18.04.2019 Drucksache 6/7111Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Mai 2019 Ehrenamtliche Vollzugshelfer in Thüringen Die Kleine Anfrage 3756 vom 4. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer sollen Inhaftierte dabei unterstützen, in Zukunft ein Leben ohne Straftaten führen zu können und fungieren als Bindeglied zur Außenwelt. Am 12. Mai 2018 wurde in der Süddeutschen Zeitung über die Situation der ehrenamtlichen Vollzugshelfer in Thüringen berichtet. Unter der Überschrift "Thüringen gehen die ehrenamtlichen Vollzugshelfer aus" heißt es weiter in dem Artikel : "Immer weniger Thüringer engagieren sich ehrenamtlich in den Gefängnissen des Freistaats. Ihre Zahl hat sich nach Angaben des Justizministeriums innerhalb von fünf Jahren fast halbiert. Habe es 2013 noch 87 ehrenamtlich Vollzugshelfer in Haftanstalten gegeben, seien es derzeit nur noch 48, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Diese Entwicklung sei besonders bedauerlich, da alle Gefängnisse und ihre Insassen vom Einsatz der Ehrenamtler profitierten." Auch in der Ostthüringer Zeitung wurde am 14. Mai 2018 über diese Thematik berichtet. Dort heißt es unter anderem: "Die ehrenamtlichen Vollzugshelfer unterstützen nach Angaben des Ministeriums die Gefangenen einerseits dabei, mit den Folgen des Freiheitsentzuges im Gefängnisalltag klarzukommen. Andererseits bereiten sie die Gefangenen mit darauf vor, nach der Haft wieder ein Leben in Freiheit zu führen." Im Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2018 (Nummer 4) wurde die Verwaltungsvorschrift "Ehrenamtliche Vollzugshelfer in den Justizvollzugsanstalten" geändert. Im online veröffentlichten "Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen" wird auf die ehrenamtlichen Justizvollzugshelfer nach Kenntnis der Fragestellerin nicht eingegangen. In Thüringen gibt es den Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e. V., der sich nach Kenntnis der Fragestellerin wie auch die Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e. V. für die Gewinnung ehrenamtlicher Vollzugshelfer einsetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ehrenamtliche Vollzugshelfer waren zum Meldetermin am 1. Februar 2019 (gemäß der Verwaltungsvorschrift "Ehrenamtliche Vollzugshelfer in den Justizvollzugsanstalten", zuletzt geändert am 21. August 2018) in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt tätig (bitte Auflistung einzeln nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt)? 2. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2018, insbesondere nach dem veröffentlichten rückläufigen Zahlen von ehrenamtlichen Vollzugshelfern in Thüringen, seitens der Landesregierung mit welchem Erfolg ergriffen, um die Anzahl der ehrenamtlichen Vollzugshelfer wieder zu erhöhen? 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der ehrenamtlichen Vollzugshelfer waren im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 zu verzeichnen, wie viele von ihnen mussten aufgrund K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7111 der Vorgaben zur Zulassung abgelehnt werden und wie viele der Bewerber wurden tatsächlich ehrenamtliche Vollzugshelfer? 4. Wie bewertet die Landesregierung das Engagement der einzelnen Thüringer Justizvollzugsanstalten, um selbstständig neue ehrenamtliche Vollzugshelfer zu gewinnen? 5. Erhalten ehrenamtliche Vollzugshelfer in Thüringen eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Kostenerstattung , beispielsweise für Fahrkosten? 6. Welche Unterstützung, auch in finanzieller Hinsicht, erhalten der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e. V., die Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e. V. oder sonstige Organisationen konkret zur Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vollzugshelfern? 7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um wieder mehr Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Vollzugshelfer zu gewinnen? 8. Aus welchem Grund sind die ehrenamtlichen Vollzugshelfer im oben genannten "Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen" nicht enthalten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aktuell sind 54 ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen tätig. Einzelheiten können der Übersicht entnommen werden. Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer (2019) Justizvollzugseinrichtung ehrenamtliche Tätigkeit Jugendstrafanstalt Arnstadt 8 Justizvollzugsanstalt Goldlauter 7 Justizvollzugsanstalt Hohenleuben 15 Justizvollzugsanstalt Tonna 12 Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld 1 Thüringer Jugendarrestanstalt in Arnstadt 11 Gesamt 54 Zu 2.: Die Aktivitäten zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfern gehen von den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen aus, da diese den konkreten Bedarf und effektiven Einsatz eigenverantwortlich feststellen. So wurden beispielsweise Beiratsmitglieder (Abgeordnete, Mitglieder kommunaler Vertretungen, in Sozialarbeit erfahrene Personen) gebeten, für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu werben. Mit einem evangelischen Pfarrer wurde in Kirchenräumen eine Veranstaltung zur Werbung von Ehrenamtlichen durchgeführt. Auch konnten ehemalige Praktikantinnen und Praktikanten des Sozialdienstes beziehungsweise Psychologischen Dienstes dafür gewonnen werden, nach Beendigung ihres Praktikums als ehrenamtliche Vollzugshelferinnen beziehungsweise Vollzugshelfer weiter in der Anstalt tätig zu sein. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz führt jährlich Tagungen mit den ehrenamtlichen Mitgliedern der Anstaltsbeiräte durch, um deren Engagement zu würdigen und den wechselseitigen Informationsfluss zu gewährleisten beziehungsweise zu verbessern und unterstützt die Justizvollzugseinrichtungen bei Bedarf in ihren Bemühungen, neue ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer zu gewinnen. Zu 3.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 3 Drucksache 6/7111Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Eine vollständige Auflistung des Engagements der einzelnen Justizvollzugsanstalten im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Nein; für einzelne Härtefälle besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag eine finanzielle Unterstützung bei den Fahrkosten zu prüfen. Diese Prüfung erfolgt durch die jeweilige Anstaltsleitung. Zu 6.: Die genannten Vereine werden seitens des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz finanziell unterstützt. Die Mittel hierfür wurden in den letzten Jahren aufgestockt. Die Verwendung dieser Mittel im Einzelnen obliegt den unterstützten Vereinen. Zur Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfern erhalten Verbände und Organisationen keine konkrete finanzielle Unterstützung. Einige Vereine oder Organisationen wie beispielsweise die genannte Bewährungs- und Straffälligenhilfe (Schuldnerberatung), das Projekt Do (Vollzugshilfe) oder die Aidshilfe Thüringen (Beratung) erhalten finanzielle Förderung durch das Thüringer Oberlandesgericht. Diese Vereine entsenden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in die Thüringer Justizvollzugseinrichtungen, um Schuldnerberatung, Vollzugshilfe und ähnliche Hilfsangebote anzubieten. Zu 7.: Für mehr Breitenwirkung und zur Werbung bei größeren Veranstaltungen ist die Herausgabe von Flyern durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz noch in diesem Jahr geplant, die das Amt der ehrenamtlichen Vollzugshelferin beziehungsweise des ehrenamtlichen Vollzugshelfers vorstellen und dafür werben sollen. Zu 8.: Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer hat unterstützende Funktion im Rahmen der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, keinesfalls aber dürfen originäre Aufgaben des Vollzugs auf Ehrenamtliche verlagert werden. Eine Aussage im Thüringer Justizvollzugskonzept zur Einbindung von ehrenamtlichen Vollzugshelfern in das Justizvollzugskonzept hätte daher missverstanden werden können. Lauinger Minister Ehrenamtliche Vollzugshelfer in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: