02.05.2019 Drucksache 6/7169Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Mai 2019 Überfall auf Fußballfans in Gorndorf Die Kleine Anfrage 3733 vom 4. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung, Lokalteil Saalfeld, berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. Februar 2019 unter der Überschrift "Überfall auf Fußballfans in Gorndorf", dass nach bisherigen Informationen der Polizei und nach Aussage der Wirtin etwa 15 überwiegend vermummte Fußballfans eine Gaststätte im Saalfelder Ortsteil Gorndorf überfallen hätten. In der dortigen Gaststube mit angrenzender Bowlingbahn hätten die unbekann ten Täter gegen 20:45 Uhr auf anwesende Gäste eingeschlagen und Teile des Mobiliars beschädigt. Nach den aktuell vorliegenden Informationen gehen die Ermittler der Polizei davon aus, dass es sich bei dem Vor fall offenbar um eine Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fußballanhängern handele. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den konkreten Vorfall? 2. Inwieweit konnten die Tatverdächtigen ermittelt werden und sind diese bereits durch weitere strafrele vante Vorkommnisse auffällig geworden? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem konkreten Vorfall? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un schuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberver waltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7169 Zu 1.: Nach bisherigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden besteht der Verdacht folgendes Geschehens: Am 22. Februar 2019 gegen 21:00 Uhr betrat eine Gruppe von mindestens zehn vermummten Personen eine Lokalität in der Stauffenbergstraße in Saalfeld, Ortsteil Gorndorf und ging körperlich gegen anwesen de Gäste vor. Zudem wurden Teile der Inneneinrichtung beschädigt. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Zugehörigkeit zu verschiedenen Fanlagern von Fußballvereinen (FC RotWeiß Erfurt und FC Carl Zeiss Jena) Hintergrund für die Ereignis se ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Tatverdächtige konnten bisher nicht ermittelt werden. Zu 3.: Es werden Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des Landfriedensbruchs und der Sachbeschädigung geführt. Diese erfolgen in Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft Gera sowie der Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld und dauern aktuell an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Maier Minister Überfall auf Fußballfans in Gorndorf Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: