11.06.2015 Drucksache 6/714Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juni 2015 Einnahmen aus der Feldes- und Förderabgabe durch Gips-/Anhydritabbau Die Kleine Anfrage 275 vom 16. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Haushalt des Freistaats Thüringen sind seit mehreren Jahren relativ konstante Einnahmen aus der Feldes - und Förderabgabe (Kapitel 09 33, Titel 122 01, Funktionsziffer 611) in Höhe von zirka 1,9 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Im Jahr 2011 wurden zuletzt 1.688.027 Euro erzielt. Auf den Abbau von Gips und Anhydrit entfielen im Jahr 2008 lediglich 34.614,30 Euro und im Jahr 2009 nur 32.897,73 Euro. Demgegenüber steht die hohe naturschutzfachliche Bedeutung der vom Gipsabbau betroffenen bzw. bedrohten Flächen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Einnahmen aus der oben genannten Abgabe durch Gips-/Anhydritabbau in den vergangenen zehn Jahren ein? 2. Welche Einnahmen aus der oben genannten Abgabe durch Gips-/Anhydritabbau sind in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich zu erwarten? 3. Welche Unternehmen entrichteten die oben genannte Abgabe durch Gips-/Anhydritabbau in welcher Höhe (bitte Einzelauflistung für die Jahre 2010 bis 2014)? 4. Welche Unternehmen, die Gips-/Anhydrit abgebaut haben, waren von der Feldes- und Förderabgabe befreit, aus welchen Gründen und welche Mengen wurden von diesen abgebaut (bitte Einzelauflistung für die Jahre 2010 bis 2014)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gesamthöhe der Förderabgabe für Gips- und Anhydritabbau hat in den letzten Jahren wieder das Niveau von 2004 erreicht, nachdem sie im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2004 um die Hälfte eingebrochen war. Dabei war die Höhe der Förderabgabesätze unverändert. Über mögliche Gründe für die Schwankungen in der Gewinnungsmenge, die zu den kurzzeitig verringerten Einnahmen geführt haben, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/714 Zu 2.: Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die zukünftige Gewinnung von Gips und Anhydrit aus den abgabepflichtigen Bewilligungsfeldern vor. Sie ist daher nicht in der Lage, eine Prognose über die Einnahmen aus der Förderabgabe durch den Gips-/Anhydritabbau abzugeben. Zu 3.: Die Firma Saint-Gobain Formula GmbH und die maxit Baustoffwerke GmbH entrichten eine Förderabgabe auf Gips-/Anhydritabbau in den jeweiligen Bewilligungsfeldern. Eine unternehmensbezogene Einzelaufstellung der Förderabgabe für die Unternehmen unterliegt dem Betriebs - und Geschäftsgeheimnis. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz bedarf die Bekanntgabe solcher Informationen der Zustimmung des jeweiligen Unternehmens. Diese wurde auf Anfrage nicht erteilt. Eine weitergehende Beantwortung wird entsprechend Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen abgelehnt. Die gewünschten Informationen könnten aber gegebenenfalls in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung gegeben werden. Zu 4.: Bislang wurde kein Unternehmen, welches Gips und/oder Anhydrit in abgabepflichtigen Bewilligungsfeldern abbaut, von der Förderabgabe befreit. Siegesmund Ministerin