25.04.2019 Drucksache 6/7130Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Mai 2019 Flächenübertragungen landeseigener Flächen und eines privaten Unternehmers an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH in der Nähe von Blankenhain? Die Kleine Anfrage 3760 vom 11. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Wie mir durch Bürgerhinweise bekannt wurde, hat ein in Blankenhain ansässiger Unternehmer in seinem Eigentum befindliche Waldflächen an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen. Diese Grundstücke sollen sich in räumlicher Nähe zu einem Golfplatz befinden, an denen der vorgenannte Unternehmer wirtschaftlich beteiligt sein soll. Parallel dazu sollen landeseigene Waldflächen, welche sich auch in räumlicher Nähe zu dem besagten Golfplatz befinden sollen, ebenfalls an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden landeseigene Waldflächen im Bereich Blankenhain-Egendorf-Krakau-Saalborn-Bad Berka an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen (bitte nach Landkreis, Gemeinde, Flur und Flurstück aufschlüsseln)? Wenn ja, wann und aus welchem Grund wurden diese Flächen an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob weitere aus dem Bereich Blankenhain-Egendorf-Krakau-Saalborn- Bad Berka Waldflächen und sonstige Grundstücke in einem Umkreis von fünf Kilometern des oben genannten Golfplatzes an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen wurden? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen wurden diese Flächen an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen? 3. Welchen naturschutzrechtlichen Vorschriften unterliegen nach Kenntnis der Landesregierung die unter den Fragen 1 und 2 erfragten Flächen und welche bedrohten Tier- und Pflanzenarten kommen in diesen Gebieten vor? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, die den Schluss zulassen, dass der Golfplatz in der Nähe von Blankenhain erweitert oder saniert oder in anderer Weise erneuert werden soll? Wenn ja, wann und durch wen erhielt die Landesregierung erstmals darüber Kenntnis? 5. Falls Frage 4 mit Ja beantwortet werden sollte: Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens und welche Behörden sind für die Antragsbearbeitung zuständig (bitte nach Antragsdatum, zuständigen Behörden, Antragsteller, derzeitigem Antragsstand und voraussichtlichem Ende des Verfahrens aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7130 6. Falls Frage 4 mit Ja beantwortet werden sollte: Müssten für eine Erweiterung des Golfplatzes in Blankenhain anliegende Waldflächen gerodet werden und falls ja, welche umwelt- und baurechtlichen Vorschriften müssten hierfür beachtet werden? 7. Falls Frage 4 mit Ja beantwortet werden sollte: Wie viele neue Arbeitsplätze könnten nach Einschätzung der Landesregierung in Zusammenhang mit einer Erweiterung des Golfplatzes in den umliegenden Gemeinden und im Landkreis Weimarer Land entstehen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bisher wurden keine landeseigenen Flächen an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen . Es ist allerdings ein Tausch von Forstflächen der ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts in den Gemarkungen Blankenhain und Saalborn mit Forstflächen des Sondervermögens der Westgruppe der Truppen (WGT) (rechtlich unselbständiges Sondervermögen des Freistaats Thüringen) in den Gemarkungen Burgwenden und Isserstedt vorgesehen. Dieser beabsichtigte Flächentausch wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags zur Einwilligung vorgelegt. Zu den Gründen für den beabsichtigten Flächentausch und den vom Tausch umfassten Flurstücken wird auf die Vorlage 6/4759 des Thüringer Finanzministeriums vom 18. Oktober 2018 verwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat dazu in der 63. Sitzung am 30. November 2018 seine Einwilligung erteilt. Zu 2.: Es wurden keine Flächen oder Grundstücke in diesem Umkreis an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH übertragen. Zu 3.: Mit Ausnahme eines Flurstücks in der Gemarkung Blankenhain liegen alle zum Tausch zwischen Thüringen Forst - Anstalt öffentlichen Rechts und dem WGT-Sondervermögen vorgesehenen Flurstücke im Landschaftsschutzgebiet 23 "Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld". Spezielle Artfundpunkte sind hier derzeit nicht bekannt. Änderungen der Nutzungsart dieser Flurstücke unterfallen der Eingriffsregelung und den Regelungen zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes sowie den artenschutzrechtlichen Regelungen. Zu 4.: Die Landesregierung hat im Jahr 2018 über die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH erfahren, dass Überlegungen im Hinblick auf eine Erweiterung des "GolfResort Weimarer Land" bestehen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass Anträge zur Genehmigung der Erweiterung des "GolfResort Weimarer Land" gestellt sind. Für die Genehmigung baulicher Maßnahmen wäre das Landratsamt Weimarer Land zuständig und gegebenenfalls die Untere Forstbehörde als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Zu 6.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, inwieweit bei einer Erweiterung des Golfplatzes in Blankenhain anliegende Waldflächen gerodet werden müssen. Zu 7.: Zunächst kann davon ausgegangen werden, dass eine Erweiterung des "GolfResort Weimarer Land" auch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen mit sich bringt. Letztlich wird deren Anzahl vom konkreten, geplanten und genehmigten Vorhaben abhängen. In Vertretung Hoppe Staatssekretär Flächenübertragungen landeseigener Flächen und eines privaten Unternehmers an die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH in der Nähe von Blankenhain? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: