02.05.2019 Drucksache 6/7171Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Mai 2019 Verlegung des Landwirtschaftsamts von Leinefelde nach Mühlhausen Die Kleine Anfrage 3758 vom 6. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2015 wird durch die Landesregierung immer wieder die Ansiedlung einer Landesbehörde in Mühlhausen als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Bundeswehrstandorts versprochen. Die Fragestellerin stelle hierzu zwei Anfragen, die in den Druckaschen 6/655 und 6/3120 durch die Landesregierung ohne konkrete Angaben beantwortet wurden. Seit dem Jahr 2015 warten Bürger, Kreisverwaltung und die Kreistagsmitglieder auf konkrete Beschlüsse der Landesregierung dazu und die Ansiedlung der Landesbehörde . Nachdem es zunächst hieß, eine neue Landesbehörde komme im Jahr 2017 nach Mühlhausen, war dann die Rede vom Jahr 2020 und nunmehr wird nach Kenntnis der Fragestellerin das Jahr 2021 in Aussicht gestellt. In einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung mit dem Titel "Landesgartenschau 2024: zahlreiche 'Trostpflaster ' für Mühlhausen" vom 15. Mai 2018 hieß es unter anderem: "Mühlhausen, das durch die Aufgabe des Bundeswehrstandortes in der Görmar-Kaserne an Bedeutung und Kaufkraft einbüßte, soll auch aus anderer Sicht nicht leer ausgehen. Die Kommune wird nicht nur Außen- beziehungsweise Partnerstandort der Landesgartenschau 2024, sondern folgende Maßnahmen sind außerdem laut der Kabinettsvorlage 'Strukturelle Unterstützung der Stadt Mühlhausen' vorgesehen: Das Landwirtschaftsamt Leinefelde wird 2020 nach Mühlhausen verlegt. Die Mietverträge für das Justizzentrum mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft werden bis 2030 verlängert. Die Thomas-Müntzer-Ausstellung aus Anlass des 500. Jahrestages des Deutschen Bauernkrieges wird in Mühlltausen stattfinden. Die 'Lengenfelder Warte' wird rekonstruiert. Ein Radweg wird angelegt am Mühlhäuser Landgraben. Der 'Schwanenteich' wird als touristisches Erholungsgebiet entwickelt. Das Freibad am Schwanenteich wird rekonstruiert." Die Realisierung des Umzugs- und Zentralisierungskonzepts des Kreistags zur Zentralisierung von großen Teilen der Kreisverwaltung in der ehemaligen Bundeswehrkaserne ist aus wirtschaftlichen Gründen auf die Anmietung von Kreisimmobilien durch den Freistaat Thüringen für die Landwirtschaft und die Fortführung der Mietverträge für das Justizzentrum angewiesen. Nach wie vor herrscht vor Ort - seit dem Jahr 2015 - Unsicherheit über die Realisierung der Zusagen der Landesregierung zu den Landesbehörden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat das Kabinett beschlossen, dass das Landwirtschaftsamt von Leinefelde nach Mühlhausen verlegt wird und die Mietverträge für das Justizzentrum verlängert werden? 2. Ab wann soll das Landwirtschaftsamt in Mühlhausen arbeitsfähig sein? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7171 3. Sind im Landeshaushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 finanzielle Mittel für den Umzug oder für andere finanzielle Aufwendungen, die Verlegung des Landwirtschaftsamts betreffend, eingeplant und falls ja, in welcher Haushaltsstelle und wie viele Mittel für welche Maßnahme und falls nein, warum nicht? 4. Wann soll der Mietvertrag zur Nutzung von Kreisimmobilien durch das Landwirtschaftsamt mit dem Unstrut -Hainich-Kreis abgeschlossen werden? 5. Welche vertragliche Regelung hinsichtlich des Mietvertrags besteht am jetzigen Standort in Leinefelde und ist der Landesregierung bekannt, wie die dortige Immobile dann weiter genutzt werden soll? 6. Ist mit höheren Kosten durch die Verlagerung im laufenden Geschäftsbetrieb des Landwirtschaftsamts zu rechnen, zum Beispiel fur Dienstfahrten oder Dienstfahrzeuge und falls ja, in welcher Höhe sind diese zu planen? 7. Wann wird mit der Vertragsverlängerung für das Justizzentrum am Standort in Mühlhausen mit welcher geplanten Laufzeit zu rechnen sein? 8. Werden beide unter den Fragen 4 und 7 genannten Vertragsabschlüsse bis zum Ende der 6. Legislatur des Thüringer Landtags von der Landesregierung abgeschlossen sein? 9. Wie ist der Stand der Realisierung der im oben genannten Presseartikel vom 15. Mai 2018 aufgeführten weiteren Maßnahmen für Mühlhausen und Umgebung oder wann soll welche Maßnahme tatsächlich umgesetzt werden? Welche Landesmittel sind dafür in welcher Haushaltsstelle im Landeshaushalt 2019 oder im Entwurf des Landeshaushalts 2020 in welcher Höhe jeweils eingeplant? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß Artikel 40 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) ist das Landwirtschaftsamt Leinefelde-Worbis als Behörde juristisch aufgelöst worden und wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 im Zuge der Errichtung des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gemäß Artikel 40 § 2 Abs. 4 Satz 2 ThürVwRG 2018 zur Zweigstelle dieser Oberbehörde. Zu 1.: Das Kabinett hat am 15. Mai 2018 entschieden, das Landwirtschaftsamt Leinefelde-Worbis (jetzt Zweigstelle des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum) von Leinefelde nach Mühlhausen zu verlegen. Weiterhin hat das Kabinett in derselben Sitzung beschlossen, dass beabsichtigt ist, die Mietverträge für das Justizministerium mit dem Landgericht Mühlhausen und der dortigen Staatsanwaltschaft über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern. Zu 2.: Das ehemalige Landwirtschaftsamt Leinefelde-Worbis hat im Jahr 2018 dem damaligen Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement die quantitativen und qualitativen Bedarfsanforderungen zugearbeitet. Unter der Voraussetzung, dass diesen Nutzeranforderungen vom Vermieter entsprochen wird, ist die Arbeitsfähigkeit der Zweigstelle unmittelbar nach dem Umzug hergestellt. Der Umzug der Zweigstelle Leinefelde ist für die erste Januarwoche 2021 vorgesehen (vergleiche Antwort zu Frage 5). Zu 3.: Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020 wurden neben Ausgaben in Höhe von 48.000 Euro im Kapitel 10 18 Titel 537 02 für den Umzug auch Ausgaben in Höhe von 15.000 Euro im Kapitel 16 10 Titel 511 88 für die Umsetzung und den Anschluss beziehungsweise für die Erneuerung von Hardware (zum Beispiel Zeiterfassungs-Terminals) veranschlagt. Es handelt sich bei beiden Objekten um Mietliegenschaften. Zu 4.: Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises hat dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 5. April 2019 ein Mietvertragsangebot für die Unterbringung der Zweigstelle des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in der Liegenschaft Mühlhausen Brunnenstraße 94, 99974 Mühl- 3 Drucksache 6/7171Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode hausen unterbreitet. Dieses Angebot hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am selben Tag unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums angenommen. Das Mietverhältnis wird am 1. Januar 2021 beginnen. Zu 5.: Der Mietvertrag ist mit einem privaten Vermieter geschlossen. Es ist beabsichtigt, den Mietvertrag für die in Leinefelde angemietete Liegenschaft fristgerecht zum 31.Dezember 2020 zu kündigen, damit dem Freistaat keine doppelten Mietkosten entstehen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie die Immobilie im Anschluss an den Auszug der Zweigstelle des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum weiter genutzt werden soll. Dies bleibt alleinige Sache des Eigentümers der Liegenschaft. Zu 6.: Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Ausgaben für die Bereiche Geschäftsbedarf, Haltung von Dienstfahrzeugen und Dienstreisen nach erfolgtem Umzug der Zweigstelle nach Mühlhausen erhöhen werden. Zu 7.: Da die Verhandlungen mit mehreren Vertragspartnern am Standort Mühlhausen noch laufen, kann zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine verbindliche Aussage getroffen werden. Zu 8.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 7 verwiesen. Zu 9.: Die Thomas Müntzer Ausstellung zum 500. Jahrestag des Deutschen Bauernkrieges wird im Jahr 2025 stattfinden . Die Gesamtverantwortung für die Landesausstellung liegt bei der Thüringer Staatskanzlei. Zentrale Partner für die Ausstellung sind die Mühlhäuser Museen. Im laufenden Haushalt 2018/2019 stehen Mittel für die langfristige Vorbereitung bereit und sind im Haushaltsentwurf 2020 eingeplant. Die weitere Finanzierung bleibt den folgenden Haushalten vorbehalten. Für die weiteren Maßnahmen (Rekonstruktion Lengefelder Warte, Radweg entlang des Mühlhäuser Landgrabens , Entwicklung des "Schwanenteichs" als touristisches Erholungsgebiet) fand im August 2018 ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Stadt Mühlhausen und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vor Ort statt. Nach Auskunft der Stadt Mühlhausen ist von den drei genannten Maßnahmen die touristische Entwicklung des Schwanenteichareals prioritär zu sehen. Die anderen Maßnahmen werden seitens der Stadt Mühlhausen nicht weiter verfolgt. Für die Entwicklung des Schwanenteichareals wird eine mögliche Fördervoranfrage im Rahmen der GRW- Förderung (Touristische Infrastruktur) voraussichtlich erst zum 31. August 2019 bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen, da nach Einschätzung der Stadt Mühlhausen zunächst noch umfangreiche inhaltliche und konzeptionelle Überlegungen und Abstimmungen zur geplanten touristischen Inwertsetzung, insbesondere auch mit der Welterbe-Region Wartburg-Hainich, notwendig sind. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, Aussagen zur Bereitstellung beziehungsweise Einplanung von Fördermitteln sowie zum Umsetzungszeitraum für das in Rede stehende Vorhaben der Stadt Mühlhausen zu treffen. Keller Ministerin Verlegung des Landwirtschaftsamts von Leinefelde nach Mühlhausen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: