02.05.2019 Drucksache 6/7170Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Mai 2019 Situation der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen Die Kleine Anfrage 3753 vom 8. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis des Fragestellers wurde der Schulbetrieb an der "DAA Meiningen - Höhere Berufsfachschule für die Notfallsanitäterausbildung" zum 5. März 2019 zumindest teilweise eingestellt. Diese Entwicklung könnte die Situation der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen weiter verschärfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Schulbetrieb an der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) Meiningen eingestellt, was rät die Landesregierung den Betroffenen und welche Auswirkungen sieht die Landesregierung für die Notfallsanitäterausbildung? 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die aktuellen Prüflinge der DAA Meiningen fristgerecht ihre Prüfung absolvieren können? 3. Wie ist der aktuelle Stand der Ausbildung von Notfallsanitätern und der Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern in Thüringen? 4. Welcher aktuelle Bedarf an Notfallsanitätern besteht nach Kenntnis der Landesregierung nach Erhöhung der Vorhaltungen an Rettungsmitteln in Thüringen? 5. Mit welcher Zahl an Auszubildenden zum Notfallsanitäter rechnet die Landesregierung zum Ausbildungsstart am 1. September 2019 in Thüringen und welche Kapazität an Ausbildungsplätzen für Notfallsanitäter besteht nach Kenntnis der Landesregierung an den Rettungsdienstschulen in Thüringen zum Ausbildungsstart am 1. September 2019? 6. Welchen Bedarf an Plätzen der weiteren Ausbildung von 480 Stunden sowie der weiteren Ausbildung von 960 Stunden gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen? 7. Welche Kapazität an Plätzen der weiteren Ausbildung von 480 Stunden sowie der weiteren Ausbildung von 960 Stunden gibt es nach Kenntnis der Landesregierung aktuell in Thüringen? 8. Ist die durch § 5 Abs. 1 des Notfallsanitätergesetzes eröffnete Form der Ausbildung in Teilzeit nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen bereits möglich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7170 9. Falls eine Ausbildung in Teilzeitform in Thüringen noch nicht möglich sein sollte: Was sind nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe hierfür? 10. Falls eine Ausbildung in Teilzeitform in Thüringen noch nicht möglich sein sollte: Ab wann und an welchen Schulen wird dies nach Kenntnis der Landesregierung der Fall sein? 11. Welchen Bedarf an Kapazitäten für die wiederkehrende Schulung von Notfallsanitätern sieht die Landesregierung , wie viele Plätze stehen hierfür in Thüringen aktuell zur Verfügung und welche Einrichtungen in Thüringen bieten diese Schulung an? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Bei der betreffenden Einrichtung handelt es sich um eine Schule in freier Trägerschaft. Die Unterbrechung des Schulbetriebs kam durch Unstimmigkeiten zwischen Lehrkräften und dem Schulträger und daraus resultierenden Kündigungen eines Teils des Personals zustande. Die Schulträgerschaft wurde zum 1. April 2019 auf die DRK-Bildungswerk Thüringen gGmbH übertragen. Das Personal einschließlich der Lehrkräfte, die bereits gekündigt hatten, steht dem neuen Träger nach Kenntnis der Landesregierung wieder zur Verfügung . Die Schüler sollen daher an der Schule verbleiben und ihre Ausbildung fortführen können. Die Schule wird dafür Sorge tragen, dass der ausgefallene Unterricht durch eine Blockbeschulung nachgeholt wird. Zu 3.: Im aktuellen Schuljahr 2018/2019 werden in Thüringen wie folgt Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter an den hierfür zugelassenen Schulen ausgebildet: Schule 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamt Berufliche Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises "Johann August Röbling" Mühlhausen 15 15 18 48 DRK-Bildungswerk Thüringen gGmbH Staatlich genehmigte Ersatzschule-Rettungsdienstschule Erfurt 3 3 Höhere Berufsfachschule für die Notfallsanitäterausbildung, Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Meiningen (ab 1.4. DRK-Bildungswerk) 36 31 31 98 649 Rettungsassistenten haben bis März 2019 eine Berufserlaubnis zum Notfallsanitäter erworben. Zu 4.: Um nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) alle in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeuge mit mindestens einem Notfallsanitäter besetzen zu können, sind unter Berücksichtigung der vom 1. Januar 2015 bis 1. April 2019 erfolgten Vorhalterhöhungen aktuell landesweit rund 850 Notfallsanitäter erforderlich. Des Weiteren sind 113 Notfallsanitäter erforderlich, um nach § 14 Abs. 4 Satz 1 ThürRettG die Zentralen Leitstellen mit Notfallsanitätern besetzen zu können. Aktuell liegen der Landesregierung keine Meldungen vor, wonach der Bedarf nicht durch vorhandene Notfallsanitäter gedeckt werden kann. Zu 5.: Die Informationen lagen der Landesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch nicht vor. Die Daten des Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK), des größten Ausbildungsträgers, werden Anfang Mai erwartet. Ausbildungskapazitäten im ersten Ausbildungsjahr des Schuljahres 2019/2020 bestehen an den Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises "Johann August Röbling" in Mühlhausen (eine Klasse) sowie an den Schulen des DRK-Bildungswerkes Standort Erfurt (eine Klasse) sowie am Standort Meiningen (voraussichtlich zwei Klassen). 3 Drucksache 6/7170Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6. und 7.: Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der Anzahl der Anträge der betreffenden Personen auf eine staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG). Derzeit liegen beim Thüringer Landesverwaltungsamt 20 Zulassungen für die staatliche Ergänzungsprüfung vor. Diese Anzahl wird ansteigen, wenn die Schule des DRK-Bildungswerkes am Standort Meiningen ihren Betrieb wieder aufnimmt. Ein Bedarf nach Kursen zur weiteren Ausbildung mit 960 Stunden Dauer besteht aktuell nicht. 1.213 Rettungsassistenten haben seit dem Jahr 2014 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine Prüfung ihrer Vordienstzeiten vornehmen lassen. Ein Rückschluss auf die noch ausstehenden Ergänzungsprüfungen beziehungsweise Lehrgänge der weiteren Ausbildung lässt sich erst bei konkreter Anmeldung zum Lehrgang oder zur Prüfung ziehen. Es kann derzeit nicht eingeschätzt werden, wie viele Antragsteller seit dem Jahr 2014 Lehrgänge oder Ergänzungsprüfungen außerhalb Thüringens absolviert haben oder diese gar nicht absolvieren wollen. Die erforderlichen Kapazitäten ergeben sich aus den Anmeldungen zu Lehrgängen und Ergänzungsprüfungen sowie dem Bedarf nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz. Aktuell ist die Einrichtung von Kursen und die jeweiligen Ergänzungsprüfungen nach § 32 Abs. 1 NotSanG an den Schulen in Erfurt und Meiningen möglich. Aufgrund des Betriebsübergangs von der DAA Meiningen auf das DRK-Bildungswerk finden derzeit Abstimmungsprozesse innerhalb der Schule statt, sodass zum aktuellen Zeitpunkt die Anzahl an Plätzen in Lehrgängen der weiteren Ausbildung nicht festgestellt werden kann. Es ist jedoch seitens des Trägers vorgesehen, nach einer kurzen Konsolidierungsphase die bestehenden Kurse fortzusetzen. Ergänzungsprüfungen nach § 32 Abs. 2 NotSanG sind auch an den "Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises 'Johann August Röbling'" in Mühlhausen möglich. Hier werden die erforderlichen personellen Voraussetzungen bedarfsgerecht durch Zuweisung von Entlastungsstunden für die beteiligten Lehrkräfte geschaffen. Zu 8. bis 10.: Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NotSanG vorgesehen und daher jederzeit an allen Notfallsanitäterschulen möglich, sofern hierfür Klassen eingerichtet werden können. Aktuell liegen der Landesregierung keine entsprechenden Anfragen vor. Zu 11.: Nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 24 der Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals vom 11. Juni 2018 ist das nichtärztliche Rettungspersonal einschließlich des Leitstellenpersonals verpflichtet, sich jährlich funktionsspezifisch fortzubilden. Um das dafür in Qualität und Quantität erforderliche Fortbildungsangebot sicherzustellen, wurde der Kreis der möglichen Fortbildungsanbieter breit geregelt. Danach sind staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten, staatlich anerkannte Schulen und genehmigte Lehrrettungswachen nach § 6 Abs. 1 NotSanG, am Rettungsdienst mitwirkende Krankenhäuser sowie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule für die Fortbildung qualifiziert. Um den konkreten Bedarfen der einzelnen Rettungsdienstbereiche entsprechen zu können, können zudem auch Fortbildungsveranstaltungen nach Maßgabe und in Verantwortung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst durchführt werden. Holter Minister Situation der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: Zu 8. bis 10.: Zu 11.: