25.04.2019 Drucksache 6/7123Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Mai 2019 "Hatespeech" und "Hasskriminalität" in Thüringen (2017 und 2018) Die Kleine Anfrage 3695 vom 7. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Bezugnehmend auf die Kleinen Anfragen "Hatespeech" und "Hasskriminalität" in Thüringen Teil I und Teil II (vergleiche Drucksachen 6/3857 und 6/3858), die sich mit den Jahren 2015 und 2016 befassten, sollen hier die Jahre 2017 und 2018 in den Blick genommen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Definition von "Hatespeech" und "Hasskriminalität" wird von der Landesregierung beziehungsweise von den Behörden im Freistaat Thüringen, insbesondere Ermittlungsbehörden, derzeit verwendet? 2. Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2017 und 2018 von Einzelpersonen, Vereinen und sonstigen Organisationen im Hinblick auf "Hatespeech" und "Hasskriminalität" gestellt und welche Ermittlungs- sowie gegebenenfalls Strafverfahren schlossen sich mit welchem Ausgang an (bitte einzeln nach Jahren, Fall, Strafverfahren sowie Ergebnis, bei Einstellung bitte jeweiligen Einstellungsgrund angeben, auflisten)? 3. Wie viele der Strafanzeigen wurden anonym gestellt? 4. Stehen den Thüringer Ermittlungsbehörden zum Thema "Straftaten im Internet" im Bereich "Hatespeech" und "Hasskriminalität" über die in Antwort 6 in Drucksache 6/3857 genannten Möglichkeiten zwischenzeitlich hinaus weitere Ressourcen zur Verfügung, wenn ja, welche? 5. Wie viele Weiter- und Fortbildungen gab es in den Jahren 2017 und 2018 für Bedienstete der Thüringer Landesverwaltung zum Thema "Hatespeech" und "Hasskriminalität" in Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die in der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1925, Drucksache 6/3857 dargelegten Definitionen werden weiterhin verwendet. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7123 Zu 2.: Im Jahr 2017 wurden im Themenfeld Hasskriminalität 241 Straftaten registriert. Im Jahr 2018 war ein Anstieg auf 264 Fälle zu verzeichnen. Die deliktische Verteilung der Straftaten stellt sich wie folgt dar: Paragraf Delikt 2017 2018 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 32 30 § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole 0 1 § 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen 1 0 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 0 1 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 1 § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 1 3 § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen 0 1 § 130 StGB Volksverhetzung 86 100 § 132 StGB Amtsanmaßung 0 1 § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 1 0 § 167 StGB Störung der Religionsausübung 0 5 § 185 StGB Beleidigung 26 32 § 187 StGB Verleumdung 0 2 § 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 1 0 § 223 StGB Körperverletzung 20 16 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 21 18 § 240 StGB Nötigung 0 1 § 241 StGB Bedrohung 10 11 § 242 StGB Diebstahl 0 2 § 249 StGB Raub 0 1 § 253 StGB Erpressung 0 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 37 22 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 2 7 § 353d StGB Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen 0 1 Verstoß gegen das Vereinsgesetz 0 1 Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz 0 3 Zu 3.: Wie bereits in der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 1925, Drucksache 6/3857 dargelegt, liegt eine Statistik im Sinne der Fragestellung nicht vor. Zu 4.: Nein Zu 5.: Im Bereich der Justiz nahmen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 26 Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an insgesamt 14 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema "Hatespeech" und "Hasskriminalität" teil. Die Fortbildungsveranstaltungen wurden ganz überwiegend an der Deutschen Richterakademie, einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Fortbildungseinrichtung , durchgeführt. Im Rahmen der polizeilichen Fortbildung wird die Problematik in den Seminaren zum Thema Extremismus mitbehandelt. An den drei im Jahr 2017 durchgeführten Seminaren nahmen 38 Teilnehmer teil. Ein weiteres Seminar wurde im Jahr 2018 mit elf Teilnehmern durchgeführt. 3 Drucksache 6/7123Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien am 22. November 2017 in Kooperation mit den Zeitungen Südthüringen einen Lehrermedientag (Fachtag) speziell zu dieser Thematik angeboten, bei dem auch rechtliche Vorgehensweisen in solchen Fällen thematisiert wurden. Daneben fanden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 18 diverse Einzelveranstaltungen zu der Thematik auf zentraler und zentral-regionalisierter Ebene statt; diese wurden zum Teil mit Kooperationspartnern wie den Thüringer Universitäten und der Thüringer Landesmedienanstalt durchgeführt: Weiterhin gibt es eine Reihe sogenannter Abrufangebote, die bei Bedarf stattfinden können: • Religiös oder extremistisch? Handlungssicherheit im Umgang mit Radikalisierung • "Ey Du Opfer" - Präventions- und Interventionsstrategien • Diskriminierungen erkennen - Wertschätzung in der Schule! • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit - Erkennen und Handeln! Inputs, Diskussionen, Bilder- und Rollenspielen, Argumentationsübungen • Populismus "Haltung wahren - Vorbild sein!" Kenntnisse über Hasskriminalität sind grundlegender Bestandteil innerhalb der Demokratiebildung. Beide Themen werden zudem in verschiedenen Modulen der Führungskräftequalifizierung, der Berufseingangsphase , JUREGIO, schulrechtlichen Fortbildungen und anderen Einzelveranstaltungen mit behandelt, die in der obigen Auflistung nicht enthalten sind, weil es keine speziellen Veranstaltungen explizit zur abgefragten Thematik waren/sind. Ziel ist es immer, menschenverachtende und abwertende Ausdrucksweisen (zum Beispiel rassistische, sexistische, antisemitische) als solche zu erkennen und ihnen entgegenzutreten. Wie oben dargestellt, wird dies in einer Vielzahl von Angeboten thematisiert. Der Inhaltsbereich von Hasskommentaren im Netz, deren strafrechtliche Relevanz und Handlungsmöglichkeiten sind zudem Bestandteil von Broschüren, die sich mit der Kommunikation im Internet befassen und im Thüringer Schulportal zum freien Download verfügbar sind. Maier Minister "Hatespeech" und "Hasskriminalität" in Thüringen (2017 und 2018) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: