06.05.2019 Drucksache 6/7186Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2019 Durchsuchungsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Hildburghausen Die Kleine Anfrage 3767 vom 15. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Flüchtlingsrats Thüringen e. V. wurden am 28. Februar 2019 in zwei Gemeinschaftsunterkünften in Hildburghausen polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Nach übereinstimmenden Presseberichten fuhr die Polizei mit 20 Einsatzwagen vor, um die Unterkünfte gemeinsam mit dem Amt für Migration zu durchsuchen. Die Durchsuchung wurde als gemeinsame Begehung betitelt und diente laut Medienberichten der Überprüfung der Hausordnungen sowie der Risikoanalyse zum Schutz vor Brand- Havarie-Gefahren und potenziellen gewalttätigen Übergriffen innerhalb der Unterkünfte. Zumindest die Überprüfung von Hausordnungen und der Schutz vor Brand-Havarie-Gefahren stellen laut Thüringer Polizeiaufgabengesetz keine legitimen Eingriffsgrundlagen zur Durchsuchung von Wohnungen dar. Dass auch für Zimmer in Flüchtlingsunterkünften die grundrechtlich in Artikel 13 Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung gilt und die Durchsuchung dieser Zimmer richterliche Durchsuchungsbeschlüsse erfordert, konstatierte erst kürzlich das Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 15. Februar 2019, Aktenzeichen: 9 K 1669/18). Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt? Wenn ja, in welchen Gemeinschaftsunterkünften, an welchen Tagen und zu welcher Zeit? 2. Welche Behörden waren mit jeweils wie vielen Beamtinnen und Beamten sowie Behördenmitarbeiterinnen und Behöredenmitarbeiter beteiligt? 3. Von wem ging(en) die Durchsuchungsmaßnahme(n) aus? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt? 5. Wurden Wohnräume durchsucht/besichtigt und wenn ja, auf freiwilliger Basis/mit Einverständnis der dort Wohnenden? 6. Waren die Maßnahmen durch richterliche Durchsuchungsbeschlüsse gedeckt? Wenn ja, mit welcher Begründung und durch welches Gericht? 7. Gab es derartige Maßnahmen (im Jahr 2018 und bis zum Stichtag 28. Dezembe 2019) auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften im Freistaat? Wenn ja, bitte nach den Fragestellungen 1 bis 6 ausführen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7186 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie das Landesverwaltungsamt zum Sachverhalt mitteilt, erfolgte am 28. Februar 2019 durch Bedienstete des Amtes für Migration des Landratsamtes Hildburghausen und der Landespolizei eine gemeinsame Begehung der Gemeinschaftsunterkünfte in der Coburger Straße sowie in der Eisfelder Straße in Hildburghausen . Zweck dieser gemeinsamen Begehung war demnach einerseits die Informationsgewinnung zur Erstellung einer einrichtungsspezifischen Risikoanalyse in Vorbereitung eines Gewaltschutzkonzeptes, welches nach den Vorgaben der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (ThürGUSVO) bis zum 1. September 2019 zu erstellen ist. Die Polizeibeamten konnten dabei aufgrund der Einsatzerfahrungen das Landratsamt beraten. Zudem war das Ziel, für den Fall einer Einsatzlage, die Vorgehensweisen zur schnellen und effektiven Intervention abzustimmen und zu optimieren. Die Begehung diente auch dazu, die Einhaltung der Bestimmungen für die Benutzung und Verwaltung der Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte aus der Satzung des Landkreises Hildburghausen zu kontrollieren. Es erfolgten keine Durchsuchungsmaßnahmen . Zu 1.: Durchsuchungsmaßnahmen wurden nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes nicht durchgeführt. Zu 2.: Wie das Landesverwaltungsamt mitteilt, waren je Objekt zwei Bedienstete des Amtes für Migration des Landratsamtes Hildburghausen und insgesamt circa 20 Bedienstete der Landespolizei beteiligt. Zu 3.: Auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Wohnräume wurden nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes ausschließlich mit Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner betreten und entsprechend den Vorgaben der Benutzungssatzung besichtigt. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 1 in Verbindung mit den Vorbemerkungen wird verwiesen. Maßnahmen im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. Lauinger Minister Durchsuchungsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: