25.04.2019 Drucksache 6/7125Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Mai 2019 Arbeitsgruppe (AG) "Körper & Geist" und Kampfsportaktivitäten in Thüringen Die Kleine Anfrage 3745 vom 6. März 2019 hat folgenden Wortlaut: In dem Online-Beitrag "So drängen die Neonazis in die Kampfsportszene" der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung berichtet ein Reporter von einer Kampfsportgruppe mit dem Namen Arbeitsgruppe "Körper & Geist", die in der extrem rechten Partei "Der III. Weg" organisiert ist. Laut dem Reporter trainiert die Arbeitsgruppe in einer alten Kaufhalle, die sich am Rande von Erfurt befindet. In dieser Halle werden von der extrem rechten Partei auch Selbstverteidigungskürse für Kinder angeboten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, seit wann die in dem Beitrag genannte Immobilie von der Partei "Der III. Weg" genutzt wird? Wurde die Immobilie vor dieser Nutzung durch andere extrem rechte Vereine, Organisationen, Parteien genutzt? Wenn ja, von wem und in welchem Zeitraum? 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Nutzungsart der Immobilie durch die Partei "Der III. Weg"? 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, seit wann Kampfsporttrainings in der Halle von der Partei "Der III. Weg" beziehungsweise von der Arbeitsgruppe "Körper & Geist" angeboten werden? Welche Kurse werden der Partei "Der III. Weg" beziehungsweise von der Arbeitsgruppe "Körper & Geist" angeboten? Wie werden Mitglieder und Teilnehmende gewonnen? 4. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe "Körper & Geist" in Thüringen? Sind der Landesregierung Ortgruppen in Thüringen bekannt (Nennung nach Ortgruppen und Mitgliederzahlen wird erbeten)? 5. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Teilnahme an bundes- oder europaweiten extrem rechten Kampfsportfestivals durch Sportlerinnen und Sportler der Arbeitsgruppe "Körper & Geist" aus Thüringen (Nennung nach Datum, Ort, Kampfsportfestival und Anzahl der Teilnehmenden der Arbeitsgruppe aus Thüringen seit dem Jahr 2017 wird erbeten)? 6. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl und Altersgruppen der teilnehmenden Kinder an den Selbstverteidigungskursen? Wie wird auf die Kurse aufmerksam gemacht? 7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Teilnahme von Kindern an Verteidigungskursen, die von einer extrem rechten Partei angeboten werden und wie begründet sie ihre Antwort? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7125 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Nutzung der benannten Immobilie durch die Partei "Der III. Weg" erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2018. Zuvor wurde das Objekt seit dem Jahr 2016 durch den rechtsextremistischen Verein "Volksgemeinschaft e. V." genutzt. Einige Vereinsmitglieder waren in den Jahren 2016 und 2017 im Landesverband der Partei "Die Rechte" engagiert und haben sich aufgrund des Zerwürfnisses mit dem Bundesverband der Partei "Die Rechte" Ende des Jahres 2017 und der faktischen Auflösung des Landesverbands Thüringen der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" zugewandt. Zu 2.: Die Nutzung der Immobilie durch die Partei "Der III. Weg" erfolgt aufgrund eines Mietverhältnisses. Zu 3.: Die Partei "Der III. Weg" nutzt die Immobilie seit dem Jahr 2018. Detaillierte Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Die Arbeitsgruppe "Körper & Geist" ist eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Partei "Der III. Weg", die in den Erfurter Räumlichkeiten Boxen, Kickboxen und Krafttraining sowie eigenen Angaben zufolge Trainingseinheiten zur Selbstverteidigung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche anbietet. Der Landesregierung liegen zur Mitgliedergewinnung keine Informationen vor. Es existiert allerdings ein Internetauftritt der Partei "Der III. Weg", auf dem unter anderem mit einem Internetvideo versucht wird, Interessenten anzusprechen. Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu Mitgliederzahlen und Ortsgruppen der Arbeitsgruppe "Körper & Geist" in Thüringen vor. Zu 5.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl und Altersstruktur teilnehmender Kinder an Selbstverteidigungskursen der Arbeitsgruppe "Körper & Geist" vor. Die Kurse werden auf der Internetseite der Partei "Der III. Weg" beworben. Zu 7.: Gegen die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Selbstverteidigungskursen bestehen prinzipiell keine Einwände, da der Grundgedanke der Selbstverteidigung die Vermittlung eines gesunden Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls durch gezieltes Training ist. Rechtsextremistische Parteien versuchen jedoch durch den Sport gezielt Einfluss auf junge Menschen zu nehmen. Hier steht nicht mehr der sportliche Gedanke im Vordergrund, sondern der Sport wird "Mittel-zum- Zweck" für die Verbreitung von menschenverachtendem, rechtsextremistischem Gedankengut. Die Vermittlung von rechtsextremistischem Gedankengut kann eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern darstellen. Handelt es sich bei sportlichen Angeboten um öffentliche Veranstaltungen, von denen eben diese Gefährdung ausgeht, so können Landkreise und kreisfreie Städte gemäß § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen untersagen. Droht Kindern und Jugendlichen an den Orten, an denen diese Kurse angeboten werden aufgrund der vermittelten Inhalte eine konkret bevorstehende Gefahr für das geistige und seelische Wohl, so können Ordnungs- und Sicherheitsbehörden gemäß § 8 JuSchG Kinder und Jugendliche unter anderem zum Verlassen des Ortes anhalten, unabhängig davon ob der Ort öffentlich zugänglich ist oder nicht. Diese Entscheidung bedarf der Einzelfallprüfung. Sich diesem Phänomen entgegenzustellen, ist Aufgabe einer aufgeklärten Zivilgesellschaft, die dabei durch staatliche Stellen aktiv unterstützt wird. In Thüringen bietet der Landessportbund e. V. mit seinem Projekt "Sport zeigt Gesicht! Gemeinsam couragiert handeln!" vielfältige Bildungs- und Beratungsangebote für seine Sportvereine und Sportfachverbände an. Ziel dabei ist es, rechtsextremen Gefahren und Erscheinungs- 3 Drucksache 6/7125Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode formen vorzubeugen oder diesen wirksam entgegenzutreten. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen des Bundesprogramms "Zusammenarbeit durch Teilhabe" sowie durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Maier Minister Arbeitsgruppe (AG) "Körper & Geist" und Kampfsportaktivitäten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: