02.05.2019 Drucksache 6/7175Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Mai 2019 Zustand der Landesstraße 1143 in der Ortslage Neustadt am Rennsteig (Landgemeinde Stadt Großbreitenbach) Die Kleine Anfrage 3780 vom 21. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Fahrbahn der Landesstraße 1143 (Straßenbaulastträgerschaft des Landes) in der Ortslage Neustadt am Rennsteig (Bereich Bahnhofstraße) weist erkennbare Schäden auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Fahrbahn der Landesstraße 1143 im Bereich Bahn hofstraße in der Ortslage Neustadt am Rennsteig? 2. Mit welchem Investitionsaufwand könnten die in Frage 1 nachgefragten Schäden beseitigt werden? 3. Wann beabsichtigt das Land, die nachgefragten Schäden zu beseitigen, und wie wird dieser Zeitpunkt begründet? 4. Inwieweit müsste sich bei der Beseitigung der nachgefragten Schäden die Landgemeinde Stadt Groß breitenbach an den Kosten beteiligen (zum Beispiel an Gehwegen und Straßenbeleuchtung), und wie ist hier der Vereinbarungsstand zwischen Land und Landgemeinde Stadt Großbreitenbach? 5. Wie wird das Land seiner Verkehrssicherungspflicht für den genannten Straßenabschnitt bis zur grund haften Beseitigung der nachgefragten Schäden durch Unterhaltungsmaßnahmen nachkommen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus der im Jahr 2016 durchgeführten Zustandserfassung und bewertung (ZEB 2016) der Landesstraßen in Thüringen ergab sich im Vergleich mit den übrigen Landesstraßen keine Dringlichkeit, die dazu führte, dass die Landesstraße 1143 im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans in die Erhaltungsplanung bis zum Jahr 2030 aufgenommen wurde. Die Zustandserfassung und bewertung wird jedoch im Jahr 2019 aktua lisiert. Ob und welche Auswirkungen sich hieraus für die Landesstraße 1143 in Neustadt am Rennsteig er geben, bleibt abzuwarten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7175 Unabhängig davon wurde der Straßenzustand durch die Straßenbauverwaltung aktuell überprüft. Danach ist die 700 Meter lange Ortsdurchfahrt im Wesentlichen in zwei Abschnitte zu unterteilen. Der circa 380 Meter lange Abschnitt vom Kreisverkehrsplatz bis zur Einmündung der Reuscheltalstraße weist eine geschlossene ebene Oberfläche auf. Es gibt dort nur geringfügige lokale Schäden. In diesem Abschnitt wurde bereits eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (DSK) aufgebracht, die derzeit kei ne weiteren baulichen Maßnahmen erfordert. Der circa 320 Meter lange Abschnitt von der Reuscheltalstraße bis zum Ortsausgang weist bereits viele Risse der Deckschicht mit beginnenden Auflösungserscheinungen auf. Es gibt jedoch keine Gefährdungs stellen, die ein sofortiges Handeln erfordern würden. Vor mehreren Jahren wurde in diesem Abschnitt eine Oberflächenbehandlung aufgebracht, die sich aber inzwischen abzulösen beginnt. Insofern wird hier davon ausgegangen, dass sich im Ergebnis der genannten Aktualisierung der Zustandserfassung und bewertung eine neue Einschätzung des Handlungsbedarfs ergibt. Zu 2.: Der finanzielle Aufwand für die Instandsetzung der Ortsdurchfahrt wird zurzeit auf 110.000 Euro geschätzt. Dies beinhaltet für den letztgenannten Abschnitt von der Reuscheltalstraße bis zum Ortsausgang einen Fi nanzbedarf von circa 50.000 Euro. Zu 3.: Der Ausführungszeitpunkt wird sich aus dem Ergebnis der Zustandsbewertung des Landesstraßennetzes im Jahre 2019 mit der daraus abgeleiteten Dringlichkeitsreihung, der weiteren Schadensentwicklung und den im Landeshaushalt jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ableiten. Ein konkreter Zeitpunkt kann jetzt noch nicht benannt werden. Zu 4.: Die Landesstraße 1143 wurde im Jahr 2002 ausgebaut, wobei die gemeindlichen Anlagen mit hergestellt wurden. Nur an der Fahrbahn durchzuführende Arbeiten führen zu keinen Änderungen an gemeindlichen Anlagen und somit zu keiner Kostenbeteiligung durch die Landgemeinde. Anders wäre es, wenn die Kom mune im Zuge der Fahrbahninstandsetzung noch eigene Anlagen erneuern ließe. Hierzu gibt es derzeit noch keine Absprachen mit der Straßenbauverwaltung. Zu 5.: Die Straßenbauverwaltung führt wie bisher regelmäßig Streckenkontrollen durch, in deren Rahmen die Zu standsentwicklung überwacht wird. Entsprechend der Prüffeststellungen werden Maßnahmen durchgeführt, welche die sichere Nutzung der Straße gewährleisten. Eine grundhafte Schadensbeseitigung, die den ge samten Befestigungsaufbau betreffen würde, ist derzeit nicht erforderlich. Keller Ministerin Zustand der Landesstraße 1143 in der Ortslage Neustadt am Rennsteig (Landgemeinde Stadt Großbreitenbach) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: