25.04.2019 Drucksache 6/7127Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Mai 2019 Ausladung der AfD-Politiker von jeglichen Gedenkveranstaltungen in den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Die Kleine Anfrage 3763 vom 18. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora hat in einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2019 mitgeteilt, dass sie die Teilnahme von Vertretern der AfD an Gedenkveranstaltungen in den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora für nicht geboten halte. Die Finanzierung der oben genannten Stiftung erfolgt durch den Bund und das Land zu gleichen Teilen. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsdirektor. Ein wissenschaftliches Kuratorium berät den Stiftungsrat und den Stiftungsdirektor in allen fachlichen Fragen. Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora ist der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Ausladung durch die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und eine damit verbundene Nichtteilnahme der AfD an Gedenkveranstaltungen in den eingangs genannten Gedenkstätten einer Desavouierung von demokratisch gewählten Mitgliedern des Thüringer Landtags gleichgesetzt werden kann und dies mit einer Geringschätzung gegenüber 10,6 Prozent der Thüringer Wähler einhergeht und wie begründet sie ihre Antwort? 2. Haben Abgeordnete des Thüringer Landtags das Recht, die Liegenschaften des Freistaats Thüringen zu betreten? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann dieses Recht eingeschränkt werden? 3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Ausladung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora gegenüber Vertretern der AfD, die eingangs genannten Gedenkstätten betreffend? 4. War der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau- Dora an der Entscheidung zur Ausladung von Vertretern der AfD beteiligt? Falls ja, inwieweit war er an dieser Entscheidung beteiligt und welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Umstand, dass ein Regierungsmitglied für die Ausladung von Angehörigen der Oppositionsfraktionen verantwortlich ist? 5. Wie hoch ist die jährliche Aufwandsentschädigung für den Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Höcke (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7127 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Thüringer Landtag hat am 17. März 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen "Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau -Dora" mit Sitz in Weimar beschlossen. Als Zweck der Stiftung wurde bestimmt: "Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge zu fördern." Die Stiftung und der Stiftungsdirektor sind im Rahmen des Stiftungszwecks verpflichtet, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen. Aus dieser Pflicht erwächst ihre Zuständigkeit und Befugnis, sich zu verfassungsfeindlichen, aber auch zu verfassungskritischen Zielen von Parteien und Organisationen sowohl öffentlich zu äußern als auch ihnen entgegentreten zu dürfen. Darin inbegriffen ist die Tätigkeit der Stiftung gegen verfassungsfeindliche Ziele oder Aussagen im öffentlichen Raum. Diese Auseinandersetzung muss sachlich und wahrheitsgemäß erfolgen. Mit Verweis auf den zitierten Stiftungszweck ist durch die Stiftung die Entscheidung getroffen worden, dass AfD-Politikerinnen und -Politiker - solange sich diese nicht unmissverständlich von ihren öffentlich vertretenen geschichtsrevisionistischen, völkischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Strömungen und Positionen glaubhaft distanzieren - bei Veranstaltungen, insbesondere Gedenkveranstaltungen für die Opfer der Konzentrationslager sowie der Befreiung vom Nationalsozialismus , nicht willkommen sind. Diese Entscheidung der Stiftung wird durch den Stiftungsrat getragen und ist durch die Ausübung des Hausrechts gedeckt. Zu 1. bis 4.: Die Abgeordneten des Thüringer Landtags haben grundsätzlich gleichermaßen, wie alle Bürgerinnen und Bürger des Landes das Recht die Gedenkstätten der Stiftung zu besuchen. Sie erwerben mit dem Mandat jedoch keine über die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger hinausgehenden Rechte, die über die Sicherstellung der legislativen Aufgaben hinausgehen. Daraus folgt, dass sich der Zutritt zum Gelände der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und die Teilnahme an Veranstaltungen der Stiftung nach dem allgemeinen Hausrecht richtet. Der Stiftungsdirektor übt das ihm laut oben zitiertem Gesetz über die Errichtung der Stiftung gegenüber Jedermann das Hausrecht aus. Zu 5.: Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei erhält keine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Stiftungsrates. Prof. Dr. Hoff Minister Ausladung der AfD-Politiker von jeglichen Gedenkveranstaltungen in den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 4.: Zu 5.: