zu Drucksache 6/6486 26.04.2019 Drucksache 6/7129Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Mai 2019 Statusabfrage des Wirtschaftsstandorts Thüringen 2018 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen Die Beantwortung der Großen Anfrage bemüht sich um die Verwendung einer geschlechterneutralen Sprache . Wenn von diesem Grundsatz abgewichen und vor allem aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit nur die verbreitetere männliche Sprachform verwendet wird, schließt die Formulierung andere Geschlechter mit ein und soll dies keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. Der Begriff "Wirtschaftsförderung" wird in den nachfolgenden Antworten in der Regel in einem engen Sinne verstanden. Daher bleiben sowohl Fördermaßnahmen außer Betracht, die mittelbar auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes beitragen (zum Beispiel Wohnungsbauförderung) als auch solche, die zwar auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, aber primär andere politische Zielsetzungen verfolgen. Bei der Beantwortung konnten nur Daten berücksichtigt werden, die bis zum 28. Februar 2019 verfügbar waren. I. Volkswirtschaftliche Daten der Thüringer Wirtschaft 1. Wie hat sich das Thüringer Bruttoinlandsprodukt jeweils in den Jahren seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Das Thüringer Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2015 bei 58.204 Millionen Euro und stieg bis 2017 auf 61.906 Millionen Euro an (in jeweiligen Preisen). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung des BIP in Thüringen 2015 bis 2017. Tabelle I.1: Entwicklung Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Thüringen 2015 bis 2017 Jahr 2015 2016 2017 BIP in Millionen Euro (in jeweiligen Preisen) 58.204 59.898 61.906 BIP-Veränderung zum Vorjahr (preisbereinigt) 1,5 1,3 1,6 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand Februar 2018 A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6486 - 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung das Thüringer Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zu den einzelnen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufgeschlüsselt angeben)? Mit einem Zuwachs von knapp 6,4 Prozent in den Jahren von 2015 bis 2017 lag das BIP-Wachstum in Thüringen (in jeweiligen Preisen) unter dem Bundesdurchschnitt von 7,2 Prozent, gleichzeitig aber geringfügig über dem Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer von 6,2 Prozent. Einzelheiten sind den nachfolgenden Tabellen I.2 und I.3 zu entnehmen. Tabelle I.2 Bruttoinlandsprodukt nach Bundesländern 2015 bis 2017 (in Millionen Euro, in jeweiligen Preisen) Bundesland Jahr 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 464.455 476.274 493.265 Bayern 552.760 569.810 594.447 Berlin 124.401 130.537 136.614 Brandenburg 65.200 66.942 69.132 Bremen 31.151 32.056 33.662 Hamburg 110.246 112.959 117.572 Hessen 260.297 269.440 279.085 Mecklenburg-Vorpommern 40.201 41.019 42.783 Niedersachsen 258.481 276.270 287.959 Nordrhein-Westfalen 649.991 668.912 691.518 Rheinland-Pfalz 135.558 138.500 144.308 Saarland 34.309 34.331 35.300 Sachsen 113.979 118.199 121.738 Sachsen-Anhalt 57.729 59.078 60.695 Schleswig-Holstein 86.689 89.825 93.367 Thüringen 58.204 59.898 61.906 Deutschland 3.043.650 3.144.050 3.263.350 Neue Bundesländer (ohne Berlin) 335.312 345.137 356.254 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 2.583.938 2.668.376 2.770.482 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand Februar 2018 Tabelle I.3: Veränderung Bruttoinlandsprodukt geg. Vorjahr nach Bundesländern 2015 bis 2017 (in Prozent, preisbereinigt) Bundesland Jahr 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 3,3 1,2 2,3 Bayern 2,2 1,7 2,8 Berlin 3,3 3,2 3,1 Brandenburg 1,2 1,2 1,4 Bremen 1,1 1,7 3,3 Hamburg 1,7 1,5 2,4 Hessen 0,1 2,3 2,2 Mecklenburg-Vorpommern 1,2 0,4 1,8 Niedersachsen 0,6 5,5 2,5 Nordrhein-Westfalen 1,1 1,6 1,7 Rheinland-Pfalz 2,5 0,8 2,5 Saarland 0,4 -1,2 1,2 3 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bundesland Jahr 2015 2016 2017 Sachsen 2,7 2,1 1,4 Sachsen-Anhalt 1,6 0,9 0,8 Schleswig-Holstein 1,3 2,2 2,1 Thüringen 1,5 1,3 1,6 Deutschland 1,7 1,9 2,2 Neue Bundesländer (ohne Berlin) 1,8 1,4 1,4 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 1,7 2,0 2,3 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand Februar 2018 3. Wie viele Unternehmen sind derzeit in Thüringen aktiv? Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der Unternehmen in Thüringen im Vergleich zu den einzelnen Bundesländern sowie zum Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 verändert (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Im Jahr 2017 waren 81.757 Unternehmen in Thüringen aktiv. Dies ist im Vergleich zu 2015 ein Rückgang um 1,9 Prozent (1.545 Unternehmen). Bundesweit ist die Anzahl der Unternehmen im selben Zeitraum leicht um 0,4 Prozent gestiegen. Den höchsten Zuwachs verzeichnete Berlin (4,0 Prozent), den stärksten Rückgang Sachsen-Anhalt (-2,9 Prozent). Weitere Einzelheiten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle I.4: Anzahl der Unternehmen in Deutschland nach Bundesländern 2015 bis 2017 Bundesland Unternehmen insgesamt Anzahl Veränderung in Prozent 2015 2016 2017 2017 zu 2016 2017 zu 2015 Schleswig-Holstein 122.923 123.037 122.409 -0,5 -0,4 Hamburg 102.444 102.930 102.996 0,1 0,5 Niedersachsen 287.180 288.515 287.936 -0,2 0,3 Bremen 27.122 27.109 26.465 -2,4 -2,4 Nordrhein-Westfalen 711.967 716.044 717.282 0,2 0,7 Hessen 272.617 273.161 274.577 0,5 0,7 Rheinland-Pfalz 159.809 160.552 159.542 -0,6 -0,2 Baden-Württemberg 467.205 464.279 468.349 0,9 0,2 Bayern 618.906 619.311 622.156 0,5 0,5 Saarland 37.159 37.536 36.798 -2,0 -1,0 Berlin 175.180 179.663 182.214 1,4 4,0 Brandenburg 97.531 98.425 98.293 -0,1 0,8 Mecklenburg-Vorpommern 63.223 61.184 62.081 1,5 -1,8 Sachsen 166.447 166.387 165.174 -0,7 -0,8 Sachsen-Anhalt 76.024 75.457 73.831 -2,2 -2,9 Thüringen 83.302 82.603 81.757 -1,0 -1,9 Insgesamt 3.469.039 3.476.193 3.481.860 0,2 0,4 Quelle: TLS, Unternehmensregister Anm.: Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sv-pflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 4. Wie hat sich die Betriebsgrößenstruktur der Unternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach der Definition der EU-Kommission und in Jahresscheiben auflisten)? Die Entwicklung in den einzelnen Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Festzustellen ist ein leichter Rückgang bei den Kleinstunternehmen, dem Zuwächse in den anderen Größenklassen gegenüberstehen. Insgesamt haben sich die Anteile der einzelnen Betriebsgrößenklassen kaum verändert. Tabelle I.5: Unternehmen in Thüringen nach Beschäftigtengrößenklassen 2015 bis 2017 Berichtsjahr insgesamt Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von … bis … 0-9 10-49 50-249 250 u. mehr Anzahl Anzahl Anteil (in Prozent ) Anzahl Anteil (in Prozent ) Anzahl Anteil (in Prozent ) Anzahl Anteil (in Prozent ) 2015 83.302 74.523 89,4 6.861 8,2 1.618 1,9 300 0,4 2016 82.603 73.696 89,2 6.940 8,4 1.657 2,0 310 0,4 2017 81.757 72.808 89,1 6.958 8,5 1.672 2,0 319 0,4 Veränderung 2017 gegenüber 2015 (in Prozent ) -1,9 -2,3 1,4 3,3 1,1 Quelle: TLS, Unternehmensregister Anm.: Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sv-pflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Betriebsgrößenstruktur in den anderen Bundesländern im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte nach Bundesland und der oben genannten Definition auflisten)? Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Während die Zahl der Kleinstunternehmen im Bundesdurchschnitt annähernd konstant geblieben ist, gab es in Thüringen einen Rückgang um 2,3 Prozent. Der Anstieg der Unternehmenszahlen in den Größenklassen von 10 bis 49 und 50 bis 249 Beschäftigten fiel in Thüringen schwächer aus als im Bundesdurchschnitt. 5 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ta be lle I. 6: A nz ah l d er U nt er ne hm en in D eu ts ch la nd n ac h B un de sl än de rn u nd B es ch äf tig te ng rö ße nk la ss en 2 01 5 bi s 20 17 B un de sla nd U nt er ne hm en in sg es am t U nt er ne hm en 1) m it so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te n vo n… bi s… 0 bi s 9 10 b is 4 9 50 b is 2 49 25 0 un d m eh r A nz ah l P ro ze nt A nz ah l P ro ze nt A nz ah l P ro ze nt A nz ah l P ro ze nt A nz ah l P ro ze nt 20 15 20 17 20 17 z u 20 15 20 15 20 17 20 17 z u 20 15 20 15 20 17 20 17 z u 20 15 20 15 20 17 20 17 z u 20 15 20 15 20 17 20 17 z u 20 15 S ch le si g- H ol st ei n 12 2. 92 3 12 2. 40 8 -0 ,4 11 0. 29 4 10 9. 43 1 -0 ,8 10 .2 87 10 .5 62 2, 7 1. 94 8 2. 00 1 2, 7 39 4 41 5 5, 3 H am bu rg 10 2. 44 4 10 2. 99 6 0, 5 91 .9 68 92 .0 19 0, 1 8. 12 2 8. 51 1 4, 8 1. 86 9 1. 94 4 4, 0 48 5 52 2 7, 6 N ie de rsa ch se n 28 7. 18 0 28 7. 93 7 0, 3 25 2. 90 2 25 2. 45 2 -0 ,2 27 .1 90 28 .0 10 3, 0 5. 89 5 6. 21 4 5, 4 1. 19 3 1. 26 0 5, 6 B re m en 27 .1 22 26 .4 65 -2 ,4 23 .5 80 22 .7 56 -3 ,5 2. 66 7 2. 79 3 4, 7 70 1 73 8 5, 3 17 4 17 8 2, 3 N or dh ei n- W es tfa le n 71 1. 96 7 71 7. 28 2 0, 7 63 6. 59 9 63 8. 41 6 0, 3 58 .9 32 61 .6 10 4, 5 13 .1 00 13 .7 62 5, 1 3. 33 6 3. 49 4 4, 7 H es se n 27 2. 61 7 27 4. 57 7 0, 7 24 5. 63 1 24 6. 27 8 0, 3 21 .0 88 22 .1 02 4, 8 4. 67 0 4. 89 6 4, 8 1. 22 8 1. 30 1 5, 9 R he in la nd - P fa lz 15 9. 80 9 15 9. 54 2 -0 ,2 14 3. 75 5 14 2. 85 5 -0 ,6 12 .9 02 13 .3 98 3, 8 2. 61 4 2. 71 8 4, 0 53 8 57 1 6, 1 B ad en - W ür tte m - be rg 46 7. 20 5 46 8. 34 9 0, 2 41 9. 13 0 41 7. 87 1 -0 ,3 37 .4 50 39 .2 69 4, 9 8. 51 0 8. 94 6 5, 1 2. 11 5 2. 26 3 7, 0 B ay er n 61 8. 90 6 62 2. 15 6 0, 5 55 9. 97 7 55 9. 56 2 -0 ,1 46 .9 38 49 .8 30 6, 2 9. 64 5 10 .2 56 6, 3 2. 34 6 2. 50 8 6, 9 S aa rla nd 37 .1 59 36 .7 98 -1 ,0 33 .2 23 32 .8 33 -1 ,2 3. 12 8 3. 16 3 1, 1 64 3 63 4 -1 ,4 16 5 16 8 1, 8 B er lin 17 5. 18 0 18 2. 21 4 4, 0 15 9. 96 9 16 5. 34 9 3, 4 12 .1 28 13 .4 52 10 ,9 2. 49 6 2. 78 0 11 ,4 58 7 63 3 7, 8 B ra nd en - bu rg 97 .5 31 98 .2 93 0, 8 88 .3 40 88 .6 83 0, 4 7. 43 8 7. 76 6 4, 4 1. 48 6 1. 56 2 5, 1 26 7 28 2 5, 6 M ec kl en - bu rg -V or - po m m er n 63 .2 23 62 .0 81 -1 ,8 56 .5 67 55 .3 27 -2 ,2 5. 34 8 5. 40 8 1, 1 1. 11 4 1. 14 3 2, 6 19 4 20 3 4, 6 S ac hs en 16 6. 44 7 16 5. 17 4 -0 ,8 14 9. 57 7 14 7. 73 6 -1 ,2 13 .3 95 13 .7 60 2, 7 2. 88 7 3. 06 0 6, 0 58 8 61 8 5, 1 S ac hs en - A nh al t 76 .0 24 73 .8 31 -2 ,9 67 .2 53 64 .8 85 -3 ,5 6. 89 8 7. 01 8 1, 7 1. 56 6 1. 60 2 2, 3 30 7 32 6 6, 2 Th ür in ge n 83 .3 02 81 .7 57 -1 ,9 74 .5 23 72 .8 08 -2 ,3 6. 86 1 6. 95 8 1, 4 1. 61 8 1. 67 2 3, 3 30 0 31 8 6, 0 In sg es am t 3. 46 9. 03 9 3. 48 1. 86 0 0, 4 3. 11 3. 28 8 3. 10 9. 26 1 -0 ,1 28 0. 77 2 29 3. 61 0 4, 6 60 .7 62 63 .9 28 5, 2 14 .2 17 15 .0 60 5, 9 Q ue lle : U nt er ne hm en sr eg is te r A nm .: 1) U nt er ne hm en m it st eu er ba re m U m sa tz a us L ie fe ru ng en u nd L ei st un ge n un d/ od er m it B es ch äf tig te n im B er ic ht sj ah r 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 6. Wie viele Unternehmensinsolvenzen gab es in Thüringen seit dem Jahr 2015 (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die Entwicklung der Zahl der beantragten Insolvenzverfahren in Thüringen und den anderen Bundesländern ist der nachfolgenden Tabelle I.7 zu entnehmen. Wie in Deutschland insgesamt war die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren in Thüringen in den Jahren von 2015 bis 2017 rückläufig. 7. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Position Thüringen im Vergleich zu den einzelnen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt bei der Anzahl der Unternehmensinsolvenzen seit dem Jahr 2015 einnimmt (bitte nach Jahresscheiben und Bundesland einzeln auflisten )? Es wird auf die Antwort auf Frage 6 (Tabelle I.7) verwiesen. Tabelle I.7: Anzahl beantragter Insolvenzverfahren nach Bundesländern Bundesland Beantragte Insolvenzverfahren (Unternehmen) Insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Insgesamt eröffnet mangels Masse abgewiesen Anzahl 2015 2016 2017 Schleswig- Holstein 1.027 842 185 956 797 159 888 715 173 Hamburg 802 640 162 907 735 172 741 584 157 Niedersachsen 1.853 1.363 490 1.850 1.379 471 1.710 1.273 437 Bremen 218 161 57 213 133 80 206 163 43 Nordrhein- Westfalen 7.347 5.485 1.862 6.547 4.982 1.565 5.892 4.249 1.643 Hessen 1.501 967 534 1.421 931 490 1.457 935 522 Rheinland- Pfalz 894 650 244 777 565 212 715 535 180 Baden- Württemberg 1.869 1.272 597 1.672 1.122 550 1.902 1.221 681 Bayern 3.195 2.341 854 2.738 1.932 806 2.559 1.867 692 Saarland 307 211 96 327 219 108 245 168 77 Berlin 1.407 916 491 1.369 924 445 1.349 842 507 Brandenburg 431 363 68 522 404 118 436 334 102 Mecklenburg -Vorpommern 323 258 65 304 245 59 251 189 62 Sachsen 1.004 786 218 1.060 836 224 918 732 186 Sachsen- Anhalt 561 427 134 516 369 147 501 359 142 Thüringen 362 279 83 339 241 98 323 231 92 Deutschland 23.101 16.961 6.140 21.518 15.814 5.704 20.093 14.397 5.696 Quelle: TLS 7 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 8. Wie hat sich seit dem Jahr 2015 die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Thüringen entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Wirtschaftszweig auflisten)? Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen war mit 801.728 Personen am 30. Juni 2017 um 15.630 Personen höher als am 30. Juni 2015. Dies entspricht einem Anstieg um zwei Prozent. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, war in fast allen Wirtschaftsbereichen eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Rückgänge gab es in der Land- und Forstwirtschaft und - geringfügig - auch im Baugewerbe. Tabelle I.8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen - Arbeitsortangaben nach Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) S oz ia lv er si ch er un gs pfl ic ht ig B es ch äf tig te a m A rb ei ts or t i ns ge sa m t 30 .0 6. 20 15 30 .0 6. 20 16 30 .0 6. 20 17 30 .0 6. 20 18 A nz ah l d er B es ch äf tig te n 78 6. 09 8 79 3. 36 3 80 1. 72 8 80 5. 98 7 D ar un - te r A La nd - u nd F or st w irt sc ha ft, F is ch er ei 15 .2 49 14 .6 12 14 .1 44 14 .1 80 B - F P ro du zi er en de s G ew er be 25 9. 81 0 26 0. 87 0 26 2. 16 4 26 5. 36 4 da vo n B - E P ro du zi er en de s G ew er be o hn e B au ge w er be 20 3. 09 8 20 4. 86 6 20 6. 55 9 20 9. 87 0 da ru nt er C V er ar be ite nd es G ew er be 18 7. 88 7 18 9. 73 5 19 1. 31 6 19 4. 41 0 F B au ge w er be 56 .7 12 56 .0 04 55 .6 05 55 .4 94 G - U D ie ns tle is tu ng sb er ei ch e 51 1. 03 2 51 7. 86 4 52 5. 41 6 52 6. 44 1 da vo n G - I H an de l, Ve rk eh r, G as tg ew er be 15 3. 00 3 15 5. 00 9 15 7. 15 0 15 7. 85 4 J In fo rm at io n un d K om m un ik at io n 13 .8 02 14 .1 12 13 .3 30 13 .7 26 K Fi na nz - u . V er si ch er un gs di en st le is tu ng 13 .3 66 12 .8 06 12 .4 56 12 .1 04 L G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 6. 01 7 6. 20 0 6. 40 3 6. 61 0 M - N F re ib er ufl ic he , w is se ns ch af tli ch e, t ec hn is ch e D ie ns tle is tu ng en ; so ns tig e w irt sc ha ftl ic he D ie ns tle is tu ng en 91 .3 68 92 .2 42 94 .5 91 95 .4 97 O - Q Ö ffe nt lic he V er w al tu ng , V er te id ig un g, S oz ia lv er - si ch er un g; E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht ; G es un dhe its - u nd S oz ia lw es en 20 5. 02 9 20 8. 56 3 21 2. 43 5 21 1. 59 4 R - U K un st , U nt er ha ltu ng u nd E rh ol un g; s on st ig e D ie ns tle is tu ng en ; P riv at e H au sh al te ; E xt er rit oria le O rg an is at io ne n 28 .4 47 28 .9 32 29 .0 51 29 .0 56 Q ue lle : T LS A nm .: A us w er tu ng en a us d er B es ch äf tig un gs st at is tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t, E rg eb ni ss e na ch R ev is io n de r B es ch äf tig un gs st at is tik 2 01 7; 20 15 , 2 01 6, 2 01 7, 2 01 8 vo rlä ufi ge E rg eb ni ss e 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 9. Wie hat sich die Bruttowertschöpfung je Arbeitnehmer in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Ausgewiesen werden die in der amtlichen Statistik verfügbaren Werte zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigen. Dieses lag in Thüringen 2015 bei 55.763 Euro und stieg bis 2017 auf 58.973 Euro an (in jeweiligen Preisen), was einem Anstieg um 5,8 Prozent entspricht. Die Entwicklung in den einzelnen Jahren zeigt die folgende Tabelle. Tabelle I.9: Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigen in Thüringen 2015 bis 2017 Jahr 2015 2016 2017 BIP je Erwerbstätigen in Euro (in jeweiligen Preise) 55.763 57.310 58.973 Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent (preisbereinigt ) 1,7 1,1 1,2 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand Februar 2018 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Bruttowertschöpfung je Arbeitnehmer in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufgeschlüsselt angeben)? Die Entwicklung der absoluten Werte des BIP je Erwerbstätigen in den Bundesländern sowie die jährlichen prozentualen Veränderungen zeigen die Tabellen I.10 und I.11. Die Zuwächse lagen in Thüringen in allen drei betrachteten Jahren über dem Bundesdurchschnitt und in den Jahren 2016 sowie 2017 auch über dem Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer. Tabelle I.10: Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen nach Bundesländern 2015 bis 2017 (in Euro, in jeweiligen Preisen) Bundesland Jahr 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 76.381 77.245 78.748 Bayern 75.943 76.953 78.830 Berlin 67.403 68.906 69.977 Brandenburg 60.080 60.755 61.904 Bremen 74.237 75.382 78.437 Hamburg 91.571 92.163 94.279 Hessen 78.057 79.726 81.265 Mecklenburg-Vorpommern 54.032 55.093 56.980 Niedersachsen 65.356 68.945 70.832 Nordrhein-Westfalen 70.682 71.978 73.385 Rheinland-Pfalz 68.228 69.180 71.363 Saarland 65.954 65.367 66.562 Sachsen 56.588 58.077 59.262 Sachsen-Anhalt 57.411 58.565 60.070 Schleswig-Holstein 63.975 65.114 66.664 Thüringen 55.763 57.310 58.973 Deutschland 70.669 72.048 73.680 Neue Bundesländer (ohne Berlin) 56.903 58.148 59.555 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 73.136 74.519 76.203 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand Februar 2018 9 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle I.11: Veränderung Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen geg. Vorjahr nach Bundesländern 2015 bis 2017 (in Prozent, preisbereinigt) Bundesland Jahr 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 2,2 -0,2 0,7 Bayern 0,7 -0,1 1,0 Berlin 1,1 0,5 0,1 Brandenburg 0,9 -0,3 0,0 Bremen 0,7 0,4 2,4 Hamburg 0,7 -0,3 0,6 Hessen -0,8 1,0 0,6 Mecklenburg-Vorpommern 0,8 0,3 1,0 Niedersachsen -0,3 4,1 1,0 Nordrhein-Westfalen 0,2 0,5 0,3 Rheinland-Pfalz 1,5 0,1 1,5 Saarland 0,1 -2,1 0,2 Sachsen 2,8 1,1 0,4 Sachsen-Anhalt 2,1 0,5 0,6 Schleswig-Holstein 0,2 0,3 0,5 Thüringen 1,7 1,1 1,2 Deutschland 0,8 0,6 0,7 Neue Bundesländer (ohne Berlin) 1,9 0,6 0,6 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 0,6 0,6 0,7 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand Februar 2018 11. Wie haben sich Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Thüringen sind von 27.037 Euro im Jahr 2015 auf 28.727 Euro im Jahr 2017 angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 6,3 Prozent. Die Entwicklung in den einzelnen Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle I.12: Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Thüringen, in Deutschland und in Großraumregionen 2015 bis 2017 Jahr Thüringen Deutschland Neue Bundesländer (ohne Berlin) Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 2015 27.037 32.524 26.959 33.433 2016 28.003 33.309 27.867 34.194 2017 28.727 34.145 28.630 35.016 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2015 4,3 2,8 4,4 2,5 2016 3,6 2,4 3,4 2,3 2017 2,6 2,5 2,7 2,4 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand August 2018 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufgeschlüsselt angeben)? Die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter folgte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Thüringen dem Trend der ostdeutschen Flächenländer und lag in allen drei Jahren jeweils über dem 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 deutschen Durchschnitt (s. Tabelle I.12). Die nachfolgende Tabelle I.13 gibt für die Jahre 2015 bis 2017 einen Überblick über die absolute Höhe der Bruttolöhne und -gehälter sowie die Veränderung im betrachteten Zeitraum in den Bundesländern. Tabelle I.13: Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach Bundesländern 2015 bis 2017 (in Euro) Bundesland Jahr Veränderung 2017 gegenüber 2015 (in Prozent) 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 34.958 35.877 36.709 5,0 Bayern 34.492 35.364 36.309 5,3 Berlin 32.769 33.503 34.703 5,9 Brandenburg 27.337 28.077 28.688 4,9 Bremen 33.451 34.070 35.072 4,8 Hamburg 39.122 39.790 40.807 4,3 Hessen 36.023 36.790 37.559 4,3 Mecklenburg-Vorpommern 25.980 26.864 27.615 6,3 Niedersachsen 29.998 30.513 31.354 4,5 Nordrhein-Westfalen 32.759 33.537 34.308 4,7 Rheinland-Pfalz 31.006 31.448 31.986 3,2 Saarland 30.826 31.286 31.987 3,8 Sachsen 27.123 28.121 28.921 6,6 Sachsen-Anhalt 26.879 27.737 28.634 6,5 Schleswig-Holstein 28.641 29.341 30.047 4,9 Thüringen 27.037 28.003 28.727 6,3 Deutschland 32.524 33.309 34.145 5,0 Neue Bundesländer (ohne Berlin) 26.959 27.867 28.630 6,2 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 33.433 34.194 35.016 4,7 Quelle: TLS Anm.: Rechenstand August 2018 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kaufkraft in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt? Zur "Kaufkraft" existieren keine Werte der amtlichen Statistik. Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) veröffentlicht unter dieser Bezeichnung einen Indikator, der Aufschluss über die Entwicklung des Konsumpotentials einer Region geben soll. Berechnet wird dieser Indikator auf Grundlage der Konsumausgaben der privaten Haushalte, der Haushaltsnettoeinkommen einschließlich staatlicher Transferzahlungen sowie weiterer konsumrelevanter Statistiken. Unter anderem aufgrund des Prognosecharakters und der fehlenden Berücksichtigung regionaler Preisunterschiede ist die Aussagekraft dieses Indikators eingeschränkt. Daher wird hier auf eine detaillierte Darstellung von Werten für die Bundesländer verzichtet. 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung das Armutsrisiko in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)? Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird - entsprechend dem EU-Standard - definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten ) beträgt. Gemessen am Bundesmedian liegt Thüringen mit Werten zwischen 18,9 Prozent (2015) und 16,3 Prozent (2017) wie auch die anderen ostdeutschen Länder aufgrund des niedrigeren Ein- 11 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode kommensniveaus stets über der bundesweiten Quote. Gleichzeitig lag der Wert jeweils unter dem Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer (einschließlich Berlin). Legt man der Berechnung der Armutsgefährdungsquote die jeweiligen Medianeinkommen der Bundesländer zugrunde, weist Thüringen in den Jahren 2015 bis 2017 mit 12,4 Prozent bis 11,8 Prozent die jeweils niedrigste Quote aller Bundesländer auf. Die folgende Tabelle zeigt die Armutsgefährdungsquoten (Bundesmedian ) nach Bundesländern 2015 bis 2017. Tabelle I.14 Armutsgefährdungsquote1) nach Bundesländern gemessen am Bundesmedian 2015 bis 2017 (in Prozent) Bundesland Jahr Veränderung (in Prozentpunkten )2015 2016 2017 Baden-Württemberg 11,8 11,9 12,1 0,3 Bayern 11,6 12,1 12,1 0,5 Berlin 22,4 19,4 19,2 -3,2 Brandenburg 16,8 15,6 15,0 -1,8 Bremen 24,8 22,6 23,0 -1,8 Hamburg 15,7 14,9 14,7 -1,0 Hessen 14,4 15,1 15,4 1,0 Mecklenburg-Vorpommern 21,7 20,4 19,4 -2,3 Niedersachsen 16,5 16,7 16,7 0,2 Nordrhein-Westfalen 17,5 17,8 18,7 1,2 Rheinland-Pfalz 15,2 15,5 15,6 0,4 Saarland 17,2 17,2 16,8 -0,4 Sachsen 18,6 17,7 16,8 -1,8 Sachsen-Anhalt 20,1 21,4 21,0 0,9 Schleswig-Holstein 14,6 15,1 14,8 0,2 Thüringen 18,9 17,2 16,3 -2,6 Deutschland 15,7 15,7 15,8 0,1 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 14,7 15,0 15,3 0,6 Neue Bundesländer (einschl. Berlin) 19,7 18,4 17,8 -1,9 Quelle: IT.NRW, Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe im Berichtsjahr 2016 sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 15. Wie hoch waren die geplanten (Soll-Zahlen) Investitionsquoten gemessen am Haushaltsvolumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? Vorbemerkung: Die Investitionsquote stellt den Anteil der Investitionsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben dar. Daher wurden bei der Beantwortung der Fragen 15 bis 18 die bereinigten Ausgaben und nicht wie in den Fragestellungen aufgeführt das Haushaltsvolumen im jeweiligen Jahr zugrunde gelegt. Die folgende Tabelle zeigt die Investitionsquoten (Soll) sowie die absoluten Investitionsausgaben (Soll) in Thüringen für die Jahre 2009 bis 2019. 12 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Tabelle I.15: Investitionsquote in Thüringen 2009 bis 2019 Haushaltsjahr bereinigte Ausgaben Soll (in Euro) Investitionsausgaben Soll (in Euro) Investitionsquote in Prozent 2009 9.266.745.600,00 1.502.247.200,00 16,21 2010 9.807.852.000,00 1.841.152.900,00 18,77 2011 9.476.730.800,00 1.564.562.400,00 16,51 2012 9.031.578.300,00 1.255.771.400,00 13,90 2013 9.065.777.200,00 1.232.736.500,00 13,60 2014 8.953.551.800,00 1.112.091.100,00 12,42 2015 9.272.370.400,00 1.254.336.200,00 13,53 2016 9.750.810.800,00 1.302.854.300,00 13,36 2017 10.083.278.500,00 1.338.070.400,00 13,27 2018 10.648.581.800,00 1.653.728.900,00 15,53 2019 10.591.381.200,00 1.609.092.500,00 15,19 Quelle: TFM 16. Wie hoch waren die geplanten (Soll-Zahlen) Investitionen des Freistaats gemessen am Haushaltsvolumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? Es wird auf die Antwort auf Frage 15 (Tabelle I.15) verwiesen. 17. Wie hoch waren die tatsächlichen (Ist-Zahlen) Investitionsquoten gemessen am Haushaltsvolumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? Die folgende Tabelle zeigt die Investitionsquoten (Ist) sowie die absoluten Investitionsausgaben (Ist) in Thüringen für die Jahre 2009 bis 2017. Tabelle: I.16: Investitionsquoten (Ist) in Thüringen 2009 bis 2017 Haushaltsjahr bereinigte Ausgaben Ist (in Euro) Investitionsausgaben Ist (in Euro) Investitionsquote (in Prozent) 2009 9.054.976.926,04 1.369.109.174,77 15,12 2010 9.290.793.481,48 1.481.684.240,45 15,95 2011 9.324.009.519,47 1.390.976.043,86 14,92 2012 8.812.692.753,37 1.179.989.151,37 13,39 2013 8.970.323.334,02 1.268.841.121,26 14,14 2014 8.977.615.156,29 1.167.285.868,88 13,00 2015 9.106.203.383,26 1.220.581.034,57 13,40 2016 9.181.037.310,22 1.064.053.882,28 11,59 2017 9.170.322.016,19 1.040.869.859,82 11,35 Quelle: TFM 18. Wie hoch waren die tatsächlichen (Ist-Zahlen) Investitionen des Freistaats gemessen am Haushaltsvolumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? Es wird auf die Antwort auf Frage 17 (Tabelle I.16) verwiesen. 19. Wie hoch ist der relative und absolute Anteil der Investitionen des Freistaats am Bruttoinlandsprodukt seit dem Jahr 2009 (bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten)? 13 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Höhe der Investitionsausgaben (Ist) sowie die Anteile der Investitionsausgaben am Bruttoinlandsprodukt für die Jahre 2009 bis 2017 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle I.18: Anteil der Investition (Ist) am Bruttoinlandsprodukt in Thüringen 2009 bis 2017 Haushaltsjahr Bruttoinlandsprodukt Thüringen* (in Millionen Euro) Investitionsausgaben Ist (in Millionen Euro) Quote (in Prozent) 2009 45.513 1.369,1 3,01 2010 48.225 1.481,7 3,07 2011 50.972 1.391,0 2,73 2012 51.612 1.180,0 2,29 2013 53.712 1.268,8 2,36 2014 56.478 1.167,3 2,07 2015 58.204 1.220,6 2,10 2016 59.898 1.064,1 1,78 2017 61.906 1.040,9 1,68 Quelle: TFM Anm.: *Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik 20. Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Gewerbesteuereinnahmen in Thüringen entwickelt (bitte für Thüringen sowie nach Landkreisen und Kommunen in Jahresscheiben auflisten)? Übersichten über die Gewerbesteuereinnahmen in Thüringen insgesamt, in den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten und Gemeinden in den Jahren 2009 bis 2017 finden sich im Anhang (Anlage A). 21. Wie haben sich die Hebesätze zur Gewerbesteuer in Thüringen seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte die durchschnittlichen Hebesätze für Thüringen sowie die zehn höchsten und die zehn niedrigsten Hebesätze von Kommunen in Thüringen in Jahresscheiben auflisten)? Übersichten mit den erbetenen Informationen finden sich im Anhang (Anlage B). II. Mittelstandspolitik 22. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die aktuelle Eigenkapitalquote der in Thüringen tätigen Unternehmen? Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Eigenkapitalquote der Unternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt? Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten über die Entwicklung der Eigenkapitalquote der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen vor. Allerdings hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Entwicklung der Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen in West- und Ostdeutschland analysiert. Die im statistischen Anhang der jährlich erscheinenden "Mittelstandsdiagnose" durch den DSGV genannten Medianwerte für ostdeutsche Unternehmen (50 Prozent der Unternehmen haben eine höhere Quote und 50 Prozent eine niedrigere Quote als der Medianwert) werden gestaffelt nach den Umsatzgrößen der Unternehmen in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Es liegen bisher noch keine Auswertungen für die Jahre 2017 und 2018 vor. Aus der Tabelle II.1 lässt sich entnehmen, dass die Eigenkapitalquote der Unternehmen im betrachteten Zeitraum weiter gestiegen ist. Es zeigt sich, dass die Eigenkapitalausstattung im Durchschnitt mit der Größe der Unternehmen zunimmt. Durch eine Umstellung der Methodik werden vom DSGV seit der Mittelstandsdiagnose 2017 niedrigere Eigenkapitalquoten ausgewiesen. Die in der Tabelle II.1 aufgeführten Werte für die Jahre 2014 bis 2016 wurden nach dieser neuen Methodik ermittelt. 14 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Tabelle II.1: Eigenkapitalquote ostdeutscher Unternehmen 2014 bis 2016 (in Prozent) Umsatz in Euro Wert Jahr 2014 2015 2016 0 bis 50 Millionen Mittelstand Median 25,1 25,9 28,9 über 50 Millionen Großunternehmen Median 29,0 33,5 34,8 0 bis 1 Million Kleinunternehmen Median 20,7 21,8 24,3 1 bis 50 Millionen Mittelunternehmen Median 28,1 28,7 30,7 Quelle: Statistischer Anhang der Diagnose Mittelstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes 2018 In den landwirtschaftlichen Betrieben lag die Eigenkapitalquote in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Thüringen durchschnittlich bei jeweils 65 Prozent. 23. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die Situation der Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen in Thüringen und welche Entwicklung ist seit dem Jahr 2015 in diesem Bereich zu verzeichnen (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Auch zu dieser Frage liegt der Landesregierung kein statistisches Datenmaterial für die Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vor. Die Fremdkapitalquote der ostdeutschen Unternehmen lässt sich in einem Umkehrschluss aus den in der Antwort auf die Frage 22 aufgeführten Eigenkapitalquoten ableiten (100 Prozent abzüglich der EK-Quote = FK-Quote). Die Fremdkapitalquote und als Teilmenge hiervon der Anteil der Bankverbindlichkeiten an der Bilanzsumme für die Jahre 2014, 2015 und 2016 sind in der nachfolgenden Tabelle II.2 ausgewiesen. Auch diese Daten stammen aus dem statistischen Anhang der jährlich erscheinenden Mittelstandsdiagnose des DSGV. Tabelle II.2: Fremdkapitalquote ostdeutscher Unternehmen 2014 bis 2016 (in Prozent) Umsatz in Euro Wert Jahr 2014 2015 2016 0 bis 50 Millionen Mittelstand Median 74,9 74,1 71,1 davon Bankverbindlichkeiten 25,8 25,1 27,6 über 50 Millionen Großunternehmen Median 71,0 66,5 65,2 davon Bankverbindlichkeiten 15,7 14,7 21,1 0 bis 1 Million Kleinunternehmen Median 79,3 78,2 75,7 davon Bankverbindlichkeiten 33,2 32,8 35,4 1 bis 50 Millionen Mittelunternehmen Median 71,9 71,3 69,3 davon Bankverbindlichkeiten 21,8 21,3 25,1 Quelle: Statistische Anhang der Diagnose Mittelstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes 2018 Korrespondierend mit den Angaben zur Eigenkapitalquote in der Antwort auf Frage 22 lag die Fremdkapitalquote der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchschnittlich bei jeweils 35 Prozent. Die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten je Landwirtschaftsbetrieb hat sich seit 2015 leicht abwärts entwickelt, der Kapitaldienst je Betrieb ist hingegen leicht ansteigend. 15 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle II.3: Verbindlichkeiten und Kapitaldienst landwirtschaftlicher Betriebe in Thüringen Jahr/Buchführungszeitraum Verbindlichkeiten in Euro/Betrieb Kapitaldienst in Euro/Betrieb 2015 (KJ2015/WJ2015/16) 1.250.548 200.732 2016 (KJ2015/WJ2015/16) 1.255.762 207.594 2017 (KJ2015/WJ2015/16) 1.244.989 213.100 Quelle: TMIL 24. Welche finanziellen Förderprogramme von Seiten des Freistaats Thüringen gibt es zurzeit für Unternehmen in Thüringen (bitte Förderprogramme und Volumen einzeln auflisten)? In den drei nachfolgenden Übersichten für Darlehen und Bürgschaften (Tabelle II.3), Zuschüsse (Tabelle II.4) sowie Beteiligungen (Tabelle II.5) werden die Programme der Unternehmensförderung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft aufgeführt. Tabelle II.4: Förderprogramme (Darlehen und Bürgschaften) für Unternehmen in Thüringen Förderprogramme (Darlehen und Bürgschaften) Volumen (in Millionen Euro) GuW Plus/GuW Thüringen k. A.1) Thüringen-Invest-Darlehen FP 2014-2020 27,52) Thüringen-Dynamik-Darlehen FP 2014-2020 122,52) Thüringen-Kapital k. A.1) Mikrodarlehen 5 Thüringer Konsolidierungsfonds für KMU k. A. Konsortialdarlehen k. A.1) Konsortialbürgschaften k. A. Bürgschaften k. A.3) Quelle: TAB Anm.: 1) Bei Refinanzierungsdarlehen bestehen keine Volumenvorgaben, da die Darlehen am Kapitalmarkt oder gegebenenfalls durch die KfW refinanziert und entsprechend der Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. 2) Fondsvolumen - Mittel revolvieren, dass heißt Rückflussmittel/Tilgungen werden für die Ausreichung neuer Darlehen eingesetzt. 3) Bei Bürgschaften/Garantien gibt es lediglich Beschränkungen durch den jährlichen Gewährleistungsrahmen , der nach dem aktuellen Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft jährlich 300 Millionen Euro vorsieht. Tabelle II.5: Förderprogramme (Zuschüsse) Förderprogramm Zielgruppe bewilligter Zuschuss 2018 (in Euro) Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Unternehmen 884.800 Elektromobilität Thüringen Unternehmen und Hochschulen 35.784 GRW-Gewerbe Unternehmen, Forschungseinrichtungen (Winfo) 110.104.637 GRW-Clustermanagement Unternehmen und Vereine 1.126.424 Forschung, Technologie und Innovation Unternehmen, Forschungseinrichtungen 57.833.000 Technologie Personalförderung FuE (ESF 2014 - 2020) Unternehmen, Forschungseinrichtungen 12.521.484 Thüringen-Invest Zuschuss (Digitalbonus Thüringen) Unternehmen 873.488 16 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Förderprogramm Zielgruppe bewilligter Zuschuss 2018 (in Euro) Thüringen-Invest Zuschuss (Investitionen) Unternehmen 9.270.581 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Landwirtschaftliche Unternehmen 17.815.400 Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung 1.984.826 Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Unternehmer und Beschäftigte einschließlich Auszubildende der Landwirtschaft , Unternehmer und Beschäftigte des Lebensmittelsektors, Kleine und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum 634.512 Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Unternehmen der Bereiche Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft sowie Wissenschaftspartner , berufsständische Vertretungen mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft und andere Akteure im ländlichen Raum 1.929.393 Unterstützung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen Landwirtschaftliche Unternehmen 928.551 Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von existenzgefährdeten Unternehmen der Landwirtschaft durch die Dürresituation im Jahr 2018 (Dürrehilfe 2018) Landwirtschaftliche Unternehmen 12.961.072 Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden durch Spätfrost im Obstbau im Jahr 2017 Landwirtschaftliche Unternehmen aus dem Bereich Obstbau 221.801 Förderung von CO2-armer Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme Verkehrsunternehmen 10.448.576 Förderung von Elektromobilität in kommunalen Unternehmen (E-Mobil Invest) Kommunale Unternehmen 270.614,96 Förderrichtlinie SolarInvest private Unternehmen 1.913.016,23 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs) natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personengesellschaften im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb 60.000 Quelle: TAB, TMWWDG, TMIL, TMUEN. Tabelle II.6: Förderprogramme (Beteiligungskapital) für Unternehmen in Thüringen Förderprogramme (Beteiligungskapitalfonds) Fondsvolumen1) (in Millionen Euro) Thüringer Start-up-Fonds (TSF) 18,752) Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) 37,52) Mittelstands-Fonds Thüringen GmbH & Co. KG (MFT) 40 Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG (TIB) 102 Quelle: bm-t Anm.: 1) Rückflüsse stehen für weitere Beteiligungen zur Verfügung. 2) Für die Förderperiode 2014-2020 geplantes Fondsvolumen 17 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 25. Wie hat sich die Anzahl, der in Thüringen existierenden Handwerksbetriebe seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Zum 31. Dezember 2018 waren nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern in den Handwerksrollen und Verzeichnissen der drei Thüringer Handwerkskammern 29.922 Handwerksbetriebe gelistet. Der Bestand ist seit dem Jahr 2015 um 1.023 Betriebe beziehungsweise 3,3 Prozent gesunken. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Betriebsbestandes: Tabelle II.7: Entwicklung des Bestands der Thüringer Handwerksbetriebe Jahr Bestand Veränderung zum Vorjahr (in Prozent) 2015 30.945 -1,0 2016 30.474 -1,5 2017 30.160 -1,0 2018 29.922 -0,8 Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern. Anm.: Stand: 31.12.2018. 26. Wie viele Beschäftigte hat das Thüringer Handwerk derzeit? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 beschäftigte das Thüringer Handwerk cirka 152.000 Personen. Die Anzahl der Beschäftigten basiert auf handwerksinternen Statistiken. Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Auszubildende sind nicht in der Beschäftigtenzahl enthalten. 27. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Thüringer Handwerk seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Die Anzahl der Beschäftigten im Thüringer Handwerk ist gemäß Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern seit dem Jahr 2015 leicht um 2.000 Beschäftigte beziehungsweise 1,3 Prozent gestiegen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Beschäftigten im Thüringer Handwerk. Tabelle II.8: Entwicklung der Beschäftigten im Thüringer Handwerk Jahr Beschäftigte** Veränderung zum Vorjahr (in Prozent) 2015 150.000 +1,4 2016 151.200 +0,8 2017 152.000 +0,5 2018* 152.000 +0,0 Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern. Anm.: *Stand: 31. Dezember 2018. ** Ohne Inhaberinnen und Inhaber, ohne Auszubildende - Zahlen basieren nicht auf Zählungen, sondern auf handwerksinterner Statistik. 18 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Ill. Wirtschaftsförderung in Thüringen 28. Welche Förderprogramme für Unternehmen werden mit Mitteln der Europäischen Union in Thüringen unterstützt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der EU-Mittel an den jeweiligen Förderprogrammen (bitte für jedes Förderprogramm einzeln auflisten)? Folgende Förderprogramme für Unternehmen werden in Thüringen mit EU-Mitteln komplementär finanziert: Tabelle III.1: Förderprogramme für Unternehmen mit EU-Beteiligung Förderinhalt Förderprogramm (Richtlinie) Anteil der EU-Mittel an Gesamtfinanzierung (in Prozent) Thüringen-Invest-Darlehen FP 2014-2020 Richtlinie zum Förderprogramm Thüringen Invest 80 Thüringen-Dynamik-Darlehen FP 2014-2020 Richtlinie zum Förderprogramm Thüringen Dynamik 80 Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 80 Thüringen-Invest Zuschuss (Investitionen) Richtlinie zum Förderprogramm Thüringen Invest 80 Thüringer Start-up-Fonds (TSF) Investitionsgrundsätze TSF 80 Thüringer WachstumsBeteiligungs Fonds (WBF) Investitionsgrundsätze WBF 80 Forschung, Technologie und Innovation Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation 80 Technologie Personalförderung FuE FP 2014-2020 Richtlinie zur Förderung der Forschungs - und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen - Gewinnung von Personal für Forschung und Entwicklung (FuE), Gestaltung, Durchsetzung , Vermarktung von Innovationen und Vernetzung zu Innovationsketten - aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen 80 Energieeffizienzmaßnahmen GREENinvest Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen 80 Förderung von Verkehrsunternehmen des ÖPNV auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) Richtlinie zur Förderung von CO2-armer Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme 100 Intensivberatung und Prozessbegleitung Beratungsrichtlinie 80 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Förderrichtlinie des TMIL vom 15. März 2017 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Teil A Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Teil B Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen Teil D Investitionen zur Diversifizierung 75 19 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Förderinhalt Förderprogramm (Richtlinie) Anteil der EU-Mittel an Gesamtfinanzierung (in Prozent) Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen, speziell Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus Förderrichtlinie des TMIL vom 15. März 2017 Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Teil C Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (Öko- Invest) 100 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Förderrichtlinie des TMIL vom 2. November 2015 Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Teil A Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 75 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse Förderrichtlinie des TMIL vom 2. November 2015 Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Teil B Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse 100 Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Förderrichtlinie des TMIL 7. Mai 2018 Richtlinie zur Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen 75 Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Förderrichtlinie des TMIL vom 13. Dezember 2017 Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft 75 Unterstützung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen Unterstützung erfolgt auf Basis des von der Europäischen Kommission am 26. Mai 2015 genehmigten Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Freistaates Thüringen in der Förderperiode 2014-2020 (EPLR Thüringen) ausschließlich über Vergabeverfahren 75 Quelle: TAB, TMWWDG, TMIL 29. Wie hoch ist das Volumen der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 an der gesamten Wirtschaftsförderung in Thüringen? Im Operationellen Programm (OP) für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind für die Wirtschaftsförderung im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 577,866 Millionen Euro (einschließlich nationaler Kofinanzierungsmittel) vorgesehen. Davon entfallen auf den EFRE rund 462,293 Millionen Euro. 20 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 30. Wie hoch ist das Volumen der Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bis zum Jahr 2019 an der gesamten Wirtschaftsförderung in Thüringen? Für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wurde in Thüringen in den letzten fünf Jahren folgendes Fördermittelvolumen, welches sich hälftig aus Bundes- und Landesmitteln zusammensetzt, zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft eingesetzt (jeweils zur Abfinanzierung bereits in Vorjahren bewilligter Projekte (Barmittelansatz)): Jahr Betrag in Euro 2015 135,2 Millionen 2016 129,7 Millionen 2017 127,9 Millionen 2018 133,4 Millionen 2019 155,9 Millionen (gemäß Thüringer Haushaltsplan 2018/2019) 31. Welche landeseigenen Programme zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Thüringen sind vorhanden ? In der nachfolgenden Tabelle werden die Wirtschaftsförderprogramme, die gegenwärtig ausschließlich aus Landesmitteln beziehungsweise Mitteln der TAB finanziert werden, beziehungsweise die Bürgschafts- und Garantieprogramme, in denen ausschließlich das Land das Haftungsrisiko trägt, aufgelistet: Tabelle III.2: Landeseigene Programme zur Wirtschaftsförderung Förderinhalt Förderprogramm (Richtlinie) GuW Plus/GuW Thüringen Eigenprogramm TAB Thüringen-Kapital Richtlinie Thüringen Kapital Mikrodarlehensprogramm Gründerrichtlinie Teil B: Mikrokredite Thüringer Konsolidierungsfonds für KMU Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds für KMU Konsortialdarlehen Eigenprogramm TAB Konsortialbürgschaften Eigenprogramm TAB Bürgschaften Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen im Freistaat Thüringen Elektromobilität Thüringen Förderprogramm Elektromobilität Thüringen Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten Thüringen-Invest Zuschuss (Digitalbonus Thüringen) Richtlinie zum Förderprogramm Thüringen-Invest (Teilziffer 2.2 Vorhaben zur Digitalisierung/Digitalbonus) Quelle: TAB, TMWWDG Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Thüringen leisten. Daher sind Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik eng miteinander verknüpft. Die Landesprogramme "ProExzellenz" sowie "ProDigital" adressieren neben Förderbedarfen der Wissenschaft mittelbar auch Anliegen innovativer Wirtschaftsentwicklung und tragen wesentlich zur Gewinnung hoch qualifizierter Fachkräfte, der Gründung innovativer Firmen und der Implementierung zukunftsweisender Technologien bei. 32. Welches Volumen haben die landeseigenen Wirtschaftsförderprogramme in Thüringen und wie hat sich das Volumen seit dem Jahr 2015 in Thüringen verändert (bitte nach den jeweiligen Programmen und Jahresscheiben einzeln auflisten)? 21 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Aus den Wirtschaftsförderprogrammen, die ausschließlich mit Landesmitteln beziehungsweise Mitteln der TAB ausgestattet sind, beziehungsweise den Bürgschafts- und Garantieprogrammen, in denen ausschließlich das Land das Haftungsrisiko trägt, wurden in den Jahren 2015 bis 2018 folgende Mittel ausgereicht: Tabelle III.3: Volumen der landeseigenen Wirtschaftsförderprogramme 2015 bis 2018 (in Millionen Euro) Förderprogramme (Darlehen und Bürgschaften) Jahr 2015 2016 2017 2018 GuW Plus/GuW Thüringen 11,1 8,1 1,7 1,1 Thüringen-Kapital 1,3 1,8 0,5 1,3 Mikrodarlehen 0,2 0,3 0,5 Thüringer Konsolidierungsfonds für KMU 0,9 3,0 0,9 2,0 Konsortialdarlehen 24,6 19,6 20,4 30,9 Konsortialbürgschaften 3,5 0,0 9,4 0,0 Bürgschaften/Garantien1) 0 0 0 0 Elektromobilität Thüringen 0,6 0,0 0,16 0,07 Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten 0,7 0,5 0,5 0,5 Thüringen-Invest Zuschuss (Digitalbonus Thüringen) 0,9 Quelle: TAB, TMWWDG Anm.: 1) Bürgschaften/Garantien, in die der Bund nicht als Rückbürge eingebunden ist und der Freistaat somit das alleinige Bürgschaftsrisiko trägt. 33. Wie bewertet die Landesregierung Bürgschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung? Bürgschaften gehören neben Zuschüssen, öffentlich geförderten Darlehen und öffentlichem Beteiligungskapital zu den zentralen Instrumenten der Wirtschaftsförderung und lassen sich für eine wirkungsvolle Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einsetzen. Mit Bürgschaften können sowohl Betriebsmittel- als auch Investitionsdarlehen von Kreditinstituten besichert werden. Damit reicht das Förderspektrum von der reinen Liquiditätssicherung über die Förderung von Gründungs- und Wachstumsinvestitionen bis zur Förderung von Nachfolgefinanzierungen . Zu einer Haushaltsbelastung führen Bürgschaften nur dann, wenn die verbürgten Kredite notleidend werden und ausfallen. Die Möglichkeit, Bürgschaften für Wirtschaftsförderzwecke ausreichen zu können, ergibt sich aus § 39 Thüringer Landeshaushaltsordnung und dem jeweils gültigen Haushaltsgesetz. Nach dem aktuellen Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 sind verschiedene Gewährleistungsrahmen in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro vorgesehen, davon 300 Millionen Euro für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Ein Teil der jährlich bewilligten Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft entfällt auf Bürgschafts- und Garantieprogramme, an deren Haftungsrisiken sich der Bund beteiligt. 34. Welche Beteiligungsmöglichkeiten an Unternehmen stehen der Landesregierung als Mittel der Wirtschaftsförderung zur Verfügung? Öffentliches Beteiligungskapital (offene und stille Beteiligungen) für Thüringer Unternehmen wird von Fonds bereitgestellt, die von der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t), einer Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank, verwaltet werden. Mit den Fonds können Thüringer Unternehmen von der Gründungs- bis zur Expansionsphase unterstützt werden. Aus folgenden Fonds kann Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt werden: - Thüringer Start-up-Fonds (Gründungsphase) - Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (frühe Wachstumsphase) - Mittelstands-Fonds Thüringen GmbH & Co. KG (reifere Wachstumsphase) - Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG (Expansionsphase) 22 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Die Finanzierung erfolgt entweder über eine stille Beteiligung oder aus einer Gesellschafterstellung (offene Beteiligungen). Die stillen Beteiligungen sind verzinst zurückzuzahlen; bei den offenen Beteiligungen wird ein Gewinn im Rahmen der Veräußerung der Anteile angestrebt. 35. Welche Schwerpunktsetzung nimmt die Landesregierung bei der Förderung der thüringischen Wirtschaft vor? Thüringen ist geprägt durch seine kleinbetriebliche Unternehmens- und seine vielfältige Branchenstruktur . Im Fokus der Thüringer Wirtschaftsförderung stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die gezielt in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Hauptansatzpunkte sind dabei die Stärkung der Innovationsaktivitäten und der Investitionstätigkeit, die Unterstützung bei den Herausforderungen der Digitalisierung sowie die Internationalisierung. Weitere Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung sind unter anderm die Gewährleistung attraktiver Rahmenbedingungen für Neuansiedlungen sowie die Unterstützung von Unternehmensgründungen durch ein gründerfreundliches Klima, leistungsfähige Finanzierungs- und Beratungsangebote. Ein wichtiger inhaltlicher Rahmen für die Thüringer Wirtschaftspolitik und -förderung ist die "Regionale Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung für Thüringen" (RIS-3 Thüringen, siehe ausgewiesene Internetadresse1), die in einem intensiven Dialogprozess mit den regionalen Akteuren erarbeitet wurde. In diesem Prozess wurden folgende branchenübergreifenden "Spezialisierungsfelder" identifiziert, an denen sich die Strategie ausrichtet: - Industrielle Produktion und Systeme - Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik - Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft - Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung Hinzukommt das Querschnittsfeld "Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen". Betrachtet man einzelne Bereiche der Wirtschaftsförderung, wurde die investive Förderung in den letzten Jahren verstärkt auf das Wachstum von Bestandsunternehmen ausgerichtet. So stehen bei dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" wieder verstärkt Erweiterungsinvestitionen im Vordergrund. Auswahlverfahren, bei denen Ansiedlungen ein Vorrang eingeräumt wurde, bestehen nicht mehr. Darüber hinaus wurden die förderfähigen Investitionsvolumina im Programm Thüringen-Invest deutlich ausgeweitet und im Jahr 2018 mit dem Digitalbonus ein neuer, direkt an den Herausforderungen der Digitalisierung in kleineren Unternehmen ansetzender Fördergegenstand eingeführt. Die Zuschussprogramme werden durch Kredite der Thüringer Aufbaubank aus den revolvierenden Darlehensfonds Thüringen -Dynamik und Thüringen-Invest sowie in Form von Konsortialfinanzierungen ergänzt. Auch Unternehmensnachfolgen können über die genannten Darlehensprogramme unterstützt werden. Für den Bereich der Internationalisierung wurde im Jahr 2015 die Thüringer Außenwirtschaftsstrategie erarbeitet. In diesem Zusammenhang ist unter anderem die einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung überarbeitet worden. Die Förderverfahren wurden mit der Einführung von Festbeträgen deutlich vereinfacht. Ein weiterer Schwerpunkt der Thüringer Landesregierung besteht in der umfassenden Bereitstellung von Beteiligungskapital. Über diverse von der bm-t gemanagte Beteiligungsfonds werden kleine und mittlere Unternehmen von der Gründungs- bis zur Expansionsphase mit Beteiligungskapital unterstützt. IV. Außenwirtschaftsförderung 36. Wie hat sich die Exportquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Die Exportquote der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Thüringen mit 20 und mehr Beschäftigten lag im Jahr 2015 bei 31,5 Prozent und ist bis zum Jahr 2017 auf 32,5 Prozent angestiegen . Ausführlich wird die Entwicklung in Tabelle IV.1 (siehe Antwort auf Frage 37) dargestellt. 23 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 37. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Exportquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und zu den jeweiligen Bundesländern entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesland auflisten)? Trotz einer Steigerung auf 32,5 Prozent im Jahr 2017 liegt die Exportquote in Thüringen weiterhin deutlich unter dem deutschen Durchschnitt (48,2 Prozent). Die Entwicklung der Exportquote der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten seit dem Jahr 2015 wird für Thüringen, die anderen Bundesländer sowie Deutschland insgesamt in der nachfolgenden Tabelle IV.1 dargestellt: Tabelle IV.1: Exportquote1) nach Bundesländern 2015 bis 2017 Bundesland Jahr 2015 2016 2017 in Prozent Baden-Württemberg 55,7 55,1 55,1 Bayern 52,3 52,3 53,2 Berlin 53,7 57,7 57,3 Brandenburg 30,3 29,5 28,0 Bremen 55,7 61,1 64,1 Hamburg 29,4 31,4 30,8 Hessen 49,5 50,4 52,6 Mecklenburg-Vorpommern 33,2 31,1 33,2 Niedersachsen 46,0 45,9 46,7 Nordrhein-Westfalen 43,6 44,1 44,4 Rheinland-Pfalz 54,0 53,3 53,8 Saarland 48,4 48,2 50,8 Sachsen 37,6 37,0 37,3 Sachsen-Anhalt 27,8 28,5 29,4 Schleswig-Holstein 37,4 40,0 38,1 Thüringen 31,5 31,8 32,5 Deutschland 47,4 47,7 48,2 Quelle: Statistisches Bundesamt Anm.: 1) Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten, WZ 2008 38. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung zur Förderung der Außenwirtschaft? Da sich keine grundlegenden Veränderungen ergeben haben, wird zunächst auf die Beantwortung dieser Frage in der Großen Anfrage Drucksache 6/1393 (Frage 31) verwiesen. Auch in den Jahren 2015 bis 2017 wies die Entwicklung des Auslandsumsatzes eine höhere Dynamik auf als die Entwicklung des Inlandsumsatzes. Für die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats ist es von großer Bedeutung, dass sich dieser Prozess fortsetzt und Thüringer Unternehmen ihre Präsenz auf Auslandsmärkten weiter ausbauen. Die Thüringer Landesregierung wird daher in enger Abstimmung mit den Thüringer Industrie- und Handelskammern weiterhin den Thüringer Unternehmen aktiv bei der Erschließung internationaler Märkte zur Seite stehen. Das internationale Handelssystem wird derzeit auf besondere Proben gestellt (Sanktionen infolge des Russland-Ukraine-Konflikts, US-Handelspolitik, BREXIT, etc.). Durch diese Spannungen hat die Außenwirtschaftsförderung für die Unternehmen an Bedeutung gewonnen, was sich unter anderem an der hohen Beteiligung der Unternehmen an einschlägigen Informationsveranstaltungen zeigt. 24 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 39. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Steigerung der Exportquote erreichen? Die Maßnahmen zur Unterstützung der Thüringer Unternehmen bei der Etablierung auf internationalen Märkten umfassen im Wesentlichen die Angebote des bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH angesiedelten und vom Land finanzierten Teams "Thüringen International" sowie die Förderrichtlinien zur Außenwirtschaftsförderung. Die Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftsförderung werden vorwiegend aus EFRE-Mitteln finanziert und sind Bestandteil des Operationellen Programms EFRE Thüringen 2014 bis 2020. 40. Wie haben sich die Investitionen ausländischer Investoren seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Der Landesregierung liegen ausschließlich die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Informationen über ausländische Investorinnen und Investoren vor, die bei ihrer Ansiedlung von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) im Rahmen des Tätigkeitsbereiches "Thüringen Akquisition" betreut wurden: Tabelle IV.2: Durch die LEG betreute Investitionsprojekte 2015 bis 2018 Jahr Anzahl der Unternehmen Anzahl der zugesagten Arbeitsplätze Investitionsvolumen (in Millionen Euro) 2015 6 182 89,5 2016 9 700 132,7 2017 13 660 198,6 2018 8 895 277,95 Quelle: LEG Anm.: Ansiedlungen und Erweiterungen ohne Investitionen in Übernahmen, Rationalisierung oder Sicherungen 41. Aus welchen Ländern stammen die zehn stärksten Investoren, die in Thüringen seit dem Jahr 2015 investiert haben (bitte einzeln nach Jahren, Herkunft sowie Branche auflisten)? In der nachfolgenden Tabelle werden die - gemessen am Investitionsvolumen - zehn größten von der LEG seit dem Jahr 2015 betreuten Projekte ausländischer Investorinnen und Investoren aufgeführt : Tabelle IV.3: Zehn größte von der LEG betreute Auslandsinvestitionen in Thüringen seit 2015 Jahr Herkunft Branche/Produktionsprofil 2018 VR China Li-Io-Batteriezellproduktion 2016 Österreich E-Commerce/Logistik 2017 USA Herstellung von Kunststoffwaren 2017 Österreich Logistische Dienstleistungen 2015 Spanien Metallbearbeitung/Metallerzeugnisse 2015 USA Metallbearbeitung/Metallerzeugnisse 2017 Dänemark Herstellung von Kunststoffwaren 2017 Kanada Herstellung von Bauteilen für die Automobilbranche 2016 Kanada Herstellung von Bauteilen für die Automobilbranche 2015 Taiwan Herstellung von Kunststoffwaren Quelle: LEG 42. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um die Attraktivität Thüringens für ausländische Investoren nachhaltig zu erhöhen? 25 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Strategie zur Anwerbung von überregionalen wie internationalen Investorinnen und Investoren für den Bereich Thüringen Akquisition der LEG, die "Akquisitionsstrategie 2015-2020", wird fortlaufend weiterentwickelt. Insbesondere in außenwirtschaftspolitisch bewegten Zeiten (US- Sanktionen, BREXIT, etc.) besteht ein erhöhter Informationsbedarf bei internationalen Investorinnen und Investoren. Diesen Bedarfen wird in den Jahresprogrammen von Thüringen Akquisition Rechnung getragen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 35 der Großen Anfrage 6/1393 verwiesen. 43. Gibt es bei der Landesregierung eine Schwerpunktsetzung, welche ausländischen Märkte in den Fokus gerückt werden sollten? Die Zielmärkte der Maßnahmen von Thüringen International werden jährlich gemeinsam mit den Thüringer Industrie- und Handelskammern hinterfragt und neu festgelegt. Aufbauend auf dieser Festlegung wird das Jahresprogramm von Thüringen International erstellt. Die aktuellen Zielmärkte sowie die Einzelmaßnahmen von Thüringen International sind unter2 verfügbar. Die Förderprogramme unterstützen Initiativen der Thüringer Unternehmen und sind daher länderoffen ausgestaltet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 36 der Großen Anfrage 6/1393 verwiesen. 44. Welche Länder sind die wichtigsten Abnehmer von Exportgütern aus Thüringen? Nach Auskunft des Thüringer Landesamtes für Statistik waren die wichtigsten Empfängerländer Thüringer Waren im Jahr 2017 die Vereinigten Staaten (1,06 Milliarden Euro Umsatzvolumen), Ungarn (1,03 Milliarden Euro), Frankreich (1 Milliarde Euro), das Vereinigte Königreich (935 Millionen Euro), die Volksrepublik China (895 Millionen Euro) und Spanien (883 Millionen Euro). In diese sechs Länder gingen 38 Prozent aller Thüringer Exporte im Jahr 2017. 45. Wie oft sind die Bündnispartner seit dem Bestehen des Thüringer Bündnisses für Industrie zu Beratungen zusammengekommen (bitte den Beratungstermin sowie die Beratungsgegenstände für die jeweilige Beratung auflisten)? Die Partnerinnen und Partner des Thüringer Bündnisses für Industrie kamen bisher zu vier Treffen zusammen. Die Beratungstermine und Beratungsgegenstände waren: Treffen Beratungstermin Beratungsgegenstände 1. Treffen (Auftakttreffen) 20.09.2016 Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung", strukturelle und organisatorische Fragen der Bündnisarbeit, inhaltliche Schwerpunkte der nächsten Sitzungen 2. Treffen 10.02.2017 Strukturwandel der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie , Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Netzwerk "Zukunft der Industrie" 3. Treffen 09.11.2017 Arbeit 4.0, Betriebsratswahlen 2018 4. Treffen 20.08.2018 Strukturwandel der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie : Automotive Agenda Thüringen 46. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bündnis ergriffen beziehungsweise umgesetzt, um die Ziele der gemeinsamen Erklärung zu erfüllen? Im zweiten Treffen des Thüringer Bündnisses für Industrie am 10. Februar 2017 wurde beschlossen , einen breit angelegten Branchendialog zur Zukunft der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie zu starten. Der Start des Branchendialoges wurde auf dem 8. Weimarer Wirtschaftsforum am 22. Mai 2017 - zunächst für die Dauer bis zum nächsten Weimarer Wirtschaftsforum in 2018 - offiziell verkündet. Seitdem wurde mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerkes "Zukunft der Industrie" in verschiedenen Formaten und Aktivitäten sowie in enger Verzahnung mit einer Tie- 26 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 fenanalyse der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie ein zielgerichteter und ergebnisorientierter Dialog mit den relevanten Akteuren Thüringens geführt. Zentrales Ergebnis des Branchendialogs ist die "Agenda zur Begleitung und Unterstützung des Transformationsprozesses der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie (Automotive Agenda Thüringen)". Diese wurde auf dem vierten Treffen des Thüringer Bündnisses für Industrie am 20. August 2018 bestätigt. Sie baut maßgeblich auf den Ergebnissen der Tiefenanalyse auf und zeigt wichtige Handlungsfelder sowie Aktivitäten der verschiedenen Akteure auf, um weiter gemeinsam die Herausforderungen des Transformations- und Konversionsprozesses anzunehmen und die Chancen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Branche und damit des Wirtschaftsstandortes Thüringen bestmöglich zu nutzen. V. Existenzgründungsförderung/Unternehmertum 47. Wie viele Gewerbeanzeigen sind in Thüringen seit dem Jahr 2015 zu verzeichnen (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Zwischen 2015 und 2017 sind die jährlichen Gewerbeanmeldungen in Thüringen von 12.547 auf 11.212 zurückgegangen. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen sank im betrachteten Zeitraum von 15.254 auf 13.587. Im Jahr 2018 wurden bis zum Ende des dritten Quartals 8.544 Gewerbeanmeldungen und 9.329 Gewerbeabmeldungen verzeichnet. Die Werte für die einzelnen Jahre sind der Tabelle V.1 zu entnehmen. 48. Wie viele Gewerbeanzeigen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt zu verzeichnen (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern auflisten)? Tabelle V.1 gibt einen Überblick über die Gewerbean- und -abmeldungen für Deutschland sowie für die Bundesländer in den Jahren 2015 bis 2017. Ein Rückgang der Gewerbeanmeldungen war in allen Bundesländern zu beobachten. Bundesweit sank die Zahl der jährlichen Anmeldungen im Zeitraum 2015 bis 2017 von 706.876 auf 676.977. Auch die Zahl der Gewerbeabmeldungen ist bundesweit rückläufig. Neben Thüringen übersteigen auch in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Zahl der Gewerbeabmeldungen die der Gewerbeanmeldungen. Tabelle V.1: Anzahl der Gewerbean- und -abmeldungen nach Bundesländern 2015 bis 2017 Bundesland Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen Jahr Jahr 2015 2016 2017 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 90.907 88.461 86.322 88.417 84.054 80.799 Bayern 122.119 115.825 115.187 110.904 103.481 103.773 Berlin 42.124 42.443 44.839 34.557 34.819 35.801 Brandenburg 17.282 17.080 17.049 17.886 17.661 17.431 Bremen 5.311 4.194 4.318 4.706 3.935 3.726 Hamburg 20.162 19.798 20.105 17.058 16.329 16.407 Hessen 63.583 61.890 60.253 63.139 61.249 59.155 Mecklenburg-Vorpommern 10 483 10 152 9.700 10 998 11 448 10.756 Niedersachsen 59 793 57 247 57.968 56 139 50 624 50.804 Nordrhein-Westfalen 152 589 150 862 147.911 145 163 145 419 140.763 Rheinland-Pfalz 34 985 33 124 31.658 34 573 33 461 32.139 Saarland 6 925 6 721 6.531 6 783 6 577 6.408 Sachsen 29 652 28 177 27.095 30 604 29 771 28.845 27 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bundesland Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen Jahr Jahr 2015 2016 2017 2015 2016 2017 Sachsen-Anhalt 12 031 11 562 11.268 13 729 13 307 12.704 Schleswig-Holstein 26.383 25.683 25.561 25.601 25.189 24.417 Thüringen 12.547 12.154 11.212 15.254 14.415 13.587 Deutschland 706.876 685.373 676.977 675.511 651.739 637.515 Quelle: Statistisches Bundesamt 49. Mit welchen Programmen unterstützt die Landesregierung potenzielle Existenzgründungen? Zu den potenziellen Existenzgründerinnen und -gründern zählen Personen, die sich auf die Gründung eines Unternehmens vorbereiten wollen oder für eine Unternehmensgründung generell in Frage kommen, aber noch nicht gegründet haben. Zu den Förderinstrumenten und Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung für diesen Personenkreis zählen der Existenzgründerpass, geförderte Intensivberatungen im Vorgründungsbereich durch externe Unternehmensberater, die Gründerprämie für innovationsbasierte Gründungen aus abhängiger Beschäftigung heraus (beziehungsweise im Anschluss an eine solche), Beratungs- und Vernetzungsprojekte des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) sowie das Thüringer Hochschulgründernetzwerk, das Existenzgründerinnen und -gründer an den Thüringer Hochschulen unterstützt. Weitere Förderinstrumente richten sich an junge Unternehmen und können in Anspruch genommen werden, wenn die Gründung des Unternehmens formal vollzogen ist. 50. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den Unternehmergeist beziehungsweise welche Maßnahmen tragen zur Erhöhung der Attraktivität der Selbstständigkeit in Thüringen bei? Instrumente der Landesregierung zur Stärkung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen sind vor allem das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) und das Thüringer Hochschulgründernetzwerk. Das ThEx wird von einem Verbund von 14 Partnern getragen - darunter alle Thüringer Handwerkskammern, alle Industrie- und Handelskammern sowie die Projektträger der zielgruppenspezifischen Beratungs- und Vernetzungsprojekte - und stützt sich damit auf wesentliche Akteure der Thüringer Wirtschaft. Die Aktivitäten des ThEx sind auf folgende Zielgruppen und inhaltliche Schwerpunkte ausgerichtet: innovative Gründungen , Gründungen von Arbeitslosen, Frauen, Älteren und Migranten, Wirtschaft 4.0 und Kreativwirtschaft . Über das ThEx werden zudem Beratungen und Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten durchgeführt, die auf Aktivierung, Motivierung und Umsetzung der Gründungspotentiale in Thüringen insgesamt abzielen. Dazu zählen insbesondere die Gründungswettbewerbe und die Roadshow Unternehmensnachfolge. Direkt an den Hochschulen unterstützt seit Mai 2011 das Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit je einer Kontaktperson gründungsinteressierte Studierende und Wissenschaftler an acht Hochschulstandorten . Dazu zählen die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Ernst-Abbe-Hochschule Jena, die Bauhaus-Universität Weimar, die Universität Erfurt, die Fachhochschule Erfurt, die Technische Universität Ilmenau, die Hochschule Schmalkalden sowie die Hochschule Nordhausen . Die Zusammenarbeit des Hochschulgründernetzwerkes konzentriert sich hierbei auf die vier Themenfelder im Gründungsbereich: Sensibilisierung und Mobilisierung, Beratung und Coaching, Aus- und Weiterbildung sowie Vernetzung und Netzwerkarbeit. Als standortübergreifende Kooperation ist das Hochschulgründernetzwerk eingebettet in die Rahmenvereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und den Thüringer Hochschulen. Um den innovativen Gründungsgedanken von Landesseite noch weiter zu stärken und hochschulpolitisch zu steuern, wird für diesen Bereich innerhalb der Rahmenvereinbarung seit dem 1. Januar 2016 auch das Instrument der Zielund Leistungsvereinbarungen genutzt, in denen mit jeder Hochschule die für Existenzgründungs- 28 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 aktivitäten notwendigen Einzelvereinbarungen getroffen werden. Das Hochschulgründernetzwerk wird - zusätzlich zum Grundbudget der Hochschulen - mit jährlich 250.000 Euro finanziert, um gezielt die Zusammenarbeit zwischen den Gründerservices der beteiligten Hochschulen zu stärken. Im schulischen Bereich bietet das Projekt "Schülerfirmen" Schülerinnen und Schülern die Chance, in die Rolle von Existenzgründerinnen und -gründern zu schlüpfen und dabei eigene Geschäftsideen umzusetzen sowie unternehmerische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und anzuwenden - unabhängig davon, ob eine Schülerin oder ein Schüler später ein eigenes Unternehmen gründen möchte. Ein wesentliches Ziel des Projekts ist die Auseinandersetzung mit der unternehmerischen Selbstständigkeit als eine mögliche Berufsperspektive. In Thüringen gibt es rund 80 Schülerfirmen, die seit 1997 durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) betreut werden . Das TMBJS unterstützt dieses Projekt seit Beginn ideell und finanziell. 51. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 für potenzielle Existenzgründer zur Verfügung gestellt? Die Landesregierung hat für die jeweiligen Instrumente seit 2015 Mittel in folgender Höhe bereitgestellt : - Existenzgründerpässe: 3.534.000 Euro - Unternehmensberater (Vorgründungsbereich): 2.136.000 Euro - Gründerprämie: 850.000 Euro - Beratungs- und Vernetzungsprojekte für Gründer: 10.789.000 Euro - Thüringer Hochschulgründernetzwerk: 1.300.000 Euro 52. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Position Thüringen unter den Bundesländern sowie im Bundesdurchschnitt bei der finanziellen Unterstützung von Existenzgründern einnimmt (bitte jedes Bundesland einzeln auflisten)? Zur Förderung von Existenzgründungen existiert eine Vielzahl von Programmen, darunter Förderrichtlinien , die ausschließlich auf Existenzgründungen ausgerichtet sind, sowie Instrumente, die auch von Existenzgründungen genutzt werden können. Außerdem greifen die Länder auf die Programme des Bundes zurück. Der Landesregierung liegen die erforderlichen Informationen, um einen belastbaren Vergleich der finanziellen Unterstützung von Existenzgründern zwischen den Bundesländern erstellen zu können, nicht vor. 53. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung Thüringens Position unter den Bundesländern seit dem Jahr 2015 verändert? Es wird auf die Antwort auf Frage 52 verwiesen. 54. Mit welchen landeseigenen Programmen will die Landesregierung Existenzgründungen zukünftig unterstützen? Der größte Teil der Förderung von Existenzgründern erfolgt über Programme, bei denen auch EU-Strukturfondsmittel beziehungsweise wie bei der GRW auch Bundesmittel eingesetzt werden. Ausschließlich mit Landesmitteln finanzierte Programme und Maßnahmen für Existenzgründer sind daher die Ausnahme. Eine solche Ausnahme ist das Thüringer Hochschulgründernetzwerk. Außerdem können Existenzgründer die ausschließlich mit Landesmitteln beziehungsweise Mitteln der TAB finanzierten Programme nutzen (zum Beispiel Thüringen Dynamik, Thüringen Kapital , Mikrodarlehensfonds, Förderung von Messegemeinschaftsständen). In Ergänzung zu vorhandenen Förderkonzepten entwickelt das TMWWDG ein Landesprogramm mit dem Ziel, Gründerinnen und Gründer in einer frühen Phase der Gründung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Forschungseinrichtungen durch das Einbringen wissenschaftlicher Expertise, eines breiten Industrienetzwerks und technischer Infrastruktur zu unterstützen. Die Idee einer Gründerin beziehungsweise eines Gründers soll nicht nur durch Bereitstellung von organisatorischen Maßnahmen und Erfahrungswerten begleitet werden, sondern Wissenstransfer durch die gemeinsame Weiterentwicklung einer Idee zum innovativen Produkt schnell und effektiv umgesetzt werden. 29 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 55. Welche Programme sind in Thüringen zur Förderung von Start-up-Unternehmen bereits vorhanden ? Als Start-up-Unternehmen wird die Gruppe von Unternehmensgründungen definiert, die durch die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee gekennzeichnet ist. In Thüringen wird eine breite Unterstützung von Start-up-Unternehmen angeboten - von der Gründungsidee über die Gründung selbst bis hin zur Wachstumsphase des jungen Unternehmens. In der Vorgründungs- und Gründungsphase bekommen die Gründungsinteressierten Unterstützung in Form von Beratungsleistungen an den Hochschulen durch das Thüringer Hochschulgründernetzwerk oder im nichtuniversitären Umfeld durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) mit seinem zielgruppenspezifischen Angebot ThEx innovativ bei der STIFT. Des Weiteren werden für innovationsbasierte Gründungen verschiedene Wettbewerbe und Veranstaltungen angeboten (zum Beispiel Thüringer Elevator Pitch, Gründungsideenwettbewerbe, Thüringer Strategiewettbewerb, Thüringer Gründerpreis, neudeli Fellowship, VC Campus etc.), bei denen Gründerinnen und Gründer ihre Ideen vorstellen, Konzepte bewerten lassen und attraktive Preise erhalten können. Darüber hinaus können Gründerinnen und Gründer eine finanzielle Unterstützung für innovative Start-up-Konzepte über das Thüringer Hochschulgründernetzwerk (EXIST-Stipendium) sowie die Thüringer Gründerprämie für Angestellte erhalten. Die Gründerprämie dient der Existenzsicherung in der Vorgründungsphase und unterstützt Gründungsvorhaben, die innovationsbasiert und von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind (wissens- oder kreativwirtschaftsbasierte Gründungen). Ein weiterer wichtiger Baustein in der Förderung von Start-ups ist der Zugang zum Kapitalmarkt. Anlaufstelle für Venture Capital beziehungsweise Eigenkapital-Finanzierungen ist in Thüringen die bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t), eine Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank. Mit der Auflage des Thüringer Start-up-Fonds (TSF) im Jahr 2015 hat die Landesregierung zudem ein speziell auf Existenzgründer ausgerichtetes Instrument geschaffen, um für geeignete innovative Start-ups in Thüringen eine Zugangsmöglichkeit zu Venture Capital bereitzustellen. Ergänzend dazu können Start-ups in vielen Fällen auch die Förderprogramme der Technologiesowie der Investitions- und Liquiditätsförderung in Anspruch nehmen. 56. Welche finanziellen Unterstützungen von Seiten der Landesregierung können Start-ups gewährt werden? Es wird auf die Antwort auf Frage 55 verwiesen. 57. Welche Fonds sind in Thüringen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen vorhanden (bitte einzeln nach Volumen auflisten)? Als speziell für Start-up-Unternehmen eingerichtetes Förderinstrument des Freistaates wurde im Jahr 2015 der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) aufgelegt. Aus diesem stehen insgesamt 18,75 Millionen Euro für innovative Gründungen zur Verfügung. Für das Jahr 2019 ist eine Aufstockung des Fondsvolumens um 10 Millionen Euro geplant. Darüber hinaus ist auch der größte deutsche auf Gründungsvorhaben spezialisierte Frühphasenfonds - der High-Tech Gründerfonds (HTGF) - in Thüringen aktiv. Neben den durch die öffentliche Hand betriebenen Fonds stehen Start-up-Unternehmen grundsätzlich auch private Fonds zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung. In welchem Umfang sich in Thüringen private Fonds zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen engagiert haben, ist nicht bekannt. 58. Wie viele finanzielle Mittel hat Thüringen für Start-up-Unternehmen seit dem Jahr 2015 bereitgestellt (bitte nach Jahr und Fonds auflisten)? 30 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Aus den von der bm-t verwalteten Fonds wurden seit dem Jahr 2015 rund 43,9 Millionen Euro für Start-up-Unternehmen bereitgestellt. Nach Jahren und Fonds verteilt sich dieser Betrag wie folgt: Tabelle V.2: Aus bm-t-Fonds bereitgestellte finanzielle Mittel für Start-ups1) 2015 bis 2018 Fonds Jahr 2015 2016 2017 2018 in 1.000 Euro Thüringer Start-up-Fonds (TSF) - 15.811,5 13.197,1 9.888,7 Thüringer Gründerfonds (ThGF) 2.035,3 567,9 - - Private Equity Thüringen GmbH & Co. Zweite Beteiligungen KG (PET II) 2.399 - - - Quelle: bm-t Anm.: 1) Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalbeteiligungsfonds, die vom Freistaat Thüringen initiiert wurden. Für finanzielle Zuwendungen, die Start-up-Unternehmen aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Thüringen in Anspruch genommen haben, ist eine solche Aufstellung nicht möglich, da die Zuwendungsempfänger nicht nach der Eigenschaft "Start-up" oder "Nicht-Startup " getrennt erfasst werden. Ebenfalls nicht aufgeführt werden können die finanziellen Mittel, die Start-ups in Thüringen von anderen institutionellen Anlegern, zum Beispiel vom HTGF oder auch privaten Investoren, zur Verfügung gestellt wurden. 59. Wie viele finanzielle Mittel wurden von Start-up-Unternehmen seit dem Jahr 2009 tatsächlich abgerufen (bitte nach Jahr und Fonds auflisten)? In der nachfolgenden Tabelle werden die tatsächlich abgerufenen finanziellen Mittel von Start-up- Unternehmen seit dem Jahr 2009 aufgeführt: Tabelle V.3: Von Start-up-Unternehmen tatsächlich abgerufene finanzielle Mittel 2009 bis 2018 Jahr Thüringer -Startup -Fonds (TSF) Thüringer Gründerfonds (ThGF) Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG (PET) Private Equity Thüringen GmbH & Co. Zweite Beteiligung KG (PET II) Thüringer Innovationsfonds (TI) Gesamt in 1.000 Euro 2009 - - 919,67 - 100,00 1.019,65 2010 - - - 1.349,99 300,00 1.649,99 2011 - 280,00 317,61 3.525,99 50,00 4.173,60 2012 - 1.233,65 - 1.030,39 100,00 2.364,03 2013 - 1.774,55 - 4.439,60 30,00 6.244,15 2014 - 2.408,56 - 2.221,40 - 4.629,97 2015 339,49 2.918,49 - 1.999,27 - 5.257,26 2016 2.614,41 554,75 - 1.299,74 - 4.468,90 2017 3.888,81 - - 250,00 - 4.138,81 2018 6.197,19 - - - - 6.197,19 Quelle: TMWWDG 60. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welchen Platz Thüringen im bundesweiten Vergleich bei der finanziellen Unterstützung von Start-up-Unternehmen einnimmt (bitte einzeln nach Bundesländern auflisten)? Nach einer Studie der Rechtsanwalts-GmbH Lutz/Abel (Der Staat als Venture Capital Investor - Eine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland, 2. Auf- 31 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode lage, Juni 2018) belegt Thüringen mit einem jährlichem durchschnittlichem Investitionsvolumen von rund 15 Millionen Euro an öffentlichem Beteiligungskapital im Ländervergleich Platz 3, hinter Nordrhein-Westfalen (48 Millionen Euro) und Bayern (37 Millionen Euro) und vor Berlin (11,1 Millionen Euro), Sachsen-Anhalt (10 Millionen Euro) und Brandenburg (10 Millionen Euro). Die Länder Hessen und Saarland stellen nach dieser Studie derzeit überhaupt kein öffentliches Beteiligungskapital zur Verfügung. Legt man diese Zahlen zugrunde, erreicht Thüringen gemessen am Bruttoinlandsprodukt bundesweit den höchsten Wert. Thüringen hat im Jahr 2018 allein über die bm-t elf Start-up-Unternehmen öffentliches Beteiligungskapital in Höhe von 8,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 61. Zu welchen Konditionen gewährt die Landesregierung Start-up-Unternehmen finanzielle Unterstützung ? Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) unterstützt junge wissens- und technologieintensive Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Diese Gründungsfinanzierung dient der Errichtung neuer Unternehmen und der Produktentwicklung, der Erstellung von Prototypen, der Produktionsaufnahme, der Markteinführung, der Realisierung erster Umsätze und der Weiterentwicklung von Produkten/Dienstleistungen oder Verfahren. Dabei sind ausschließlich offene Beteiligungen möglich. Diese können durch Darlehen ergänzt werden. Offene Beteiligungen erfolgen jeweils als Minderheitsbeteiligung an dem Unternehmen (maximal 49,9 Prozent). Der Preis für die zu übernehmenden Anteile bestimmt sich üblicherweise auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung . Die Investments des TSF betragen maximal 1,2 Millionen Euro pro Unternehmen . Der Anlagehorizont beträgt maximal zehn Jahre. Die Beendigung der Beteiligung erfolgt zu Marktbedingungen. 62. Wie viele sogenannte Inkubatoren für Existenzgründer oder Start-ups sind in Thüringen vorhanden ? Zu den Inkubatoren für Gründungen und junge Unternehmen zählen sowohl die Applikationszentren als auch die Technologie- und Gründerzentren, die Gründungsinfrastruktur an Thüringer Hochschulen sowie private Einrichtungen wie Coworking Spaces. Derzeit gibt es im Freistaat fünf Applikationszentren: - Anwendungszentrum Mikrotechnik Erfurt (AZM) - bauhaus FACTORY - Zentrum für Kreativwirtschaft Weimar - Centrum für Intelligentes Bauen Weimar (CIB Weimar) - STUDIOPARK KinderMedienZentrum in Erfurt - BioInstrumentezentrum (BIZ) Jena In Thüringen sind ferner acht Technologie- und Gründerzentren an zehn Standorten aktiv: - BIC Nordthüringen GmbH (Standorte Nordhausen und Sondershausen) - Gothaer Existenzgründer- und Transferzentrum (GET) - Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS) - Innovations- und Gründerzentrum GmbH Rudolstadt (IGZ) - Technologie- und Gründerzentrum Gera GmbH - Technologie- und Gründerzentrum Ilmenau GmbH - Technologie- und Gründer-Förderungsgesellschaft Schmalkalden/Dermbach GmbH Südwestthüringen - Technologie- und Innovationspark Jena GmbH Direkt an den Thüringen Hochschulen sind zum Beispiel der K1 Gründerservice in Jena und das neudeli in Weimar vertreten. Coworking Spaces werden unter anderem in Erfurt, Weimar und Jena betrieben. 63. Wie bewertet die Landesregierung die Situation von Inkubatoren in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern? Ein Angebot an Inkubatoren ist in allen Regionen Thüringens vorhanden. Bei begründeter Nachfrage setzt die Landesregierung in Abstimmung mit den Akteuren vor Ort auch neue Schwerpunk- 32 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 te und unterstützt diese mit Fördermitteln. Die Standortkarte des Bundesverbandes Deutscher Innovations -, Technologie- und Gründerzentren e. V. zeigt, dass Thüringen eine ähnliche Anzahl und Verteilung der Zentren aufweist wie andere Bundesländer3. 64. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Business Angels in Thüringen aktiv sind? Der Landesregierung sind zum aktuellen Zeitpunkt keine genauen Zahlen bekannt, wie viele Business Angels in Thüringen aktiv sind, da diese überwiegend nicht öffentlich in Erscheinung treten. Auch die Organisationen für Business Angels - zum Beispiel das Business Angel Netzwerk Deutschland (BAND) - verfügen über keine präzisen Zahlen. Der Thüringer Business Angels Netzwerk e.V. (THÜBAN) geht davon aus, dass rund 80 Business Angels in Thüringen aktiv sind. Die von der bm-t gemanagten Kapitalbeteiligungsfonds werden von ca. 25 Business Angels durch privates Co- Investment begleitet. Im Jahr 2015 waren davon lediglich fünf Business Angels in Thüringen aktiv. 65. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die Anzahl der Business Angels seit dem Jahr 2015 in Thüringen verändert hat? Es wird auf die Antwort auf Frage 64 verwiesen. 66. Wie viele Betriebsübergaben haben seit dem Jahr 2015 in Thüringen stattgefunden? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2018 haben gemäß Gewerbeanzeigenstatistik 4.204 Übergaben stattgefunden. 67. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die prozentuale Quote erfolgreicher Betriebsübergaben in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern? In der amtlichen Gewerbeanzeigenstatistik wird die Zahl der Übernahmen je 1.000 Gewerbeanmeldungen ausgewiesen. Thüringen liegt hier seit 2009 immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt . Im Jahr 2015 führte Thüringen mit 105 Übernahmen je 1.000 Gewerbeanmeldungen den Ländervergleich an, gefolgt von Bremen mit 95 und Baden-Württemberg mit 94 Übernahmen. Der Bundesdurchschnitt lag bei 75. Dies entspricht jeweils einem Anteil der Übernahmen an den Gewerbeanmeldungen von 10,5 Prozent, 9,5 Prozent, 9,4 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent. In den Jahren 2016 und 2017 lag Thüringen mit 11,0 Prozent beziehungsweise 9,4 Prozent im Ländervergleich auf Platz 2 hinter Bremen mit 11,7 Prozent beziehungsweise 10,0 Prozent. Der Bundesdurchschnitt lag in diesen Jahren relativ konstant bei 7,4 beziehungsweise 7,2 Prozent. 68. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation von Betriebsübergaben in Thüringen? Thüringen steht - wie alle Bundesländer - vor der Herausforderung, dass die aktive Unternehmerinnen - und Unternehmergeneration sukzessive das Ruhestandsalter erreicht. Gleichzeitig sind die Zahlen der Gewerbeanmeldungen im Allgemeinen und die der Betriebsübernahmen im Speziellen rückläufig. Das Thema Unternehmensnachfolge hat daher für die Landesregierung hohe politische Priorität. Zu den im Einzelnen ergriffenen Maßnahmen wird auf die Antwort auf Frage 70 verwiesen. 69. Wie bewertet die Landesregierung die Regelungen zur Erbschaftsteuer im Hinblick auf die anstehenden Betriebsübergaben? Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) an die Rechtsprechung des BVerfG vom 4. November 2016 ist die Steuerbegünstigung für die Übertragung von Betriebsvermögen (einschl. Anteilen an Personengesellschaften), Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften im Todesfall oder anlässlich einer Schenkung dahin gehend neu geregelt worden, dass begünstigtes Vermögen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro unter bestimmten Bindungsvoraussetzungen zu 85 Prozent (so genannte Regelverschonung) oder zu 100 Prozent (so genannte Optionsverschonung) von der ErbSt freigestellt werden kann. 33 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In einem Übergangsbereich bis 90 Millionen Euro wird die Vergünstigung stufenweise bis auf 0 Prozent abgeschmolzen. Alternativ kann für solche Großerwerbe (sowohl im Übergangsbereich als auch darüber) eine sog. Verschonungsbedarfsprüfung beantragt werden. Dabei wird geprüft, ob der Erwerber in der Lage ist, die anfallende Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen . Ist dies nicht oder nur teilweise der Fall, kann der Erwerber einen (gegebenenfalls anteiligen ) Steuererlass beantragen. Flankiert werden diese Vergünstigungen von einem Abzugsbetrag von 150.000 Euro, bis zu dem begünstigtes Vermögen außer Ansatz bleibt. Zum begünstigten Vermögen zählt allerdings nicht das so genannte Verwaltungsvermögen (zum Beispiel Zahlungsmittel, Guthaben, Forderungen, Wertpapiere, verpachtete Grundstücke), dessen Besteuerung aber durch einige Sonderregelungen abgemildert wird. Damit steht ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, mit dem der Übergang von Unternehmensvermögen erbschaftsteuer- und schenkungsteuerrechtlich verträglich abgewickelt werden kann. Im Übrigen sind Großerwerbe (begünstigtes Vermögen größer als 26 Millionen Euro) in Thüringen unter der Geltung der gesetzlichen Neuregelung bislang noch nicht aufgetreten. 70. Was unternimmt die Landesregierung, um die Nachfolge bei Betriebsübergaben, insbesondere aus Altersgründen, zu erleichtern und die Entwicklung eines funktionierenden Markts für Betriebsübergaben zu fördern? Zunächst gilt es, über Probleme bei Unternehmensnachfolgen zu informieren und konkrete Nachfolgesituationen zu begleiten. Deshalb sind im ThEx Nachfolgelotsen tätig, die die Übergabeprozesse begleiten. Jährlich findet zudem in allen Regionen Thüringens die Roadshow Unternehmensnachfolge (15 Veranstaltungen im Jahr 2018) mit 400 bis 700 Teilnehmern statt. Die ThEx-Lotsen arbeiten mit weiteren Experten zusammen, die Auskunft zu Fragen des Rechts, der Steuern und Finanzierung im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen geben können. Eine besondere Bedeutung kommt zudem der Nachfolgebörse nexxtchange der KfW-Bankengruppe zu. Bei nexxtchange können interessierte Personen Gesuche und Angebote platzieren. Regionalpartner sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sowie Kreditinstitute. Das Handwerk verfügt zudem über das Kompetenzzentrum Betriebsnachfolge bei der Handwerkskammer in Erfurt, dessen Einrichtung durch das Wirtschaftsministerium gefördert wurde. Außerdem können Unternehmensnachfolgen durch Angebote der Wirtschaftsförderung unterstützt werden. Bespielhaft seien hier die Existenzgründerpässe, die geförderte Intensivberatung durch externe Unternehmensberatungen, Zuschuss- und Darlehensprogramme sowie Bürgschaften und Beteiligungen genannt. 71. Wie viele Betriebsübergaben hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 unterstützt und welche Probleme traten nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der Betriebsübergaben auf? Seit 2015 wurden mit dem Schwerpunkt "Unternehmensnachfolge" 609 Existenzgründerpässe und 91 Beratungen durch externe Unternehmensberaterinnen und -berater gefördert. Im ThEx wurden seit 2015 657 und durch die organisationseigenen Beraterinnen und Berater im Handwerk 2.919 Beratungsgespräche zum Thema "Nachfolge" durchgeführt. Über die Beratungsangebote hinaus können für Unternehmensnachfolgen auch Förderprogramme genutzt werden, die primär auf andere Förderziele abstellen. Außer bei "Thüringen Invest", in das 2012 explizit der Förderschwerpunkt Unternehmensnachfolge aufgenommen wurde, werden Daten über Fälle, in denen Unternehmensnachfolgen beispielsweise durch die Investitionsförderangebote unterstützt werden, nicht erfasst. Aus "Thüringen Invest" erhielten vier Unternehmen eine Investitionsförderung im Kontext einer Unternehmensnachfolge. Zum Thema "Unternehmensnachfolge" sind der Landesregierung folgende Herausforderungen und Probleme bekannt: Während im produzierenden Gewerbe ein relativ großes Interesse besteht, 34 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Unternehmen zu übernehmen, ist es im Gastgewerbe, Tourismus, Einzelhandel und bei Dienstleistern häufig viel schwieriger, Nachfolger zu finden. Im Handwerk kommt bei den zulassungspflichtigen Berufsgruppen hinzu, dass Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger über eine einschlägige Meisterqualifikation verfügen müssen. Generell ist es schwieriger für kleine Unternehmen , Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden. Häufig scheitern Unternehmensübergaben auch an unrealistischen Preisvorstellungen der Eigentümerinnen und Eigentümer, die mit dem Verkaufserlös zumeist ihre Altersvorsorge bestreiten müssen. Probleme ergeben sich auch, wenn die Nachfolgevorbereitung unzureichend oder zu spät erfolgt. Laut Thüringer Nachfolgereport planen 56 Prozent der Betriebsinhaberinnen und -inhaber beziehungsweise Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer über 55 Jahre die Übergabe ihres Betriebes . Gut ein Fünftel (22 Prozent) zieht die Schließung des Unternehmens in Betracht, davon mehr als die Hälfte, weil bisher keine Nachfolgerin beziehungsweise kein Nachfolger gefunden wurde. Unabhängig von diesen Problemen meistern viele Unternehmen die Nachfolgesituation aber souverän . 72. Welche Position vertritt die Landesregierung zum Thema Betriebsaufspaltungen? Betriebsaufspaltungen sind im Einzelfall zu betrachten. Die Thüringer Landesregierung nimmt hierzu keine Position ein. 73. Wie viele Betriebsaufspaltungen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2015 bekannt (bitte nach Jahresscheiben einzeln auflisten)? Die Anzahl der Betriebsaufspaltungen in Thüringen wird statistisch nicht erfasst. Somit kann diese Frage nicht beantwortet werden. VI. Bürokratieabbau 74. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau wurden seit dem Jahr 2015 umgesetzt und welche Kostenersparnis hat sich für die Thüringer Wirtschaft daraus ergeben? In Thüringen wird jede Regelung (Gesetze, Verordnungen und auch Verwaltungsvorschriften), bevor sie erlassen oder geändert wird, einer umfassenden Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bürger, die Wirtschaft, die öffentlichen Haushalte, auf Vollzugsaufgaben sowie auf den notwendigen Erfüllungsaufwand unterzogen. Zentrales Element dieser Deregulierungsprüfungen sind die "Prüffragen für Thüringer Rechts- und Verwaltungsvorschriften". Wesentliche Prüfpunkte daraus sind: - Angaben zur Notwendigkeit der Regelung - Relevanz und Auswirkungen der Regelung: Ressortspezifische Fragen zum Beispiel Auswirkungen auf Umwelt, Familie, Nachhaltigkeit etc. - Art und Umfang der Regelung - Fragen zum Vollzug: Zuständigkeiten, Organisation, Personalbedarf, Bürokratieentlastungsprüfung /-erweiterung, Eignungsprüfung - Finanzielle Auswirkungen: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Finanzielle Be- und Entlastungsprüfungen , Kompensationsprüfungen - Standards und deren Notwendigkeit: Erfüllungsaufwand durch Standardsetzung; Prüfung von Öffnungsklauseln - Erfassung neuer und geänderter Verwaltungsleistungen, Formulare und Zuständigkeiten der im Thüringer Zuständigkeitsfinder abrufbaren Verwaltungsleistungen Dieser Fragenkatalog gewährleistet, dass der Erfüllungsaufwand und die Belastungen für die Bürger , die Wirtschaft und die Verwaltungen, die von neuen Gesetzen und Rechtsverordnungen beziehungsweise Änderungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen ausgehen, durch das jeweilige Fachressort frühzeitig im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens abgeschätzt werden müssen. 35 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden in diesem Zusammenhang bei Betroffenheit besonders geprüft (KMU-Test). Ein sehr wichtiger Ansatz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von unnötiger Bürokratie ist für die Landesregierung die Digitalisierung der Verwaltung. Bereits im Jahr 2014 hat die Landesregierung die "Strategie für eGovernment und IT" verabschiedet. Die Strategie wurde im Jahr 2018 fortgeschrieben (Bestätigung der Neufassung im Digitalisierungskabinett am 11. Dezember 2018). Ein zentrales Instrument der Strategie zur Steuerung der Umsetzung des eGovernment und der IT ist der Aktionsplan. Angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen , wie beispielsweise der vermehrten Nutzung von elektronischen Verwaltungsleistungen (zum Beispiel elektronische Steuererklärung), der Weiterentwicklung des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) und der Umsetzung des Onlinezugangsverbesserungsgesetzes (OZG), wird der Aktionsplan jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Der Aktionsplan für das Jahr 2019 umfasst über 30 eGovernment- und IT-Vorhaben:4 Eine Übersicht über vollzogene Maßnahmen zum Bürokratieabbau findet sich im Anhang (Anlage C). 75. Wie viele und welche Gesetze und Verordnungen wurden seit dem Jahr 2015 in Thüringen im Zuge des Bürokratieabbaus nicht verlängert oder abgeschafft? Nicht verlängerte beziehungsweise abgeschaffte Gesetze und Verordnungen sind in Anlage D aufgelistet. 76. Welche Gesetze der Landesregierung, die seit dem Jahr 2015 verabschiedet wurden, haben die bürokratischen Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen verringert (bitte das jeweilige Gesetz und die entsprechende Reduzierung der bürokratischen Kosten auflisten)? Für die Beantwortung der Fragen 76 und 77 wird unterstellt, dass unter der Bezeichnung "Gesetze der Landesregierung" Landesgesetze gemeint sind. Zu nennen ist hier das Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz - ThürEGovG -) vom 10. Mai 2018 (GVBl. S. 212), das vor allem einen erleichterten und ortsunabhängigen Onlinezugang für Unternehmen zur Verwaltung ermöglicht. Eine konkrete Bezifferung von Kosteneinsparungen , zu denen die mit dem Gesetz verbundenen Vereinfachungen von Verwaltungsverfahren führen, ist nicht möglich. 77. Welche Gesetze der Landesregierung, die seit dem Jahr 2015 verabschiedet wurden, haben zu höheren bürokratischen Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen geführt (bitte das jeweilige Gesetz und die entsprechende Steigerung der bürokratischen Kosten auflisten)? Auf die Antwort auf Frage 76 wird verwiesen. Die relevanten Landesgesetze sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Tabelle VI.2: Übersicht zu Gesetzen, die seit 2015 Bürokratiekosten für KMU erhöht haben Name - Gesetz Steigerung bürokratischer Kosten für KMU durch Kostensteigerung in Euro Thüringer Klimagesetz , seit 29.12.18 in Kraft Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Energiedaten (die zur Konkretisierung der Datenbereitstellungspflicht vorgesehene Rechtsverordnung liegt noch nicht vor). Angaben zu zusätzlichen Kosten können nicht gemacht werden. Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Erhöhter Arbeitsaufwand der für Personalangelegenheiten zuständigen Stellen durch die Prüfung und die Genehmigung oder Ablehnung der Anträge auf Bildungsfreistellung der Beschäftigten Kann nicht beziffert werden, da keine Daten vorliegen. Quelle: Ministerien der Thüringer Landesregierung 36 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 78. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau für die Thüringer Wirtschaft hat die Landesregierung bislang ergriffen, um einen effektiven Abbau von Melde- und Statistikpflichten zu gewährleisten ? Es wird auf die Antwort auf Frage 74 verwiesen. Auch die Notwendigkeit und der Umfang von Melde - und Statistikpflichten werden regelmäßig im Rahmen der Deregulierungsprüfung von den zuständigen Fachressorts überprüft. Hinzuweisen ist darauf, dass Statistikpflichten weitestgehend von der europäischen und der Bundesebene vorgegeben werden. 79. An wie vielen Gesetzesvorhaben wurde der Clearing-Beirat im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beteiligt (bitte das jeweilige Gesetzesvorhaben auflisten)? Es fanden bisher drei Sitzungen des Clearingbeirats statt, eine erste konstituierende Sitzung und zwei Sitzungen zu dem "Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften". 80. Wie haben sich die Stellungnahmen des Clearing-Beirats auf das jeweilige Gesetzesvorhaben der Landesregierung ausgewirkt (bitte die konkreten Änderungen an Gesetzesvorhaben auflisten, die durch den Clearing-Beirat erzielt wurden)? Die Beteiligung des Clearingbeirats dient der frühzeitigen Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner in den Entstehungsprozess wirtschaftsrelevanter Gesetzesvorhaben. Ziel und Ansinnen des Clearingverfahrens ist es, den Wirtschafts- und Sozialpartnern - die wesentlichen Eckpunkte des Vorhabens vorzustellen, - ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, bereits im Entstehungsprozess eines Gesetzes zum Entwurf Stellung zu nehmen und - ihre fachliche Expertise in die Gesetzeserstellung mit einfließen zu lassen. Im Rahmen der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes wurde der Clearingbeirat zweimal einberufen. Ihm wurden jeweils die aktuellen Entwurfsfassungen vorgestellt und mit ihm wurden die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs diskutiert. Das Verfahren eröffnete so die Möglichkeit, die sehr unterschiedlichen Interessen der Wirtschafts- und Sozialpartner in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen und fair auszubalancieren. Einhellig begrüßte der Clearingbeirat die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung und zum Bürokratieabbau, insbesondere die Einführung des Bestbieterprinzips, die Vereinfachung bei der Vorlage von Eignungsnachweisen bei wiederholter Angebotsabgabe bei demselben Auftraggeber, die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung, die Einführung der E-Vergabe sowie die Abschaffung der zusätzlichen Veröffentlichungspflicht im Thüringer Staatsanzeiger für staatliche Auftraggeber. Gerade der letztgenannte Punkt konnte auf Anregung des Clearingbeirats weiter vereinfacht werden, so dass nunmehr gilt, dass die Bekanntmachungen aller öffentlichen Auftraggeber auf einer zentralen Stelle, der Landesvergabeplattform, zu veröffentlichen sind. Hierdurch wird für die Wirtschaft eine Vereinfachung erzielt, da Unternehmen für die Recherche nach Ausschreibungen öffentlicher Aufträge nur noch eine Veröffentlichungsstelle prüfen müssen. Weiter wurden auch Anregungen zur Klarstellung des Regelungsinhalts aufgegriffen und berücksichtigt . 81. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Bieterzahlen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln )? Vorab wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Angaben keine vollständige und umfassende Gesamtübersicht darstellen können. Es besteht keine Pflicht zur statistischen Erfassung der Vergabe aller europaweiten und nationalen öffentlichen Aufträge. Des Weiteren sind aufgrund der Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der Thüringer Landesverwaltung die Unterlagen für die Jahre 2009 bis 2013 vielfach nicht mehr vorhanden. 37 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle VI.3: Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der Bieter je Vergabeverfahren Jahr Durchschnittliche Anzahl der Bieter je Vergabeverfahren 2009 1,9 2010 1,7 2011 2,0 2012 1,9 2013 1,7 2014 1,7 2015 1,6 2016 1,6 2017 1,6 2018 1,6 Quelle: Ministerien der Thüringer Landesregierung Aus der Tabelle VI.3 ergibt sich, dass die durchschnittliche Bieterzahl bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Landesverwaltung im betrachteten Zeitraum keinen großen Schwankungen unterlegen hat. In den Jahren von 2011 bis 2015 war ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Bieterzahl von 2,0 auf 1,6 zu verzeichnen. Seither hat sich der Wert nicht mehr verändert. Ein Gutachten zur Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes aus dem Jahr 2016 kommt zu ähnlichen Ergebnissen und stellt fest, dass sich die Bieterstruktur insgesamt seit dem Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2011 als relativ konstant erwiesen hat. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/6682) durch Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung auch darauf zielt, KMU eine Beteiligung an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge weiter zu erleichtern. 82. Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Landesregierung aufgrund des § 13 Thüringer Vergabegesetz seit dem Jahr 2011 den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? Neun Unternehmen haben aufgrund des § 13 ThürVgG seit dem Jahr 2011 den Zuschlag in Vergabeverfahren der Landesverwaltung erhalten. Dies stellt sich nach Jahresscheiben aufgeschlüsselt wie folgt dar: Tabelle VI.4: Zuschlagserteilung aufgrund § 13 ThürVgG 2011 bis 2018 Jahr Zuschlagserteilung aufgrund § 13 ThürVgG 2011 1 2012 2 2013 2 2014 1 2015 1 2016 0 2017 0 2018 2 Quelle: Ministerien der Thüringer Landesregierung 38 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 83. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung der personelle und zeitliche Mehraufwand in den Vergabestellen und bei den Unternehmen, die sich für einen öffentlichen Auftrag beworben haben , seit dem Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes geändert? Eine Änderung des personellen und zeitlichen Mehraufwandes bei den Vergabestellen seit dem Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2011 kann von der Landesverwaltung nicht beziffert werden, da entsprechende Zeiterfassungen nicht vorliegen. Auch hinsichtlich des Mehraufwandes bei den Unternehmen liegen der Landesregierung keine konkreten Zahlen vor. Es kann jedoch auf das Evaluierungsgutachten zum Thüringer Vergabegesetz verwiesen werden, das die Auswirkungen des Gesetzes im Zeitraum Mai 2011 bis April 2016 untersucht hat. Danach lässt sich der durch die Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes verursachte zeitliche Mehraufwand für öffentliche Auftraggeber im Mittel auf etwa ein bis zwei Prozent und auf Seiten der Unternehmen im Mittel auf etwa fünf bis zehn Prozent beziffern. Das oben genannte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mehraufwand sowohl bei den Vergabestellen als auch bei den Unternehmen im Allgemeinen als moderat eingestuft werden kann, wobei der Mehraufwand bei den Unternehmen im Mittel durchweg höher ausfällt. Zu berücksichtigen ist, dass die Feststellung eines Mehraufwandes maßgeblich auch von der Art und dem Umfang des Auftragsgegenstandes, der Art des Vergabeverfahrens sowie der Organisationsstruktur und dem Professionalisierungsgrad abhängt, wodurch die Aussagekraft von Durchschnittswerten eingeschränkt ist. 84. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits ihre Verwaltung digitalisiert (E-Government; bitte getrennt nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung ist kein Land bekannt, welches seine Verwaltung vollumfänglich digitalisiert hat. Zudem liegen der Landesregierung keine Informationen vor, in welchem Grad die Verwaltungen in anderen Ländern, auf Landes- und kommunaler Ebene digitalisiert sind. Bekannt ist jedoch, dass viele Länder, darunter auch Thüringen, sich auf den Weg gemacht haben, ihre Verwaltungen zu digitalisieren. Dabei setzen die Länder unterschiedliche Schwerpunkte. In vielen Ländern liegt der Fokus auf der Einführung elektronischer Akten in den Landesverwaltungen, so auch in Thüringen. Daneben hat das Onlinezugangsgesetz des Bundes dazu geführt, dass sich die Länder noch intensiver mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auseinander- und entsprechende Digitalisierungsschritte umsetzen. Thüringen arbeitet in diesem Prozess intensiv auch auf Bundesebene mit und ist beispielsweise federführend im Digitalisierungslabor für die Anträge rund um die Verwaltungsleistung Wohngeld tätig. Daneben hat die Landesregierung ein eigenes Digitalisierungsprogramm innerhalb der Landesverwaltung aufgelegt, mit dem die Ministerien eigene Verwaltungsleistungen digitalisieren. Die Thüringer Kommunen werden bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen aktiv durch den Freistaat unterstützt. Mit dem Thüringer E-Government -Gesetz hat die Landesregierung den Rechtsrahmen gesetzt und zugleich die finanzielle Unterstützung für die Kommunen geregelt. Mit Förderungen von bis zu 80 Millionen Euro bis 2022 sollen die Digitalisierungsbestrebungen der Kommunen weiter angeregt und abgesichert werden. Dabei legt die Landesregierung Wert auf eine intensive Kooperation der Kommunen untereinander , um Parallel- und Doppelentwicklungen zu vermeiden und damit die zur Verfügung stehenden Finanzmittel effizient einzusetzen. Nach Auffassung der Landesregierung wird die Digitalisierung nur gemeinschaftlich umgesetzt werden können, weshalb sie auch in Abstimmung mit den Kommunen eine koordinierende Rolle in diesem Prozess eingenommen hat. Dies gilt es in den nächsten Jahren kontinuierlich fortzusetzen. 85. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits die E-Akte eingeführt (bitte getrennt nach Bundesländern und dem Zeitpunkt der Einführung auflisten)? Zum Stand der Einführung der E-Akte in den anderen Ländern liegen der Landesregierung folgende Informationen vor: 39 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle VI.1: Informationen zum Stand der Einführung der E-Akte in anderen Bundesländern Bundesland Stand der Einführung der E-Akte Baden-Württemberg Einführung wird aktuell vorbereitet Bayern Produktivbetrieb seit 2006, flächendeckender Roll-Out bis 2020 Berlin Einführung bis 2023 vorgesehen, bislang nur in Teilen der Landesregierung Brandenburg Einführung in der Landesregierung seit 2010; Beginn der Einführung im nachgeordneten Bereich wird aktuell vorbereitet Bremen Einführung läuft seit 2016 und soll 2022 abgeschlossen werden Hamburg Einführung läuft seit einigen Jahren Hessen mit der Einführung wurde vor einigen Jahren begonnen, aktuell wird Umstellung vorbereitet Mecklenburg-Vorpommern Einführung wird aktuell vorbereitet Niedersachsen Einführung wird vorbereitet und soll 2026 abgeschlossen werden Nordrhein-Westfalen Einführung läuft seit 2017 Rheinland-Pfalz Einführung in der Landesregierung läuft seit 2017 und soll Ende 2019 abgeschlossen werden Saarland Einführung bis 2025 vorgesehen Sachsen Einführung läuft seit 2017; Abschluss im nachgeordneten Bereich offen Sachsen-Anhalt Einführung bis 2022 geplant Schleswig-Holstein Einführung läuft seit 2017; Abschluss im nachgeordneten Bereich offen Thüringen Einführungsprojekt "E-Akte Thüringen" zur Einführung eines zentralen einheitlichen Verfahrens für die elektronische Verwaltungsakte wurde 2017 gestartet und soll bis 2022 abgeschlossen sein Quelle: TFM 86. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits ein digitales Bürgerkonto und welche Behördendienstleistungen in den Ländern können nach Kenntnis der Landesregierung digital von zu Hause erledigt werden (bitte getrennt nach Bundesländern und dem Zeitpunkt der Einführung auflisten)? Der Landesregierung sind folgende Servicekonten der Bundesländer bekannt: - Dataport: Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen-Anhalt - AKDB: Bayern, Hessen - Governikus: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Thüringen (wird derzeit im TLRZ aufgebaut) - Eigene Lösungen: Baden-Württemberg, Sachsen Im Freistaat Thüringen können alle Leistungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), die Leistungen der Berufsqualifikationsrichtlinie sowie eine Vielzahl an kommunalen Leistungen elektronisch von zu Hause erledigt werden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche Verwaltungsleistungen durch andere Bundesländer bereits digital angeboten werden. VII. Digitalisierung 87. Wie hat sich seit dem Jahr 2015 die Breitbandinfrastruktur in Thüringen entwickelt (bitte gestaffelt nach der Einteilung des Breitbandberichts und Jahresscheiben angeben)? Die Breitbandinfrastruktur wurde in Thüringen seit dem Jahr 2015 mit hoher Intensität ausgebaut. Angaben zur Entwicklung in den einzelnen Jahren sind für die einzelnen Versorgungsklassen der 40 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern (beziehungsweise eine Positionierung Thüringens im Bundesländervergleich) zu ermöglichen, wurde ausschließlich auf die Daten aus dem Breitbandatlas des Bundes zurückgegriffen. Die Daten des Breitbandatlas des Bundes weichen von denen des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen (BKT) im Einzelfall ab. So wurde nach den Daten des BKT zum 31. Dezember 2018 in Thüringen eine Versorgung von 89,1 Prozent der Haushalte mit 30 MBit/s-Anschlüssen und 85,3 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen erreicht. Die Unterschiede zwischen den Erhebungen erklären sich einerseits durch die höhere Aktualität der Daten des BKT und andererseits durch eine größere Anzahl berücksichtigter Telekommunikationsunternehmen. Tabelle VII.1: Positionierung Thüringens bei der Breitbandversorgung im Bundesländervergleich Jahr 1 Mbit/s 2 Mbit/s 6 Mbit/s 16 Mbit/s 30 Mbit/s 50 Mbit/s Prozent Platz Prozent Platz Prozent Platz Prozent Platz Prozent Platz Prozent Platz 2015/1 99,4 13 99,2 13 96,2 13 71,7 14 59,1 14 43,6 15 2015/2 99,6 11 99,4 11 96,4 13 74,7 14 63,3 13 50,4 14 2016/1 99,7 10 99,5 11 96,9 13 76,1 14 65,5 13 51,8 14 2016/2 99,6 13 99,4 13 97,3 13 78,2 14 69,5 13 59,4 13 2017/1 99,6 14 99,5 12 97,5 13 79,4 14 70,9 13 60,6 13 2017/2 99,6 14 99,4 14 97,3 14 82,3 13 75,0 13 66,2 13 2018/1 99,7 12 99,6 13 98,9 14 85,5 13 80,4 13 69,1 14 Quelle: Breitbandatlas des Bundes, TMWWDG Anm.: Wegen der Vergleichbarkeit für das geforderte Ranking wurde ausschließlich auf die Daten des Breitbandatlas des Bundes zurückgegriffen. 88. Wie viele Haushalte in Thüringen haben aktuell die Möglichkeit, eine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s sowie mindestens 50 Mbit/s zu erhalten? Gemäß den in der oben stehenden Tabelle ausgewiesenen Daten des Breitbandatlas des Bundes verfügen rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte über die Möglichkeit, Breitbandanbindungen mit mindestens 30 Mbit/s zu nutzen. Etwa 69 Prozent aller Haushalte verfügen über einen Zugang zu Datenanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s. Aus dem Datenbestand des BKT ergibt sich zur Versorgungslage ein noch besseres Bild. Demnach verfügten zum Stichtag 30. Juni 2018 bereits 968.000 Haushalte (cirka 87,7 Prozent) über Zugang zu Datenanschlüssen von mindestens 30 Mbit/s im Download und rund 923.000 Haushalte (cirka 83,6 Prozent) über Zugang zu Datenanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s im Download . Bereits 619.000 Haushalte (cirka 56,1 Prozent) waren zudem mit Datenanschlüssen von mindestens 100 Mbit/s versorgt. 89. Liegen der Landesregierung Kenntnisse daüber vor, welche Position Thüringen im bundesweiten Vergleich bei der Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s einnimmt (bitte gestaffelt nach der Einteilung des Breitbandberichts und Jahresscheiben angeben)? Es wird auf die Antwort auf Frage 87 verwiesen. 90. Wie viele Fördermittel werden von der EU zum Breitbandausbau für Thüringen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt? In der aktuellen Förderperiode stehen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ELER-Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. 41 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 91. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau durch die Landesregierung seit dem Jahr 2015 (bitte einzeln in Jahresscheiben auflisten)? Die gemäß Haushaltsplan für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellten Mittel sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Tabelle VII.2: Finanzielle Mittel für den Breitbandausbau 2015 bis 2018 Jahr Landesmittel Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Digitale Dividende II 2015 200.000,00 897.000,00 8.652.181,00 2016 1.050.000,00 897.000,00 4.202.307,00 2017 1.050.000,00 897.000,00 4.202.307,00 2018 19.567.800,00 1.097.000,00 0 Quelle: TMWWDG Anm. In den Spalten "Landesmittel" und "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" werden Soll-Zahlen laut Haushaltsplan und in der Spalte "Digitale Dividende II" die Ist-Zahlen der jeweiligen Haushaltsjahre angegeben. 92. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Position Thüringen unter den Bundesländern bei der finanziellen Unterstützung des Breitbandinfrastrukturausbaus mit landeseigenen Mitteln einnimmt (bitte einzeln nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse vor, die eine belastbare Aussage im Hinblick auf den Einsatz von Landesmitteln für den Breitbandausbau im Verhältnis zu den übrigen Bundesländern ermöglichen würden. 93. Wie viele Landesmittel wurden seit dem Jahr 2015 für die Breitbandinfrastruktur bereitgestellt und wie viele Mittel wurden tatsächlich abgerufen (bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten)? Zum Umfang der bereitgestellten Landesmittel wird auf die Antwort zu Frage 91 verwiesen. Die bisher erfolgten Auszahlungen für die in Umsetzung befindlichen Projekte stellen sich in den Jahren 2015 bis 2018 wie folgt dar: Tabelle VII.3: Tatsächlich abgerufene Landesmittel in Euro nach Fördergegenstand und Haushaltsjahr Fördergegenstand Buchungsjahr/Haushaltsjahr Gesamt 2015 2016 2017 2018 Breitbandinfrastruktur 169.731,44 378.743,50 2.871.784,99 0,00 3.420.259,93 Planung und Beratung 0,00 0,00 8.180,57 137.441,22 145.621,79 Gesamt 169.731,44 378.743,50 2.879.965,56 137.441,22 3.565.881,72 Quelle: Thüringer Aufbaubank 94. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Mittel der Freistaat Thüringen (Kommunen und Landkreise) aus dem Bundesprogramm für den Breitbandausbau im Vergleich zu den anderen Bundesländern erhalten hat (bitte getrennt nach Förderaufruf und Bundesland auflisten)? Die den kommunalen Gebietskörperschaften in den einzelnen Bundesländern durch den Bund bewilligten Zuwendungen für den Breitbandausbau lassen sich nach Bundesländern wie folgt kumulieren : 42 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Tabelle VII.4: Bewilligungen des Bundes in Euro (Stand Mai 2018) Bundesland Bundesmittel (gemäß Förderbescheiden) Baden-Württemberg 84.601.720,89 Bayern 236.512.193,53 Berlin 431.922,00 Brandenburg 273.698.533,32 Bremen 1.449.980,00 Hamburg 7.602.407,00 Hessen 63.828.096,75 Mecklenburg-Vorpommern 823.908.811,60 Niedersachen 325.326.854,09 Nordrhein-Westfalen 540.749.811,43 Rheinland-Pfalz 136.216.831,84 Saarland 8.104.049,00 Sachsen 411.967.663,28 Sachsen-Anhalt 172.412.567,52 Schleswig-Holstein 123.921.776,60 Thüringen 176.909.078,16 Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Eine Übersicht zu den einzelnen Förderaufrufen aus dem Förderprogramm des Bundes findet sich im Anhang (Anlage E). Die teilweise erheblichen Abweichungen der Summen von den in der Tabelle VII.4 ausgewiesenen Werten erklären sich dadurch, dass bei den Übersichten zu den Förderaufrufen jeweils nur die Erstanträge berücksichtigt wurden, nicht aber die weiteren beschiedenen Änderungsanträge. Tabelle VII.4 enthält die aktuellsten und aussagefähigsten Daten. 95. Welche Bundesländer haben sich nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau, zum Beispiel für die Verfahren "Fiber to the Curb" oder "Fiber to the Building", entschieden (bitte die Bundesländer und die entsprechenden Verfahren auflisten )? Die Entscheidung über die Auswahl der beantragten Technologievariante beim Breitbandausbau im Rahmen des Bundesförderprogramms oblag in den ersten fünf Förderaufrufen den kommunalen Antragstellern. Die Zuwendungsgewährung selbst war an keine konkrete Technologie gebunden . Nach Kenntnis der Landesregierung gab es in der Mehrzahl der Bundesländer sowohl Anträge mit FTTC- als auch mit FTTB-Technologie. Seit dem sechsten Förderaufruf im novellierten Förderprogramm sind seit dem Start am 1. August 2018 nur noch Anträge auf Versorgung mit Gigabitanschlüssen möglich. 96. Wie viele Maßnahmen, die im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau gefördert wurden, sind in Thüringen bereits umgesetzt (bitte nach Kommunen und Landkreisen auflisten )? Die Fördervorhaben kommunaler Gebietskörperschaften, für die Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bundes beantragt wurden, befinden sich derzeit noch in der Umsetzungsphase. Bisher ist noch kein Projekt abgeschlossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Projektende bei der Förderung eines Ausbauvorhabens in Form der Zuwendungsgewährung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Telekommunikationsunternehmens erst nach einem siebenjährigen Betrieb der Anlage eintreten kann, da sich die Wirtschaftlichkeitslücke als Fördergegenstand aus der Differenz zwischen Investitionen und Betriebsausgaben über einen Betriebszeitraum von sieben Jahren auf der einen und den Einnahmen aus dem Betrieb im genannten Zeitraum auf der anderen Seite ergibt. 43 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 97. Musste die Landesregierung Maßnahmen, die über den Landesanteil für eine Förderung hinausgehen , unterstützen? Wenn ja, welche Gründe lagen für eine zusätzliche Unterstützung vor (bitte nach Landkreis oder Kommune sowie die Höhe der verausgabten Mittel einzeln auflisten)? Eine Unterstützung von Maßnahmen, die über die nach den Vorgaben der Förderrichtlinien des Bundes und des Landes mögliche Zuwendungsgewährung des Landes hinausgeht, erfolgte nicht. 98. Wie bewertet die Landesregierung Unterstützungsmaßnahmen mit Landesmitteln für Kommunen und Landkreise, um Mobilfunklöcher zu schließen? Es ist Aufgabe des Bundes und der Telekommunikationsunternehmen, für eine angemessene Versorgung mit Mobilfunkangeboten (Sprachtelefonie und mobile Datenübertragung) zu sorgen. Für eine Übertragung dieser Aufgaben auf die kommunalen Gebietskörperschaften sieht die Landesregierung weder eine gesetzliche Basis noch einen sachlichen Grund. Eine Strukturverbesserung kann aber durch die Möglichkeit zum Anschluss von Mobilfunksendeanlagen an bestehende oder neu zu schaffende Datenleitungen erzielt werden. Insoweit tragen die Zuwendungen des Landes zur Förderung des Breitbandausbaus in kommunalen Ausbauprojekten auch zur Verbesserung des Datenanschlusses von Mobilfunksendeanlagen eingesetzt bei. 99. Werden im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes ausdrücklich Unterstützungsmaßnahmen der Länder im Bereich Mobilfunk untersagt? Unterstützungsmaßnahmen der Länder im Bereich des Mobilfunks sind nicht Regelungsgegenstand des Telekommunikationsgesetzes. Dessen Zweck ist die Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastrukturen sowie die Gewährleistung flächendeckender angemessener und ausreichender Dienstleistungen durch Regulierung. Aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich der Telekommunikation (Artikel 73 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz) ist es auch nicht möglich, in diesem Gesetz Rechtsbeziehungen der Länder zu Dritten zu regeln. Allenfalls könnte der Bund die Länder zur Gesetzgebung in diesem Bereich ermächtigen (Art. 71 Grundgesetz). 100. Können Bundesländer beim Schließen von Mobilfunklöchern unterstützend tätig werden? Wenn ja, warum verzichtet die Landesregierung auf diese Möglichkeit? Es wird auf die Antwort auf Frage 98 verwiesen. 101. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Bundesländer Unterstützungsmaßnahmen mit Landesmitteln, zum Beispiel für Kommunen und Landkreise, zum Schließen von Mobilfunklöchern planen oder bereits zugesagt haben (bitte die Bundesländer und das Volumen der Unterstützungsmaßnahmen auflisten)? Der Landesregierung liegen folgende Informationen über geplante beziehungsweise bereits initiierte Unterstützungsmaßnahmen zur Schließung von Mobilfunklöchern vor: Tabelle VII.5: Unterstützungsmaßnahmen anderer Bundesländer zur Schließung von Mobilfunklöchern Bundesland Unterstützungsmaßnahmen Volumen Freistaat Bayern Förderung des Baus von Masten in Gebieten, in denen derzeit kein Sprachmobilfunk und keine Notrufe möglich sind 85 Millionen Euro (Gesamtvolumen) Brandenburg Errichtung neuer BOS-Masten zur Mitnutzung durch die in Brandenburg tätigen Netzbetreiber nicht bekannt Hessen Absicht zur Schaffung eines Förderprogramms zur Schließung von Mobilfunklöchern nicht bekannt 44 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Bundesland Unterstützungsmaßnahmen Volumen Sachsen-Anhalt Förderung Mobilfunk und 5G-Projekte (lt. landeseigener Gigabitstrategie) 5 Millionen Euro/Jahr Quelle: Recherchen TMWWDG 102. Wird Thüringen im Rahmen des EU-Investitionsprogramms finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur erhalten? Wenn ja, auf welches Volumen kann die Unterstützung beziffert werden? Im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) stehen in Thüringen keine Mittel für den Breitbandausbau zur Verfügung. 103. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Digitalisierung des Standorts Thüringen voranzutreiben? Bereits Anfang 2016 hat das TMWWDG ein 10-Punkte-Aktionsprogramm Wirtschaft 4.0 erarbeitet , mit dem bis zum Jahr 2020 mehr als 100 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die Rahmenbedingungen für zukunftsweisende Innovationen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Thüringen zu sichern. Die im Januar 2018 von der Thüringer Landesregierung beschlossene Digitalstrategie bündelt die bereits gestarteten Initiativen und definiert in elf Handlungsfeldern ein umfassendes Portfolio weiterer Digitalisierungsmaßnahmen. Unter dem Leitthema "Mittelstand 4.0" sind Maßnahmen gebündelt, die Beratungsangebote zur Digitalisierung erweitern, die Informationsangebote bündeln sowie konkrete Förderung für Digitalisierungsprojekte anbieten (zum Beispiel Digitalbonus). Das Leitthema "Digitale Landesentwicklung" fasst Maßnahmen zusammen, die durch digitale Lösungen die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sichern sollen und die medizinische Versorgung landesweit sichern beziehungsweise verbessern (zum Beispiel Smarte Verkehrsprojekte in Thüringens Städten). Im Mittelpunkt des Leitthemas "Bildung und Forschung digital" steht die digitale Bildung und der Wissenstransfer über digitale Technologien, um die digitalen Kompetenzen bei Kindern und Erwachsenen weiter auszubauen, die Hochschulen beim digitalen Wandel zukunftsfest zu machen und Vorreiter bei der Erforschung digitaler Innovationen zu sein (zum Beispiel Thüringen Campus für digitale Innovationen). Zum Beispiel hat die Landesregierung das Programm ProDigital mit einem Volumen von 10 Millionen Euro zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsinhalten im Bereich Digitalisierung aufgesetzt. Ziel des Programms ist es, digitale Innovationen unter anderem in der anwendungsnahen Forschung zu unterstützen und somit Neuerungswert, Transferorientierung sowie kooperativ-interdisziplinäre Vorhaben zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kooperationspartnern zu fördern. Laufzeit des Programms ist 2020 bis 2024. Details zu den 50 Maßnahmen der Digitalstrategie sind zu finden unter der genannten Internetadresse . 5 104. Welche konkreten Maßnahmen sind von der Landesregierung zum Aufbau von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren lokalen Funknetzen geplant? Die Thüringer Breitbandausbaurichtlinie sieht gemäß Tz. 2.3 die Förderung der Einrichtung von kostenfreien W-LAN-Zugängen im öffentlichen Raum vor. Thüringer Kommunen können die Förderung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragen und bis zu 15.000 Euro an Fördergeldern erhalten. 45 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 105. Welche Modellprojekte für einen WLAN-Zugang im öffentlichen Raum in Thüringen wurden umgesetzt und mit welchem Ergebnis? Welche Projekte befinden sich zurzeit in der Umsetzung oder sollen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden? Es wurde im Zeitraum von 2015 bis 2018 ein Modellprojekt "Freifunk in Thüringen" durch die Stadt Gera umgesetzt. Das Projekt endete zum 31. Dezember 2018. Abschließende Ergebnisse des Projektes liegen der Landesregierung noch nicht vor. Weitere Modellprojekte wurden nicht initiiert. Vielmehr wurde ein Fördergegenstand "W-LAN" als Regelfördertatbestand in die Förderrichtlinie zum Breitbandausbau aufgenommen. 106. Welche Anbieter sind in Thüringen vorhanden, die einen WLAN-Zugang im öffentlichen Raum anbieten ? In durch Widmung zum Verkehr und Aufenthalt für jedermann bestimmten Anlagen (öffentlicher Raum) werden W-LAN-Zugänge nach Kenntnis der Landesregierung insbesondere von überregional tätigen Telekommunikationsunternehmen angeboten. Eine vollständige Übersicht der Anbieter liegt der Landesregierung jedoch nicht vor, da die Angebote nicht meldepflichtig sind und in amtlichen Statistiken nicht erfasst werden. 107. Wie will die Landesregierung die Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr dabei unterstützen , WLAN in ihren Fahrzeugen anzubieten? Die Landesregierung begrüßt, wenn die ÖPNV-Unternehmen in eigener Verantwortung für eine Verbesserung der Nutzung von Internetangeboten und Telefonie den Mobilfunkempfang in Fahrzeugen des ÖPNV, zum Beispiel durch den Einbau von Repeatern, sorgen. Durch die darüber hinausgehende Einführung von kostenlosen W-LAN-Angeboten könnte dem Fahrgast eine besondere Leistung angeboten werden. Allerdings fallen hier neben den Investitionsaufwendungen in der Regel nicht unerhebliche Betriebskosten an, die letztlich durch die Aufgabenträger des ÖPNV zusätzlich zu tragen sind. Eine besondere Förderung ist derzeit nicht vorgesehen, da die Schwerpunkte der ÖPNV-Förderung auf der Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur, der Erweiterung der Barrierefreiheit sowie der Verbesserung der Fahrgastinformationen an Haltestellen und in Fahrzeugen liegen. Inwieweit bei neu abzuschließenden Verkehrsdurchführungsverträgen im Schienenpersonennahverkehr Vorgaben zur verbindlichen technischen W-LAN Ausrüstung eingeführt werden, muss vor Abschluss der Verträge im Einzelnen geprüft werden. 108. Wie bewertet die Landesregierung freie WLAN-Zugänge im Schienenpersonennahverkehr? Die umfassende Verfügbarkeit von mobilem Internetempfang ist in vielen Lebensbereichen "Stand der Technik" und wird immer mehr zu einem Grundbedürfnis der Menschen. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens hat diese Entwicklung bereits Einzug gehalten. Insofern kann sich der öffentliche Personennahverkehr dieser Entwicklung nicht verschließen. Gleichzeitig kann ein freier W-LAN-Zugang dazu beitragen, den Reisenden ein attraktives Reiseerlebnis zu schaffen und damit die Nachfrage des Schienenpersonennahverkehrs zu steigern. Allerdings können die zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten für die Einrichtung und Gewährleistung des kostenfreien W-LAN im ÖPNV zu höheren Kosten in den Unternehmen führen, die durch die jeweiligen Aufgabenträger aus Steuermitteln auszugleichen sind oder dazu führen können, dass es zum teilweisen Ausgleich der erhöhten betrieblichen Aufwendungen durch Fahrpreisanpassungen kommt. Auf Grund der mittlerweile bestehenden technischen Reife von W-LAN- Ausrüstungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs geht die Landesregierung jedoch davon aus, dass die entstehenden Kosten zukünftig eher sinken werden. 46 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 109. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen Bundesländern die Züge im Schienenpersonennahverkehr , der durch die Länder bestellt wird, über einen freien WLAN-Zugang verfügen (bitte die Bundesländer und den Zeitpunkt der Einführung getrennt auflisten)? Die Thüringer Landesregierung hat sich bei folgenden Verkehrsnetzen gemeinsam mit den benachbarten Aufgabenträgern an der Implementierung von W-LAN-Angeboten beteiligt: Tabelle VII.6: Thüringer Beteiligung an länderübergreifenden Projekten zur Implementierung von W-LAN Angeboten Zeitpunkt der Einführung Teilnetz 2018 Dieselnetz Niedersachsen Südost 2018 Dieselnetz Sachsen-Anhalt 2018 RE 18 Halle – Jena 2019 Vogtlandnetz 2019 Mitteldeutsche S-Bahn 1 Quelle: TMIL Die der Landesregierung vorliegenden Erkenntnisse über W-LAN-Projekte in anderen Ländern können der folgenden Übersicht entnommen werden: Tabelle VII.7: W-LAN Projekte anderer Bundesländer Bundesland Zeitpunkt der Einführung Teilnetz Sachsen 2019 Mitteldeutsche S-Bahn 1 2015 Ostsachsennetz 2019 Vogtlandnetz Sachsen-Anhalt 2018 Dieselnetz Sachsen-Anhalt 2018 RE 18 Halle – Jena 2017 Elektronetz Sachsen Anhalt Nord (ENORM) 2019 Mitteldeutsche S-Bahn 2 2019 Netz Elster Geiseltal Baden-Württemberg 2018 Stuttgarter Netze 2016 Stuttgart-Ulm-Bodensee 2017 Gäu-Murr 2019 Murrbahn 2016 Donau-Ostalb 2017 Stadtbahn Karlsruhe 2015 Ortenau 2019 Breisgau Ost-West 2019 Freiburger Y 2019 Hohenlohe-Franken-Untermain 2019 Ulmer Stern 2017 Aulendorfer Kreuz 2019 S-Bahn Stuttgart 2019 Westfrankenbahn 2017 NeiTec BW Bayern 2016 Linienstern Mühldorf 2017 IR25 Übergang Berlin Brandenburg 2016 Netz Stadtbahn Los 2 2017 Netz Nord-Süd 2018 Netz Spree-Neiße 47 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bundesland Zeitpunkt der Einführung Teilnetz Hessen 2018 Südhessen-Untermain 2017 S-Bahn Rhein Main 2019 Main-Neckar/Ried 2019 Dreieich Niedersachsen 2016 Expresslinien Mittelland/Emsland 2018 RE-Kreuz Bremen 2018 Netze mit LNVG-Poolfahrzeugen 2015 Elektronetz Nord 2018 Dieselnetz Niedersachsen Südost Nordrhein-Westfalen 2017 S28 2017 RE2/RE42 2018 Rhein-Ruhr Express 2019 S-Bahn/RB Rhein-Ruhr Schleswig-Holstein 2016 Netz West Quelle: TMIL 110. Welche Maßnahmen und Programme hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 umgesetzt, um die Digitalisierung - insbesondere im Bereich der Industrie 4.0 - des Standorts Thüringen voranzutreiben (bitte Maßnahmen und Programme sowie das Inkrafttreten einzeln auflisten)? Mit dem Aktionsprogramm Wirtschaft 4.0 legte das TMWWDG 2016 ein erstes Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Thüringer Mittelstandes vor. Die im Januar 2018 veröffentlichte Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft enthielt den strategischen Rahmen für weitere ausgewählte Initiativen zur Digitalisierung in wichtigen Lebensbereichen und u. a. ein zweites Maßnahmenpaket im Handlungsfeld "Digitalisierung des industriellen Mittelstandes und der produktionsnahen Dienstleistungen". Folgende Maßnahmen wurden im Einzelnen umgesetzt: - Das Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 (ein Projekt der IHK Erfurt und der HWK Erfurt , gefördert durch das TMWWDG) ist für Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Industriezweigen und Branchen die erste Anlaufstelle bei Fragen zur Digitalisierung. Das Team sensibilisiert und informiert zu digitalen Prozessen und berät individuell zu den wirtschaftlichen Potenzialen. - Nach der Erstberatung durch das Kompetenzzentrum bietet Thüringen mit der Intensivberatung eine unmittelbar anknüpfende Beratungsförderung an. Die Beratungsrichtlinie und die Gründerrichtlinie bieten KMU und Existenzgründern das (unternehmerische) Know-how, um in der digitalen Welt erfolgreich und wettbewerbsfähig handeln zu können. - Das vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 in Ilmenau unterstützt die pilothafte Erprobung und Demonstration von Technologien und digitalen Anwendungen. Kernstück des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Ilmenau sind fünf, an verschiedenen Orten in Thüringen verteilte Fabs, die als Anlaufstellen für Unternehmen über unterschiedliche Themenschwerpunkte informieren und Lösungsansätze in verschiedenen Branchen demonstrieren beziehungsweise deren Erprobung ermöglichen. Über den dezentralen Aufbau ist das Zentrum als permanenter Ansprechpartner an unterschiedlichen Orten der Region erreichbar. - Die Förderung branchenübergreifender, digitaler Modellprojekte mehrerer kooperierender Unternehmen wird über den Förderwettbewerb "Digitale Innovationen und Digitale Plattformen" zur modellhaften Umsetzung praxistauglicher Plattformlösungen und wegweisender Pilot- und Demonstrationsprojekte der Thüringer Wirtschaft realisiert, die die Möglichkeiten der Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien für die Thüringer KMU erlebbar machen. Im Rahmen der Wettbewerbsaufrufe 2016 und 2017 wurden insgesamt elf Konsortien mit einer Gesamtzuwendungssumme von rund 2,1 Millionen Euro bis Ende 2018 unterstützt. Deren Ergebnis- 48 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 se stehen für die breite Wirtschaft zur Verfügung und veranschaulichen die Anwendungsvielfalt der Digitalisierung in der Wirtschaft. - In Fortführung des Wettbewerbs zur modellhaften Entwicklung Digitaler Plattformen und kooperativer Wertschöpfungsnetzwerke sollen "Digitale Innovationen für flexible, offene, vertrauensvolle und sichere kooperative Wertschöpfungsnetzwerke in Thüringen" unterstützt werden. Mit dem am 30. November 2018 veröffentlichten Vorhaben werden praktische Anwendungsprojekte digitaler Technologien/Lösungen in Kooperationen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Hochschulen unterstützt und damit die Anwendungsfähigkeit der digitalen Trends in der praktischen Unternehmenstätigkeit veranschaulicht. - Über ein niedrigschwelliges Förderangebot, den so genannten Digitalbonus Thüringen, werden KMU einschließlich Handwerk bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie der Einführung von Informationssicherheitslösungen im Unternehmen unterstützt. Die Richtlinie, die das Investitionsförderprogramm Thüringen-Invest um einen entsprechenden Fördergegenstand erweitert, ist am 15. Juli 2018 in Kraft getreten. - Der virtuelle Wirtschaft 4.0-Kompass soll dem Mittelstand eine jederzeit zugängliche Orientierung in der Angebots- und Aktivitätsvielfalt in Thüringen im Themenfeld Wirtschaft 4.0 und zu Industrie 4.0-Fragestellungen geben. Der Kompass soll im ersten Quartal 2019 verfügbar sein. 111. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur Gründung eines IT-Clusters? Wenn nicht, welche Alternativen plant die Landesregierung in diesem Bereich? Die Zusammenarbeit in Kooperationen und Netzwerken ist nach Auffassung der Landesregierung ein wichtiger Ansatz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen . Am 13. Januar 2016 hat sich mit dem ITnet Thüringen e. V. ein Branchenverein gegründet , in dem sich Thüringer Unternehmen des IT-Sektors zusammengeschlossen haben. Der Antrag des ITnet Thüringen e. V. auf Förderung einer Geschäftsstelle als Kooperationsnetzwerk wurde in 2018 bewilligt, so dass nun eine landesweit wirkende, unternehmensgetriebene und professionelle Netzwerkstruktur für den gesamten IT-Sektor in Thüringen besteht. 112. Welche Unterstützungsmaßnahmen sind im Bereich der "Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung in Thüringen (RIS3)" für die Digitalisierung und Industrie 4.0 vorgesehen? Wichtigste konzeptionelle Grundlage zur Entwicklung von "Industrie 4.0" ist die Thüringer Innovationsstrategie - RIS3 Thüringen, die bis 2020 gilt. Im Rahmen der für Thüringen identifizierten Spezialisierungen adressieren das Spezialisierungsfeld (SF) "Industrielle Produktion und Systeme" sowie das Querschnittsfeld "IKT, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen" direkt "Industrie 4.0"-relevante Themenstellungen. Damit bestehen gute Voraussetzungen, in der aktuellen EU- Strukturfondsperiode passfähige Maßnahmen und Projekte im Rahmen funktionaler Wertschöpfungsketten gezielt durch das Land zu unterstützen. Eine strategie- und maßnahmenbasierte Zusammenarbeit aller relevanten Akteure entlang der Wertschöpfungskette ist zum einen mit von Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft und Intermediären besetzten Arbeitskreisen beider SF sowie zum anderen, daraus abgeleitet, in einem breit angelegten Forum Wirtschaft 4.0 sichergestellt. Thüringen deckt nicht die gesamte Kette von "Industrie 4.0" ab, hat aber ausgewiesene Kompetenzen beispielsweise in den Bereichen Optik/Photonik, Sensorik, Aktorik, Automation, 3D-Druck sowie IKT. "Industrie 4.0"-relevante Fragestellungen tangieren aber auch die weiteren SF der Regionalen Innovationsstrategie . Schnittmengen gibt es beispielsweise zu Themen des SF "Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft" (eHealth, Prozess- und Anlagenüberwachung in der Pharma- und Lebensmittelindustrie) oder des SF "Nachhaltige Energie- und Ressourcenverwendung" (bei der Entwicklung von Technologien und Verfahren zur Steigerung der Rohstoffrückgewinnung). Insofern adressiert die Thüringer Innovationsstrategie eine Vielzahl digitalisierungsrelevanter Anwendungsgebiete . 49 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zur Umsetzung von Projekten im Rahmen der RIS3 Thüringen steht das gesamte Instrumentarium der Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung des Freistaats Thüringen zur Verfügung. VIII. Tourismus 113. Wie wird die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den Freistaat insgesamt eingeschätzt und welche Gesamtentwicklung des Tourismus ist in Thüringen seit dem Jahr 2015 zu verzeichnen ? Der Tourismus zählt in Thüringen mit rund 100.000 Beschäftigten zu den bedeutenden Wirtschaftszweigen . Die Gesamtentwicklung des Tourismus war in den Jahren seit 2015 weiterhin auf hohem Niveau stabil. Genauere Angaben zur Entwicklung touristischer Kennzahlen sind Teil der Antworten auf die folgenden Fragen. 114. Wie hoch war der Anteil des Tourismus in Thüringen am Bruttoinlandsprodukt Thüringens seit dem Jahr 2015 (bitte einzeln nach Jahresscheiben auflisten)? Eine Abgrenzung des Tourismus ist im Rahmen der in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung angewandten Wirtschaftszweigsystematik (WZ 2008) nicht möglich. Somit kann diese Frage nicht beantwortet werden. 115. Welcher touristische Bruttoumsatz wurde seit dem Jahr 2015 insgesamt und detailliert durch Hotel -, Pensions- und Gästehausübernachtungen sowie Tagesreisen, Tagesgeschäftsreisen, Camping , Bekannten- und Verwandtenbesuche und Freizeitwohnsitze im Freistaat erzielt (bitte detaillierte Aufstellung nach Reiseanlass und Jahresscheiben)? Angaben in dem erbetenen Detaillierungsgrad liegen nicht vor. Seitens des Thüringer Landesamtes für Statistik können lediglich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Daten über den touristischen Bruttoumsatz für den Bereich des Beherbergungsgewerbes für die Jahre 2009 bis 2016 zur Verfügung gestellt werden. Danach weist der Bruttoumsatz des Beherbergungsgewerbes vergleichsweise große Schwankungen auf. Im Jahr 2016 lagen die entsprechenden Umsätze mit rund 349 Millionen Euro unter dem des Vorjahres (381 Millionen Euro), jedoch über dem Wert des Jahres 2014 und auch deutlich über dem Ausgangswert im Jahr 2009 (305 Millionen Euro). Das Berichtsjahr 2017 ist in der hier zu Grunde liegenden Jahreserhebung im Gastgewerbe noch nicht abgeschlossen (Daten werden erst im II. Quartal 2019 vorliegen). Tabelle VIII.1: Umsatz und Beschäftigte1) in der Beherbergung (WZ 552)) Jahr Umsatz in Millionen Euro Beschäftigte am 30.09. darunter Vollzeitbeschäftigte Personen Teilzeitbeschäftigte Personen 2009 305 8.078 5.424 2.654 2010 260 6.683 4.442 2.241 2011 285 8.018 4.939 3.079 2012 343 9.009 5.842 3.167 2013 311 8.367 5.106 3.261 2014 320 8.108 4.805 3.303 2015 381 9.667 5.524 4.143 2016 349 8.227 4.984 3.243 Anm.: 1) Inhaber und Lohn- und Gehaltsempfänger lt. Jahreserhebung im Gastgewerbe 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 116. Wie hat sich in Thüringen seit dem Jahr 2015 der Bereich des Low-Budget-Tourismus entwickelt? Gegenüber den Vorjahren hat sich keine neue Entwicklung ergeben. Es gibt keine anerkannte Definition des Begriffes "Low-Budget". Die klassischen Anbieter von Übernachtungsdienstleistungen zu günstigen Preisen - Pensionen und Gasthöfe - werden nicht mit diesem Begriff bezeich- 50 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 net. Allgemein kann für Thüringen festgestellt werden, dass es seit vielen Jahren Markenhotellerie gibt, die sich mit einem stark standardisierten Angebot - reine Beherbergungsdienstleistung bei eingeschränktem Service - erfolgreich auf dem 1-2-Sterne-Hotelmarkt positioniert hat. Derartige Beherbergungsbetriebe finden sich zumeist außerhalb der Zentren in Industriegebieten oder nahe den Autobahnanschlussstellen. In jüngerer Zeit finden sich vereinzelte solcher Hotels auch in den Innenstädten. 117. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Entwicklung im Low-Budget-Bereich fördern ? Hotelinvestitionen können mit Zuschüssen aus der einzelbetrieblichen GRW gefördert werden. Entscheidend für die Förderung einer Hotelinvestition ist jeweils die Passfähigkeit des Projektes mit der am betrachteten Standort bestehenden Angebots- und Nachfragesituation. 118. Wie hat sich in Thüringen seit dem Jahr 2015 der Bereich des gehobenen Tourismus (ab vier Sterne ) entwickelt? Mit insgesamt 77 Hotels, die in Thüringen gegenwärtig mit mindestens vier Sternen nach der Deutschen Hotelklassifizierung bewertet sind (Stand: Februar 2019, DEHOGA Thüringen e.V.), ist die Entwicklung im gehobenen Tourismus stabil (2015: 78 Hotels). 119. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Entwicklung im gehobenen Tourismus fördern ? Hotelinvestitionen können mit Zuschüssen aus der einzelbetrieblichen GRW gefördert werden. Entscheidend für die Förderung einer Hotelinvestition ist jeweils die Passfähigkeit des Projektes mit der am betrachteten Standort bestehenden Angebots- und Nachfragesituation. Zur Unterstützung der Akquisitionstätigkeit der LEG in diesem Segment wurde im Jahr 2018 das Akquisitionsteam Tourismus & Hotelprojekte ins Leben gerufen. Die Akquisition von Leitinvestitionen soll die Attraktivität des Reiselandes Thüringen in der Wahrnehmung der Nachfrager und Multiplikatoren nachhaltig erhöhen und so weitere private Investitionen induzieren. 120. Wie hat sich die Zahl der touristischen Aufenthaltstage/Verweildauer in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte detaillierte Angaben nach Reiseanlass, Jahresscheiben und wenn möglich im Vergleich zu anderen Bundesländern)? Die Aufenthaltsdauer nach Reiseanlass wird im Rahmen der amtlichen Beherbergungsstatistik nicht erfasst, sodass keine belastbaren Daten mit einer Klassifizierung nach Reiseanlass (auch im Vergleich zu anderen Bundesländern) vorliegen. Die Ankünfte insgesamt sind im Zeitraum 2015 bis 2017 von 3.710.364 auf 3.841.966 im Jahr 2018 gestiegen. Die durchschnittliche Verweildauer lag in dieser Zeit bei 2,6 Tagen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die detaillierte Entwicklung im genannten Zeitraum. Tabelle VIII.2: Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsstätten mit zehn und mehr Betten und auf Campingplätzen ohne Dauercamping Thüringen Ankünfte/Übernachtungen 2015 2016 2017 2018 Beherbergungsstätten Ankünfte insgesamt 3.542.954 3.566.081 3.683.119 3.628.175 darunter Ausländer 234.028 241.923 266.205 245.778 Übernachtungen insgesamt 9.264.426 9.180.807 9.351.590 9.214.165 darunter Ausländer 549.837 540.461 581.467 533.021 durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2,6 2,6 2,5 2,5 51 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Thüringen Ankünfte/Übernachtungen 2015 2016 2017 2018 Camping Ankünfte insgesamt 167.410 181.760 189.996 213.791 darunter Ausländer 12.943 14.695 15.470 15.765 Übernachtungen insgesamt 498.389 557.726 575.664 644.274 darunter Ausländer 34.321 40.790 40.790 41.924 durchschnittliche Aufenthaltsdauer 3,0 3,1 3,0 3,0 Beherbergungsstätten und Camping Ankünfte insgesamt 3.710.364 3.747.841 3.873.115 3.841.966 darunter Ausländer 246.971 256.618 281.675 261.543 Übernachtungen insgesamt 9.762.815 9.738.533 9.927.254 9.858.439 darunter Ausländer 584.158 581.251 622.257 574.945 durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2,6 2,6 2,6 2,6 121. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Übernachtungszahlen in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte in Jahresscheiben getrennt auflisten)? Eine Tabelle mit den entsprechenden Daten findet sich im Anhang (Anlage F). 122. Wie hoch ist der Anteil ausländischer Gäste in Thüringen an der Gesamtzahl der Touristen und wie hat sich dieser seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte detaillierte Aufstellung mit Angabe des Herkunftslandes, nach Jahresscheiben und wenn möglich im Vergleich mit dem Anteil ausländischer Gäste an der Gesamtzahl der Touristen in Deutschland)? Der Anteil der ausländischen Gäste an der Gesamtzahl der Ankünfte in Thüringen lag in den Jahren 2015, 2016 und 2018 vergleichsweise stabil bei 6,7 bis 6,8 Prozent. Ein etwas höherer Wert von rund 7,3 Prozent (281.675 Ankünfte) war im Jahr 2017 zu verzeichnen (siehe Tabelle VIII.2 in der Antwort auf Frage 120). Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Herkunftsländern und Jahren findet sich im Anhang (Anlage G). 123. Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten in der Thüringer Tourismuswirtschaft und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte detaillierte Aufstellung nach Jahresscheiben, Teilzeitund Vollzeitbeschäftigung, Saisonarbeitskräfte sowie geringfügig Beschäftigte und wenn möglich Arbeitsgelegenheiten)? Angaben in dem erbetenen Detaillierungsgrad liegen nicht vor. Seitens des Thüringer Landesamtes für Statistik können lediglich Daten für den Bereich des Beherbergungsgewerbes für die Jahre 2009 bis 2016 zur Verfügung gestellt werden. Die Jahreserhebung im Gastgewerbe ist eine Stichprobenerhebung unter anderem mit Stichtagsangaben zur Beschäftigung. Bei der in Tabelle VIII.1 (siehe Antwort auf Frage 115) aufgeführten Gesamtzahl der Beschäftigten (Voll- und Teilzeit) sind vergleichsweise starke Schwankungen zu beobachten. So lag die Beschäftigtenzahl mit 9.667 im Jahr 2015 deutlich über dem Niveau des Vorjahres (8.108) und ging anschließend im Jahr 2016 wieder auf 8.227 Beschäftigte zurück. 124. Welche nationalen und internationalen Wintersportwettkämpfe wurden seit dem Jahr 2015 in Thüringen ausgetragen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Richtlinie zur Förderung von Sportveranstaltungen aus Landesmitteln ist am 31. Dezember 2008 ausgelaufen. In der Folge existieren keine Iandeseigenen Erhebungen über durchgeführte Wettkämpfe. Durch die Autonomie des Sports bestehen auch keine Berichtspflichten der Sportverbände gegenüber der Landesregierung hinsichtlich durchgeführter Veranstaltungen. 52 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 125. Wie hat sich der Campingtourismus in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte Angabe in Jahresscheiben und detailliert nach Campingzentren Thüringens)? Daten zur Entwicklung des Campingtourismus in Thüringen finden sich in Tabelle VIII.2 (siehe Antwort auf Frage 120). Im Campingbereich ist ein deutlicher Zuwachs bei den Übernachtungen (+15,5 Prozent) im Zeitraum 2015 bis 2017 zu verzeichnen. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Campingzentren beziehungsweise Campingplätzen stellt die amtliche Statistik aus Gründen der Geheimhaltung nicht zur Verfügung. 126. Wie ist Thüringen mit Frei- und Hallenbädern ausgestattet (bitte detaillierte Aufstellung nach Freibädern und Hallenbädern)? Aktuelle Daten liegen nicht vor. Umfassende Daten zur Ausstattung Thüringens mit Frei- und Hallenbädern wurden indes für die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption 2005 ermittelt. Danach verfügte der Freistaat im Jahr 2005 über 47 Hallen- und 174 Freibäder. Hinsichtlich der regionalen Verteilung wird auf die Tabelle VIII.4 der Antwort auf die Große Anfrage Drucksache 6/1389 verwiesen. 127. Welche Vorstellungen gibt es seitens der Landesregierung in Bezug auf die zukünftige Förderung des Tourismus im ländlichen Raum? Die Landesregierung sieht den Tourismus als wichtigen Impulsgeber für die Regionalentwicklung an. Dies gilt gerade auch für strukturschwache Regionen. Mit der Tourismusstrategie Thüringen 2025 hat die Landesregierung ein umfassendes Konzept zur Stärkung des Thüringer Tourismus vorgelegt, das systematisch umgesetzt wird (siehe Antwort auf Frage 128). Hiervon werden alle Regionen in Thüringen profitieren. Darüber hinaus ist auf die Möglichkeit zur Förderung von Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) hinzuweisen. 128. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Attraktivität Thüringens als Tourismusland erhöhen? Die im Jahr 2017 vorgestellte Tourismusstrategie Thüringen 2025 richtet sich auf vier strategische Handlungsfelder: - Marke und Zielgruppe, - Digitalisierung, - Betriebe sowie - Organisation und Finanzierung. Neben einer stärkeren Anerkennung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor soll insbesondere eine Erhöhung der touristischen Wertschöpfung erreicht werden. Hierzu ist es vor allem erforderlich, dass die Attraktivität der touristischen Angebote inhaltlich und qualitativ weiter gesteigert wird. Dazu soll eine Reihe von Maßnahmen in den vier definierten Handlungsfeldern beitragen. Zielstellung ist es, Thüringen bis spätestens 2025 zu einem begehrten Reiseziel zu entwickeln, das bei seinen (potentiellen) Gästen ein profiliertes und positives touristisches Image besitzt. Dazu gehört, dass die in der Strategie identifizierten Leitprodukte Weimar, Wartburg, Rennsteig und Erfurt deutschlandweit bekannt sind und mit Thüringen in Verbindung gebracht werden. Sowohl die Produkte als auch die kommunizierten touristischen Inhalte sollen ausschließlich aus der Nutzerperspektive gestaltet und die definierten Zielgruppen fokussiert angesprochen werden. Auf der betrieblichen Ebene soll eine marktgerechte Qualität für eine steigende Gästezufriedenheit sorgen. Damit verbunden ist zugleich ein marktgerechtes Preis-Leistungs-Verhältnis, welches die Betriebe mittel- und langfristig in die Lage versetzen soll, in Angebots- und Servicequalität zu investieren. Parallel dazu soll durch die Ansiedlung neuer Leitinvestitionen das Urlaubsziel Thüringen an zusätzlicher Ausstrahlung und Attraktivität gewinnen. Auch auf der strukturellen Ebene werden dank einer effizienten und verbindlichen Aufgabenteilung Doppelarbeiten auf den unterschiedlichen Organisationebenen vermieden. Mit der Festlegung klarer und verbindlicher Kriterien sollen die Tourismusorganisationen auf regionaler und lokaler Ebene wettbewerbsfähig werden. 53 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 129. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den internationalen Bekanntheitsgrad von Thüringen als Tourismusland zu erhöhen? Grundlage für die Steigerung des internationalen Bekanntheitsgrades ist die Neuausrichtung des Tourismusmarketings auf Basis der Tourismusstrategie Thüringen 2025. Das bisherige Themenmarketing wird zu einem motiv- und produktbasierten Marketing auf Basis der vorgenannten Leitprodukte . Produkte und Angebote werden eindeutigen Reisemotiven (Kennerschaft, Neugier, Faszination und Sehnsucht) zugeordnet und auf klar definierte Zielgruppen ausgerichtet. Auf diese Weise wird der Wiedererkennungseffekt eines eindeutig profilierten Tourismuslands Thüringen deutlich gestärkt. Zudem wird die Thüringer Tourismus GmbH für 2019 (100 Jahre Bauhaus), 2020 (Musikland Thüringen ), 2021 (Bundesgartenschau in Erfurt) und 2022 (500 Jahre Bibelübersetzung) im Rahmen ihres Auslandmarketings entsprechende Schwerpunkte bei der Bewerbung Thüringens als Tourismusland setzen. So wird zum Beispiel auf einschlägigen Zielmärkten wie den USA oder Südkorea gezielt in lutherischen Gemeinden für Reisen zu den deutschen Lutherstätten geworben. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Marktplatzierung wurden mit erheblichem Mitteleinsatz der Thüringer Landesregierung geschaffen. Gegenwärtig wird das Bauhaus-Jubiläum als national bedeutendes Ereignis mit internationaler Strahlkraft im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen, Ausstellungen und Aktionen gefeiert. 130. Welche Förderprogramme sind im Bereich des Tourismus vorhanden und wie hoch ist das Gesamtvolumen der Tourismusförderung in Thüringen (bitte die Förderprogramme sowie das jeweilige Volumen einzeln auflisten)? In dem durch Bund und Land gemeinsam finanzierten Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bestehen sowohl in Teil I (Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe) als auch in Teil II (Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung) Fördermöglichkeiten für touristische Vorhaben. Der zur Verfügung stehende Bewilligungsrahmen für touristische Vorhaben variiert jährlich und hängt auch von den jeweils zu fördernden Vorhaben ab. Darüber hinaus gibt es das Landesprogramm Tourismus, das derzeit aus Landes- und EFRE-Mitteln finanziert wird. Hier stehen pro Jahr ca. 6,5 Millionen Euro für innovative Investitionen im Tourismus sowie Marketing- und Organisationsprojekte zur Verfügung. Für landwirtschaftliche Unternehmen besteht über die Teilmaßnahme D "Diversifizierung in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten" des Programms Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) auch die Möglichkeit einer Förderung von Investitionen in touristische Angebote. Das Förderangebot konzentriert sich auf Einrichtungen mit Kapazitäten bis 25 Betten. Da die Schaffung neuer Bettenkapazitäten nicht zuwendungsfähig ist, hat das Förderangebot seinen Schwerpunkt bei begleitenden touristischen Angeboten im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" beziehungsweise der Einrichtung touristischer Angebote, wie beispielsweise Spielscheunen, Hofcafes, Erlebnispfade. Im Förderzeitraum 2015 bis 2020 stehen zur Bezuschussung von Diversifizierungsinvestitionen verschiedener Art insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung. 131. Wie viele Tourismusprojekte wurden im Rahmen der Tourismusförderung seit dem Jahr 2015 beantragt und umgesetzt, bewilligt oder sind noch nicht bewilligt (bitte mit Namen einzeln auflisten)? Im Rahmen der touristischen Infrastrukturförderung (GRW, Teil II) wurden zwischen 2015 und 2018 74 Vorhaben (Investitionsvolumen in Höhe von rund 88,5 Millionen Euro) mit einem Zuschussvolumen von rund 73 Millionen Euro bewilligt (siehe Anhang, Anlage H). Darüber hinaus sind aktuell weitere 71 Vorhaben mit einem beantragten Zuschussvolumen von rund 150 Millionen Euro in der Bearbeitung. 54 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Im Rahmen der gewerblichen Förderung (GRW, Teil I) wurden zwischen 2015 und 2018 Investitionszuschüsse für 39 Tourismusvorhaben aus dem Hotel- und Gastgewerbebereich beantragt und zum Teil auch bereits bewilligt. Im Zeitraum von 2015 bis 2018 wurden über die Teilmaßnahme D "Diversifizierung in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten" des ILU bislang keine reinen Tourismusprojekte beantragt. Tabelle VIII.3 Gewerbliche Vorhaben im Rahmen der Tourismusförderung 2015 bis 2018 Antragsteller Antrag vom Bewilligung am Maßnahmenende DOiT Hotels & Resorts GmbH 03.03.2015 02.12.2015 03.03.2018 Gasthaus & Pension "Thüringer Hof", Inh. Viola Hartmann 12.03.2015 01.10.2015 31.12.2017 Ferienanlage Weberstedt GmbH 23.10.2015 11.12.2015 31.03.2017 Bieritz Gastronomie GmbH 30.10.2015 13.05.2016 14.07.2017 Fair Hotel GmbH 25.01.2016 05.04.2016 28.02.2020 Hotel Traumblick Oberhof 24.06.2016 18.10.2016 31.07.2017 Brauereigasthof Marktmühle, Inh. Rene Stephan 19.04.2016 11.08.2016 31.12.2017 Firma Rosenkranz, Inh. Christine Rosenkranz 08.09.2016 09.03.2017 30.06.2018 Brauhausviertel Immobilien GmbH 14.05.2016 21.11.2016 31.07.2019 Campingpark Erfurt, Inh. Kerstin List 01.07.2016 10.11.2017 31.07.2019 Suites Mitte Eisenach, Inh. Ines Setzepfandt 08.11.2016 19.06.2017 01.12.2018 Hotel Waldmühle GmbH 09.11.2016 06.03.2017 24.12.2017 Firma Traut, Inh. Bettina Traut 27.02.2017 21.08.2017 31.12.2018 Salvatore Sauna e. K. 24.03.2017 19.10.2017 31.03.2019 IHOVG-mbH 27.03.2017 11.07.2017 30.06.2019 Pension & Cafe "Libelle", H&W Umbreit GbR 27.03.2017 27.04.2018 30.06.2019 Listemann+Pilger GbR 31.03.2017 14.06.2018 31.03.2019 Mühlhäuser Brauhaus "Zum Löwen" GmbH & Co Betriebs KG 23.05.2017 01.11.2017 15.01.2015 Hotel Am Burgholz GmbH 07.06.2017 06.11.2017 31.07.2019 Boutique Apartments Erfurt 30.06.2017 10.11.2017 31.07.2019 Schade Immobilien Management, Inh. Jana Schade 14.08.2017 03.05.2018 30.10.2019 SAALEMAXX Freizeit- und Erlebnisbad Rudolstadt GmbH 20.10.2017 Bio-Seehotel Zeulenroda GmbH&Co KG 22.11.2017 14.12.2018 30.11.2021 Pflege-Daheim GmbH 13.12.2017 Elephant Betriebs GmbH 22.12.2017 Gästehaus Phantasie GmbH 05.02.2018 26.06.2018 01.06.2020 Hotel & Restaurant "Alte Molkerei", Inh. Jens Hauptmann 04.04.2018 19.11.2018 31.12.2019 Leuthold-Hopf GbR 16.04.2018 Hotel Restaurant "Thüringer Hof" GmbH & Co KG 28.05.2018 Ferienhotel "Wolfsmühle", Inh. Doris Hempel 19.06.2018 HexenFels GmbH i. G. 21.08.2018 Lingl Hotel GmbH 30.08.2018 Outdoor-Inn GmbH Co. KG 24.09.2018 Family Hotels Oberhof GmbH i. G. 04.10.2018 13.12.2018 04.10.2021 Panoramahotel & Restaurant Marienturm GmbH 05.12.2018 Ahorn Hotel Oberhof Betriebs Gmbh 21.12.2018 55 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Antragsteller Antrag vom Bewilligung am Maßnahmenende Spa & Resort Weimarer Land Betriebsgesellschaft mbH 18.12.2018 tristar GmbH 17.12.2018 Nordhäuser Fürstenhof GmbH 20.12.2018 Quelle: TMWWDG 132. Wie viele Anzeigen wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen des Thüringer Gaststättengesetzes seit dem Jahr 2017 bei den Ordnungsbehörden erstattet, weil Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion benachteiligt wurden (wenn möglich bitte die Kommunen auflisten, bei denen eine Anzeige erstattet wurde)? Es wurde eine Anzeige erstattet. Diese Anzeige betrifft eine gastronomische Einrichtung in der Landeshauptstadt Erfurt. 133. Welche Anzeigen haben nach Kenntnis der Landesregierung zu einem Bußgeldbescheid für den jeweiligen Betreiber geführt oder wie viele wurden nach einer detaillierten Prüfung eingestellt? Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund kann diese Frage nicht beantwortet werden. IX. Arbeitsmarktpolitik 134. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Beschäftigungsquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? Im Zeitraum 2015 bis 2018 (letzter verfügbarer Datenstand) hat sich die Beschäftigungsquote in Thüringen um 3,0 Prozentpunkte erhöht. Im gleichen Zeitraum war bundesweit ebenfalls ein Anstieg um 3,0 Prozentpunkte zu verzeichnen. Detaillierte Angaben - auch zu den einzelnen Bundesländern - werden in nachfolgender Tabelle dargestellt. Tabelle IX.1: Beschäftigungsquoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (15 bis 65 Jahre ) nach Bundesländern1) 2015 bis 2018 (in Prozent) Länder Beschäftigungsquoten2) zum Stichtag 31.06. 20153) 20163) 20173) 20183) Deutschland 56,9 57,4 58,7 59,9 Schleswig-Holstein 55,1 55,6 56,7 57,8 Hamburg 56,8 58,1 59,1 59,9 Niedersachsen 56,6 56,9 58,1 59,4 Bremen 51,4 52,2 53,2 54,1 Nordrhein-Westfalen 53,9 54,4 55,7 57,1 Hessen 56,3 56,9 58,1 59,2 Rheinland-Pfalz 55,3 55,5 56,7 57,8 Baden-Württemberg 58,9 59,4 60,6 61,8 Bayern 60,0 60,7 61,9 63,2 Saarland 53,6 53,8 54,8 56,2 Berlin 50,8 52,1 53,6 54,8 Brandenburg 59,1 59,4 60,9 62,1 Mecklenburg-Vorpommern 57,3 57,6 58,9 60,1 Sachsen 61,0 61,7 63,2 64,5 56 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Länder Beschäftigungsquoten2) zum Stichtag 31.06. 20153) 20163) 20173) 20183) Sachsen-Anhalt 59,4 59,8 61,3 62,5 Thüringen 60,9 61,3 62,8 63,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anm.: 1) Regionale Abgrenzung nach dem Wohnort 2) Beschäftigungsquoten weisen den Anteil der Beschäftigten im Alter von 15 bis 65 Jahren an der gleichaltrigen Bevölkerung aus. Die Bevölkerungszahl wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt 3) Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011, die Zensusdaten der Jahre 2011 bis 2013 wurden teilweise revidiert und sind jetzt endgültig; das Jahr 2014 ist vorläufig. Diese Bevölkerungsdaten, die jeweils für den 31.12. vorliegen, fallen im Allgemeinen niedriger aus als die Ergebnisse auf Basis früherer Zählungen. Dadurch fallen die jeweiligen Beschäftigungsquoten höher aus. 135. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Erwerbsquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? Im Zeitraum 2015 bis 2017 hat sich die Erwerbsquote in Thüringen um 1,3 Prozentpunkte erhöht. Im gleichen Zeitraum war bundesweit ein Anstieg um 0,6 Prozentpunkte zu verzeichnen. Detaillierte Angaben - auch zu den einzelnen Bundesländern - sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle: IX.2: Erwerbsquoten in den Bundesländern (Altersgruppe zwischen 15 und 64 Jahren in Prozent) Bundesland Jahr Veränderung (in Prozentpunkten ) 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 79,4 80,1 80,1 0,7 Bayern 80,0 80,3 80,6 0,6 Berlin 76,3 77,8 78,3 2,0 Brandenburg 79,9 80,5 80,5 0,6 Bremen 72,0 75,1 74,9 2,9 Hamburg 78,6 78,8 79,8 1,2 Hessen 76,8 77,3 77,5 0,7 Mecklenburg-Vorpommern 77,8 77,4 77,5 -0,3 Niedersachsen 76,8 76,6 77,3 0,5 Nordrhein-Westfalen 74,7 74,8 75,1 0,4 Rheinland-Pfalz 77,0 77,4 77,4 0,4 Saarland 75,0 75,6 76,0 1,0 Sachsen 80,4 80,6 81,2 0,8 Sachsen-Anhalt 80,1 79,7 79,4 -0,7 Schleswig-Holstein 78,0 77,3 78,0 0,0 Thüringen 78,9 80,0 80,2 1,3 Deutschland 77,6 77,9 78,2 0,6 Quelle: Eurostat 136. Wie hat sich die Arbeitslosenquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen in Thüringen hat sich seit dem Jahr 2015 wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt entwickelt. 57 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle IX.3: Arbeitslosenquote in Thüringen (auf Basis aller Erwerbspersonen) 2015 bis 2018 Jahr1) 2015 2016 2017 2018 Arbeitslosenquote (in Prozent) 7,4 6,7 6,1 5,5 Quelle: BA Anm.: 1) jeweils Jahresdurchschnittswerte 137. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Arbeitslosenquote in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? Im Zeitraum 2015 bis 2018 hat sich die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote in Thüringen um 1,9 Prozentpunkte reduziert. Im gleichen Zeitraum war bundesweit ein Rückgang um 1,2 Prozentpunkte zu verzeichnen. Detaillierte Angaben - auch zu den einzelnen Bundesländern - sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle IX.4: Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen nach Bundesländern (Jahresdurchschnitt) 2015 bis 2018 (in Prozent) Bundesland Jahr Veränderung (in Prozentpunkten ) 2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 3,8 3,8 3,5 3,2 -0,3 Bayern 3,6 3,5 3,2 2,9 -0,4 Berlin 10,7 9,8 9,0 8,1 -1,7 Brandenburg 8,7 8,0 7,0 6,3 -1,7 Bremen 10,9 10,5 10,2 9,8 -0,7 Hamburg 7,4 7,1 6,8 6,3 -0,6 Hessen 5,5 5,3 5,0 4,6 -0,5 Mecklenburg-Vorpommern 10,4 9,7 8,6 7,9 -1,8 Niedersachsen 6,1 6,0 5,8 5,3 -0,3 Nordrhein-Westfalen 8,0 7,7 7,4 6,8 -0,6 Rheinland-Pfalz 5,2 5,1 4,8 4,4 -0,4 Saarland 7,2 7,2 6,7 6,1 -0,5 Sachsen 8,2 7,5 6,7 6,0 -1,5 Sachsen-Anhalt 10,2 9,6 8,4 7,7 -1,8 Schleswig-Holstein 6,5 6,3 6,0 5,5 -0,5 Thüringen 7,4 6,7 6,1 5,5 -1,3 Deutschland 6,4 6,1 5,7 5,2 -0,7 Quelle: BA, eigene Darstellung TMASGFF 138. Wie hat sich absolut und prozentual der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosenzahl in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Die Entwicklung der absoluten Zahl der Langzeitarbeitslosen und des prozentualen Anteils der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosenzahl in Thüringen seit dem Jahr 2015 wird in nachfolgender Tabelle dargestellt (jeweils Jahresdurchschnittswerte). 58 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Tabelle IX.5: Langzeitarbeitslose in Thüringen 2015 bis 2018 Jahr 2015 2016 2017 2018 Anzahl der Personen 30.005 28.168 23.848 20.933 Anteil an allen Arbeitslosen (in Prozent) 35,2 36,5 34,8 33,7 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 139. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung absolut und prozentual der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosenzahl in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? Im Zeitraum 2015 bis 2018 hat sich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen in Thüringen um 9.072 Personen beziehungsweise 30,2 Prozent reduziert. Im gleichen Zeitraum war bundesweit ein Rückgang um 21,7 Prozent zu verzeichnen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosenzahl in Thüringen ist in diesem Zeitraum um 1,5 Prozentpunkte gesunken. Im gleichen Zeitraum war bundesweit ein Rückgang um 2,4 Prozentpunkte zu verzeichnen. Detaillierte Angaben - auch zu den einzelnen Bundesländern - sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle IX.6: Anzahl der Langzeitarbeitslosen nach Bundesländern (Jahresdurchschnitt) 2015 bis 2018 Bundesland Jahr Veränderung (in Prozent)2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 71.596 68.981 62.381 55.067 -23,1 Bayern 65.597 61.763 55.536 48.714 -25,7 Berlin 62.306 57.742 48.771 42.833 -31,3 Brandenburg 49.209 45.756 38.393 33.076 -32,8 Bremen 16.284 16.140 15.731 15.220 -6,5 Hamburg 23.150 22.965 21.330 18.894 -18,4 Hessen 66.984 64.866 59.937 53.568 -20,0 Mecklenburg-Vorpommern 30.832 29.425 24.938 22.601 -26,7 Niedersachsen 97.038 93.351 88.829 82.740 -14,7 Nordrhein-Westfalen 324.478 312.795 292.902 270.582 -16,6 Rheinland-Pfalz 38.558 36.943 33.884 30.238 -21,6 Saarland 14.104 13.813 12.304 11.141 -21,0 Sachsen 67.920 62.363 52.695 46.185 -32,0 Sachsen-Anhalt 44.879 43.066 36.940 32.271 -28,1 Schleswig-Holstein 36.341 34.935 32.326 29.345 -19,3 Thüringen 30.005 28.168 23.848 20.933 -30,2 Deutschland 1.039.281 993.073 900.745 813.409 -21,7 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Tabelle IX.7: Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen nach Bundesländern (Jahresdurchschnitt ) 2015 bis 2018 (in Prozent) Bundesland Jahr Veränderung (in Prozentpunkten )2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 31,5 30,5 29,3 28,2 -3,3 Bayern 25,6 24,6 24,0 22,8 -2,8 Berlin 32,0 31,9 28,9 27,4 -4,6 59 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bundesland Jahr Veränderung (in Prozentpunkten )2015 2016 2017 2018 Brandenburg 42,8 43,3 41,4 39,5 -3,3 Bremen 43,6 44,3 44,1 43,6 0,0 Hamburg 31,6 32,5 30,8 28,8 -2,8 Hessen 37,6 37,5 36,0 34,7 -2,9 Mecklenburg-Vorpommern 35,8 36,6 35,1 34,8 -1,0 Niedersachsen 37,8 37,0 36,4 36,3 -1,5 Nordrhein-Westfalen 43,6 43,1 41,8 41,6 -2,0 Rheinland-Pfalz 34,2 33,2 31,9 30,6 -3,6 Saarland 38,2 37,2 35,5 34,6 -3,6 Sachsen 39,0 39,5 37,5 36,6 -2,4 Sachsen-Anhalt 37,8 39,1 38,1 36,6 -1,2 Schleswig-Holstein 37,1 36,8 35,0 34,5 -2,6 Thüringen 35,2 36,5 34,8 33,7 -1,5 Deutschland 37,2 36,9 35,6 34,8 -2,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung TMASGFF 140. Welche Maßnahmen oder Initiativen plant die Landesregierung zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt? Der Thüringer Arbeitsmarkt ist einerseits von tendenziell zurückgehenden Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet , andererseits gibt es einen trotz deutlichen Rückgangs verfestigten Bestand an langzeitarbeitslosen Personen, deren Beschäftigungschancen immer geringer werden. Insbesondere über die aus dem ESF geförderte Integrationsrichtlinie sind deshalb weiterhin Maßnahmen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vorgesehen. Dazu gehören Projekte zur individuellen Integrationsbegleitung (ehemals Landesarbeitsmarktprogramm - kurz LAP-Projekte) sowie sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungsmaßnahmen und berufliche Integrationsprojekte zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Rahmen der ebenfalls über den ESF finanzierten Aktivierungsrichtlinie werden zudem niedrigschwellige Angebote zur langfristigen Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Ausbildungsund Arbeitsmarkt mit und ohne Elternverantwortung (TIZIAN-, TIZIAN plus-Projekte) beziehungsweise von arbeitsmarktfernen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zum Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" (LAT) stehen weitere landesfinanzierte Angebote für Langzeitarbeitslose zur Verfügung. Zum einen werden Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen aus Projekten der Integrations- und Aktivierungsrichtlinie gewährt. Zum anderen haben langzeitarbeitslose Personen mit Fluchthintergrund Zugang zu zielgruppenspezifischen Projekten zur beruflichen Qualifizierung sowie zur beruflichen und sozialen Integration. Seit Inkraftsetzung der Richtlinie im Oktober 2015 wurden insgesamt 85 Projekte für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen gefördert. Aktuell laufen 47 Projekte. Diese haben zum Ziel, Geflüchtete durch steuernde Beratung und Begleitung, berufliche Orientierung und Qualifizierung an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Aus der Thüringer Initiative zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ging zudem als Ergebnis das Landesprogramm "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit" (ÖGB) hervor. Dieses widmet sich dem Teil der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Personen , denen trotz guter wirtschaftlicher Lage und positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt kein beruflicher Wiedereinstieg gelingt. Lange Zeiten von Erwerbslosigkeit wirken sich überaus negativ und hemmend auf Physis und Psyche der betroffenen Menschen aus, sodass ein Übertritt in sozialversicherungspflichtige Beschäf- 60 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 tigung allenfalls nach einem längeren Prozess der Heranführung gelingen kann. Es gilt in diesen Fällen zunächst die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen wieder zu stärken und ihnen über eine gemeinwohlorientierte, wettbewerbsneutrale und zusätzliche Tätigkeit in ihrer Kommune eine wertvolle Aufgabe zu geben. Darüber hinaus müssen eine Gewöhnung an strukturierte Tagesabläufe ermöglicht sowie motivierende Erfolgserlebnisse geschaffen werden, um so zu einer schrittweisen Heranführung an Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes beizutragen. Seit Inkraftsetzung der Richtlinie im Oktober 2015 wurden 1.207 Beschäftigungsplätze geschaffen und 1.368 Personen erreicht beziehungsweise für diese eine gemeinwohlorientierte Beschäftigung ermöglicht. Mit diesen Maßnahmen und Programmen wurde in Thüringen ein breit gefächertes und aufeinander abgestimmtes Instrumentarium zur Integration und Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen, das die Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter sinnvoll ergänzt. 141. Wie viele Mittel wurden für die gesamte Arbeitsmarktförderung in Thüringen seit dem Jahr 2009 bereitgestellt (bitte nach Jahren und Programmen sowie nach EU-Fördermitteln und Bundesmitteln auflisten)? Für die Arbeitsmarktförderung in Thüringen wurden von der Landesregierung im Zeitraum von 2009 bis 2018 insgesamt 818.558.274 Euro (Landes-, Bundes-, EU-Mittel) bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um Auszahlungen (ohne Rückzahlungen)6. Nicht darin enthalten sind die gesetzlichen Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III. Detaillierte Angaben - bezogen auf die einzelnen Jahre - sind im Anhang (Anlage I) dargestellt. 142. Wie hoch ist der Anteil an Landesmitteln an der gesamten Arbeitsmarktförderung in Thüringen seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren und Programmen auflisten)? Der Anteil an Landesmitteln an der gesamten Arbeitsmarktförderung der Landesregierung im Zeitraum von 2009 bis 2018 betrug insgesamt 112.126.784 Euro. Detaillierte Angaben - bezogen auf die einzelnen Jahre - sind in der Anlage I dargestellt. 143. Wie viele Landesmittel wurden seit dem Jahr 2015 für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor bereitgestellt und wie viele Mittel wurden tatsächlich abgerufen (bitte in Jahren auflisten)? Im Zeitraum 2015 bis 2018 wurden für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor 24.500.000 Euro Landesmittel bereitgestellt und 12.818.760 Euro abgerufen. Eine Aufteilung auf die einzelnen Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle IX.8: Landesmittel für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor 2015 bis 2018 Jahr Mittelbereitstellung (in Euro) Mittelabruf (in Euro) 2015 2.000.000 0 2016 7.500.000 2.773.701 2017 7.500.000 4.552.602 2018 7.500.000 5.492.457 Gesamt 24.500.000 12.818.760 Quelle: TMASGFF 144. Wie viele Personen wurden durch das Programm eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors seit dem Jahr 2015 gefördert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Im Zeitraum 2015 bis 31. Dezember 2018 wurden durch das ÖGB-Programm 1.368 Personen gefördert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Unterteilung (nach Eintrittsdatum) auf die einzelnen Jahre. 61 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle IX.9: Über das ÖGB geförderte Personen Jahr Personen 2015 25 2016 661 2017 321 2018 361 Gesamt 1.368 Quelle: Förderstatistik TMASGFF 145. Wie viele Personen haben durch den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor seit dem Jahr 2015 in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sind ausdrücklich nicht vorrangige Zielsetzung der ÖGB-Richtlinie und werden deshalb auch zahlenmäßig nicht erfasst. Die Zielsetzung besteht vielmehr darin, dem Teil der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Personen, denen trotz guter wirtschaftlicher Lage und positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt kein beruflicher Wiedereinstieg gelingt, die Möglichkeit einer stärkeren gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 140 verwiesen. 146. Wie hoch sind die Kosten pro Person/pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors? Aus den Antworten zu den Fragen 140 und 145 ergibt sich, dass eine Angabe der Kosten pro vermittelten Arbeitsplatz nicht möglich ist. Die entstandenen Kosten pro Person im Sinne der jeweiligen Beschäftigungskosten variieren entsprechend des jeweiligen Fördergegenstandes (Säule), aus dem die Förderung erfolgt ist. Beschäftigte nach den Säulen 1 "FAVplus", 2 "Soziale Teilhabe" und 3 "Mehrwert" werden nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn entlohnt (keine Zahlung der Arbeitslosenversicherung in Säule 1). Für Beschäftigungen nach Säule 4 "Gemeinwohlarbeit " erhält der Beschäftigungsträger eine monatliche Sach- und Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 130 Euro und die Teilnehmer/-innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 Euro pro Stunde. 147. Wie hoch ist der prozentuale und absolute Anteil der über 50-Jährigen an der Gesamtanzahl der Langzeitarbeitslosen in Thüringen? Wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2015 in Thüringen verändert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Zuletzt (Jahresdurchschnitt Dezember 2017 bis November 2018) gab es in Thüringen 11.104 langzeitarbeitslose Personen, die älter als 50 Jahre waren. Dies entsprach 52,5 Prozent aller Langzeitarbeitslosen in Thüringen. Im Jahr 2015 gab es in Thüringen jahresdurchschnittlich 16.216 Langzeitarbeitslose, die 50 Jahre oder älter waren. Dies waren 54,0 Prozent aller langzeitarbeitslosen Personen. Tabelle IX.10: prozentualer und absoluter Anteil der über 50-Jährigen an der Gesamtanzahl der Langzeitarbeitslosen in Thüringen Alter Jahresdurchschnitt gl. Jahresdurchschnitt Dez. 2017 bis Nov. 2018 2015 2016 2017 Langzeitarbeitslose Insgesamt 30.005 28.168 23.848 21.143 50 Jahre und älter 16.216 14.935 12.596 11.104 Anteil am Insgesamt in Prozent 54,0 53,0 52,8 52,5 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Anm.: Datenstand November 2018 62 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 148. Welche Maßnahmen oder Initiativen plant die Landesregierung zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die älter als 50 Jahre sind? Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen und Initiativen zur Integration von Langzeitarbeitslosen , die älter als 50 Jahre sind, entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Insbesondere mit der vierten Säule "Gemeinwohlarbeit" des Landesprogramms ÖGB wurde ein spezielles Instrumentarium zur Unterstützung von älteren Langzeitarbeitslosen geschaffen. Darüber hinaus haben Langzeitarbeitslose , die älter als 50 Jahre sind, Zugang zu sämtlichen Projekt- und Einzelförderungen, die über die beiden Landesprogramme und die Integrationsrichtlinie des ESF bereitgestellt werden. 149. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Programme und Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den anderen Bundesländern vorhanden sind? Der Landesregierung sind entsprechende Programme in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern , Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bekannt. Eine Übersicht befindet sich im Anhang (Anlage J). 150. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch das Volumen landeseigener Mittel für Programme und Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen in anderen Bundesländern ist (bitte das Volumen einzeln für jedes Bundesland auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 149 verwiesen. 151. Welche landeseigenen Programme zur Integration von Langzeitarbeitslosen sind in Thüringen seit dem Jahr 2015 eingeführt worden? In der aktuellen 5. Förderperiode des ESF werden die regionalen Integrationsprojekte des früheren Landesarbeitsmarktprogramms "Arbeit für Thüringen" (LAP-Projekte) über den Fördergegenstand 2.1 ("Projekte zur individuellen Integrationsbegleitung") der ESF-Integrationsrichtlinie gefördert. In den LAP-Projekten werden seitdem langzeitarbeitslose Menschen ressourcen- und vertrauensbasiert dabei unterstützt, ihre Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen und eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln. Weiterhin wurden mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zum Landesprogramm "Arbeit für Thüringen " (LAT) unterstützende Angebote für Langzeitarbeitslose etabliert. Zum einen werden Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen aus Projekten der Integrations- und Aktivierungsrichtlinie gewährt. Zum anderen haben langzeitarbeitslose Personen mit Fluchthintergrund Zugang zu zielgruppenspezifischen Projekten zur beruflichen Qualifizierung sowie zur beruflichen und sozialen Integration. Aus der Thüringer Initiative zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ging zudem das Landesprogramm "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit" (ÖGB) hervor. Dieses widmet sich dem Teil der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Personen, denen trotz guter wirtschaftlicher Lage und positiver Entwicklung am Arbeitsmarkt kein beruflicher Wiedereinstieg gelingt (siehe Fragen 140 und 145). Im Jahr 2015 wurde die Förderung der TIZIAN-Projekte in die ESF-Aktivierungsrichtlinie der aktuellen ESF-Förderung übernommen. TIZIAN richtet sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen mit Elternverantwortung, die besonders schwerwiegende Vermittlungshemmnisse aufweisen. Ab dem Jahr 2016 wurden über das Programm TIZIANplus auch kinderlose Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel aufgrund von psychischen oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen, einbezogen. In den TIZIAN-Programmen steht demnach die persönliche und soziale Stabilisierung als Voraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Darüber hinaus werden über die Aktivierungsrichtlinie niedrigschwellige, aufsuchende sowie praxisorientierte und wohnungsnahe Integrationsprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene zur Verbesserung ihrer Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit gefördert. 63 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schließlich werden die wohnortnahen Beratungsangebote in sozialen Brennpunkten der sogenannten ThINKA-Projekte ab dem Jahr 2015 im Rahmen der ESF-Armutspräventionsrichtlinie gefördert. 152. Wie viele Personen wurden durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" seit dem Jahr 2015 gefördert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Die Richtlinie trat im Oktober 2015 in Kraft; vereinzelt starteten Projekte zum 1. November und 1. Dezember 2015. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" (LAT) 6.275 Personen gefördert. Bezogen auf die einzelnen Jahre ergibt sich folgende Aufteilung: Tabelle IX.11: Durch das LAT geförderte Personen 2015 bis 2018 Jahr Personen 2015 204 2016 1.451 2017 2.013 2018 2.607 Gesamt 6.275 Quelle: TMASGFF 153. Wie viele Personen haben durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" seit dem Jahr 2015 in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Von Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018 haben durch das LAT 1.258 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder Ausbildung gefunden. Über die etwaigen Befristungen liegen keine Daten vor. Bezogen auf die einzelnen Jahre ergibt sich folgende Aufteilung: Tabelle IX.12: Durch das LAT in eine unbefristete sv-pflichtige Beschäftigung vermittelte Personen Jahr Personen 2015 0 2016 81 2017 587 2018 590 Gesamt 1.258 Quelle: TMASGFF 154. Wie viele asylsuchende und geflüchtete Menschen haben durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" seit dem Jahr 2015 in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Von Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018 haben durch das LAT 1.177 Personen mit Fluchthintergrund eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder Ausbildung aufgenommen. Über die etwaigen Befristungen liegen keine Daten vor. Bezogen auf die einzelnen Jahre ergibt sich folgende Aufteilung: Tabelle IX.13: Durch das LAT in eine unbefristete sv-pflichtige Beschäftigung vermittelte Personen mit Fluchthintergrund Jahr Personen 2016 68 2017 576 2018 533 Gesamt 1.177 Quelle: TMASGFF 64 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 155. Wie viele Landesmittel wurden seit dem Jahr 2015 für das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen " zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren einzeln sowie nach dem tatsächlichen Mittelabfluss auflisten)? Von 2015 bis 2018 wurden für das LAT 30.000.000 Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt und 14.364.735 Euro abgerufen. Bezogen auf die einzelnen Jahre ergibt sich folgende Aufteilung: Tabelle IX.14: Für das LAT zur Verfügung gestellte Landesmittel 2015 bis 2018 Jahr Mittelbereitstellung (in Euro) Mittelabruf (in Euro) 2015 7.500.000 0 2016 7.500.000 4.133.965 2017 7.500.000 4.187.110 2018 7.500.000 6.043.661 Gesamt 30.000.000 14.364.735 Quelle: TMASGFF 156. Welche Ziele verfolgt das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" und wie unterscheiden sich diese von einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor? Der Zuwendungszweck der LAT-Richtlinie besteht darin, Konzepte zur Beschäftigungsförderung oder zur beruflichen Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen zu entwickeln, zu erproben und durchzuführen . Das Ziel der Förderung besteht darin, die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten zu verbessern (Fördergegenstände 2.1 und 2.2), die Nachhaltigkeit nach erfolgter Vermittlung in Beschäftigung zu verbessern (Fördergegenstand 2.3) und Anreize für eine längerfristige Beschäftigung benachteiligter Personen zu schaffen (Fördergegenstand 2.4). Die Verfolgung der genannten Zielsetzungen geht von einer vergleichsweise hohen Integrationswahrscheinlichkeit am ersten Arbeitsmarkt aus. Bei der ÖGB-Richtlinie steht hingegen nicht das Ziel einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund. Auf die Antworten auf die Fragen 140 und 145 wird verwiesen. 157. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Kosten pro Person/pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen des Landesprogramms "Arbeit für Thüringen " sind? Rechnerisch ergeben sich durchschnittliche Kosten in Höhe von 2.520 Euro pro Person und in Höhe von 24.005 Euro pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Bei der Interpretation dieser Durchschnittswerte ist zu berücksichtigen, dass durch die LAT-Projekte zum weit überwiegenden Teil die Personengruppe der geflüchteten Menschen erreicht wird, bei denen eine besondere Vielfalt an Problemlagen zu bewältigen ist, die eine berufliche Integration in Deutschland zunächst sehr erschweren. Neben der Klärung des oftmals unsicheren Aufenthaltsstatus und komplexer Fragestellungen hinsichtlich der Familien- und/oder Wohnsituation liegt der Schwerpunkt der individuellen Arbeit zunächst darin, berufstaugliche Kenntnisse der deutschen Sprache und allgemeines wie berufliches Orientierungswissen zu vermitteln. Auch Berufsorientierung im Sinne des deutschen Arbeitsmarktes und Berufserfahrung wird ermöglicht. Ebenso bilden weitere Maßnahmen wie die formale Anerkennung vorhandener Abschlüsse oder die berufliche Erprobung innerhalb betrieblicher Praktika oder Kompetenzfeststellungen wichtige Schritte der Annäherung an den Arbeitsmarkt, die mit einem hohen, im Vorfeld nicht kalkulierbaren Aufwand verbunden sein können, aber maßgebliche Bedeutung für einen erfolgreichen Integrationsprozess haben. 65 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 158. Wie viele Personen wurden durch die Integrationsrichtlinie des Freistaats Thüringen seit dem Jahr 2015 gefördert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Von 2015 bis zum 31. Dezember 2018 wurden 17.280 Personen durch die Integrationsrichtlinie des Freistaats Thüringen gefördert. Bezogen auf die einzelnen Jahre (Eintrittsdatum) ergibt sich folgende Aufteilung: Tabelle IX.15: Über die Integrationsrichtlinie geförderte Personen 2015 bis 2018 Jahr Personen 2015 6.538 2016 4.484 2017 3.551 2018 2.707 Gesamt 17.280 Quelle: TMASGFF 159. Wie viele Personen haben durch die Integrationsrichtlinie des Freistaats Thüringen seit dem Jahr 2015 in Thüringen eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Zur besseren Einordnung der Angaben zu den Fragen 159 und 160 sind folgende Sachverhalte wichtig: in der Integrationsrichtlinie (INT-RL) werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die zwar alle der sozialen und beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen beziehungsweise Strafgefangenen dienen, aber nicht in jedem Fördergegenstand die Vermittlung in eine Beschäftigung beinhalten. So sind Aktivitäten zur Vermittlung auf eine freie Stelle nur bei den Projekten der individuellen Integrationsbegleitung (Fördergegenstand 2.1 der Richtlinie) feste Projektbestandteile. Die übrigen Projekte der Integrationsrichtlinie sind entweder reine berufliche Qualifizierungsprojekte oder dienen der Erprobung oder Begleitung von Integrationsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2015 bis zum 31. Dezember 2018 haben 3.067 Personen durch die individuelle Integrationsbegleitung (Fördergegenstand nach Nr. 2.1 der Integrationsrichtlinie) eine sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden. Weitere 646 Personen haben unmittelbar nach Beendigung eines Qualifizierungsprojekts der Integrationsrichtlinie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angetreten. Über die etwaigen Befristungen liegen keine Daten vor. Bezogen auf die einzelnen Jahre (Austrittsdatum) ergibt sich folgende Aufteilung: Tabelle IX.16: Über die INT-RL in eine unbefristete sv-pflichtige Beschäftigung vermittelte Personen 2015 bis 2018 Jahr Personen, die über die INT-RL eine sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden haben alle Fördergegenstände im Fördergegenstand 2.1 2015 908 757 2016 1.243 956 2017 825 716 2018 737 638 Gesamt 3.713 3.067 Quelle: TMASGFF 160. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten pro Person/pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen der Integrationsrichtlinie des Freistaats Thüringen sind? Auf die Antwort auf Frage 159 wird verwiesen. Da Aktivitäten zur Vermittlung auf einen Arbeitsplatz nur bei den Projekten der individuellen Integrationsbegleitung (Fördergegenstand 2.1 der 66 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Richtlinie) feste Projektbestandteile darstellen, beziehen sich die nachfolgenden Werte nur auf diesen Fördergegenstand. Demnach ergeben sich rechnerische Kosten in Höhe von 2.415 Euro pro Person und in Höhe von 7.911 Euro pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. X. Aus- und Weiterbildung 161. Wie viele Ausbildungsstellen wurden in Thüringen seit dem Jahr 2009 zur Verfügung gestellt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Seit 2009 wurden in Thüringen insgesamt 122.944 Ausbildungsstellen bei der BA gemeldet (Stand: Dezember 2018). Diese verteilten sich wie folgt auf die Ausbildungsjahre: Tabelle X.1: Zahl gemeldeter Ausbildungsstellen in Thüringen 2009/2010 bis 2017/2018 Ausbildungsjahr Zahl gemeldeter Ausbildungsstellen in Thüringen 2009/2010 13.270 2010/2011 14.372 2011/2012 14.309 2012/2013 13.469 2013/2014 13.385 2014/2015 13.446 2015/2016 13.438 2016/2017 13.266 2017/2018 13.989 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 162. Wie viele Ausbildungsstellen konnten seit dem Jahr 2015 nicht besetzt werden (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsberatungsjahres (September) erfolgt durch die BA der Ausweis der bis dahin nicht besetzten Ausbildungsstellen, die bei der BA gemeldet waren. Tabelle X.2: Nicht besetzte Ausbildungsstellen Ausbildungsjahr Zahl nicht besetzter Ausbildungsstellen 2015/2016 1.153 2016/2017 1.275 2017/2018 1.533 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 163. Welche Abbrecherquoten gab es in den einzelnen Ausbildungsberufen seit dem Jahr 2015 (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Die Vertragslösungsquoten der begonnenen Ausbildungsverträge in Thüringen werden in der Tabelle X.3 dargestellt. Tabelle X.3: Vertragslösungsquote begonnener Ausbildungsverhältnisse 2015 bis 2017 Jahr Vertragslösungsquote (in Prozent) 2015 30,5 2016 30,6 2017 noch keine Daten veröffentlicht Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) 67 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Eine Aufschlüsselung nach Ausbildungsberufen auf Basis der Schuljahresstatistik ist als Anhang (Anlage K) beigefügt. 164. Welche Initiativen plant die Landesregierung, um dem Problem der vorzeitigen Beendigung von Lehrverhältnissen zu begegnen? Die Landesregierung hat im Jahr 2016 mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, den Industrie und Handelskammern, den Handwerkskammern sowie der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der BA und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege eine neue Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung vereinbart, um der veränderten Lage auf dem Arbeitsmarkt - wachsender Fachkräftebedarf durch die Entwicklung der Wirtschaft bei gleichzeitigem Rückgang des Fachkräfteangebots infolge des demografischen Wandels - gerecht zu werden und alle vorhandenen Potentiale zu heben. Dabei verfolgen die Allianzpartner zwei primäre Zielstellungen: zum einen eine bessere Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials im Inland und zum anderen die Erschließung neuer Potentiale beispielsweise durch die Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Integration von Migrant(inn)en und Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit. Das von den Allianzpartnern in diesem Sinne erarbeitete Maßnahmenpaket mit annähernd 100 Einzelmaßnahmen beziehungsweise Projekten soll sowohl die kontinuierliche Weiterentwicklung der beruflichen Bildung als auch die nachhaltige Fachkräftesicherung gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist es ein wesentliches Ziel dieser Initiative, vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen möglichst vorzubeugen beziehungsweise frühzeitig entgegenzuwirken. Unter anderem mit den Instrumenten der Assistierten Ausbildung (AsA) und den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) stehen bereits seitens der BA sich ergänzende Maßnahmen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist auch die gemeinsame Initiative "Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" von BMAS, BMBF, TMBJS, TMASGFF und BA zu sehen, die alle Maßnahmen am Übergang von der Schule in den Beruf bündelt beziehungsweise miteinander verzahnt, um Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen und junge Menschen bis zum Ausbildungsabschluss zu führen. Darüber hinaus wurde mit der Kooperationsvereinbarung zur Berufsberatung an Schulen zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der BA wesentlich zur Stärkung des "Beratungsortes Schule" und damit zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen beigetragen. Außerdem stehen im Rahmen der ESF-Ausbildungsrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bereits jetzt Instrumente zur Verfügung, die helfen können, die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu minimieren. Gefördert werden können diesbezüglich eine betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und eine individuelle Ausbildungsbegleitung, überbetriebliche Ergänzungslehrgänge sowie überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk. Zudem wurde die Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen weiter verbessert und im Zuge der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes verbindlich als Aufgabe für alle Schulformen festgeschrieben (siehe dazu auch Antwort auf Frage 191). 165. Wie viele Personen aus dem EU-Ausland haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 eine Ausbildung begonnen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln)? Zu den Fragen 165, 166, 167 und 168 kann keine Aussage getroffen werden, da entsprechende Daten zu EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern nicht Gegenstand der Berufsbildungsstatistik sind. 166. Wie viele Personen aus dem EU-Ausland haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln )? Es wird auf die Antwort zu Frage 165 verwiesen. 68 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 167. Wie viele Personen aus Nicht-EU-Ländern haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 eine Ausbildung begonnen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 165 verwiesen. 168. Wie viele Personen aus Nicht-EU-Ländern haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 165 verwiesen. 169. Besteht aus Sicht der Landesregierung ein erhöhter Bedarf an Auszubildenden aus dem EU-Ausland oder aus Nicht-EU-Ländern? Wenn ja, in welchen Wirtschaftszweigen ist der Bedarf besonders hoch (bitte nach einzelnen Wirtschaftszweigen auflisten)? Aus Sicht der Landesregierung besteht bereits seit einigen Jahren ein erhöhter Bedarf an Auszubildenden generell, um die angebotenen Ausbildungsplätze besetzen und damit den Berufsnachwuchs in den Betrieben sicherstellen zu können. Auch ausländische Bewerber jeglicher Herkunft, die die Anforderungen an das jeweilige Ausbildungsprofil erfüllen, kommen für die Besetzung freier Ausbildungsplätze in Frage. Besondere Engpässe bei der Besetzung von Ausbildungsstellen gab es im Ausbildungsjahr 2017/2018 in Thüringen in folgenden Berufen: - Koch/Köchin - Kaufmann/-frau im Einzelhandel - Restaurantfachmann/-frau - Verkäufer/-in - Zerspanungsmechaniker/-in - Industriemechaniker/-in - Fachkraft – Lagerlogistik - Hotelfachmann/-frau - Metallbauer/-in – Konstruktionstechnik - Maschinen- und Anlagenführer/-in Insgesamt blieben im genannten Zeitraum in Thüringen 1.533 Berufsausbildungsstellen unbesetzt. 170. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Personen aus dem EU-Ausland und aus Nicht-EU-Ländern für einen Ausbildungsplatz in Thüringen zu gewinnen? Die Landesregierung betrachtet die Integration von Migrantinnen und Migranten sowohl aus EUals auch aus Nicht-EU-Ländern als Chance, der negativen demografischen Entwicklung zumindest teilweise entgegenzuwirken und junge, motivierte Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung Einzelprojekte der Wirtschaft zur Gewinnung geeigneter Auszubildender aus Drittstaaten. Derzeit laufen Überlegungen, wie auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen ein breiter angelegtes Angebot zur Fachkräftegewinnung im Ausland entwickelt werden kann, das branchen- und regionenunabhängig konzipiert werden und die Rekrutierung von Auszubildenden in beliebigen Drittstaaten zulassen soll. Bereits 2013 wurde dazu das Welcome-Center Thuringia (WCT) als Teil der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) etabliert und über die ESF-Fachkräfterichtlinie gefördert. Das Land wird das Welcome-Center über die laufende ESF-Förderperiode (2014 bis 2020) weiterfinanzieren , um damit eine flankierende Hilfe zur Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten zur Verfügung stellen zu können. Der Freistaat Thüringen finanziert gemeinsam mit dem BMBF und dem BIBB die KAUSA Servicestelle Thüringen. Diese dient als Ratgeber für Fragen rund um die Ausbildung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Dabei werden mehrere Zielgruppen angesprochen. Zum einen wendet sich das Angebot an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, insbesondere an Unternehmer/-in- 69 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode nen mit Migrationshintergrund. Zum anderen sollen junge Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete direkt angesprochen werden, um diese für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Über die ESF-kofinanzierte Ausbildungsrichtlinie (Fördergegenstand 2.1 - betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und individuelle Ausbildungsbegleitung) können Projekte zur Unterstützung von Auszubildenden mit Flüchtlings- oder generell Migrationshintergrund, aber auch für junge Menschen mit Lernschwierigkeiten, gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden nicht bereits Angebote schulischer berufsvorbereitender Maßnahmen oder Maßnahmen des SGB III wahrnehmen. Gegenwärtig laufen drei Projekte in den Arbeitsagentur-Bezirken Gera, Nordhausen und Gotha mit jeweils cirka 30 Teilnehmenden. Zusammen mit der BA und den Wirtschafts- und Sozialpartnern wurde Ende Oktober 2015 ein Pilotprojekt zur Kompetenzfeststellung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes initiiert. Die frühzeitige Erfassung von Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung sowie Berufserfahrung und (Fremd-)Sprachkompetenzen erfolgt mit der Zielstellung einer beschleunigten Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit. Seit Oktober 2015 können über das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" (LAT) auch Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten (aus EU- oder Nicht-EU-Ländern) sowie Geflüchteten in Praktika, Berufsausbildung und Arbeit gefördert werden. Alle bislang begonnenen Projekte haben die soziale und berufliche Integration von Flüchtlingen zum Ziel. Dies beinhaltet in verschiedener Akzentuierung u. a.: Kompetenzfeststellungsverfahren, Beratung zu Berufsanerkennungsverfahren , Vermittlung in Basis- und berufsfachliche Deutschkurse, Berufliche Orientierung , Vermittlung in betriebliche Praktika und Weiterbildungsangebote. Mit Umsetzungsstand zum 31. Juli 2018 wurden mit Hilfe der LAT-Projekte 775 Personen in Arbeit , 402 in Ausbildungsverhältnisse und 310 Personen in Einstiegsqualifizierungen (EQ) oder das Berufsvorbereitendes Jahr (BVJ) beziehungsweise das BVJ-Sprache vermittelt. Darüber hinaus wurden 5.018 Kompetenzfeststellungen, 2.309 Berufsfelderprobungen, 1.362 Praktika, 402 (Teil-) Qualifizierungen und 430 Weiterbildungen durchgeführt. Das gemeinsame Projekt "Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen" (FIF) der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern und der drei Thüringer Handwerkskammern verfolgt den thüringenweiten Aufbau von Regionalstrukturen zur Ausbildungsplatzbesetzung und Verbesserung der beruflichen Integration von Geflüchteten mit Hilfe von regional tätigen Koordinatoren. In Südthüringen wird beispielsweise das Modellprojekt "Ausbildung und Arbeit für Asylbewerber in Südthüringen" (ASÜ) im Verbund von drei Bildungsträgern mit Jobcentern und Kreisverwaltungen umgesetzt. Die in Frage kommenden Flüchtlinge werden bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl angesprochen und nach einer Potentialanalyse einer der verschiedenen zur Verfügung stehenden Übungswerkstätten zugewiesen. Neben einer berufsfeldbezogenen Qualifizierung (Metall , Soziales, Informationstechnik) wird ein begleitender Deutschunterricht angeboten. 171. Wie viele Personen in Thüringen haben seit dem Jahr 2015 eine Meisterausbildung begonnen? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 haben nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern 2.361 Personen eine Meisterausbildung begonnen. Darüber hinaus werden im Bereich der Grünen Berufe durch die Thüringer Agrarverwaltung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfungen zum Landwirtschafts-, Tierwirtschafts- und Gärtnermeister sowie zum Fachagrarwirt Herdenmanagement angeboten. Seit dem Jahr 2015 haben 109 Personen mit einem derartigen Vorbereitungskurs begonnen. 172. Wie hoch ist die Abbrecherquote im Rahmen der Meisterausbildung (bitte nach Jahrgängen auflisten )? Die Abbrecherquote im Rahmen der Meisterausbildung im Handwerk liegt nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern aktuell bei etwa vier Prozent. Es können keine konkreteren Aussagen getroffen werden, da diesbezüglich keine Daten vorliegen. 70 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Im Bereich der grünen Berufe gab es sowohl bei den Fachagrarwirten Herdenmanagement als auch bei Gärtnermeistern keine Abbrüche. Bei den Landwirtschaftsmeistern wurde 2015 noch eine Abbrecherquote von 22 Prozent registriert. In den Jahren 2017 und 2018 gab es hingegen keine Abbrüche. Bei den Tierwirtschaftsmeistern haben 2017 32 Prozent ihre Meisterausbildung abgebrochen. 173. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2015 erfolgreich eine Meisterausbildung abgeschlossen ? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 haben in Thüringen nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern 1.693 Personen erfolgreich eine Meisterausbildung abgeschlossen. Im Bereich der grünen Berufe haben in den Jahren 2015 bis 2018 121 Personen erfolgreich eine Fortbildungsprüfung abgelegt. 174. Welche Initiativen plant die Landesregierung, um die Meisterausbildung in Thüringen attraktiver zu gestalten? Der Erhalt und die Würdigung des Meistertitels tragen wesentlich zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei. Der Meistertitel ist das Gütesiegel im Handwerk. Die Landesregierung wird sich daher wie schon in der Vergangenheit auch künftig für eine Attraktivitätssteigerung von Meisterqualifikationen einsetzen. Wichtigster Ansatzpunkt ist hier eine weitere Angleichung der Rahmenbedingungen für akademische und berufliche Bildungswege. Nach Auffassung der Landesregierung sind diesbezüglich bundesweit einheitliche Regelungen notwendig. Sie strebt daher in enger Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern weitere Verbesserungen der Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) an. Vor dem Hintergrund des geplanten Inkrafttretens im Jahr 2020 ist ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung (4. AFBGÄndG) noch in diesem Jahr zu erwarten. Im Hinblick auf die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung wurden mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndG) bereits zum 1. August 2016 wesentliche Leistungsverbesserungen erreicht. Für die aktuell anstehende weitere Novelle des AFBG haben sich auf der Bundesebene CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf nochmalige Verbesserungen verständigt. Wesentliche Eckpunkte sind hierbei das Ziel der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung, der Abbau finanzieller Hürden für den beruflichen Aufstieg (weitere deutliche Leistungsverbesserungen bei Unterhaltszuschuss , Erfolgsbonus, Maßnahmenzuschuss) sowie die vollständige oder teilweise Erstattung von bei der Meisterprüfung anfallenden Gebühren. Die Landesregierung begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Absicht des Bundes, mit einer weiteren Gesetzesnovelle die Förderbedingungen des AFBG auszubauen und so weitere Verbesserungen bei der Kostenerstattung bei Meisterqualifikationen zu erreichen, und wird die beabsichtigten Änderungen im Bundesratsverfahren unterstützen. Im Bereich der Grünen Berufe ist die Landesregierung weiterhin bestrebt, die Meistervorbereitungskurse für agrar- und hauswirtschaftliche Berufe möglichst regional durchzuführen. Auch werden im Vorfeld die Kurszeiten mit den Interessenten so abgestimmt, dass die Vorbereitungskurse berufsbegleitend durchgeführt werden können. Als weitere Initiative im Bereich der Grünen Berufe ist die im Jahr 2018 erstmals eingeführte Prämierung der jahrgangsbesten Fortbildungsabschlüsse zu nennen. Damit wurde eine Gleichstellung mit der Meisterprämie für die gewerblichen Berufe erreicht. 175. Wie bewertet die Landesregierung den Meisterbonus als Anreizinstrument für die Meisterausbildung ? 71 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Landesregierung sieht den Meisterbonus nach bayerischem Vorbild, wie er zwischenzeitlich auch in mehreren anderen Ländern in unterschiedlicher Höhe gewährt wird (1.000 bis 4.000 Euro Prämie für jeden erfolgreichen Meisterkursabsolventen), weiterhin kritisch. Ein Kritikpunkt bleibt hierbei neben haushalterischen und fördertechnischen Erwägungen die auch seitens des BMBF kritisch gesehene faktische Dopplung der Förderung, weil bereits ein Darlehenserlass für erfolgreiche Meisterkursabsolventen beim sog. Aufstiegs-BAföG im Rahmen der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt wird. Im Rahmen der zum 1. August 2016 in Kraft getretenen Novellierung des AFBG erfolgte eine Anhebung dieses Bestehenserlasses ("Erfolgsbonus") von 25 Prozent auf 40 Prozent des Restdarlehens . Eine noch weitergehende Erhöhung des Darlehenserlasses ist im Rahmen der bevorstehenden nächsten Novellierung des AFBG für das nächste Jahr zu erwarten (siehe Antwort auf Frage 174). Seitens der Landesregierung wird alternativ zum Meisterbonus seit dem Jahr 2017 eine Meisterprämie (1.000 Euro Prämie für die jahrgangsbesten Meisterkursabsolventen) vergeben. Damit sollen die jeweils besten Meisterprüfungsabsolventinnen und -absolventen eines in einem Jahrgang geprüften Gewerks in allen drei Kammerbezirken eine entsprechende Anerkennung für ihre besonders erfolgreichen Fortbildungsanstrengungen erfahren. Im Unterschied zum Meisterbonus geht es bei der Meisterprämie um die besondere Wertschätzung für Bestleistungen beim Erwerb der Meisterqualifikation, nicht jedoch um einen Automatismus in Form einer allen Absolventinnen und Absolventen unabhängig von der jeweiligen Leistung gewährten Einmalzahlung. Eine Meisterprämie in gleicher Höhe nach dem Vorbild der im Handwerk gewährten Prämie gibt es seit dem Jahr 2018 auch im Bereich der Grünen Berufe. Gewährungsvoraussetzungen und -verfahren sind mit den Regelungen bei der Meisterprämie im Handwerk vergleichbar. 176. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsunternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte nach Jahren und Gewerben - Handwerksordnung Anlage A/B - auflisten)? Die Anzahl der Ausbildungsunternehmen unterliegt nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern zyklischen Schwankungen. Es zeigt sich allerdings eine rückläufige Entwicklung seit dem Jahr 2004. Mit dem Wegfall der Meisterpflicht ist die Zahl ausbildungsberechtigter Betriebe, insbesondere in den 53 zulassungsfrei gestellten Gewerken, kontinuierlich gesunken. Gewerkeübergreifend besitzt noch knapp über 50 Prozent der Handwerksbetriebe in Thüringen eine Ausbildungsberechtigung. Jeder fünfte Handwerksbetrieb bildet aktuell aus. Es können keine konkreteren Aussagen getroffen werden, da hierzu keine thüringenweiten Zeitreihen geführt werden. 177. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten pro Handwerksunternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte nach Gewerben gemäß der Handwerksordnung Anlage A/B und nach Jahren auflisten)? Die Anzahl der tätigen Personen pro Handwerksbetrieb ist nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern in der Mehrzahl der Gewerke angestiegen. Die am Markt bestehenden Betriebe sind im Durchschnitt in den letzten Jahren gewachsen, wobei es Größenunterschiede sowohl hinsichtlich der Anlageklasse der Handwerksordnung als auch hinsichtlich der Gewerbegruppe gibt. Insgesamt sind die dem zulassungsfreien Handwerk zuzuordnenden Betriebe kleiner als die weiterhin zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Ausnahme bildet das B1-Gewerk der Gebäudereiniger, welches durch größere Einheiten geprägt ist und damit den Durchschnittswert für die Gewerbegruppe der Handwerke für den gewerblichen Bedarf nach oben verzerrt. Zu beachten ist weiterhin, dass es sich in der Tabelle lediglich um Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten handelt. Solo-Selbstständige oder Betriebe im Nebenerwerb werden entsprechend oft nicht erfasst. 72 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Tabelle IX.5: Anzahl der Beschäftigten pro Handwerksunternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2008 Zulassungspflichtiges Handwerk 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 7 7 7 7 7 7 7 7 7 Bauhauptgewerbe 7 7 7 7 7 7 8 8 8 Ausbaugewerbe 5 5 5 5 6 6 6 6 6 Handwerke für den gewerblichen Bedarf 8 8 8 8 8 8 8 8 8 Kraftfahrzeuggewerbe 8 8 8 8 8 8 8 7 8 Lebensmittelgewerbe 14 14 15 14 15 15 16 16 17 Gesundheitsgewerbe 9 9 9 9 9 10 10 10 11 Handwerke für den privaten Bedarf 5 4 4 4 4 4 4 4 4 Zulassungsfreies Handwerk 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 6 5 6 6 6 5 5 5 6 Bauhauptgewerbe 5 4 4 4 4 4 4 3 4 Ausbaugewerbe 3 3 3 3 3 2 2 2 3 Handwerke für den gewerblichen Bedarf 17 18 19 19 18 18 19 19 20 Kraftfahrzeuggewerbe - - - - - - - - - Lebensmittelgewerbe 5 6 6 6 6 8 9 8 9 Gesundheitsgewerbe - - - - - - - - - Handwerke für den privaten Bedarf 4 4 4 4 4 4 3 3 4 Quelle: Statistisches Bundesamt (2019), Handwerkszählung 2008-16. Anm.: Aussagekräftige Zahlen sind erst seit der Handwerkszählung 2008 verfügbar. Betrachtet werden nur Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr. Ab dem Berichtsjahr 2015 werden zusätzlich auch Unternehmen mit nur geringfügig entlohnten Beschäftigten einbezogen. Bis 2013 wurde der Stand zum 31. Dezember des Berichtsjahres betrachtet. Seit 2014 wird der Jahresdurchschnitt verwendet. 178. Wie bewertet die Landesregierung eine Novellierung der Handwerksordnung, die eine europarechtskonforme Erhöhung der zulassungspflichtigen Gewerbe vorsehen würde? Die Thüringer Landesregierung steht einer Novellierung der Handwerksordnung, die eine europarechtskonforme Erhöhung der zulassungspflichtigen Gewerbe vorsehen würde, grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings setzt eine abschließende Positionierung hinsichtlich der Erhöhung der zulassungspflichtigen Gewerbe aus Sicht der Landesregierung auch voraus, dass die Möglichkeiten für eine Ausweitung der Meisterpflicht zunächst einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei für die betreffenden Gewerbe insbesondere die rechtliche Umsetzbarkeit, die ökonomischen Effekte einer Ausweitung der Meisterpflicht sowie im Wege einer Anhörung die spezifischen Interessenlagen von Vertreterinnen und Vertretern der in Betracht kommenden Gewerbe . Dabei kommt es hinsichtlich der rechtlichen Prüfung aus Sicht der Landesregierung nicht nur auf eine europarechtskonforme, sondern auch verfassungskonforme Gestaltung der Novellierung der Handwerksordnung an. Vor dem Hintergrund begrüßt die Landesregierung die gemäß dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene von der Bundesregierung vorgesehene Prüfung der Wiedereinführung einer Meisterpflicht in den seit 2004 nicht mehr zulassungspflichtigen Gewerken und die am 17. Oktober 2018 erfolgte Konstituierung einer Koalitionsarbeitsgruppe unter Einbeziehung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hierzu. Konkret sollen in der Arbeitsgruppe Vorschläge für eine mögliche Rückführung von zulassungsfreien Handwerken in die die zulassungspflichtigen Gewerke beinhaltende Anlage A der Handwerksordnung (HwO) erarbeitet werden. Insgesamt sollte aufgrund der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Sachlage, insbesondere des verfassungs- und europarechtlichen Klärungsbedarfs und der gebotenen Anhörung der betroffenen Handwerke, nach Ansicht der Landesregierung übereiltes Handeln vermieden und zunächst 73 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode das Vorliegen aller Gutachten und erster Ergebnisse der Analysen des Koalitionsarbeitskreises abgewartet werden. Zwischenzeitlich hat sich der Bundesrat vorbehaltlich insbesondere europarechtskonformer rechtlicher Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Belange des Handwerks grundsätzlich positiv zur europarechtskonformen Erhöhung einzelner zulassungspflichtiger Gewerbe positioniert (Bundesratsdrucksache 464/18 (Beschluss) vom 15. Februar 2019). Soweit sich im Ergebnis des verfassungs- und europarechtlichen Klärungsbedarfs und entsprechend der Interessenlage in den betreffenden Handwerken hiernach Raum für eine Rückführung von seit der Handwerksnovelle des Jahres 2004 zulassungsfreien Handwerken in die Meisterpflicht bietet, sollte dieser nach Auffassung der Landesregierung im Wege einer entsprechenden Novellierung der HwO genutzt werden. 179. Welche gesamtwirtschaftliche Planung verfolgt die Landesregierung zur Stärkung der dualen Ausbildung sowohl in strukturstarken als auch strukturschwachen Regionen, insbesondere hinsichtlich der Berufsschulnetzplanung sowie der Ausstattung von Berufsschulstandorten? Bei der Schulnetzplanung handelt es sich gemäß Thüringer Schulgesetz grundsätzlich um eine Aufgabe der Schulträger, für den Bereich der staatlichen berufsbildenden Schulen somit um eine Aufgabe der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte. Aufgrund des in der Regel überregionalen Abstimmungsbedarfs unterstützt das Land die Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dahin gehend, dass dieser Planungsprozess von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium begleitet und moderiert wird. Maßgebliche Vorgaben zum Verfahren sowie zu den allgemeinen Planungsgrundsätzen sind in der Richtlinie zur Schulnetzplanung (Standortplanung/ Einzugsbereichsplanung) der staatlichen berufsbildenden Schulen vom 30. Juli 2012 festgelegt. Auf der Grundlage dieser Richtlinie wurde von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium , den Schulträgern und den gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen eine weitergehende Neustrukturierung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen abgestimmt, die mit dem Schuljahr 2016/2017 beginnend realisiert wurde. Zwischen allen Beteiligten wurde vereinbart, dass diese Struktur im Sinne einer höheren Planungssicherheit für sechs Schuljahre festgeschrieben wird. Änderungen werden nur in begründeten Einzelfällen (Neuordnungsverfahren , extremer Rückgang der Zahl Auszubildender in einzelnen Berufen) nach Abstimmung mit allen Beteiligten vorgenommen. Ziel dieses Prozesses war es, die Schulnetzstruktur der staatlichen berufsbildenden Schulen an die demografische Entwicklung sowie das veränderte Nachfrageverhalten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzupassen. Auch nach dieser Neustrukturierung ist in Thüringen eine vergleichsweise wohn- beziehungsweise ausbildungsortsnahe Beschulung sichergestellt. Mit aktuell 37 staatlichen berufsbildenden Schulen ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in Thüringen auch nach der Strukturanpassung gewährleistet. Standortkonzentrationen waren aus Sicht der Landesregierung notwendig , um angesichts der deutlich zurückgegangenen Zahl an Schülerinnen und Schülern sowie der künftig in geringerem Umfang zur Verfügung stehenden Lehrkräfte den Unterricht auch weiterhin möglichst vollumfänglich und in einer guten Qualität realisieren zu können. Diesem Ziel ist angesichts der Bedeutung der berufsbildenden Schulen für die Fachkräftesicherung eine hohe Priorität einzuräumen. Durch die Anpassung der Schulnetzstruktur werden aber auch die Schulträger in die Lage versetzt, die im berufsbildenden Bereich kontinuierlich notwendigen Investitionen in die räumlich-sächliche Infrastruktur zielgerichtet und nachhaltig zu tätigen. Hier stellt der rasante technologische Fortschritt in der Wirtschaft eine immense Herausforderung für die Schulträger dahin gehend dar, die Ausstattung der berufsbildenden Schulen auf dem für die Kenntnisvermittlung notwendigen Niveau zu halten. Diese Aufgabe stellt sich umso dringender, als im Zuge der unter dem Schlagwort "Industrie 4.0" beziehungsweise in Anlehnung daran auch "Berufsschule 4.0" geführten Diskussion über die Entwicklung künftiger Produktions- und Lernbedingungen die technische Ausstattung der Schule an die sich daraus ergebenden Anforderungen anzupassen sind. Mit der Verringerung der Zahl der Fachklassen sind für die Schülerinnen und Schüler höhere Aufwendungen für die Fahrt- und gegebenenfalls Unterbringungskosten verbunden. Diesbezüglich hat die Landesregierung die einschlägigen Zuschussregelungen beziehungsweise den Empfängerkreis ausgeweitet. Ebenfalls ist die Einführung eines "Azubi-Ticket" mit regionalen Einschränkungen sowie zeitlicher Begrenzung zwischenzeitlich erfolgt. 74 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Die Landesregierung beabsichtigt, mit den Schulträgern und den gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen die Fortschreibung der Schulnetzstruktur der staatlichen berufsbildenden Schulen rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Festschreibungszeitraums abzustimmen. Hierzu werden die Schulträger zu Beginn des Jahres 2020 zur Vorlage aktueller Schulnetzpläne aufgefordert werden. Die Landesregierung sieht sich dabei auch weiterhin der Zielstellung der Schulnetzplanung (Schaffung eines möglichst vollständigen, qualitativ hochwertigen und ausbildungsplatznahen Bildungsangebots) verpflichtet. 180. Wie viele Arbeitnehmer, Beschäftigte und Beamte in Thüringen haben seit dem Inkrafttreten des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes die Möglichkeit des Bildungsurlaubs genutzt (bitte in Jahresscheiben und gesondert nach dem privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor - kommunale Ebene beziehungsweise Landesebene - aufschlüsseln)? Seit Inkrafttreten des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes haben insgesamt 3.258 Personen (Stand: 6. November 2018) das Gesetz in Anspruch genommen. Eine Erhebung der statistischen Daten erfolgt gemäß § 8 der Thüringer Bildungsfreistellungsverordnung nach Stichtagen jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Abbildung 1: Gesamtzahl der Teilnehmenden im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes nach Stichtagen im Vergleich Quelle: TMBJS Tabelle IX.6: Gesamtzahl der Teilnehmenden (alle Stichtage) im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes nach Branchen (Stand: 6. November 2018) Land- und Forstwirtschaft Produzierendes Gewerbe Dienstleistung öffentlicher Dienst andere SUMME 57 781 734 682 424 2.678* Quelle: TMBJS Anm.: *Nur 2.678 von 3.258 Teilnehmenden haben eine Antwort in dieser Kategorie gegeben. 75 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle IX.7: Gesamtzahl der Teilnehmenden (alle Stichtage) im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes nach Anstellungsverhältnis (Stand: 6. November 2018) Angestellte/Arbeiter Beamte Richter Auszubildende andere SUMME 2.348 149 2 29 88 2.616* Quelle: TMBJS Anm.: *Nur 2.616 von 3.258 Teilnehmenden haben eine Antwort in dieser Kategorie gegeben. Tabelle IX.8: Teilnehmende im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes nach Branchen und Stichtagen aufgeschlüsselt Erhebung nach Stichtagen jeweils zum 1. April und 1. Oktober Land- und Forstwirtschaft Produzierendes Gewerbe Dienstleistung öffentlicher Dienst andere SUMME 1. Oktober 2016 0 49 83 74 37 243 1. April 2017 0 116 104 63 38 321 1. Oktober 2017 30 224 135 183 107 679 1. April 2018 1 186 227 141 135 690 1. Oktober 2018 26 206 185 221 107 745 Quelle: TMBJS Tabelle IX.9: Teilnehmende im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes nach Anstellungsverhältnis und Stichtagen aufgeschlüsselt Erhebung nach Stichtagen jeweils zum 1. April und 1. Oktober Angestellte /Arbeiter Beamte Richter Auszubildende andere SUMME 1. Oktober 2016 223 25 1 0 3 252 1. April 2017 288 21 1 1 5 316 1. Oktober 2017 486 43 0 5 28 562 1. April 2018 674 19 0 9 16 718 1. Oktober 2018 677 41 0 14 36 768 Quelle: TMBJS Tabelle IX.10: Teilnehmende im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes nach Anstellungsverhältnis , privatwirtschaftlichem sowie öffentlichem Sektor und Stichtagen aufgeschlüsselt Erhebung nach Stichtagen jeweils zum 1. April und 1. Oktober öffentlicher Dienst* Privatwirtschaft Angestellte Beamte Richter Auszubilden - de Angestellte / Arbeiter Auszubilden - de andere 1. Oktober 2016 44 25 1 0 179 0 3 1. April 2017 39 21 1 1 249 0 5 1. Oktober 2017 123 43 0 0 363 5 28 1. April 2018 125 19 0 0 549 9 16 1. Oktober 2018 166 41 0 1 511 13 36 Quelle: TMBJS Anm.: *Gesamtzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen (siehe Tabelle 3) stimmt nicht mit der Gesamtzahl der hier aufgeschlüsselten Anstellungsverhältnisse überein. Gründe sind fehlende und unklare Angaben der befragten Teilnehmenden. 76 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 181. Wie viele Tage Bildungsurlaub wurden insgesamt seit dem Inkrafttreten des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes bewilligt (bitte in Jahresscheiben und gesondert nach dem privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor - kommunale Ebene beziehungsweise Landesebene - aufschlüsseln )? Diese Daten werden nicht erhoben. 182. Wie viele finanzielle Mittel haben nach Kenntnis der Landesregierung Unternehmen in Thüringen in Weiterbildungen seit dem Jahr 2015 investiert (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? Diese Daten werden nicht erhoben. 183. Wie viele finanzielle Mittel haben nach Kenntnis der Landesregierung Unternehmen in Thüringen in Weiterbildungen seit dem Jahr 2015 investiert, die nicht im Rahmen des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes durchgeführt wurden (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? Diese Daten werden nicht erhoben. Xl. Fachkräfte 184. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf an Fachkräften in Thüringen bis zum Jahr 2024 ein? Die aktuelle Fachkräftestudie des TMASGFF prognostiziert einen Bedarf von knapp 345.000 Arbeits - und Fachkräften bis zum Jahr 2030. Diese Prognose setzt sich aus einem Ersatzbedarf für altersbedingt ausscheidende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von gut 272.000 Arbeitskräften sowie einem Erweiterungs- beziehungsweise Mehrbedarf durch eine erhöhte Fachkräftenachfrage der Wirtschaft von gut 72.000 Arbeitskräften zusammen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 185. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Fachkräftebedarf bis zum Jahr 2024 zu decken? Die Landesregierung wird ihre Anstrengungen auf die Aktivierung und Erhaltung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials und auf die Gewinnung von externen Arbeitskräften richten. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen: - längerer Verbleib von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsprozess durch Weiterbildung und Gesundheitsmanagement; - Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dadurch vor allem bessere Aktivierung des Potenzials der erwerbsfähigen Frauen; - Unterstützungsmaßnahmen zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit (vergleiche dazu Antwort auf Frage 140 ff.); - Schaffung von wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Stärkung der Thüringer Unternehmen, um so auch eine weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Attraktivität der Arbeitsplätze (zum Beispiel Steigerung der Tarifbindung, weitere Lohnangleichung) zu erreichen; - Integration von Migrantinnen und Migranten durch schnellen Zugang zu Bildung und Ausbildung ; - schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; - Ausbau von sogenannten weichen Standortfaktoren zur Erhöhung der Attraktivität Thüringens nicht nur als Arbeitsort, sondern auch als Lebensmittelpunkt für Familien, dies vor allem auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung; - aktive Akquisition von Fachkräften beispielsweise durch die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) und das Welcome Center Thuringia (WCT); - Förderung der Gewinnung geeigneter Auszubildender aus Staaten außerhalb der EU. Rückgrat der Fachkräfteentwicklung in Thüringen ist wegen der hohen Nachfrage gerade nach Facharbeiterinnen und -arbeitern die duale Berufsausbildung. Die Landesregierung arbeitet zu Fragen der Berufsausbildung eng mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie der BA in der vereinbarten "Allianz für Berufsausbildung und Fachkräfteentwicklung" zusammen (siehe Antwort auf 77 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Frage 164). Neben der dualen Ausbildung kommt den Thüringer Hochschulen als Ausbildungsstätten für hochqualifizierte Beschäftigte besondere Bedeutung bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs zu. Durch die Weiterentwicklung eines ausgewogenen Studienangebots und die Sicherung attraktiver Studienbedingungen sollen auch in Zukunft junge Menschen für ein Studium in Thüringen gewonnen werden. Ziel ist, die Studienkapazitäten mittelfristig auf dem heutigen Niveau aufrechtzuerhalten. Bei Anpassungen des Studienangebots werden auch Entwicklungen des Arbeitsmarktes und Veränderungen der Bedarfe der Thüringer Wirtschaft berücksichtigt. So sollen entsprechend den Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 insbesondere die Fachhochschulen ihr Studienangebot noch stärker am regionalen Fachkräftebedarf orientieren. Darüber hinaus trägt das Angebot der Dualen Hochschule, welches praxisnahe Ausbildung in einem Unternehmen und Studium verbindet, zur Deckung des regionalen Fachkräftebedarfs bei. Jährlich beenden etwa 11.000 Absolventinnen und Absolventen ihr Studium an einer Thüringer Hochschule. Laut den Leitlinien des TMWWDG zur Hochschulentwicklung sind die Hochschulen aufgefordert, aktiv daran mitzuwirken, die Abwanderung von Absolventinnen und Absolventen zu vermindern. Um die Durchlässigkeit der verschiedenen Bildungswege weiter zu verbessern, wurden bereits 2014 die Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte erweitert. Darüber soll künftig noch besser informiert werden. Zudem sorgen die Hochschulen als Träger der akademischen Weiterbildung in der Region für ein beständiges Fortbildungsangebot für hochqualifizierte Fachkräfte. Um die bedarfsgerechte Deckung des Fachkräftebedarfs bis zum Jahr 2024 mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung zu unterstützen, steht unter anderem die Fachkräfterichtlinie mit ihren vier verschiedenen Fördergegenständen zur Verfügung. Mit der Fachkräfterichtlinie werden Beratungen zur Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen in Thüringer Unternehmen gefördert beziehungsweise die Thüringer Unternehmen bei der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften unterstützt. Weiterhin werden Vorhaben bezuschusst, welche Arbeitskräftepotenziale aus Personengruppen erschließen helfen, die bisher weitgehend ungenutzt brachliegen beziehungsweise welche die Entwicklung von neuen, modellhaften Strategien der Fachkräftegewinnung und -sicherung zum Inhalt haben. Im Fokus stehen dabei zum Beispiel Vorhaben zu passgenauen Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Beschäftigte, zur Erschließung der Fachkräftepotenziale von Migrantinnen und Migranten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern oder zur Etablierung beziehungsweise zum Ausbau von Kooperationsbeziehungen zwischen den Hochschulen und Universitäten und der Thüringer Wirtschaft im Hinblick auf die Fachkräftesicherung. Gefördert wird über diese Richtlinie auch die landesweit tätige Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF), die durch vielfältige Aktivitäten und durch intensive Netzwerkarbeit einen wirksamen Beitrag zur Fachkräftegewinnung leistet. Darüber hinaus ist das Operationelle Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen (2014 bis 2020) mit seinen Richtlinien insgesamt auf intelligentes, nachhaltiges Wachstum sowie wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ausgerichtet. Die ESF-kofinanzierte Arbeitsmarktförderung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs . Ebenfalls aus Mitteln des ESF fördert die FuE-Personal-Richtlinie den Einsatz hoch qualifizierten Personals in Unternehmen. Seit 2019 gibt es eine Erweiterung dieses sog. Thüringen Stipendiums Plus, die eine Förderung auch außerhalb der MINT-Fächer erlaubt. Somit erhalten kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, Studierende anderer Berufsfelder zu fördern und frühzeitig an ihr Unternehmen zu binden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Deckung des Fachkräftebedarfs im direkten Interesse der Unternehmen selbst liegt. Die Unternehmen sind gefordert, attraktive und wettbewerbsfä- 78 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 hige Beschäftigungsbedingungen und berufliche Entwicklungsperspektiven anzubieten. Staatliche Angebote können nur einen flankierenden und unterstützenden Beitrag leisten. 186. In welchen Wirtschaftszweigen ist der Fachkräftebedarf in Thüringen besonders hoch? Der Gesamtbedarf für Thüringen beträgt bis zum Jahr 2030 rund 345.000 Arbeitskräfte. Knapp die Hälfte (46 Prozent) des gesamten Bedarfs entfällt auf das Verarbeitende Gewerbe sowie das Gesundheits- und Sozialwesen mit jeweils 80.000 benötigten Arbeitskräften. Hohe Bedarfe gibt es darüber hinaus im Handel (37.000 Arbeitskräfte) und im Bereich Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (35.000 Arbeitskräfte). 187. Wie viele ausländische Fachkräfte gehen in Thüringen einer Beschäftigung nach (bitte in absoluten und relativen Zahlen und wenn möglich die Nationalität angeben)? Zum Stichtag 31. März 2018 gab es in Thüringen nach Angaben der BA 35.961 ausländische svpflichtig Beschäftigte (4,5 Prozent aller sv-pflichtig Beschäftigten) und 3.807 ausländische ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte (4,7 Prozent aller ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten). Davon entfielen auf das Anforderungsniveau "Fachkraft/Spezialist/Experte" 19.890 sv-pflichtige Beschäftigte und 1.463 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte. Aus Polen (7.748 Personen), Rumänien (4.168 Personen), Ungarn (1.895 Personen), Bulgarien (1.641 Personen) und Syrien (1.571 Personen) kamen die meisten ausländischen sv-pflichtig Beschäftigten . Knapp die Hälfte (47,3 Prozent) aller ausländischen sv-pflichtig Beschäftigten kam aus diesen fünf Ländern. Detaillierte Angaben - auch zu den einzelnen Herkunftsländern - sind im Anhang (Anlage L) dargestellt . 188. Wie hat sich der Anteil der ausländischen Fachkräfte seit dem Jahr 2015 in Thüringen entwickelt (bitte jeweils nach Jahren in absoluten und relativen Zahlen aufgeschlüsselt angeben)? Der Anteil der ausländischen Beschäftigten hat sich im Zeitraum 2015 bis 2018 (jeweils März- Werte) wie folgt entwickelt: Tabelle XI.1: Entwicklung ausländischer Beschäftigter und ausländischer Fachkräfte in Thüringen Jahr ausländische sv-pflichtig Beschäftigte Anteil ausländischer Fachkräfte* Absolut Anteil in Prozent Absolut Anteil in Prozent 2015 18.534 2,4 11.335 1,7 2016 23.460 3,0 13.815 2,1 2017 29.330 3,7 16.945 2,5 2018 35.961 4,5 19.890 3,0 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) Anm.: *Fachkraft, Spezialist oder Experte 189. Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf die Betriebsstrukturen sowie Absatzmärkte und Kundengruppen des Handwerks? Auch für das Handwerk ergeben sich aus dem Rückgang der Bevölkerung sowie der sich verändernden Altersstruktur verschiedene Herausforderungen. Relevant sind dabei insbesondere Fragen zur Deckung des Fachkräfte- und des Nachwuchsbedarfs aufgrund des altersbedingten Ausscheidens vieler Fach- und Führungskräfte, der verschärften Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sowie rückläufiger Ausbildungszahlen. 79 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Aufgrund der demografischen Entwicklung hat das Handwerk zunehmend Schwierigkeiten Nachwuchskräfte zu gewinnen und langfristig an sich zu binden. Zum einen sinkt die Zahl der Absolventen allgemeinbildender Schulen in Thüringen kontinuierlich. Laut BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014 wird der prognostizierte Tiefstand bundesweit im Jahr 2025 erreicht. Zum anderen wird die Schwierigkeit der Gewinnung von Nachwuchskräften durch den allgemeinen Trend zu höheren Schulabschlüssen und eine damit verbundene höhere Studierneigung verstärkt . Zugleich nimmt der Anteil förderbedürftiger Jugendlicher unter den Ausbildungsinteressierten zu. Schließlich stimmen die beruflichen Interessen der Schulabgänger häufig nicht mit den angebotenen Ausbildungsstellen überein. Im Ergebnis geben laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) rund 40 Prozent aller Handwerksbetriebe an, Probleme bei der Besetzung offener Stellen zu haben. Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Betriebsstrukturen sind unterschiedlich . Im Nahrungsmittel- und Dienstleistungshandwerk geht die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern davon aus, dass sich Betriebe aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels eher zusammenschließen. Eine Zunahme kleinerer Betriebe beziehungsweise Soloselbständiger ist im Bau- und Ausbauhandwerk denkbar. In anderen Branchen, wie zum Beispiel Kfz-Handwerk , wird hingegen eine zunehmende Spezialisierung erwartet. Problematisch gestaltet sich aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern das Thema Unternehmensnachfolge beziehungsweise Betriebsübergabe. Der Fachkräftemangel sowie infolge der schrumpfenden und alternden Bevölkerung verringerte Ertragschancen von Handwerksbetrieben gerade im ländlichen Raum werden nach Ansicht der Thüringer Handwerkskammern zukünftig zu einer Zunahme von Betriebsschließungen führen. Aus der demografischen Entwicklung resultieren aber auch veränderte Konsumbedürfnisse und damit neue Marktchancen für das Handwerk. Neben dem altersgerechten beziehungsweise barrierefreien Wohnen und Bauen sind dies insbesondere auf ältere Personen zugeschnittene Leistungen mit hoher Serviceorientierung. Die meisten Senioren möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. Hier ergeben sich neue Marktchancen insbesondere für das Bauund Ausbauhandwerk. Aber auch die Nachfrage nach technischen sowie akustischen und visuellen Hilfen wird steigen. Hiervon profitieren insbesondere die Gesundheitshandwerker. Weitere Bereiche bilden das Gebäudemanagement und das energiesparende Wohnen. 190. Wie stellt sich die Ausbildungsleistung im Handwerk seit dem Jahr 2015 dar und wie hoch ist derzeit der Anteil des Handwerks an allen (angebotenen und besetzten) Lehrstellen in Thüringen? Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Thüringer Handwerk ist im Zeitraum 2015 (2.523 Neuverträge) bis 2017 (2.664 Neuverträge) leicht angestiegen. Detailliert stellt sich die Ausbildungssituation im Thüringer Handwerk wie folgt dar: Tabelle XI.2: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Handwerk und deren Anteil an allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in Thüringen 2015 bis 2017 Jahr Anzahl Verträge Anteil (in Prozent) 2015 2.523 24,8 2016 2.592 25,9 2017 2.664 25,7 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) Bei den Arbeitsagenturen gemeldete und unbesetzte Berufsausbildungsstellen im Handwerk in Thüringen: 80 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Tabelle XI.3: Gemeldete und unbesetzte Ausbildungsstellen im Thüringer Handwerk Jahr gemeldete Stellen1) unbesetzte Stellen2) absolut Anteil (in Prozent) absolut Anteil (in Prozent) 2015 2.669 19,9 337 29,6 2016 2.511 18,9 293 30,0 2017 2.551 18,2 383 25,0 1) Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) von den Handwerkskammern gemeldete Ausbildungsstellen für das jeweils zum 01.09 des Jahres beginnende Ausbildungsjahr. 2) Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) von den Handwerkskammern seit Beginn des Ausbildungsjahres als unbesetzt gemeldete Ausbildungsstellen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA). 191. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Rückgang der Auszubildenden im Handwerksbereich entgegenzuwirken? Die duale Berufsausbildung ist für die Fachkräftesicherung in Thüringen branchenübergreifend von grundlegender Bedeutung. Daher sind auch die vielfältigen Maßnahmen, mit denen die Landesregierung die Gewinnung von Auszubildenden unterstützt, branchenübergreifend angelegt. Im Rahmen der im März 2016 mit allen relevanten Akteuren vereinbarten Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung (siehe Antwort auf Frage 164) wurden verschiedene konkrete Maßnahmen entwickelt, um Unternehmen bei der Gewinnung von Auszubildenden zu unterstützen und generell alle vorhandenen endogenen und exogenen Potentiale zu heben. So soll beispielsweise im Sinne einer "Ausbildungsgarantie" jedem Schulabgänger eine betriebliche oder betriebsnahe Ausbildung im Freistaat ermöglicht werden. Des Weiteren sollen Studienabbrecher und -zweifler durch entsprechende Beratungsangebote über alternative Qualifizierungswege in der beruflichen Bildung informiert und so auch für eine duale Berufsausbildung gewonnen werden . Darüber hinaus soll auch die Gewinnung von jungen Menschen aus dem Ausland - insbesondere aus Drittstaaten - für eine berufliche Ausbildung in Thüringen mit entsprechenden Maßnahmen weiter vorangetrieben werden. Der erste Schritt, um junge Menschen erfolgreich in ein Berufsleben zu führen, ist die Berufliche Orientierung. Dies gilt insbesondere auch im gewerblich-technischen Bereich und im Handwerk. Die Berufliche Orientierung wird in enger Abstimmung mit den Partnern und wissenschaftlich ständig weiterentwickelt, um auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen sowie branchenübergreifend auf die aktuellen Erfordernisse des Arbeitsmarktes einzugehen. Grundlage ist dabei die "Landesstrategie zur Praxisnahen Berufsorientierung in Thüringen". Um den Erfordernissen der Fachkräftesicherung noch besser gerecht zu werden, wurde im Rahmen der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes ein eigener Paragraph zur Beruflichen Orientierung aufgenommen. Damit wird noch deutlicher, dass Berufliche Orientierung an allen allgemein bildenden Schulen verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne ist. Die Erfahrung zeigt, dass Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler am erfolgreichsten ist, wenn eine unmittelbare Anbindung an die Praxis (Wirtschaft/Handwerk) erfolgt. Daher wird auch die weitere Stärkung der Praxisorientierung im Zentrum von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung stehen, um so auch der hohen Zahl an Ausbildungs- und Studienabbrüchen zielgerichtet entgegenzuwirken und die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken. Für die Praxiserfahrungen im Rahmen von Berufsfelderkundungen und Berufsfelderprobungen werden insbesondere auch die Berufsbildungszentren der Handwerkskammern genutzt. Finanziert werden diese Praxiserfahrungen durch Mittel des Landes, der Agentur für Arbeit und über die Schulförderrichtlinie aus Mitteln des ESF. Im Rahmen des 5. Operationellen Programms des ESF werden in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 auch die dem Land zur Verfügung stehenden einschlägigen Förderinstrumente - Ausbildungsrichtlinie sowie Weiterbildungsrichtlinie vom Oktober 2014 und Fachkräfterichtlinie vom November 2015 - fortgeführt. 81 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Mit der Zielstellung, handwerkliche Ausbildungskapazitäten zu stabilisieren und zu erweitern, wird die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) auf einer bundeseinheitlichen Grundlage und als Bestandteil der dualen Berufsausbildung durchgeführt. Die Förderung wird über die gesamte Ausbildungsdauer - sowohl in der Grund- als auch der Fachstufe - angeboten. Bezuschusst werden anerkannte Lehrgänge im Handwerk und in der Stufenausbildung in Bauberufen sowie die Ausgaben für die Unterbringung. Antragsberechtigt sind die drei Thüringer Handwerkskammern. Im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind für die ÜLU ESF- Mittel in Höhe von 16 Millionen Euro vorgesehen. Damit soll 16.400 Jugendlichen die Teilnahme an überbetrieblichen Lehrgängen ermöglicht werden. Ferner werden weiterhin Qualifizierungsentwickler gefördert, die Unternehmen bei der bedarfsgerechten und systematischen Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten sowie der gezielten Fachkräfteentwicklung unterstützen. Als wichtiges Instrument der Förderung der Ausbildung im Handwerk können im Rahmen der ESF-Ausbildungsrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter anderem eine betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung , eine individuelle Ausbildungsbegleitung sowie überbetriebliche Ergänzungslehrgänge im Handwerk gefördert werden. Ergänzend zu den Fördermaßnahmen der Arbeitsagenturen kann leistungsschwächeren Jugendlichen , Migrantinnen und Migranten sowie Asylbewerbern mit Arbeitsmarktzugang Unterstützung bei der Aufnahme einer regulären Beschäftigung oder dem Antritt eines Berufspraktikums beziehungsweise einer Ausbildungsstelle gewährt werden. Ziel auch dieser Maßnahme ist eine mögliche Rekrutierung zukünftiger Fachkräfte. Für die betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und individuelle Ausbildungsbegleitung stehen ESF-Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung der Vorhaben erfolgt über die Ausbildungsrichtlinie. Schließlich soll die duale Berufsausbildung durch eine Erhöhung der Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung an Attraktivität gewinnen. Dementsprechend achten die Thüringer Hochschulen bei der Entwicklung von Studienformaten für berufstätige Studierende auf eine flexible und bedarfsgerechte Studienorganisation. Dies betrifft insbesondere Teilzeit- und berufsbegleitende Studienangebote, kombinierte Präsenz- und Fernstudieninhalte sowie die Anrechnung von erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten außerhalb der Hochschulen. Ein weiterer Aspekt ist die Unterstützung der Gewinnung geeigneter Auszubildender aus Drittstaaten (siehe Antwort auf Frage 170). 192. Plant die Landesregierung eine Initiative, um mehr junge Menschen für eine technische Berufsausbildung zu begeistern? Wenn nicht, wie will die Landesregierung den Fachkräftemangel in diesem Bereich begegnen? Überlegungen hinsichtlich einer gesonderten Initiative zur Gewinnung von Auszubildenden in technischen Berufen werden seitens des Landes derzeit nicht verfolgt. Stattdessen wird eine enge Verzahnung von Beruflicher Orientierung, Berufsvorbereitung, Berufseinstiegsbegleitung sowie Berufsberatung im Sinne einer (Bildungs-)Kette für alle Berufsfelder mit Fachkräftebedarf angestrebt. Dazu wird unter anderem eine praxisnahe Berufliche Orientierung flächendeckend an allen Regelschulen , Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen angeboten und durch Expertenbesuche verstärkt . Berufliche Orientierung ist an allen allgemein bildenden Schulen verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne. MINT-Berufe stehen insbesondere an den Gymnasien im Fokus. Besondere Bedeutung haben auch die Berufe der Gesundheits- und Sozialpflege. Darüber hinaus wird die Berufliche Orientierung an Gymnasien stärker auf die duale Ausbildung ausgerichtet. Weitere Ausführungen zum Thema Berufliche Orientierung enthält die Antwort auf Frage 191. Durch Verstetigung der Berufseinstiegsbegleitung und einer besseren Abstimmung zwischen den Akteuren in der Schule/Berufsschule, der Berufsberatung, der Schulsozialarbeit und der Berufseinstiegsbegleitung wird auf eine nachhaltige Berufswahl hingewirkt. 82 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Um eine optimale Berufsfindung zu sichern und Ausbildungs- und Studienabbrüche möglichst zu vermeiden, werden die Berufsberatung ausgebaut und die Jugendberufsagenturen als Beratungskonzept aus einer Hand - insbesondere für junge Menschen mit schwierigen Startchancen - in Abstimmung mit allen verantwortlichen Ausbildungsakteuren flächendeckend weiterentwickelt. Vor dem Hintergrund des künftigen Fachkräftebedarfs gibt es auch an den Thüringer Hochschulen eine Reihe von Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, junge Menschen für Berufe im MINT- Bereich zu gewinnen. Beispielhaft können genannt werden: - Projekte zur Studien- und Beruflichen Orientierung in Zusammenarbeit mit Schulen, - Frühstudium, Schülerlabore, Kinderuni, - die Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik sowie - drei Schülerforschungszentren an der TU Ilmenau und den Hochschulen in Nordhausen und Schmalkalden. Weiterhin ist auf folgende Projekte und Initiativen im vorschulischen sowie schulischen Bereich hinzuweisen: - Die gemeinnützige Stiftung "Haus der kleinen Forscher" (HdkF) engagiert sich mit einer bundesweiten Initiative für die Bildung von Kindern im Kita- und Grundschulalter im MINT-Bildungsbereich . Mit ihren Fortbildungsangeboten und Materialien werden pädagogische Fachkräfte unterstützt. Mit Stand 31. Dezember 2018 arbeiten 226 Grundschulen (51 Prozent) aktiv im Projekt mit, wobei 561 Fachkräfte Fortbildungen im Rahmen des Projekts nutzten. - Die Schülerforschungszentren in Thüringen sind in einem Netzwerk verbundene außerschulische Lernorte (Raum, Labore) mit dem Fokus auf MINT und Forschung, die eigenständiges projektorientiertes Forschen und Entwickeln (forschendes Lernen) bei intensiver und individueller Betreuung durch engagierte Fachkräfte in enger Anbindung an den Wettbewerb "Jugend forscht" leisten. Vor diesem Hintergrund bieten die Schülerforschungszentren Angebote der Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt auf naturkundlicher und technischer Bildung für junge Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung und zur Begeisterung für eine technische Berufsausbildung . Schülerforschungszentren knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt sowie mitgestaltet (forschendes Lernen). Sie befähigen zur Selbstbestimmung , regen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement an. Aktuell gibt es Schülerforschungszentren in Erfurt, Jena, Gera, Ilmenau, Schmalkalden, Nordhausen und Waltershausen. - In dem Projekt "SINUS-Transfer" (Sekundarstufe I und II) wird das länderübergreifende KMK- Projekt "SINUS" beziehungsweise "SINUS-Transfer" - Steigerung der Effizienz des mathematisch -naturwissenschaftlichen Unterrichts - auf Landesebene fortgeführt. Über 120 Schulen arbeiten insbesondere an der Umsetzung der Leitgedanken zu den weiterentwickelten Thüringer Lehrplänen, in denen mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen als fächerübergreifende Inhalte ausgewiesen werden und wirken in ihren Regionen als Beispiel, Multiplikator und prozessbegleitende Unterrichtsentwicklung. - Im Rahmen des Projektes "SINUS" an Grundschulen arbeiten Lehrerinnen und Lehrer der über 40 SINUS-Grundschulen im Team an typischen Herausforderungen des Unterrichts, wobei sie ihren Blick auf die individuelle Förderung der Kinder richten und eine fundierte Grundlage für das Lernen in der Sekundarstufe schaffen. 193. Was beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um das Thüringer Handwerk bei der Wahrung seiner Ausbildungsleistung zu unterstützen? Es ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung, die Attraktivität und die Rahmenbedingungen der dualen Berufsausbildung weiter zu verbessern. Zu den Maßnahmen im Einzelnen siehe Antwort auf Frage 191. 194. Welche Bedeutung haben atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitbeschäftigung, Miniund Midi-Jobs für das Thüringer Handwerk im Vergleich zu anderen Branchen? 83 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Über die Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse im Thüringer Handwerk liegen der Landesregierung keine belastbaren Daten vor. 195. Wie viele Personen sind seit dem Jahr 2015 nach Thüringen zurückgekehrt und haben eine Anstellung gefunden (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Das Merkmal "Rückkehrer" wird von der amtlichen Statistik nicht erfasst. Eine Aussage über die Zahl der seit 2015 zurückgekehrten Thüringerinnen und Thüringer sowie deren weitere Erwerbsbiografie ist folglich nicht möglich. 196. Wie viele Personen haben über die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung seit ihrem Bestehen eine Anstellung in Thüringen gefunden (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? Zum Aufgabenspektrum der ThAFF gehört neben der Ansprache von Fachkräften und der Kooperation mit strategischen Partnern auch die grundsätzliche Bereitstellung von Informationen über die Chancen auf dem Thüringer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dazu gehört unter anderem das Betreiben einer Online-Stellenbörse, in der Thüringer Unternehmen zum Beispiel vakante Stellen , Praktika und Abschlussarbeitsthemen veröffentlichen können. Interessierte Fachkräfte haben die Möglichkeit, sich direkt mit den anbietenden Unternehmen in Verbindung zu setzen. Eine direkte oder persönliche Vermittlung durch die ThAFF erfolgt nicht. Dementsprechend wird hierzu keine Statistik geführt. Tiefensee Minister Anlagen7 Endnote 1 http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wirtschaft/ris3/) 2 www.thueringen-international.de 3 www.innovationszentren.de 4 https://www.thueringen.de/mam/th5/tfm/egov/aktionsplan_umsetzung_it_strategie_2019.pdf 5 www.digital-thueringen.de 6 Die erbetene Differenzierung nach Richtlinien und Fördergegenständen ist bei den aus dem ESF kofinanzierten Programmen nur möglich, wenn auf Auszahlungen abgestellt wird. In den Haushaltsansätzen ist eine entsprechende Differenzierung nicht vorgesehen 7 Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab die Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 84 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7129 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Erläuterung AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFP Agrarinvestitionsförderungsprogramm ASÜ Modellprojekt Ausbildung und Arbeit für Asylbewerber in Südthüringen AZM Anwendungszentrum Mikrotechnik Erfurt BA Bundesagentur für Arbeit BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung BIC Business and Innovation Centre Nordthüringen BIP Bruttoinlandsprodukt BIZ Jena BioInstrumentezentrum Jena BKT Breitbandkompetenzzentrum‎ BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung bm-t bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften CIB Weimar Centrum für Intelligentes Bauen Weimar DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband EFRE Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung EK Eigenkapital ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union FIF Projekt "Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen" FK Fremdkapital FTTB FTTC FP Fibre-to-the-Building Fibre-to-the-Curb Förderperiode FuE Forschung und Entwicklung GAK Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" GfK Gesellschaft für Konsumforschung GIS Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH GRW Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" GuW Gründungs- und Wachstumsfinanzierung HTGF High-Tech Gründerfonds HWK Handwerkskammer IGZ Innovations- und Gründerzentrum GmbH Rudolstadt IHK Industrie- und Handelskammer IKT Informations- und Kommunikationstechnik ILO Internationale Arbeitsorganisation INT-RL Integrationsrichtlinie IT Informationstechnik KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KMU Kleine und mittlere Unternehmen LAP Landesarbeitsmarktprogramm LAT Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" LEG Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft 85 Drucksache 6/7129Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Abkürzung Erläuterung Mbit/s Megabit pro Sekunde (Datenübertragungsrate) MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik MFT Mittelstands-Fonds Thüringen GmbH & Co. KG NAFTA Nordamerikanisches Freihandelsabkommen ÖGB Richtlinie zur "Öffentlich geförderten Beschäftigung und gemeinwohlorientierten Arbeit in Thüringen" OP Operationelles Programm ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PET Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG PET II Private Equity Thüringen GmbH & Co. Zweite Beteiligungen KG ProMINT Thüringer Programm zur Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich PwC PricewaterhouseCoopers AG RIS 3 Regionale Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung für Thüringen RL Richtlinie(n) SF Spezialisierungsfeld SGB Sozialgesetzbuch STIFT Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen TAB Thüringer Aufbaubank ThAFF Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung ThEx Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ThGF Thüringer Gründerfonds ThINKA Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung THÜBAN Thüringer Business Angels Netzwerk e.V. ThüKo Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik ThULB Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek TI Thüringer Innovationsfonds TIB Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG TIZIAN Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit TLS Thüringer Landesamt für Statistik TMASGFF Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie TMBJS Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport TMIL Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft TMUEN Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz TMWWDG Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft TSF Thüringer Start-up-Fonds TTG Thüringer Tourismus GmbH ÜLU Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung UrMEL Universal Multimedia Electronic Library USA Vereinigte Staaten von Amerika VCT Venture Capital Thüringen GmbH & Co. KG VNF Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis WBF Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds WCT Welcome Center Thuringia WLAN Wireless Local Area Network WZ Klassifikation der Wirtschaftszweige ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks Statusabfrage des Wirtschaftsstandorts Thüringen 2018 I. Volkswirtschaftliche Daten der Thüringer Wirtschaft 1. Wie hat sich das Thüringer Bruttoinlandsprodukt jeweils in den Jahren seit dem Jahr 2015 entwi-ckelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung das Thüringer Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zu den einzelnen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufgeschlüsselt angeben)? 3. Wie viele Unternehmen sind derzeit in Thüringen aktiv? Wie hat sich nach Kenntnis der Landes-regierung die Anzahl der Unternehmen in Thüringen im Vergleich zu den einzelnen Bundeslän-dern sowie zum Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 verändert (bitte jeweils nach Jahren auf-geschlüsselt angeben)? 4. Wie hat sich die Betriebsgrößenstruktur der Unternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2015 ent-wickelt (bitte nach der Definition der EU-Kommission und in Jahresscheiben auflisten)? 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Betriebsgrößenstruktur in den anderen Bun-desländern im gleichen Zeitraum entwickelt (bitte nach Bundesland und der oben genannten De-finition auflisten)? 6. Wie viele Unternehmensinsolvenzen gab es in Thüringen seit dem Jahr 2015 (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 7. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Position Thüringen im Vergleich zu den einzelnen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt bei der Anzahl der Unternehmensin-solvenzen seit dem Jahr 2015 einnimmt (bitte nach Jahresscheiben und Bundesland einzeln auf-listen)? 8. Wie hat sich seit dem Jahr 2015 die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Thüringen entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Wirtschaftszweig auflisten)? 9. Wie hat sich die Bruttowertschöpfung je Arbeitnehmer in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Bruttowertschöpfung je Arbeitnehmer in Thü-ringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufgeschlüsselt angeben)? 11. Wie haben sich Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeit-nehmer in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufgeschlüsselt angeben)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kaufkraft in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt? 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung das Armutsrisiko in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Bun-desländern aufgeschlüsselt angeben)? 15. Wie hoch waren die geplanten (Soll-Zahlen) Investitionsquoten gemessen am Haushaltsvolumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? 16. Wie hoch waren die geplanten (Soll-Zahlen) Investitionen des Freistaats gemessen am Haushalts-volumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? 17. Wie hoch waren die tatsächlichen (Ist-Zahlen) Investitionsquoten gemessen am Haushaltsvolu-men seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? 18. Wie hoch waren die tatsächlichen (Ist-Zahlen) Investitionen des Freistaats gemessen am Haus-haltsvolumen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben angeben)? 19. Wie hoch ist der relative und absolute Anteil der Investitionen des Freistaats am Bruttoinlandspro-dukt seit dem Jahr 2009 (bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten)? 20. Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Gewerbesteuereinnahmen in Thüringen entwickelt (bitte für Thüringen sowie nach Landkreisen und Kommunen in Jahresscheiben auflisten)? 21. Wie haben sich die Hebesätze zur Gewerbesteuer in Thüringen seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte die durchschnittlichen Hebesätze für Thüringen sowie die zehn höchsten und die zehn nied-rigsten Hebesätze von Kommunen in Thüringen in Jahresscheiben auflisten)? II. Mittelstandspolitik 22. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die aktuelle Eigenkapitalquote der in Thüringen tätigen Unternehmen? Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Eigenkapitalquote der Unternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt? 23. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die Situation der Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen in Thüringen und welche Entwicklung ist seit dem Jahr 2015 in diesem Bereich zu verzeichnen (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 24. Welche finanziellen Förderprogramme von Seiten des Freistaats Thüringen gibt es zurzeit für Un-ternehmen in Thüringen (bitte Förderprogramme und Volumen einzeln auflisten)? 25. Wie hat sich die Anzahl, der in Thüringen existierenden Handwerksbetriebe seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 26. Wie viele Beschäftigte hat das Thüringer Handwerk derzeit? 27. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Thüringer Handwerk seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Ill. Wirtschaftsförderung in Thüringen 28. Welche Förderprogramme für Unternehmen werden mit Mitteln der Europäischen Union in Thü-ringen unterstützt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der EU-Mittel an den jeweiligen Förderpro-grammen (bitte für jedes Förderprogramm einzeln auflisten)? 29. Wie hoch ist das Volumen der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick-lung (EFRE) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 an der gesamten Wirtschaftsförderung in Thüringen? 30. Wie hoch ist das Volumen der Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der re-gionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bis zum Jahr 2019 an der gesamten Wirtschaftsförderung in Thüringen? 31. Welche landeseigenen Programme zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Thüringen sind vor-handen? 32. Welches Volumen haben die landeseigenen Wirtschaftsförderprogramme in Thüringen und wie hat sich das Volumen seit dem Jahr 2015 in Thüringen verändert (bitte nach den jeweiligen Pro-grammen und Jahresscheiben einzeln auflisten)? 33. Wie bewertet die Landesregierung Bürgschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung? 34. Welche Beteiligungsmöglichkeiten an Unternehmen stehen der Landesregierung als Mittel der Wirtschaftsförderung zur Verfügung? 35. Welche Schwerpunktsetzung nimmt die Landesregierung bei der Förderung der thüringischen Wirtschaft vor? IV. Außenwirtschaftsförderung 36. Wie hat sich die Exportquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jah-ren auflisten)? 37. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Exportquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und zu den jeweiligen Bundesländern entwickelt (bitte ein-zeln nach Jahren und Bundesland auflisten)? 38. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung zur Förderung der Außenwirtschaft? 39. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Steigerung der Exportquote erreichen? 40. Wie haben sich die Investitionen ausländischer Investoren seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? 41. Aus welchen Ländern stammen die zehn stärksten Investoren, die in Thüringen seit dem Jahr 2015 investiert haben (bitte einzeln nach Jahren, Herkunft sowie Branche auflisten)? 42. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um die Attraktivität Thüringens für ausländische Investoren nachhaltig zu erhöhen? 43. Gibt es bei der Landesregierung eine Schwerpunktsetzung, welche ausländischen Märkte in den Fokus gerückt werden sollten? 44. Welche Länder sind die wichtigsten Abnehmer von Exportgütern aus Thüringen? 45. Wie oft sind die Bündnispartner seit dem Bestehen des Thüringer Bündnisses für Industrie zu Be-ratungen zusammengekommen (bitte den Beratungstermin sowie die Beratungsgegenstände für die jeweilige Beratung auflisten)? 46. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bündnis ergriffen beziehungsweise umgesetzt, um die Ziele der gemeinsamen Erklärung zu erfüllen? V. Existenzgründungsförderung/Unternehmertum 47. Wie viele Gewerbeanzeigen sind in Thüringen seit dem Jahr 2015 zu verzeichnen (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? 48. Wie viele Gewerbeanzeigen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt zu verzeichnen (bit-te einzeln nach Jahren und Bundesländern auflisten)? 49. Mit welchen Programmen unterstützt die Landesregierung potenzielle Existenzgründungen? 50. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den Unternehmergeist beziehungswei-se welche Maßnahmen tragen zur Erhöhung der Attraktivität der Selbstständigkeit in Thüringen bei? 51. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 für potenzielle Existenz-gründer zur Verfügung gestellt? 52. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Position Thüringen unter den Bun-desländern sowie im Bundesdurchschnitt bei der finanziellen Unterstützung von Existenzgründern einnimmt (bitte jedes Bundesland einzeln auflisten)? 53. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung Thüringens Position unter den Bundesländern seit dem Jahr 2015 verändert? 54. Mit welchen landeseigenen Programmen will die Landesregierung Existenzgründungen zukünftig unterstützen? 55. Welche Programme sind in Thüringen zur Förderung von Start-up-Unternehmen bereits vorhan-den? 56. Welche finanziellen Unterstützungen von Seiten der Landesregierung können Start-ups gewährt werden? 57. Welche Fonds sind in Thüringen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen vorhanden (bitte einzeln nach Volumen auflisten)? 58. Wie viele finanzielle Mittel hat Thüringen für Start-up-Unternehmen seit dem Jahr 2015 bereitge-stellt (bitte nach Jahr und Fonds auflisten)? 59. Wie viele finanzielle Mittel wurden von Start-up-Unternehmen seit dem Jahr 2009 tatsächlich ab-gerufen (bitte nach Jahr und Fonds auflisten)? 60. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welchen Platz Thüringen im bundesweiten Vergleich bei der finanziellen Unterstützung von Start-up-Unternehmen einnimmt (bitte einzeln nach Bundesländern auflisten)? 61. Zu welchen Konditionen gewährt die Landesregierung Start-up-Unternehmen finanzielle Unter-stützung? 62. Wie viele sogenannte Inkubatoren für Existenzgründer oder Start-ups sind in Thüringen vorhan-den? 63. Wie bewertet die Landesregierung die Situation von Inkubatoren in Thüringen im Vergleich zu an-deren Bundesländern? 64. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Business Angels in Thüringen aktiv sind? 65. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die Anzahl der Business Angels seit dem Jahr 2015 in Thüringen verändert hat? 66. Wie viele Betriebsübergaben haben seit dem Jahr 2015 in Thüringen stattgefunden? 67. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die prozentuale Quote erfolgreicher Betriebs-übergaben in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern? 68. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation von Betriebsübergaben in Thüringen? 69. Wie bewertet die Landesregierung die Regelungen zur Erbschaftsteuer im Hinblick auf die anste-henden Betriebsübergaben? 70. Was unternimmt die Landesregierung, um die Nachfolge bei Betriebsübergaben, insbesondere aus Altersgründen, zu erleichtern und die Entwicklung eines funktionierenden Markts für Betriebs-übergaben zu fördern? 71. Wie viele Betriebsübergaben hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 unterstützt und welche Probleme traten nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der Betriebsübergaben auf? 72. Welche Position vertritt die Landesregierung zum Thema Betriebsaufspaltungen? 73. Wie viele Betriebsaufspaltungen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2015 bekannt (bitte nach Jahresscheiben einzeln auflisten)? VI. Bürokratieabbau 74. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau wurden seit dem Jahr 2015 umgesetzt und welche Kostenersparnis hat sich für die Thüringer Wirtschaft daraus ergeben? 75. Wie viele und welche Gesetze und Verordnungen wurden seit dem Jahr 2015 in Thüringen im Zuge des Bürokratieabbaus nicht verlängert oder abgeschafft? 76. Welche Gesetze der Landesregierung, die seit dem Jahr 2015 verabschiedet wurden, haben die bürokratischen Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen verringert (bitte das jeweili-ge Gesetz und die entsprechende Reduzierung der bürokratischen Kosten auflisten)? 77. Welche Gesetze der Landesregierung, die seit dem Jahr 2015 verabschiedet wurden, haben zu höheren bürokratischen Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen geführt (bitte das je-weilige Gesetz und die entsprechende Steigerung der bürokratischen Kosten auflisten)? 78. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau für die Thüringer Wirtschaft hat die Landes-regierung bislang ergriffen, um einen effektiven Abbau von Melde- und Statistikpflichten zu ge-währleisten? 79. An wie vielen Gesetzesvorhaben wurde der Clearing-Beirat im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beteiligt (bitte das jeweilige Gesetzesvorhaben auflisten)? 80. Wie haben sich die Stellungnahmen des Clearing-Beirats auf das jeweilige Gesetzesvorhaben der Landesregierung ausgewirkt (bitte die konkreten Änderungen an Gesetzesvorhaben auflisten, die durch den Clearing-Beirat erzielt wurden)? 81. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Bieterzahlen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben auf-schlüsseln)? 82. Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Landesregierung aufgrund des § 13 Thüringer Vergabegesetz seit dem Jahr 2011 den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten (bitte in Jahres-scheiben aufschlüsseln)? 83. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung der personelle und zeitliche Mehraufwand in den Vergabestellen und bei den Unternehmen, die sich für einen öffentlichen Auftrag beworben ha-ben, seit dem Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes geändert? 84. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits ihre Verwaltung digita-lisiert (E-Government; bitte getrennt nach Bundesländern auflisten)? 85. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits die E-Akte eingeführt (bitte getrennt nach Bundesländern und dem Zeitpunkt der Einführung auflisten)? 86. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits ein digitales Bürgerkon-to und welche Behördendienstleistungen in den Ländern können nach Kenntnis der Landesregie-rung digital von zu Hause erledigt werden (bitte getrennt nach Bundesländern und dem Zeitpunkt der Einführung auflisten)? VII. Digitalisierung 87. Wie hat sich seit dem Jahr 2015 die Breitbandinfrastruktur in Thüringen entwickelt (bitte gestaffelt nach der Einteilung des Breitbandberichts und Jahresscheiben angeben)? 88. Wie viele Haushalte in Thüringen haben aktuell die Möglichkeit, eine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s sowie mindestens 50 Mbit/s zu erhalten? 89. Liegen der Landesregierung Kenntnisse daüber vor, welche Position Thüringen im bundesweiten Vergleich bei der Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s einnimmt (bitte gestaffelt nach der Einteilung des Breitbandberichts und Jahresscheiben angeben)? 90. Wie viele Fördermittel werden von der EU zum Breitbandausbau für Thüringen in der EU-Förder-periode 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt? 91. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau durch die Landesregierung seit dem Jahr 2015 (bitte einzeln in Jahresscheiben auflisten)? 92. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Position Thüringen unter den Bun-desländern bei der finanziellen Unterstützung des Breitbandinfrastrukturausbaus mit landeseige-nen Mitteln einnimmt (bitte einzeln nach Bundesländern auflisten)? 93. Wie viele Landesmittel wurden seit dem Jahr 2015 für die Breitbandinfrastruktur bereitgestellt und wie viele Mittel wurden tatsächlich abgerufen (bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten)? 94. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Mittel der Freistaat Thüringen (Kom-munen und Landkreise) aus dem Bundesprogramm für den Breitbandausbau im Vergleich zu den anderen Bundesländern erhalten hat (bitte getrennt nach Förderaufruf und Bundesland auflisten)? 95. Welche Bundesländer haben sich nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen des Bundes-programms für den Breitbandausbau, zum Beispiel für die Verfahren "Fiber to the Curb" oder "Fi-ber to the Building", entschieden (bitte die Bundesländer und die entsprechenden Verfahren auf-listen)? 96. Wie viele Maßnahmen, die im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau geför-dert wurden, sind in Thüringen bereits umgesetzt (bitte nach Kommunen und Landkreisen auflis-ten)? 97. Musste die Landesregierung Maßnahmen, die über den Landesanteil für eine Förderung hinaus-gehen, unterstützen? Wenn ja, welche Gründe lagen für eine zusätzliche Unterstützung vor (bit-te nach Landkreis oder Kommune sowie die Höhe der verausgabten Mittel einzeln auflisten)? 98. Wie bewertet die Landesregierung Unterstützungsmaßnahmen mit Landesmitteln für Kommunen und Landkreise, um Mobilfunklöcher zu schließen? 99. Werden im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes ausdrücklich Unterstützungsmaßnahmen der Länder im Bereich Mobilfunk untersagt? 100. Können Bundesländer beim Schließen von Mobilfunklöchern unterstützend tätig werden? Wenn ja, warum verzichtet die Landesregierung auf diese Möglichkeit? 101. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Bundesländer Unterstützungsmaß-nahmen mit Landesmitteln, zum Beispiel für Kommunen und Landkreise, zum Schließen von Mo-bilfunklöchern planen oder bereits zugesagt haben (bitte die Bundesländer und das Volumen der Unterstützungsmaßnahmen auflisten)? 102. Wird Thüringen im Rahmen des EU-Investitionsprogramms finanzielle Unterstützung für den Aus-bau der Breitbandinfrastruktur erhalten? Wenn ja, auf welches Volumen kann die Unterstützung beziffert werden? 103. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Digitalisierung des Standorts Thüringen voranzutreiben? 104. Welche konkreten Maßnahmen sind von der Landesregierung zum Aufbau von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren lokalen Funknetzen geplant? 105. Welche Modellprojekte für einen WLAN-Zugang im öffentlichen Raum in Thüringen wurden um-gesetzt und mit welchem Ergebnis? Welche Projekte befinden sich zurzeit in der Umsetzung oder sollen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden? 106. Welche Anbieter sind in Thüringen vorhanden, die einen WLAN-Zugang im öffentlichen Raum an-bieten? 107. Wie will die Landesregierung die Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr dabei unter-stützen, WLAN in ihren Fahrzeugen anzubieten? 108. Wie bewertet die Landesregierung freie WLAN-Zugänge im Schienenpersonennahverkehr? 109. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen Bundesländern die Züge im Schie-nenpersonennahverkehr, der durch die Länder bestellt wird, über einen freien WLAN-Zugang ver-fügen (bitte die Bundesländer und den Zeitpunkt der Einführung getrennt auflisten)? 110. Welche Maßnahmen und Programme hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 umgesetzt, um die Digitalisierung - insbesondere im Bereich der Industrie 4.0 - des Standorts Thüringen vo-ranzutreiben (bitte Maßnahmen und Programme sowie das Inkrafttreten einzeln auflisten)? 111. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur Gründung eines IT-Clusters? Wenn nicht, welche Al-ternativen plant die Landesregierung in diesem Bereich? 112. Welche Unterstützungsmaßnahmen sind im Bereich der "Regionalen Forschungs- und Innovati-onsstrategie für intelligente Spezialisierung in Thüringen (RIS3)" für die Digitalisierung und Indus-trie 4.0 vorgesehen? VIII. Tourismus 113. Wie wird die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für den Freistaat insgesamt eingeschätzt und welche Gesamtentwicklung des Tourismus ist in Thüringen seit dem Jahr 2015 zu verzeich-nen? 114. Wie hoch war der Anteil des Tourismus in Thüringen am Bruttoinlandsprodukt Thüringens seit dem Jahr 2015 (bitte einzeln nach Jahresscheiben auflisten)? 115. Welcher touristische Bruttoumsatz wurde seit dem Jahr 2015 insgesamt und detailliert durch Ho-tel-, Pensions- und Gästehausübernachtungen sowie Tagesreisen, Tagesgeschäftsreisen, Cam-ping, Bekannten- und Verwandtenbesuche und Freizeitwohnsitze im Freistaat erzielt (bitte detail-lierte Aufstellung nach Reiseanlass und Jahresscheiben)? 116. Wie hat sich in Thüringen seit dem Jahr 2015 der Bereich des Low-Budget-Tourismus entwickelt? 117. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Entwicklung im Low-Budget-Bereich för-dern? 118. Wie hat sich in Thüringen seit dem Jahr 2015 der Bereich des gehobenen Tourismus (ab vier Ster-ne) entwickelt? 119. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Entwicklung im gehobenen Tourismus för-dern? 120. Wie hat sich die Zahl der touristischen Aufenthaltstage/Verweildauer in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte detaillierte Angaben nach Reiseanlass, Jahresscheiben und wenn möglich im Vergleich zu anderen Bundesländern)? 121. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Übernachtungszahlen in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte in Jahresscheiben getrennt auflisten)? 122. Wie hoch ist der Anteil ausländischer Gäste in Thüringen an der Gesamtzahl der Touristen und wie hat sich dieser seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte detaillierte Aufstellung mit Angabe des Herkunftslandes, nach Jahresscheiben und wenn möglich im Vergleich mit dem Anteil ausländi-scher Gäste an der Gesamtzahl der Touristen in Deutschland)? 123. Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten in der Thüringer Tourismuswirtschaft und wie hat sich die-se Zahl seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte detaillierte Aufstellung nach Jahresscheiben, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung, Saisonarbeitskräfte sowie geringfügig Beschäftigte und wenn möglich Arbeitsgelegenheiten)? 124. Welche nationalen und internationalen Wintersportwettkämpfe wurden seit dem Jahr 2015 in Thü-ringen ausgetragen? 125. Wie hat sich der Campingtourismus in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte Angabe in Jahresscheiben und detailliert nach Campingzentren Thüringens)? 126. Wie ist Thüringen mit Frei- und Hallenbädern ausgestattet (bitte detaillierte Aufstellung nach Frei-bädern und Hallenbädern)? 127. Welche Vorstellungen gibt es seitens der Landesregierung in Bezug auf die zukünftige Förderung des Tourismus im ländlichen Raum? 128. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Attraktivität Thüringens als Tourismusland erhöhen? 129. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den internationalen Bekanntheitsgrad von Thüringen als Tourismusland zu erhöhen? 130. Welche Förderprogramme sind im Bereich des Tourismus vorhanden und wie hoch ist das Ge-samtvolumen der Tourismusförderung in Thüringen (bitte die Förderprogramme sowie das jewei-lige Volumen einzeln auflisten)? 131. Wie viele Tourismusprojekte wurden im Rahmen der Tourismusförderung seit dem Jahr 2015 be-antragt und umgesetzt, bewilligt oder sind noch nicht bewilligt (bitte mit Namen einzeln auflisten)? 132. Wie viele Anzeigen wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen des Thüringer Gast-stättengesetzes seit dem Jahr 2017 bei den Ordnungsbehörden erstattet, weil Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion benachteiligt wurden (wenn möglich bitte die Kom-munen auflisten, bei denen eine Anzeige erstattet wurde)? 133. Welche Anzeigen haben nach Kenntnis der Landesregierung zu einem Bußgeldbescheid für den jeweiligen Betreiber geführt oder wie viele wurden nach einer detaillierten Prüfung eingestellt? IX. Arbeitsmarktpolitik 134. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Beschäftigungsquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt entwickelt (bit-te nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? 135. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Erwerbsquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? 136. Wie hat sich die Arbeitslosenquote in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 137. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Arbeitslosenquote in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland einzeln auflisten)? 138. Wie hat sich absolut und prozentual der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslo-senzahl in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 139. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung absolut und prozentual der Anteil der Langzeit-arbeitslosen an der Gesamtarbeitslosenzahl in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundes-ländern und im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren und Bun-desland einzeln auflisten)? 140. Welche Maßnahmen oder Initiativen plant die Landesregierung zur Integration von Langzeitar-beitslosen in den ersten Arbeitsmarkt? 141. Wie viele Mittel wurden für die gesamte Arbeitsmarktförderung in Thüringen seit dem Jahr 2009 bereitgestellt (bitte nach Jahren und Programmen sowie nach EU-Fördermitteln und Bundesmit-teln auflisten)? 142. Wie hoch ist der Anteil an Landesmitteln an der gesamten Arbeitsmarktförderung in Thüringen seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren und Programmen auflisten)? 143. Wie viele Landesmittel wurden seit dem Jahr 2015 für den öffentlich geförderten Beschäftigungs-sektor bereitgestellt und wie viele Mittel wurden tatsächlich abgerufen (bitte in Jahren auflisten)? 144. Wie viele Personen wurden durch das Programm eines öffentlich geförderten Beschäftigungssek-tors seit dem Jahr 2015 gefördert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 145. Wie viele Personen haben durch den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor seit dem Jahr 2015 in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? 146. Wie hoch sind die Kosten pro Person/pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors? 147. Wie hoch ist der prozentuale und absolute Anteil der über 50-Jährigen an der Gesamtanzahl der Langzeitarbeitslosen in Thüringen? Wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2015 in Thüringen verändert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 148. Welche Maßnahmen oder Initiativen plant die Landesregierung zur Integration von Langzeitar-beitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die älter als 50 Jahre sind? 149. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Programme und Maßnahmen zur In-tegration von Langzeitarbeitslosen in den anderen Bundesländern vorhanden sind? 150. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch das Volumen landeseigener Mittel für Programme und Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen in anderen Bundeslän-dern ist (bitte das Volumen einzeln für jedes Bundesland auflisten)? 151. Welche landeseigenen Programme zur Integration von Langzeitarbeitslosen sind in Thüringen seit dem Jahr 2015 eingeführt worden? 152. Wie viele Personen wurden durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" seit dem Jahr 2015 gefördert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 153. Wie viele Personen haben durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" seit dem Jahr 2015 in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? 154. Wie viele asylsuchende und geflüchtete Menschen haben durch das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" seit dem Jahr 2015 in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung ge-funden (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? 155. Wie viele Landesmittel wurden seit dem Jahr 2015 für das Landesprogramm "Arbeit für Thürin-gen" zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren einzeln sowie nach dem tatsächlichen Mittelabfluss auflisten)? 156. Welche Ziele verfolgt das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" und wie unterscheiden sich die-se von einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor? 157. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Kosten pro Person/pro vermittelten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen des Landesprogramms "Arbeit für Thürin-gen" sind? 158. Wie viele Personen wurden durch die Integrationsrichtlinie des Freistaats Thüringen seit dem Jahr 2015 gefördert (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 159. Wie viele Personen haben durch die Integrationsrichtlinie des Freistaats Thüringen seit dem Jahr 2015 in Thüringen eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung gefunden (bitte ein-zeln nach Jahren auflisten)? 160. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten pro Person/pro vermittelten so-zialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen der Integrationsrichtlinie des Freistaats Thü-ringen sind? X. Aus- und Weiterbildung 161. Wie viele Ausbildungsstellen wurden in Thüringen seit dem Jahr 2009 zur Verfügung gestellt (bit-te jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 162. Wie viele Ausbildungsstellen konnten seit dem Jahr 2015 nicht besetzt werden (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 163. Welche Abbrecherquoten gab es in den einzelnen Ausbildungsberufen seit dem Jahr 2015 (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? 164. Welche Initiativen plant die Landesregierung, um dem Problem der vorzeitigen Beendigung von Lehrverhältnissen zu begegnen? 165. Wie viele Personen aus dem EU-Ausland haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 eine Ausbildung begonnen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln)? 166. Wie viele Personen aus dem EU-Ausland haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität auf-schlüsseln)? 167. Wie viele Personen aus Nicht-EU-Ländern haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 eine Ausbil-dung begonnen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln)? 168. Wie viele Personen aus Nicht-EU-Ländern haben in Thüringen seit dem Jahr 2009 erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahren und wenn möglich nach Nationalität aufschlüsseln)? 169. Besteht aus Sicht der Landesregierung ein erhöhter Bedarf an Auszubildenden aus dem EU-Aus-land oder aus Nicht-EU-Ländern? Wenn ja, in welchen Wirtschaftszweigen ist der Bedarf beson-ders hoch (bitte nach einzelnen Wirtschaftszweigen auflisten)? 170. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Personen aus dem EU-Ausland und aus Nicht-EU-Ländern für einen Ausbildungsplatz in Thüringen zu gewinnen? 171. Wie viele Personen in Thüringen haben seit dem Jahr 2015 eine Meisterausbildung begonnen? 172. Wie hoch ist die Abbrecherquote im Rahmen der Meisterausbildung (bitte nach Jahrgängen auf-listen)? 173. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2015 erfolgreich eine Meisterausbildung abgeschlos-sen? 174. Welche Initiativen plant die Landesregierung, um die Meisterausbildung in Thüringen attraktiver zu gestalten? 175. Wie bewertet die Landesregierung den Meisterbonus als Anreizinstrument für die Meisterausbil-dung? 176. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsunternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte nach Jahren und Gewerben - Handwerksordnung Anlage A/B - auflisten)? 177. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten pro Handwerksunternehmen in Thüringen seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte nach Gewerben gemäß der Handwerksordnung Anlage A/B und nach Jah-ren auflisten)? 178. Wie bewertet die Landesregierung eine Novellierung der Handwerksordnung, die eine europa-rechtskonforme Erhöhung der zulassungspflichtigen Gewerbe vorsehen würde? 179. Welche gesamtwirtschaftliche Planung verfolgt die Landesregierung zur Stärkung der dualen Aus-bildung sowohl in strukturstarken als auch strukturschwachen Regionen, insbesondere hinsicht-lich der Berufsschulnetzplanung sowie der Ausstattung von Berufsschulstandorten? 180. Wie viele Arbeitnehmer, Beschäftigte und Beamte in Thüringen haben seit dem Inkrafttreten des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes die Möglichkeit des Bildungsurlaubs genutzt (bitte in Jah-resscheiben und gesondert nach dem privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor - kommuna-le Ebene beziehungsweise Landesebene - aufschlüsseln)? 181. Wie viele Tage Bildungsurlaub wurden insgesamt seit dem Inkrafttreten des Thüringer Bildungs-freistellungsgesetzes bewilligt (bitte in Jahresscheiben und gesondert nach dem privatwirtschaft-lichen und öffentlichen Sektor - kommunale Ebene beziehungsweise Landesebene - aufschlüs-seln)? 182. Wie viele finanzielle Mittel haben nach Kenntnis der Landesregierung Unternehmen in Thüringen in Weiterbildungen seit dem Jahr 2015 investiert (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 183. Wie viele finanzielle Mittel haben nach Kenntnis der Landesregierung Unternehmen in Thüringen in Weiterbildungen seit dem Jahr 2015 investiert, die nicht im Rahmen des Thüringer Bildungs-freistellungsgesetzes durchgeführt wurden (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? Xl. Fachkräfte 184. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf an Fachkräften in Thüringen bis zum Jahr 2024 ein? 185. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Fachkräftebedarf bis zum Jahr 2024 zu decken? 186. In welchen Wirtschaftszweigen ist der Fachkräftebedarf in Thüringen besonders hoch? 187. Wie viele ausländische Fachkräfte gehen in Thüringen einer Beschäftigung nach (bitte in absolu-ten und relativen Zahlen und wenn möglich die Nationalität angeben)? 188. Wie hat sich der Anteil der ausländischen Fachkräfte seit dem Jahr 2015 in Thüringen entwickelt (bitte jeweils nach Jahren in absoluten und relativen Zahlen aufgeschlüsselt angeben)? 189. Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf die Betriebsstrukturen sowie Absatz-märkte und Kundengruppen des Handwerks? 190. Wie stellt sich die Ausbildungsleistung im Handwerk seit dem Jahr 2015 dar und wie hoch ist der-zeit der Anteil des Handwerks an allen (angebotenen und besetzten) Lehrstellen in Thüringen? 191. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Rückgang der Auszubildenden im Handwerksbereich entgegenzuwirken? 192. Plant die Landesregierung eine Initiative, um mehr junge Menschen für eine technische Berufs-ausbildung zu begeistern? Wenn nicht, wie will die Landesregierung den Fachkräftemangel in die-sem Bereich begegnen? 193. Was beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um das Thüringer Handwerk bei der Wah-rung seiner Ausbildungsleistung zu unterstützen? 194. Welche Bedeutung haben atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs für das Thüringer Handwerk im Vergleich zu anderen Branchen? 195. Wie viele Personen sind seit dem Jahr 2015 nach Thüringen zurückgekehrt und haben eine An-stellung gefunden (bitte nach Jahren einzeln auflisten)? 196. Wie viele Personen haben über die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung seit ihrem Beste-hen eine Anstellung in Thüringen gefunden (bitte nach Jahren einzeln auflisten)?