11.06.2015 Drucksache 6/721Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juni 2015 Verletzung des Neutralitätsgebots durch die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz? Die Kleine Anfrage 316 vom 12. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: In der 7. Plenarsitzung am 26. Februar 2015 vermittelte die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Anja Siegesmund, durch einen Zwischenruf den Eindruck, die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag sei eine undemokratische Fraktion. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 193 in Drucksache 6/532 des Fragestellers führt die Landesregierung in der Vorbemerkung aus, mit diesem Zwischenruf habe Frau Siegesmund ihre persönliche Meinung als frei gewählte Abgeordnete des Landtags kundgetan. Nach Auffassung des Fragestellers führte die Ministerin in ihrem Redebeitrag mit der Abgabe eines Sofortberichts zum Antrag in Drucksache 6/209 die Position der Landesregierung aus. Zum Zeitpunkt des Zwischenrufs saß die Ministerin auf der Regierungsbank. Für den Fragesteller ist daher nicht erkennbar, dass die Ministerin ihren Zwischenruf als Abgeordnete abgegeben haben soll. Das Protokoll des Thüringer Landtags vermerkt den Zwischenruf der Ministerin folgendermaßen: "Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz (…)" (vgl. Plenarprotokoll 6/7 vom 26. Februar 2015, Seite 394). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gelangt die Landesregierung zu dem Schluss, die Ministerin habe den Zwischenruf als Abgeordnete getätigt? 2. Wie unterscheidet die Landesregierung zwischen einer Meinungsäußerung als Mitglied der Landesregierung und einer Meinungsäußerung als Mitglied des Landtags bei Zwischenrufen, die von der Regierungsbank ausgehen? 3. Wie unterscheidet die Landesregierung zwischen einer Meinungsäußerung als Mitglied der Landesregierung und einer Meinungsäußerung als Mitglied des Landtags bei Zwischenrufen, die von der Abgeordnetenbank ausgehen? 4. Hat die Ministerin als Mitglied der Landesregierung gesprochen, als sie in ihrem Redebeitrag einen Sofortbericht zum Antrag in Drucksache 6/209 abgab? 5. Sofern die Ministerin unter Beachtung der Antwort auf Frage 4 für die Landesregierung sprach: Welche Gründe veranlassen die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 193 in Drucksache 6/532 anzugeben, Frau Siegesmund habe den Zwischenruf als Abgeordnete getätigt, da sich ihr Zwischenruf, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/721 sie meine "die demokratischen Fraktionen", auf die eigenen, einleitenden Worte ihres Redebeitrags als Mitglied der Landesregierung bezog? 6. Sofern die Ministerin den Zwischenruf als Mitglied der Landesregierung getätigt hat: Wie wird die Landesregierung zukünftig verhindern, dass ihre Mitglieder in ihrer Amtsausübung den Eindruck erwecken, Fraktionen aus demokratisch gewählten Abgeordneten seien undemokratisch? 7. Wie definiert die Landesregierung vor dem Hintergrund dieses Zwischenrufs der Ministerin das ihr anheimgegebene Neutralitätsgebot und wie wird sie ihre Mitglieder, die ebenso Mitglieder des Landtags sind, zukünftig verpflichten, dieses Neutralitätsgebot in den Debatten des Plenums zu beachten? Der Minister für Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3. und 5. bis 7.: Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 193 bereits ausgeführt, tätigte die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz den in Rede stehenden Zwischenruf als Mitglied des Landtags, nicht in ihrer Funktion als Mitglied der Landesregierung. Die Landesregierung nimmt die vorliegende Kleine Anfrage zum Anlass, die Mitglieder der Landesregierung , die auch dem Landtag als Mitglied angehören, darauf hinzuweisen, zwischen Aussagen, die als Mitglied der Landesregierung und als Mitglied des Landtags getätigt werden, noch erkennbarer als bisher bereits , zu differenzieren. Zu 4.: ja Prof. Dr. Hoff Minister