07.05.2019 Drucksache 6/7193Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Mai 2019 "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20" und "Turonen" Die Kleine Anfrage 3692 vom 7. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: In den Drucksachen 6/3048 und 6/3753 hatte die Landesregierung bereits Stellung zu der "Bruderschaft Thüringen", der "Garde 20" und den "Turonen" genommen. Mitglieder der Neonazi-Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20" und "Turonen", die aus einem ähnlichen Personenkreis bestehen, traten in der Vergangenheit mit Lederkutten im Habitus der Rocker-Szene auf und waren für die Organisation verschiedener Rechtsrock-Veranstaltungen verantwortlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitglieder sind nach derzeitigen Kenntnissen der Landesregierung der "Garde 20" und den "Turonen" zugehörig und sind der Landesregierung weitere Untergruppen der "Bruderschaft Thüringen" bekannt beziehungsweise liegen Kenntnisse vor, wie sich die Gruppierungen untereinander differenzieren (zum Beispiel durch Aufgaben)? 2. Wie verteilen sich die Mitglieder der Gruppierungen jeweils nach regionaler Herkunft in Thüringen? 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung jeweils zur Führungsstruktur der "Bruderschaft Thüringen ", der "Garde 20" und den "Turonen" vor und welche Angaben kann sie zur hierarchischen Gliederung machen? 4. Ist der Landesregierung bekannt, welche Aufnahmekriterien für Mitglieder in die Strukturen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20" und "Turonen" existieren? 5. Welche Aktivitäten der "Garde 20" und der "Turonen" wurden der Landesregierung in den Jahren 2017 und 2018 in Thüringen bekannt und welche Konzerte wurden nach Kenntnissen der Landesregierung in dem genannten Zeitraum von den Gruppierungen organisiert (bitte auflisten nach Datum; Ort; Aktivität und Verantwortlichkeiten in den Strukturen, beispielsweise Durchführung oder Teilnahme)? 6. Wegen welcher Straftaten wurden von Anfang 2017 bis Ende 2018 Ermittlungen gegen Mitglieder der "Garde 20" und den "Turonen" eingeleitet (bitte auflisten)? 7. Kann die Landesregierung darstellen, wie viele Mitglieder der "Garde 20" und der "Turonen" bereits Haftstrafen in Justizvollzugsanstalten abgesessen haben? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7193 8. Welche Bands und Musikprojekte werden der "Bruderschaft Thüringen", der "Garde 20" und den "Turonen " zugeordnet beziehungsweise in welchen Bands oder Musikprojekten wirken Mitglieder der drei genannten Strukturen mit? 9. Welche Aufgaben übernahmen nach Kenntnissen der Landesregierung Mitglieder der "Garde 20" und den "Turonen" bei der Durchführung von Rechtsrock-Veranstaltungen und gegebenenfalls weiteren Veranstaltungen der extrem rechten Szene in Thüringen in den Jahren 2017 und 2018? 10. Auf welche Immobilien haben nach Kenntnissen der Landesregierung Mitglieder der "Garde 20" und der "Turonen" Zugriff und wo finden Treffen statt? 11. Welche Angaben kann die Landesregierung zu Kontakten von Mitgliedern der "Garde 20" und den "Turonen " zu Neonazis in anderen Bundesländern vornehmen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die "Bruderschaft Thüringen" setzt sich aus den Gruppierungen "Turonen" und der "Garde 20" zusammen. Zwischen den beiden Gruppierungen besteht ein Subordinationsverhältnis. Die Mitglieder der "Garde 20" fungieren als "Supporter" der Führungsstruktur "Turonen". Der "Bruderschaft Thüringen" gehören derzeit etwa 25 Personen an. Zu deren Umfeld zählen weitere Rechtsextremisten , so dass insgesamt von einem höheren Personenpotenzial auszugehen ist. Zu 2.: Die Mitglieder der "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20") kommen aus verschiedenen Orten Thüringens , überwiegend aus West- und Südthüringen. Zu 3.: Die Aktivitäten der "Bruderschaft Thüringen" werden maßgeblich durch die beiden Hauptprotagonisten […]* und […]* geprägt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 5.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 6.: Gegen Personen, die der "Garde 20" beziehungsweise den "Turonen" zugerechnet werden, sind in den Jahren 2017 und 2018 wegen des Verdachts der Begehung der in der Anlage 2 aufgeführten Straftaten Ermittlungen aufgenommen worden. Zu 7.: In Thüringer Justizvollzugsanstalten waren drei Mitglieder der "Garde 20" und sieben Mitglieder der "Turonen " bereits (teilweise mehrfach) inhaftiert. Zu 8.: Die rechtsextremistischen Bands "TreueOrden" und "Natürliche politische Alternative" (N.A.P.O.L.A.) sind den Strukturen der "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20") zuzuordnen. Darüber hinaus spielen Mitglieder der "Bruderschaft Thüringen" auch regelmäßig oder anlassbezogen in anderen Bands oder Musikprojekten mit. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3 Drucksache 6/7193Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 10.: Die Mitglieder der "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20") verfügen über das als zentralen Wohnund Treffort genutzte Szeneobjekt "Gelbes Haus" in Ballstädt. Daneben wird als Zweittreffort das Wohnobjekt eines Mitglieds in Henningsleben genutzt. Zu 11.: Mitglieder der "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20") waren in verschiedenen neonazistischen Gruppierungen aktiv, unter anderem in der früheren "Hausgemeinschaft Jonastal" (HGJ) und dem in Österreich angesiedelten und zwischenzeitlich aufgelösten Verein "Objekt 21", oder beteiligen sich auch weiterhin an Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen. Zudem ist bekannt, dass einige Mitglieder mit dem Neonazi-Netzwerk "Blood & Honour" beziehungsweise "Combat 18" sympathisieren. So bestehen seit vielen Jahren enge Verbindungen zu Rechtsextremisten in der Schweiz, darunter zu Angehörigen der dortigen "Blood & Honour"-Szene. Auch die regelmäßige Verpflichtung von überregional bekannten Szenemusikgruppen aus dem In- und Ausland sowie die Zusammensetzung des Konzertpublikums zeigen die enge Vernetzung der Mitglieder der "Bruderschaft Thüringen" in das aktionsorientierte rechtsextremistische Spektrum. Somit ist aufgrund der personellen Zusammensetzung der angefragten Gruppierung davon auszugehen, dass bereits wegen der individuellen Kennverhältnisse ihrer Mitglieder nicht nur innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Bundesgebiet , sondern auch europaweit Kontakte bestehen. Maier Minister Endnote: * Die von der Landesregierung übermittelten personenbezogenen Angaben wurden gemäß § 2 Abs. 8 des Thüringer Datenschutzgesetzes nicht in die Drucksache aufgenommen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7193 Anlage 1 Übersicht der rechtsextremistischen Aktivitäten der "Bruderschaft Thüringen" ("Garde 20"/"Turonen") Datum Ort Aktivität Verantwortung/ Aufgabe 2017 21.01. Suhl Rechtsextremistische Musikveranstaltung Durchführung 04.02. Kirchheim Rechtsextremistische Musikveranstaltung Durchführung 04.03. Sonneberg Rechtsextremistische Musikveranstaltung Durchführung 01.04. Kirchheim Rechtsextremistische Musikveranstaltung Bruderschaft Thüringen 15.04. Kloster Veßra Versammlung Mitorganisation/ Durchführung 27.05. Sonneberg Rechtsextremistische Musikveranstaltung Durchführung 15.07. Themar Versammlung Mitorganisation/ Durchführung 23.07. Gräfenhain Paintballtraining Teilnahme 04.11. Weimar Internes Treffen Durchführung 17.11. Guthmannshausen Trauerfeier Teilnahme 18.11. Kirchheim Private Saalveranstaltung Durchführung 25.11. Internet Versteigerungsaktion Durchführung 2018 13.01. Wewelsburg (NRW) Besichtigungsreise Durchführung 27.01. Sonneberg Rechtsextremistische Musikveranstaltung (verhindert) Planung 27.01. Ronneburg Rechtsextremistische Musikveranstaltung Durchführung 17.03. Ronneburg Private Geburtstagsfeier mit Musikbeitrag Durchführung 26.05. Sonneberg Rechtsextremistische Musikveranstaltung (verhindert) Planung 02.06. Sonneberg Private Feier mit Musikbeitrag Durchführung 13.07. Kloster Veßra Versammlung Mitwirkung 04.08. Niederroßla Veranstaltung (Sportfest) Durchführung 11.08. Kirchheim Rechtsextremistische Musikveranstaltung Durchführung 25.08. Mattstedt Versammlung (untersagt) Planung 05. und 06.10. Magdala Versammlung (untersagt) Planung 05. und 06.10. Apolda Versammlung Durchführung 06.10. Kirchheim Versammlung (untersagt) Planung 17.11. Kirchheim Private Veranstaltung (geschlossene Veranstaltung) Durchführung 22.12. Apolda Kampfsporttraining Teilnahme 5 Drucksache 6/7193Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Übersicht der Straftaten Delikt Paragraf Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 6 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 Hausfriedensbruch § 123 StGB 5 Volksverhetzung § 130 StGB 2 Falsche Verdächtigung § 164 StGB 1 Verletzung der Unterhaltspflicht § 170 StGB 1 Beleidigung § 185 StGB 2 Körperverletzung § 223 StGB 4 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 5 Bedrohung § 241 StGB 1 Hehlerei § 259 StGB 2 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 1 Betrug § 263 StGB 5 Sachbeschädigung § 303 StGB 4 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 4 Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz 1 "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20" und "Turonen" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Endnote: Anlage 1 Anlage 2