18.04.2019 Drucksache 6/7110Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Mai 2019 Verstümmelung weiblicher Genitalien in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3751 vom 7. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut Angaben der Kinderhilfsorganisation Plan International Deutschland e. V. und der Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes leben aktuell 65.000 genitalverstümmelte Mädchen und Frauen in Deutschland. Wie das Finanzportal FinanzNachrichten.de in einem Online-Artikel vom 1. Februar 2019 berichtet, sollen weitere 15.500 Mädchen und junge Frauen hiervon bedroht sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele in Thüringen lebende Frauen und Mädchen sind nach Einschätzung der Landesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen? Welche empirische Evidenz liegt gemäß Strafverfolgungsstatistik vor und von welchem Dunkelfeld gehen die zuständigen Stellen gegenwärtig aus? 2. Sind der Landesregierung seit der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 1369 (vergleiche Drucksache 6/2916 vom 28. Oktober 2016), wonach zum damaligen Zeitpunkt zwei Fälle von genitalerstümmelten Frauen bekannt waren, weitere Fälle von Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen in Asylunterkünften im Freistaat Thüringen bekannt geworden? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a Strafgesetzbuch) wurden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils eingeleitet? 4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Landesregierung zur Anklage? 5. Wie viele Verfahren der in Frage 3 benannten Straftaten wurden nach Kenntnis der Landesregierung eingestellt und aus welchem Grund (bitte jeweils mit Angabe der Verfahrensdauer und des Grunds, der zur Einstellung des Verfahrens geführt hat, auflisten)? 6. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Landesregierung jeweils zur Verurteilung (bitte nach Strafmaß , Herkunft und Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täter, Herkunft und Staatsangehörigkeit des Opfers oder der Opfer aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7110 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Anzahl und zum Dunkelfeld der in Thüringen lebenden Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, liegen der Landesregierung weder eigene statistische Angaben noch belastbare Einschätzungsgrundlagen vor. Eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte empirische Studie vom Januar 2017 schätzt die Anzahl der Betroffenen für Deutschland auf 47.500 (Stand: 31. Mai 2016), wobei die Mehrzahl in den Städten Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln und München leben soll. Der Verein TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V. geht für Juli 2018 von 241 betroffenen und 910 gefährdeten Frauen und Mädchen in Thüringen aus. Die Strafverfolgungsstatistik ist insoweit schon deshalb nicht aussagefähig, weil sie auf die Anzahl der Abgeurteilten abstellt. Bereits die Anzahl der Taten, aber auch die Anzahl aller Opfer und ihr Aufenthalt im Freistaat Thüringen werden von dieser Statistik nicht erfasst. Zu 2.: Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1369 sind der Landesregierung weitere 15 Fälle von Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen in Asylunterkünften im Freistaat Thüringen bekannt geworden. Es handelt sich dabei um Betroffene, die bereits in diesem Zustand in Deutschland eingereist sind. Zu 3.: In der Polizeilichen Kriminalstatistik wurde im Erfassungszeitraum von 2016 bis 2018 kein Fall der Verstümmelung weiblicher Genitalien registriert. Für das Jahr 2019 liegen noch keine statistischen Daten vor. Ausweislich der Vorgangsverwaltung der Thüringer Staatsanwaltschaften wurde im Jahr 2019 bislang ein Ermittlungsverfahren wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien eingeleitet. Zu 4.: Bislang kam es in keinem Fall zu einer Anklageerhebung wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien. Zu 5.: Bislang kam es in keinem Fall zur Einstellung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Zu 6.: Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik kam es in den Jahren 2016 und 2017 zu keinen Verurteilungen wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Lauinger Minister Verstümmelung weiblicher Genitalien in Thüringen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: