektpartnerschaften in Form von Gruppenaustausch mit vorwiegend schulischem Bezug statt. Dieser schulische Austausch wird u. a. gefördert durch das EU-Bildungsprogramm ERAS- MUS+ (Leitaktion 2 – Strategische Schulpartnerschaften), den Pädagogischen Austauschdienst der KMK (Programme: German-American Partnership Programm, PASCH-Initiative, Mercator-Schulpartnerschaftsfond Deutschland-China, Schulpartnerschaften mit Israel, Schulpartnerschaften MOE/SOW/BALT), das Deutsch-Französische Jugendwerk, das Deutsch-Polnische Jugendwerk, die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch sowie das Deutsch-Tschechische Koordinierungszentrum Tandem. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützt Schülerbegegnungen im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften der Thüringer Schulen durch Mittel des Landeshaushalts. Im Bereich des Einzelschüleraustauschs gibt es neben den Programmen des Pädagogischen Austauschdienstes und des Deutsch-Französischen Jugendwerks (Brigitte-Sauzay- Programm, Voltaire-Programm, Parlamentarisches Partnerschaftsprogramm) auch diverse kommerzielle Anbieter, die nicht im Einzelnen benannt werden können. Für Jugendliche über 18 Jahren bietet der Pädagogische Austauschdienst auch den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst an Schulen (in Zusammenarbeit mit dem Deutsch- Französischen Jugendwerks) sowie den Freiwilligendienst „kulturweit“ an. Teilnehmerzahlen im Bereich des schulischen Gruppenaustauschs stehen nicht zur Verfügung . b) Wie viele Jugendliche und Schüler aus Thüringen nahmen seit 2013 daran teil (bitte Auflistung der Maßnahmen für jedes Jahr einzeln und mit Angabe der Teilnehmerzahlen)? An Einzelschüleraustauschprogrammen hat laut Angaben der amtlichen Schulstatistik folgende Anzahl an Schülern teilgenommen: Austauschprogramm Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Brigitte-Sauzay- Programm (Frankreich) 8 13 13 3 5 7 Voltaire-Programm (Frankreich) 6 5 10 3 6 3 Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (USA) 8 5 11 20 7 5 Sonstige Programme bzw. schulische Aufenthalte im Ausland 909 735 793 896 581 690 100 insgesamt 931 758 827 922 599 705 Je nach Programm variiert die individuelle Austauschdauer dabei von weniger als 8 Wochen bis zu einem Jahr. Frage 110: Was hat die Landesregierung unternommen, um die Pflege des kulturellen Erbes noch stärker in den Schullehrplänen zu verankern? Gemäß § 2 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes gehört u. a. die Pflege der Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in Deutschland zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen. Das schließt auch das kulturelle Erbe ein. Dieser Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages wird besonders in den Fächern Kunst, Musik und Deutsch umgesetzt. Aber auch viele weitere Fächer wie z.B. Darstellen und Gestalten , Heimat- und Sachkunde, Geschichte, Geografie, Ethik und Sozialkunde bieten Ansatzpunkte , das kulturelle Erbe zu pflegen. Der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre (TBP- 18) ist als Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit und für Bildungsqualität in allen Bereichen der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen konzipiert. Als solcher vereint er institutionenunabhängig und konzeptneutral alle Bildungsorte der Kinder und Jugendlichen bis zum Ende der Schullaufbahn. Er formuliert aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen, die aktiv und kompetent ihre eigene Entwicklung und Bildung mitgestalten , was sie für ihre Entwicklung brauchen, wie Lernprozesse moderiert werden und wie man Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer Stärken unterstützen kann. Die im TBP-18 dargestellten Bildungsangebote können in vielfältigen Bildungssituationen inund außerhalb von schulischem Unterricht realisiert werden. Der TBP-18 beschreibt notwendige Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsprozesse. Damit unterstützt der TBP-18 die Arbeit der Thüringer Lehrer bei der Umsetzung des gesetzlich festgeschriebenen Auftrags zur individuellen Förderung der Schüler. Zu den zehn Bildungsbereichen, die als Schwerpunkte der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im TBP-18 ausformuliert sind, gehören auch die musikalische Bildung und die künstlerisch-ästhetische Bildung. Aus Sicht der Landesregierung ist die Pflege des kulturellen Erbes, auch im Kontext zum gesamten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Thüringer Schule, angemessen in den Thüringer Lehrplänen enthalten. Frage 111: Welche Rolle spielt nach Ansicht der Landesregierung das kulturelle Erbe bei der Verbreitung des europäischen Einigungsgedankens insbesondere bei der Jugend Europas? Das kulturelle Erbe spielt nach Ansicht der Thüringer Landesregierung eine große Rolle bei der Verbreitung des europäischen Einigungsgedankens. Dies wird durch die Eurobarometer- Umfrage vom Herbst 2017 bestätigt, wonach die meisten Bürger*innen in Europa auf die Frage, was ihrer Meinung nach am stärksten ein Gefühl der Gemeinschaft unter den Bürger *innen der EU erzeuge, die „Kultur“ nannten. Auch von außerhalb Europas wird Europa als ein großer Kulturraum gesehen. Thüringen ist durch sein reichhaltiges und vielfältiges kulturelles Erbe mit ganz Europa verbunden. Wenn wir dies vermitteln, können wir viel für ein geeintes Europa tun. Dass über das kulturelle Erbe auch Jugendliche angesprochen werden können, hat der 65. Europäischen Wettbewerb 2018 eindrucksvoll bewiesen. Unter dem Motto „Denk mal – Worauf baut Europa?“ waren Schüler*innen aufgefordert, sich mit dem kulturellen Erbe Europas auseinanderzusetzten. Vielfalt und Individualität waren gefragt: ob Gemälde, Video, Comic – der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt. Bundesweit beteiligten sich 85.626 Schüler *innen – ein neuer Teilnahmerekord. Mit 4064 Schüler*innen konnte Thüringen die fünft- 101 stärkste Beteiligung bundesweit vorweisen. Natürlich ist die Art und Weise, mit der Jugendliche an das Thema herangeführt werden, dabei von entscheidender Bedeutung. Um das gemeinsame kulturelle Erbe kennenlernen und erleben zu können, ist der Austausch wichtig. Grenzüberschreitende Begegnungen, Schul-, Städte- und Regionalpartnerschaften, Auslandsaufenthalte von Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden und Wissenschaftlern sind dafür zwingend. Diese zu fördern, muss erweitert und erleichtert werden. Der europäische Einigungsprozess und die historische Entwicklung der europäischen Integration sind daher auch in den kompetenzorientierten Thüringer Lehrplänen verankert. Wie dieser den Schülern nahegebracht wird und welche Verknüpfungen dabei mit anderen Themen gezogen werden, obliegt den jeweiligen Fachlehrern. 102 III. Kultur- und Kreativwirtschaft Frage 112: Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Thüringen bei? Unter der Bezeichnung Kultur- und Kreativwirtschaft werden in der Wirtschaftspolitik diejenigen erwerbswirtschaftlich orientierten Unternehmen zusammengefasst, die kulturelle bzw. kreative Güter oder Leistungen herstellen und/oder verbreiten. Die Zuordnung erfolgt dabei nicht in jedem Fall eindeutig. Vielmehr verbleiben zahlreiche Bezüge zu anderen Wirtschaftsbranchen . Die Mehrzahl der in der Branchendefinition einbezogenen Unternehmen steht als Bestandteil von Wertschöpfungsbeziehungen in enger Verbindung zu Unternehmen anderer Branchen und erbringt innerhalb dieser Wertschöpfungsbeziehungen Dienstleistungen bzw. stellt Produkte zur Verfügung. Es werden aber durch Unternehmen der Kreativwirtschaft auch selbst Wertschöpfungsbeziehungen organisiert, in die Unternehmen anderer Branchen einbezogen werden, sowohl aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungen. Die wirtschaftliche Bedeutung der Branche resultiert nicht zuletzt aus dieser engen Einbeziehung in Wirtschaftssysteme und Wertschöpfungszusammenhänge. Diese Bedeutung der Branche innerhalb der Thüringer Wirtschaft ergibt sich deshalb auch nicht allein aus den unmittelbar aus den branchenangehörigen Unternehmen ableitbaren Daten zu Umsatz und Beschäftigung, sondern insbesondere aus den Wertschöpfungsbeiträgen, welche die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Produkten und Dienstleistungen für andere Unternehmen ermöglichen. Frage 113: a) Welchen Anteil am in Thüringen erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt hat die Kultur- und Kreativwirtschaft? Der Anteil der Wirtschaftsleistung der Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland am Bruttoinlandsprodukt wird mit 3,14 Prozent angegeben (Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2017, BMWi). Für den Freistaat Thüringen liegen der Landesregierung keine aktuellen abschließenden Informationen zum Anteil der Wirtschaftsleistung der Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt vor. Aus den verfügbaren Daten der Umsatzsteuerstatistik lassen sich aber Daten zu Jahresumsätzen aus Lieferungen und Leistungen, basierend auf Daten des Statistischen Landesamtes , angeben (Bezugsjahr 2017, siehe Anlage) b) Welches Steueraufkommen erwächst dem Land seit 2013 aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie aus der Konsumtion von Kultur und Kunst (bitte Auflistung für jedes Jahr einzeln )? Dazu liegen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft keine Informationen vor. Frage 114: a) Wie viele Unternehmen, Initiativen, Freiberufler etc. im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es insgesamt in Thüringen? In welchen Branchen sind diese tätig und wo haben diese ihren Sitz in Thüringen (bitte einzeln auflisten)? 103 Statistische Informationen liegen nur zu solchen Unternehmen vor, die von der amtlichen Statistik erfasst und einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft zugeordnet werden können. Als statistische Informationen stehen hier maßgeblich die amtliche Umsatzsteuerstatistik und mit Einschränkung Informationen aus der Statistik der Gewerbeämter, der berufsständischen Kammern sowie der Arbeitsmarktstatistik zur Verfügung. Da insbesondere Berufsträger der freien Berufe nur eingeschränkt von diesen statistischen Erhebungen erfasst werden, eine Erfassung von Initiativen in keiner der Statistiken erfolgt, ist ein umfassendes Bild zur Anzahl der Unternehmen, Initiativen, Freiberufler et cetera im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgrund statistischer Informationen nicht möglich. Aus der Umsatzsteuerstatistik lässt sich die Zahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ableiten. Demnach lassen sich im Freistaat Thüringen (Stand 2014) 3310 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen nachweisen, die den elf Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet werden können. Dabei hängt die statistische Zuordnung zur Kultur- und Kreativwirtschaft aber auch von den Angaben zur Art der Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung ab, da aus dieser die statistische Zuordnung nach der Wirtschaftszweigsystematik vorgenommen wird. Die darin erfassten Unternehmen lassen sich nach Teilbranchen zuordnen (siehe Anlage). Bezüglich der räumlichen Verteilung liegen derzeit nur die in der Potenzialanalyse Kreativwirtschaft in Thüringen (2011) erhobenen Informationen vor. Daraus ergibt sich, getrennt nach Branchen, folgende räumliche Zuordnung (siehe Anlage). Darüber hinausgehende Informationen zu einer geografischen Verortung der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft liegen der Landesregierung nicht vor. b) Wie viele Arbeitsplätze existieren in Thüringen insgesamt im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ? Daten zur Zahl der Beschäftigten in den der Kultur- und Kreativwirtschaft zugeordneten Unternehmen werden durch die Landesregierung nicht kontinuierlich erhoben. Der Potenzialanalyse für die Kreativwirtschaft in Thüringen, die im Jahr 2011 angefertigt wurde, lagen vollständige Datensätze für das Jahr 2008 zugrunde. Demnach stellte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne geringfügig Beschäftigte) wie folgt dar: Teilbranche Anzahl der Beschäftigten Musikwirtschaft: 325 Buchmarkt 555 Kunstmarkt 61 Filmwirtschaft 425 Rundfunkwirtschaft 117 Markt für Darstellende Kunst: 302 Designwirtschaft 913 Architektenmarkt 1.235 Pressemarkt 1.994 Werbemarkt 1.155 Software-/Games-Industrie 2.824 104 Frage 115: Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Situation bzw. Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft in Thüringen? Die Betrachtung der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in den elf Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft ergibt ein differenziertes Bild. Während es in den zurückliegenden Jahren in den Teilmärkten Softwareindustrie, Architektur, Musikwirtschaft und im Bereich der Darstellenden Kunst kontinuierlich zu Umsatzsteigerungen kam und die Umsätze in den Bereichen Design, Werbemarkt und Buchmarkt weitgehend konstant blieben, ergeben sich in den Bereichen Pressemarkt und Kunstmarkt Umsatzrückgänge. Auch innerhalb der einzelnen Teilmärkte zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. So beruht die positive Entwicklung im Bereich Markt für darstellende Kunst im Wesentlichen auf Umsatzsteigerungen im Bereich der privaten Musical-/Theaterhäuser, Konzerthallen u. ä. Positive wirtschaftliche Perspektiven lassen sich dabei maßgeblich für diejenigen Dienstleistungsangebote annahmen, die gegenüber Unternehmen anderer Branchen erbracht werden, insbesondere für die Bereiche Software-/Gamesindustrie und Werbedienstleistungen. Zur Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor, die gegen die Konkurrenzfähigkeit sprechen. Vielmehr sind auch die Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft grundsätzlich im überregionalen und internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig. Frage 116: Welche Potenziale sieht die Landesregierung in der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Thüringen und wie sollen diese ausgebaut werden? Auf die Antwort zu Frage 112 und 115 wird Bezug genommen. Potenziale zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in den Unternehmen der Kulturund Kreativwirtschaft sieht die Landesregierung insbesondere bei Dienstleistungsangeboten an Unternehmen anderer Branchen in Wertschöpfungsketten bzw. -beziehungen. Hier bieten insbesondere die mit der Digitalisierung einhergehenden Bedarfe an Produkten und Dienstleistungen positive Entwicklungsperspektiven für die damit befassten Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auch im Bereich Medienwirtschaft werden Potenziale gesehen insbesondere vor dem Hintergrund der Prognosen zum ansteigenden Konsum audiovisueller Medien und neuen Einsatzfeldern und Technologien. Eine Erschließung dieser Potenziale ist vor allem durch Vernetzung von Dienstleistungsanbietern mit Unternehmen anderer Branchen und durch eine Verstetigung des Zugangs der Unternehmen zu Förderangeboten im Bereich der Innovationsförderung, der Investitionsförderung und der Außenwirtschaftsförderung zu erwarten. 105 IV. Orchester/Theater Frage 117: Wie ist der aktuelle tatsächliche mittelfristige Investitionsbedarf für Theater und Orchester in Thüringen? Einrichtung Maßnahme Gesamtkosten Theater Gera Sanierung Gebäude Puppentheater 2.000.000,00 € Theater Gera Sanierung Kulissenhaus 1.000.000,00 € Theater Altenburg Sanierung Verwaltungsgebäude 8.000.000,00 € DNT Ausstattung und Betriebssicherheit 25.000.000,00 € Theater Meiningen Erwerb und Instandsetzung der Kammerspiele 3.000.000,00 € Thür. Philharmonie Gotha Absicherung Orchesterprobenraum 4.000.000,00 € Theater Erfurt Ausstattung und Betriebssicherheit 3.000.000,00 € Theater Eisenach Sanierung Werkstattgebäude 4.000.000,00 € Theater Eisenach Neubau Probebühne für Theater und freie Szene 4.000.000,00 € Frage 118: Hat die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – ein mittelfristiges Investitionsprogramm konzipiert und falls ja, was beinhaltet dieses bzw. in welcher zeitlichen Reihenfolge sollen künftig Investitionsmittel für welche Einrichtungen bereitgestellt werden ? Falls nicht, warum wurde dieses bislang noch nicht erarbeitet? Ja, die Landesregierung hat zur Sanierung der Theater ein Investitionsprogramm konzipiert, aus dem die in der Anlage aufgeführten Vorhaben umgesetzt werden. Frage 119: a) Mit welchen Fördermitteln können Schadensfälle (Brandkatastrophen, Sturm- und Wasserschäden etc.) kurzfristig abgefedert werden? Für unvorhersehbare Schadensfälle oder Katastropheneintritte sind im Landeshaushalt grundsätzlich keine Mittel etatisiert. Es besteht die Möglichkeit, bei Eintritt von Schadensereignissen über entsprechende Deckungsmöglichkeiten bzw. das haushalterische Verfahren eines über- oder außerplanmäßigen Antrags kurzfristig finanzielle Mittel zu erhalten. Bei länderübergreifenden Katastrophenfällen (bspw. das Hochwasser 2013) wurden in der Vergangenheit zur Schadensprävention und -beseitigung Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt. b) Wie hoch ist deren Volumen? Da es – vgl. oben a) – eine eigene Haushaltsposition für Schadensfälle nicht gibt, belaufen sich die hierfür vorgesehenen Mittel auf null. Aus dem Fonds des Bundes und der Länder für ein „Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft“ stehen für den Freistaat Thüringen insgesamt 50 Mio. Euro bereit. Deren Verteilung auf die einzelnen Theater und Orchester ist der beigefügten Excel-Tabelle bei Frage 45 zu entnehmen. 106 c) Welche Bedingungen sind daran geknüpft? Generell ergeben sich die Bedingungen aus dem jeweiligen Förderprogramm und können nicht generell benannt werden. Im Falle des „Aufbauhilfeprogramms zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013“ wurde u.a. eine dauerhafte Absicherung der Funktionsfähigkeit durch Herstellung hochwassersicherer Verhältnisse gefordert. d) Welchen Einrichtungen sind diese vorbehalten? Diese richten sich nach der Zweckbestimmung der von Bund und Land eingerichteten Hochwasserfonds. Einrichtungen, die nicht von Hochwasser betroffen oder gefährdet sind, können davon nicht profitieren. Im Übrigen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Frage 120: Wie bewertet die Landesregierung die personelle Ausstattung der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft sowie die Einkommenssituation der dort beschäftigten Mitarbeiter? Die personelle Ausstattung ist insgesamt gesehen angemessen und wurde aufgrund der Theaterverträge auch verbessert. Die Größe des Personalkörpers korrespondiert dabei mit dem jeweiligen Repertoire und der Anzahl der Aufführungen, die sich zuletzt zum Teil erheblich erhöht hat. Zur Einkommenssituation darf auf die Antwort zu Frage 77 verwiesen werden. Historisch gewachsen und weiter verfestigt haben sich Diskrepanzen zwischen den Einkommensverhältnissen unterschiedlicher Sparten an den Theater und Orchestern: Während bspw. festangestellte Musiker in den Orchester über ein gut auskömmliches Einkommen mit Freiräumen verfügen, ist die Vergütung insbesondere im Bereich Tanz und bei einzelnen technischen Gewerken eher niedrig. Frage 121: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Entwicklung der Besucherzahlen seit 2014 vor und wie bewertet sie diese (bitte Auflistung der Besucherzahlen für jede Einrichtung pro Jahr)? Einrichtung Spielzeit 2013/2014 Spielzeit 2014/2015 Spielzeit 2015/2016 Spielzeit 2016/2017 TPT Theater & Philharmonie Thüringen GmbH 135.465 134.416 133.964 136.969 Thüringer Landestheater Rudolstadt und Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt GmbH 77.866 78.054 81.069 74.543 Theater Nordhausen/ Loh- Orchester Sondershausen GmbH 98.226 105.433 109.108 99.410 Meininger Staatstheater 160.667 164.051 158.994 156.462 Landestheater Eisenach 56.144 60.439 54.979 53.910 Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH - Staatstheater Thüringen - 163.304 169.394 164.684 137.257 Theater Erfurt 129.838 147.377 143.953 129.914 Theater Waidspeicher e.V. 26.982 28.333 26.093 27.803 107 Theaterhaus Jena gGmbH 12.978 11.607 16.060 15.417 Thüringen Philharmonie Gotha* 67.207 67.045 58.924 68.762 Jenaer Philharmonie 65.858 60.982 51.578 46.038 Gesamt 994.535 1.027.131 999.406 946.485 *Thüringen Philharmonie Gotha seit dem 01.08.2017 Thüringen Philharmonie Gotha- Eisenach Die Vogtland Philharmonie erfasst Ihre Besucherzahlen pro Jahr und nicht pro Spielzeit. Gezählt werden die verkauften Tickets, Freikarten sind in der Statistik nicht enthalten. 2013 91.258 2014 98.459 2015 92.229 2016 102.680 2017 109.291 2018 110.224 Die Angaben stammen mit Ausnahme der Vogtland Philharmonie aus den jeweiligen Theaterstatistiken des Deutschen Bühnenvereins. Die Statistik für die Spielzeit 2017/2018 lag zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht vor. Ein Vergleich der Besucherzahlen der einzelnen Häuser untereinander ist wenig zielführend, da diese teils grundlegend unterschiedliche Voraussetzungen (Platzkapazität, Spartenangebot , Einzugsbereiche etc.) mitbringen. Aus der Auslastungsauflistung wird deutlich, dass die Theater und Orchester in ihrer Gesamtheit über Besucherzahlen auf etwa gleichbleibend hohem Niveau verfügen. Statistisch betrachtet besucht nahezu jeder zweite Thüringer einmal im Jahr ein Theater-/ Konzertangebot . Der scheinbare „Einbruch“ der Besucherzahlen im DNT Weimar während der Spielzeit 2016/17 ist in allererster Linie auf eine in jenen Jahren stattfindende Baumaßnahme im Großen Haus und dessen Schließung zurückzuführen. Frage 122: Wie hoch ist der jährliche Gesamtzuschuss des Landes für die Finanzierung der Theater und Orchester in Thüringen seit 2012 (bitte Auflistung pro Jahr)? Gesamt 2012 58.561.144,00 € 2013 63.497.316,00 € 2014 64.957.057,00 € 2015 65.715.632,00 € 2016 66.881.585,00 € 2017 69.896.607,00 € 2018 72.921.000,00 € 2019 73.607.000,00 € 2020 74.296.000,00 € 2021 74.808.000,00 € Frage 123: Wie hoch ist der Zuschuss des Landes und der jeweiligen Gebietskörperschaft für jede einzelne Einrichtung seit 2012 (bitte einzeln aufschlüsseln)? 108 Siehe Anlage. Frage 124: a) Welche Vorstellungen hat die Landesregierung bezüglich der Finanzierung der künftigen Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen nach dem Auslaufen der aktuellen Förderperiode 2021? Die Landesregierung hat sich vertraglich zur Finanzierung bis 2024 verpflichtet; für den Zeitraum von 2022 bis 2024 stehen die Zusagen unter Haushaltsvorbehalt. Hinsichtlich der Zuwendungshöhe nach 2021 werden bis April 2020 die entsprechenden Verhandlungen geführt (im Falle der Einrichtungen in Jena bereits ein Jahr zuvor). Ziel ist es dabei auch, die vereinbarten Kooperationen und strukturellen Anpassungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren. b) Wird eine Erhöhung des Landesanteils an der Förderung erforderlich sein und wenn ja, in welcher Höhe und warum? Bei den Theatern wirken Tarifentwicklungen beim Personal und Steigerungen bei den Sachkosten ausgabeerhöhend. Das Land ist weiterhin bereit, sich an diesen Kosten entsprechend seinem Finanzierungsanteil zu beteiligen, wenn die kommunalen Finanzierungspartner entsprechend mitgehen. Eine Bezifferung der erforderlichen Landesmittel hängt von den Tarifabschlüssen sowie der Inflationsrate ab, die gegenwärtig nicht abgeschätzt werden können. Einseitige Dynamisierungen sind für die Jahre nach 2021 nicht mehr vorgesehen. Frage 125: Welche speziellen Auflagen bzw. Aufgabenstellungen wurden im Rahmen der Finanzierungsverträge mit den jeweiligen Einrichtungen vereinbart und konnten diese umgesetzt werden? Im Zuge des Abschlusses der gemeinsamen Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Land und den die Theater und Orchester des Landes tragenden Zuwendungsgebern wurde ein Vielzahl von – teils sehr konkret auf das jeweilige Haus mit seinen eigenen Spezifika und Herausforderungen abgestimmten – Auflagen und Aufgabenstellungen vereinbart. Übergreifend für alle vorgenannten Einrichtungen ist in den Verträgen festgehalten worden, dass das jeweils bestehende Angebot der Häuser – mit Ausnahme des Puppentheaters Waidspeicher, des Theaterhauses Jena und der reinen Konzertorchester– mit mehreren Sparten in der bewährten Form erhalten bleiben wird. Gleichzeitig sollen bei allen Häusern neue Gestaltungsspielräume eröffnet und für die eigene Weiterentwicklung nutzbar gemacht werden. Von großer Bedeutung für die Landesregierung war – so auch mit allen Finanzierungspartnern vereinbart – die Fortführung, Entwicklung und Stärkung altersgerechter Angebote im Bereich (inter-) kultureller Bildung für Kinder, Jugendliche und Integrationsbedürftige. Damit wird dem Gedanken der Inklusion Rechnung getragen, die nach Möglichkeit in allen Lebensbereichen gewährleistet werden soll. Durch speziell für (Klein-) Kinder und Jugendliche ausgerichtete Angebote der Theater und Orchester sollen diese als Zielgruppen konkret angesprochen und in ihrer ästhetisch-musischen Entwicklung gefördert werden – dies auch Vielfach in engem Zusammenspiel mit den Bildungseinrichtungen vor Ort und unter Einbeziehung in den (Schul-) Unterricht. Entsprechende theater- bzw. musikpädagogische Angebote wurden in allen Finanzierungsverträgen vereinbart. Jeweils der individuellen Situation entsprechend wurden in den Vereinbarungen bestehende Kooperationen bestätigt, verfestigt und teilweise ausgebaut. So ist die etablierte Zusammenarbeit zwischen dem Theater Erfurt und dem Deutschen Nationaltheater Weimar weiter gestärkt worden: Während das Deutsche Nationaltheater Weimar Sprechtheaterproduktionen 109 auch in der Landeshauptstadt anbietet, produziert das Theater Erfurt gemeinsam mit dem Ensemble des Deutschen Nationaltheaters anspruchsvolle Gemeinschaftsprojekte. Es wurde hierfür über einen eigens zwischen beiden Häusern abgeschlossenen Kooperationsvertrag ein Kooperationsgremium inauguriert, das den Austausch bewertet, konstruktiv kritisiert und auch neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln soll. Das Deutsche Nationaltheater Weimar arbeitet darüber hinaus eng mit der Ballettsparte des Landestheaters Eisenach zusammen; das Thüringer Staatsballett produziert gemeinsam mit dem Theater Erfurt Tanzproduktionen. Die größten Veränderungen im Zuge der Finanzierungsverhandlungen 2016 ergaben sich für die damalige Thüringen-Philharmonie Gotha und die Landeskapelle Eisenach: Zur Sicherung eines Konzertangebots sowohl in den Städten Eisenach und Gotha als auch in den diese umgebenden Landkreisen Gotha bzw. Wartburgkreis einerseits bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Sicherung eines tragfähigen Konzepts für den Klangkörper andererseits wurden mit Wirkung ab dem 1. August 2017 diese beiden Orchester zur Thüringen-Philharmonie Gotha- Eisenach fusioniert. Dieser kommt neben der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Symphonieorchester auch die musikalische Begleitung von Ballettaufführungen des Landestheaters Eisenach sowohl im eigenen Hause als auch bei Gastspielen zu. Gleichzeitig wird auch die schon bestehende Kooperation zwischen der vormaligen Thüringen-Philharmonie Gotha und dem Theater Erfurt fortgeführt. Dies alles wird gewährleistet bei einer langfristigen Musikerzahl von 59 Planstellen im Orchester, bis zu der die bisherigen Beschäftigungsverhältnisse durch reguläres Ausscheiden ohne betriebsbedingte Kündigung o.ä. abgesenkt werden. Das Land hat sich bereiterklärt, sämtliche Kosten für die künftig wegfallenden Stellen bereits ab dem 1. August 2017 in voller Höhe bis zu deren Wegfall zu übernehmen, wodurch eine langfristige Planungssicherheit für das Orchester gewährleistet wurde. Zusätzlich wurde mit der fusionierten Thüringen-Philharmonie vereinbart, dass sich das Orchester besonders im Bereich der Barockmusik profilieren soll. Hierfür bedarf es einer langfristigen Zusatzqualifizierung bspw. im Hinblick auf besondere Spieltechniken, Instrumentenhandhabung und Aufführungspraxis der Barockzeit. Das Orchester wird schließlich, wenn auch in eingeschränktem Maße, seine erfolgreiche Gastspieltätigkeit fortsetzen. Das Landestheater Eisenach erhielt mit der aktuellen Finanzierungsperiode die Möglichkeit, sich in den Sparten „Tanz“ und „Junges Theater“ zu profilieren. Durch Kooperationen mit dem Meininger Staatstheater, das Musiktheaterproduktionen in Eisenach anbietet und dafür im Gegenzug Ballettinszenierungen erhält, sowie im Zuge einer Zusammenarbeit mit dem Theater Rudolstadt, das wiederum in Eisenach Schauspielangebote unterbreitet und dafür „Junges Schauspiel“ aus Eisenach erhält, wird auch in der Wartburgstadt ein breites Angebot abgesichert. Die Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach, ein seit vielen Jahren erfolgreich etablierter länderübergreifend von den Freistaaten Sachsen und Thüringen mitfinanzierter Klangkörper, verfolgt das Ziel, ein Konzertangebot im eher ländlich geprägten Einzugsbereich Greiz/Reichenbach zu unterbreiten. Dabei gelingt es der Philharmonie, durch ein sehr populäres Programm breite Publikumsschichten anzusprechen und stets sehr gute Auslastungsergebnisse zu erzielen. Darüber hinaus hat sich die Vogtland Philharmonie in der Finanzierungsvereinbarung bereiterklärt, bei Bedarf Gastspiele bei anderen Thüringer Partnern anzubieten . Die Jenaer Philharmonie als integraler Bestandteil des städtischen Eigenbetriebs JenaKultur profiliert sich neben dem angemessenen Konzertangebot für die Region Jena auch durch regelmäßige nationale und internationale Gastspiele. Die Kooperation mit der TPT Gera /Altenburg GmbH soll in der laufenden Finanzierungsperiode dergestalt weiter intensiviert werden, dass gemeinsame (Groß-) Projekte, die ein sehr stark besetztes Orchester erfordern , realisiert werden – bspw. auch in Form von Open-Air-Veranstaltungen in Jena, Gera und Altenburg. Hierfür ist eine eigenständige Kooperationsvereinbarung zwischen den bei- 110 den Partnern vorgesehen. Gleiches gilt auch für die schon seit Jahren bestehende Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik Franz Liszt in Weimar und den örtlichen Chören. Für weitere Kooperationsprojekte, die ihren Niederschlag in der Gründung der gemeinsamen „Dualen Orchesterakademie Thüringen“ von Jenaer Philharmonie und der TPT GmbH Gera /Altenburg gefunden haben, werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung zunächst von 2018 bis einschließlich 2021 100.000,- EUR jährlich vom Land zur Verfügung gestellt. Hierdurch wird bis zu zwölf jungen Musikern, die in der Regel unmittelbar vor oder nach Abschluss ihrer Hochschulausbildung stehen, die Möglichkeit eröffnet, Erfahrungen im Bereich des Orchestermusizierens und bspw. in einem sog. „Probespieltraining“ zu sammeln und damit wichtige Kernkompetenzen für einen erfolgreichen Berufseinstieg zu erwerben. Anders als bei den anderen Theatern bzw. Orchestern des Landes ist bei der Jenaer Philharmonie eine Evaluation der Finanzierungsvereinbarung bereits für das laufende Jahr 2019 vorgesehen , in deren Ergebnis Festlegungen für die Höhe der Tarifanpassungen für die Zeit ab 2021 getroffen werden sollen. Das Südthüringische Staatstheater Meiningen mit seinem Mehrspartenangebot von Schauspiel , Musiktheater, Puppenspiel und Konzerten setzt neben dem Angebot „vor Ort“ seinen Austausch mit dem Landestheater Eisenach, mit dem es gemeinsam in der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach organisatorisch verbunden ist fort: Ballettproduktionen aus Eisenach werden – teils in Begleitung durch die Thüringen Philharmonie – in Meiningen gezeigt, während Musiktheater aus Meiningen einen wichtigen Bestandteil des Spielplanangebots in Eisenach ausmacht. Darüber hinaus wurde in der Finanzierungsvereinbarung festgehalten, dass Meininger Produktionen sowohl im Bereich des Schauspiels als auch der Symphoniekonzerte in Theater ohne eigenes Ensemble gezeigt werden. Die Theater Nordhausen / Loh-Orchester Sondershausen GmbH bietet in der Region Nordthüringen ein Dreispartenangebot bestehend aus Musiktheater, Konzertangebot und Ballett an. Der Theaterstandort in Nordhausen soll dabei kontinuierlich weiterentwickelt werden – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Theater als größter Kulturanbieter der Region eine zentrale Anker- und Vermittlungsfunktion für die Kulturakteure Nordthüringens erfüllt. Die bestehende Kooperation mit dem Landestheater Rudolstadt, das Sprechtheater in Nordhausen anbietet und im Gegenzug aus Nordhausen Musiktheater und Ballett erhält, hat sich bewährt und ist im Spielplan beider Häuser fest etabliert. Das Landestheater Rudolstadt bietet für die Region Saalfeld-Rudolstadt ein Mehrspartenangebot bestehend aus Sprechtheater und Konzerten an. Auf Basis der vorstehend geschilderten Kooperation mit dem Theater Nordhausen erhält es im Austausch für Sprechtheatervorstellungen in Nordhausen selbst Musiktheaterproduktionen aus Nordthüringen. Auch von der bereits genannten Kooperation mit dem Landestheater Eisenach profitiert das Theater Rudolstadt , das im Austausch für seine dort gezeigten Sprechtheaterproduktionen Programme des „Jungen Schauspiels“ aus Eisenach erhält. Eine wichtige Bedeutung kommt dem Theater darüber hinaus in der regionalen Amateurtheaterszene zu: Diese wird – insbesondere bei nationalen und internationalen Festivals – durch das Landestheater Rudolstadt rege unterstützt . Die Theater und Philharmonie Thüringen GmbH Gera/Altenburg bietet als einziges Haus in Thüringen ein Fünfspartenangebot bestehend aus Sprechtheater, Musiktheater, Konzerten, Puppentheater und (Staats-) Ballett an. Für die aktuelle Finanzierungsperiode wurde von allen Zuwendungsgebern vereinbart, das hier angesiedelte Staatsballett zu fördern und weiter zu stärken: In diesem Zusammenhang werden dessen Gastspiele in Erfurt verstetigt und durch gemeinsame Produktionen weiterentwickelt. Durch die erfolgte Begründung des „Elevenprogramms “ für junge Tanztalente wurde ein Nachwuchsprogramm initiiert, dass schon in dem kurzen Zeitraum seines Bestehens sichtbare Erfolge vorzuweisen hat, die bspw. bei der Produktion „Festhalten!“ der TPT GmbH einem breiten Publikum präsentiert werden. Bei Großveranstaltungen erfolgen Kooperationen mit der Jenaer Philharmonie (vgl. oben), die ebenso wichtiger Partner für die gemeinsame „Duale Orchesterakademie Thüringen“ ist (vgl. 111 oben). Für Letztgenannte erhält die TPT GmbH jährliche Landesmittel i.H.v. 50.000,- EUR. In der Finanzierungsvereinbarung haben sich die Partner ebenfalls darauf verständigt, die Planstellenzahl des Orchesters auf 66 (Mindestgröße eines B-Orchesters) bis Ende 2024 zu verringern; die Kosten für in diesem Rahmen künftig wegfallende Stellen werden als Transformationskosten vom Land getragen (vgl. oben auch Thüringen Philharmonie Gotha- Eisenach). Das Theater Waidspeicher ist ein überregional wirksames Puppentheater mit Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt. Beim Theater Waidspeicher wird das etablierte Ensembleprinzip auch in der aktuellen Finanzierungsperiode fortgeführt; auch das erfolgreiche internationale Puppentheaterfestival „Synergura“, durchgeführt im zweijährigen Rhythmus, wird weiter fortgesetzt . Die künstlerische Eigenständigkeit des Puppentheaters wird auch künftig weiter erhalten bleiben, die Kooperationen mit dem Theater Erfurt sollen aber zugleich weiter ausgebaut werden. Das Theaterhaus Jena schließlich bietet seit vielen Jahren in der baulichen Besonderheit des nur noch bestehenden Bühnenhauses in Jena ein Sprechtheaterangebot mit Ausrichtung auf die besonderen sozialen Strukturen in der Stadt mit Thüringens größter Universität. Im Theaterhaus Jena werden insbesondere neue Theaterformen und eine neue Dramatik in der Erarbeitung und der Aufführungspraxis erprobt; zugleich erfolgt hier eine kontinuierliche Entwicklung professionellen Theaternachwuchses. Mit Ausnahme der Jenaer Philharmonie und des Theaterhauses Jena, bei denen dies schon im Frühjahr 2019 geschehen wird, werden die geschaffenen Strukturen und die in den Finanzierungsvereinbarungen niedergelegten Entwicklungs-, Kooperations- und Austauschzusagen im Frühjahr 2020 einer detaillierten Evaluation unterzogen, was ebenfalls so von den Finanzierungspartnern festgehalten worden ist. Erst dann wird eine Bewertung zu der Frage möglich sein, inwieweit sich die neuen Modelle der Zusammenarbeit und zur Entwicklung der einzelnen Häuser bewährt haben. Zugleich soll auch nach dieser Evaluation vereinbart werden , welche künftigen Zuwendungshöhen von den einzelnen Partnern in erster Linie zur Anpassung von Tarifsteigerungen gezahlt werden. Frage 126: Wie konkret konnte in der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags die historisch gewachsene Vielfalt von Theater- und Orchesterangeboten in Thüringen durch Schwerpunktbildung und Vernetzung weiterentwickelt werden? Es ist gelungen, die Einrichtungen in der bestehenden Struktur zu halten bzw. dort, wo die Strukturen schwach waren, entsprechend zu stärken (z.B. Zusammengehen der Orchester aus Eisenach und Gotha). Zugleich konnten damit alle Theaterstandorte als produzierende erhalten und ein Mehrspartenangebot abgesichert werden. Schwerpunkte wie Kinder- und Jugendtheater in Eisenach, Tanz an den drei Compagnien in Eisenach, Gera und Nordhausen , oder Puppentheater in Erfurt, Gera und Meiningen konnten erhalten werden. Kooperationen wurden fortgeführt und erweitert (z.B. Schauspiel aus Rudolstadt in Eisenach). Die Ballettcompagnien aus Eisenach und Gera produzieren regelmäßig mit anderen Häusern wie DNT Weimar oder Theater Erfurt. Ziel ist ein landesweiter Austausch, der den Tanz auch an Standorte ohne eigene Compagnie bringt. Bei den Orchestern ist der Aufbau der Dualen Orchesterakademie Thüringen als gemeinsame Einrichtung der TPT Altenburg/Gera GmbH und der Jenaer Philharmonie zur Nachwuchspflege und -entwicklung hervorzuheben. Frage 127: a) Konnte das Ziel tarifgerechter Vergütung für gute Arbeit in jeder Einrichtung erreicht werden und wenn nein, wo nicht? 112 Hier konnten zum Teil deutliche Verbesserungen und weitgehende Annäherungen an den Flächentarif erreicht werden (z.B. Altenburg/Gera, Nordhausen). An anderen Standorten hat es auch Verbesserungen gegeben, die zum Teil aber ausschließlich landesfinanziert wurden, weil die Kommunen sich nicht beteiligen konnten oder das Thema nicht als vordringlich sehen (so z.B. Jena): Weitere Fortschritte werden maßgeblich davon abhängen, ob sich die kommunalen Finanzierungspartner an der Finanzierung beteiligen. b) Was hat die Landesregierung mit welchem Erfolg zur Angleichung der Gehälter an den Flächentarif bislang erreicht? Die Landesregierung hat sich im Falle ihrer Staatstheater DNT Weimar und Meiningen weiterhin verpflichtet, Tarifsteigerungen entsprechend ihrem Finanzierungsanteil auszugleichen. In allen anderen Fällen hat sie ihren Finanzierungsanteil dynamisiert, so dass auf diesen Tarifsteigerungen von 2,5% gezahlt werden können. Einige Kommunen haben ihren Finanzierungsanteil hingegen „eingefroren“. Aus diesem Grund konnte die Lücke zum Flächentarif nicht überall weiter geschlossen werden. Die nachfolgenden Angaben weisen zum Teil Spannen auf. Diese erklären sich aus unterschiedlichen Regelungen für die verschiedenen Berufsgruppen in den Mehrspartenhäusern. Meiningen, Weimar, Erfurt: 100% Flächentarif Nordhausen: 96,5-100 % Altenburg/Gera: 93,4% Eisenach: 80 % Gotha/Eisenach: 80% Theater Waidspeicher: 85% (zzgl. Gratifikation) Vogtlandphilharmonie: 79% Theaterhaus Jena: 82% (zzgl. Gratifikation) Jenaer Philharmonie: 94% Frage 128: Können von den jeweiligen Theatern und Orchestern altersgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche sowie eine theaterpädagogische Arbeit gewährleistet werden und wenn nein wo nicht und warum? An allen Standorten der vom Land mitfinanzierten Theater und Orchester werden Angebot für Kinder und Jugendliche durch die jeweiligen Häuser unterbreitet. Entsprechende Verpflichtungen für die Theater und Orchester sind in den Finanzierungsvereinbarungen enthalten . An verschiedenen Standorten konnte das bestehende Angebot qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut werden, bspw. durch die „Kinder- und Familienkonzerte“ (teilweise gestaffelt nach Altersstufen). Frage 129: a) Welche von der Landesregierung in der „Perspektive 2025 – Sicherung und Fortentwicklung der Thüringer Theaterlandschaft“ postulierten Aufgaben- und Zielstellungen wurden bislang nicht umgesetzt und warum nicht? Keine. b) Soll die Umsetzung dieser nicht erreichten Ziele weiter verfolgt werden oder schließlich aufgegeben werden? Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung? Entfällt 113 Frage 130: Hält die Landesregierung an der in der „Perspektive 2025 - Sicherung und Fortentwicklung der Thüringer Theaterlandschaft“ postulierten Aufgabenstellung fest, alle bestehenden Strukturen auf den Prüfstand zu stellen und das Potenzial für Kooperationen zwischen den Einrichtungen zu prüfen und gegebenenfalls auch umzusetzen? Wo sieht sie derzeit solche Potenziale? Sie wurden auf den Prüfstand gestellt und tragfähige neue Modelle gefunden, die ständig weiterentwickelt werden. So macht es wenig Sinn, die Debatte DNT Weimar/Theater Erfurt erneut zu führen, nachdem weitreichende, beiderseitig gewinnbringende Kooperationen zwischen beiden Häusern vereinbart wurden. Ein wichtiges Potential wird am Landestheater Eisenach darin gesehen, dass das Kinder- und Jugendtheater zu einer landesweit aktiven Sparte ausgebaut wird. Die drei Tanzcompagnien an Thüringer Theatern werden perspektivisch landesweit sichtbar sein. Die Thüringen Philharmonie konzentriert sich neben ihren Kernaufgaben schon jetzt auf das „audience development“ und erhält dafür auch Bundesmittel (Projekt „music in motion“). Frage 131: a) Wie bewertet die Landesregierung die Situation von freien Musikern und Vokalsolisten in Thüringen? b) Was hat die Landesregierung unternommen, um den freien Musikern und Vokalsolisten eine auskömmliche Entlohnung zu gewährleisten? Die Fragen zu a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Zu dieser Frage sind nur allgemeine Aussagen möglich, da Erhebungen fehlen. Generell ist zu sagen, dass freie Musiker und Solisten bundesweit oder gar international aktiv sind, ihre Einkünfte alleine in Thüringen also wenig über ihre Vermögensverhältnisse aussagen. Mangels belastbarer Zahlen sieht die Landesregierung keinen konkreten Handlungsbedarf. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3134 aus dem Jahr 2018 verwiesen . c) Was hält die Landesregierung von der Empfehlung, eine Leitlinie zu erarbeiten, die die Einhaltung von Honorarmindeststandards für freie Musiker und Vokalsolisten bei öffentlich geförderten oder vermittelten Kulturprojekten bzw. Veranstaltern vorsieht? Ist eine solche Leitlinie umsetzbar? Eine solche Leitlinie wäre grundsätzlich zu begrüßen. Sie müsste aber zwischen den Tarifparteien (Trägereinrichtungen und Gewerkschaften) vereinbart werden und sich an den finanzielle Rahmenbedingungen orientieren. Zu regeln wäre sie hinsichtlich der Landesförderung über entsprechende Bestimmungen in den Zuwendungsbescheiden. Inwieweit die kommunalen Zuwendungsgeber mitgehen, ist jedoch nicht absehbar. Insofern sind die Chancen einer Umsetzung zumindest ungewiss. 114 V. Museen Vorbemerkung: Die Thüringer Museumslandschaft setzt sich aus ca. 240 vor allem kleinen und mittelgroßen Museen zusammen. Der Freistaat selbst ist nur Träger des Museums für Ur- und Frühgeschichte als Teil des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie ist. Beteiligt ist das Land an vier großen, zum Teil vom Bund mitgetragenen Stiftungen (Klassik Stiftung Weimar, Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Wartburg-Stiftung Eisenach, Stiftung Schloss Friedenstein Gotha). Die meisten Museen in Thüringen werden von Kommunen, Stiftungen und Vereinen getragen , wobei die Trägerschaft von Städten und Gemeinden die am meisten verbreitete ist. Grundsätzlich unterstützt das Land die unterschiedlichen Museumsträger finanziell und durch Beratungsleistungen, die es durch das Museumsreferat in der Staatskanzlei und durch den Museumsverband Thüringen e. V. erbringt. Die Eigenverantwortung der Träger für die Museen, einschließlich deren personellen und materiellen Ausstattung und für die Investitionen wird dadurch nicht eingeschränkt. Frage 132: Wie ist der aktuelle tatsächliche mittelfristige Investitionsbedarf für Museen in Thüringen? Welche regionalen Unterschiede gibt es? Zum aktuellen tatsächlichen mittelfristigen Investitionsbedarf für Museen in Thüringen kann die Landesregierung keine umfassende Auskunft geben, da die Investitionen in der Verantwortung des jeweiligen Trägers liegen und dem Land nur diejenigen bekannt sind, für welche Fördermittel beantragt wurden. Der Freistaat unterstützt auf Antrag Investitionen im Museumsbereich im Jahr 2019 mit 1.350.000 €. Darüber hinaus werden Investitionen in die Immobilien, in denen sich die Museen befinden, durch verschiedene Förderprogramme z.B. für den Denkmalschutz, den Städtebau oder die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt. Bei der Vergabe von Fördermitteln wird auf eine ausgewogene Verteilung, so denn Anträge aus verschiedenen Regionen vorliegen, geachtet. In Nordthüringen werden aktuell Investitionen im Museum Schloss Heringen, in den Mühlhäuser Museen und am Panorama Museum Bad Frankenhausen mitfinanziert. In Südthüringen wurde in den letzten Jahren der Ausbau des Deutschen Burgenmuseums Heldburg gefördert, außerdem wird derzeit die Sanierung des Spielzeugmuseums Sonneberg unterstützt. Schwerpunkte in Ostthüringen waren/sind u.a. die Sanierung der Orangerie und des Dix-Hauses in Gera, der Ersatzbau eines Depots für die Greizer Museen und die geplante Sonderinvestition zum Lindenau-Museum Altenburg . In Mittelthüringen liegen die Schwerpunkte bei der Unterstützung der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha und der Klassik Stiftung Weimar, aber auch kleinere Einrichtungen wie Schloss Ehrenstein Ohrdruf oder die Brehm-Gedenkstätte Renthendorf werden gefördert. Beispielhaft für Westthüringen war die Unterstützung der Neugestaltung des Lutherhauses Eisenach und ist die jährliche Bezuschussung der Bauausgaben der Wartburg-Stiftung. Frage 133: Hat die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – ein mittelfristiges Investitionsprogramm konzipiert und falls ja, was beinhaltet dieses bzw. in welcher zeitlichen Reihenfolge sollen künftig Investitionsmittel für welche Einrichtungen bereitgestellt werden ? Falls nicht, warum wurde dieses bislang noch nicht erarbeitet? Innerhalb der 6. Legislaturperiode wurden die jährlich über den Landeshaushalt regulär für Investitionen in Museen bereitgestellten Mittel von 950.000 € (2014) auf 1.350.000 € (2019) angehoben und die bereits vorhandenen Sonderprogramme genutzt. 115 Aus den Kommunalen Investitionsprogrammen wurden für die Thüringer Museen 2017 bis 2019 2,3 Mio. € für verschiedenen Maßnahmen in Mühlhausen, Ranis, Bauerbach, Schwarzburg und Hohenfelden zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde die Bundesförderung aus dem Programm zur Unterstützung von Kultureinrichtungen in den neuen Ländern (Invest Ost) bei Maßnahmen mit Gesamtkosten vom 1,665 Mio. € i. H. v. 802.000 € für Projekte in Dornburg und Weimar in Anspruch genommen. Aus EU – Fördergeldern (EFRE) wurden/werden ebenfalls Maßnahmen i. H. v. 8,374 Mio. € (Gesamtkosten 10,468 Mio. €) u.a. in Sonneberg und Weimar gefördert. Darüber hinaus hat das TMIL für die Sanierung des Lindenau-Museums Altenburg eine Schuldendiensthilfe i. H. v. 10 Mio. € bewilligt. Diese ordnet sich in ein Gesamtvorhaben zur Entwicklung des „Schlossberges Altenburg“ mit Lindenau-Museum, Marstall und Parkanlage ein, die mit 48 Mio. € Gesamtkosten geplant ist und an der sich der Bund mit 24 Mio. € beteiligen wird. Sonderinvestitionen die den Bereich der Museen ebenfalls mit betreffen sind das 60 Mio. € Programm (hälftig von Bund und Land finanziert) für die Sanierung des Schlosses Friedenstein Gotha, welches durch die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten realisiert wird. Innerhalb des seit 2009 laufenden Sonderinvestitionsprogramms der Klassik Stiftung Weimar (hälftig finanziert von Bund und Land) wurde der Neubau des Bauhaus-Museums (Gesamtbaukosten der Kostengruppen 100 bis 700 betragen 27,04 Mio. €) mit 11,3 Mio. € Bundesmittel aus dem Sonderinvestitionsabkommen gefördert. Der Bundestag stellte zusätzlich 2,5 Mio. € in 2018 zur Verfügung. Für die Neugestaltung der Dauerausstellung im ehemaligen KZ – Buchenwald wurden Mittel aus der Gedenkstättenförderung des Bundes i. H. v. 1,83 Mio. € bei Gesamtkosten von 3.66 Mio. € eingesetzt. Frage 134: Wie bewertet die Landesregierung die personelle Ausstattung der Thüringer Museen sowie die Einkommenssituation der dort beschäftigten Mitarbeiter? Die Personalsituation in den Museen war ein wichtiges Thema in der „Museumsperspektive 2025“ und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen zum Museumsentwicklung. Hauptamtlich geführte Museen müssen ein Kernteam mit qualifiziertem Personal haben, das wissenschaftliche und museumspädagogische Aufgaben wahrnehmen kann. Nur so können die Kernaufgaben eines Museums, Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln /Ausstellen wahrgenommen werden. Die Thüringer Staatskanzlei achtet bei den institutionell geförderten Einrichtungen darauf, dass das entsprechende Fachpersonal in den Museen beschäftigt und adäquat bezahlt wird. Für die Museumsperspektive 2025 wurden Angaben zur tariflichen Eingruppierung bei dem festangestellten Fachpersonal abgefragt. Bei Museologen mit Fachhochschulabschluss erhält jeder Dritte (31 %) eine Vergütung ab der Entgeltgruppe 10, bei den Museumspädagogen ist es ein Viertel (25 %). Von den Mitarbeitern mit Hochschulabschluss wird die Hälfte (50 %) ab der Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vergütet. Mindestens die Hälfte aller Mitarbeiter mit Hochschulabschluss arbeitet auf der Basis von Verträgen , die unterhalb des Äquivalents zum höheren Dienst angelegt sind. Dabei zeigt sich wiederum eine klare Tendenz hinsichtlich der Verteilung nach Arbeitgebern: An den Museen der Stiftungen wird ein sehr großer Anteil der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss ab Entgeltstufe 12 bezahlt. Mitarbeiter, die in von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Museen arbeiten, sind viel seltener in Gehaltsgruppen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen, eingruppiert. Frage 135: a) Durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung die Personalsituation verbessern? 116 b) Welche konkreten Ergebnisse hat sie bislang erzielt? Die Fragen 135 a) und b) sowie 139 werden zusammen beantwortet: Die personelle Ausstattung der Museen ist zuerst Angelegenheit des jeweiligen Trägers als Arbeitgeber. Viele Thüringer Museen stehen in den kommenden Jahren vor einem Generationenwechsel. Mit dem Volontariatsprogramm trägt das Land zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Ziel des Programms ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs durch das Volontariat an die Museumsarbeit heranzuführen und eine berufliche Perspektive in Thüringen zu eröffnen. Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind für das Programm Mittel in Höhe von insgesamt 640.000 Euro eingestellt worden. Dieses Engagement ist bundesweit einzigartig. Auf der Grundlage einer Evaluierung vor Ende des zweiten Ausbildungsdurchgangs wird die Thüringer Staatskanzlei das Volontariatsprogramm zur Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den nächsten Jahren fortsetzen und ausbauen. Eine Nachhaltigkeit kann jedoch nur erzielt werden, wenn die Träger qualifiziertes Personal einstellen. Bisher wurden 8 ehemalige Volontäre von Museen in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. Frage 136: Auf welche Weise und in welchem Umfang unterstützt die Landesregierung seit 2014 Ankäufe zur Erweiterung des jeweiligen Museumsfundus (bitte Auflistung nach Jahren, Einrichtungen und Zuwendungszweck)? Siehe Anlage - Ankäufe 2014-2018 Frage 137: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Entwicklung der Besucherzahlen seit 2014 vor und wie bewertet sie diese (bitte Auflistung der Besucherzahlen für jede Einrichtung pro Jahr)? Siehe Anlage – Besucherzahlen Die anliegenden Zahlen des Museumsverbandes zeigen eine relative Konstanz in den Zahlen der Museumsbesucher, wobei es 2018 einen deutlichen Rückgang der Besucher gab. Das Reformationsjubiläum 2017 hatte die Besucherzahlen in den Museen mit einem thematischen Bezug stark ansteigen lassen. Dieser Trend war auch in den Vorjahren schon spürbar , da viele Museen attraktive Sonderausstellungen anboten und diese stark bewarben. Nach dem Reformationsjahr war 2018 als Gegenreaktion ein deutlicher Besucherrückgang zu verzeichnen. Die Schließung wichtiger Einrichtungen der Klassik Stiftung Weimar (Bauhaus -Museum, Neues Museum zum Zwecke des Umbaus und Neugestaltung und Stadtschloss in Vorbereitung der Sanierung) haben zwangsläufig zu weiteren Besucherausfällen geführt. Von vielen Museen wird zudem eingeschätzt, dass der heiße Sommer 2018 sich negativ auf die Besucherzahlen auswirkte. Frage 138: a) Wie bewertet die Landesregierung das Angebot an Museen im ländlichen Raum? b) Welche Bedeutung misst die Landesregierung der musealen Vielfalt im ländlichen Raum bei? c) Wie wird diese gefördert? d) Gibt es dabei Schwerpunkte? Wenn ja, welche und warum? 117 Die Fragen 138 a) bis d) werden wie folgt beantwortet: Bei einem Großteil der Museen in Thüringen handelt es sich um mittlere bis kleine Einrichtungen , die sich nicht nur auf die urbanen Zentren konzentrieren, sondern die weit in der Fläche gestreut sind. Die Situation gerade auch dieser Museen war ein wichtiges Thema in der „Museumsperspektive 2025“. Museen leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der kulturellen Versorgung sowie der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Sie sind im ländlichen Raum ein wichtiger Kulturträger – auch über die Kernaufgabe des musealen Betriebs hinaus. Museen im ländlichen Raum werden entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst gefördert. Die von der Thüringer Staatskanzlei geförderte Museumberatung durch den Museumsverband Thüringen hat einen Schwerpunkt in kleineren Museen im ländlichen Raum. Unterstützt wird vor allem die Vernetzung kleinerer Museen im ländlichen Raum, um Synergien vor allem in der museumsfachlichen Arbeit und dem Marketing zu erzielen. Auch im ländlichen Raum ist es jedoch erforderlich, dass die Kommunen Verantwortung für die Museen auf ihrem Territorium übernehmen und zur kommunalpolitischen Herzensangelegenheit machen. Kommunen und Träger, die sich selbst für ihre Museen engagieren, werden von der Landesregierung dabei gezielt unterstützt. Die teilweise geringe finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen, die Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen in Thüringen und der bewusste Verzicht von Kommunen auf Fusionen begrenzt jedoch oft auch ihre Leistungsfähigkeit als Museumsträger, die vom Land nicht kompensiert werden kann. Daneben sind in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Heimatstuben und sonstigen Sammlungen erwähnenswert, die nicht den Museumsstandards entsprechen. Auch sie haben eine wichtige lokale Bedeutung und besitzen eine identitätsstiftende Funktion im ländlichen Raum. Neben den für alle Museen nutzbaren Fördermöglichkeiten sind Vorhaben zur Pflege und Bewahrung des kulturellen Erbes wie z. B. Museen im ländlichen Raum im Rahmen sowohl der Fördermaßnahmen "Dorferneuerung und Dorfentwicklung" und „LEADER“ als auch der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig. Dabei handelt es sich um eine investive Förderung , welche hauptsächlich zur Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen in entsprechenden Fördergebieten verwendet wird. Frage 139: a) Wie bewertet die Landesregierung das Förderprogramm für Volontäre im Museumsbereich ? b) Welche Ergebnisse konnten bei der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs für die Museen bislang erzielt werden? Siehe Antwort zu Frage 135. Frage 140: a) Worin bestehen die wesentlichen Aussagen des „Diskussionspapiers Museumsperspektive 2025“? b) Welche konkreten Handlungsaufträge leitet die Landesregierung für ihre Arbeit davon ab und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden? 118 Die Fragen 140 a) und b) werden wie folgt beantwortet: Die Museumsperspektive 2025 hat zur Diskussion gestellt, wie die Ziele eines flächendeckend qualitativ anspruchsvollen Museumsangebotes und die Zusammenarbeit zwischen Land, kommunalen und weiteren Trägereinrichtungen für die Thüringer Museumslandschaft gesichert werden können und wie das Potenzial für Kooperationen zwischen den Einrichtungen auszunutzen ist. Die Museumsperspektive 2025 verfolgt das Ziel, dauerhafte leistungsfähige Strukturen auf den Weg zu bringen, die auch in Finanzkrisen und sinkenden Haushalten Bestand haben können und zugleich bestehende Strukturdefizite überwinden. Mit der Museumsperspektive 2025 werden Wege aufgezeigt, wie unter sich ändernden Umständen die Thüringer Museumslandschaft in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen Land, kommunalen und weiteren Trägereinrichtungen zukunftsfest gemacht werden kann. Zentrale Eckpunkte der Museumsperspektive 2025 sind neben Verlässlichkeit und der Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen, eine größere Inpflichtnahme der institutionellen Zuwendungsempfänger, die angemessene Vergütung guter Arbeit sowie die Stärkung der Museumsberatung. Die Handlungsaufträge ergeben sich aus den Handlungsempfehlungen, diese sind unter folgendem Link nachzulesen: https://www.staatskanzleithuerin - gen.de/fileadmin/user_upload/TSK/Kultur/TSK_Museumsverband_Handlungsempfehlungen_ Broschu__re_2019_Barrierefrei.pdf Frage 141: a) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des „Diskussionspapiers Museumsperspektive 2025“? Sind Änderungen bzw. Ergänzungen vorgesehen? b) Ist eine Verabschiedung durch das Kabinett geplant? Die Fragen 141 a) und b) werden wie folgt beantwortet: Im Oktober 2017 wurde auf dem Verbandstag des Museumsverbandes Thüringen e. V. die Museumsperspektive 2025 vorgestellt und zur öffentlichen Diskussion darüber aufgefordert. Über 40 Stellungnahmen vor allem von Museen und deren Trägern sind eingegangen. Aus dem Diskussionsprozess wurden gemeinsame Handlungsempfehlungen der Thüringer Staatskanzlei und des Museumsverbandes Thüringen abgeleitet, die am 28. Februar 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Das Kabinett wurde zuvor vom Diskussionsprozess unterrichtet. Frage 142: Aus welchen Gründen wurde das Parlament während der Erstellung des Konzepts nicht einbezogen? Die Erarbeitung der „Museumsperspektive 2025“ erfolgte in Umsetzung des breit diskutierten Thüringer Kulturkonzepts. Die Thüringer Staatskanzlei hat als das zuständige Fachressort in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Museumsverband auf Basis zweier Erhebungen, eine Auswertung der Zahlen und Analyse die „Museumsperspektive 2025“ erarbeitet und dann zur Diskussion in der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis des öffentlichen Diskussionsprozesses wurden im Februar diesen Jahres die endgültigen Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die schrittweise durch die Träger umgesetzt werden sollen. Am 27.10.2017 wurde die „Museumsperspektive 2025“ im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien des Thüringer Landtages beraten. Im Ergebnis der Bestandsaufnahme hat der Landtag mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 die Zuschüsse für die Museumsförderung erhöht. 119 Frage 143: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Etablierung eines Museums für Thüringer Landesgeschichte, das von der Landesregierung im Rahmen des Verbandstages des Museumsverbandes Thüringen e. V. in Greiz am 29. September 2016 angekündigt worden war? Die Überlegungen zu einem Landesmuseum befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Hintergrund ist die schwierige Raumsituation des Fachbereichs des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie am aktuellen Standort am Poseckschen Hof in Weimar. Die Anforderungen an Ausstellung, Labor und Werkstätten übersteigen dort die vorhandenen Raumkapazitäten. Um die über vier Millionen Inventareinheiten umfassende landesarchäologische Sammlung unterzubringen, mussten sieben Außenstandorte in Weimar und Umgebung angemietet werden. Das dort auf 800 qm untergebrachte Museum für Ur- und Frühgeschichte kann nur einen Bruchteil der Spitzenstücke der landesarchäologischen Sammlung bis zum Frühmittelalter zeigen, die darauf folgenden Epochen werden nicht berücksichtigt. Geprüft wird derzeit eine mögliche Nutzung der Defensionskaserne auf dem Petersberg in Erfurt. Mit einer Standortverlagerung auf den Petersberg wäre eine Zusammenführung mit dem dort bereits angesiedelten Fachbereich Denkmalpflege, der anderen Säule des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, verbunden. Durch den Ausbau des Petersbergs im Rahmen der BUGA gewinnt der Standort zusätzlich an Attraktivität. Zeitgleich führt das Land Gespräche mit der Stadt Weimar über eine künftige Präsentation in Weimar und unterstützt die Arbeit an einem Konzept, welches das speziell mit Weimar und Ehringsdorf verbundene archäologische Erbe sichtbar macht. Das künftige Landesmuseum soll auf der Grundlage der archäologischen Bestände des Landes Geschichte und Kultur über einen Zeitraum von 400.000 Jahren bis zur Gegenwart lebendig erzählen und versteht sich als Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger Thüringens. Die Entwicklung eines Museumsareals auf dem Petersberg wäre eines der größten und für den Museumsbereich das bedeutendste Bauvorhaben seit der Wiedergründung des Freistaats . Vor einer Entscheidung bedarf es einer gründlichen Prüfung unter baulichen, finanziellen und museumsfachlichen Aspekten. Grundlage für eine Entscheidung ist ein strategisches Museumskonzept, eine Machbarkeitsstudie und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr durchgeführt wird. Diese Schritte sollen 2019 abgeschlossen sein. Frage 144: a) Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um die Depotsituation in den Museen zu verbessern? b) Welche Ergebnisse wurden bislang erzielt? c) Gibt es bereits Investitionen des Landes in die depotspezifischen Ausstattungen der Museen und wenn ja, wo und in welchem Umfang? Die Fragen 144 a) bis c) werden wie folgt beantwortet: Museen sind Einrichtungen mit einem breiten Handlungssektrum: Erhalten, Erforschen, Sammeln, Vermitteln… Die Aspekte des Sammelns und Bewahrens finden dabei im „Verborgenen “ statt und werden von der Öffentlichkeit selten wahrgenommen. Dabei wird der Großteil der musealen Sammlungen nicht ausgestellt. Für diese Kulturgüter ist eine angemessene Depotsituation zu schaffen. Dies ist der Landesregierung bewusst, auch wenn die Situation der Depots zuerst in Verantwortung des jeweiligen Trägers liegt. Spezielle Förderprogramme der Landesregierung zur Verbesserung der Depotsituation wurden nicht geschaffen , denn die Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst lässt auch investive Maßnahmen dieser Art zu. 120 Bedeutendstes Beispiel für die Förderung von Investitionen für Depots ist das PERTHES- FORUM in Gotha, das Bund, Land und Stadt gemeinsam finanziert haben und wovon sowohl die Stiftung Schloss Friedenstein als auch die Forschungsbibliothek Erfurt, Standort Gotha, und das Landesarchiv Gotha profitieren. Gefördert wurde auch eine Verbesserung der Depotsituation bei den Mühlhäuser Museen. Die gemeinsamen Investitionen von Land und Bund beim Lindenau-Museum in Altenburg werden eine deutliche Verbesserung der Depotsituation des Museums durch die Nutzbarmachung des Marstalls schaffen. Nach mehrjähriger Bautätigkeit wurde das Zentrale Museumsdepots der Klassik Stiftung Weimar Ende 2013 eröffnet. Damit wurde der Bedarf der Klassik Stiftung Weimar an Depotfläche zunächst gedeckt. Durch die stetige Sammeltätigkeit wachsen die Bestände jedoch weiter an. Eine Erweiterung des Depots ist angedacht. Vom Freistaat wurden in den vergangenen Jahren insbesondere folgende Mittel zur Verbesserung der Depotsituation eingesetzt: • Das Museumsdepot der Klassik Stiftung Weimar wurde im Rahmen des Neubaus spezifisch ausgestattet (2008-2015): 479.000,00 €. • PERTHESFORUM Gotha (2009 – 2015): 5.946.873,00 Mio. € Landesmittel (zzgl. 4.986.834,00 €. Bundesmittel und 6.782.976,00 € EFRE) • Mühlhäuser Museen Neues Depot (2017-2019): 540.000,00 € • Unterstützung bei der Schaffung eines Ausweichdepots und Übernahme von Umzugskosten für das Schlossmuseum Sondershausen (2018-19): 325.000,00 € • Wiederherstellung Magazinräume/sog. Außendepot für Museen der Stadt Greiz: 3.624.325,00 € Frage 145: a) Können nichtinstitutionalisierte Formen der lokalen Zusammenarbeit von Museumsakteuren nach Auffassung der Landesregierung eine erfolgreiche Alternative zur in der „Museumsperspektive 2025“ favorisierten Zweckverbandsidee sein? Kooperationen sind besonders effektiv, wenn die beteiligten Partner gemeinsam eine ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechende Form der Zusammenarbeit entwickeln. Kooperationsstrukturen zur Stärkung der darin organisierten Museen können unterschiedliche Formen vom informellen Austausch über Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften bis hin zur Bildung von Zweckverbänden sein. Nichtinstitutionalisierte Formen der lokalen Zusammenarbeit haben vor allem bei rein themenbezogene Aktivitäten aufgrund ihrer Flexibilität Vorzüge insbesondere, wenn größere Einrichtungen eine koordinierende Federführung übernehmen. Es hat in der jüngsten Vergangenheit zwei erfolgreiche Beispiele für eine derartige Zusammenarbeit gegeben. In der Modellregion Süd wurde eine Botschafterausstellung mit Begleitkatalog erarbeitet, in der sich 18 Museen der Region landkreisübergreifend präsentiert haben und die sehr positiv angenommen wurde. Außerdem ist für diese Museen ein museumspädagogisches Heft „Mika und Luki“ entstanden, das sich ebenfalls großer Beliebtheit erfreut. Federführend war das Hennebergische Museum Kloster Veßra an der Erarbeitung des Heftes beteiligt. Um bestimmte Aufgaben dauerhaft gemeinsam zu erfüllen, ist jedoch eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit anzustreben. b) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass für einen funktionierenden Zweckverband die beteiligten Museen inhaltliche und strukturelle Gemeinsamkeiten sowie eine örtliche Nähe aufweisen sollten und werden die vorgenannten Bedingungen für den möglichen Zweckverband "Museen in Südthüringen" erfüllt? 121 Ziel der Zusammenarbeit von Museen ist es, Synergien zu entwickeln. Auch bei inhaltlich unterschiedlichen Ausrichtungen der einzelnen Museen bestehen hinreichende Gemeinsamkeiten allein durch den Charakter als Museum. Unterschiedlichen Strukturen der Einrichtungen stehen der Bündelung gemeinsamer Aufgaben , wie z.B. Museumspädagogik und Marketing nicht entgegen. Auch die räumliche Entfernung in Südthüringen, die in Ballungsgebieten nicht unnormal wäre , ist kein Hinderungsgrund, zumal ein erheblicher Teil der Zusammenarbeit auch auf elektronischen Weg erfolgen kann. Im Fall der Modellregion Süd spielte eher die Mitbestimmung der kommunalen Träger bei der inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Häuser innerhalb des Verbandes eine wichtige Rolle. Grundsätzlich hält es die Landesregierung für möglich, unter den aufgeführten Bedingungen einen Zweckverband zu gründen. Frage 146: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in den Thüringer Museen? Sowohl im Kulturkonzept des Freistaats Thüringen als auch in der Museumsperspektive 2025 wird die Sicherung der Zugänglichkeit (Inklusion) zu den Museen als eine ständige Aufgabe formuliert. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei den jeweiligen Trägern der Einrichtungen. In Thüringen sind die in den letzten 20 Jahren neu errichteten oder grundsanierten Museen überwiegend barrierefrei. Insbesondere die großen Einrichtungen mit hohen Besucherzahlen wie Klassik Stiftung Weimar, Wartburg-Stiftung, Stiftung Schloss Friedenstein Gotha oder Panorama Museum Bad Frankenhausen arbeiten konsequent an der Umsetzung der Barrierefreiheit . Daneben haben aber auch viele andere auch kleinere Museen Möglichkeiten für ein verbessertes Angebot für gehandicapte Personen realisiert. Bei den getroffenen Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um den Einbau von Rampen, Fahrstühlen oder Behinderten WCs. Die Wartburg Stiftung hat u.a. ein Tastmodell auf dem Burghof errichtet, welches nicht nur von den sehbehinderten Besuchern gut angenommen wird. Um den für das Reformationsjubiläum neu angelegten Rundgang auch allen gehbehinderten Personen zu ermöglichen, wurde die historische Treppe überbaut, um ein Treppensteiggerät für Rollstühle einsetzen zu können. In sehr vielen v.a. größeren Einrichtungen gibt es Audioguides, die eine Wissensvermittlung sowohl für Hörgeschädigte als auch für Sehgeschädigte ermöglichen. Auch Texte in leicht verständlicher Sprache werden angeboten. Trotz vieler Fortschritte kann ein Großteil der Thüringer Museen noch keine barrierefreie Erschließung ihrer Sammlungen garantieren. Zum einen weil entsprechenden Maßnahmen denkmalschutzrechtliche Belange der zumeist historischen Bauten, in denen sich Museen befinden, entgegenstehen, zum anderen, weil die nötigen Finanzmittel insbesondere bei den kommunalen Museumsträgern fehlen. Die Landesregierung sieht es als einen permanenten öffentlichen Auftrag an, den unbefriedigenden Zustand zu verbessern. Bei vom Land geförderten Investitionen wird auf die Umsetzung der Forderungen geachtet. Die Anschaffung audiovisueller Systeme wird nach Möglichkeit unterstützt. Es gibt auch Einrichtungen, die über Kooperation mit örtlichen Behindertenverbänden , zum Beispiel durch den Einsatz eines Gebärdendolmetschers, versuchen technische Defizite auszugleichen. Der Museumsverband Thüringen führt spezielle Weiterbildungen zum Thema Inklusion u.a. mit dem Blinden- und Sehschwachenverband Thüringens durch und kooperiert mit der Universität Erfurt bei der Erarbeitung von spezifischen Museumsprojekten zu diesem Thema. 2019 startet ein Projekt mit Museen, die sich in Neukonzeption befinden zum Thema Inklusi- 122 on in einzelnen Ausstellungsabschnitten. (Schloss Heringen, Burg Ranis, Museum für Urund Frühgeschichte Weimar) Zur Beantwortung der Frage wird im Übrigen auf die ausführliche Antwort in Drucksache 6/6374 zur Kleinen Anfrage „Barrierefreiheit in staatlichen und staatlich geförderten Kultureinrichtungen “ verwiesen. Frage 147: a) Welche Kulturgüter sind im Verlauf der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz an die privaten Eigentümer zurückgeführt worden? Grundsätzlich sieht das Ausgleichsleistungsgesetz für Vermögenswerte, die im Zeitraum von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet wurden, zu Gunsten der ehemaligen Eigentümer oder ihre Erben bzw. Erbeserben lediglich die Gewährung einer Ausgleichsleistung vor. Ausgenommen davon sind bewegliche, nicht in einen Einheitswert einbezogene Sachen. Diese sind gemäß § 5 Abs. 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes zurückzuübertragen, sofern die Rückübertragung nicht ausgeschlossen ist. Eine Rückübertragung ist immer dann ausgeschlossen, wenn dies von der Natur der Sache her nicht mehr möglich ist, z.B. wenn der Verbleib der enteigneten beweglichen Sache nicht festgestellt werden kann, oder wenn natürliche Personen, Religionsgemeinschaften oder gemeinnützige Stiftungen in redlicher Weise an der Sache Eigentum erworben haben. Die für die Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zuständige Thüringer Landesfinanzdirektion (seit dem 1. Januar 2019 das Thüringer Landesamt für Finanzen) hat in der 6. Legislaturperiode in 9 Verfahren mit insgesamt 21 Bescheiden Kulturgüter an die Erben bzw. Erbeserben der enteigneten privaten Eigentümer zurückübertragen. Die Auflistungen sämtlicher mit den einzelnen Bescheiden restituierten Gegenstände sind als Anlage zur Antwort zu Frage 147 a) beigefügt. Von den Angaben zu den Restitutionsberechtigten wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen. Gleiches gilt auch für die Angaben zu den Museen oder sonstigen Einrichtungen, in denen die verschiedenen Kunstgegenstände bisher aufbewahrt wurden, da mit diesen Angaben ggf. Rückschlüsse auf die jeweiligen Restitutionsberechtigten , bei denen es sich in der Regel um Nachfahren der im Einzugsbereich des jeweiligen Museums ansässigen Adelsfamilie handelt, möglich wären. Weiterhin können Kulturgüter auch Gegenstand gütlicher Einigungen sein, die unmittelbar zwischen den Restitutionsberechtigten und den Museen oder sonstigen Einrichtungen, zu deren Bestand die jeweiligen Kulturgüter gehören, abgeschlossen werden. In der Regel beinhalten solche gütlichen Einigungen den Erwerb der enteigneten Kulturgüter durch das jeweilige Museum oder die jeweilige Einrichtung. Aus der Klassik Stiftung Weimar erfolgten im genannten Zeitraum folgende Rückgaben an die Eigentümer a) ca. 3.100 Bücher aus der Ebersdorfer Bibliothek, b) Blumentisch aus Schloss Kochberg c) Gemälde Lautenspielerin von Louis de Silvestre d) Pastellbild der Frau Bettina von Arnim, gemalt von Achim von Arnim-Bärwalde e) 48 museale Objekte aus der Provenienz v. Wintzingerode / Schloss Bodenstein, Die wohl bekannteste gütliche Einigung in der 6. Legislaturperiode war der Abschluss der Restitutionsverhandlungen zu den auf Schloss Burgk befindlichen Kunstobjekten der enteigneten Sammlung der Fürstenfamilie Reuß ä.L. Zu diesen Kulturgütern wurde Dezember 2015 zwischen der restitutionsberechtigten Erbengemeinschaft und dem Saale-Orla-Kreis eine gütliche Einigung unterzeichnet. Aus dem Museum Schloss Burgk wurden 712 Objekte zurückgeführt. 123 Ob weitere gütliche Einigungen in der 6. Legislaturperiode (ohne Beteiligung der ehemaligen LFD oder der Kulturabteilung) abgeschlossen wurden, ist nicht bekannt. Die Herausgabe von Museumsgut auf Grund von Entscheidungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz oder auf Grund von gütlichen Einigungen erfolgt von den jeweiligen Einrichtungen in eigener Verantwortung. Das Land kennt die Vorgänge nur, wenn es in die Verhandlungen eingebunden war oder um Unterstützung für den Rückerwerb von herauszugebenden Gegenständen gebeten wurde. b) Welchen Wert haben diese Kulturgüter? Der Wert der zurückübertragenen Kulturgüter ist für Entscheidung über die Rückübertragung nach § 5 Abs. 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes ohne Belang. Aus diesem Grund erfolgt in den Restitutionsverfahren grundsätzlich keine Wertermittlung. c) Welche dieser Kulturgüter wurden von Thüringen in andere deutsche Bundesländer verbracht ? Mit den nach dem Ausgleichsleistungsgesetz erlassenen Bescheiden wurden die Kulturgüter in das Eigentum der Restitutionsberechtigten zurückübertragen. Mit der Bestandskraft des jeweiligen Bescheides ist das Eigentum übergegangen. Festlegungen über die Modalitäten der Herausgabe der Kulturgüter an die Restitutionsberechtigten und damit des Besitzübergangs erfolgten in den Rückübertragungsbescheiden regelmäßig nicht. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Kulturgütern im Wege der gütlichen Einigung. Da nur die Ausfuhr nationalen Kulturgutes aus der Bundesrepublik einer Genehmigungspflicht unterliegt, kann die Frage nicht beantwortet werden. d) Welche Kulturgüter wurden in dieser Zeit ins Ausland ausgeführt? Durch die zuständige Behörde für Kulturgutschutz wurden in den Jahren 2014 bis 2018 keine Ausfuhrgenehmigungen zur dauerhaften Ausfuhr von Kulturgütern ins Ausland erteilt. e) Welche Unterstützungsmaßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um das museale Kulturgut und die Sammlungsbestände im Bestand der Thüringer Museen zu sichern bzw. den Verlust zu kompensieren (bitte Auflistung der Kulturgüter mit Angabe ihres Wertes und Ausfuhrort bzw. -einrichtung) 54 museale Objekte und 242 Bücher (Kaufpreis 255.000,00 €) wurden von der Klassik Stiftung Weimar mit Unterstützung des Landes i. H. v. 200.000,00 € angekauft. Die Bibliothek Karl Freiherr vom Stein Zum Altenstein (Kaufpreis 39.000,00 €) wurde von der Klassik Stiftung Weimar angekauft. Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 2015 den Ankauf von Museumsgut für das Museum Schloss Burgk mit ca. 945.000,00 € unterstützt. Frage 148: a) Welche Kulturgüter, auf die Thüringer Museen einen Eigentumsanspruch erheben, befinden sich derzeit im Besitz von welchen Privatpersonen oder Einrichtungen außerhalb Thüringens ? Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um Leihgaben handelt, für die natürlich zutrifft, dass sie im Eigentum des verleihenden Museums ste- 124 hen, sich aber in Besitz dessen befinden, der die Kulturgüter gerade ausgeliehen hat, sondern um Fragen zu den Kulturgutverlusten und dem Verbleib der Objekte. Die sammlungsführenden Einrichtungen können nur Angaben zu solchen Objekten machen, deren Aufenthaltsort bekannt ist. Vermisste Objekte, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, werden in der Lost Art-Datenbank beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste (www.lostart.de) geführt. Dort können andere Einrichtungen oder auch Privatpersonen, die Kunstwerke besitzen, deren Provenienz unbekannt ist, nachprüfen, ob der Kunstgegenstand als vermisst gemeldet wurde. Gleiches gilt auch für das Art-Loss-Register, London, die weltweit größte Datenbank verlorener und gestohlener Kunstwerke (www.artloss.com). In einer aktuellen Umfrage bei den 240 Mitgliedsmuseen des Museumsverbands Thüringen, auf die 90 Museen geantwortet haben, gab es neun Museen die nach eigener Provenienzrecherche angegeben haben, Kulturgüter zu vermissen. Diese Suchmeldungen finden sich in der Lost-Art Internet Datenbank. Erkenntnisse darüber, wo sich gesuchte Kulturgüter befinden, erhalten Museen nur, wenn bestimmte Kulturgüter direkt zum Kauf oder auf Auktionen angeboten oder in Ausstellungen präsentiert werden. In der Regel bemüht sich dann der Träger der Einrichtung (Eigentümer) mit dem Besitzer über eine Rückgabe zu verhandeln. Dies geschieht ohne Einbeziehung des Freistaats. In den Fällen wo keine Einigung zustande kommt, unterstützt das Land durch Vermittlung, wenn es der Eigentümer wünscht. In den Stiftungen, an denen der Freistaat Thüringen beteiligt ist, sind folgende Kulturgüter betroffen: Wartburg-Stiftung Eisenach: Die Rüstkammer (Rüstsammlung) der Wartburg: 738 Teile, darunter 99 Plattenharnische, 5 Rossharnische, 1 Hundepanzer, 243 Trutzwaffen, 99 Fahnen und Standarten u.a. – exakter Gesamtwert nicht feststellbar, Kostenschätzung min. 30 Mio. €. Zumindest ein Teil der Sammlung wird im Artilleriemuseum St. Petersburg aufbewahrt. Für Rückgabeverhandlungen mit Russland ist ausschließlich die Bundesregierung zuständig. Klassik Stiftung Weimar: • 227 Objekte aus der ehemaligen Ettersburger Gewehrkammer befinden sich derzeit im Deutschen Historischen Museum in Berlin. • 62 museale Objekte (Mobiliar) befinden sich im Besitz der Historischen Kuranlangen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH Die Klassik – Stiftung hat Ihre Ansprüche bei den jetzigen Besitzern geltend gemacht. Stiftung Schloss Friedenstein Gotha: Auf der Grundlage der SMAD-Befehle 124-126 von 1945 beschlagnahmte die Rote Armee die Sammlungsbestände der Gothaer Anstalten für Kunst und Wissenschaft. Obwohl diese als „Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha´sche Stiftung für Kunst und Wissenschaft“ nach dem letzten Vergleich mit dem Fürstenhaus vom 30. Mai 1934 endgültig auf das Land Thüringen übergegangen war, bewertete die sowjetische Militäradministration die Kunstsammlungen jedoch als herzogliches Privateigentum. Im Januar 1946 begannen die Abtransporte wesentlicher Teile der Gothaer Sammlungen in die damalige Sowjetunion. Nach einem Beschluss des Ministerrats der UdSSR wurde zwischen August 1958 und April 1959 ein großer Teil der so genannten Beutekunst an die betroffenen Museen der damaligen DDR u.a. an Gotha zurückgegeben. Viele der 1945 beschlagnahmten Kunstwerke – insbesondere aus Gotha – befinden sich jedoch noch heute in russischen Museumsdepots. Für Rückgabeverhandlungen mit Russland ist ausschließlich die Bundesregierung zuständig. In Museen und Privatsammlungen in Westeuropa, in den USA und vor allem in den westlichen Bundesländern Deutschlands findet man zahlreiche Kunstschätze, die 1945 in Gotha 125 „abhandengekommen“ sind. Bereits vor der Beschlagnahmung der Sammlungsbestände der Anstalten für Kunst und Wissenschaft durch die Rote Armee war es in Gotha während der US-Amerikanischen Besatzungszeit zu Diebstählen ungekannten Ausmaßes gekommen. Unbefugte hatten sich Zugang zu den in der Fürstengruft des Schlosses Friedenstein eingelagerten Sammlungen verschafft und noch bis 1949 zahlreiche kostbare Objekte illegal als „ausgesonderte Museumsstücke“ verkauft. Insbesondere aus diesen Beständen tauchen immer wieder Kunstwerke im Kunsthandel auf. b) Welchen Wert haben diese Kulturgüter? Der Wert der Kulturgüter ist nicht zu beziffern, da in der Regel keine Wertgutachten zu den einzelnen Kulturgütern vorliegen. c) Wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Thüringer Museen, um deren Rückführung zu erreichen? Die Thüringer Staatskanzlei unterstützt vermittelnd auf Wunsch die Museumsträger bei ihren Verhandlungen zur Rückführung der Kulturgüter. Falls die Wiederherstellung der Bestände nicht anders zu erreichen ist, fördert die Landesregierung ggf. auch den Rückkauf von Objekten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Folgende Rückführungsmaßnahmen wurden von 2014-2018 finanziell unterstützt: Jahr Einrichtung Kulturgut Förderung Bemerkung 2014 Stiftung Schloss Friedenstein Gotha Prägewerk 500.000,00 € Rückkauf von seit 1945 verschollenen Sammlungsteilen 2017 Stiftung Schloss Friedenstein Gotha Elfenbeinhumpen 100.000,00 € seit 1945 verschollen, Rückkauf von Privat 2018 Stadt Erfurt, Angermuseum Gemälde von E. Nolde „Begonien“ 100.000,00 € 1937 als „entartete Kunst“ entfernt, von Privat zurückerworben 2018 Stiftung Schloss Friedenstein Gotha 6 chin. Porzellane 40.000,00 € seit 1945 verschollen, Rückkauf von Privat d) Welche Erfolge wurden bislang insbesondere bei der Rückführung der sogenannten „Beutekunst “ aus russischen Einrichtungen erzielt? Gespräche zur Rückführung von kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern („Beutekunst“), welche durch sowjetische Truppen verbracht wurden, liegen in den Händen der Bundesregierung . 126 VI. Bibliotheken, Staats- und Kommunalarchive Frage: 149: Wie viele Bibliotheken und Archive in welcher Trägerschaft gibt es derzeit in Thüringen? In Thüringen gibt es 241 hauptamtlich und neben- bzw. ehrenamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken. Bei 217 der öffentlichen Bibliotheken sind Städte und Gemeinden die Träger. Bei 24 der öffentlichen Bibliotheken sind Eigenbetriebe der Städte und Gemeinden oder Vereine die Träger. Neben den Öffentlichen Bibliotheken gibt es folgende Wissenschaftliche Bibliotheken: • Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Träger ist die Klassik Stiftung Weimar • Universitätsbibliothek Erfurt, Träger ist die Universität Erfurt • Hochschulbibliothek Erfurt, Träger ist die Fachhochschule Erfurt • Hochschulbibliothek Gera/Eisenach, Träger ist die Duale Hochschule Gera-Eisenach • Forschungsbibliothek Gotha, Träger ist die Universität Erfurt • Universitätsbibliothek Ilmenau, Träger ist die Technische Universität Ilmenau • Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena, Träger ist die Friedrich-Schiller- Universität Jena • Hochschulbibliothek Jena, Träger ist die Ernst-Abbe-Hochschule Jena • Hochschulbibliothek Nordhausen, Träger ist die Hochschule Nordhausen • Hochschulbibliothek Schmalkalden, Träger ist die Hochschule Schmalkalden • Universitätsbibliothek Weimar, Träger ist die Bauhaus Universität Weimar • Hochschulbibliothek Weimar, Träger ist die Hochschule für Musik Weimar Weiterhin gibt es die Behördenbibliotheken sowie im Bereich der Geschichts- und Gedenkkultur bestehende Hand- oder Spezialbibliotheken, wie z. B. der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora oder dem Grenzlandmuseum Eichsfeld. Im Freistaat Thüringen sind mit Stand 01.01.2019 folgende 178 Archive bekannt: • Landesarchiv, Träger ist der Freistaat • 70 Stadtarchive, Träger sind die Städte • 14 Gemeindearchive, Träger sind die Gemeinden • 19 Verwaltungsgemeinschaften, Träger sind die Verwaltungsgemeinschaften • 18 Kreisarchive, Träger sind die Landkreise • 10 Universitäts- und Hochschularchive, Träger sind die Universitäten und Hochschulen • 8 Wirtschaftsarchive, Träger sind sowohl Städte, Handwerkskammern, eingeschriebene Vereine als auch privatwirtschaftliche Unternehmen • 7 Kirchliche Archive, Träger sind die Kirchen • 4 Zeitgeschichtliche Archive, Träger sind sowohl die Verwaltung des Bundes als auch Stiftungen und eingeschriebene Vereinen • 8 Spezialarchive, Träger sind sowohl die Verwaltung des Bundes als auch Stiftungen und eingeschriebene Vereinen • 10 zu Museen gehörige Archive, Träger sind größtenteils Kommunen und Landesbehörden , aber auch Stiftungen und Vereinen • 2 Medienarchive, Träger sind der MDR und die Suhler Verlagsgesellschaft • 1 Vereinsarchiv, Träger ist ein eingetragener Verein • 1 Parlamentsarchiv, Träger ist der Landtag. 127 Frage 150: In welcher Höhe finanzieren das Land und die Kommunen die jeweilige Einrichtung (bitte Auflistung der jährlichen Zuwendung durch das Land bzw. die Kommune für die jeweilige Einrichtung)? Der Freistaat fördert auf Basis des ThürBibRG im Bereich des öffentlichen Bibliothekswesens die Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen. Weiterhin stellt der Freistaat der Landesfachstelle Projektmittel zur Verfügung, welche an die öffentlichen Bibliotheken durch die Landesfachstelle ausgereicht werden. Projekt 2014 2015 2016 2017 2018 Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken Thüringen 297.000,00 € 297.000,00 € 303.000,00 € 309.000,00 € 309.000,00 € Ausbau Mittelpunktbibliotheken 241.000,00 € 216.500,00 € 177.900,00 € 173.400,00 € 208.000,00 € Netzwerkbildung 51.100,00 € 69.000,00 € 124.500,00 € 188.600,00 € 76.000,00 € Netzwerk Bibliothek /Thüringen liest 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Innovative Projekte 65.100,00 € 55.000,00 € Thuebibnet 86.800,00 € 69.000,00 € 131.600,00 € 190.000,00 € 110.000,00 € IT-Technik Thuebibnet 80.000,00 € 42.000,00 € Bibliotheken sind Bunt 175.000,00 € Gesamtfördersumme pro Jahr 746.000,00 € 711.500,00 € 822.000,00 € 908.000,00 € 883.000,00 € Für die Öffentlichen Bibliotheken selbst liegen den Rechtsaufsichtsbehörden lediglich Planzahlen und nicht die entsprechenden Rechnungsergebnisse vor. Deshalb können zu gewährten Zuschüssen bzw. Förderungen keine gesicherten Auskünfte erteilt werden. Das Thüringer Landesamt für Statistik stellte überdies die in der Anlage beigefügte Übersicht zur Verfügung, welche die Bruttoausgaben der Kommunen für den Unterabschnitt 352 (Büchereien ) für die Kalenderjahre 2016 und 2017 auflistet. Den Wissenschaftlichen Bibliotheken der Hochschulen und Universitäten werden Landesmittel grundsätzlich über die Globalhaushalte der jeweiligen Hochschule zugewiesen. Die Ausstattung der jeweiligen Hochschulbibliothek obliegt jeder Hochschule im autonomen Ermessen . Die FSU Jena erhält einen zusätzlichen Zuschuss für die Wahrnehmung der landesbibliothekarischen und hochschulübergreifenden Aufgaben durch die ThULB. 2018 betrug dieser Zuschuss 5 Mio. Euro. Die Universität Erfurt erhält einen zusätzlichen Zuschuss für die Unterhaltung der Forschungsbibliothek Gotha. 2018 betrug dieser Zuschuss 2,45 Mio. Euro. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek und das Goethe-Schiller-Archiv in Weimar gehören zur Klassik Stiftung Weimar. Die Stiftung erhält eine institutionelle Förderung aus dem Landeshaushaltsplan , Kapitel 0208. Die Stadt Weimar, der Bund und der Freistaat Thüringen fördern die Klassik Stiftung institutionell. 2018 betrug der Landesanteil 37,26 % und der städtische Anteil 6,57 %, so dass folgende Landesmittel aufgewendet wurden: Herzogin Anna Amalia Bibliothek 2018 Prognose 2019 Personalkosten 1.135.312,00 € 1.226.456,00 € Sachkosten 624.064,00 € 526.620,00 € Gesamt 1.759.376,00 € 1.753.076,00 € 128 Goethe-Schiller-Archiv 2018 Prognose 2019 Personalkosten 645.343,00 € 696.054,00 € Sachkosten 101.759,00 € 110.102,00 € Gesamt 747.102,00 € 806.156,00 € Das Landesarchiv wird vom Land über den Landeshaushaltsplan Kapitel 0206 finanziert: 2018 2019 Personalkosten 4.891.400,00 € 4.905.900,00 € Sachkosten 2.855.900,00 € 2.809.100,00 € Kap. 1825 140.000,00 € 140.000,00 € Kap. 1602 138.700,00 € 277.700,00 € Gesamt 8.026.000,00 € 8.132.700,00 € Für die Archive in kommunaler Trägerschaft liegen den Rechtsaufsichtsbehörden lediglich Planzahlen und nicht die entsprechenden Rechnungsergebnisse vor. Deshalb können zu gewährten Zuschüssen bzw. Förderungen keine gesicherten Auskünfte erteilt werden. Frage 151: a) Wie ist der tatsächliche mittelfristige Investitionsbedarf für Bibliotheken und Archive in Thüringen, insbesondere beim Investitions- und Ausstattungsgrad der Bestände und dem baulichen und technischen Gegebenheiten? Insgesamt hat die Förderung der Öffentlichen Bibliotheken durch das Land zur Stabilisierung und Verbesserung der bibliothekarischen Dienstleistungen beigetragen. Angesichts der angespannten Finanzsituation vieler Kommunen und der durch den gesellschaftlichen Wandel und die fortschreitende Digitalisierung begründeten Aufgaben ist in den nächsten Jahren eine Förderung des Bestandes, der technischen Infrastruktur sowie baulicher Gegebenheiten mindestens auf dem bisherigen Niveau notwendig. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die 241 Öffentlichen Bibliotheken in Thüringen verfügten 2017 über insgesamt 3,9 Mill. Bestandseinheiten aus allen aktuellen Medienarten. Im bundesweiten Vergleich nehmen die Thüringer Öffentlichen Bibliotheken hinsichtlich der Bestandszahlen, d.h. der Anzahl der Medien pro Einwohner, eine vordere Position ein. Mit 1,80 Medien pro Einwohner steht der Freistaat nach Sachsen an zweiter Stelle. Das Medienangebot vor Ort wird derzeit in 53 Bibliotheken durch das Angebot von e-Medien im Onleiheverbund Thuebibnet ergänzt. Durch die kontinuierliche Förderung der Öffentlichen Bibliotheken durch das Land konnten die Bestände der hauptamtlich geleiteten Öffentlichen Bibliotheken stabilisiert und erneuert werden. Zudem ist durch die Landesförderung der Online -Bibliothek Thuebibnet ein attraktives Angebot vorhanden, das das Portfolio kleiner Bibliotheken gut ergänzt. Um ihrem Auftrag gerecht zu werden, benötigen Öffentliche Bibliotheken moderne Hard- und Software. In Thüringen verfügen 100 der 241 Öffentlichen Bibliotheken über eine EDV- Ausstattung, wobei in 62 Bibliotheken die Ausleihe per EDV erfolgt. 41 Öffentliche Bibliotheken bieten WLAN an, 35 Bibliotheken leihen mobile Endgeräte aus und kommen damit den Anforderungen der Nutzer an moderne Formen der Informationsrezeption einen Schritt näher . Allerdings boten 20 Öffentlichen Bibliotheken in 2017 keinen öffentlich zugänglichen Internetarbeitsplatz an. Besonders unter dem Aspekt der zukünftig notwendigen stärkeren Vernet- 129 zung und der virtuellen Bibliothek „Thuebibnet“ ist es erforderlich, die EDV kontinuierlich zu erneuern, Bibliothekssysteme mit modernen Softwarelösungen internetfähig zu machen und neue Technik (wie z.B. Lernplatinen) anzuschaffen, um damit einerseits Voraussetzungen für die Straffung und Rationalisierung interner Arbeitsprozesse zu schaffen und andererseits den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen zu können. In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Bibliotheken neue Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt sowie Räumlichkeiten und Inneneinrichtungen erneuert Im Zuge des technischen Fortschritts und veränderter Nutzungsgewohnheiten müssen Bibliotheken ihre Dienstleistungen stetig anpassen bzw. erweitern und zugleich eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen . Viele Bibliotheken stellen sich dieser Herausforderung. Stand vor wenigen Jahren noch die Ausleihe von Medien im Zentrum der Bibliotheksnutzung, so wird die Bibliothek heute immer mehr zum sozialen Treffpunkt, zum Ort der Kommunikation und zum Lernort. Diese funktionale Erweiterung wird auch umschrieben mit dem Konzept „Bibliothek als dritter Ort“. Es kann festgehalten werden, dass mit der Entwicklung Öffentlicher Bibliotheken zum „Dritten Ort“ mehr Fläche benötigt wird. Für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek sind für die nächsten 5 Jahre Investitionen in Höhe von 80.000 EUR für die Erweiterung der Regalanlage Tiefenmagazin und 220.000 EUR für die Ersatzbeschaffung von Digitalisierungstechnik geplant. Für das Goethe-Schiller-Archiv sind in den nächsten Jahren Investitionen in Höhe von 250.000 EUR für die Umstellung Benutzerservice auf elektronische Verfahren und 100.000 EUR für die Ersatzbeschaffung von Digitalisierungstechnik geplant. Beim Landesarchiv sind in den Abteilungen Staatsarchiv Meiningen und Staatsarchiv Rudolstadt ist die Magazinkapazitäten ausgeschöpft. Für die Anmietung und Ausstattung von neuen Büro- und Magazinräumen für das StA Meiningen sowie für das StA Rudolstadt wurden die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt. Im Hauptstaatsarchiv Weimar müssen die brandschutztechnischen Mängel im Gebäudeteil Kegelplatz beseitigt werden. Dafür wird 2019 ein Bauantrag gestellt. Für die Investitionsbedarfe bei Wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft der staatlichen Hochschulen kann das Land keine Aussage treffen. Die Hochschulbibliotheken sind Betriebseinheiten der Hochschulen, die vom Land jährliche Globalbudgets erhalten. Die Erfassung des Investitionsbedarfs für alle hochschulischen Einrichtungen leisten die Hochschulen in eigener Verantwortung. b) Welche regionalen Unterschiede gibt es im Vergleich zwischen Städten und dem ländlichen Raum? Das Bibliotheksnetz Thüringens orientiert sich an der im Landesentwicklungsplan vorgenommenen Gliederung in Ober- und Mittelzentren, Mittelzentren mit der Teilfunktion eines Oberzentrums und Grundzentren. Öffentliche Bibliotheken befinden sich in allen Ober- und Mittelzentren sowie in allen Mittelzentren mit der Teilfunktion eines Oberzentrums. Von den 75 Grundzentren verfügen 58 über eine Öffentliche Bibliothek. In den ländlichen Gebieten, vor allem in Orten bis zu 3.000 Einwohnern, verfügen nur wenige Kommunen über eine Bibliothek . Die Mehrzahl davon wird nebenamtlich oder ehrenamtlich geleitet. Nur rund 40 Prozent der Bibliotheken in Orten bis zu 3.000 Einwohnern weisen Erwerbungsmittel für den Bestandsaufbau in der Deutschen Bibliotheksstatistik aus. Die geringe Finanzausstattung zum Bestandsaufbau wird sowohl durch die Ergänzungsbibliothek der Landesfachstelle als auch durch die Förderung der Bibliotheken in Mittelzentren ausgeglichen . Die Landesfachstelle sowie die Bibliotheken in Mittelzentren stellen den Bibliotheken im ländlichen Raum – neben anderen Dienstleistungen – Austauschbestände zur Verfügung. Zudem richtet sich der Förderschwerpunkt „Umsetzung der Netzwerkbildung“ besonders an kleine Bibliotheken. Mit diesen Förderungen war es möglich, den Bestandsaufbau in kleinen Bibliotheken zu unterstützen und die Attraktivität des Bestandes zu erhöhen. 130 Die 20 hauptamtlich geleiteten Bibliotheken, die über keine EDV-Ausstattung verfügen, gehören zu Orten unter 5.000 Einwohnern und liegen im eher ländlich geprägten Raum. Allerdings konnten mit der Landeslizenz des Onleihe-Verbundes „Thuebibnet“ als auch mit der Förderung der IT-Technik in den Jahren 2016 und 2017 besonders auch kleine Bibliotheken dem Verbund beitreten und ihre IT-Technik den Anforderungen des digitalen Wandels anpassen . Bezogen auf die Archive ist festzustellen, dass das Landesarchiv sowohl materiell als auch personell sehr gut ausgestattet ist. Eine Einschätzung der regionalen Unterschiede zwischen Städten und dem sog. ländlichen Raum kann mangels zu vergleichender Kriterien nicht erfolgen . Frage 152: Hat die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – ein mittelfristiges Investitionsprogramm konzipiert und falls ja, was beinhaltet dieses bzw. in welcher zeitlichen Reihenfolge sollen künftig Investitionsmittel für welche Einrichtungen bereitgestellt werden ? Falls nicht, warum wurde dieses bislang noch nicht erarbeitet? Das Land gewährt seit einigen Jahren im Rahmen der Förderung von Breitenkultur Mittel für den Bestandserhalt der Bibliotheken mit Medien und Innovative Veranstaltungsprojekte. Weiterhin fördert der Freistaat seit 2016 die Landeslizenz für das ThueBibnet. Der Freistaat übernimmt dabei die Betriebskosten für alle Thüringer Bibliotheken, so dass auch kleine Bibliotheken dem Verbund beitreten und ihren Nutzern die gleichen Medien, wie die Bibliotheken der sogenannten A4-Städtekette zur Verfügung stellen können. Frage 153: Auf welche Weise und in welchem Umfang unterstützt die Landesregierung seit 2014 Ankäufe zur Erweiterung des Bücher-, Zeitschriften- und sonstigen Medienbestandes in den Bibliotheken sowie des jeweiligen Archivbestandes (bitte Auflistung nach Jahren, Einrichtung und Zuwendungszweck)? Die Öffentlichen Bibliotheken haben Fördermittel von der Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen erhalten. Eine detaillierte Liste der Förderung findet sich in der Anlage. Die Hochschulen erhalten keine zweckgebundenen Zuweisungen zur Finanzierung des Medienbestandes . Erwerbungen und Lizenzen werden von den Hochschulen eigenverantwortlich aus den zugewiesenen Mitteln des Globalbudgets finanziert. Die Klassik Stiftung Weimar unterhält die Herzogin Anna Amalia Bibliothek und das Goetheund Schillerarchiv. Die Stiftung wird von Bund, Land und Stadt institutionell gefördert. Folgende Landesmittel wurden für die Erwerbung von Einzelstücken und Konvoluten verwendet: Jahr / Bereich Anteil Land 2011 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 174.326,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 18.430,00 € 2012 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 214.983,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 38.534,00 € 2013 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 172.121,00 € 131 Goethe- und Schiller-Archiv 14.387,00 € 2014 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 181.004,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 16.250,00 € 2015 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 192.987,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 16.179,00 € 2016 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 191.627,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 15.751,00 € 2017 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 153.511,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 16.620,00 € 2018 Herzogin Anna Amalia Bibliothek 143.218,00 € Goethe- und Schiller-Archiv 13.298,00 € Für das Landesarchiv wurden folgende Landesmittel für die Erwerbung von Büchern und Archivalien eingesetzt. 2014 165.000,00 € 2015 28.000,00 € 2016 29.000,00 € 2017 30.000,00 € 2018 30.000,00 € Frage 154: a) Wie bewertet die Landesregierung die personelle Ausstattung der Thüringer Bibliotheken und Archive sowie die Einkommenssituation der dort beschäftigten Mitarbeiter? Die Zahl der Vollzeitstellen in Öffentlichen Bibliotheken pro 1.000 Einwohner liegt in Thüringen bei 0,14 und der Anteil des Fachpersonals liegt bei 74 Prozent. Beides bewegt sich damit im bundesdeutschen Durchschnitt. Um die Einkommenssituation beurteilen zu können, bedarf es der Kenntnis der Eingruppierungen in die Entgeltgruppen. Diese Informationen liegen nicht vor. Hierbei ist zu berücksichtigen , dass die Entscheidung über Personal und Einkommen in der Hoheit der jeweiligen Träger der Öffentlichen Bibliotheken liegt. Das Land unterstützt die Träger durch die Arbeit der Landesfachstelle, die auch in Personalfragen beratend tätig wird und die Träger kontinuierlich und nachdrücklich auf die Wichtigkeit fachlicher Standards und eines Umfeldes hinweist , in dem die Mitarbeiterinnen gern, motiviert und engagiert arbeiten. Die Hochschulbibliotheken sind Betriebseinheiten der Hochschule. Ihre personelle Ausstattung legt die Hochschule autonom fest, die sich dabei an den in § 44 Abs. ThürHG festgelegten Aufgaben der Hochschulbibliotheken orientiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend Tarifbeschäftigte, die nach den entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen vergütet werden. Dazu kommen an einigen Standorten Beamte der Bibliothekslaufbahn im gehobenen und höheren Dienst. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek und das Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar sind Bestandteil der Klassik Stiftung Weimar, einer Stiftung öffentlichen Rechts. Alle Stiftungsmit- 132 arbeiter werden nach den Vorgaben des TV-L eingruppiert und vergütet. Eine 2016 durchgeführte Überprüfung der Eingruppierungen durch das Bundesverwaltungsamt brachte weder für die Bibliothek noch für das Archiv signifikante Änderungen. In den Jahren 2019 und 2020 wird die Stiftung eine Organisationsuntersuchung mit vorgeschalteter Aufgabenkritik durchführen . Ein Stellenaufwuchs wird daraus nicht zu erwarten sein. Der Stellenplan der Stiftung unterliegt der Aufsicht der Thüringer Staatskanzlei. Die personelle Ausstattung des Landesarchivs folgt dem Personalentwicklungskonzept 2025, welches den Personalabbau landesweit vorgibt und nur in seltenen Ausnahmefällen Abweichungen (insbes. Stellenmehrungen) zulässt. Insofern folgt die Ressortausstattung der TSK mit allen nachgeordneten Bereichen einem landesübergreifenden Personalkonzept. Dem entspricht auch die Einrichtung des Landesarchivs. Zukünftig zu berücksichtigen ist ferner der gestiegene Personalbedarf im Kontext zur Digitalisierung und elektronischen Archivierung . Die Vergütung des Personals folgt den Tarifabschlüssen nach TV-L bzw. dem Thüringer Besoldungsgesetz mit seinen Besoldungsgruppen, Grundgehaltssätzen, Zulagen etc. b) Wie entwickelte sich die Anzahl der in den Bibliotheken und Archiven beschäftigten Mitarbeiter seit 2012 (bitte Auflistung nach Jahren für jede einzelne Einrichtung)? Öffentliche Bibliotheken: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Personalstellen 342,47 331,31 333,23 320,17 310,96 305,24 Weiterhin wird die Frage in Auswertung der den Rechtsaufsichtsbehörden vorliegenden Stellenplänen beantwortet (Anlage). Dabei ist zu beachten, dass eine Angabe nur erfolgen kann, sofern im Stellenplan eine ausdrückliche Zuordnung zur Einrichtung „Bibliothek“ und „Archiv“ vorgenommen wird. Daher sind von der Aufzählung keine Mitarbeiter erfasst, die einer anderen Stelle zugeordnet sind, z. b. Hauptamt oder Kultur, aber tatsächlich z. T. in der Bibliothek oder im Archiv eingesetzt sind. Zudem tauchen bestimmte Beschäftigungsgruppen (geringfügig , ehrenamtlich, Freiwilligendienst) nicht im Stellenplan auf und können daher ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Landesarchiv: Jahr 2012 - 2015 2016 - 2018 Personalstellen unbefristet: 40 Planstellen, 38 Stellen f. Beschäftigte, 6 Stellen Bundessicherungsverfilmung befristet: 2 Auszubildende, 1 Referendar, 25-30 Zeitkräfte unbefristet: 41 Planstellen (davon 1,5 für Digitales Magazin), 38 Stellen f. Beschäftigte, 6 Stellen (5 besetzt) Bundessicherungsverfilmung befristet: 1 Auszubildende, 25 Zeitkräfte Hochschulbibliotheken: Hochschulbibliothek Mitarbeiter in VZÄ 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha1 84,85 77,39 78,99 79,76 73,95 86,75 Technische Universität Ilmenau 42,12 40,88 41,75 41,75 39,62 38,13 FSU Jena (ThULB) 168,40 172,82 168,48 165,80 166,75 163,79 Bauhaus-Universität Weimar 31,07 32,02 33,53 33,26 34,76 33,46 Hochschule für Musik Weimar 6,25 5,75 5,75 5,75 5,75 6,25 133 FH Erfurt 17,90 16,90 16,90 13,74 12,33 12,08 EAH Jena 13,00 12,00 12,00 11,00 10,00 10,00 Hochschule Nordhausen 6,10 6,10 6,10 5,73 6,73 6,73 Hochschule Schmalkalden 7,90 7,90 7,90 7,90 6,90 7,90 Duale Hochschule Gera-Eisenach 2,00 2,00 4,00 4,08 Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS); neuere Daten liegen noch nicht vor 1 Die UB Erfurt und die FB Gotha wurden 2018 organisatorisch getrennt. Auf die UB entfielen dabei 56,52 VZÄ und auf die FB 30,23 VZÄ. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek hatte von 2012 bis 2018 jeweils 53,5 Stellen, das Goethe -Schiller-Archiv jeweils 27 Stellen. Frage 155: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Entwicklung der Nutzerzahlen in den Bibliotheken und Archiven seit 2014 vor und wie bewertet sie diese (bitte Auflistung der Nutzerzahlen für jede Einrichtung pro Jahr)? Im Jahr 2017 konnten die Öffentlichen Bibliotheken rund 2,27 Millionen Besucher, 160.101 Nutzer und 6,4 Millionen Entleihungen verzeichnen. Die Zahlen zeigen einen leichten Rückgang in den letzten Jahren. Der Rückgang der Nutzer- und Entleihungszahlen korrespondiert mit dem Rückgang der Einwohnerzahlen und hängt eng mit der Digitalisierung, dem umfassenden Medienwandel und den veränderten Bedürfnissen der Zielgruppen zusammen. Der durch neue Informationsquellen verursachte Rückgang der Ausleihzahlen wird teilweise durch die Ausleihen des virtuellen Bestandes aufgefangen. So wurden 2017 in der Online-Bibliothek „Thuebibnet“ 414.956 Entleihungen erfasst. Die besondere Funktion der Öffentlichen Bibliothek als Lernort, als Ort der interkulturellen Bibliotheksarbeit, als Platz der Leseförderung und Vermittlung von Medienkompetenz wird weiter stark an Bedeutung gewinnen. Das Personal wird verstärkt zu Vermittlern von und zu Wegweisern zu Information und Kultur . Für die Hochschulbibliotheken ermittelt die deutsche Bibliotheksstatistik die Nutzerzahlen nach Entleihvorgängen eingetragener Personen oder Institutionen. Jeder so erfasste Nutzer wird nur dann pro Jahr einmal gezählt, wenn er aus der Bibliothek tatsächlich im Berichtsjahr entliehen hat. In den Thüringer Hochschulbibliotheken sind die so ermittelten Nutzerzahlen seit 2014 leicht rückläufig. Bibliothek Akt. Benutzer 2014 2015 2016 2017 Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha 10.197 9.471 9.552 8.721 Technische Universität Ilmenau 7.034 6.714 6.207 5.782 FSU Jena (ThULB) 45.519 44.631 44.430 43.077 Bauhaus-Universität Weimar 7.114 7.113 6.766 4.266 Hochschule für Musik Weimar 991 1.004 965 1.004 FH Erfurt 4.641 4.254 4.254 3.947 2014 2015 2016 2017 Einwohner 2.156.622 2.170.714 2.158.128 2.153.499 Besuche(r) insgesamt 2.653.945 2.528.000 2.356.493 2.265.591 Entleihungen insgesamt* 7.383.677 7.208.056 7.004.622 6.387.607 Benutzer insgesamt 166.528 166.907 162.367 160.101 134 EAH Jena 17.611 11.333 9.706 9.470 Hochschule Nordhausen 3.241 2.951 3.969 2.992 Hochschule Schmalkalden 3.578 3.513 3.192 2.962 Duale Hochschule Gera-Eisenach 1.255 1.205 2.174 2.741 Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS); neuere Daten liegen noch nicht vor Damit ist allerdings kein Rückgang der tatsächlichen Bibliotheksnutzungen verbunden. Die Anzahl der Bibliotheksbesuche aller Benutzer im Jahr weist bei fast allen Thüringer Hochschulbibliotheken eine steigende Tendenz auf. Bibliothek Bibliotheksbesuche 2014 2015 2016 2017 Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha 372.338 376.792 393.980 415.665 Technische Universität Ilmenau 327.590 371.021 355.412 344.825 FSU Jena (ThULB) 2.097.126 2.098.782 2.063.849 2.130.942 Bauhaus-Universität Weimar 201.960 200.607 204.840 207.168 Hochschule für Musik Weimar k. A. k. A. k. A. k. A. FH Erfurt 144.814 98.767 110.638 163.615 EAH Jena 263.667 242.224 239.742 225.211 Hochschule Nordhausen 68.700 68.000 70.200 71.300 Hochschule Schmalkalden 53.344 65.750 k. A. 65.968 Duale Hochschule Gera-Eisenach 10.904 9.732 11.562 11.286 Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS); neuere Daten liegen noch nicht vor Es ist eine Änderung im Nutzungsverhalten festzustellen, die mit den sich verändernden Medien im Zuge der Digitalisierung zusammenhängt. Statt Druckwerke zu entleihen, werden immer häufiger elektronische Informationsressourcen inner- und außerhalb der Bibliotheken genutzt. Zudem nutzen insbesondere Studierende immer stärker die Bibliotheken als – insbesondere gemeinsamen – Arbeits- und Lernort, auch unabhängig von der lokalen Mediennutzung . Aus Sicht der Landesregierung stellt deshalb der Rückgang der an Ausleihen gemessenen „traditionellen“ Nutzerzahlen kein Problem dar. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek und das Goethe-Schiller-Archiv weisen folgende Nutzerzahlen nach: Jahr GSA HAAB 2014 14.400 51.400 2015 15.000 52.000 2016 16.800 54.000 2017 14.500 53.600 2018 18.000 58.000 Die Benutzerzahlen der sechs Thüringischen Staatsarchive (bis 2016) bzw. des Landesarchivs (ab 2016) entwickelten sich wie folgt: Jahr Direktbenutzer (Besucher) Schriftliche Auskünfte 2014 2.001 4.766 2015 2.156 4.578 2016 2.084 4.494 2017 2.091 4.327 2018 Jahresstatistik liegt noch nicht vor 135 Die Zahl der Direktbenutzer ist relativ konstant und zeugt von einer hohen Akzeptanz der staatlichen Archive als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger sowie Wissenschaft und Verwaltung. Der leichte Rückgang bei der Zahl der schriftlichen Auskünfte hat vor allem zwei Ursachen: • fortgeschrittene Abarbeitung so genannter vereinigungsbedingter Sonderaufgaben bei Gerichten, Vermögensämtern und Rehabilitierungsbehörden; • ständige Erweiterung der Online-Angebote des Landesarchivs. Frage 156: a) Warum hat die Landesregierung in der 6. Wahlperiode keine Novellierung des Thüringer Bibliotheksgesetzes vorgenommen? Mit dem Thüringer Bibliotheksgesetz wurde im Jahr 2008 auf gesetzlicher Basis die Existenz der Thüringer (auch Öffentlichen) Bibliotheken und der Landesfachstelle festgelegt, deren Aufgaben und Zuordnung zu Bildung umrissen und Rahmenbedingungen der Bibliotheksförderung und Bibliotheksfinanzierung abgesteckt. Dies hat zu einer Stabilisierung des bibliothekarischen Angebots in Thüringen beigetragen. Wichtiges Umsetzungselement des Bibliotheksgesetzes ist der Bibliotheksentwicklungsplan, der bisher nur für die Öffentlichen Bibliotheken mit hauptamtlicher Leitung vorliegt. Ein 2016/17 eingeführtes Qualitätsmanagementsystem fragt die im Bibliotheksentwicklungsplan definierten Standards ab und vergibt ein Siegel für die geprüften Bibliotheken. Nach einer Übergangsfrist, in der die Erreichung der Vorgaben des Bibliotheksentwicklungsplans gefördert wird, werden Fördermittel nur noch an qualitätsgeprüfte Bibliotheken vergeben. Damit sind wichtige Instrumente geschaffen worden , um das Öffentliche Bibliothekswesen in Thüringen weiterzuentwickeln. Die Förderung des Freistaats Thüringen (TSK) hat sich als sehr verlässlich erwiesen. Fördersummen und Zeitabläufe korrespondieren gut mit dem Bedarf der Bibliotheken und lassen genügend Spielraum für den Gestaltungswillen der Kommunen. Zusätzlich werden Sonderprojekte (z.B.: Onleihe-Landeslizenz, „Bibliotheken sind bunt“ etc.) gefördert. b) Sieht die Landesregierung überhaupt einen Novellierungsbedarf und wenn ja, welchen? Mit dem Bibliotheksgesetz von 2008 und den daraus entstandenen Ableitungen ist ein für die Öffentlichen Bibliotheken zukunftsfähiges Werk entstanden, das eine Novellierung für die Öffentlichen Bibliotheken nicht erforderlich macht. Jedoch erscheint aus Sicht der Landesregierung eine Novellierung zu Bestimmungen zur Landesbibliothek sinnvoll. Die ThULB Jena sollte als größte wissenschaftliche Bibliothek in Thüringen auch weiterhin die Aufgabe einer Landesbibliothek für Thüringen wahrnehmen. Der Gesetzgeber verzichtete 2008 auf eine detaillierte gesetzliche Regelung der landesbibliothekarischen Aufgaben, „um künftige Entwicklungen nicht durch verbindliche Aufgabenbeschreibungen zu behindern“. Zu den Aufgaben der ThULB soll alles gehören, „was in der jeweils aktuellen bibliothekswissenschaftlichen Diskussion zu den Aufgaben einer Bibliothek dieses Typs gerechnet wird“ (LT-Drs. 4/3956). Die landesbibliothekarischen Aufgaben sollten jedoch im Bibliotheksgesetz geregelt sein, um eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der ThULB als Landesbibliothek und als Universitätsbibliothek im Kontext rein hochschulischer Kooperationen zu ermöglichen. Frage 157: a) Wie bewertet die Landesregierung das Thüringer Bibliotheksgesetz von 2008 im Vergleich zu den Bibliotheksgesetzen in anderen Bundesländern? Das Thüringer Bibliothekgesetz von 2008 ist das erste, das in Deutschland verabschiedet wurde. Bis heute wurden Bibliotheksgesetze in Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz 136 und Schleswig-Holstein verabschiedet. Das Thüringer Bibliotheksgesetz war beispielgebend. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde die Bedeutung der Bibliotheken hervorgehoben und ihre Stellung gestärkt. b) Inwiefern greifen diese nach Kenntnis der Landesregierung die Entwicklungen und Veränderungen im Bibliothekswesen in den letzten zehn Jahren auf und entsprechen damit den Anforderungen eines modernen Bibliothekswesens? Das Thüringer Bibliothekgesetz umreißt die Aufgaben von Bibliotheken und definiert auch öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden als Bildungseinrichtungen. Außerdem werden wesentliche Aufgaben wie Leseförderung, Stärkung der Informations- und Medienkompetenz und die Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen festgeschrieben . Damit werden Aufgaben definiert, die vor dem Hintergrund des fortschreitenden digitalen Wandels elementar sind. Besonders aktuell ist die Verankerung der Bibliothek als Ort der Begegnung und Kommunikation, was der Entwicklung der Bibliotheken der letzten Jahre zum „Dritten Ort“ entspricht. Die Angelegenheiten der wissenschaftlichen Bibliotheken werden im Regelfall nicht in den Bibliotheksgesetzen geregelt, da diese Bibliotheken zumeist Hochschuleinrichtungen sind und deshalb vorrangig die Hochschulgesetze der Länder Anwendung finden. Frage 158: a) Wie bewertet die Landesregierung das Angebot an Bibliotheken im ländlichen Raum und wie begründet sie ihre Einschätzung? Der Freistaat Thüringen mit ca. 2,15 Millionen Einwohnern setzt sich aus 6 kreisfreien Städten und 17 Landkreisen zusammen. Rund 26 Prozent der Thüringer leben in einer kreisfreien Stadt. Die bibliothekarische Versorgung der Einwohner wurde 2017 durch 89 hauptamtlich und 152 nebenamtlich oder ehrenamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken geleistet. Damit haben 1.714.276 Einwohner Thüringens, das sind 79,60 Prozent der Gesamteinwohnerzahl, in einer Gemeinde Zugang zu einer Öffentlichen Bibliothek. Auf die kleingliedrige Siedlungsstruktur Thüringens ist zurückzuführen, dass gerade in den ländlichen Gebieten, vor allem in Orten bis zu 3.000 Einwohner, nur wenige Kommunen über eine Bibliothek verfügen. Die Mehrzahl dieser Bibliotheken wird nebenamtlich oder ehrenamtlich geleitet. Es gibt jedoch 27 Öffentliche Bibliotheken in Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern, die hauptamtlich geleitet werden (in der Regel mit 20 Arbeitsstunden/Woche). Erst ab einer Größe von 10.000 Einwohnern gibt es in fast allen Kommunen hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken. b) Gibt es in Thüringen – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – eine flächendeckende Gewährleistung einer institutionalisierten Bücherleihe im ländlichen Raum? Der differenzierte und umfangreiche Bedarf an bibliothekarischen Dienstleistungen kann nur durch ein arbeitsteilig wirkendes Bibliotheksnetz gewährleistet werden, das die Öffentlichen Bibliotheken der verschiedenen Unterhaltsträger in Thüringen einbezieht und sich an der im Landesentwicklungsplan vorgenommene Gliederung Thüringens orientiert. In Thüringen übernehmen, entsprechend des Landesentwicklungsprogramms (LEP), verschiedene Orte jeweils die Funktion eines Ober-, Mittel- oder Grundzentrums. Öffentliche Bibliotheken befinden sich in allen Ober- und Mittelzentren sowie in allen Mittelzentren mit der Teilfunktion eines Oberzentrums. Von den 75 Grundzentren verfügen 58 über eine Öffentliche Bibliothek. Die Defizite in der Versorgung können größtenteils durch die Stärkung und Ausweitung der Arbeit der Bibliotheken in Mittelzentren kompensiert werden, deren Bedeutung im „Bibliothekentwicklungsplan für die Öffentlichen Bibliotheken im Freistaat Thüringen“ hervorgehoben wird. Mittelpunktbibliotheken haben eine herausragende 137 Bedeutung. Sie sichern in Verbindung mit den haupt-, neben- und ehrenamtlich betreuten Bibliotheken des Kreises die Versorgung der Bürger mit bibliothekarischen Dienstleistungen. Zu den Aufgaben der Bibliotheken in Mittelzentren zählt u.a. die Versorgung der Bibliotheken des Kreises mit Austauschbeständen. Zudem sind sie Mittler zwischen den Bibliotheken des Kreises und der Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen. In jedem Mittelzentrum gibt es eine hauptamtlich geleitete Bibliothek mit regionaler und z.T. überregionaler Bedeutung. Voraussetzung für die Stärkung der Bibliotheken in den Mittelzentren , d.h. der Mittelpunktbibliotheken, ist eine Vernetzung und Kooperation im ländlichen Raum. Die Aufgaben der Bibliotheken in Mittelzentren wird durch Förderung unterstützt (siehe auch Anhang „Förderung Öffentliche Bibliotheken Kommunen“). c) Inwiefern ist es der Landesregierung gelungen, dafür privates Engagement zu mobilisieren ? Ehrenamtliche Arbeit ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Gemeinwesens. Sie wird getragen durch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Aufgaben in Kommunen und Gemeinden übernehmen, die sonst nicht geleistet werden könnten. Die Zahl der nebenbzw . ehrenamtlich geleiteten Bibliotheken ist leicht rückläufig. Um ehrenamtliche Arbeit zu honorieren und diesem Trend entgegenzuwirken, schlägt die Landesfachstelle Personen, die Bibliotheken kleiner Gemeinden ehrenamtlich leiten, regelmäßig erfolgreich für die Kulturnadel des Landes Thüringen vor. d) Wie bewertet die Landesregierung das Angebot von Fahrbibliotheken wie im Weimarer Land zur Versorgung der Bevölkerung mit Medien? e) Welche Förderung erhalten diese? f) Ist eine Förderung oder eine Erweiterung der Förderung von Fahrbibliotheken angedacht? Die Fragen d) bis f) werden zusammen beantwortet: Im Jahr 2011 wurden die ehemalige Kreisbibliothek Weimarer Land und die Stadtbibliothek Apolda zur neuen Stadt-, Kreis- und Fahrbibliothek Apolda/Weimarer Land zusammengeführt . 2014 konnte mit einer hälftigen Förderung des Freistaats in Höhe von 200.000 EUR eine neue Fahrbibliothek angeschafft werden. Auf 600 Quadratmetern stehen rund 75.000 Medien zur Ausleihe bereit, darunter 60.000 Bücher, 10.000 audiovisuelle Medien sowie zahlreiche Zeitschriften. Seit 2016 wird auch die Onleihe „Thuebibnet“ angeboten. Das thematische Spektrum reicht dabei von Literatur für Schule, Beruf und Weiterbildung bis hin zu Freizeitgestaltung, Urlaub und Reiseplanung. Mit diesem Bestand wird die Fahrbibliothek gespeist. In der Fahrbibliothek stehen ca. 4.500 Medien zur Ausleihe bereit. Die Fahrbibliothek fährt 88 Haltestellen an. Im Landkreis gibt es außerdem 7 weitere Bibliotheken vor Ort. Die kontinuierliche Bestandsaktualisierung wird durch das Land gemeinsam mit dem Landkreis gefördert (siehe Anhang „Förderung Öffentliche Bibliotheken Kommunen “) Die Fahrbibliothek Erfurt gehört mit der Kinder- und Jugendbibliothek und 5 weiteren Zweigstellen zur Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt. 2016 wurde diese nach einjähriger Bauphase erneuert und ist seitdem wieder in Erfurt und Umland auf Tour. Mit der Erneuerung wurde auch der Bestand der Fahrbibliothek aktualisiert. Diese Bestandaktualisierung wurde vom Land gefördert (siehe Anhang „Förderung Öffentliche Bibliotheken Kommunen“). Insgesamt werden 57 Haltestellen angefahren. In der Fahrbibliothek sind ca. 8.000 Medien stetig ausleihbar. Dieser Bestand wird ständig aus dem Netz der Stadt- und Regionalbibliothek gespeist. 138 Die beiden Fahrbibliotheken in Thüringen leisten sehr gute Arbeit und sind eine wichtige Ergänzung zu den Bibliotheken vor Ort. Ohne die vorhandenen Fahrbibliotheken würde es in vielen sehr kleinen Gemeinden keine bibliothekarischen Angebote geben. Die Anschaffung beider Fahrbibliotheken wurde vom Freistaat mit je 200.000,00 € gefördert. Eine Erweiterung von Fahrbibliotheken ist nicht angedacht. Fahrbibliotheken können kein adäquater Ersatz für die öffentlichen Bibliotheken vor Ort sein. Bibliotheken entwickeln sich immer mehr zu Einrichtungen, in den die Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden nicht nur Medien ausleihen, sondern sich aufhalten, gemeinsam aktiv werden, lernen wollen etc. Bibliotheken werden zu einem öffentlichen Wohnzimmer, zu Kulturzentren der Kommunen , zu einem „dritten Ort“. Aus diesem Grund ist die Stabilisierung von Bibliotheken in den Gemeinden und Städten eine wichtige Aufgabe sowohl der Träger als auch des Freistaats. Frage 159: a) Was hat die Landesregierung unternommen, um – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – das Angebot der Thüringer Onlinebibliothek auszubauen? Im Jahr 2016 konnte die Landesfachstelle die Thüringer Onlinebibliothek „Thuebibnet“ dank der Förderung des Freistaats Thüringen als Landeslizenz etablieren. Das Land übernahm die Betriebskosten für alle Thüringer Bibliotheken im Zusammenhang mit „Thuebibnet“. Auch kleine Bibliotheken konnten dem Verbund beitreten und ihren Nutzern die gleichen Medien zur Verfügung stellen wie die Bibliotheken der sogenannten A4-Städtekette. 32 Bibliotheken ergriffen diese Chance und traten dem Verbund bei. Aktuell nehmen 53 Bibliotheken am „Thuebibnet“ teil. Zusätzlich konnte ein Teil des Bestandsaufbaus durch Fördermittel des Landes bestritten werden und die Attraktivität des Angebotes damit deutlich erhöht werden. b) Welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt? Das Angebot wurde sehr gut angenommen. Die Ausleihzahlen stiegen kontinuierlich an. 2018 wurden mehr als doppelt so viele Ausleihen in der Onlinebibliothek „Thuebibnet“ verzeichnet als 2015. Jahr Ausleihen „Thuebibnet“ 2008 3.223 2009 17.203 2010 26.561 2011 33.144 2012 63.410 2013 125.735 2014 195.663 2015 238.634 2016 312.884 2017 414.951 2018 483.336 Frage 160: a) Wie ist der derzeitige Stand beim Anschluss aller Bibliotheken Thüringens an das ThürBibNet? 139 Neben der Förderung der Onlinebibliothek wurden durch die Förderung von IT-Investitionen im Herbst 2016 und 2017 weitere Bibliotheken in die Lange versetzt, E-Medien anzubieten bzw. sich an der Onleihe zu beteiligen. Jahr Anzahl teilnehmende Bibliotheken 2008 10 2009 10 2010 10 2011 11 2012 13 2013 16 2014 19 2015 21 2016 29 2017 49 2018 53 b) Wie wurde zu diesem Zweck der im Koalitionsvertrag angekündigte Erwerb einer Landeslizenz umgesetzt? Durch kontinuierliche Beratung sowie Informations- und Fortbildungsveranstaltungen konnten stetig neue Bibliotheken zur Teilnahme an der Thüringer Onlinebibliothek gewonnen werden. Ende 2015 boten 21 Bibliotheken ihren Nutzern E-Medien im Verbund an. Die Verbundteilnahme war nur größeren finanzstärkeren Bibliotheken möglich, da neben den Ausgaben für Medien noch Betriebskosten und technische Kosten anfielen. Die Bedeutung der Onlinebibliothek mit einem gemeinsamen Medienpool von ca. 50.000 E- Books, E-Papers und E-Audios für alle Bibliotheken in Thüringen veranlasste den Freistaat, das Projekt zu fördern – auch in Hinblick auf den Ausgleich des Stadt-Land-Gefälles. Es bestand der vielfache Wunsch kleinerer Bibliotheken, an dem Onleiheverbund teilzunehmen. 2016 entschied der Freistaat, in einer Landeslizenz alle Betriebskosten für die Onleihe zu übernehmen. Ab dem 1. Juli 2016 war es damit auch kleinen Bibliotheken möglich, die gefragten aktuellen E-Medien anzubieten. Im Sommer 2016 traten 8 Bibliotheken dem Verbund bei. Durch eine weitere Förderung von IT-Investitionen im Herbst 2016 wurden weitere 12 Bibliotheken in die Lange versetzt E-Medien anzubieten. Bei weiteren 8 Bibliotheken wurden die Grundlagen für elektronische Recherche und Verbuchung gelegt, um sich an der Onleihe zu beteiligen. In 13 Bibliotheken, die bereits Mitglied im Verbund sind, konnte Technik für Nutzerschulungen und Veranstaltungen mit E-Medien gefördert werden. 2017 konnten weitere 6 Bibliotheken gefördert werden, um den Anforderungen im Zusammenhang mit der Onlinebibliothek gerecht zu werden. Ende 2018 war der Verbund auf 53 Bibliotheken angewachsen . Damit waren es 2018 im Vergleich zu 2015 mehr als doppelt so viele Bibliotheken, die dem Onleiheverbund „Thuebibnet“ bis dahin beigetreten waren. Frage 161: a) Hat die Landesregierung die in der „Hochschulstrategie Thüringen 2020“ geforderte Strukturierung und Konsolidierung des bestehenden Systems der Thüringer Hochschulbibliotheken nach einem Drei-Stufen-Modell umgesetzt? In der 2014 verabschiedeten „Hochschulstrategie Thüringen 2020“ wurden mit dem Drei- Stufen-Modell Perspektiven für die Weiterentwicklung des Systems der Hochschulbibliotheken in Thüringen aufgezeigt. Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) wurde 140 beauftragt, Empfehlungen für die Umsetzung für die Weiterentwicklung auszusprechen. HIS- HE hat im Dezember 2015 einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Die Gutachter empfehlen hinsichtlich Organisation und Governance des Systems der Thüringer Hochschulbibliotheken zwei grundlegende Strukturveränderungen: eine regionale Konzentration mit der Gründung von vier Hochschulbibliothekszentren und die Zentralisierung insbesondere der digitalen Informationsversorgung und der IT-bezogenen Dienstleistungen mit der Gründung eines Bibliotheksservicecenters. Mit den Gründungen der vier Hochschulbibliothekszentren Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar sowie des Bibliotheksservicecenters im Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken wurden diese beiden Empfehlungen, die im Ergebnis den Stufen eins und zwei im Modell der Hochschulstrategie entsprechen, umgesetzt. In enger Abstimmung mit den Hochschulen wurde darauf verzichtet, diese Strukturierung und Konsolidierung des Systems der Hochschulbibliotheken institutionell zu begründen. Die Umsetzung erfolgte auf dem Weg eines hochschulübergreifenden Kooperationsverbundes. b) Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der dritten Stufe und welchen Handlungsauftrag leitet sie davon ab? Die Hochschulstrategie hat eine mögliche dritte Stufe nicht definiert, sondern eine noch weitergehende Integration der Hochschulbibliothekszentren angedeutet, die im Benehmen mit den sie jeweils tragenden Hochschulen erfolgen könnte. Die Hochschulen haben 2016 den Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken gegründet, der im März 2019 positiv evaluiert wurde (vgl. dazu die Antwort auf die Frage 162b). c) Hat die Landesregierung Schritte unternommen, um die in der Hochschulstrategie geforderte rechtliche (Teil-)Verselbständigung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) sowie die Einrichtung eines Bibliotheksservicezentrums auf den Weg zu bringen und wenn ja, welche wurden dabei mit welchem konkreten Inhalt umgesetzt und wenn neun, warum nicht? In enger Abstimmung mit den Hochschulen hat das TMWWDG zunächst darauf verzichtet, die Rechtsstellung der ThULB Jena zu verändern. Die in der Hochschulstrategie vorgesehene Etablierung eines Bibliotheksservicezentrums erfolgte im Rahmen des Kooperationsverbundes der Hochschulbibliotheken, ohne dass an den inhaltlichen Zielen, eine leistungsfähige , effiziente Informations-Infrastruktur zu schaffen, in der hochschulübergreifende Services vorgehalten werden können, Abstriche gemacht wurden. Frage 162: a) Wurden die im Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofes vom 2. Juli 2012 formulierten Anregungen bzw. Kritik vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Hochschulbibliotheken von der Landesregierung in der 6. Legislaturperiode berücksichtigt und umgesetzt und wenn ja, was wurde konkret umgesetzt und was nicht und wenn nicht, warum? Die in der Antwort auf die Frage 162 b) dargestellte Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Hochschulbibliotheken führte dazu, dass alle diejenigen Maßnahmen aus dem Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofes von 2012 umgesetzt wurden, die in einem längeren Diskussionsprozess zwischen den Hochschulen und Hochschulbibliotheken sowie dem Land und unter der Einbeziehung externer Expertise als bibliotheksfachlich sinnvoll und umsetzbar identifiziert wurden: Standortbezogen koordinieren die Bibliotheken die Erwerbung kostenintensiver analoger Medien, in den einzelnen Bibliotheken findet im Sinne der vom ThürHG verlangten Einschichtigkeit der Bibliothekssysteme ein zentrales Erwerbungsmanagement statt, das Bibliotheksservicezentrum des Kooperationsverbundes Thüringer Hochschulbibliotheken sorgt für hochschulübergreifende gemeinsame Lizenzerwerbungen, ebenso organisiert es bei Bedarf hochschulübergreifende Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen 141 und Mitarbeiter der Bibliotheken. Eine im Ergebnis zentrale Katalogisierung ist ohnehin über den Gemeinsamen Bibliotheksverbund gewährleistet. Die ThULB übernimmt – in ihrer Funktion als Landesbibliothek – ganz maßgeblich die Digitalisierung, Archivierung und Präsentation von Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen b) Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt, um das System der Thüringer Hochschulbibliotheken effizienter zu gestalten? Die Thüringer Hochschulen haben im Jahr 2016 den Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken gegründet, um eine leistungsfähige, effiziente und vernetzte Informationsinfrastruktur zu schaffen, in der hochschulübergreifende Services vorgehalten werden. Zur Erledigung der entsprechenden Aufgaben wurde im Rahmen dieses Verbunds ein kooperatives Bibliotheksservicecenter eingerichtet. Dieses Servicecenter wird derzeit von den Universitätsbibliotheken Jena und Ilmenau getragen. Gegründet wurden zudem die auch in der Hochschulstrategie 2020 vorgesehenen Hochschulbibliothekszentren in Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar, die insbesondere der Vertiefung der standörtlichen Zusammenarbeit dienen . Der Kooperationsverbund wurde zunächst bis Ende 2019 befristet eingerichtet. Die Hochschulen und das TMWWDG haben vereinbart, seine Fortsetzung von den Ergebnissen einer externen Evaluation abhängig zu machen. Im Falle einer negativen Evaluation soll die Gründung eines institutionalisierten Bibliotheksservicezentrums vorbereitet und umgesetzt werden . Mit der Durchführung der Evaluation wurde die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen beauftragt, die dafür eine hochrangige Expertengruppe zusammenstellte. Die Ergebnisse der Begutachtung liegen seit Ende März 2019 vor.. Die Gutachter sehen den Kooperationsverbund in seiner jetzigen Form als einen Gewinn für das gesamte Thüringer Hochschulbibliothekswesen und empfehlen, den Verbund weiterzuführen. Gleichwohl regen sie eine Reihe organisatorischer Änderungen an, die einer vertieften Integration des Kooperationsverbundes dienen sollen. Das TMWWDG erkennt das positive Votum der Gutachter an und wird die Hochschulen bei der Weiterentwicklung des Kooperationsverbunds zu einem verfestigten Leistungsverbund der Hochschulbibliotheken unterstützen. c) Welche Einspareffekte können vorgewiesen werden? Wie in der Hochschulstrategie 2020 ausgeführt, erwartet die Landesregierung von der Reform des Systems der Thüringer Hochschulbibliotheken, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln Standards in der Qualität und Quantität hochwertiger Dienstleistungen erreicht werden, die nationalen Maßstäben entsprechen. An allen Hochschulstandorten sollen Bibliotheken als Serviceeinrichtungen fungieren, die in ihrer Qualität vergleichbar sind und den Nutzern attraktive Öffnungszeiten, gute Arbeitsbedingungen vor Ort sowie umfassende konventionelle und digitale Informationsangebote und -dienste bieten. Das Ziel ist eine qualitätsorientierte Effizienzsteigerung bei gleichem Mitteleinsatz und nicht Einspareffekte im Sinne eines sinkenden Mittelverbrauchs. Frage 163: a) Wie erfolgt die Koordination der Erwerbungspraxis an den einzelnen Standorten der Thüringer Hochschulbibliotheken? Eine zentrale Aufgabe des Kooperationsverbunds Thüringer Hochschulbibliotheken ist das zentrale Erwerbungsmanagement für elektronische Informationsprodukte. Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt dem Bibliotheksservicecenter für alle Hochschulbibliotheken. Eine Koordination bei der Erwerbung von Printwerken erfolgt standortbezogen innerhalb der vier Hochschulbibliothekszentren Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar, sofern dies fachlich möglich ist. 142 b) Wie verteilt sich das Budget der einzelnen Fachbibliotheken (bitte für jede Hochschulbibliothek einzeln auflisten)? Die gemäß § 44 Abs. 1 ThürHG einschichtig organisierten Hochschulbibliotheken nehmen in der Regel keine Budgetierung der Teil- oder Fachbereichsbibliotheken vor. Die Erwerbung erfolgt zentral aus den von der jeweiligen Hochschule bereitgestellten Etats. Dafür standen den einzelnen Bibliotheken im Jahr 2017 die folgenden Mittel zur Verfügung: Bibliothek Erwerbungsetat 2017 Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha 1.358.527,00 € Technische Universität Ilmenau 802.607,00 € FSU Jena (ThULB) 5.089.940,00 € Bauhaus-Universität Weimar 674.103,00 € Hochschule für Musik Weimar 83.701,00 € FH Erfurt 334.526,00 € EAH Jena 286.805,00 € Hochschule Nordhausen 149.953,00 € Hochschule Schmalkalden 135.417,00 € Duale Hochschule Gera-Eisenach 109.820,00 € Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS); neuere Daten liegen noch nicht vor Die FSU Jena hat für die Bewirtschaftung der jährlichen Erwerbungsmittel durch die ThULB ein nach Fächerbereichen geordnetes Verteilungsmodell festgelegt: Geisteswissenschaften und Allgemeines (24,9 Prozent), Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (21,2 Prozent ), Naturwissenschaften (37,2 Prozent) und Medizin (16,7 Prozent). Frage 164: a) Wie bewertet die Landesregierung die besondere Stellung der ThULB? Die ThULB Jena ist die größte wissenschaftliche Bibliothek Thüringens. Deshalb weist ihr das Thüringer Bibliotheksgesetz die Aufgabe zu, neben ihrer Eigenschaft als Hochschulbibliothek der FSU Jena für den Freistaat die Funktion der Landesbibliothek zu übernehmen. Für die Erledigung der damit verbundenen Aufgaben erhält die Universität einen jährlichen Zuschuss vom Land. Das Land unterstützt die besondere Stellung der ThULB im Gefüge der wissenschaftlichen Bibliotheken auch dadurch, dass das zuständige Ministerium stets die ThULB als Vertreter der Thüringer Bibliotheken in der Verbundleitung des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds benennt. Die besondere Stellung der ThULB führt aus Sicht der Landesregierung zu deren maßgeblicher Rolle im Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken. In diesem übernimmt die ThULB als eine von zwei Service-Units des kooperativen Bibliotheksservicecenters den überwiegenden Teil der Leistungserbringung im Verbund. b) Hält die Landesregierung die derzeitige Rechtsstellung der ThULB hinsichtlich der Aufgabenerfüllung einer Landesbibliothek für geeignet? Die Landesregierung hält die Rechtsstellung der ThULB als Hochschulbibliothek der FSU Jena mit der gesetzlich zugewiesenen Aufgabe, Landesbibliothek des Freistaats Thüringen zu sein, für geeignet. c) Welche landesweiten Dienste sind dort angesiedelt? 143 Die ThULB erbringt die folgenden landesbibliothekarischen Leistungen: • Sammlung, Erschließung und Archivierung der über Thüringen veröffentlichten Literatur einschließlich der Erstellung der „Thüringen-Bibliographie“, • Aufnahme der analogen und digitalen Pflichtexemplare gem. § 12 Thüringer Pressegesetz , • Unterhalt eines wissenschaftlichen Bestandszentrums außerhalb des hochschulspezifischen Bedarfs, • Archivierung von für den Freistaat Thüringen unverzichtbarem Bibliotheksgut aus staatlichem Besitz („Last Resort“-Funktion), • Unterstützung kleinerer wissenschaftlicher und Behördenbibliotheken insbesondere mit dem Bibliothekssystem KOHA, • Betrieb eines Kompetenz- und Servicezentrums für Bestandserhaltung, • Digitalisierung, Archivierung und Präsentation (inkl. Integration in die Deutsche Digitale Bibliothek) von Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen. d) Und wie bewertet sie die Rolle der ThULB als das Zentrum mit den größten Digitalisierungskompetenzen ? Die ThULB ist personell und technisch so ausgestattet, dass sie die Aufgabe, Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen zu digitalisieren, zu archivieren und zu präsentieren , in hoher Qualität und in angemessener Quantität erfüllen kann. e) Auf welcher gesamtkonzeptionellen Grundlage wird derzeit die Erhaltung von historisch wertvollen Bücherbeständen sowie der Einsatz von Mitteln für die Digitalisierung von Kulturgütern wie koordiniert? In Bezug auf den Erhalt schriftlichen Kulturguts richtet seit 2013 die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts“ (KEK) jährlich ein „bundesweites Expertengespräch zum Originalerhalt in Archiven und Bibliotheken“ aus. Das Expertengespräch dient dem direkten Austausch zwischen den Verantwortungseben Bund, Land und Kommune um das große Potential des koordinierenden Originalerhalts zu befördern. Seitens des Freistaats Thüringen sind gegenüber der „Koordinierungsstelle für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts “ (KEK) für das Expertengespräch drei Vertreter benannt. Ende 2018 wurde zudem von der Thüringer Staatskanzlei eine Arbeitsgemeinschaft „Bestandserhaltung“ eingerichtet. In dieser AG sind Vertreterinnen und Vertreter aus dem Archiv-, Bibliotheks- und Museumswesen sowie den Gedenkstätten beteiligt. Ziel der AG ist, Rahmenbedingungen und Strukturen für ein Landesprogramm zu erarbeiten. Die ThULB ist darüber hinaus ein wichtiger Partner im Bereich der Kulturgutdigitalisierung. Sie arbeitet eng mit dem Digitalisierungsteam des Museumsverbandes Thüringen e.V. zusammen und erbringt im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung dementsprechend festgeschriebene Leistungen als Landesbibliothek. Darüber hinaus berät sie die Antragsteller aus dem kulturellen Bereich bei der Beantragung und Realisierung der Digitalisierungsvorhaben . Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Frage 60 ist die ThULB die wichtigste Partnerin bei der Schaffung des Kultur- und Wissensportals. Frage 165: a) Welche Bedeutung haben die Archive und insbesondere die Staatsarchive für die regionale Identität sowie die landes- und heimatgeschichtliche Grundlagenforschung in Thüringen? 144 Die Archive und insbesondere das Landesarchiv nehmen bei der Herausbildung einer regionalen Identität sowie für die landes- und heimatgeschichtliche Grundlagenforschung in Thüringen eine wichtige Rolle wahr, indem sie die dafür relevanten Quellen bereitstellen und sich, je nach Trägerschaft mit unterschiedlicher Intensität, durch Publikationen und Ausstellungen aktiv in diese Prozesse einbringen. Überlieferte Schriftstücke und andere Medien, z.B. aus dem audiovisuellen Bereich, sind der zentrale Forschungsgegenstand historischer Forschung. Insofern sind leistungsstarke, gut erschlossene Archive eine wichtige Voraussetzung auch für die Arbeit der Einrichtungen zur landes- und heimatgeschichtlichen Grundlagenforschung . Insbesondere in einem von volatiler Grenzziehung und wandelnder Zugehörigkeit betroffenen Raum, wie das heutige Thüringen dies darstellt, kann es gelingen, im Rahmen der Herausbildung eines kritisch-reflexiven Geschichtsbewusstseins Identitätskonstruktionen zu hinterfragen und ihre Problematik sichtbar werden zu lassen. b) Wie können die Staatsarchive nach dem Verlust ihrer Selbständigkeit infolge der Novellierung des Archivgesetzes aus dem Jahre 1992 diese Aufgabe noch vollumfänglich erfüllen? Die Novellierung des Archivgesetzes aus dem Jahr 2016 und die damit verbundene Zusammenlegung der sechs Staatsarchive zu einem Landesarchiv hat keine Auswirkungen auf die Erfüllung dieser Aufgabe. Frage 166: a) Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des Landesarchivs Thüringen? Das Landesarchiv erfüllt die ihm im Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG -) vom 29. Juni 2018 zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich. b) Welche konkreten Verbesserungen und Effizienzgewinne wurden infolge der Etablierung des Landesarchivs und der Aufhebung der Selbständigkeit der ehemaligen Thüringer Staatsarchive in Weimar, Altenburg, Rudolstadt, Meiningen, Greiz und Gotha erzielt? Das Landesarchiv befindet sich noch in der Konsolidierungsphase. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass sich die Zeiterfordernisse für eine Entscheidungsfindung in fachlichen Fragen verkürzt haben. Weiterhin hat die Schaffung des Landesarchivs zu einer erheblichen Benutzerfreundlichkeit geführt, da es nur noch einen Ansprechpartner gibt. Frage 167: Plant die Landesregierung eine Evaluierung des 2018 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Archivgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Überlastung der Depotkapazitäten wegen der verlangten Archivierung sämtlicher Akten bei Staatsschutzdelikten, der Abschaffung der Archivberatungsstelle sowie einer klareren Regelung für den Fall der Übernahme von Archivgut durch die Kreisarchive und falls nein, warum nicht? Eine Evaluierung des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG -) vom 29. Juni 2018 ist nicht geplant. Mit der Novellierung des Thüringer Archivgesetzes von 2018 hat Thüringen das modernste Archivgesetz in Deutschlands. Die im Gesetz enthaltenen Aufgaben werden vom Landesarchiv vollumfänglich wahrgenommen und erfüllt. Es gibt somit keinen Anlass das Gesetz hinsichtlich der genannten Punkte zu überprüfen und zu novellieren. Im Einzelnen wird folgendes angemerkt: Das Landesarchiv ist zuständig für die Archivierung des in § 8 Absatz. 3 ThürArchivG genannten Archivguts. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Menge des zu übernehmen- 145 den Archivguts. Sollten die im Landesarchiv vorhandenen Magazinflächen nicht ausreichen, sind weitere Flächen anzumieten, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Die Archivberatungsstelle wurde nicht mit der Novellierung des Gesetzes abgeschafft. Die Aufgabe der Beratung kommunaler Archive, sonstiger öffentlicher Stellen sowie nichtstaatlicher Archive durch eine Archivberatungsstelle ist in § 7 Absatz. 2 ThürArchivG verankert. Diese Stelle ist im Hauptstaatsarchiv Weimar des Landesarchives als eigenständige Landesinstitution tätig. Das Gesetz regelt gemäß § 1 ThürArchivG den Umgang mit öffentlichem Archivgut. Gemäß § 4 ThürArchivG ist die Archivierung von kommunalem Archivgut ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Deshalb gibt das Gesetz lediglich und hinreichend bestimmt Grundsätze vor, die von den Kommunen bei der Regelung der Archivierung ihrer Unterlagen zu beachten sind. Ansonsten regeln sie die Archivierung ihrer Unterlagen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Frage 168: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in den Bibliotheken und Archiven? Landesarchiv: In den Abteilungen des Landesarchivs Staatsarchiv Greiz und Gotha sowie im Marstallgebäude des Hauptstaatsarchivs Weimar ist eine vollständige bauliche Barrierefreiheit gewährleistet . Die Staatsarchive Altenburg, Meiningen und Rudolstadt, die in denkmalgeschützten Schlossgebäuden untergebracht sind, verfügen über eine eingeschränkte Barrierefreiheit. Noch keine Barrierefreiheit bieten die denkmalgeschützten Objekte Archivdepot Suhl sowie der Standort Beethovenplatz des Hauptstaatsarchivs Weimar. Eine technische Barrierefreiheit in Form von Lupen, Lesehilfen sowie ggf. Bereitstellung separater Räume für das Vorlesen von Dokumenten ist an allen Standorten des Landesarchivs gewährleistet. Die Barrierefreiheit der Internetpräsenz bzw. digitalen Angebote des Landesarchivs wird schrittweise umgesetzt. Öffentliche Bibliotheken 103 der gemeldeten 241 öffentlichen Bibliotheken sind barrierefrei zu erreichen. Bei Neubauten bzw. Sanierungen oder Umbauten wird der Aspekt der Barrierefreiheit in die Planungen einbezogen und beachtet. Alle öffentlichen Bibliotheken in Thüringen haben Bestände oder können diese aus der Ergänzungsbibliothek der Landesfachstelle beziehen, die barrierefrei genutzt werden können. Dazu gehören Großdruckbücher, Bücher in leichter Sprache, Daisy- Hörbücher und Tip-Toi-Sets. Im Jahr 2017 wurde von der Landesfachstelle ein Rahmenvertrag mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde geschlossen, der eine kostenfreie Fernleihe und den Download von speziell angefertigten Medien regelt. In der Thüringer Onlinebibliothek „Thuebibnet“, in der Dank der Förderung des Freistaates 52 Bibliotheken in allen Teilen Thüringens Mitglied sind, können die Webseiten und Medien mit Screenreadern gelesen werden. E-Reader und andere elektronische Lesegeräte ermöglichen auf einfache Weise die Vergrößerung des Textblocks. Viele Bibliotheken bieten regelmäßig Führungen und Veranstaltungen an, um die Zugangsmöglichkeiten vorzuführen. Es gibt Kooperationsverträge mit 24 Förderschulen. 70 Bibliotheken arbeiten aktiv auf dem Gebiet der sozialen Bibliotheksarbeit, suchen Menschen zu Hause oder in Heimen auf. Die meisten Bibliotheken verwenden Piktogramme für orientierende Beschilderung. Die Bestände sind zum Teil thematisch erschlossen und mit Bildsignaturen versehen. Bei Bibliothekseinführungen und Veranstaltungen gehen die Mitarbeiter*innen auf die Bedürfnisse aller Besucher ein. Inklusion ist selbstverständlich. Medien für besondere Zielgruppen wurden weiter oben erläutert. 146 Alle Thüringer Hochschulbibliotheken sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich. In neueren Bauten gilt die Barrierefreiheit nahezu uneingeschränkt für alle Bereiche der jeweiligen Bibliothek ; andernorts ist die Hilfestellung von Bibliothekspersonal erforderlich, um den Zugang zu allen Beständen zu ermöglichen. Die Hochschulbibliotheken streben die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur verbesserten Barrierefreiheit an, z. B. eine entsprechende Überarbeitung der Leit- und Informationssysteme. Bezüglich der Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen halten bislang die UB Ilmenau, die ThULB Jena, die UB Weimar sowie die Bibliotheken der Hochschulen Nordhausen und Schmalkalden spezielle Angebote vor, zumeist entsprechend ausgestattete Arbeitsplätze oder Vorlesegeräte. Frage 169: Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, Bibliotheken generell auch am Sonntag zu öffnen? Ein generelles Verbot der Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen besteht nicht, wobei sich die Beurteilung stets nach den Umständen des Einzelfalles richtet. Aus kulturpolitischer Perspektive wird die Forderung, die jedoch auch bundesweit nicht uneingeschränkt im Deutschen Bibliotheksverband getragen wird, begrüßt. Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen . Von dem Verbot sind ausgenommen die im Fremdenverkehr und zur Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung üblichen Dienstleistungen persönlicher Art (vgl. § 4 Abs. 3 Ziffer 5 ThürFGtG). Aufgrund der Freiheit zur persönlichen Lebensgestaltung sind Betätigungen unterschiedlichster Art mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage vereinbar. Geboten ist eine gegenseitige Rücksichtnahme. Gewerbliche Tätigkeiten sind mit der Zweckbestimmung dieser Tage vereinbar, sofern sie der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dienen. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung können Bibliotheken auch der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen. Eine Subsumierung unter § 4 Abs. 3 Ziffer 5 ThürFGtG erscheint sachgerecht. Bei den erlaubten Tätigkeiten ist aber auf das Wesen des Tages Rücksicht zu nehmen. Unnötige Störungen, insbesondere durch Lärmentwicklung, sind zu vermeiden, welches bei Bibliotheken kaum der Fall sein dürfte. Unabhängig davon ist aber eine Bewilligung nach Arbeitszeitgesetz erforderlich, da Angestellte der Bibliothek an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden sollen. Die Diskussion zur Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen wird daher insbesondere unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten geführt. Die Online-Ausleihe im Verbund ThueBIBnet ist Rund um die Uhr erreichbar und kann somit einen Teil des Bedarfs nach sonntäglicher Ausleihe auffangen. Bezogen auf die wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken sieht § 10 Absatz 1 Nr. 7 Arbeitszeitgesetz eine Ausnahme vor und lässt hier die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zu. Gegenwärtig hat nur die Teilbibliothek Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der ThULB sonntags geöffnet. Aus Sicht der Landesregierung könnte eine Öffnung der Hochschulbibliotheken am Sonntag — ggf. auch mit einem eingeschränkten Leistungsumfang — insbesondere den Studierenden in den Prüfungszeiten entgegenkommen. Eine Öffnung an jedem Wochentag aber würde für die Hochschulen einen deutlichen erhöhten Ressourceneinsatz bedeuten. Die Entscheidung bleibt den Hochschulen überlassen, da sie die Nachfrage seitens der Forschenden, Lehrenden und Studierenden am besten einschätzen können. Angesichts der an den meisten Thüringer Standorten eher geringen Studierendenzahlen kann nicht von einer besonders starken Nachfrage ausgegangen werden. Genauere Kenntnisse dazu liegen der Landesregierung jedoch nicht vor. 147 VII. Provenienzforschung Provenienzforschung als Erforschung der Herkunft und Geschichte eines Objekts ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Aufgabe von Museen, Bibliotheken und Archive, die im Zusammenhang mit der Erschließung von Sammlungen und der Inventarisierung dauerhaft erfolgt. Deutschland hat eine bleibende besondere Verantwortung für die Aufarbeitung NSverfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts. Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verloren zahlreiche Sammler von Kunst- und Kulturgütern, vor allem jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund rassischer, politischer oder weltanschaulicher Verfolgung ihr Eigentum durch Raub, Enteignung oder anderweitigen Entzug. Andere mussten ihre Besitztümer unter Wert veräußern oder konnten diese bei Flucht und Emigration nicht mitführen . Im Dezember 1998 wurde die Washingtoner Erklärung verabschiedet. 44 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, sowie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben sich darin auf Grundsätze über den Umgang mit Kulturgütern, die von den Nationalsozialisten unrechtmäßig ihren Besitzern entzogen wurden, geeinigt. Die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz “ (Gemeinsame Erklärung) dient in der Folge der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland. Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt den öffentlichen Kultureinrichtungen und ihren Trägern. Die Gemeinsame Erklärung ruft aber auch privatrechtlich organisierte Einrichtungen und Privatpersonen zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien auf. Die Bundesrepublik Deutschland bekräftigt ihre Entschlossenheit, weiterhin nach NSverfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut („NS-Raubgut“) zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, gerechte und faire Lösungen zu finden. Auch wenn in den vergangenen gut 20 Jahren an Museen, Bibliotheken, Archiven und Hochschulen viel geschehen ist, steht doch fest, dass viele Fragen zur Provenienz noch offen sind und die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Herrschaft noch nicht abgeschlossen werden konnte. Bund, Länder und Kommunen arbeiten auf der Grundlage der Washingtoner Erklärung und werden ihre Anstrengungen zur Umsetzung auch in den von ihnen geförderten Einrichtungen verstärken und intensivieren. Die Länder haben daher auf der 1. Kulturministerkonferenz eine aktuelle Positionierung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 in der Fassung vom November 2007 verabschiedet. Auf Basis dieser Positionierung wird der Handlungsleitfaden für die Träger und Institutionen bis zur Herbst-Kultur-MK im Oktober 2019 überarbeitet. Ziel ist es, die Anstrengungen zur Auffindung NS-verfolgungsbedingten Kulturgutes zu erhöhen und Rückgabevereinbarungen zu treffen. Thüringen wird gemeinsam mit den Kommunen und Institutionen diesen Leitfaden konsequent umsetzen Ein weiterer Schwerpunkt der Provenienzforschung ist der Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Zusammenhängen, Die 1. Kulturministerkonferenz hat sich daher schwerpunktmäßig mit einer „Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befasst . Diese Erklärung wurde unter Federführung der Länder erarbeitet. Im anschließenden kulturpolitischen Spitzengespräch mit dem Bund (BKM und Auswärtiges Amt) und kommunalen Spitzenverbänden wurden die Eckpunkte verabschiedet. Damit ist dem Willen aller Rechtsträger von Museen und Sammlungen entsprochen worden, bei diesem wichtigen Themenfeld eine gemeinsame Verantwortung zu übernehmen und die Arbeit der Kulturein- 148 richtungen durch politische Vereinbarungen zu stärken und zu unterstützen. In den Eckpunkten werden die zentralen Handlungsfelder benannt. Auf dieser Basis ist ein vertiefter Austausch über verschiedene Kernfragen geplant. Dabei soll auch der Sachverstand von Fachleuten aus den Herkunftsländern einbezogen werden. Dies wird mittelfristig auch für Thüringen bedeuten, bei der Provenienzforschung, die kolonialen Kontexte mit zu berücksichtigen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde mit dem Haushalt 2020 das Volontariatsprogramm des Landes aufgestockt. Als zentraler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßiger Entziehungen von Kulturgut in Deutschland im 20. Jahrhundert in der Nachfolge der Arbeitsstelle für Provenienzforschung (AfP) versteht sich das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Dabei gilt das Hauptaugenmerk des Zentrums dem sog. NS-Raubgut. Grundlage für seine Arbeit in diesem Bereich sind die 1998 verabschiedeten Washingtoner Prinzipien. Daneben zählen kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter (sog. Beutekunst) sowie Kulturgutverluste während der sowjetischen Besatzung und in der DDR zu den Handlungsfeldern des Zentrums. Der Bund, alle Länder und die drei kommunalen Spitzenverbände haben das Zentrum zum 1. Januar 2015 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg gegründet. Frage 170: Welche Kultureinrichtungen haben in Thüringen in welcher Form Provenienzforschung in den letzten zehn Jahren betrieben? Provenienzforschung ist eine Grundaufgabe der Museen, insbesondere bei Herausgabeforderungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz wurden und werden die Provenienzen überprüft. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Washingtoner Erklärung in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden und nunmehr zurückgeführt werden sollen, wurden alle Museen aufgefordert ihre Sammlungen daraufhin zu überprüfen. Die Aufgabe ist den Museen bewusst, allerdings kann sie im laufenden Betrieb wegen der personellen Situation nur in begrenzten Rahmen Berücksichtigung finden. .Besonders hervorzuheben bei der Provenienzforschung sind die Klassik Stiftung Weimar, die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha, das Lindenau-Museum Altenburg, das Thüringer Landesmuseum Heidecksburg und die Kunstsammlung Jena. Der Museumsverband Thüringen e. V. startet 2019 ein Pilotprojekt zum Erstcheck für Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut für kleinere Museen. Beteiligt sind das Stadtmuseum Camburg, Museum Burg Ranis und das Museum 642 Pößneck. Einige Projekte seien hier beispielhaft dokumentiert: Die Klassik Stiftung Weimar geht der Identifizierung möglicherweise unrechtmäßig erworbener Objekte und ihren Provenienzen systematisch nach und bemüht sich um faire und gerechte Lösungen. Seit 2009 verwirklicht die Klassik Stiftung Rechercheprojekte zu NS- Raubgut. 2011 ist diese Aufgabe auch in das Leitbild der Stiftung eingegangen. Alle Projekte werden durch eine ebenfalls seit 2009 in der Stiftung etablierte Arbeitsgruppe NS-Raubgut begleitet. Ihr zur Seite steht seit 2014 ein Fachbeirat. Seit November 2015 macht eine mobile Vitrine Besucher auf diese Aktivitäten aufmerksam. Die Provenienzforschung darf sich aber nicht auf die NS-Zeit beschränken. Sie muss sowohl frühere Zeiträume– Stichwort „Kolonialzeitalter“ – als auch die Aktivitäten in der Sowjetischen Besatzungszone betrachten. Für den Bereich NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter hat die Klassik Stiftung folgende Forschung im Rahmen von Projekten betrieben: • Forschungsprojekt »Bibliotheken politischer und kultureller Vereinigungen als Raubgut « (Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Laufzeit: 01.06.2009-31.05.2013, Werkvertrag ) 149 • Forschungsprojekt »Erwerbungen aus der Sammlung Nathansohn durch Vorgängerinstitutionen der Klassik Stiftung Weimar« (Goethe-Nationalmuseum, Laufzeit: 01.08.2009-30.09.2009, Werkvertrag) • Forschungsprojekt »NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter in den Sammlungsbeständen der Klassik Stiftung Weimar« (direktionsübergreifend, Laufzeit: 01.05.2010-30.04.2013, 1 wiss. Mitarbeiter für Provenienzforschung, Forschungsleitende Frage-/Aufgabenstellung: In welchem quantitativen Umfang haben die vier größten Vorgängerinstitutionen der KSW – die Staatlichen Kunstsammlungen zu Weimar, das Goethe-Nationalmuseum, das Goethe- und Schiller-Archiv sowie die Thüringische Landesbibliothek – zwischen 1933 und 1945 Objekte erworben haben, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden oder bei denen ein solcher Entzug zu vermuten ist bzw. nicht ohne weitere detaillierte Recherchen ausgeschlossen werden kann.) • Forschungsprojekt »Provenienzen, Erwerbungskontexte, Erbenermittlung – Recherchen zu Verdachtsfällen NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter in den Beständen der Klassik Stiftung Weimar« (Laufzeit: 01.10.2013-31.12.2016, 3 wiss. Mitarbeiter für Provenienzforschung und 1 Juristin (50%), Forschungsleitende Frage- /Aufgabenstellung: Detaillierte Tiefenerschließung derjenigen Erwerbungen der KSW- Vorgängerinstitutionen, für die im Vorgängerprojekt (2010-2013) ein Anfangsverdacht nicht abschließend ausgeschlossen, durch Indizien belegt bzw. bereits ein NSverfolgungsbedingter Entzug konstatiert worden war, aufgrund der Förderdauer durch den Drittmittelgeber beschränkt auf den Untersuchungszeitraum der Erwerbungsjahre 1933-1939.) • Forschungsprojekt zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern an der Klassik Stiftung Weimar seit 2017 (2 wiss. Mitarbeiter für Provenienzforschung und 1 Juristin (50%), Forschungsleitende Frage-/Aufgabenstellung: Detaillierte Tiefenerschließung derjenigen Erwerbungen der KSW-Vorgängerinstitutionen, für die im Vorgängerprojekt (2010-2013) ein Anfangsverdacht nicht abschließend ausgeschlossen, durch Indizien belegt bzw. bereits ein NS-verfolgungsbedingter Entzug konstatiert worden war, Untersuchungszeitraum: Erwerbungsjahre 1940-1945. Der Abschluss der Bearbeitung ist zum 31.12.2019 geplant Im Anschluss werden die Provenienzrecherchen zu den Erwerbungen aus den Jahren 1945-1990 folgen.) Stiftung Schloss Friedenstein Gotha: Provenienzforschung wurde sowohl im Kontext der Erforschung der Sammlungsgeschichte betrieben, als auch bei der Dokumentation der umfangreichen Verluste, die den Gothaer Sammlungen 1945/46 zugefügt worden sind. Bereits vor 2008 wurden nach einem Aufruf der Kulturstiftung der Länder die Sammlungszugänge der Jahre 1933 bis 1944 hinsichtlich möglicher NS-verfolgungsbedingter Provenienzen überprüft. Gleiches erfolgte auch bei Objekten, die den Gothaer Sammlungen in den 1950er Jahren als sogenanntes „Bodenreformgut“ von der zentralen Sammelstelle in Weimar zugewiesen worden sind, sowie bei Stücken, die bei Ausreise aus der DDR von den Eigentümern nicht ausgeführt werden durften und als Dauerleihgabe an die damaligen Museen der Stadt Gotha übergeben werden mussten. Externe Anfragen zu Sammlungsbeständen der Stiftung Schloss Friedenstein, aber auch zur Provenienz jüngerer Sammlungszuwächse, die auf Schlossbergungen, Bodenreform oder andere Umstände zurückgehen, werden weiterhin regelmäßig geprüft. Zusätzlich finden Recherchen zur Provenienz bestimmter Sammlungsobjekte der Stiftung Schloss Friedenstein im Zusammenhang mit Ausstellungs- oder längerfristig angelegten Forschungsprojekten statt. Im März 2018 hat die Stiftung Schloss Friedenstein ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen , das in Kooperation mit der Forschungsbibliothek Gotha die Situation der Sammlungen der Gothaer Anstalten für Kunst und Wissenschaft in den Jahren 1945 bis 1949 dokumentieren soll. Soweit möglich, sollen im Rahmen dieses Projektes auch die unterschiedlichen Wege des „Abhandenkommens“ bedeutender Kunstwerke und Bibliotheksbestände rekonstru- 150 iert werden. Ziel ist die Erarbeitung einer wissenschaftlich fundierten Grundlage für künftige Restitutionen von Kulturgütern, die zwischen 1945 und 1949 widerrechtlich aus den Gothaer Sammlungen entfernt wurden. Die Ergebnisse werden Eingang in eine Publikation finden, in der auch bisher kaum beachtete Quellen erstmals veröffentlicht werden sollen. In Bezug auf die Zeit der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR stellt die Provenienzforschung eine besondere Herausforderung dar. 1990 erwarben die Museen der Stadt Gotha aus der Konkursmasse des Exportunternehmens Kunst und Antiquitäten GmbH in Mühlenbeck, das dem Bereich Kommerzielle Koordinierung im DDR-Ministerium für Außenhandel zugeordnet war, zahlreiche Gegenstände der Gebrauchs- und Alltagskultur. Angesichts einer äußerst spärlichen Quellenlage sind die ursprüngliche Herkunft dieser Stücke und die Umstände ihrer Erwerbung durch die Kunst und Antiquitäten GmbH bis heute ungeklärt . Um auch Außenstehenden Recherchen zu ermöglichen, hat die Stiftung Schloss Friedenstein Informationen zu ihrem gesamten „Mühlenbeck-Bestand“ online verfügbar gemacht. Lindenau-Museum Altenburg: Ein Projekt am Lindenau-Museum Altenburg begann am 1. April 2018 und läuft bis zum 31. März 2019. Erforscht wird die Herkunft von 79 Gemälden und 8 Plastiken, die während des Nationalsozialismus sowie v. a. in den 1950er Jahren ins Lindenau-Museum gelangt sind. Die Maßnahme soll weitergeführt werden. Dazu wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt . Kunstsammlung Jena: Die Kunstsammlung Jena hat 2014 erstmals in einem von der AfP (Arbeitsstelle für Provenienzforschung ) bzw. vom Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste geförderten Projekt die eigenen Bestände systematisch auf ihre Provenienz untersucht. Thüringer Landesmuseum Heidecksburg: Das Museum überprüft dauerhaft seit Beginn der 1990 Jahre die Provenienz von Kulturgütern bedingt durch viele Rückforderungsansprüche nach EALG. Einen Erstcheck für in den Jahren 1918 bis1990 in den Bestand gelangten Kunst- und Kulturgütern führte das Museum mit Unterstützung der Arbeitsstelle für Provenienzforschung von Dezember 2017 bis Mai 2018 durch. Frage 171: Inwieweit ist eine Fortsetzung bzw. Verstetigung dieser Projekte und Programme vorgesehen und wie ist diese sichergestellt? Auch mit dem Wissen, dass Provenienzforschung zu den originären Aufgaben sammlungsführender Einrichtungen gehört, fehlen oftmals personelle oder finanzielle Ressourcen, um konsequent alles zu überprüfen. Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste beim Bund fördert deshalb die Provenienzrecherche wie folgt: Für den langfristigen Bedarf zur systematischen Erforschung von Sammlungen und Beständen , für die Erforschung historischer Sammlungszusammenhänge, Grundlagenforschung und Untersuchungen zum historischen Kontext, für die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder solchen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurden und für die Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ausstattung nicht zur Provenienzforschung in der Lage sind, kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden (Fehlbedarfsfinanzierung). Für die kurzfristige Forschung zu einzelfallbezogenen Rechercheprojekten – etwa bei Auskunfts - oder Rückgabeersuchen – und die Durchführung eines „Erstchecks“ kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden. Die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung können in Thüringen auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst beantragt werden. Die Landesregierung 151 hat eine Fortsetzung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinie vorgeschlagen. Die finanzielle Ausstattung der Richtlinie obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. Frage 172: a) Wer trug bzw. trägt zu welchen Anteilen jeweils die Finanzierung der Provenienzforschung ? Die Förderanteile der Bundesförderung durch das Zentrum für Kulturgutverluste (zuvor Arbeitsstelle für Provenienzforschung) lagen zwischen 50 und 100%, je nach Art der Förderung (langfristig oder kurzfristig) und nach der Leistungsfähigkeit der Antragsteller. Bei der Klassik Stiftung Weimar ist die Provenienzforschung mischfinanziert. Die über den institutionellen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel werden so weit wie möglich mit Drittmitteln komplementiert. Beispielhaft seien aufgeführt: • Forschungsprojekt »Bibliotheken politischer und kultureller Vereinigungen als Raubgut «: 100%-Förderung durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin • Forschungsprojekt »Erwerbungen aus der Sammlung Nathansohn durch Vorgängerinstitutionen der Klassik Stiftung Weimar«: 100% Förderung durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin • Forschungsprojekt »NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter in den Sammlungsbeständen der Klassik Stiftung Weimar«: 50 % Förderung durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin; 50 % Eigenmittel • Forschungsprojekt »Provenienzen, Erwerbungskontexte, Erbenermittlung – Recherchen zu Verdachtsfällen NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter in den Beständen der Klassik Stiftung Weimar«: 50 % Förderung durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin, bzw. das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg ; 50 % Eigenmittel Die Klassik Stiftung Weimar führt, nachdem Sie in den Jahren 2009 bis 2016 Bundesförderung zwischen 50 % und 100 % erhalten hat, selbständig die Recherchearbeiten fort. Für eine erste Verlustdokumentation der Kunsthandwerklichen Sammlungen die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha 1997 wurden die Druckkosten des Kataloges zu 100 Prozent von der Kulturstiftung der Länder finanziert. Die mit der Provenienzforschung verbundenen Personalkosten wurden von den Museen der Stadt Gotha/Gothaer Kultureigenbetrieb bzw. (ab 2004) von der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha getragen. In den 1990er und frühen 2000er Jahren wurden die Erfassung der Sammlungsverluste 1945/46 und die Überprüfung der Erwerbungen zwischen 1933 und 1944 durch die Schaffung von zwei zeitlich befristeten Stellen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterstützt. Die Edition der historischen Kunstkammerinventare wird gefördert durch die Ernst von Siemens Kunststiftung. b) Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, zusätzliche Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen? Der Notwendigkeit der dauerhaften Fortführung der Proveninzforschung in Museen hat der Freistaat Thüringen im Entwurf zum Landeshaushalt 2020 Rechnung getragen, indem die Mittel im entsprechenden Haushaltstitel von 200.000 € auf 400.000 € angehoben wurden. Frage 173: Inwieweit kooperieren Thüringer Kultureinrichtungen im Bereich Provenienzforschung mit anderen Einrichtungen, wie zum Beispiel mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste , Hochschulen etc.? Für den Bereich NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter arbeitet die Klassik Stiftung Weimar mit folgenden Einrichtungen zusammen: 152 • Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin (2009-2015) • Deutsches Zentrum Kulturgutverluste • durch die Mitglieder des Fachbeirats »NS-Raubgut an der Klassik Stiftung Weimar«: • Zentrum für Holocaust-Studien am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin • Conference on Jewish Material Claims Against Germany, Frankfurt a. M. • Fritz Bauer Institut sowie Lehrstuhl zur Erforschung der Geschichte und Wirkung des Holocaust, Goethe-Universität, Frankfurt a. M. • Freies Deutsches Hochstift – Goethe-Haus, Frankfurt a. M. • Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. • Arbeitskreis Provenienzforschung und Restitution – Bibliotheken Darüber hinaus findet auf Arbeitsebene ein Austausch mit zahlreichen Provenienzforscherinnen und -forschern und anderen Kolleginnen und Kollegen deutscher und internationaler sammlungsführender Institutionen statt. Die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha arbeitet mit folgenden Partnern zusammen: • Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin • Deutsches Zentrum Kulturgutverluste • Forschungsbibliothek Gotha • Für die graphische Sammlung wurde mit dem Auktionshaus CG Boerner eine Aufarbeitung der Verkäufe in den 1920er und 1930er Jahren vereinbart. • Mitarbeit in dem von der TU Berlin (Institut f. Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik / TEEA – Tracing East Asian Art) koordinierten Netzwerk „Provenienzforschung zu ostasiatischer Kunst“. Die anderen unter Frage 170 aufgeführten Einrichtungen arbeiten hauptsächlich mit dem Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste zusammen. Der Museumsverband Thüringen e.V. berät ebenfalls und begleitet Forschungsvorhaben in diesem Bereich. Frage 174: a) Welche Ergebnisse hat aufgeschlüsselt auf die jeweilige Kultureinrichtung die Provenienzforschung seit 2012 hervorgebracht? b) Welche Sammlungen sind zu welchem Anteil erschlossen? Die Fragen zu a) und b) werden zusammen beantwortet: Klassik Stiftung Weimar: Für den Bereich NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter konnte die Klassik Stiftung die Erwerbungen der ehemaligen Staatlichen Kunstsammlungen zu Weimar, des Goethe- Nationalmuseums, des Goethe- und Schiller-Archivs sowie der Thüringischen Landesbibliothek aus dem Erwerbungszeitraum 1933-1939 abschließend überprüfen. Der Erwerbungszeitraum 1940-1945 wird gegenwärtig untersucht, der Abschluss ist hier zum Jahresende 2019 geplant. Stiftung Schloss Friedenstein Gotha: Die Sammlungsbereiche Münzkabinett und Antike betreffend konnten sämtliche Goldmünzen , die im Jahr 1712 im Zuge eines Ankaufs aus Arnstadt nach Gotha kamen, in dem 2011 rückerworbenen Coburg-Konvolut ermittelt werden (etwa 600 Objekte). 153 2017 erfolgten Forschungen zur Herkunft der Gothaer Daktyliotheken, 2016/17 zur Herkunft der Gothaer antiken Gemmen. Auf Basis der Provenienz-Ermittlung der Goldmünzen fand im Jubiläumsjahr des Münzkabinetts 2012 die große Sonderausstellung „Gothas Gold“ statt und es wurde ein eigener Sammlungskatalog veröffentlicht. Auf der Grundlage der Daktyliotheken -Forschungen entstand ein wissenschaftlicher Beitrag zum Katalog „Das Pomologische Kabinett“ (2018). In Zusammenarbeit mit dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen konnte eine Reihe von Objekten (Möbel, Porzellane, zwei Fayencen und eine Messingschale), die als „Bodenreformgut “ oder „Dauerleihgaben“ von aus der DDR ausgereisten Bürgern in die Sammlungen der damaligen Museen der Stadt Gotha gelangt waren, an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Seit Erstveröffentlichung der Verlustdokumentation der Kunsthandwerklichen Sammlungen (1997) konnten folgende Kunstwerke für die Gothaer Sammlungen restituiert werden: Hl. Katharina und Hl. Barbara Südliche Niederlande, Mitte 17. Jh., Buchsbaum Die Statuetten wurden 1999 vom Schnütgen-Museum Köln, das die beiden Stücke 1970 ohne Kenntnis der ehemaligen Gothaer Sammlungsprovenienz aus Privatbesitz erworben hatte , an das Schlossmuseum Gotha zurückgegeben. Reiterstatuette Augusts des Starken Dresden, um 1715/20, Elfenbein Die Statuette wurde 2001 mit Hilfe der Kulturstiftung der Länder, des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, des Freistaates Thüringen, der Ernst von Siemens-Stiftung und des Kölner Kunsthauses Lempertz aus dänischem Privatbesitz zurück erworben. Trinkgeschirr in Gestalt eines Elefanten Augsburg, Simon Wickert, um 1699/1700; Silber, teilvergoldet Das Trinkgeschirr Herzog Friedrichs II. von Sachsen-Gotha-Altenburg wurde 1945 im Schloss Friedenstein entwendet, befand sich zwischenzeitlich im Schweizer Kunsthandel und konnte 2002 mit Hilfe der Kulturstiftung der Länder, des Freistaates Thüringen, der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, der Ernst von Siemens-Stiftung sowie privater Sponsoren zurück erworben werden. Tazza Zürich, 1. Hälfte 17. Jh. und Wien, 2. Hälfte 16. Jh.; Schale in Eglomisé-Technik, Fuß Silber vergoldet Die Fußschale wurde vom Londoner Kunsthändler Rainer Zietz auf einer Auktion von Sotheby ’s Amsterdam (04.11.2002) entdeckt und als ehemaliger Gothaer Sammlungsbesitz identifiziert. Der Einlieferer erklärte sich daraufhin bereit, das Stück an das Schlossmuseum Gotha zurückzugeben. Die Übergabe durch Sotheby’s fand am 06.12.2002 in Gotha statt. Die aufwändige Restaurierung der Schale wurde von der Ernst von Siemens Kunststiftung finanziert. Rhinozeroshornbecher Elias Adam, (Mstr. 1703, gest. 1745), Augsburg, Anfang 18. Jh. Rhinozeroshorn; Fassung Silber, vergoldet 1945 auf Schloss Friedenstein entwendet, gelangte der Becher 1948 in den Besitz des Erfurter Antiquitätenhändlers Kurt Müller, dessen Erben das bedeutende Stück im Jahr 2006 bei Nagel in Stuttgart versteigern ließen. Nach Intervention der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha wurde der Becher staatsanwaltschaftlich beschlagnahmt. Es folgte ein langwieriges 154 Ermittlungsverfahren, in dessen Ergebnis festgestellt wurde, dass die Entwendung und Veräußerung des Stückes zwar rechtswidrig waren, den letzten Besitzern wie auch dem Auktionshaus Nagel jedoch kein Hehlereivorsatz nachgewiesen werden könne. 2007 wurde der Becher mit Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung und der Rudolf -August Oetker-Stiftung Bielefeld aus dem Kunsthandel zurück erworben. Bernsteinkasten Königsberg (?), spätes 17. Jh. Bernstein, Elfenbein, Holz, Eglomisé, Marienglas, Messing 1945 aus dem Museum entwendet, konnte der Kasten im Jahr 2007 aus Privatbesitz dank der Vermittlung von Herrn Georg Laue, München, und mit Unterstützung des Freundeskreises Schlossmuseum Schloss Friedenstein Gotha e. V., der Rudolf-August Oetker-Stiftung sowie des Freistaates Thüringen zurück erworben werden. Die dringend erforderliche Restaurierung des stark beschädigten Kastens wurde mit Fördermitteln des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder ermöglicht. Schildpattdose mit Darstellung der Schlacht bei Poltawa auf dem Deckel Russland, um 1715/20, Schildpatt, gedrechselt und gepresst Laut Eintragungen in den Gothaer Kunstkammerinventaren des 19. Jahrhunderts und eines historischen Zettels in der Dose, wurde das Stück von Zar Peter I. (1672-1725) gedrechselt. Als Geschenk der Zarin Katharina I. gelangte es in den Besitz Georg Bernhard Bilfingers (1693-1750) und wurde 1774 von dessen Bruder M. Carl Ludwig Bilfinger an die Gothaer Kunstkammer verkauft. 1945 aus dem Museum entwendet, kam die Dose widerrechtlich in den Besitz des Erfurter Antiquitätenhändlers Kurt Müller, dessen Erben das Stück 2008 der Stiftung Schloss Friedenstein zum Kauf anboten. Der Rückerwerb erfolgte mit Unterstützung des Freundeskreises Schlossmuseum Gotha e.V. Zwei kleine Majolikaschalen Venedig, Mitte 16. Jh. Dank der Identifizierung und Vermittlung durch das Art Loss Register London erfolgte 2011 die Rückgabe der beiden Schalen aus englischem Privatbesitz Gnadenpfennig Wendel Elias Freund, 1652/53 Goldenes Medaillenkleinod mit den Portraitbüsten Herzog Ernsts I. von Sachsen-Gotha und seiner Gemahlin Elisabeth Sophie in emaillierter Fassung 1945 aus den Gothaer Sammlungen entwendet, wurde das Stück 1949 in New York versteigert . Später wechselte es mehrfach den Besitzer. Zuletzt befand es sich im Besitz der Londoner Kunsthandlung S.J. Philips. Recherchen des Art Loss Registers in London bestätigten die ehemalige Gothaer Sammlungszugehörigkeit des kostbaren Kleinods und das rechtmäßige Eigentum der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha. Im August 2011 verzichtete die Kunsthandlung S.J. Philips auf ihren Besitzanspruch und gab den Gnadenpfennig nach Gotha zurück. 13 Kunstkammerobjekte Von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden / Grünes Gewölbe wurden im Dezember 2009 13 Objekte, die bei Rückgabe der so genannten „Beutekunst“ durch die Sowjetunion an die damalige DDR 1958/59 versehentlich nach Dresden gelangt waren, an die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha zurückgegeben: (Statuette, Messer, Bestecks) 155 Fünf Elfenbeinobjekte Bei weiteren Provenienzforschungen innerhalb der Dresdner Kunstsammlungen wurden nochmals fünf Elfenbeinobjekte als ehemaliger Gothaer Museumsbesitz identifiziert und im Januar 2015 an die Stiftung Schloss Friedenstein zurückgegeben (Elfenbeinschnitzereien und Reliefarbeiten) Astrolabium Christoph Schißler, Augsburg, 1567 Achteckiges, astronomisch-geographisches Tischbesteck Messing, vergoldet, graviert, z. T. farbig emailliert 1945 in Gotha entwendet, gelangte das Astrolabium 1954 in die Sammlung des Toledo Museum of Art in Toledo / Ohio, USA. Die Gremien des TMA beschlossen im Jahr 2014, das Stück nach Gotha zurückzugeben. Die Übergabe erfolgte im März 2015. Elfenbeinkästchen Frankreich, 14. Jahrhundert Elfenbeinreliefs über Holzkern; vergoldete Bronzebeschläge Schenkung des Naturforschers und Göttinger Universitätsprofessoren Johann Friedrich Blumenbach (1752-1840) an das Gothaer Kunstkabinett, um 1820 1945 in Gotha entwendet, wurde das Kästchen 1957 auf einer Auktion des Münchner Kunsthauses Weinmüller versteigert, gelangte zunächst in die Sammlung Monheim und 1977 als Schenkung des Sammlerehepaares Peter und Irene Ludwig in den Besitz der Stadt Aachen, wo es bislang im Suermondt-Ludwig-Museum aufbewahrt wurde. Nach einer bereits erfolgten langfristigen Ausleihe nach Gotha, haben das Suermondt-Ludwig-Museum und die Stadt Aachen die Rückgabe des Kästchens an die Stiftung Schloss Friedenstein beschlossen. Das Minnekästchen kehrte im Sommer 2015 wieder nach Gotha zurück. Elfenbeinhumpen Christoph Maucher (1642-1706/07) zugeschrieben, mit vergoldeter Silberfassung, Danzig, um 1674/80, Johann Ernst Kadau(w) (Meister 1674 – gest. 1690) Geburtstagsgeschenk Herzog Johann Adolphs I. von Sachsen-Weißenfels (1649-1697) an seinen Schwager Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1646-1691) im Jahr 1689. Der Humpen kam in die Friedensteinische Kunstkammer, wo er im Inventar von 1721 erstmals erwähnt wurde. Das Elfenbeinrelief zeigt die Verehrung des Goldenen Kalbes, die sich in einem „Liebesgarten “ abspielt. Eine Figur des Priesters Aaron mit dem Kalb bekrönt den Deckel. Während der Humpen 1945 entwendet wurde, verblieb die Deckelbekrönung in Gotha. Der Humpen gelangte in den Besitz eines Erfurter Kunsthändlers, dessen Erben das bedeutende Stück im Mai 2017 versteigern ließen. Ende 2017 konnte er aus dem Kunsthandel dank großzügiger Förderung durch die Ernst von Siemens Kunststiftung, die Kulturstiftung der Länder, den Freistaat Thüringen sowie private Sponsoren für die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha zurückerworben werden. Fünf chinesische Keramiken und Porzellane 1945 in Gotha entwendet, gelangten auch diese Stücke in den Besitz eines Erfurter Kunsthändlers und wurden von dessen Erben 2018 zu einer Versteigerung im Auktionshaus Metz, Heidelberg, eingeliefert. Nach Intervention der SSFG wurden die Objekte in der Auktion (15.12.2018) nur unter Vorbehalt zugeschlagen. Das Auktionshaus räumte der SSFG ein Vorkaufsrecht ein und verzichtete auf seine Provision und Aufgeld. Mit Finanzierung des Freistaats Thüringen konnten die Stücke Ende Dezember 2018 für die SSFG zurückerworben werden: 156 Tiefe Schale Steinzeug mit geritztem Dekor unter Seladonglasur, China, Werkstatt Chang d. J. in Lung- Ch’üan, 12. Jh. Aus der Sammlung Prof. Dr. Friedrich Hirth (Nr. 13/96) für das Gothaer Museum 1896 erworben . Schlanke Vase in Flaschenform Porzellan mit rahmfarbener Glasur, China, frühe Ming-Dynastie (1368-1644) Aus der Sammlung Prof. Dr. Friedrich Hirth (Nr. 43/128) für das Gothaer Museum 1896 erworben . Vase „Famille rose“ Porzellan, China, 18. Jh. Aus dem Chinesischen Kabinett des Schlosses Friedenstein – ein Gegenstück sowie der zugehörige Deckel sind in der Sammlung der SSFG noch vorhanden Zwei Deckelvasen „Famille verte“ (Gegenstücke) Porzellan, China, Kangxi-Dynastie (1662-1722) Aus dem Chinesischen Kabinett des Schlosses Friedenstein. Lindenau- Museum Altenburg: Erforscht wird die Herkunft von 79 Gemälden und 8 Plastiken, die während des Nationalsozialismus sowie v. a. in den 1950er Jahren ins Lindenau-Museum gelangt sind. Bisher besteht bei einem Konvolut von elf Gemälden sowie einem Einzelstück der begründete Verdacht , dass es sich um NS-Raubkunst handeln könnte. Die Untersuchungen werden fortgesetzt . Kunstsammlung Jena: In insgesamt drei Projektjahren wurden etwa 1100 Objekte aus den Gattungen Malerei, Zeichnung und Druckgrafik auf ihre Herkunft überprüft. Die Recherchen ergaben eine als eindeutig belastet zu bewertende Provenienz für den Zeitraum von 1933 bis 1945 bei vier Grafiken. Eine Einstellung in die Lost-Art-Datenbank ist in Vorbereitung. Bei weiteren 6 Arbeiten herrscht eine bedenkliche Provenienz vor. Hinzu kommen etwa 400 Arbeiten, die Lücken in der Provenienz zwischen 1933 und 1945 aufweisen. Bei beiden Konvoluten müssten die Recherchen fortgeführt werden, was aufgrund fehlender Quellen bzw. begrenzter personeller Ressourcen momentan nicht möglich ist. Die übrigen etwa 600 Kunstwerke weisen keinen NS-verfolgungsbedingten Entzug auf. Thüringer Landesmuseum Heidecksburg: Eine erste Sichtung der vielfältigen Bestände ergaben lediglich zwei Hinweise bzw. Verdachtsmomente in Bezug auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut (Mobiliar, Porzellan ); eine intensivere Prüfung steht noch aus Verschiedene Objekte aus der Zeit nach 1945 konnten als verdächtig eingestuft werden (z.B. mit Inventar-Vermerk Bodenreform; summarische Einträge von Konvoluten bringen jedoch Probleme mit sich und bedürfen einer genauen Prüfung) c) Zu welchen Restitutionen ist es gekommen bzw. welche sind in Vorbereitung? Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Rückgaben nur nach dem Jahr, Anzahl und Art der Objekte und ggf. daraufhin, ob ein Ankauf erfolgte oder nicht dargestellt. Die Klassik Stiftung Weimar konnte folgende Restitutionen durchführen: Jahr Anzahl der Objekte Art der Objekte Ankauf nach Restitution 1. 2012 9 8 Glaspokale nein 157 1 Gemälde 2. 2012 2 Autografen nein 3. 2012 2000 Bücher ja 4. 2013 4 Grafiken ja 5. 2013 453 Bücher ja 6. 2014 1 Buch nein 7. 2018 21 Grafiken ja 8. 2018 1 Gemälde nein Folgende Restitutionen sind in Vorbereitung: Recherche Anzahl der Objekte Art der Objekte 1. Projekt 2 Autografen 2. Projekt 18 1 Gemälde 11 Grafiken 2 Grafik-Serien 2 Stahlstanzen (1 Objekt) 3 Autografen 3. Projekt 2 Silhouetten-Serien 4. Projekt 1 Buch 5. Projekt 2 Grafiken 6. Projekt 80 Bücher 7. Projekt 9 Bücher In einem Fall ist eine Restitution nicht möglich, da sich keine Rechtsnachfolger der vom NSverfolgungsbedingten Entzug betroffenen Person ermitteln lassen. Stiftung Schloss Friedenstein Gotha in Zusammenarbeit mit dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen konnte eine Reihe von Objekten (Möbel, Porzellane, zwei Fayencen und eine Messingschale), die als „Bodenreformgut“ oder „Dauerleihgaben“ von aus der DDR ausgereisten Bürgern in die Sammlungen der damaligen Museen der Stadt Gotha gelangt waren, an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Lindenau- Museum Altenburg: noch keine Restitution aufgrund der laufenden Forschungen durchgeführt Kunstsammlung Jena : noch keine Restitution aufgrund der laufenden Forschungen durchgeführt Thüringer Landesmuseum Heidecksburg: 95 % der als verdächtig eingestuften Objekte aus der Zeit nach 1945 konnten bearbeitet und rückgeführt werden. Frage 175: a) Wie bewertet die Landesregierung den gegenwärtigen Stand der Provenienzforschung in Thüringen hinsichtlich seiner Strukturen und Ausstattung? In den großen Einrichtungen wie der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha und der Klassik Stiftung Weimar wird Provenienzforschung aktiv betrieben. Bei der Klassik Stiftung Weimar hat sich der Stiftungsrat 2011 in seinem „Leitbild“ dazu bekannt, die Grundsätze der „Washingtoner Erklärung“ und die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“ zu achten und zusammen mit den Erben der Geschädigten faire und 158 gerechte Lösungen zu suchen. Seitdem arbeiten Stiftungsmitarbeiter dauerhaft im Rahmen der Provenienzforschung. Neuankäufe werden intensiv auf ihre Herkunft geprüft. Den kleineren Thüringischen Museen ist der Stellenwert der Provenienzforschung bewusst, auch dass es sich um eine originäre Aufgabe handelt. Entsprechend der Möglichkeiten wird die Provenienzforschung vorangetrieben. Vor dem Hintergrund der in vielen Fällen sehr engen personellen und finanziellen Ausstattung der Häuser steht diese Aufgabe, wenn es keinen konkreten Anlass zu einer Überprüfung gibt, mitunter hinter dem laufenden „Tagesgeschäft “ zurück. b) Welchen Stellenwert misst sie ihr bei? Provenienzforschung ist ein substanzieller Teil der Arbeit aller sammlungsführenden Einrichtungen also auch der Museen. c) Inwieweit gedenkt die Landesregierung die Provenienzforschung in Thüringen zu stärken und auszubauen? Die Thüringer Staatskanzlei wird darauf hinwirken, dass die Museen und ihre Träger den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung von 1998 nachkommen. Die institutionell geförderten Museen müssen im Rahmen der jährlichen Berichte darlegen, welche Anstrengungen sie unternehmen, um die Washingtoner Erklärung umzusetzen. Der Museumsverband wird für mehrere kleinere Museen einen Antrag auf einen „Erstcheck“ in den Museen bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste nach dem Vorbild Brandenburgs stellen. Provenienzforschung beschränkt sich nicht auf die Zeit des Nationalsozialismus. Auch in der Zeit zwischen 1945 und 1990 sind kritische Provenienzen entstanden. Ein weiteres Feld der Provenienzforschung betrifft Sammlungsgut aus kolonialem Kontext. Mit der fachlichen Beratung und Fortbildungsveranstaltungen unterstützt der von der Thüringer Staatskanzlei geförderte Museumsverband Thüringen e. V. Museen dabei, sich kritisch mit der Geschichte der eigenen Sammlung zu beschäftigen. Die Digitalisierung und Erschließung der Bestände ist mit der Provenienzrecherche zu verbinden. Das Thema Provenienzforschung nimmt eine wichtige Stelle in den gemeinsamen Handlungsempfehlungen von Thüringer Staatskanzlei und Museumsverband Thüringen zur Museumsperspektive 2025 ein. 159 VIII. Musik- (und Jugendkunst)schulen Frage 176: An welchen Standorten in Thüringen befinden sich öffentliche Musik- und Jugendkunstschulen und in welcher Trägerschaft befinden sich diese? Kommunal getragene Jugendkunstschulen • Altenburg – Studio Bildende Kunst im Lindenau-Museum Altenburg Träger: Landkreis Altenburger Land • Erfurt – Erfurter Malschule Träger: Stadt Erfurt • Meiningen - Christophine Kunstschule Meiningen Träger: Stadt Meiningen Jugendkunstschulen in Vereinsträgerschaft • IMAGO Kunst- und Designschule e.V • Gera – Virtuosen und Schmierfinden – Verein für kulturelle Bildung e.V. • kunstschule Gera e.V. • Jena – Künstlerische Abendschule Jena e.V. • Mühlhausen – Jugendkunstschule Mühlhausen e.V. • Nordhausen – Jugendkunstschule Nordhausen e.V. • Oepfershausen – Kunststation Oepfershausen e.V. • Rudolstadt – Kunstwerkstatt Rudolstadt e.V. • Schweina – Kinder- und Jugendkunstschule Wartburgkreis e.V. • Weimar – Weimarer Mal- und Zeichenschule e.V. Kommunal getragene Musikschulen: • Eichsfelder Musikschule, Leinefelde Träger: Landkreis Eichsfeld • Kreismusikschule "Carl-Maria v. Weber", Hildburghausen Träger: Kreis Hildburghausen • Kreismusikschule "Johann Sebastian Bach", Mühlhausen Träger: Unstrut-Hainich-Kreis • Kreismusikschule Nordhausen Träger: Kreis Nordhausen • Kreismusikschule Rudolstadt Träger: Kreis Saalfeld-Rudolstadt • Max-Reger-Musikschule, Meiningen Träger: Stadt Meiningen • Musik- und Kunstschule Jena Träger: Stadt Jena • Musikschule "Bernhard Stavenhagen", Greiz Träger: Stadt Greiz • Musikschule "Johann Sebastian Bach", Eisenach Träger: Stadt Eisenach • Musikschule "Louis Spohr", Gotha Träger: Stadt Gotha • Musikschule Arnstadt-Ilmenau Träger: Ilmkreis • Musikschule der Stadt Erfurt Träger: Stadt Erfurt 160 • Musikschule "Carl Schroeder Konservatorium", Sondershausen Träger: Kyffhäuserkreis • Musikschule des Landkreises Altenburger Land, Altenburg Träger: Landkreis Altenburger Land • Musikschule des Landkreises Sonneberg Träger: Landkreis Sonneberg • Musikschule des Saale-Holzland-Kreises, Eisenberg Träger: Saale-Holzland-Kreis • Musikschule Saale-Orla, Bad Lobenstein Träger: Saale-Orla-Kreis • Kreismusikschule Saalfeld Träger: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt • Musikschule Schmalkalden Träger: Zweckverband Schmalkalden-Meiningen • Musikschule Wartburgkreis, Bad Salzungen Träger: Wartburgkreis • Musikschule „Heinrich Schütz“, Gera Träger: Stadt Gera • Städtische Musikschule "Fritz Sporn", Zeulenroda-Triebes Träger: Stadt Zeulenroda-Triebes • Städtische Musikschule "Wilhelm Buchbinder", Sömmerda Träger: Stadt Sömmerda • Städtische Musikschule „Alfred Wagner“, Suhl Träger: Stadt Suhl • "Johann Nepomuk Hummel", Weimar Träger: Zweckverband Musikschule "Johann Nepomuk Hummel", Daneben gibt es etliche privat getragene, öffentliche Musikschulen. Mangels Erhebung sind dazu aber keine näheren Angaben möglich. Frage 177: a) Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit dieser öffentlichen Musik- und Jugendkunstschulen ? Die öffentlichen Musik- und Kunstschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Schaffung einer gefestigten humanistisch-musisch-ästhetischen Bildung – angefangen von Kursen zur musikalischen Früherziehung bis hin zur Vorbereitung auf ein musikalisches oder künstlerisches Hochschulstudium. b) Welchen Stellenwert habe diese für die Bildung der Kinder und Jugendlichen? Jugendkunstschulen sind wichtige Einrichtung im Bildungsnetzwerk des Landes Thüringen. Besondere Bedeutung kommt ihr als „dritter Bildungsort“ in der non-formalen Kinder- und Jugendbildung zu. Jugendkunstschulen unterstützen Kinder- und Jugendliche vor allem in der Entwicklung ihrer kulturellen, künstlerischen und sozialen Kompetenzen. „Mit ihren spartenübergreifenden Konzept, das Kunst und Medien, Tanz und Theater, Kultur und Spiel, Schule und Freizeit miteinander verbindet, sind Jugendkunstschulen in besonderer Weise geeignet dem aktuellen und künftig noch zunehmenden Bedarf nach Kooperation und Vernetzung von kulturellen Bildungsangeboten in den Städten starke und nachhaltige Impulse zu verleihen." Deutscher Städtetag Dies belegt die aktuelle und umfassende wissenschaftliche Studie „JuArt“ der Universität Kassel und der Universität Marburg, Fachbereich Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaften . 161 Die Musikschulen leisten einen elementaren Beitrag zur Kultur und zur kulturellen Bildung aller Altersgruppen des Landes und bieten einen niedrigschwelligen Zugang für Kinder und Jugendliche aus allen Familien unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern. Sie sind damit unverzichtbarer Bestandteil bei der Entwicklung gefestigter Charaktere im Rahmen einer auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufbauenden offenen Gesellschaft. Vielerorts haben sich die öffentlichen Musik- und Kunstschulen in der kommunalen Bildungslandschaft zu kulturellen Kompetenzzentren entwickelt, die das Musikleben und künstlerische Verständnis in den Städten, Gemeinden und Landkreisen entscheidend mitgestalten. c) Wie schätzt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Thüringen ein? Ein fester Bestandteil der Jugendkunstschulen ist die Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen. Dieses belegen zahlreiche Projekte in und außerhalb von Schulen. Seit Jahren werden diese durch Förderungen der Landesregierung unterstützt. Ein Ausbau der Zusammenarbeit ist gewünscht und bedarf einer institutionellen Unterstützung zur Standortsicherung der Jugendkunstschulen. Ein strukturierter, herausfordernder künstlerischer Prozess, der die Jugendlichen, ihre Interessen und Inhalte aktiv miteinbindet, ist die Basis jedes Kursangebotes. Wichtig sind den Jugendkunstschulen dabei Anknüpfungsmöglichkeiten an die kommunikativen Praktiken und medialen Vorlieben der Jugendlichen auszuloten und in regelmäßigen als auch kompakten Angeboten, eine offene, kreative, freundlich-partnerschaftliche Atmosphäre zu schaffen. Freiheit von Beurteilung und Benotung, Fehlerfreundlichkeit sowie die Möglichkeit , Neues zu erleben, machen die Jugendkunstschulen zu einem wichtigen Partner im schulischen Kontext. Ein wichtiger Bestandteil des Angebotes der Jugendkunstschulen ist die Vorbereitung einzelner Jugendlicher auf eine Qualifizierung an weiterführenden Fach-und Hochschulen sowie Universitäten. In Mappen-Kursen werden Jugendliche auf die speziellen Eignungstests vorbereitet . Kinder und Jugendliche mit einer besonderen Begabung werden durch ein Stipendium der LAG Jugendkunstschulen Thüringen gefördert. Dieses Angebot wird jährlich von über 30 Schülern genutzt, so dass in den letzten 5 Jahren viele Jugendliche an weiterführende Bildungseinrichtungen vermittelt werden konnten. Nicht zu vergessen, dass Kunst in der Bildung immer öfters als „Katalysatoren“ im Lernprozess anerkannt und in vielen Projekten Beachtung finden. Gerade in Zusammenarbeit mit Förderschulen und Berufsschulen werden künstlerischen Methoden benutzt, um Themen und ihre Zusammenhänge anschaulicher darzustellen und Lerninhalte für die Teilnehmer *innen auf der kognitiven Ebene besser zu vermitteln. Die Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen mit den Musikschulen wird als zumeist gut, manchmal auch sehr gut eingeschätzt. Es gibt zahlreiche Kooperationen die gewährleisten, dass wirklich jedes Kind Zugang zu den Angeboten hat bzw. haben kann. Von Seiten der Schulen besteht Interesse an langfristigen und stabilen Zusammenarbeitsformen mit Musik- und Jugendkunstschulen. Diese erfolgen überwiegend im außerunterrichtlichen Bereich. Eine Vielzahl staatlicher Schulen bietet mit außerschulischen Partnern Arbeitsgemeinschaften (AG) im musischen und im künstlerischen Bereich an. In der folgenden Übersicht wird die Anzahl der AGs im musisch-künstlerischen Bereich dargestellt, welche teilweise von außerschulischem Personal geleitet werden. Arbeitsgemeinschaftsthema Schulart + ∑ 162 d) Welche Kooperationen gibt es in diesem Bereich? Die Jugendkunstschulen kooperieren mit Partnern aus dem Bereich der Bildende Kunst, Tanz, Theater, digitale Medien, Musik, Literatur sowie mit interdisziplinären Bezügen. Dabei werden vielfältige Angebotsformate wie Kurse, Workshops, Projekte, Ferienangebote in Gruppen, offene und mobile Angebote genutzt. Hierbei orientieren sich die Jugendkunstschulen immer am jeweiligen lokalen Bedarf. Ein besonderer Kooperationspartner der Jugendkunstschulen ist das Museum. Jedes Jahr reicht die LAG Projektgelder für Kooperationsprojekte zwischen Jugendkunstschulen und Museen aus. Die Jugendkunstschulen nutzen diese Projektgelder, um die Zusammenarbeit mit lokalen Museen zu pflegen und spannende spartenüber-greifende Projekte durchzuführen . Seit 2012 ist die LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V. Träger einer Mobilen Museumspädagogik . Die vom Land Thüringen geförderte Stelle (jugendkultureller Mitarbeiter) hat die Aufgabe, regionale Museen, Schulen und Jugendkunstschulen zu vernetzen. Die Mobile Museumspädagogik betreut außerdem kleinere und mittlere Museen im ländlichen Bereich, entwickelt zusammen mit lokalen Partnern zeitgemäße Schulprojekte, um das Museum als außerschulischen Lernort wieder mehr zu nutzen. Im musikalischen Bereich bestehen Kooperationsmodelle und darauf aufgesetzte Projekte, die Kinder früh an das Musizieren heranführen, so „Jedem Kind ein Instrument“, „Instrumentenkarussell “ oder „Klassenmusizieren“. Frage 178: Wie hoch ist der jährliche Zuschuss des Landes für die Musik- und Jugendkunstschulen insgesamt und für jede einzelne Musik- und Kunstschule seit 2013 (bitte Auflistung des Gesamtzuschusses pro Jahr und der jährlichen Zuwendung für jede einzelne Schule)? Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt. Frage 179: Welche finanzielle Unterstützung gewähren nach Kenntnis der Landesregierung die jeweiligen kommunalen Träger für die Musikschulen seit 2012 (bitte Auflistung der Zuschüsse für jedes Jahr und Träger)? Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt. Frage 180: Wie bewertet die Landesregierung den Sanierungs- und Investitionsbedarf bei den öffentlichen Musik- und Jugendkunstschulen in Thüringen (bitte Bewertung für jeden einzelnen Standort)? Die Musikschulen in Thüringen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und sind räumlich in kommunalen Liegenschaften untergebracht. Die Erhaltung von Dach und Fach ist damit primär eine kommunale Aufgabe. Dass im Rahmen der Projektförderung immer wieder einzelne bauliche Gewerke mitfinanziert wurden, so etwa die WC-Erneuung in Bad Liebenstein Gruppen in AGs Schüler gesamt männliche Schüler in AGs weibliche Schüler in AGs musisch 770 11.834 3.476 8.358 darstellendes Spiel 182 2.688 898 1.790 sonstige künstlerisch 597 7.021 2.236 4.785 Schülerzeitung 87 905 358 547 163 oder die Innensanierung der Musikschule Arnstadt ändert daran nichts. Aus diesem Grunde verfügt die Landesregierung auch nicht über Informationen zu den Bedarfen. Die Jugendkunstschulen sind in der Regel in Kommunalen Immobilien untergebracht. Hier ist der Wert der des Investitionsbedarfs nur schwer zu ermitteln. Lediglich 2 Einrichtungen (Weimarer Mal-und Zeichenschule, Kinder- und Jugendkunstschule Wartburgkreis) verfügen über eigene Immobilen. Hier gibt es einen investitionsbedarf von ca. 100.000 EUR. Der Sanierungsbedarf des Studios Bildende Kunst in Altenburg wird über die derzeitige Sanierung des Museums erfüllt. Die Jugendkunstschulen Erfurter Malschule und die Christophine Kunstschule Meiningen sind Einrichtungen der Volkshochschule. Hier ist ein Investitionsbedarf nicht bekannt. Die 7 verbleibenden Schulen haben befristete Mietverträge. Somit kann der Sanierungs- und Investitionsbedarf nicht genau beziffert werden. Frage 181: Wie schätzt die Landesregierung die personelle Ausstattung der öffentlichen Musikschulen ein (bitte Einschätzung für jeden einzelnen Standort)? Die personelle Ausstattung der öffentlichen Musikschulen stellt einen Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts der Kommunen dar. Die Personalhoheit der Kommunen, d. h. die Befugnis, das Personalwesen (Einstellung, Entlassung, Dienst- und Besoldungsverhältnisse) im Rahmen der Gesetze eigenständig zu regeln und die Aufgaben der Personalverwaltung selbst wahrzunehmen, stellt hierbei einen wesentlichen Kernbereich dar, in den der Freistaat nicht eingreifen darf. Ungeachtet dessen gibt es einen Austausch der Fachabteilung mit dem Verband deutscher Musikschulen über den Umfang des Angebotes an Musikschulen und den daraus folgenden Personalbedarf. Das Land unterstützt den Ansatz, mehr Festpersonal einzustellen, um Personal dauerhaft an die Musikschulen zu binden. Frage 182: Was hat die Landesregierung mit welchem konkreten Ergebnis unternommen, um – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – das Angebot der kommunalen Musikschulen zu erhalten sowie den Anteil der dauerhaft beschäftigten Lehrkräfte zu erhöhen? Die Landesregierung hat eine Projektförderung für die Musikschulen (sowie die Jugendkunstschulen ) ausgearbeitet, die an die Stelle der 2008 unter der damaligen Landesregierung eingestellten institutionellen Förderung getreten ist. Damit wird eine entscheidende Voraussetzung wiederhergestellt, dass mehr Festanstellungen möglich sind. Frage 183: a) Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Honorarkräfte an den kommunalen Musikschulen? Siehe Antwort zu Frage 181. Generell wäre eine Anhebung der Honorarsätze, vor allem bei Musikschulen im ländlichen Raum, erstrebenswert. Die Zuständigkeit dafür liegt aber bei den kommunalen Trägern. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass es auch Lehrpersonal gibt, das an mehreren Musikschulen unterrichten möchte und deshalb eine Festanstellung ablehnt. b) Was hat sie unternommen, um diese – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – zu verbessern ? 164 Mit der vorgesehenen verstetigten Projektförderung (s. Antwort zu Frage 182) werden im Jahr 2020 die finanziellen Rahmenbedingungen so weit verbessert, dass Spielraum entsteht, um die Anzahl der Festanstellungen zu erhöhen und die Honorarsätze anzuheben. Frage 184: Hat die Landesregierung die Möglichkeit geprüft, inwieweit sich das Land institutionell an einer Förderung der kommunalen Musik- und Jugendkunstschulen beteiligt bzw. eine Festbetragsfinanzierung wieder einführt und falls ja, mit welchem Ergebnis? Eine entsprechende Prüfung fand durch die Landesregierung statt. Im Ergebnis wird derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet und mit den beteiligten Verbänden (Verband Deutscher Musikschulen Landesverband Thüringen e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen e.V.) sowie dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof abgestimmt. Darüber hinaus siehe auch die Antworten zu den Fragen 182 und 183 b). Frage 185: Warum hat die Landesregierung bislang kein Musikschulgesetz wie andere Bundesländer auf den Weg gebracht? Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellungen (mehr Festanstellungen, höhere Honorarsätze ) ist ein eigenes Gesetz nicht erforderlich: Der Regelungsbedarf für die Landesförderung (siehe Antworten zu den Fragen 182 und 183) kann ebenso durch Bereitstellung der Landesmittel in Verbindung mit einer Förderrichtlinie erfolgen. So ist es vorgesehen. Frage 186: Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, die Musikschulen als bildungspolitische Pflichtaufgabe von der Freiwilligkeit zu entheben? Grundsätzlich wird hinsichtlich der örtlichen Kultur- und Brauchtumspflege darauf hingewiesen , dass diese nach Art. 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften genießt. In diesem Sinne sehen Land und Kommunen die Förderung von Kultur bereits als Verpflichtung an und unterstützen sie freiwillig in großem Maße. Eine Transformation der freiwilligen Aufgabe, wie sie unter § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung normiert ist, zu einer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe, dürfte jedoch auch an seine verfassungsrechtlichen Grenzen stoßen. Zumindest müsste der Freistaat den Kommunen aufgrund des Konnexitätsprinzips die Erfüllung dieser zusätzlichen Pflichtaufgabe finanzieren . Im Übrigen würde eine Pflichtaufgabe Kultur nicht zwingend zu einer verlässlicheren Finanzierung der Einrichtungen führen, da der Umfang von Mindest-Pflichtleistungen im Bereich Kultur schwerlich zu definieren wäre. Damit einher ginge eine zwingende gesetzliche Bestimmung des Begriffs „Kultur“. Auf die Vielfalt der Kultur - gerade im ländlichen Raum - von Gesangsvereinen, Kleinmuseen und in der Brauchtums- und Heimatpflege wird an dieser Stelle verwiesen. 165 IX. Denkmalpflege Frage 187: Wie viele Kulturdenkmale existieren in Thüringen insgesamt? Wie viele Bau-, Kunst-, Industrie- und archäologische Denkmale befinden sich darunter? Die Zahl der Bau- und Kunstdenkmale beträgt rund 30.000, davon sind etwa 2.000 Industriedenkmale . Diese Zahl ist aber nicht statisch, es gibt immer zu Ab- und Zugängen (Abrisse, Neufeststellungen). Das archäologische Landeskataster verzeichnet derzeit rund 60.000 lokalisierbare Bodendenkmale (archäologische Denkmale), die Sammlung des TLDA umfasst ca. 4.000.000 archäologische Fundobjekte. Es sind aber auch noch nicht alle Bodendenkmale bekannt, da sie weitgehend im Boden verborgen sind und erst bei Grabungen der genaue Umfang bekannt wird. Frage 188: Welche Strategie verfolgt die Landesregierung in der Denkmalpflege und auf welchem Gesamtkonzept basiert diese? Der Freistaat Thüringen ist ein Kulturland. Die Denkmalpflege als gebaute Geschichte ist ein wichtiger Bestandteil dieser Kultur. Auf der Grundlage des Thüringer Denkmalschutzgesetzes stehen die Kulturdenkmale unter einem besonderen Schutz vor Zerstörung und vor Eingriffen , die das Denkmal beeinträchtigen. Dabei bietet das Denkmalschutzgesetz durch seine Regelungen aber auch die Möglichkeit, das Interesse an einer sinnvollen Nutzung eines Denkmals mit dem Interesse an dessen Erhaltung in Einklang zu bringen. Die Anwendung dieses Gesetzes ist die wichtige Aufgabe der Denkmalbehörden, die vom der Landesregierung dabei unterstützt werden. Durch die Gewährung von Fördermitteln an Denkmaleigentümer , unterstützt die Landesregierung die Maßnahmen zur Erhaltung und zur Nutzung von Denkmalen. Mit der jährlichen Verleihung des Thüringer Denkmalschutzpreises wird gerade das wichtige bürgerschaftliche Engagement der Denkmaleigentümer hervorgehoben und gefördert. Jedes Jahr veranstaltet die Landesregierung zum europaweiten Tag des Offenen Denkmals Denkmaltouren durch ausgesuchte Regionen, um das Interesse an der Denkmalpflege zu fördern und um den Bürger über die Bedeutung und Ziele der Denkmalpflege zu informieren. Frage 189: a) Welche anerkannten Weltkulturerbestätten gibt es in Thüringen? • Bauhausstätten in Weimar (zusammen mit Dessau und Bernau), konkret ehem. Kunsthochschule und Kunstgewerbeschule sowie Haus am Horn • Wartburg • Klassisches Weimar b) Wie werden diese denkmalpflegerisch bedarfsgerecht betreut? Für die denkmalfachliche Betreuung der Welterbestätten existiert im TLDA / Bereich Bauund Kunstdenkmalpflege eine eigenes, dem Landeskonservator direkt zugeordnetes Referat und damit verbunden eine besonders enge Betreuung der im Welterbe und von den Welterbestättenträgern veranlassten Maßnahmen. Für das Welterbe Bauhausstätten und Klassisches Weimar existiert zudem eine Lenkungsgruppe, in denen Vorhaben und Probleme erörtert werden. Im Stiftungsrat der Wartburgstiftung ist das TLDA durch den Präsidenten vertreten. 166 Die Wartburgstiftung, die Klassik Stiftung Weimar und die Bauhaus Universität Weimar sind die Träger der Welterbestätten und betreuen diese seit Jahren auch denkmalpflegerisch hervorragend . Frage 190: a) Welche Denkmale in Thüringen sollen noch in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen werden? Stätten des mittelalterlichen jüdischen Erbes in Erfurt. b) Wie unterstützt die Landesregierung diese Bemühungen? Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ist an diesen Bemühungen durch fachliche Beratung beteiligt. Die Staatskanzlei begleitet den Prozess der Antragstellung . Sowohl bei der Kultusministerkonferenz als auch bei dem Auswärtigen Amt unterstützt die Thüringer Staatskanzlei der Antrag der Stadt Erfurt. Die Staatskanzlei hat darüber hinaus die Kosten für die Erstellung des Managementplans, der Voraussetzung für die Antragstellung ist, getragen. Frage 191: Welche finanziellen Mittel wendet das Land seit 2013 für die Denkmalpflege auf (bitte Auflistung einzeln nach Jahr, Projekt und Förderung)? Jahr Bewilligte Mittel: Abgerufene Mittel: 2013 4.746.324,70 € 4.156.145,49 € 2014 10.136.572,03 € 8.905.075,84 € 2015 4.500.519,00 € 4.375.536,70 € 2016 4.392.788,94 € 4.357.617,62 € 2017 5.132.247,59 € 4.879.292,20 € 2018 6.330.465,02 € 6.114.018,30 € Projekte siehe Anlage. Weiterhin das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (B-L SDS). Mit diesem Programm werden bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und –bereiche über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit erhalten und zukunftsweisend weiterentwickelt. Sie sollen auf diese Weise als vitale Orte und lebenswerte Innenstädte der kurzen Wege gestärkt werden . Die Finanzhilfen werden eingesetzt für Gesamtmaßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten. In Thüringen betrifft das 33 Städte: Altenburg, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Dornburg-Camburg, Eisenach, Eisfeld, Erfurt, Gotha, Greiz, Greußen, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Jena, Kahla, Meiningen, Mühlhausen, Neustadt an der Orla, Nordhausen, Pößneck, Römhild, Rudolstadt, Saalfeld, Schmalkalden, Sondershausen, Stadtilm , Themar, Treffurt, Ummerstadt, Wasungen, Weida, Weimar und Weißensee. Als Anlage ist die aktuelle Übersicht über die Zuteilungen von 2013 bis 2018 aus dem B-L SDS beigefügt , aufgeteilt nach Bundes- und Landesmittel sowie kommunalen Mitleistungsanteilen. Die Benennung von Einzelvorhaben in diesem Zeitraum im Kontext der Gesamtmaßnahme ist auf Grund der Ausrichtung der Städtebauförderung auf Stadtstrukturen nicht möglich. Frage 192: Welche Mittel haben seit 2013 die Kommunen in Thüringen zur Denkmalpflege aufgebracht (bitte Auflistung einzeln nach Jahr, Projekt, Kommune und Förderung)? 167 Dies ist nicht bekannt. Die Kommunen teilen ihre Förderungen nicht mit. Auch die Kommunalaufsichtsbehörden führen keine Statistiken zu Denkmalen, die sich in kommunaler Hand befinden. Die vom Thüringer Landesamt für Statistik beigefügte Anlage 1 zu Frage 192 listet die Bruttoausgaben der Kommunen im UA 365 (Denkmalschutz und -pflege) für die Jahre 2013- 2016 auf. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der UA auch Ausgaben für den Denkmalschutz enthält und eine Trennung statistisch nicht erfolgt. Eine Auflistung nach Projekten ist ebenfalls nicht möglich. Weiterhin ist Hiervon hauptsächlich das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz “ (B-L SDS) betroffen. Die Benennung von Einzelvorhaben in diesem Zeitraum im Kontext der Gesamtmaßnahme ist auf Grund der Ausrichtung der Städtebauförderung auf Stadtstrukturen nicht möglich. Siehe Anlage 2 zu Frage 192. Frage 193: a) Welche Förderprogramme und -instrumente stehen den Kommunen für ihre Erhaltungsund Sanierungsaufwendungen bei Kulturdenkmalen zur Verfügung? 1. Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz (DS)“. Siehe auch Antwort Pkt. f zu Frage 188. 2. Denkmalförderung des Landes 3. Zuschuss für Kulturdenkmale aus dem kommunalen Investitionsprogramm (KIP) Landes - und Bundesmittel 4. Städtebauförderprogramm mit Kommunalfonds 5. Programm der Bundesbeauftragten für Kultur- und Medien (BKM) zum Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmale. 6. Denkmalschutz- Sonderprogramme der Bundesministerin für Kultur und Medien. Diese Programme werden seit 2007 unregelmäßig aufgelegt. 7. Zuschuss der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) 8. Kreismittel b) Welche Maßnahmen wurden seit 2017 positiv beschieden (bitte Auflistung der jeweiligen Projekte mit Angabe der Kommune und Förderhöhe)? Die Anlage enthält eine Auflistung der aktuellen Bewilligungen im B-L SDS aus den Programmjahren 2017 und 2018 (einschl. Höhe der bewilligten Finanzhilfen des Bundes und Landes). Frage 194: Welche Bundes- und EU-Mittel sind seit 2013 in der Denkmalpflege eingesetzt worden (bitte Auflistung der Bundes- und EU-Mittel jeweils pro Jahr)? Jahr EU-Mittel Bundes-Mittel 2013 741.900,00 € 801.000,00 € 2014 179.832 € 1.025.663,00 € 2015 0,00 € 1.576.961,00 € 2016 0,00 € 1.851.598,00 € 2017 0,00 € 2.930.072,00 € 2018 0,00 € 1.306.350,00 € Frage 195: a) Welche Möglichkeiten gibt es, private Initiativen der Denkmalpflege zu unterstützen? 168 1. Fachliche Betreuung durch das TLDA entspr. § 24 ThürDSchG 2. Förderung durch Zuschüsse zu Investitionen zum Erhalt von Kulturdenkmalen gem. Denkmalförderrichtline 3. Verleihung Thüringer Denkmalschutzpreis 4. Jährliche Veranstaltung des Tags des Offenen Denkmals b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung in der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags unternommen, um diese Möglichkeiten zu verbessern? Die bestehenden Möglichkeiten zur Unterstützung, wie in Punkt a) beschrieben, sind sehr gut geeignet, um private Initiativen zu unterstützen. Dies zeigt sich auch daran, dass die Denkmalpflege Thüringen bundesweit einen sehr guten Ruf hat. So werden vom Bund dem Land auch jedes Jahr für die Maßnahmen zur Erhaltung der Kulturdenkmale erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung hat die Denkmalfördermittel kontinuierlich jedes Jahr zur Unterstützung der Denkmaleigentümer zur Verfügung gestellt. Frage 196: a) Liegt der Landesregierung eine Übersicht über den Investitions- bzw. Sanierungsbedarf bei Kulturdenkmalen in Thüringen vor? Die Klassik Stiftung Weimar führt einen Masterplan „Bau und Nutzung“ zur Sanierung ihrer Liegenschaften (größtenteils Denkmale). Der Masterplan wird laufend aktualisiert und dem Land im Rahmen der Baukommissionssitzungen mindestens einmal pro Jahr vorgelegt. Ein Bedarf kann nur annähernd und nur aus den jährlichen Antragshöhen für die Förderung durch das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie für das jeweilige Folgejahr abgeschätzt werden. Angaben dazu in der beigefügten Tabelle (Anlage). b) Wie hoch ist der Investitions- und Sanierungsbedarf (bitte Auflistung der jeweiligen Projekte mit Angabe der geplanten Investitionshöhe)? Derzeit besteht bei der Klassik Stiftung Weimar ein mit konkreten Projekten untersetzter Investitionsbedarf für unter Denkmalschutz stehende Liegenschaften in Höhe von rund 59 Mio. Euro. Die größten Maßnahmen sind dabei die Sanierung des Stadtschlosses in Weimar und die Instandsetzung des Goethe-Nationalmuseums. Klassik Stiftung Weimar: • Die Gesamtsanierung des Stadtschlosses in Weimar ist eine zu umfangreiche Maßnahme , um sie in einem Vorhaben umzusetzen. Daher wurde sie in mehrere Realisierungsbereiche unterteilt. Lässt man die bereits finanzierten Bereiche (Bundes- und Landesmittel von je 20 Mio. Euro) außen vor, verbleibt noch ein Investitionsbedarf von ca. 120 Mio. Euro. Diese Zahl beruht auf einer Kostenschätzung. Bei genauerer Planung wird sie sich erfahrungsgemäß nach oben korrigieren. • Gesamtinstandsetzung von Goethes Wohnhaus inklusive Hausgarten und Nebengebäuden ca. 15,3 Mio. Euro • Sanierung von Teilbereichen des Stadtschlosses in Weimar inklusive Unterbringung der Graphischen Sammlungen und Erneuerung der Außenanlagen ca. 14,4 Mio. Euro • Instandsetzung Schillers Wohnhaus ca. 1,3 Mio. Euro • Wittumspalais Weimar: Dachinstandsetzung, Instandsetzung Palais und Außenflächen ca. 5,7 Mio. Euro • Denkmalgerechte Herrichtung des Hausgartens am Marstall ca. 500.000 € 169 • Bauliche Maßnahmen am Schillermuseum in Bauerbach rund 825.000 Euro • Denkmalgerechte Herrichtung des Hausgartens am Haus Hohe Pappel rund 100.000 Euro • Herrichtung der Parkhöhle und der Zuwegungen ca. 750.000 Euro • Grundinstandsetzung des Nietzsche-Archivs sowie der Außenanlagen ca. 680.000 Euro • Konstruktive und restauratorische Sicherung Kapelle und Herrichtung der Außenanlagen der Fürstengruft ca. 520.000 Euro • Umbau des Römischen Hauses zur musealen Nutzung ca. 300.000 Euro • Gartendenkmalpflegerische Maßnahmen am Pogwischhaus ca. 550.000 Euro • Instandsetzung von Goethes Garten (am Gartenhaus im Ilmpark) ca. 150.000 € • Instandsetzung Park und Schloss Belvedere, sowie Küchengarten ca. 7,8 Mio. Euro • Teilinstandsetzung Schloss und Park Tiefurt mit Teesalon ca. 3,7 Mio. Euro • Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielsetzungen im Park Kochberg 1,4 Mio. Euro • Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielsetzungen sowie Hangsicherungen im Ilmpark Weimar ca. 1,8 Mio. Euro • Teilinstandsetzung des Wielandgutes Oßmanstedt mit Außenanlagen ca. 1 Mio. Euro • Gartendenkmalpflegerische Maßnahmen im Park von Schloss Ettersburg ca. 340.000 Euro • Instandsetzung diverser Brücken ca. 700.000 Euro Der Bedarf bei den anderen Denkmalen im Land kann nur aus dem den jährlichen Antragshöhen für die Förderung durch das TLDA abgeleitet werden. Angaben dazu in der beigefügten Tabelle. Frage 197: a) Wie bewertet die Landesregierung den baulichen Zustand der historischen Burgen, Schlösser sowie Garten- und Parkanlagen in Thüringen? Durch die jahrelange kontinuierliche Unterstützung der Landesregierung bei der Erhaltung von Burgen, Schlössern sowie Garten- und Parkanlagen kann generell dazu gesagt werden, dass sich diese in jedem Fall in einem sicheren baulichen Zustand befinden. Den Anstoß zu dieser Entwicklung hat der Schlösserbericht der Landesregierung von Anfang 2016 gegeben. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit dem TLDA und den unteren Denkmalschutzbehörden erstellt. Dabei wurde erstmals eine systematische Aufnahme des Zustands der Burgen, Schlösser und Parks in Thüringen vorgenommen. Es stellte sich heraus, dass die Situation insbesondere dort problematisch war, wo in der Vergangenheit entsprechende Immobilien ohne kritische Prüfung von Nutzungs-, Finanzierungs- und Investitionsplänen verkauft/privatisiert wurden (Hummelshain, Hohe Sonne bei Eisenach, Reinhardsbrunn, Halbes Schloss Langenleuba-Niederhain, Dobitschen). Durch die verstärkte Aufmerksamkeit der Landesregierung in den vergangen Jahren zu dieser Problematik hat es aber spürbar positive Entwicklungen gegeben, nicht zuletzt durch bürgerschaftliches Engagement (Hummelshain ) oder Anstrengungen der öffentlichen oder privaten Eigentümer. Zudem gab es positiv zu bewertende Eigentümerwechsel (Ebersdorf, Deuna, Reinhardsbrunn, Crossen). Ein absehbarer Eigentümerwechsel der Hohen Sonne bei Eisenach kann für die Renovierung dieses landesweit bedeutsamen Lustschlosses sorgen. Die Klassik Stiftung Weimar wird von der Landesregierung dauerhaft bei der Instandhaltung ihrer Liegenschaften unterstützt. Die Stiftung erarbeitet eine Prioritäenliste und setzt diese im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Mittel um. Seit einigen Jahren stellt die Stiftung fest, dass auch die Verfügbarkeit qualifizierter Architekturbüros und Baufirmen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen hat. Dementsprechend gibt es im Liegenschaftsportfolio der Klassik Stiftung Weimar Liegenschaften , die vollständig saniert sind – beispielsweise das Goethe und Schillerarchiv – aber 170 auch Liegenschaften, deren Gesamtinstandsetzung auch mittelfristig noch nicht zu leisten ist – beispielsweise das Stadtschloss in Weimar. b) Liegt der Landesregierung dazu ein konkreter Investitions- bzw. Sanierungsplan vor und welche Höhe an Finanzmitteln müssten zur Sanierung bzw. für den Erhalt der jeweiligen Anlage aufgewendet werden (bitte Auflistung der erforderlichen Summe für jede Anlage einzeln )? Für die Klassik Stiftung Weimar wird an dieser Stelle auf die Antwort zu Frage 196 verwiesen . Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten hat einen Masterplan für die weiteren Sanierungsarbeiten an ihren 31 Liegenschaften erarbeitet. Dieser ist nicht abschließend mit einer Summe unterlegt. Eine Gesamtübersicht über diese Denkmale liegt nicht vor, da es für die 173 Schlösser, 82 Burgen sowie 330 ehemalige Edelhöfe und Adelssitze unterschiedliche Eigentümer gibt. Frage 198: a) Welche Thüringer Schlösser und Burgen verdienen aus Sicht der Landesregierung eine vorrangige denkmalpflegerische Betreuung und warum? Die Landesregierung ist bemüht, alle unter Denkmalschutz stehenden Objekte angemessen zu fördern. UNESCO-Welterbestätten – die Wartburg und das Klassische Weimar, sowie die Thüringer Bauhausstätten – erfahren eine besondere öffentliche, internationale Aufmerksamkeit . Die 31 Kulturdenkale im Eigentum der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten werden in der Stiftung vorrangig betreut. Zudem betrifft dies alle kultur- und kunstgeschichtlich herausragenden Schlösser, insbesondere die Residenzschlösser der zahlreichen thüringischen Kleinstaaten, aber auch einige Lust- und Jagdschlösser sowie Nebenresidenzen. Da es sich bei diesen Liegenschaften um die herausragenden Kulturdenkmale des Freistaats Thüringen handelt. Beispielsweise: Arnstadt – Neues Palais; Molsdorf; Barchfeld -Landgräfliches Schloss; Breitungen -Schloss Herenbreitungen; Burgk- Schloss Burgk; Crossen – Schloss; Ebersdorf – Schloss; Eisenach – Hohe Sonne; Friedrichoda – Schloss Reinhardsbrunn; Friedrichswerth- Schloss; Greiz – Oberes Schloss, Unteres Schloss; Großvargula – sog. Schloss; Herrenbreitungen – Schloss; Hummelshain – Neues Schloss; Meiningen – Schloss Landsberg; Mihla – Rotes Schloss; Löbichau – Schloss und Park Tannenfeld; Römhild – Schloss Glücksburg; Wolfersdorf – Fröhliche Wiederkunft b) Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ? Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (Thüringer Schlösserstiftung) wurde im Jahr 1994 als öffentlich-rechtliche Stiftung vom Freistaat Thüringen durch das „Thüringer Gesetz über die Errichtung der “Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten”“ (GVBl. Nr. 9/1994, S. 284 ff.) errichtet. Aufgabe und Stiftungszweck der Thüringer Schlösserstiftung ist es, die kulturhistorisch bedeutsamen Liegenschaften, insbesondere in Bezug auf ihre historische, kunsthistorische , denkmalpflegerische und landschaftsprägende Bedeutung, zu verwalten. Dazu gehört insbesondere, die Liegenschaften baulich zu betreuen sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder einer ihrer Bedeutung gerecht werdenden Nutzung zuzuführen. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten verfügt in personeller Hinsicht derzeit über eine hauptamtliche Direktorin sowie über rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 17 171 Stellen und derzeit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Sitz der Stiftung in Rudolstadt. Für die ihr anvertrauten und im Eigentum befindlichen 31 Liegenschaften nimmt die Stiftung auch die Funktion der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr und wird dabei durch ein achtköpfiges Sachverständigengremium unterstützt, das im Stiftungsrat mit der Vorsitzenden beratend zur Seite steht. Mit einer eigenen Bauabteilung werden die Baumaßnahmen von der Stiftung unter Hinzuziehung externer Architekten, Ingenieure und Fachplaner gesteuert. Die bisherige Arbeit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wird als sehr gut bewertet. Neben dem Aufbau einer leistungsfähigen schlanken Schlösserverwaltung hat man in den letzten Jahren insbesondere die „Marke" weiterentwickeln können, Öffentlichkeitsarbeit im klassischen Bereich geleistet, Netzwerke aufgebaut und vor allem aber umfangreiche bauliche Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ermöglicht sowie teilweise Innutzungsmaßnahmen durchgeführt. c) Sollen aus Sicht der Landesregierung weitere Objekte in die Obhut der Stiftung gebracht werden und wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Derzeit betreut die Thüringer Schlösserstiftung 31 der kulturhistorisch bedeutendsten Thüringer Schlösser, Burgen, Park- und Klosteranlagen. Durch die beabsichtigte Gründung der „Kulturstiftung mitteldeutsche Schlösse rund Gärten“ (KMSG) und Übernahme von Betriebskosten durch den Bund zeichnen sich auch neue Perspektiven für die STSG ab. Zum einen sollen sanierungsbedürftige Schlösser der STSG in Form von Erbbaurechtsverträgen in die neue Stiftung eingebracht werden und damit die STSG finanziell entlastet werden und zum anderen wird geprüft, ob andere historisch bedeutende Schlösser für eine Aufnahmen in die STSG geeignet sind und damit ihre Entwicklung und Zukunft voran getrieben werden kann. Einzelheiten stehen noch nicht fest. d) Welche Mittel stehen dafür gegebenenfalls zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Es stehen voraussichtlich die bei der STSG eingesparten Landesmittel durch die künftige Mitfinanzierung des Bundes für den Unterhalt der Schlösser zur Verfügung. Frage 199: Welche historischen Park- und Gartendenkmale in Thüringen sind aus Sicht der Landesregierung besonders schützenswert und warum? Die Parks der Klassik Stiftung Weimar die weitgehend zum UNESCO Weltkulturerbe gehören . Weiterhin die bekannten Schlossparks und –gärten, wie in Gotha Schloss Friedenstein oder von Schloss Sondershausen. Weiterhin Park Hohenrode in Nordhausen mit seinem wertvollen Arboretum und die ega Erfurt. Frage 200: a) Bei welchen Anlagen kommt der Privateigentümer der Erhaltungspflicht nicht nach und was unternimmt die Landesregierung dagegen? Für die Zustandskontrolle von Kulturdenkmalen und administrative Maßnahmen, um die Umsetzung der Erhaltungspflicht zu gewährleisten, sind nach der Regelung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes die Denkmalschutzbehörden errichtet worden. Diese kommen ihrer Aufgabe nach und sichern damit die Erhaltung der Kulturdenkmale nach dem Gesetz. Die meisten Denkmaleigentümer kommen ihrer Erhaltungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach. Bei folgenden Objekten haben die Denkmalschutzbehörden Erhaltungsmaßnahmen angemahnt oder Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz angeordnet: Altenburg – Schloss Poschwitz 172 Berga / Elster – Schloss Dryfels Bockstadt – Schloss Deuna – Blaues Schloss (2018 durch Kommune vom privaten Eigentümer erworben) Dobitschen - Wasserschloss Eisenach – Hohe Sonne (Eigentümerwechsel in Aussicht) Eisenberg – Friedrichstanneck Friedrichroda – Schloss Reinhardsbrunn (laufendes Enteignungsverfahren) Gorsleben – Rotes Schloss Hummelshain – Neues Schloss (nur durch das Engagement eines Fördervereins gerettet) Langenleuba-Niederhain – sog. Halbes Schloss Sonneborn – Gelbes Schloss Steinthaleben – Schloss Rathsfeld Zum Engagement der privaten Schlosseigentümer wird die Denkmalfachbehörde möglichst noch 2019 ein Kolloquium gemeinsam mit dem Denkmalverbund Thüringen e.V. und der Landesgruppe Thüringen der der Deutschen Burgenvereinigung durchführen, um gemeinsam mit den engagierten privaten Schlosseigentümern Erfahrungen auszutauschen, über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären sowie Lösungsansätze für noch offenen Probleme zu finden. b) Bei welchen Immobilien strebt die Landesregierung eine Übernahme in öffentliche Trägerschaft durch Erwerb an? Derzeit gibt es keine Planungen dazu. c) Bei welchen Immobilien hält sie mittel- und langfristig die Durchführung eines Enteignungsverfahrens für notwendig, um deren Verfall zu verhindern? Bei keinen. d) Welche Erfolgsaussichten haben diese Verfahren? Für Schloss Reinhardsbrunn liegt die Enteignungsentscheidung der Enteignungsbehörde vor. Der Beschluss der Enteignungsbehörde, das Eigentum an der Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn dem Freistaat Thüringen zu übertragen, ist unanfechtbar, d.h. bestandskräftig geworden. Gegen den weiteren Beschluss zum Erlöschen von im Grundbuch eingetragenen Rechten (Zwangssicherungshypothek, Grundschuld) wurde die gerichtliche Entscheidung beantragt. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Gerichte die Beschlüsse der Enteignungsbehörde bestätigen. Frage 201: Sollte das Land nach Auffassung der Landesregierung künftig beim Verkauf von Kulturdenkmalen vom Käufer die Vorlage einer Bankbürgschaft verlangen? Hält dies die Landesregierung für ein probates Mittel, um künftig den Verfall von Kulturdenkmalen im Privatbesitz in Thüringen zu verhindern? Aufgrund des in Art. 14 des Grundgesetzes garantierten Schutzes des Eigentums kann die Landesregierung nicht verlangen, dass bei allen Verkäufen von Kulturdenkmalen vom Käufer Bankbürgschaften verlangt werden. Für den Verkauf von landeseigenen Kulturdenkmalen gilt folgendes: Kulturdenkmale sind wie alle zu veräußernden landeseigenen Grundstücke gemäß Nr. 4.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 64 ThürLHO grundsätzlich im Wege des Angebotsauftritts öffentlich anzubieten. Bereits 173 in der Verkaufsausschreibung wird darauf hingewiesen, dass Bieter, die in die engere Wahl gelangen, eine Finanzierungsbestätigung einer Europäischen Bank oder Sparkasse sowie ein Nutzungs- und Sanierungskonzept vorlegen müssen. Die Finanzierungsbestätigung muss dabei sowohl den zu finanzierenden Kaufpreis als auch den beabsichtigten Sanierungs - und Investitionsaufwand umfassen. In dem abzuschließenden Kaufvertrag hat sich Käufer zur Umsetzung seines Sanierungs- und Nutzungskonzeptes, das im Vertrag verbindlich festgeschrieben wird, zu verpflichten. Zur Absicherung, dass der Käufer diese Verpflichtungen auch erfüllt, bestehen verschiedene vertragliche Möglichkeiten. So kann von ihm ein abstraktes Schuldversprechen verlangt werden, das durch eine zu Gunsten des Freistaates Thüringen an erster Rangstelle einzutragende Grundschuld dinglich gesichert wird. Alternativ können auch Vertragsstrafen vereinbart werden. Weiterhin kann sich der Freistaat für den Fall der Nichtumsetzung der Verpflichtungen ein Rücktrittsrecht bzw. ein Wiederkaufsrecht vorbehalten, das durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch dinglich gesichert wird. Frage 202: a) Welche Erfahrung hat die Landesregierung bei der Veränderung der Organisation und Arbeitsweise des Denkmalschutzes in Thüringen gemacht? b) Welche Novellierungsbedarfe beim Thüringer Denkmalschutzgesetz gibt es? Die Fragen zu a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Am 01.01.2019 ist das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Denkmalschutzbehörden (ThürNeustrDSBG) in Kraft getreten. Mit dieser Neustrukturierung wurde die obere Denkmalschutzbehörde abgeschafft. Die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörde entfielen oder wurden an die oberste Denkmalschutzbehörde (das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium, derzeit die Staatskanzlei) übertragen. Bereits jetzt hat sich gezeigt, dass durch die Konzentration der Denkmalschutzbehörden eine Vereinfachung bei den Behördenwegen stattgefunden hat. Die oberste Denkmalschutzbehörde kann bei Anfragen und Maßnahmen direkt mit den unteren Denkmalschutzbehörden in Kontakt treten, der Umweg über eine weitere behördenstufe entfällt. Aus Sicht der Landesregierung besteht derzeit kein weiterer Novellierungsbedarf beim Thüringer Denkmalschutzgesetz. Alle notwendigen Gesetzesänderungen wurden mit der Novellierung im Rahmen des Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung der Denkmalschutzbehörden (ThürNeustrDSBG) umgesetzt. Frage 203: Welche Auswirkungen hat der Wegfall einer Widerspruchsbehörde durch die Abschaffung der oberen Denkmalschutzbehörde im Landesverwaltungsamt nach Auffassung der Landesregierung für die Bürger im Land? Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden dient der Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren sowie der Schaffung von Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürgern. Das Widerspruchsverfahren hat den Sinn und Zweck, dass der Widerspruchführer die Überprüfung einer Entscheidung zunächst durch die Behörde verlangen kann. Die Verwaltung erhält durch das Vorverfahren die Gelegenheit, Entscheidungen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren . Für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung ist aber kennzeichnend, dass Entscheidungs -prozesse schnell und effizient ohne unnötige Verfahrensschritte durchgeführt werden. Bei der Erledigung ihrer Aufgaben hat sich die Verwaltung auf das Wesentliche zu konzentrieren. Widerspruchsverfahren führen für den Bürger zu längeren und aufwendigeren Verwaltungsverfahren. Das Widerspruchsverfahren kann seiner Befriedigungs- und Selbstkontrollfunktion oftmals nicht nachkommen, da in aller Regel die Behörden bei ihren Ent- 174 scheidungen alle Sach- und Rechtsfragen berücksichtigen. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens gegen die Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden können zeit -und kostenintensive Vorverfahren entfallen. Der Rechtsschutz bleibt für den Bürger durch die Möglichkeit der Klage gegen die Entscheidung gewahrt. Frage 204: Wie bewertet die Landesregierung das bisherige sogenannte Dissensverfahren beim Denkmalschutz? Nach der bisherigen Regelung des sog. Dissensverfahrens im Thüringer Denkmalschutzgesetz war im Falle der unterschiedlichen denkmalfachlichen Bewertung von Maßnahmen im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die untere Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, eine Entscheidung der oberen Denkmalschutzbehörde herbeizuführen, wenn die untere Denkmalschutzbehörde von der fachlichen Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen wollte. In den letzten Jahren wurden sehr wenige Dissensverfahren durchgeführt, im Durchschnitt 2 Verfahren pro Jahr. Dabei wurde regelmäßig die fachliche Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie bestätigt. Daher besteht kein rechtliches Bedürfnis , dieses Verfahren auch weiterhin zu normieren. Durch den Wegfall des Dissensverfahrens wird das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren beschleunigt und vereinfacht. Unabhängig davon besteht für die unteren Denkmalschutzbehörden nach wie vor die Möglichkeit einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung der denkmalfachlichen Stellungnahme durch die oberste Denkmalschutzbehörde, wenn bei den unteren Denkmalschutzbehörden tatsächlich gravierende fachliche Bedenken gegen die Stellungnahme des Landesamts bestehen. Frage 205: a) Was hat die Landesregierung unternommen, um die Fachkräftesituation im Bereich der Denkmalpflege zu verbessern bzw. ausreichend Fachkräfte zu gewährleisten? In der Denkmalpflege in Thüringen sind alle Stellen für Fachkräfte besetzt, insofern ist die Situation dort sehr gut. Thüringen ist aufgrund seiner bedeutenden Denkmallandschaft bei Fachkräften der Denkmalpflege ein sehr beliebtes Arbeitsgebiet. b) Welche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Restaurierung von Kulturdenkmalen und anderen Kulturgütern werden an Thüringens Berufs- und Hochschulen angeboten ? Folgende Ausbildungsmöglichkeiten bestehen: • Bautechniker (auch mit denkmalpflegerischer Ausbildung) an der Fachschule Gotha • Restaurierungswissenschaften (nur noch M.A.) an der FH Erfurt • Architektur und Städtebau an der BUW am Lehrstuhl Baugeschichte und Denkmalpflege • Denkmalhof Gernewitz, mit Weiterbildungsmöglichkeit für Handwerker, aber auch Denkmaleigentümer. Der Fachkräftebedarf wird in diesem Bereich durch die Ausbildung in den Bauberufen abgedeckt . Diese werden in Thüringen in großer Bandbreite ausgebildet und beschult. Sollten Fachklassenbildungen aufgrund zu geringer Zahl Auszubildender in Thüringen nicht möglich sein, so erfolgt die Beschulung im Rahmen länderübergreifender Fachklassen an Schulstandorten in anderen Ländern. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs auf Ebene der Techniker (Aufstiegsfortbildung) bietet die Fachschule Gotha trotz vergleichsweise geringer Nachfrage auch weiterhin die Bildungsgänge staatlich geprüfter Techniker und staatliche geprüfte Technikerin der Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung sowie staatlich geprüfter Techniker und staatlich 175 geprüfte Technikerin der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Bauerneuerung /Bausanierung an. 176 X. Breiten- und Soziokultur, Traditions- und Brauchtumspflege Frage 206: a) Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff „Breitenkultur“? Der Begriff Breitenkultur hat keine klare Definition. Die Kulturabteilung in der TSK versteht Kultur im Sinne der UNESCO Kulturdefinition: Demnach kann „die Kultur in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen, geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen .“ - also Musikschulen, soziokulturelle Zentren, Theater, Museen und Bibliotheken, Kinderzirkusse , Archive, Jugendkunstschulen, Vereine u. ä. Breitenkultur sagt aus, dass Kultur von vielen, also in der Breite, gepflegt wird. b) Welche Maßnahmen, Projekte, Initiativen, Vereinigungen und Einrichtungen subsumiert sie unter diesem Begriff? Es gibt keinerlei Beschränkungen, solange die Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst eingehalten werden. Überwiegend geht es um Bildungsprojekte, es werden aber auch kulturtouristische Angebote für die breite Öffentlichkeit erfasst. Breitenkulturelle Aktivitäten sind vorrangig darauf ausgerichtet, die kreative Selbsttätigkeit möglichst vieler Menschen und breiter Bevölkerungsschichten (unabhängig von ihrer sozialen oder nationalen Herkunft) zu fördern (z.B. durch Bereitstellung von Infrastruktur, Förderung künstlerischer Fähigkeiten, Vermittlung von Kenntnissen, Präsentation von nicht Marktgängigem) und den Zugang zu Kunst und Kultur zu erleichtern (z.B. durch Wohnortnähe, niedrige Eintrittspreise und Abbau von Hemmschwellen). Frage 207: Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Breiten- und Soziokultur in Thüringen in der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags insgesamt? Die Entwicklung wird als sehr positiv bewertet, da die bestehenden Angebote, gerade im Bereich der interkulturellen und integrativen Projekte, deutlich erhöht und erweitert werden konnten. Dabei spielt nicht zuletzt die Umsetzung des Thüringer Integrationskonzepts – für ein gutes Miteinander! eine Rolle. Auch die bundesweite Aufmerksamkeit an konkreten Vorhaben und Projekten in Thüringen ist durch die verschiedenen Förderprogramme des Bundes gewachsen (s. bereits bei Frage 40). Frage 208: a) Welche Bedeutung hat die Breiten- und Soziokultur für die Kulturpolitik der Landesregierung ? Die Breiten- und Soziokultur hat eine sehr hohe Bedeutung für die Kulturpolitik der Landesregierung , da sie breite Bevölkerungs- und Altersgruppen umfasst, anspricht und aktiv einbezieht . Die breit gefächerten Kulturangebote bilden eine Basis für kulturelle Entfaltung und spielen daher eine wichtige Rolle für ein flächendeckendes Kulturleben in Thüringen. Charakteristisch für diesen Bereich ist auch das spartenübergreifende Arbeiten. Diese Aktivitäten fördern und ermöglichen die kreative Selbsttätigkeit vieler Menschen und breiter Bevölkerungsgruppen , unabhängig von sozialer Herkunft und Einkommen, und bieten ihnen einen Zugang zu Kultur und Kunst. Der Aspekt der interkulturellen Betätigung findet in diesem Bereich sehr starke Berücksichtigung . Gute Ansätze gibt es vor allem dort, wo bereits durch die Mitgliederstruktur der Vereine ein interkulturelles Arbeiten möglich ist. 177 Breiten- und soziokulturelle Angebote gewinnen auch im ländlichen Raum zunehmend an Bedeutung, da sie dort häufig die wegbrechende Infrastruktur ersetzen müssen und können. Wie die vorhandenen Strukturen zu nutzen und zu verbessern sind, zeigen in gelungener Weise z.B. die »Stelzenfestspiele« oder der »Kunsthof Friedrichsrode«. Hier sind die Kulturanbieter eng mit den Menschen und dem Ort verbunden und bedingen sich inzwischen gegenseitig . b) Welchen Stellenwert nimmt sie im Vergleich zu anderen Kultur- und Kunstbereichen ein? Die Breiten- und Soziokultur ist gleichbedeutend mit allen anderen Kultur- und Kunstbereichen , auch sie überwiegend kommunale Aufgabe ist, da sie zumeist örtlich verankert ist. Die Landesregierung unterstützt viele überregionale Aktivitäten und ermöglicht über den sog. Feuerwehrtopf der LAG Soziokultur schnelle Hilfe auch für kommunal tätige Initiativen. Frage 209: a) Welche konkreten inhaltlichen und strukturellen Angebote der Breiten- und Soziokultur konnten sich in Thüringen seit 2012 entfalten? Es wird auf die Anlage verwiesen. b) Welche Angebote darunter konnten neu etabliert werden? Die Breiten- und Soziokultur umfasst generell nicht nur eine Sparte, sondern beschreibt die unterschiedlichen künstlerischen Sparten, oft auch spartenübergreifend. So vielfältig wie die Soziokultur und ihre Ausdrucksformen sind, so vielfältig sind auch ihre Inhalte und Strukturen . Die Akteure reichen von engagierten Einzelpersonen über Initiativen bis hin zu Vereinen und festen Institutionen und (soziokulturellen) Zentren. Deren Angebote sind sowohl in den Städten, aber auch in kleinen Orten und Dörfern zu finden. Dabei stellt das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement eine wichtige Säule der Breiten- und Soziokultur dar. Das gilt auch für Thüringen. Die Soziokultur darf immer auch als Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen begriffen werden und weist mit ihr verstärkt auf politische und soziale Fragen hin. Daher finden Themen wie nachhaltige bzw. zukunftsträchtige Kultur, Partizipation, kulturelle Vielfalt und Diversität, demografischer Wandel und Demokratie nicht nur in Diskussionen ihren Widerhall, sondern in konkreten kulturellen Projekten und Vorhaben. So hat der Thüringer Theaterverband gemeinsam mit der LAG Soziokultur Thüringen e. V. im Jahr 2017 das mehrjährige Projekt „KulturLandBilden“ initiiert, um den vielen Aktiven in Vereinen und Initiativen – besonders in kleineren Orten- grundlegende professionelle Tipps für die Kulturarbeit zu vermitteln. Der von der LAG Soziokultur Thüringen seit 2008 ausgereichte Preis „KulturRiese“ hat sich fest im Land etabliert und zeigt bei den jährlichen Nominierungen, dass im Bereich der Breiten - und Soziokultur neben Kontinuität und Qualität auch das Entstehen neuer kultureller Orte und Angebotsformate von Kultur im Freistaat möglich sind. Verstärkt werden durch die kulturellen Landesverbände der freien Szene auch Themen wie die Pop-Musik und die Situation von Musikspielstätten an die Landesregierung heran getragen und gemeinsam diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion gründete sich 2018 der LAG Songkultur in Weimar. Der kleinstädtische und ländliche Raum ist in Thüringen durchaus ein lebendiger (Kultur- )Raum, da es neben vielen traditionellen Angeboten der Heimat- und Trachtenpflege auch verschiedene Kulturfestivals und -Veranstaltungen gibt. 178 • Pardiesvogelfest in Weitersroda seit 2011 • Wipfelrauschen seit 2016 mit einem südthüringer Dorf und Egstedt/bei Erfurt • Straßentheaterfestival (Suhl) seit 2014 Im Rahmen der Kulturentwicklungskonzeptionen für zwei Thüringer Regionen (Nord: Nordhausen /Kyffhäuserkreis, Süd: LK Sonneberg/Hildburghausen) haben sich Kulturakteure gefunden , neue Veranstaltungsformate entwickelt und begonnen, sich weiter und besser zu vernetzen. In Römhild wurde in diesem Zusammenhang ein Ehrenamtsstammtisch gegründet , gemeinsame Projekte von 18 Thüringer Museen, wie 2017 die Botschafterausstellung „Himmel und Erde“ und die Herausgabe eines gemeinsamen museumspädagogischen Kinderführers „Erlebnis Museum. Luki & Mika unterwegs durch Südthüringen“. In diesem Entwicklungsprozess gelang es auch bislang wenig bekannten Akteuren oder local heroes Beachtung und Wertschätzung zu finden und gleichzeitig ihr kulturelles Profil zu schärfen (Kulturkollektiv Goetheschule in Lauscha, Stiftung Judenbach). Kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche ist für die Mehrzahl der Breiten- und Soziokultur ein wichtiges Prinzip ihrer Arbeit. So bietet seit 2012 der Verein „KinderKultur“ aus Jena mit seinen Wirbel.Wind.Konzerten Zugänge zur klassischen Musik nicht nur in Jena, sondern auch in umliegenden Mittel- und Kleinstädten. Mit der Gründung von (Kultur-)Genossenschaften, wie das „Kulturquartier“ in Erfurt, wird nach neuen und zeitgemäßen Strukturen in der Kulturarbeit gesucht. Frage 210: Wie viele breiten- und soziokulturellen Projekte und Initiativen gibt es in Thüringen und welche wurden seit 2012 in welcher Form und Höhe vom Land gefördert (bitte Auflistung einzeln nach Jahren, Förderempfängern und -zweck)? Der Landesregierung liegt keine Gesamtübersicht über breiten- und soziokulturellen Projekte und Initiativen in Thüringen vor, da dies oftmals wechselnde Akteure mit immer wieder neuen Projekten sind, die überwiegend im örtlichen Umfeld agieren. Das Land kennt die Projekte und Initiativen, die als Antragsteller in Erscheinung treten und gefördert werden. Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 211: a) Nach welchen Kriterien erfolgt die Förderung von breiten- und soziokulturellen Projekten und Initiativen? Auch die Förderung von breiten- und soziokulturellen Projekten und Initiativen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für Kultur und Kunst. b) Wer trifft die Entscheidung für eine Zuwendung? Wie in allen Förderbereichen entscheidet das für Kultur zuständige Ministerium nach Beratung durch Fachbeiräte. Frage 212: Auf welche Beratungsmöglichkeiten zur Unterstützung von breiten- und soziokulturellen Projekten und Initiativen können Antragsteller zurückgreifen? Neben der Kulturabteilung in der Thüringer Staatskanzlei beraten u.a. die LAG Soziokultur, die LKJ Thüringen (mit der Servicestelle zur Fördermittelberatung), der Thüringer Landestrachtenverband , der Heimatbund Thüringen e.V., die Volkskundliche Beratungsstelle, der 179 Kulturrat, kommunale Kulturlotsen etc. sowie die Kulturmanager in der Nord- und Südregion im Rahmen des KEK-Programms. Frage 213: a) Welche Bedeutung bei der Unterstützung von breiten- und soziokulturellen Projekten und Initiativen wird der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen beigemessen? Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen konzentriert sich seit ihrer Gründung auf die Spitzenförderung vor allem in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film und Medien sowie Literatur. Dies schließt insbesondere im Literaturbereich eine Breitenförderung zwar nicht aus. Anträge können aber besser bei der Abteilung Kultur und Kunst der Thüringer Staatskanzlei Förderanträge gestellt werden. b) Wie schätzt die Landesregierung die Effekte dieser Stiftung in diesem Bereich ein? Mangels umfassender Zuständigkeit eher marginal. Frage 214: a) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind in der Breiten- und Soziokultur in Thüringen angesiedelt? b) Welche Tendenz gibt es dabei seit 2012 (bitte Angabe der Anzahl der Arbeitsplätze für jedes Jahr einzeln)? Die Fragen 214 a) und b) werden gemeinsam beantwortet: Eine Aussage zu angesiedelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen ist der Landesregierung nicht möglich. Durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svpB) statistisch erfasst und veröffentlicht. Basis für die wirtschaftliche Gliederung ist dabei die Nomenklatur WZ 2008. Eine Wirtschaftsabteilung „Breiten- und Sozialkultur“ gibt es in dieser Nomenklatur nicht. Ausgehend von einem weiten Kulturbegriff wären die Gesamtzahlen der svpB zu betrachten. Auch eine Abgrenzung nach dem Abschnitt R des WZ 2008 „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ und der darin enthaltenen Abteilungen 90 bis 94 als engeren Kulturbegriff wäre möglich (vgl. auch Antwort auf Frage 75). Die Daten sind der Anlage zu entnehmen. Alle Zahlenwerte basieren auf den Angaben der Bundesagentur für Arbeit jeweils zum 30.06. eines Jahres. Die Abgrenzung erfolgte entsprechend der Branchengliederung nach WZ 2008. Frage 215: a) Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag der sogenannten freien Kunstszene für die Entwicklung der Kulturlandschaft Thüringens? b) Welchen Stellenwert hat die freie Szene im Vergleich zu anderen Kultur- und Kunstbereichen ? Die Fragen 215 a) und b) werden zusammen beantwortet: Eine einheitliche „freie Kunstszene“ gibt es in Thüringen nicht – und kann es auch per definitionem kaum geben, da unter diesem Dachbegriff die verschiedensten Kunst- und Kulturbereiche verstanden werden können. 180 Der freien Theaterszene kommt in Thüringen eine wichtige Bedeutung zu: Neben den an den verschiedenen Standorten etablierten institutionellen großen Theatern sind die freien Bühnen Vielerorts Brutstätte kreativer Entwicklungen, Experimentierfeld für neue Ausdrucks- und Gestaltungsformen sowie Schmelztiegel verschiedenster kultureller Einflüsse „unter einem Dach“. Hinzukommt, dass sie in mehreren Kommunen des Landes zugleich die Rolle von „Stadttheatern“ wahrnehmen und damit einen gewissen kulturellen Ankerpunkt innerhalb der Gemeinden bilden. Besonders deutlich wird dies beispielsweise in den Städten Mühlhausen und Gotha. In der Musik gibt es andere Ausgangsvoraussetzungen: Im Regelfall ist der individuelle Künstler hier quasi als „Freiberufler“ per se freischaffend, dies gilt insbesondere in den Bereichen der Populärmusik, der Liedermacher und der Jazzszene. In Bereich der klassischen Musik bilden sich vielerorts (auch) freie Ensembles aus den Orchestern heraus. Diese ergänzen sich zum Teil um freie Musiker. Beiden Bereichen – dem institutionell organisierten ebenso wie der freien Szene – kommt jeweils ein eigener, hoher Stellenwert innerhalb der Kulturlandschaft zu: beide Bereiche sprechen eigene, unabhängige Zielgruppen an, zugleich gibt es inhaltliche wie personelle Überschneidungen, die sich wechselseitig befruchten und damit für beide Seiten gewinnbringend sind. Frage 216: Welche Bedeutung misst die Landesregierung bei ihren kulturpolitischen Entscheidungen der Förderung der Traditions- und Brauchtumspflege in Thüringen bei? Die Traditions- und Brauchtumspflege trägt entscheidend zur Identitätsbildung bei und bietet gerade im Zeitalter der Globalisierung wichtige Orientierungshilfen; sie trägt zur Bewahrung der Traditionen bei. Frage 217: Welche konkreten Maßnahmen und Projekte speziell im Bereich der Traditionsund Brauchtumspflege werden seit 2012 vom Land in welcher Form unterstützt (bitte Auflistung der konkreten Projekte für jedes Jahr einzeln)? Der Landestrachtenverband Thüringen e.V. erhält seit 2012 eine jährliche Förderung für die Geschäftsstelle, eine Projektförderung für die Unterstützung der Mitgliedsvereine und des jährlichen Trachtenfestes. Darüber hinaus erhält der Verein eine jährliche Zuwendung für eine Projektmanagerstelle. Der Thüringer Heimatbund e.V. erhält seit 2012 ebenfalls eine jährliche Förderung für die Geschäftsstelle, eine Projektförderung für Veranstaltungen und Tagungen sowie eine jährliche Zuwendung für eine Projektmanagerstelle. Nähere Informationen zu den Projektmanagerstellen siehe Frage 35. Die Bereitstellung der Volkskundlichen Beratungsstelle wird vom Freistaat Thüringen jährlich mit 150.000,00 € finanziert. 2012 2013 2014 2015 Landestrachtenverband Thüringen e.V.: Geschäftsstelle 9.800,00 € 13.000,00 € 13.500,00 € 13.500,00 € Projekte 17.688,00 € 16.500,00 € 16.500,00 € 16.500,00 € Trachtenfest 5.000,00 € 10.000,00 € 4.000,00 € Heimatbund Thüringen e.V.: Geschäftsstelle 27.000,00 € 18.000,00 € 16.000,00 € 16.000,00 € Projekte 6.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 2016 2017 2018 2019 181 Es wird davon ausgegangen, dass die Förderung kultureller Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen im weiteren Sinne auch eine Förderung der Traditions- und Brauchtumspflege darstellt. Für den Fragesteller sind anhand der aufgeführten Projekte und Maßnahmen die ihn interessierenden Förderungen ersichtlich. Zur Beantwortung der Frage 217 bezüglich der Lottomittel wird für die Jahre 2012 bis 2013 auf die Antwort (DS 5/8041) zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (DS 5/7341), Frage 34 verwiesen. Für das Jahr 2014 sind die geförderten Maßnahmen der erstellten Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Die geförderten Maßnahmen und Projekte für die Jahre 2015 bis 2018 sind der Auflistung der Antwort zu Frage 46 zu entnehmen. Landestrachtenverband Thüringen e.V.: Geschäftsstelle 14.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 14.500,00 € Projekte 14.900,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € Trachtenfest 10.000,00 € 4.275,00 € 10.000,00 € 5.000,00 € Heimatbund Thüringen e.V. Geschäftsstelle 17.900,00 € 16.000,00 € 16.000,00 € 16.000,00 € Projekte 5.000,00 € 6.500,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 182 XI. Bildende Kunst Frage 218: Welche Maßnahmen, Projekte und Initiativen hat die Landesregierung in der 6. Legislaturperiode im Bereich der bildenden Kunst finanziell unterstützt (bitte Auflistung der Fördersummen bitte für jedes Jahr und einzelne Projekt)? Siehe Anlage. Aus dem Haushalt des TMWWDG erfolgte darüber hinaus eine Projektförderung der Kunstmesse artthuer des Verbandes bildender Künstler Thüringen e. V im Jahr 2016: mit 64.345 Euro und 2018 mit 58.000 Euro. Frage 219: Wie bewertet die Landesregierung die soziale Situation von bildenden Künstlern in Thüringen und welche politischen Handlungsaufträge leitet sie davon ab? Aktuelle Zahlen zur sozialen Situation von bildenden Künstlern liegen nicht vor. Die Regierungskoalitionen im Bund haben in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, in dieser Legislaturperiode einen Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich in Deutschland vorzulegen. Die letzte große Erhebung zur sozialen Situation von bildenden Künstlern findet sich im Abschlussbericht der Enquete Kommission des Deutschen Bundestages zur „Kultur in Deutschland “ von 2007. Dort wird darauf verwiesen, dass das Einkommen selbstständiger Künstler oft im Bereich des Existenzminimums liegt. Auch die 2011 vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie vorgelegte Studie zur Kreativwirtschaft in Thüringen kommt zu der Einschätzung, dass der Großteil der in Thüringen tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler aus ihrem künstlerischen Schaffen kein adäquates Erwerbseinkommen erzielt.“ Die letzte Erhebung zur sozialen Lage der Bildenden Künstlerinnen und Künstler unter den Mitgliedern des Verbandes Bildender Künstler Thüringens 2011 führte unter anderem zum Ergebnis, dass in Thüringen etwa 10% ihre freischaffende künstlerische Tätigkeit aufgeben mussten und entweder einer nichtkünstlerischen Erwerbstätigkeit nachgehen oder Hartz IV- Empfänger geworden sind. Der Bezug von ALG II garantiert vielen Künstlern nur eine soziale Grundsicherung. Das Problem, dass Künstlerinnen und Künstler nicht von künstlerischer Arbeit leben können, ist jedoch auch durch spezielle staatliche Programme nicht lösbar. Wer sich entschließt als freier Künstler tätig zu werden, muss sich bewusst sein, auf welche fragilen Aussichten er sich im Hinblick auf ideellen und materiellen Erfolg einlässt. In Anerkennung der schwierigen sozialen Lage von Bildenden Künstlern hatte der Freistaat Thüringen 2012 beschlossen, das Projekt des Verbandes Bildender Künstler Thüringen e.V. mit dem Titel „Wert der Kreativität – Rechnung für künstlerische Leistung“ in besonderer Weise zu unterstützen. Ziel dieses Projekts und der Unterstützung durch den Freistaat Thüringen ist die Information und öffentliche Diskussion über den Wert künstlerischer Leistungen und die soziale Lage der Kunstproduzenten, um damit beim Publikum einerseits das Bewusstsein für die Situation in der Bildenden Kunst, aber auch andererseits das Interesse am Kauf von Kunst zu wecken. Mit der Unterstützung der Projektreihe „Wert der Kreativität“ er- 183 hofft sich der Freistaat Thüringen auch einen Bewusstseinswandel und ein Nachdenken über die „gerechte Bezahlung“ künstlerischer Arbeit. Da sich in Thüringen bis heute kein nennenswerter Kunstmarkt entwickelte, hat der VBKTh die „Not zur Tugend“ gemacht und eine Produzentenmesse ins Leben gerufen. Seit 1998 wird die Kunstmesse artthuer zwei Jahre vom Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. veranstaltet. Frage 220: a) Welche Form der Förderung für die bildenden Künstler unterstützt deren künstlerisches Schaffen aus Sicht der Landesregierung am wirkungsvollsten? b) Wie wurde diese Erkenntnis von der Landesregierung umgesetzt? Die Fragen 220 a) und b) werden wie folgt beantwortet: Der Freistaat Thüringen sieht es als seine Aufgabe an, durch die Förderung von Rahmenbedingungen für künstlerisches Schaffen den Bildenden Künstlerinnen und Künstlern des Landes in ihrer freiberuflichen, kreativen Arbeit zu unterstützen. Das betrifft sowohl die individuelle Förderung von Malern, Bildhauern, Grafikern, Fotografen und Künstlern, die sich mit neuen Medien ausdrücken, als auch geeignete, nichtkommerzielle Projekte zur öffentlichen Präsentation von Kunstwerken. Der Freistaat Thüringen fördert aus den genannten Gründen Ausstellungen, Symposien und Workshops, die einerseits eine breite Öffentlichkeit erreichen und andererseits vielen Künstlerinnen und Künstlern zur Präsentation ihrer Werke dienen. Eine wichtige Rolle spielt die individuelle Förderung von Künstlerinnen und Künstlern durch die Vergabe von Arbeitsstipendien. Sie ermöglichen es, bisher erbrachte und anerkannte künstlerische Leistungen in besonderer Weise zu würdigen und die künstlerische Weiterentwicklung von Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen. Seit 1997 vergibt der Freistaat Thüringen jährliche Arbeitsstipendien an diese, seit 2003 gemeinsam mit der Kulturförderung der SparkassenVersicherung. Frage 221: a) Wie schätzt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem Verband Bildender Künstler Thüringen e. V. ein? Der Verband Bildender Künstler Thüringens ist der wichtigste Partner in allen Fragen zur Bildenden Kunst. Zwischen der Geschäftsstelle des VBKTh und der Fachabteilung gibt es einen regelmäßigen und vertrauensvollen fachlichen Austausch zu künstlerischen, sozialen, rechtlichen und steuerlichen Problemen. Zu verschiedenen Sachthemen wird die Meinung des VBKTh erfragt und in den Entscheidungen des Fachressorts einbezogen. b) Welche konkreten Formen der Zusammenarbeit gibt es? Der VBKTh ist grundsätzlich mit zwei Vertretern im Fachbeirat für Bildende Kunst vertreten und berät hier den Freistaat Thüringen bei seinen Förderentscheidungen. Die Sozialkommission des VBKTh schlägt dem Freistaat Thüringen Bildende Künstlerinnen und Künstler für Unterstützungen aus der Deutschen Künstlerhilfe des Bundespräsidenten vor, die besondere künstlerische Leistungen für die Kulturlandschaft des Freistaat Thüringens erbracht haben und sich in eine sozial prekäre Lage geraten sind. Er prüft auch die Anträge von Nichtmitgliedern , die direkt an den Freistaat Thüringen gerichtet werden. Frage 222: 184 a) Welche Bedeutung misst die Landesregierung bei ihren kulturpolitischen Entscheidungen der besonderen Förderung von zeitgenössischer Kunst bei? Der Förderung zeitgenössischer Kunst kommt eine herausragende Bedeutung zu. Die Landesregierung hat aus diesem Grunde die gesamte Förderung zeitgenössischer Kultur und Kunst auf die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen übertragen und das Errichtungsgesetz der Stiftung entsprechend angepasst. Im Bereich der Bildenden Kunst wird in der Regel ausschließlich zeitgenössisches Kunstschaffen unterstützt. b) Was wurde konkret unternommen, um die Wahrnehmbarkeit zeitgenössischer Kunst weiter zu erhöhen? Seit 1997 vergibt die Landesregierung Arbeitsstipendien für Bildende Kunst. Von 1997 bis 2018 wurden insgesamt 81 Stipendien vergeben – 43 an Künstlerinnen und 38 an Künstler. Um die Wahrnehmung dieser individuellen Förderung zu erhöhen, wurde das Stipendium von ehemals 7362,- Euro auf 10.000 € angehoben. Darüber hinaus erhielten die Stipendiaten eine Personalausstellung in den Museen der Stadt Erfurt und einen Personalkatalog. Die Stipendiaten werden seit 2016 in der Vertretung Thüringens beim Bund in Berlin mit einer Ausstellung und der Übergabe der Urkunden vorgestellt. Es wurde die gesamte Förderung der zeitgenössischen Kultur und Kunst bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gebündelt. Die Kulturstiftung ist besser als die Landesverwaltung in der Lage, einen engen Kontakt zu Künstlern zu pflegen, Talente aufzubauen und vor allem Künstler untereinander zu vernetzen. Der Aufbau einer Alumni-Datenbank vormaliger Förder-empfänger wird dabei ebenso angestrebt wie regelmäßige Treffen der Akteure zum gegen-seitigen befruchtenden Austausch. c) Ist es zutreffend, dass dieser Bereich besondere Unterstützung durch die Landesregierung erfährt und falls ja, wie begründet die Landesregierung dies? d) Führt dies nach Auffassung der Landesregierung zu einem Ungleichgewicht zwischen den Bereichen und falls nein, warum nicht? Die Fragen 222 c) und d) werden zusammen beantwortet: In einem eher historisch orientierten Kulturland wie Thüringen benötigen die zeitgenössischen Positionen eine besondere Stärkung. Es kommt dabei nicht alleine auf die Höhe der Fördermittel an, sondern auch auf eine gezielte Förderstrategie, eigene Initiativen und die Herstellung von Plattformen und Netzwerken, damit Künstler einen Austausch erleben können . Dies kann die Landesverwaltung so nicht leisten, eine Kulturstiftung hingegen schon! Die Fördervolumina haben sich dadurch nicht geändert. Frage 223: Was hat die Landesregierung unternommen, um die Kunstmesse „artthuer“ weiterzuentwickeln ? Die Kunstmesse ist ein Projekt des Verbandes bildender Künstler Thüringen e.V. Ausgestaltung und Ausrichtung liegen deshalb in der Verantwortung des Projektträgers. Die Landesregierung hat es dem Träger aber durch eine Erhöhung der Förderung ermöglicht, die Kunstmesse artthuer ab dem Jahr 2016 auf der Messe Erfurt zu etablieren. Damit soll die Voraussetzung für Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Durch die zeitliche und örtliche Verbindung mit der von der Messe Erfurt GmbH veranstalteten Messe Haus, Bau, Ambiente konnte zudem der Besucherkreis erweitert werden. 185 Seit 2008 fördert das für Kultur zuständigen Ressort das künstlerische Rahmenprogramm, um die Attraktivität der Verkaufsmesse zu steigern und damit zusätzliche Besucher anzuziehen . Frage 224: Hat die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – alternierend mit der „artthuer“ die Etablierung einer kuratierten Landeskunstausstellung geprüft und falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung und wie ist der Stand der Umsetzung? Gemeinsam mit dem VBKTh wurde die Etablierung einer Landeskunstausstellung geprüft. Es gibt neben der kommerziellen Produzentenmesse artthuer, auf der rund 20-25 % der in Thüringen arbeitenden Künstlerinnen und Künstler vertreten sind, zahlreiche Ausstellungen in Museen, kommunalen und vereinsgetragenen Galerien, die permanent Einblicke in das künstlerische Schaffens in Thüringen vermitteln. Der fachliche Austausch mit dem VBKTh kam einerseits zum Ergebnis, dass mit einer Landeskunstausstellung wesentlicher Mehrwert erzielt werden kann und dass die Digitalisierung und Bewahrung künstlerischer Nachlässe in den kommenden Jahren eine vorrangige Aufgabe des VBKTh sein wird. Das Saarland ist derzeit das einzige Bundesland, das regelmäßig Landeskunstausstellungen durchführt. 186 XII. Literatur Frage 225: a) Welche speziellen Förderprogramme für Schriftsteller existieren in Thüringen? Abgesehen von der Geschäftsstellenförderung ist die gesamte Förderung der Literatur in der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen angesiedelt (s. Antworten auf Fragen 213, 222). Schriftsteller können dort Stipendien erhalten, so u.a. das „Harald-Gerlach-Stipendium“, das besonders ausgeschrieben wird. Die „Thüringer Autorenarbeitsstipendien“ sind Förderstipendien des Freistaates, die Thüringer Autorinnen und Autoren ermöglichen sollen, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Durch die Förderung sollen insbesondere auch junge Schreibende in ihrem künstlerischen Schaffen ermutigt werden. Ein Stipendium beinhaltet eine Förderdauer von zwei bis zu maximal sechs Monaten sowie eine Förderhöhe von monatlich bis zu 850 Euro. Das Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ wird vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit maximal 12.000 Euro dotiert. b) In welcher Form und Höhe fördert das Land das literarische Schaffen seit 2013 (bitte Auflistung der einzelnen geförderten Maßnahmen für jedes Jahr einzeln)? Die Literaturförderung der Landesregierung erfolgt in Form von Stipendien, Wettbewerben, Preisen und durch die Förderung von Projekten. Projektförderung Anliegen des Freistaates ist es, mit den nach Haushaltslage zur Verfügung stehenden Projektmitteln die hohe Qualität der Literaturarbeit in Thüringen zu erhalten, zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Die Bereitstellung von Fördermitteln im Literatursektor gewährleistet insbesondere eine kontinuierliche, qualitativ wie quantitativ hochwertige und außerordentlich geschätzte literarische Arbeit der Thüringer Vereine und Initiativen und trägt in hohem Maße dazu bei, den laufenden Literaturbetrieb im Freistaat Thüringen abzusichern (Förderhöhe siehe Anlage). Thüringer Autorenarbeitsstipendien Die Autorenarbeitsstipendien sind Förderstipendien des Freistaates, die Thüringer Autorinnen und Autoren ermöglichen sollen, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Durch die Förderung sollen insbesondere auch junge Schreibende in ihrem künstlerischen Schaffen ermutigt werden. Ein Stipendium beinhaltet eine Förderdauer von zwei bis zu maximal sechs Monaten sowie eine Förderhöhe von monatlich bis zu 850 Euro. Jahr Stipendiaten Zuwendung 2013 Romina Voigt, Jena 5.100,00 € Hubert Schirneck, Weimar 4.250,00 € Moritz Gause, Jena 2.550,00 € 2014 Clara Ehrenwerth 4.250,00 € Kathrin Groß-Striffler 4.250,00 € Philipp Kampa 1.700,00 € 187 Patrick Siebert 1.700,00 € 2015 Antje Babendererde 5.100,00 € Verena Zeltner 3.400,00 € 2016 Anne Gallinat 1.700,00 € Dr. Ulrike Müller 5.100,00 € Susanne Radelhof 3.400,00 € 2017 Ingrid Annel 3.400,00 € Friedericke Haerter 3.400,00 € Dr. Dietmar Ebert 3.400,00 € 2018 Verena Zeltner 3.400,00 € Hubert Schirneck, Weimar 1.700,00 € Gesamt 58.950,00 € Literaturstipendium „Harald Gerlach“ Das Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ wird vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit maximal 12.000 Euro dotiert. Jahr Stipendiat Zuwendungshöhe 2013 Bärbel Klässner 12.000,00 € 2014 Hubert Schirneck 12.000,00 € 2015 Nancy Hünger 12.000,00 € 2016 André Schinkel 12.000,00 € 2017 Ron Winkler 12.000,00 € 2018 Peter Neumann 12.000,00 € Thüringer Literaturpreis Mit dem Thüringer Literaturpreis werden schriftstellerische Leistungen arrivierter Autorinnen und Autoren ebenso gewürdigt wie das literarische Schaffen von Nachwuchskünstlern. Der Preis ehrt Autorinnen und Autoren, die selbst oder durch ihr Schaffen in besonderem Maße mit dem Kulturland Thüringen verbunden sind und an der Gestaltung des gegenwärtigen geistigen und kulturellen Lebens in und über die Grenzen Thüringens hinaus erheblichen Anteil haben. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit 12.000 € dotiert. Jahr Preisträger Preisgeld 2013 Kathrin Schmidt 12.000,00 € 2015 Wulf Kirsten 12.000,00 € 2017 Lutz Seiler 12.000,00 € Wettbewerb Junges Literaturforum Hessen-Thüringen Seit 1991 gibt es den Schreibwettbewerb des „Jungen Literaturforums Hessen-Thüringen“; ein Wettbewerb, der jungen Autorinnen und Autoren zwischen 16 und 25 ein Forum für erste literarische Schritte bietet. Was 1984 zunächst als hessisches Projekt begonnen wurde, hat sich seit 1991 zu einer intensiven und beständigen Zusammenarbeit der Länder Hessen und Thüringen ausgewachsen. Viele Autorinnen und Autoren, die inzwischen im deutschen Literaturbetrieb angekommen sind, haben ihre ersten Schreiberfahrungen im „Jungen Literaturforum “ gemacht, unter ihnen die Lyrikerin Daniela Danz, die Erzählerin und Essayistin Nadja Einzmann, die Romanautorin und Kolumnistin Ricarda Junge, der Lyriker und Essayist Christian Filips, der Romanautor und Journalist Thomas Hettche und der Lyriker, Übersetzer und Essayist Jan Volker Röhnert. Mit seinen zehn Preisgeldern (je 800 €), den Workshop- Angeboten und der Veröffentlichung der besten Texte im Jahrbuch „Nagelprobe“, stößt die- 188 ser Wettbewerb regelmäßig auf große Resonanz. Das Land fördert den Schreibwettbewerb jährlich mit ca. 13.000,00 Euro. Frage 226: a) Wie bewertet die Landesregierung konkret die Arbeit der Literaturakademie Burg Ranis und deren künftige Entwicklung? Der Name "Literaturakademie Burg Ranis" wird inzwischen nicht mehr vom Lese-Zeichen e.V. verwendet. Stattdessen spricht der Verein von der "Literatur- und Kunstburg Ranis". Diese Namensänderung ist auch der Entwicklung des Ortes geschuldet. Längst übersteigen die Aktivitäten auf Burg Ranis jene einer Akademie. Zum Portfolio gehören monatlich stattfindende Veranstaltungen: Lesungen, Konzerte, Diskussionsabende . Dabei legt der Verein Lese-Zeichen Wert darauf, Impulse aus Gesellschaft und Kunst aufzugreifen und im Gegenzug Impulse für das Leben im ländlichen Raum zu setzen ; auch Hemmschwellen gegenüber Politik, gesellschaftlichen Veränderungen und Kunst abzubauen. Im Juni finden die Thüringer Literatur- und Autorentage auf Burg Ranis statt, ein im Laufe von 22 Jahren etabliertes Festival, zu dem Gäste aus ganz Thüringen und über die Landesgrenzen hinaus anreisen. Die Thüringer Literatur- und Autorentage arbeiten ebenfalls mit einem kunstspartenübergreifenden Ansatz. Sie verbinden populäre und künstlerisch anspruchsvolle Veranstaltungen. Im Herbst wird auf Burg Ranis jährlich das Thüringer Märchen- und Sagenfest eröffnet, das von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen besucht wird. Außerdem veranstaltet der Verein jedes Jahr mehrere Literatur- und Kunstwerkstätten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene , die auf große Resonanz stoßen, weshalb 2018 eine weitere Werkstatt etabliert wurde. Das Programm auf Burg Ranis weist somit ein generationsübergreifendes Profil auf. Eingebettet ist die Arbeit des Vereins Lese-Zeichen auf Burg Ranis in ein umfassendes Konzept zur Kultur im ländlichen Raum. Über die Jahre hat der Verein von Burg Ranis aus ein dichtes Netz an Kooperationspartnern etabliert. So gestaltet er - nur wenige Kilometer von der Burg entfernt - ein Kulturprogramm in Krölpa und arbeitet regelmäßig mit Partnern in Umkreis, darunter in Pößneck, Neustadt an der Orla, Triptis, Rudolstadt, Saalfeld usw. In der jüngsten Vergangenheit hat die Literatur- und Kunstburg Ranis zudem ihre digitale Präsenz erhöht. Über diverse social-media-Kanäle mit mehr als 1000 Abonnenten werden Neuigkeiten aus dem kulturellen Leben, Ausschreibungen etc. verbreitet. Seit Sommer 2018 wird außerdem ein Kanal auf YouTube unter dem Label "Literaturburg Ranis" betrieben, auf dem wöchentlich neue Videos publiziert werden: Veranstaltungsmitschnitte, podcasts oder kurze Lesungen, die im Umfeld der Burg entstehen - dieses Projekt ist in Thüringen bislang einzigartig. Wir gehen davon aus, dass sich das Wachstum der Aktivitäten auf Burg Ranis in den nächsten Jahren fortsetzen wird, dass die bestehenden Projekte weitergeführt und weiterentwickelt werden. b) Wurde eine Evaluierung der Einrichtung vorgenommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Eine Evaluierung fand im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und der damit einhergehenden Erfolgskontrolle regelmäßig mit dem Ergebnis statt, dass die Zuwendungsmittel sachgemäß verwendet wurden. c) Welche Erkenntnisse über Teilnehmerzahlen liegen der Landesregierung vor? Im Jahr 2018 konnte die Literatur- und Kunstburg Ranis bei den Veranstaltungen des Lese- Zeichen e.V. rund 1800 Besucher/Teilnehmer verzeichnen. 189 Frage 227: Wie bewertet die Landesregierung die soziale Situation von Schriftstellern in Thüringen und welche politischen Handlungsaufträge leitet sie davon ab? Die Ausführungen zu Frage 219 zu den Künstlern im Bereich der Bildenden Kunst treffen grundsätzlich auch auf die Schriftsteller zu. In Thüringen hat sich eine lebendige Literaturszene entwickelt, die Schriftsteller haben die geänderten Rahmenbedingungen angenommen und gerade in den letzten Jahren ist einigen Schriftstellern der Durchbruch als auch überregional geachteter Autor gelungen, wie beispielsweise Lutz Seiler, Jan Volker Röhnert, Daniela Danz, Nancy Hünger, Peter Neumann, Christian Rosenau, Stefan Petermann, Clara Ehrenwerth, Franziska Wilhelm, Katja Thomas, Ron Winkler. Viele Autoren üben ihre schriftstellerische Tätigkeit nebenberuflich aus, weil Einnahmemöglichkeiten aus Veröffentlichung, Lesungen und Vorträgen, Stipendien und Preisen für den Lebensunterhalt allein nicht ausreichen. Die Landesregierung unterstützt Schriftsteller jährlich durch Vergabe von Arbeitsstipendien an Autoren, die in Thüringen leben bzw. in ihrem Werk einen engen Thüringenbezug haben sowie durch die jährliche Vergabe des mit 12.000 € dotierten Literaturstipendiums „Harald Gerlach“, welches Autorinnen und Autoren die Möglichkeit gibt, über den Zeitraum eines Jahres intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Ein Problem für Autoren stellt die Veröffentlichung ihrer Werke dar. Die Landesregierung fördert daher Veröffentlichungen Thüringer Schriftsteller, indem die anthologische Reihe "Edition Muschelkalk" und die Zeitschrift "Palmbaum - literarisches Journal aus Thüringen" gefördert werden. Der Freistaat Thüringen wird auch zukünftig kreative schriftstellerische Leistungen mit der Vergabe von Literaturstipendien und dem Thüringer Literaturpreis unterstützen. Frage 228: a) Wie viele Verlage sind derzeit in Thüringen angesiedelt und wie bewertet die Landesregierung deren wirtschaftliche Lage? Die genaue Zahl der Buchverlage lässt sich aus der amtlichen Statistik nicht ermitteln. Die Zuordnung zum Wirtschaftszweig 58.11 (nach WZ 2008) erfolgt aufgrund der Eigenangaben der Unternehmen in der Gewerbeanmeldung. Da die Unternehmen häufig mehrere Tätigkeiten als Gegenstand des Gewerbes angeben, im Regelfall mindestens auch eine Tätigkeit als Buchhändler, hängt die statistische Zuordnung zum Bereich (Verlag) von der durch die Unternehmen gewählten Reihenfolge der Angaben in der Gewerbeanmeldung ab. Hinzu kommt, dass die amtliche Statistik zur Umsatzsteuer nur diejenigen Unternehmen erfasst, die an der Umsatzsteuer teilnehmen. Dagegen werden Kleinunternehmen (Umsatz < 17.500 Euro im Jahr) nicht mit ausgewiesen. Aus der Umsatzsteuerstatistik lassen sich in Thüringen gegenwärtig 17 Buchverlagsunternehmen ermitteln. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als Branchenverband schätzt die Unternehmen und Initiativen, die als Verlag oder jedenfalls wie ein Verlag mindestens ein Buch publiziert haben, auf ca. 90. Die tatsächliche Zahl der Verlage, die regelmäßig Bücher und vergleichbare Medienwerke publizieren und dabei mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, schätzt die Landesregierung auf 25 Unternehmen. Wirtschaftliche Herausforderungen ergaben sich für die Verlage in den zurückliegenden Jahren insbesondere durch die Änderungen in der Verteilung von Einnahmen aus Zweitverwertungen für urheberrechtlich geschützte Werke infolge verschiedener Gerichtsurteile. Die sich daraus für die Verlage ergebenden Rückzahlungspflichten konnten im Einzelfall existenzge- 190 fährdend sein. Auch zwang diese Änderung in der Rechtsanwendung zu einem Umstellen der Geschäftspraxis. Ungeachtet dessen gestaltet sich die wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der Buchverlage positive. Aus der Umsatzsteuerstatistik lassen sich steigenden Umsätze und eine Zunahme der Anzahl der Unternehmen ableiten. Trotz des schwierigen Marktumfeldes ist zudem eine ungebrochene Gründerkultur zu verzeichnen, auch wenn die Mehrheit der Gründungen jedenfalls zunächst im Nebenerwerb erfolgt. b) Welche jährlichen Umsätze generieren diese Verlage seit 2012 (bitte Auflistung für jedes Jahr)? Nach den verfügbaren Datensätzen der Landesregierung können die Umsätze der Buchverlage mit Steuersitz in Thüringen wie folgt angegeben werden (Quelle: amtliche Umsatzsteuerstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik): Land Jahr Verlegen von Büchern 58.11.0 Steuerpflichtige Steuerbarer Umsatz darunter Lieferungen und Leistungen 1000 Euro Thüringen 2012 16 4 684 Thüringen 2013 20 4 307 Thüringen 2014 17 4 643 Thüringen 2015 18 4 464 Thüringen 2016 17 4 654 Thüringen 2017 16 4 556 Frage 229: a) Mit welchen Maßnahmen und Projekten unterstützt die Landesregierung die Lese- und Schreibkompetenz an den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen? KMK-Projekt „ProLesen“ in Thüringen (2008 – 2016): In Thüringen ist ProLesen auch nach Abschluss der Projektphase Bestandteil der Schulentwicklung in den Projektschulen. Die Entwicklung von Lesekompetenz als fächerübergreifender Gegenstand wird zunehmend in das Zentrum der Schulentwicklung gerückt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in den Thüringer Lehrplänen die Kompetenzentwicklung bezüglich von Sprache, Lesen und Schreiben als wichtiges Ziel und gleichzeitig als wichtige Grundlage des erfolgreichen Lernens in allen Fächern beschrieben wird. Die Projektschulen formulieren dem entsprechende, kurz- und mittelfristige Ziele und erstellen Maßnahmepläne zu deren Umsetzung. Wesentliche Schwerpunkte sind der Aufbau innerschulischer Kooperationsstrukturen und die Vernetzung außerschulischer Aktivitäten zur Leseförderung einschließlich der Einbindung regionaler Institutionen, Initiativen und Partner. An ProLesen waren 57 Projektschulen beteiligt, vorwiegend Regelschulen und Gymnasien. Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS): Seit 2014 ist Thüringen an der Bund-Länder-Initiative BiSS als nationalem Forschungs- und Entwicklungsprogramm, das die in den Bundesländern eingeführten Angebote zur Sprachförderung , Sprachdiagnostik und Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft, weiterentwickelt und die Erkenntnisse in die breite Praxis transferiert beteiligt. Darüber hinaus unterstützt das Programm die erforderliche Fortbildung und Weiterqualifizierung der teilnehmenden Lehrkräfte. Die Unterstützung erfolgt auf vielfältige Weise und orientiert sich an den Bedürfnissen der beteiligten Lehrkräfte. Bis 2016 wurde das KMK-Programm ProLesen in Thüringen durchgeführt. Ein 191 Teil der in diesem Programm aktiven Schulen ging nach Beendigung von ProLesen in BiSS über. In drei regionalen Verbünden arbeiten Thüringer Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschulen eng zusammen, tauschen ihre Erfahrungen aus, bilden sich fort und setzen abgestimmte Maßnahmen der Sprachbildung und -förderung um. Dabei werden sie von Verbundkoordiantoren , durch Fortbildungen sowie den Zugang zu einer Online-Plattform und aktuellen Materialien unterstützt. Gegenwärtig befindet sich BiSS in einer Transferphase, die zum Ziel hat, die in BiSS gewonnenen Erkenntnisse einer breiteren Anzahl von Schulen in den Ländern zugänglich zu machen. Thüringen bringt sich aktiv in diese Phase ein und bildet Deutschund Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Fachberaterinnen zu Multiplikatoren aus. Es werden ca. 10.000 € Landesmittel pro Programmjahr eingebracht. Thüringer Leseinitiative „Lust auf Lesen“: Die seit Anfang 2003 bestehende Leseinitiative „Lust auf Lesen“ des Thüringer Bildungsministeriums umfasst eine Vielzahl von Einzelaktion, Maßnahmen und Angeboten rund um das Lesen und die Leseförderung für alle Thüringer Schulen. Dazu gehören Wettbewerbe, Veranstaltungen (z. B. Woche des Lesens), Ausbildung von Schülern zu Lesescouts, enge Kooperationen mit den Bibliotheken und weiteren Partner (z. B. Goethe-Gesellschaft Weimar, Kulturrat Thüringen mit allen Mitgliedern, Thüringer Universitäten, Klassik Stiftung Weimar) sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für Pädagogen aller Schularten und Fächer. Alpha Initiative Thüringen: Seit 2010 gibt es an allen 23 Volkshochschulen in Thüringen ein „VHS Lernzentrum Lesen und Schreiben“. Hier kann jeder Mensch seine Lese- und Schreibkompetenz verbessern oder Grundbildungskurse besuchen. Auch Zugewanderte und Flüchtlinge haben Zugang zu den durch den Freistaat geförderten Alphabetisierungskursen, wenn sie nicht an anderen Förderprogrammen wie „Start Deutsch“ und an Alpha-Integrationskursen des BAMF teilnehmen . Im Freistaat Thüringen sieht das Erwachsenenbildungsgesetzt (ThürEBG) eine landesweite Grundversorgung bei der Alphabetisierung und Grundbildung der Erwachsenen vor. Die Landesregierung hat in den Jahren 2017/2018 insgesamt 468.000 Euro zur Förderung der Alphabetisierung zur Verfügung gestellt. Den Großteil des Zuschusses erhält der Thüringer Volkshochschulverband e.V. (TVV), der die Mittel an die Volkshochschulen auszahlt . Bildungsministerium und Lehrfortbildungsinstitut (ThILLM) sind Bündnispartner im „Thüringer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung“. In diesem Rahmen finden regelmäßig Netzwerktreffen statt und ca. alle 2 Jahre Fachtagungen zum Thema als Kooperationsveranstaltungen . Projekt "Alphabetisierung und Berufsausbildung": Um die im BVJ unterrichtenden Lehrkräfte in ihrer Aufgabe, diese Schüler adäquat zu fördern und zu unterstützen, hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (jetzt Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) in Kooperation mit dem ThILLM und dem TTV das Projekt "Alphabetisierung und Berufsausbildung" initiiert, welches bereits im Schuljahr 2008/09 mit der SBBS Jena-Göschwitz startete und seit dem Schuljahr 2009/2010 mit drei weiteren berufsbildenden Schulen in Erfurt und Apolda fortgeführt wurde. Ziel dieser Initiative ist die Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz von Lehrenden im Bereich der Berufsvorbereitung hinsichtlich einer wissenschaftlich fundierten und zielgerichteten Unterstützung von jugendlichen funktionalen Analphabeten. Die Deutsch-Kurse werden jeweils von einer Lehrerin der berufsbildenden Schule und einer Alphabetisierungspädagogin durchgeführt. Dieses Coaching stellt eine effektive Möglichkeit dar, für den Alphabetisierungsunterricht benötigtes Know-how in möglichst kurzer Zeit im eigenen Deutschunterricht anwendbar zu machen. Projekt TINTE/ Media Campus: TINTE ist ein langjährig durchgeführtes Projekt der Thüringer Allgemeinen Zeitung (TA) in Zusammenarbeit mit der Thüringer Handwerkskammer und mit dem ThILLM. Es richtet sich an Schüler der Klassenstufen drei bis sechs. Im Jahr 2016 beteiligten sich zum Beispiel 1100 192 Kinder aus knapp 40 Thüringer Grund- und Regelschulen als Schülerreporter am Tinte- Projekt, das Lust aufs Schreiben und Lesen machen und die Neugierde wecken soll. Im Projekt werden verschiedene Ziele verfolgt. Die Schüler informieren sich mit der Tageszeitung über das aktuelle Tagesgeschehen und ihre eigenen Interessengebiete. Sie entwickeln Lesestrategien , die ihnen helfen, den Artikeln Informationen zu entnehmen. Dabei lernen sie die Zeitung als nützliche Informationsquelle und als Orientierung im Alltag kennen. Sie erwerben Basiskompetenzen für den Umgang mit dem Medium Zeitung, üben diese ein und festigen ihre Lesekompetenz. Die Schüler lernen den Aufbau und die Bestandteile der Zeitung kennen und können erklären, dass die Informationen in der Zeitung nach Ressorts geordnet sind. Die Schüler können eigene Artikel schreiben. Dabei wird ihnen die Möglichkeit bewusst, Texte zu verändern und zu überarbeiten. Sie lernen beim Schreiben auf die Adressaten und die Situation zu achten. Das Projekt wird ab 2018 in Kooperation des ThILLM mit der Funke Mediengruppe unter dem neuen Namen Media-Campus geführt. Die Ausrichtung des Projekts wird erweitert und künftig allen Schularten und ab Klassenstufe drei in Thüringen angeboten. Der Fokus der Leseförderung liegt dabei auf der stärkeren Verknüpfung mit der Medienkompetenzentwicklung crossmedial in nahezu allen Unterrichtsfächern. Die Arbeit mit der Zeitung bleibt weiterhin Basisbestandteil des Projekts, ebenso die Tätigkeit als Schülerreporter. Die Schüler arbeiten jedoch weitestgehend mit digitalen Materialien und erstellen ihre Arbeiten auch digital. Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen: In Thüringen werden zum Schulanfang Lesestart-Sets der Stiftung Lesen in Form einer Lesestart -Stofftasche mit einem altersgerechten Lesestart-Buch und einem mehrsprachigen Vorlese-Ratgeber für Eltern über die Schulen an die Schulanfänger und ihre Eltern ausgegeben . Damit sollen die Familien hinsichtlich des Vorlesens angeregt und unterstützt werden. Die Lesestart-Sets stellen keine Unterrichtsmaterialien dar, können aber durch die Lehrkräfte zum Beispiel im Rahmen eines Informationsabends oder einer Leseaktion in der Schule überreicht werden. Nach Angaben der Stiftung Lesen wurden in den drei Lesestart-Jahren rund 530 Schulen in Thüringen mit Lesestart-Sets ausgestattet. Im Schuljahr 2017/2018 standen 20.021 Sets für 18.000 Erstklässler und im Schuljahr 2018/2019 standen 20280 Sets für 18.400 Erstklässler zur Verfügung. Welttag des Buches – „Ich schenk dir eine Geschichte“: Die Anzahl der Thüringer Schulen, die an dieser Initiative von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, cbj Verlag, Deutsche Post sowie ZDF teilnehmen ist von Jahr zu Jahr stetig steigend. Die Buch-Gutschein-Aktion wird logistisch und finanziell durch das Bildungsministerium unterstützt. Alle Schüler der Klassenstufen 4 und 5 erhalten einen Buchgutschein für ein Exemplar des jeweiligen Welttagbuches als Geschenk des örtlichen Buchhandels. Im Jahr 2018 nahmen 788 vierte und 778 fünfte Klassen aus Thüringer Schulen an dieser Aktion teil. Das entspricht der in der folgenden Übersicht dargestellten Beteiligungsrate im bundesweiten Vergleich. Jahr Bundesland Gesamtbeteiligung innerhalb Thüringens Platzierung 2018 Thüringen 77,84% Platz 1 2017 Thüringen 75,90% Platz 2 2016 Thüringen 77,95% Platz 3 2015 Thüringen 61,91% Platz 4 2014 Thüringen 63,67% Platz 4 2013 Thüringen 63,20% Platz 3 2012 Thüringen Platz 5 Bundesweite und Thüringer Vorlesetage: 193 Der bundesweite Vorlesetag ist eine Initiative von Die Zeit, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung zur Stärkung der Vorlesekultur, an der sich Thüringen alljährlich beteiligt. In Thüringen folgt der Aktionstag der Idee: Jeder, der Spaß am Vorlesen hat, liest an diesem Tag anderen vor – zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Buchhandlungen oder Seniorenheimen. Jährlich werden so immer wieder viele zu „Vorlesern“, darunter auch Thüringer Prominente und Politiker. Die Stadt Gotha erhielt durch die „Stiftung Lesen“ den Titel „Außergewöhnliche Vorlesestadt 2017“. Im Rahmen der landesweiten „Woche des Lesens“ in Thüringen sind alle Thüringer Schulen einmal jährlich, in der Regel in der Woche vor oder nach dem Welttag des Buches am 23.04., aufgefordert, eine spezielle Woche des Lesens durchzuführen. Sie soll als Initialzündung für weitere und nachhaltige Aktivitäten zur Förderung der Lesekompetenz dienen. Sie findet in Kooperation mit den Thüringer Bibliotheken statt. Thüringer Landesarbeitsgemeinschaft Schule und Bibliothek: Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft sind Vertreter des Bildungsministeriums, des ThILLM, des DBV, der Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken, eines Schulträgers sowie Lehrer. Basis für die Arbeit der LAG ist eine Kooperationsvereinbarung „Schule und Bibliothek “ zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) und dem Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (DBV) Die LAG Schule und Bibliothek dient der Beratung sowohl des Ministeriums, der Schulbibliotheken als auch der Öffentlichen Bibliotheken. Ihre Aufgabe besteht darin, die Maßnahmen der Zusammenarbeit von Schulen und Öffentlichen Bibliotheken zu koordinieren und zu unterstützen , insbesondere zur Ausgestaltung der regionalen Kooperationsvereinbarungen, die zwischen Einzelschulen und Bibliotheken abgeschlossen werden. Die Kooperationspartner unterbreiten gemeinsame Fortbildungsangebote, wie z. B. regelmäßige Fachtagungen und Angebote beim Thüringer Bildungssymposium. Darüber hinaus werden gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen für an der Erziehung Beteiligte und Mitarbeitende der Bibliotheken angeboten. Mitglieder der LAG sind gleichzeitig auch Mitglieder der Jury zur Vergabe des Thüringer Schulbibliothekspreises, der alle zwei Jahre ausgelobt wird. b) Existieren Förderprojekte zur Unterstützung junger Autoren und wenn ja, welche und in welcher Höhe werden diese gefördert? Förderprojekte des Freistaats Thüringen (Förderangaben beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2018): Förderprojekte zur Unterstützung junger Autoren Projektträger Förderung durch die TSK i.H.v. Schreibwettbewerb „Junges Literaturforum Hessen-Thüringen“ mit Schreibwerkstatt, Geldpreisen und der Anthologie „Nagelprobe“ mit den besten Beiträge des Jungen Literaturforums Hessen-Thüringen Kooperationsprojekt zwischen Thüringer Staatskanzlei und HMWK 12.000,00 € Schreibwettbewerb „Thüringer Buchlöwe “ für Kinder von 7-15 Jahre Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. 795,00 € Schreibwerkstatt „Art und Wiese“ ab 12 Jahren auf Burg Ranis Lese-Zeichen e.V. 7.000,00 € „Poesie & Praxis“ monatliche Schreibwerkstatt des Lese-Zeichen e.V. in Schillers Gartenhaus in Jena, für junge Autorinnen und Autoren von 16-25 Jahren Lese-Zeichen e.V. 2.000,00 € LEA – Lesebühne Erfurter Autoren, Literarische Gesellschaft 3.690,00 € 194 offenen Lesebühne für junge Erwachsene ohne Altersbeschränkung, Gemeinschaftsprojekt von HIGHSLAM- MER e.V., Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. sowie Kulturrausch e.V. Thüringen e.V. In guter Nachbarschaft – Lesebühne in Jena, Weimar und Erfurt (für junge Erwachsene ohne Altersbeschränkung ) Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. 3.770,00 € Sebastian ist krank – Lesebühne in Jena, für junge Erwachsene ohne Altersbeschränkung Literarischen Gesellschaft Thüringen e.V. 3.570,00 € Lyrik und Jazz. Weimarer Lyriknacht mit jungen und gestandenen Dichtern aus dem gesamtdeutschen Raum, gemeinsames Projekt der Literarischen Gesellschaft Thüringen e.V., des Lese- Zeichen e.V., der Stadt Weimar und der Jazzmeile Thüringen Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. 1.425,00 € Textwerkstatt für Frauen, für Autorinnen ohne Altersbeschränkung, in Bad Blankenburg, Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Lese-Zeichen e.V. Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. 2.080,00 € Die Gunst des Augenblicks, Veranstaltungsreihe mit Lyriklesungen und Werkstattgespräche in Jena und Erfurt für Autoren und Autorinnen ohne Altersbeschränkung Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. 2.640,00 € Poetry Slams und Poetry Slam Meisterschaften des Highslammer e.V. unterstützt durch den FBK für Thüringen e.V. und den Lese-Zeichen e.V. Highslammer e.V. 10.500,00 € Eobanus-Hessus-Schreibwettbewerb für junge Thüringer Autorinnen und Autoren von 18-30 Jahren, Erfurter Herbstlese e.V. mit zahlreichen Kooperationspartnern , Förderung durch die Stadt Erfurt Erfurter Herbstlese e.V. die TSK unterstützt die Arbeit des Herbstlese e.V. mit einer halben Projektmanagerstelle Publikationsorgane, die ebenfalls zur Förderung junger Autorinnen und Autoren dienen: Förderprojekte zur Unterstützung junger Autoren Projektträger Förderung durch die TSK i.H.v. Journal Palmbaum, 2 Hefte pro Jahr, Hrsg. vom Thüringer Literaturrat in Kooperation mit der Thüringischen Literarhistorischen Gesellschaft Palmbaum e.V. Thüringer Literaturrat e.V. 21.517,00 € hEFt für Literatur, Stadt und Alltag des Kulturrausch e.V. Kulturrausch e.V. 8.000,00 € Edition Muschelkalk jährlich zwei Einzelbände sprachlich hochwertiger und wichtiger Texte von sowohl etablierten Literarische Gesellschaft Thüringen e.V. 3.120,00 € 195 als auch von Nachwuchsautoren mit einem Lebens- und/oder Werkbezug zu Thüringen Es gibt in Thüringen ein breites Spektrum von Möglichkeiten zur Förderung junger Autoren. Dazu gehören schulinterne Maßnahmen im Rahmen der flexiblen Stundentafeln, der außerunterrichtlichen Angebote und in Form von Wettbewerben. Im Rahmen des KMK Projektes „ProLesen“ und der Thüringer Leseinitiative „Lust auf Lesen“ fand unter anderem auch die Förderung junger Autoren in den Schulen Beachtung. Die Ergebnisse wurden über das Programmende und die Projektschulen hinaus in Fortbildungen thematisiert und langfristig in den Alltag Thüringer Schulen integriert. Darüber hinaus informiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Schulen regelmäßig über verschiedene Projekte und Wettbewerbe unterschiedlicher Ausrichter, an denen sich Thüringer Schüler beteiligen können. Dazu gehören „Federsammler“ (Kompetenzzentrum für jugendliches Lernen), Vorlesewettbewerb (Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V.), Junges Literaturforum Hessen-Thüringen, Schreibwettbewerb „Thüringer Buchlöwe“ (Literarische Gesellschaft Thüringen e.V.), Thüringer Schülerzeitungswettbewerb, Projekt TINTE (Thüringer Allgemeinen Zeitung in Zusammenarbeit mit der Thüringer Handwerkskammer und mit dem ThILLM), Lesepaten (Projekt der Thüringer Allgemeine, Ostthüringer Zeitung und Thüringische Landeszeitung) Bundeswettbewerb Treffen junger Autoren, Schreib-Wettbewerb zum Nachwuchspreis Grüner Lorbeer (Eckenroth-Stiftung), internationaler Schülerwettbewerb „Das Geheimnis der vergessenen Bücher“, Schüler- Schreibwettbewerb (Neue Fruchtbringende Gesellschaft), Schreibwettbewerb des Zentrums für Märchenkultur „Märchenland“ und der Eobanus-Hessus-Schreibwettbewerb der Landeshauptstadt Erfurt mit dem Förderverein Humanistenstätte Engelsburg e.V., um nur einige Beispiele zu nennen. Frage 230: a) Welche Förderprogramme zur Unterstützung von Autoren werden vom Bund und der EU aufgelegt? Die BKM fördert über die Kulturstiftung des Bundes den Deutschen Literaturfonds, der Stipendien an Autorinnen und Autoren vergibt, aber auch Initiativen und Modellvorhaben im Bereich der Autorenförderung unterstützt. Die Bundesregierung unterstützt Autorinnen und Autoren, indem die Beauftragte für Kultur und Medien über die Kulturstiftung des Bundes den 1980 gegründeten Deutschen Literaturfonds finanziert, der Stipendien an Autorinnen und Autoren vergibt, aber auch Initiativen und Modellvorhaben im Bereich der Autorenförderung unterstützt. Der Deutsche Literaturfonds unterstützt Autoren mit Werkstipendien (max. Stipendienhöhe: 3 000 €/Monat, max. Stipendienlaufzeit: 1 Jahr) bzw. Auslandsaufenthaltsstipendien (New-York-Stipendium, London -Stipendium, Writers-in-Residence-Programm in Rio de Janeiro). Das Stipendium der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo richtet sich an Autoren und Künstler anderer Genres, die über außergewöhnliche Qualifikationen und großes Talent verfügen . Ihnen soll der Aufenthalt in Rom Inspiration und künstlerische Orientierung ohne finanzielle Engpässe ermöglichen. Seit 2008 existiert zudem das Praxisstipendium: ein zweimonatiger Aufenthalt für Personen aus den angewandten Bereichen des künstlerischen Schaffens. Es gibt die Möglichkeit Übersetzungen von Belletristik in andere europäische Sprachen finanziell zu fördern im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“. b) Wie bewertet die Landesregierung die Beteiligung von Thüringer Autoren an diesen Programmen ? 196 Dazu können keine Aussagen getroffen werden, da keine Daten vorliegen. XIII. Großereignisse, Ausstellungen und Themenjahre Frage 231: Welche kulturellen Großereignisse, Ausstellungen und Themenjahre wurden seit 2012 alljährlich in Thüringen veranstaltet? Seit 2012 wurden folgende bedeutende Themenjahre und Ausstellungen durch das für Kultur zuständige Ministerium – allerdings nicht alljährlich - unterstützt: 2012 Reformation und Musik – Themenjahr (»Lutherdekade«) 2013 Van de Velde – Themenjahr, Wagner-Jubiläum 2014 25 Jahre friedliche Revolution – Themenjahr »UNESCO-Welterbe in Deutschland – Natur, Städte und Denkmäler« – bundesweites Themenjahr der Deutschen Zentrale für Tourismus 2015 500. Geburtstag Lucas Cranachs des Jüngeren – Themenjahr (»Lutherdekade«) 2016 Ernestiner – Landesausstellung 2017 »Luther und die Deutschen« – Jubiläumsausstellung auf der Wartburg als Teil der an drei Orten stattfindenden nationalen Ausstellung zum Reformationsjubiläum 2017 2018 Industrialisierung und soziale Bewegungen in Thüringen – Themenjahr 2019 100 Jahre Weimarer Republik - 100 Jahre Bauhaus Der Fragestellung ist keine Definition eines „Großereignisses“ zu entnehmen. Alljährlich finden etwa die Domstufenfestspiele Erfurt, die Schlossfestspiele Sondershausen, die Thüringer Bachwochen, das Kunstfest und Achava, das Rudolstadt Festival, die Kulturarena Jena oder das Medienfestival „Genius Loci Weimar“ statt, ohne dass diese Aufzählung abschließend sein sollte. Im Übrigen wird auf die beiliegende Übersicht der seit 2012 geförderten Veranstaltungen verwiesen (Anlage). Die Bewertung, welche Veranstaltungen unter den Begriff „Großereignis“ subsumiert werden, obliegt dem Fragesteller. Frage 232: Bei welchen Veranstaltungen handelt es sich um Events mit überregionaler Bedeutung ? Der Fragestellung ist keine Definition eines „Events“ zu entnehmen. Als Events mit überregionaler Bedeutung können etwa die Domstufenfestspiele Erfurt, die Schlossfestspiele Sondershausen , die Thüringer Bachwochen, das Kunstfest und Achava, das Rudolstadt Festival, die Kulturarena Jena oder das Medienfestival „Genius Loci Weimar“ genannt werden, ohne dass diese Aufzählung abschließend sein sollte. Da die Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst für eine Förderung regelmäßig eine überregionale Bedeutung erfordert, wird auf die Übersicht der geförderten Projekte verwiesen (s. Anlage zu Frage 231). Ziffer 2.1.1 der Richtlinie lautet: „Kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte Dies sind zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes.“ Frage 233: 197 a) Welche der seit 2012 veranstalteten Ereignisse wurden mit Unterstützung des Landes durchgeführt und in welcher Höhe vom Land gefördert (bitte Auflistung der geförderten Maßnahmen für jedes Jahr einzeln)? Da der Fragestellung keine Definitionen der „veranstalteten Ereignisse“ zu entnehmen ist, wird auf die Übersichten zu den Fragen 46, 217 und 231 verwiesen. b) In welcher Höhe belief sich die jeweilige Kofinanzierung durch die EU, den Bund, andere Bundesländer, die Kommunen oder andere Unterstützer? Bei der Vielzahl der Förderungen wird nicht erfasst, ob es sich um Komplementärfinanzierungen durch die EU, den Bund, andere Bundesländer, die Kommunen oder andere Unterstützer handelte. Die bekannten Förderungen der EU und des Bundes sind bereits bei den Antworten zu den Fragen 41 und 45 dargestellt. Frage 234: a) Welche Effekte erwartet die Landesregierung von den einzelnen Events für Thüringen, eine bestimmte Region oder einen bestimmten Ort und wie begründet sie ihre Einschätzung? Der Fragestellung ist keine Definition eines „Events“ zu entnehmen. Lediglich kurzfristige, auf Unterhaltung zielende Zwecke sind jedenfalls nicht die Zielsetzung, die die Landesregierung etwa mit den Kulturthemenjahren oder Landesaustellungen verbindet. Auch eine lediglich auf Effekte bezogene Erwartungshaltung kann nicht Gegenstand von Kulturthemenjahren oder Landesaustellungen sein. Vielmehr ist auf langfristige Wirkungen abzuzielen. Kulturthemenjahre/Landesausstellungen sind monothematisch angelegt. Sie sollen Kulturschaffende unterschiedlicher Sparten zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Jahresthema anregen. Zugleich – dies gilt insbesondere für historische Themen – zielen sie auf Ebene der Rezipientinnen und Rezipienten auf die Entwicklung eines reflexiven Geschichtsbewusstseins . Neben den temporären Ausstellungen ist hier u.a. auf Portale zu verweisen, die digitalisierte Sammlungen zugänglich machen (s. dazu das Kultur- und Wissensportal Thüringen). Damit es möglich, über das jeweilige Jahr hinaus und teilweise auch im Vorfeld Schriftquellen und dreidimensionale Realien z.B. in einen Unterrichtszusammenhang einzuführen . Je nach Anlage des Themenjahres/der Landesausstellung ist auf weitere Zielsetzungen zu verweisen. Wichtige bundesweite und internationale Jubiläen, zu nennen sind hier u.a. 500 Jahre Reformation, 100 Jahre Weimarer Republik und 100 Jahre Bauhaus, sind in besonderen Maße geeignet, überregionale Aufmerksamkeit auf Thüringen zu ziehen und damit die Wahrnehmung des Freistaats als Kulturstandort insgesamt zu verbessern. Das Themenjahr 2018 „Industrialisierung und soziale Bewegungen“ war wiederum als Impuls für ein neues Themenfeld der Kultur angelegt, das in anderen Bundesländern, wie Sachsen und insbesondere Nordrhein-Westfalen, bereits erfolgreich bespielt wird. Andere Ereignisse wie das Festival Genius Loci Weimar werden als international orientiertes Ereignis an der Schnittstelle zwischen innovativer Technologie und kreativem/kulturellem Inhalt konzipiert. Die für das Festival erforderlichen Produktionen sind komplexe Werke, die in interdisziplinären Teams aus Gestaltern, Architekten, Musikern, Programmierern und Technikern entstehen. Neben der kulturellen Bedeutung ist der Nutzen auch auf Entwicklungsimpulse für regional ansässige Dienstleistungsunternehmen im Hinblick auf Einsatz und Nutzung der im Festival präsentierten neuen Medienformen gerichtet. Dazu werden regionale Unternehmen in das Festival einbezogen. Zugleich werden im Rahmen des Festivalkonzepts begleitende Plattformen zum professionellen Austausch geboten. 198 b) Wie bewertet die Landesregierung die nationale und internationale Ausstrahlung dieser Events? Es gibt Veranstaltungen wie die Woche der Demokratie, das Reformations- und Bauhausjubiläum , die ein erhebliches bundesweites Medienecho und zum Teil auch internationale Aufmerksamkeit erfahren. Die bundesweite und sogar internationale Platzierung von qualitativ herausragenden und inhaltlichen bedeutsamen Angeboten haben besondere Bedeutung für die Wahrnehmung des Kulturstandorts Thüringen. Bei anderen Veranstaltungen stehen anderen Interessen, etwa die kulturelle Bildung oder die Erforschung der Landesgeschichte, im Vordergrund. Dann spielt die nationale und internationale Ausstrahlung keine vorrangige Rolle. Dies zeigt sich dann oftmals auch in den geringeren Marketingbudgets, da hier große Anstrengungen erforderlich sind, um eine nationale und internationale Aufmerksamkeit zu erregen. c) Welche Kenntnis hat die Landesregierung zu Besucherzahlen insgesamt und Übernachtungszahlen im Rahmen dieser Events in Thüringen (bitte Bewertung für jedes einzelne Event)? Der Fragestellung ist keine Definition eines „Events“ zu entnehmen. Daher werden nachfolgend beispielhaft Besucherzahlen überregionaler Projekte genannt: Event 2016 2017 2018 Thüringer Bachwochen 25.000 21.000 22.000 Domstufenfestspiele 31.912 36.607 38.441 Kunstfest Weimar 29.714 33.768 31.435 Schlossfestspiele Sondershausen 10.899 12.147 12.950 Kulturarena Jena 71.000 68.000 70.000 Rudolstadt Festival 90.000 100.000 100.000 Das Festival Genius Loci Weimar zählt jährlich am dreitägigen Festivalwochenende bis zu 30.000 Besucher, von denen nach dem Ergebnis von Besucherbefragungen mehr als 30 Prozent ihren Wohnsitz außerhalb Thüringens haben. Angaben zu Übernachtungszahlen, die unmittelbar auf diese Ereignisse zurückzuführen sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Ankünfte und Übernachtungen im Bereich Städte- und Kulturtourismus sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen (vgl. die Angaben bei Frage 27 a); dieses wird von den verantwortlichen Tourismusgesellschaften auch auf die Attraktivität des Kulturprogramms zurückgeführt. Frage 235: a) Wie konnten die seit 2012 durchgeführten Events nachhaltig für die touristische Vermarktung Thüringens genutzt werden? Die genannten Themenjahre, Landesausstellungen und Jubiläen wurden dazu genutzt, Thüringens Markenkernwert „kulturprägend“ weiter auszubauen (vgl. hierzu die Tourismusstrategie Thüringen 2025). Thüringens kulturelle Leistungen – von Reformation über Klassik bis Bauhaus – bündeln sich in einer einzigartigen Dichte und prägen die deutsche und europäische Gesellschaft bis heute. Die genannten Themenjahre, Landesausstellungen und Jubiläen werden ebenso wie die überregional bedeutenden Veranstaltungen als konkrete Reisemotive genutzt. Aus diesem Grund sind Kulturthemen wie Weimar als europäische Kulturstadt und die Wartburg als Ort der Weltgeschichte „Leitprodukte“ in der Tourismusstrategie 199 des Freistaats. Diese Reisemotive werden auch bei den kommenden Themenjahren und Jubiläen bedient, so dass durch eine Verstärkung und Verstetigung solcher Angebote Thüringen nachhaltig als prägend für die deutsche Kulturgeschichte wahrgenommen wird. b) Wie belegt die Landesregierung ihre Einschätzung für jedes einzelne Event? Die Besucher- und Übernachtungszahlen in den Kulturstädten bei überregionalen Ereignissen belegen diese Einschätzung. Da sich die Kulturförderung auch an anderen Prämissen ausrichtet (z.B. kulturelle Bildung), gibt es für die von der TSK geförderten Projekte keine gesonderte Untersuchung zur Erfolgskontrolle der touristischen Vermarktung. Frage 236: a) Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft des Kunstfestes Weimar? Die Zukunft des Kunstfestes wird sehr positiv bewertet. Es ist gelungen, den Rang und die Funktion des Kunstfestes trotz Wechsel in der Intendanz (Nike Wagner, Christian Holzhauer, nunmehr Rolf C. Hemke) zu sichern und das Festival zugleich auch inhaltlich zu verändern. Die Zahl der verkauften Karten und die Höhe der eingeworbenen der Drittmittel bestärkt die Landesregierung in ihrer positiven Einschätzung. Die Sockelfinanzierung durch den Freistaat und die Stadt Weimar sind bis 2024 vertraglich abgesichert. b) Mit welchen Herausforderungen bzw. Problemen ist künftig zu rechnen? Es gilt weiterhin, mit einem attraktiven Programm ein internationales Publikum nach Weimar zu bringen und zugleich die örtliche Bevölkerung zu interessieren und einzubinden. Dies setzt inhaltliche Diskurse und die Berücksichtigung aktueller Strömungen und Entwicklungen in Gesellschaft und Kultur voraus. Frage 237: a) Welche weiteren Themenjahre, Großereignisse und Ausstellungen sind nach Kenntnis der Landesregierung bis 2025 geplant? 2020 touristisches Themenjahr „Musikland Thüringen“, 100 Jahre Land Thüringen 2020/21 „jüdisches Leben in Thüringen“ 2021 BUGA 2021 2022 500 Jahre Bibelübersetzung 2025 Landesausstellung aus Anlass des 500. Jahrestages des deutschen Bauernkrieges b) Welche Mittel werden für jedes einzelne Vorhaben benötigt? Welche Mittel konkret benötigt werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffern. Unter den haushaltsrechtlichen Prämissen konnten für den Haushaltsentwurf 2020 folgende Mittel angemeldet werden: 2020 touristisches Themenjahr „Musikland Thüringen“: 300 T€ (zusätzlich zur jährlichen Musikförderung ) 100 Jahre Thüringen 2020: 400.000,- € 2021 BUGA: 1.000 T€ in 2020 für Projekte im Kulturbereich, zzgl. 2,5 Mio. € PMO-Mittel für Investitionen, weitere Verpflichtungsermächtigungen für 2021 2022 Jubiläum Bibelübersetzung 200 Projektkoordination 2020 und Tagung: 100 T€; Verpflichtungsermächtigungen für Ausstellungen und Projektkoordination in Höhe von je 300 T€ für 2021 und 2022 2025 Landesausstellung aus Anlass des 500. Jahrestages des deutschen Bauernkrieges Projekt in Vorbereitung der Landesausstellung über 190 T€ für 2019/20 c) Wie ist der Vorbereitungsstand der geplanten Events? Alle Themenjahre sind in Planung und Vorbereitung. Für das Themenjahr 100 Jahre Thüringen wird derzeit ein Konzept erarbeitet; die überregionalen Musik-Projekte für das touristische Themenjahr „Musikland Thüringen“ wurden bereits auf der ITB 2019 beworben. Für die BUGA-Kulturprojekte gibt es regelmäßige Arbeitstreffen der beteiligten Akteure und eine konkrete Planung der zentralen touristischen Projekte. Die Wartburg Stiftung Eisenach beginnt Mitte des Jahres 2019 mit der konkreten Vorbereitung des Jubiläums zur Bibelübersetzung . Zu diesem Zweck wurde zu Beginn des Jahres eine Projektstelle bewilligt. Die Gesamtverantwortung für die Landesausstellung zum Bauernkrieg liegt in der Thüringer Staatskanzlei (Kulturabteilung), zentraler Partner für die Ausstellung sind die Mühlhäuser Museen, denen Mittel für die langfristige Vorbereitung und die Intensivierung der wissenschaftlichen Forschung zum Thema bewilligt wurden. Im Jahr 2019 wird in Zusammenarbeit ein wissenschaftlicher Beirat berufen. Die Thüringer Staatskanzlei wird außerdem Vertreter der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, des Tourismus und von Kultureinrichtungen zu einer offenen Vorbereitungsgruppe einladen, um eine breite Vernetzung der Landesausstellung zu sichern. d) Welche Netzwerke und Kooperationen zur Unterstützung der Durchführung dieser Events existieren und wie werden diese von der Landesregierung gefördert? Die Themenjahre und Jahresthemen werden mit unterschiedlichen Akteuren und Arbeitsgruppen vorbereitet. Die Beteiligung der für das jeweilige Thema relevanten Kultureinrichtungen und Kommunen ist dabei unerlässlich. In alle Themen werden wegen der touristischen Bezüge auch die TTG und das TMWWDG einbezogen. Die Förderung erfolgt auf Antrag nach Maßgabe des Haushalts in den Jahren 2020 ff. Frage 238: a) Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019 in Thüringen durchgeführt? Jenseits der Betreuung und Organisation der vielfältigen Gremien und Arbeitsgruppen zur Vorbereitung und Abstimmung aller Maßnahmen und Programmpunkte lassen sich die Maßnahmen , die seit 2016 in Vorbereitung des Jubiläumsjahrs durchgeführt wurden und werden, lassen sich differenzieren in die Säulen „Bauhaus Verbund“, „Marketing und Tourismus“ und „Investitionen und Kulturprogramm“: Bauhaus Verbund Der Bauhaus Verbund (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 9) hat mit Wirkung zum 01.01.2016 eine Verwaltungs- und Finanzierungsvereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung der Geschäftsstelle des Bauhaus Verbunds geschlossen. Der Freistaat Thüringen als Sitzland der Geschäftsstelle in Weimar fungiert hierbei als koordinierender Zuwendungsgeber. Aufgabe der Geschäftsstelle ist einerseits das Gremienmanagement, andererseits die Präsentation des Jubiläumsjahres und des Verbundprogramms nach außen. Es ist der Geschäftsstelle gelungen, internationale Resonanz und Aufmerksamkeit für das Jubiläumsjahr in Deutschland zu schaffen, was letztlich den Fokus auch auf Thüringen als das „Geburtsland “ des Bauhauses lenkt. 201 Marketing und Tourismus Die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (Bereich Landesmarketing) sind eine enge Kooperation eingegangen. Als herausragende gemeinsame Maßnahmen sind die Publikation „1919-2019 – Die Moderne in Thüringen“ und eine Serie von sechs Filmbeiträgen zu nennen. Das Buch „1919-2019 – Die Moderne in Thüringen“ soll als zentrales Marketing-Mittel für das Jahr 2019 fungieren und die wichtigsten, relevanten Geschichten rund um die Thüringer Zeit des Bauhauses in optisch ansprechender und unterhaltsamer Form allgemeinverständlich erzählen. Es handelt von Menschen, Ideen, historischen Ereignisse und auch den Produkten der Bauhäusler. In einer Kooperation mit SPIEGELonline bzw. SPIEGEL-TV sind sechs kurze Filme entstanden, die verschiedene Aspekte des Bauhauses in seiner Thüringer Zeit darstellen. Diese beleuchten so unterschiedliche Aspekte wie die Geschichte des Bauhauses, die Person Henry van de Veldes, die Frauen am Bauhaus oder auch das Vermächtnis des Bauhauses. Die Thüringer Tourismus GmbH begann 2017 in enger Zusammenarbeit mit der TSK mit dem thematischen B2B- und Auslandsmarketing. Zwischen den Hauptakteuren Thüringer Tourismus GmbH, Klassik Stiftung Weimar, weimar GmbH und der Impulsregion wurde unter Beteiligung des TMMWD und der TSK bereits im September 2017 eine Kooperationsvereinbarung zur Vorbereitung und Abstimmung der Marketingvorhaben geschlossen. Meilensteine zu Beginn waren eine B2B-Vertriebsbroschüre und ein Media-Kit in deutschenglisch sowie diverse Kooperationen mit der Deutschen Zentrale für Tourismus in Form von Fach-Workshops und Pressekonferenzen in den Märkten Niederlande, Schweiz, Österreich, USA, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Israel. Die nationale Presse wurde über eine gemeinsame Pressekonferenz der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der ITB 2018 sowie eine erste Pressreise im Herbst 2018 informiert, die nationalen Reiseveranstalter über eine Studienreise im Sommer 2018 und regelmäßige Newsletter. Höhepunkt der Maßnahmen war der am 24. Oktober 2018 eröffnete Incoming & Brand-Summit, ausgerichtet von der Deutschen Zentrale für Tourismus und der TTG in Weimar. Ca. 120 Experten und Medienvertreter aus aller Welt waren anwesend, um sich am authentischen Ort mit dem Thema Bauhaus auseinanderzusetzen. In Abstimmung aller Partner des Bauhaus Jubiläums 2019 wurde für das Jahr 2018 das Magazin „Bauhaus · Moderne · Design 2018/2019“ durch die Impulsregion (vertreten durch die Weimar GmbH) in Kooperation mit der TSK aufgelegt. Das Magazin gibt einen Überblick über Veranstaltungen und Ausstellungen landesweit und informiert auch über das Jubiläum „Weimarer Republik“. Das Magazin lag im Mai 2018 als Beilage in der ZEIT, im September 2018 folgte eine englische Fassung. Eine Neuauflage des Magazins erschien im Januar 2019, die im Februar 2019 erneut der ZEIT beilag. Im März 2019 folgt ein zweisprachiger Veranstaltungskalender. Wesentliches kulturtouristisches Projekt ist die Grand Tour der Moderne Thüringen, die von TSK und TTG gemeinsam verantwortet wird. Auf Grundlage einer Juryentscheidung wurden rund 30 touristisch erschlossene Objekte der Architektur der Moderne ausgewählt. Ein Informationsflyer ist entstanden. Das Thema Bauhaus wurde zudem mit verschiedenen Exponaten in das inhaltliche Konzept der Erlebniswelt „360Grad Thüringen Digital Entdecken“ am Erfurter Hauptbahnhof integriert. Auch die Anfang 2018 gelaunchte App „Thuringia.MyCulture“ greift das Thema Bauhaus als eigenen Tourenpunkt innerhalb der 360Grad-Erlebnisroute auf. Die erste Ausbaustufe mit Touren zu den Themen Bauhaus/ Weimarer Republik sowie Grand Tour der Moderne in Thüringen mit Launch im Frühjahr 2019 ist bereits in Planung, weitere Touren befinden sich in Abstimmung. 202 Im Jahr 2019 erfolgen weitere Werbemaßnahmen, u. a. eine OOH-Kampagne zur bundesweiten Plakatierung an Bahnhöfen und Bushaltestellen, die für das Bauhaus Jubiläum in Thüringen bzw. das Bauhaus-Museum Weimar werben soll. Diese begann im Januar 2019 rechtzeitig zur bundesweiten Eröffnung des Jubiläumsjahrs in Berlin und wurde im März fortgesetzt . Anfang 2019 begann zudem die sogenannte nationale Endkundenkampagne der TTG. Im Vorfeld dazu wurden bereits aufmerksamkeitsstarke Werbetafeln an der Autobahn (Erfurter Kreuz + Hermsdorfer Kreuz) aufgestellt. Im Fokus stehen auch hier d