09.05.2019 Drucksache 6/7203Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2019 Personalbedarfsberechnung und Personalentwicklungskonzept für den Justizbereich in Thüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 3747 vom 4. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Im "Konzept des Justizvollzugs des Freistaats Thüringen", erstellt vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, wird unter dem Punkt "V. Personal", Nummer 2 auf Seite 87 auf die Personalentwicklung eingegangen. Dort heißt es unter anderem: "Um den konkreten Bedarf an Personal zu benennen , führt der Thüringer Justizvollzug derzeit eine Personalbedarfsbemessung durch, an die sich die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes anschließen soll. Die derzeitige Personalbedarfsplanung stammt aus dem Jahre 2004 und ist nicht mehr zeitgemäß." Gemäß § 108 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch , in Kraft getreten im Jahr 2014, besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Haftanstalten mit dem erforderlichen Personal auszustatten. Diese Thematik war bereits oft Gegenstand von Anfragen und Beratungen in den Sitzungen des zuständigen Fachausschusses, in der Strafvollzugskommission wie auch bei Terminen der Strafvollzugskommission in den Thüringer Haftanstalten. Die Bediensteten in den Thüringer Haftanstalten warten seit Jahren auf die neue Personalbedarfsbemessung und das Personalentwicklungskonzept sowie infolge auf zusätzliches Personal, um den Anforderungen und Aufgaben des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs auch nachkommen zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde das "Konzept des Justizvollzugs des Freistaats Thüringen", Untertitel: "Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen" fertig gestellt? 2. Welche Aussagen enthält der Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün zum Bereich des Justizvollzugs (insbesondere zu den Themen: Personalbedarfsbemessung, Personalkonzept, Bildung einer Einstellungsreserve et cetera) und was wurde davon bis zum 31. Januar 2019 realisiert? Falls Forderungen bislang noch nicht realisiert wurden, was waren die Gründe dafür und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 3. In welcher Phase der Bearbeitung im Fachministerium oder in der Anhörung der Personalvertretungen befinden sich derzeit die Personalbedarfsberechnung und/oder das Personalentwicklungskonzept? Welchen Personalvertretungen konkret wurden der Entwurf beziehungsweise die Entwürfe dazu übersandt, mit welcher Frist zur Abgabe einer Stellungnahme? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7203 4. Wann sind die unter Frage 3 genannten Stellungnahmen der Personalvertretungen im Fachministerium eingegangen und welche Aussagen wurden zu dem Konzept beziehungsweise den Konzepten getroffen? 5. Wird die Landesregierung die Personalbedarfsbemessung und das Personalentwicklungskonzept für den Justizbereich noch in dieser Legislatur fertigstellen und wenn ja, ab wann soll dieses Konzept in Kraft treten? Falls nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Konzept des Justizvollzugs des Freistaats Thüringen wurde am 10. April 2018 durch Kabinettsbeschluss zur Kenntnis genommen. Zu 2.: Zu den aufgeführten Themen Personalbedarfsbemessung, Personalkonzept, Bildung einer Einstellungsreserve et cetera finden sich im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags keine konkreten Ausführungen. Vereinbarungen für den Bereich des Justizvollzugs finden sich unter Punkt 12.4 Rechtspolitik/Justiz auf Seite 87 f. Die Postulate des Koalitionsvertrags wurden in den vergangenen Jahren weitestgehend umgesetzt. So wurde mit der Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera und der Erweiterung der Vollstreckungszuständigkeit der Jugendstrafanstalt Arnstadt eine Modernisierung der Haftplätze vorgenommen. Im Bereich der Fortbildung und Weiterqualifizierung wurden die finanziellen Mittel wesentlich erhöht und damit auch die Quantität und Qualität der angebotenen Maßnahmen. Konkret standen in den Jahren 2018 und 2019 für nebenamtliche Kräfte zur Fortbildung des Personals jeweils 18.000 Euro zur Verfügung (2017 11.000 Euro). Das Budget für den Sachaufwand für Fortbildungen stieg auf 78.000 Euro (2017 50.000 Euro). Die Mittel für Fortbildung und Weiterqualifizierung wurden unter anderem dafür genutzt, Kompetenzen im interkulturellen Bereich zu schulen und weiterzuentwickeln. Schließlich erfolgte auch eine personelle Stärkung der Fachdienste. Seit 2017 ist erstmalig wieder eine Anstaltsärztin in der größten Thüringer Justizvollzugsanstalt tätig. Die Stellen der Psychologen und Sozialdienste sind in den vergangenen vier Jahren konsequent besetzt und bei Vakanzen, auch im Bereich der Elternzeit, uneingeschränkt ersetzt worden. Zudem wurde im Jahr 2018 erstmals eine Ausbildungszahl von 24 Anwärtern erreicht, die den Thüringer Justizvollzug voraussichtlich ab 1. Oktober 2020 verstärken werden. Erstmals seit mehr als zehn Jahren wird dann die Zahl der Auszubildenden die der Versetzungen in den Ruhestand übersteigen. Ein Personalentwicklungskonzept samt Personalbedarfsbemessung wurde bereits mit den Personalvertretungen abgestimmt. Zu 3.: Das Personalentwicklungskonzept des Justizvollzugs des Freistaats Thüringen beinhaltet zugleich auch eine Personalbedarfsberechnung. Der Entwurf wurde am 27. März 2019 mit dem Hauptpersonalrat Justizvollzug besprochen. Dem Hauptpersonalrat wurde der Entwurf am 3. Dezember 2018 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt, wobei eine konkrete Terminstellung nicht erfolgte. Eine erste Besprechung erfolgte in der gemeinsamen Sitzung des Staatssekretärs mit dem Hauptpersonalrat im Januar 2019. Die Änderungsvorschläge des Hauptpersonalrats wurden in der Folge größtenteils eingearbeitet. Eine zweite Beteiligung erfolgte am 5. März 2019, die Besprechung hierzu mit dem Hauptpersonalrat am 27. März 2019. Eine Beteiligung der örtlichen Personalräte erfolgte zu Beginn der Erstellung des Personalentwicklungskonzepts durch den Hauptpersonalrat. Er kündigte das Vorhaben an und gab die Gelegenheit, Anregungen einzureichen oder auf Schwerpunkte hinzuweisen. Die internen Überlegungen hierzu sind in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen bereits abgeschlossen . 3 Drucksache 6/7203Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Stellungnahmen des Hauptpersonalrats gingen am 11. Dezember 2018 und 6. März 2019 ein. Die darin getätigten Aussagen unterliegen dem internen Willensbildungsprozess der Verwaltung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Die internen Überlegungen hierzu sind in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen bereits abgeschlossen . Für die folgenden Jahre gilt es, die im Personalentwicklungskonzept für den Vollzug vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Lauinger Minister Personalbedarfsberechnung und Personalentwicklungskonzept für den Justizbe-reich in Thüringen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: