10.05.2019 Drucksache 6/7210Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Mai 2019 Beiräte in Thüringer Kommunen Die Kleine Anfrage 3690 vom 6. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: In zahlreichen Thüringer Gemeinden, Städten und Landkreisen gibt es Beiräte, die den jeweiligen kommunalen Volksvertretungen beziehungsweise den Verwaltungen beratend zur Seite stehen. Die Einrichtung eines Beirats kann dabei gesetzlich vorgeschrieben sein oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Thüringer Kommunen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Beiräte und zu welchem Zweck wurden diese jeweils eingerichtet? 2. Welche dieser Beiräte wurden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen geschaffen und welche wurden nach Kenntnis der Landesregierung freiwillig eingerichtet? 3. Werden der Landesregierung die Mitglieder dieser Beiräte jeweils benannt oder gewählt? 4. Wie werden diese Beiräte - insbesondere jene, die der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dienen - nach Kenntnis der Landesregierung im kommunalen Alltag angenommen und werden sie regelmäßig in den politischen Prozess eingebunden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Hinsichtlich der Beantwortung der Fragestellungen wird auf die diesem Schreiben beiliegenden Anlagen 1 bis 3 verwiesen. Die diesbezüglichen Aufstellungen basieren auf den dem Thüringer Landesverwaltungsamt sowie den unteren Rechtsaufsichtsbehörden angezeigten Satzungen. Zu Frage 2 der Kleinen Anfrage kann ergänzend mitgeteilt werden, dass nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz jeder Rettungsdienstbereich verpflichtet ist, einen Rettungsdienstbereichsbeirat zu bilden. Im Übrigen liegt die Entscheidung, ob und welche weiteren Beiräte gebildet werden, im Ermessen der jeweiligen Kommune (vergleiche hierzu § 26 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung). Ebenso entscheidet jede Kommune, ob die Beiräte durch Beschluss oder durch den Erlass einer Satzung gebildet werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7210 Werden Beiräte lediglich durch einen Beschluss gebildet, ist die jeweilige Kommune nicht verpflichtet, hierüber die jeweils zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu informieren. Dies hat zur Folge, dass die Rechtsaufsichtsbehörden nicht zwangsläufig Kenntnis von allen gebildeten Beiräten erlangen. Ebenso ist es möglich , dass Kommunen zwar Satzungen zur Bildung von Beiräten erlassen haben, aber derzeit tatsächlich keine Beiräte vorhanden sind, weil zum Beispiel keine geeigneten Mitglieder gefunden wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass es zum einen neben den in den Auflistungen genannten Beiräten weitere Beiräte geben kann und dass zum anderen nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle genannten Beiräte derzeit tätig sind. Maier Minister Anlagen* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Landkreis Frage 1 Frage 3 Frage 4 Seniorenbeirat vom Kreistag gewählt Befassung mit Aufgaben zur Herstellung und Sicherung der Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben, insbesondere die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben, dem altersgerechten und bezahlbaren Wohnen, Fragen der Altenhilfe, wie z. B. Auswirkungen von gesetzlichen Neuregelungen der Pflege, persönliche Sicherheit, Auswirkungen und der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches und aktuellen Problemen der Senioren, deren Lösung kommunal möglich; Antragsrecht im Ausschuss für Gesundheit und Soziales; Anträge und Anfragen über den Ausschuss für Gesundheit und Soziales oder die Kreistagsfraktionen an den Landkreis; Information durch Kreisverwaltung, den Beirat in allen wesentlichen Angelegenheiten gemäß § 1 zu informieren Behindertenbeirat: Interessenvertretung der Behinderten vom Kreistag gewählt Beratung des Kreises in grundsätzlichen Fragen der Behindertenarbeit - insbesondere bei öffent- lichen Bauvorhaben; Abgabe von Empfehlungen; Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen verschiedenen Trägern der Behindertenarbeit im Kreis; Kreisverwaltung hat die Pflicht, den Beirat in allen wesentlichen Angelegenheiten, die seine Arbeit betreffen, zu informieren; Antragsrecht im Ausschuss für Gesundheit und Soziales; Herantragen von Anträgen und Anfragen über den Ausschuss für Gesundheit und Soziales oder die Kreistagsfraktionen an den Landkreis Rettungsdienstbereichsbeirat Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich; Mitwirkung an der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden Weimarer Land Beirat für Migration und Integration: Unterstützung der Aufgaben der Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund durch Landrat berufen Fachliche Beratung des Kreistags und seiner Ausschüsse und Abgabe von Empfehlungen in grundsätzlichen Fragen der Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund; Beirat erhält Unterstützung durch die zuständigen Behörden des Landkreises und unterstützt diese auch; Verbesserung des Erfahrungsaustauschs zwischen den verschiedenen Trägern der Migrations- und Integrationsarbeit im Landkreis; durch Öffentlichkeitsarbeit auf Belange und Probleme von Menschen mit Migrationshintergrund aufmerksam machen; Befassung mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, die die Belange der Menschen mit Migrationshintergrund betreffen, insbesondere Erörterung aktueller Probleme, generationsübergreifenden Integration einschließlich Arbeitsmarkt, Gestaltung positiver Lebensbedingungen Seniorenbeirat: Unterstützung der Aufgaben der Seniorenarbeit durch Landrat berufen Fachliche Beratung des Kreistags und seiner Ausschüsse in grundsätzlichen Fragen der Seniorenarbeit; Abgabe von Empfehlungen; Verbesserung des Erfahrungsaustauschs zwischen den verschiedenen Trägern der Seniorenarbeit im Landkreis; Aufmerksammachen durch Öffentlichkeitsarbeit auf Belange und Probleme älterer Menschen; Erörterung aktueller Probleme; Altenhilfeplanung; generationsübergreifenden Integration; Gestaltung positiver Lebensbedingungen (z. B. Wohnbedingungen, Infrastruktur einschließlich Fragen der Sicherheit, soziokulturelle Angebote u. a.; berichtet einmal jährlich dem Kreistag im Rahmen einer regelmäßigen Sitzung über seine Arbeit Psychiatriebeirat: Interessenvertretung der psychisch kranken und seelisch behinderten und suchtkranken Menschen und der sie betreuenden Einrichtungen und Dienste durch Landrat berufen Beratung des Kreistags, seiner Ausschüsse und der Verwaltung zu Fragen der bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung im Landkreis sowie Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ; Anhörung vor Entscheidungen bezüglich der psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung Altenburg Beirat für Integrierte Sozialplanung: Unterstützung der Aufgaben des Kreistages, seiner Ausschüsse sowie der Landkreisverwaltung im Rahmen der Integrierten Sozialplanung durch Landrat berufen Beratung des Kreistags und seiner Ausschüsse in grundsätzlichen Fragen der integrierten Sozialplanung; Abgabe von Empfehlungen Eichsfeld Rettungsdienstbereichsbeirat Beratung des Aufgabenträgers des bodengebundenen Rettungsdienstes bei der Festlegung allgemeiner Grundsätze und Maßstäbe für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie bei allen sonstigen zentralen Angelegenheiten des Rettungsdienstes; Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 6 ThürRettG Gotha Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung in Angelegenheiten des Rettungsdienstes; Mitwirkung bei der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 6 ThürRettG Ilmkreis Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung in Angelegenheiten des Rettungsdienstes; Mitwirkung bei der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 6 ThürRettG Kyffhäuser-kreis Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung des Aufgabenträgers des bodengebundenen Rettungsdienstes bei der Festlegung allgemeiner Grundsätze und Maßstäbe für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie bei allen sonstigen zentralen Angelegenheiten des Rettungsdienstes; Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 6 ThürRettG Intergrationsbeirat: Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Eingebürgerten sowie der Aussiedler und Förderung des gesellschaftlichen Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund Mitglieder werden bestellt Beratung der Verwaltung in allen Fragen, die die im Kyffhäuserkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen, Stellungnahmen und Anträgen; Mitwirkung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei kommunalpolitischen Willensbildung und Förderung der gleichberechtigten politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Partizipation der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund; Informationsanspruch bei Planungen, Vorhaben oder Beschlüssen des Kreistags oder seiner Ausschüsse, die die Belange zugewanderter Menschen im Kyffhäuserkreis berühren; Abgabe von Stellungnahmen; Unterstützung durch alle Fachämter und Einrichtungen; Beirat berichtet jährlich im Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit, Gleichstellung und Ausländerfragen über seine Arbeit Nordhausen Integrationsbeirat vom Kreistag bestellt Mitwirkung bei Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Landkreis; Unterstützung bei Integrationsprozessen; Stärkung interkultureller Beziehungen; Begleitung der Umsetzung des Integrationsplanes; Abgabe von Stellungnahmen zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Belange ausländischer Staatsangehöriger und Menschen mit Migrationshintergrund haben, dafür ist der Beirat in die entsprechenden Ausschüsse bzw. den Kreistag einzuladen Saale-Holzland- Kreis Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung des Landkreises bei der Sicerstellung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wirtschaftlichen Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes; Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 6 ThürRettG Saale-Orla-Kreis Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich; Mitwirkung an der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden Saalfeld- Rudolstadt Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung des Landkreises bei der Sicerstellung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wirtschaftlichen Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes; Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge nach § 6 ThürRettG Schmalkalden- Meiningen Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdinstbereich; Mitwirkung an der Erstellung des Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden Sömmerda Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung bei der Festlegung der grundsätzlichen Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich; Mitwirkung an der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden sowie vor Erteilung der Genehmigungen für Leistungserbringer Behinderten- und Seniorenbeirat: Stärkung der Mitwirkungsrechte der Senioren und der Menschen mit Behinderungen vom Kreistag gewählt Beratung des Kreistags, seiner Ausschüsse und der Verwaltung in den Senioren und Menschen mit Behinderungen betreffenden Fragen; Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen; Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen den Trägern der Senioren- und Behindertenarbeit; Vorschlagsrecht für den Seniorenbeauftragten des Landkreises. Abgabe von Stellungnahmen, Vorschlägen, Anregungen, Gutachten; Übermittlung aller in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Kreistages und seiner Ausschüsse, die überwiegend Senioren und Menschen mit Behinderungen betreffen Sportbeirat: aktive Beteiligung aller Sportvereine an den Fragen des Sportes im Landkreis, vor allem zur Förderung des Jugendsportes vom Kreistag berufen Beratung der Kreisorgane Unstrut-Hainich- Kreis Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdinstbereich; Mitwirkung an der Erstellung des Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden Wartburgkreis Beirat zur inhaltlichen Ausrichtung des nichtamtlichen Teils des Kreisjournals inhaltliche Ausrichtung des nichtamtlichen Teils des Kreisjournals; einmal im Jahr Bericht im Kreistag Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis (Territorium des Landkreises Wartburgkreis einschließlich der kreisfreien Stadt Eisenach); Mitwirkung an der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Absatz 1 und 2 ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden gem. § 6 Absatz 1 ThürRettG Kreisfreie Stadt Frage 1 Frage 3 Frage 4 Ausländerbeirat: Verbesserung der Lebensverhältnisse der ausländischen Einwohner in der Stadt, Erleichterung ihres Lebens in Deutschland und Förderung der Beziehungen zwischen den deutschen und den ausländischen Einwohnern in der Stadt Bestellung durch Stadrat Abgabe von Anregungen und Empfehlungen ggü. Stadt; einmal im Jahr Bericht über seine Arbeit Kulturbeirat: anregende und fördernde Befassung mit den kulturellen Angelegenheiten und Einrichtungen der Stadt Berufung durch Stadtrat Beratung des Stadtrats, des für die Kultur zuständigen Ausschusses sowie des Oberbürgermeisters; Abgabe von Empfehlungen zur Erhaltung, Veränderung und den Betrieb kultureller Einrichtungen der Stadt, zu den Abeitsschwerpunkten des Kulturamtes und zu den vom Kulturamt geplanten kulturellen Veranstaltungen, zur Koordinierung und Vernetzung der Arbeit kultureller Einrichtungen und Kulturschaffender in Eisenach, zur Förderung nach den Richtlinien zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach und zur Ehrung von Kulturschaffenden; einmal jährlich Bericht seine Arbeit ggü. Stadtrat Seniorenbeirat _ _ Eisenach Anlage 2 Ausländerbeirat: Gleichbehandlung der ausländischen und der deutschen Bevölkerung beratende Mitglieder werden auf Vorschlag bestellt; die stimmberechtigten Mitglieder werden gewählt und bestellt Recht zur Abgabe von Stellungnahmen zu allen Fragen, die die ausländischen Mitbürger betreffen; Übermittlung der in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen an den Beirat; ggü. Stadt und Ausschüssen Rede- und Anhörungsrecht in allen Fragen, die die ausländischen Mitbürger betreffen; Fragerecht ggü. Verwaltung und Stadtrat; Abgabe von Vorschlägen; jährlich ein Bericht über seine Arbeit Beteiligungsrat: Förderung der Kommunikation zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung zur Umsetzung und weiteren Ausgestaltung der Leitlinien für eine kooperative Bürgerbeteiligung Berufung durch Oberbürgermeister Abgabe von Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen für die Vorhabenliste und die Bürgerbeteiligungskonzepte; Beratung der Verwaltung und Stadtrat; Übermittlung der in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen an den Beirat Schülerparlament: Vertretung der Interessen von jungen Menschen gegenüber dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung sowie den Ortsteilbürgermeistern und Ortsteilräten;Unterstützung und Förderung junger Menschen beim Erwerb und der Stärkung von Kompetenzen wie Selbstbestimmung, Gemeinschaftsinn, Verantwortungsbewusstsein und Übernahme von Verantwortung für sich und für andere sowie Selbstorganisation Mitglieder werden gewählt Erfassen von Vorstellungen und Standpunkten von Schülern und diese zur öffentlichen Diskussion stellen; Vermittlung von Kenntnissen bzw. Erfahrungen im Umgang mit den parlamentarischen Vorgängen vor Ort; Hinweis auf Missstände und Forderung nach Abhilfe; Erfurt Behindertenbeirat: Interessenswahrnehmung aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen, Förderung des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit der verschiedenen Träger der Behindertenarbeit Berufung durch Oberbürgermeister Beratung der Verwaltung und des Stadtrates; Abgabe von Anregungen und Empfehlungen; Übermittlung der in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen an den Beirat Ehrenamtsbeirat: Unterstützung bei Beratung zentraler Jahresprojektvorschläge für die Würdigung ehrenamtlichen Engagements, bei der Fördermittelvergabe der Thüringer Ehrenamtsstiftung und bei Vorbereitung der jährlichen Ehrenamtsfeier Mitglieder werden berufen Ansprechpartner für alle Vereine, Verbände, Organisationen bei der Förderung ehrenamtlichen Engagements; Beratung zentraler Jahresprojektvorschläge für die Würdigung ehrenamtlichen Engagements; Vorschläge zur Vergabe der von der Thüringer Ehrenamtsstiftung stammenden Fördermittel; Unterstützung bei Vorbereitung der jährlichen Ehrenamtsfeier; Beratung von Berichten über Förderung des ehrenamtlichen Engagements; Übermittlung aller in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Drucksachen des Stadtrates, die ehrenamtliches Engagement und Aktivitäten betreffen Seniorenbeirat: Interessenvertretung der Senioren/innen einschließlich der Vorruheständler/innen und Rentner/innen, Frührentner, Vorruhestandsgeldempfänger und Invalidenrentner Mitglieder werden gewählt Beratung der Stadt; Abgabe von Empfehlungen; Verbesserung des Erfahrungsaustauschs zwischen verschiedenen Trägern der Seniorenarbeit in Erfurt; Übermittlung aller in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortsteilräte Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat: Festigung der intensiven Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Erfurter Hochschulen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen, Verbesserung der Attraktivität und Ausstrahlungskraft der Stadt für die Studierenden und Stärkung des Hochschulstandorts Erfurt Mitglieder werden benannt Recht zur Abgabe von Stellungnahmen, Vorschlägen etc zu allen Fragen, die die Belange der Erfurter Hochschulen und deren Studierende betreffen; beratende Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung der Stadt; Einbeziehung in die Planung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen für die Hochschulen und/ oder deren Studierenden; jährlicher Bericht über die Situation der Erfurter Hochschulen und deren Studierende vor dem Stadtrat Gestaltungsbeirat: Verbesserung der Architekturqualität von stadtbildprägenden Bauvorhaben sowie zur Erhöhung der allgemeinen Baukultur, Vertretung der ästhetischen Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulich-architektonischen Qualitäten Erfurts und Förderung des öffentlichen Bewusstseins für Baukultur, Baukunst und Architektur Mitglieder werden berufen Beratung des Stadtrats, der Bauherren, Architekten und Entwurfsverfasser sowie der Stadtverwaltung bei Vorhaben, die für die Qualität der Bau- und Stadtgestaltung sowie des Städtebaus der Stadt von Einfluss sind; möglichst frühzeitige Einbeziehung in Planungsstadium; Abgabe von Empfehlungen Rettungsdienstbereichsbeirat: Beratung der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes, bei der Festlegung allgemeiner Grundsätze und Maßstäbe für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie bei allen sonstigen zentralen Angelegenheiten des Rettungsdienstes. Bestellung durch Oberbürgermeister Mitwirkung bei Ausarbeitung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes; Anhörung vor Abschluss von öffentlich – rechtlichen Verträgen nach § 6 ThürRettG Gera Seniorenbeirat: Interessenvertretung der Senioren Mitglieder werden vom Stadtrat gewählt Beratung des Stadtrats, seiner Ausschüsse und des Oberbürgermeisters; Abgabe von Empfehlungen; Förderung der aktiven Teilhabe der Senioren an der Willens- und Meinungsbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den in der Seniorenarbeit Tätigen; Anhörung vor allen Entscheidungen des Stadtrates bzw. eines beschließenden Fachausschusses, die überwiegend Senioren betreffen; Einladungen zu allen öffentlichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen; Übermittlung sämtlicher öffentlicher Vorlagen, sofern diese nicht erkennbar und offensichtlich keinen Bezug zu den Aufgaben des Seniorenbeauftragten bzw. des Seniorenbeirats haben; einmal jährlich Bericht über seine Arbeit Jena Migrations- und Integrationsbeirat: Interessenvertretung der in Jena lebenden ausländischen Mitbürger und deutschen Bürgern mit Migrationshintergrund; Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse; Erleichterung des Einlebens; Verständigung zwischen deutschen und ausländischen Bürgern; Gewährleistung der Gleichbehandlung der ausländischen mit der deutschen Bevölkerung im Rahmen des geltenden Rechts Mitglieder werden gewählt Vertretung der Interessen der ausländischen Mitbürger und der deutschen Bürger mit Migrationshintergrund gegenüber dem Stadtrat, den Ortsteilräten und der Stadtverwaltung; Information und Beratung durch Anregungen, Empfehlungen, Vorschläge und Stellungnahmen; Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung und anderen Institutionen, die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für die ausländischen Mitbürger und die deutschen Bürger mit Migrationshintergrund fördern und durchführen; Abgabe von Stellungnahmen; rechtzeitige Übersendung aller in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, welche die ausländischen Mitbürger und deutschen Bürger mit Migrationshintergrund betreffen; Anhörungsrecht gegenüber der Stadt in allen Fragen, welche die ausländischen Mitbürger und deutschen Bürger mit Migrationshintergrund betreffen; Recht auf Unterbreitung von Vorschlägen; einmal jährlich Gelegenheit dem Stadtrat über die Lage der ausländischen Mitbürger und der deutschen Bürger mit Migrationshintergrund Agenda-Beirat: fungiert als begleitendes Organ des Agenda-Prozesses für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Jena; Hertellung der Verbindung zwischen den Fachgremien aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Naturschutz einerseits und andererseits dem Agenda-Verein sowie dem Stadtrat her Berufung durch Oberbürgermeister Begleitung und Forcierung der Umsetzung von Handlungszielen und Projekten aus dem Maßnahmeprogramm Lokale Agenda 21 in die Arbeit der Stadtverwaltung sowie in Stadtratsbeschlüsse; Abgabe von Stellungnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe, auf welche die Stadt strategischen Einfluss hat, also die städtischen Eigenbetriebe und die Technischen Werke; Abgabe von Empfehlungen zu Entwicklungszielen und -strategien für den Agenda-Prozess in der Stadt in den nächsten Jahren; exemplarische Prüfung von Stadtratsbeschlüssen auf Nachhaltigkeit; Abgabe von Stellungnahmen hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit von Beschlüssen und Projekten Studierendenbeirat: Beteiligung der Studierenden am kommunalen Geschehen der Stadt Berufung durch Oberbürgermeister Vertretung der Belange der Studierenden der Universität und der Fachhochschule gegenüber dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Stadtrat und der Stadtverwaltung; beratende Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen für die Studierenden der Universität und der Fachhochschule; Aufbau und institutionelle Festigung einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der Stadt Jena, der Universität, der Fachhochschule, dem Studentenwerk und insbesondere den Studierenden an beiden Hochschulen; Abgabe von Stellungnahmen im Stadtrat und in den zuständigen Ausschüssen zu allen Fragen, welche die Studierenden der Universität oder der Fachhochschule betreffen; Übermittlung von allen Beratungsgegenständen, die Angelegenheiten des Beirats betreffen; Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben, die auf Antrag in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind; einmal jährlich Bericht über seine Arbeit ggü. Stadtrat Kleingartenbeirat: Bindeglied zwischen dem Regionalverband Jena/Saale- Holzland der Kleingärtner e.V., anderen gärtnerischen Initiativen, der Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik Berufung durch Oberbürgermeister Förderung der Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien, die Beratung aktueller Themen der Gartenentwicklung der Stadt sowie die Vorberatung von Vorlagen mit Bezug zum Thema Gartenentwicklung für den Stadtentwicklungsausschuss und den Stadtrat; Unterstützung und Begleitung der Erarbeitung und Umsetzung des Gartenentwicklungskonzeptes der Stadt; Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen Beirat für Bürgerbeteiligung: kontinuierliche Förderung des Trialogs zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung zur Umsetzung und weiteren Ausgestaltung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung Berufung durch Oberbürgermeister Zugang zu allen in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit Ausnahme von Angelegenheiten, die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises betreffen; Beratung des Stadtrates, der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft bei geplanten Beteiligungsverfahren, insbesondere hinsichtlich Methodenwahl, Themenstellung und Umsetzung; Weiterführung des Bürgerhaushalts; Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Bekanntmachung von Angeboten zur Bürgerbeteiligung; Begleitung der Fortschreibung bzw. Weiterentwicklung der Leitlinien; Auswahl eines externen Partners zur regelmäßigen Evaluation der Leitlinien; Abgabe von Vorschlägen, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten, die auf Antrag in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind Rettungsdienstbereichsbeirat: Beratung der Stadt bei der Sicherstellung eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Rettungsdienstes sowie bei allen anderen zentralen Angelegenheiten des bodengebundenen Rettungsdienstes in der Stadt; Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes mit; Anhörung vor Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen nach § 6 ThürRettG Beirat für Soziokultur: Ressourcen zu bündeln und die Jugend- und Kulturarbeit zu stärken; ist Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure im Bereich der Soziokultur und agiert als Mittler zwischen der freien Kunst- und Kulturszene, der Politik und der kommunalen Verwaltung; dazu gehören die Realisierung des Leitziels des Jenaer Kulturkonzeptes durch die Unterstützung bei der Entwicklung von kooperativen und interdisziplinären Netzwerken (z.B. Bildungslandschaften) sowie die Beratung und Begleitung zur Entwicklung von soziokulturellen Angeboten entsprechend dem ermittelten Bedarf und die Begleitung der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der soziokulturellen Angebote; fungiert als Fürsprecher der Soziokultur teilweise gewählt, teilweise berufen Gelegenheit zur Stellungnahme im Stadtrat und in den zuständigen Ausschüssen zu allen die Aufgaben des Beirates betreffenden Belangen (Anhörungsrecht); Übermittlung aller Beratungsgegenstände, welche die Aufgaben des Beirates betreffen; Abgabe von Vorschlägen, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten, die auf Antrag in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind; Übermittlung aller in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, welche die Aufgaben des Beirates betreffen; Im Rahmen der Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Stadt an Dritte ist dem Beirat die Möglichkeit zu geben, Anträge, welche die Aufgaben des Beirates betreffen, im Rahmen der Beschlussfassung in den zuständigen Gremien mit zu beraten; aktive Mitarbeit an der Realisierung des Leitziels des Jenaer Kulturkonzeptes mit und Unterstützung der Entwicklung von kooperativen und interdisziplinären Netzwerken; Beratung und Begleitung der bedarfsorientierten Entwicklung und Förderung der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung soziokultureller Angebote; einmal jährlich Bericht über seine Arbeit Seniorenbeirat: Stärkung der Mitwirkungsrechte der Senioren vom Stadtrat gewählt Ausdehnung des Wirkungsspielraums der älteren Einwohner, Weckung deren Interesse an der Lösung kommunaler Aufgaben auf breiter Basis, beratende Unterstützung des Rates, der Verwaltung und aller sonstigen Träger, die sich der Seniorenarbeit und Betreuung widmen; Bewusstmachen von Problemen sowie positiven Möglichkeiten der nachberuflichen Lebensphase; Übermittlung aller in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte, die überwiegend Senioren betreffen; Abgabe von Stellungnahmen; Einladung zu allen Sitzungen des Sozialausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Kulturausschusses; Benennung jeweils eines Vertreters des Beirates als Mitglied in die vorgenannten Ausschüsse; Recht zur Abgabe von Vorschlägen, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben, die auf Antrag in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind; erstellt jeweils zum Jahresende einen Bericht zur Vorlage im Stadtrat Behindertenbeirat: Zweck nach Artikel 1 UN-BRK, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige, körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." Berufung durch Oberbürgermeister Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderungen gegenüber dem Oberbürgermeister, dem Stadtrat und der Stadtverwaltung; Beratung von Oberbürgermeister, dem Stadtrat und der Stadtverwaltung; beratende Mitwirkung bei allgemeinen Regelungen und Maßnahmen, die die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen und deren Gleichstellung in Thüringen betreffen; Recht, sich mit Anträgen und Anfragen, Anregungen und Empfehlungen an die Verwaltung und den Stadtrat zu wenden; Gelegenheit zur Stellungnahme zu Entscheidungen des Stadtrates oder einer seiner Ausschüsse in wesentlichen Fragen, die die Aufgaben des Beirates betreffen, insbesondere bei Entscheidungen über die Verwendung finanzieller Zuwendungen für die Belange der Behindertenarbeit in Jena; Übermittlung sämtlicher in öffentlicher Sitzung zu behandelnde Vorlagen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortsteilräte, die die Aufgaben des Beirates betreffen; Vorschläge des Beirats sind auf Antrag des Vorsitzenden in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln; Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen; einmal jährlich im Rahmen einer ordentlichen Stadtratssitzung über die Arbeit des Beirates Jugendparlament: Mitglieder werden gewählt Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler in Jena gegenüber der Öffentlichkeit und den lokalen politischen Institutionen; Unterstützung des Stadtrates in Fragen, die die Jugendlichen in Jena betreffen; Rederecht im Stadtrat und in Ausschüssen zu Themen, die Jugendliche in Jena betreffen; Übermittlung der gesamten Unterlagen des öffentlichen Teils des Stadtrates und des Jugendhilfeausschusses sowie aller in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Beschlussvorlagen jugendrelevanter Themen anderer Ausschüsse; Antragsrecht zur Aufnahme von Themen auf die Tagesordnung des Stadtrates oder der entsprechenden Ausschüsse; einmal jährlich Bericht über seine Arbeit im Stadtrat Baukunstbeirat: Berufung durch Oberbürgermeister Stellungnahmen zu baukünstlerischen, städtebaulichen sowie denkmalpflegerischen Fragen, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Jenaer Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind; Unterstützung der Verwaltung bei der Wahrnehmung der gemeindlichen Planungshoheit und im Baugenehmigungsverfahren Beirat für Kfz-Verkehr Berufung durch Oberbürgermeister Bündelung der Interessen des motorisierten Verkehrs in Jena und deren Vertretung gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung; Beratung zu allen Fragen, die den motorisierten Verkehr betreffen; Abgabe von Empfehlungen für städtisches Handeln und Entscheiden; Vorbereitung in Angelegenheiten, die den motorisierten Verkehr berühren, die Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss; Einbeziehung und Anhörung in alle städtischen Planungen und Entscheidungen, in deren Folge mit Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr zu rechnen ist; Übermittlung aller in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die den motorisierten Verkehr betreffen; Abgabe von Vorschlägen, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben, die auf Antrag in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind; Stellungnhamen zu allen Planungen bzw. Entscheidungen mit Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr im Stadtrat und in den zuständigen Ausschüssen; einmal jährlich Bericht über seine Arbeit Beirat für Radverkehr: kontinuierliche Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in Praxis und Politik sowie den Bürgern hinsichtlich des Themenkomplexes Radverkehr Berufung durch Oberbürgermeister Beratung des Stadtrates und seiner Ausschüsse in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen; Übermittlung aller in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, die den Radverkehr betreffen; Recht zur Abgabe von Vorschlägen, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten, die auf Antrag in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind Behindertenbeirat: Förderung und Durchsetzung der Belange der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und zur Umsetzung des Inklusionsgedankens gemäß der UN- Behindertenrechtskonvention vom Stadtrat berufen Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrats, seiner Ausschüsse sowie der Sachbearbeiterin für Behindertenbetreuung der Stadt Suhl in grundlegenden kommunalen Angelegenheiten zur Sicherung der Belange von Menschen mit Behinderungen; Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen; Anfragen an Stadt Suhl Gleichstellungsbeirat: Förderung der Belange von Frauen und Männern zur Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Forderung nach Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern vom Stadtrat berufen Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrats, seiner Ausschüsse sowie der Gleichstellungsbeauftragten in grundsätzlichen kommunalen Angelegenheiten zur Sicherung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Information an Stadtrat über aktuelle Probleme im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern; Aufzeigen von Lösungsansätzen und möglichen Konsequenzen für grundsätzliche gesellschaftliche und kommunale Entwicklungen und des Handeln des Stadtrates und der Stadtverwaltung Selbsthilfebeirat: Förderung der Belange und Durchsetzung der Interessen der Suhler Selbsthilfebewegung und der darin ehrenamtlich tätigen Bürger vom Stadtrat berufen Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrats, seiner Ausschüsse und der Leiterin des Sozial- und Gleichstellungsbüros der Stadtverwaltung Suhl; Verbreitung und Festigung des Gedanken sozialer Selbsthilfe im örtlichen sozialen System; Vertetung der Interessen der Selbsthilfebewegung innerhalb der Stadtentwicklung, Unterstützung (träger-, fach- und problemübergreifend) bei der Zusammenarbeit im Bereich Selbsthilfe, Koordinierung und Förderung des gemeinsamen Handelns der Selbsthilfebewegung, aktive Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Selbsthilfebewegung; Zusammenarbeit mit professionellen Partnern; Verteilung der Fördermittel an die Selbsthilfegruppen Seniorenbeirat: Förderung der Belange ihrer Seniorinnen und Senioren vom Stadtrat gewählt Beratung der Gebietskörperschaft in allen die Senioren betreffenden Fragen; Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen; Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen den Trägern der Seniorenarbeit; Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen; Recht Anfragen an Ausschüsse zu stellen, die beantwortet werden müssen Kinder- und Jugendbeirat: Förderung der Belange und Durchsetzung der Interessen der Kinder und Jugendlichen Beratung des Stadtrats, seiner Ausschüsse sowie des Oberbürgermeisters in grundsätzlichen Fragen, die die Kinder und Jugendlichen auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt; Mitarbeit bei Förderung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit/-sozialarbeit und Planung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/- sozialarbeit; Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen der Stadt Suhl innerhalb der Stadtplanung / Stadtentwicklung; Stadtrat und der Oberbürgermeister informieren den Beirat über offene Probleme und Entscheidungen, die die Kinder und Jugendlichen der Stadt Suhl unmittelbar betreffen Volkshochschulbeirat: Förderung der Volkshochschularbeit vom Stadtrat bestätigt Unterstützung und Beratung des Leiters bei der Aufstellung des Jahresarbeitsplanes; Stellungnahmen zu den Arbeitsberichten des Leiters sowie zum Haushaltsplan und zu allen für die Volkshochschule relevanten Fragen. Wirtschaftsbeirat Bestellung durch Stadtentwicklungsausschuss Beratung und Begleitung des Stadtrats, seiner Ausschüsse und der Verwaltung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen zur Förderung der Wirtschaft; Gewährleistung der verbindlichen Mitwirkung durch Stellungnahmen zu Entwicklungskonzepten, Investitionsvorhaben und anderen Beschlussvorlagen des Stadtrates; Abstimmung wesentlicher Fragen der Kommunalisierung des Arbeitsmarktes und der Schaffung von Arbeitsplätzen Wohngebietsbeirat Suhl-Nord: Förderung und Durchsetzung der Belange der Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes Suhl-Nord vom Stadtrat berufen Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrats und der Ausschüsseingrundsätzlichen Angelegenheiten des Wohngebietes Suhl-Nord; Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen; Recht Anfragen zu stellen, die beantwortet werden müssen Wohngebietsbeirat Ilmenauer Straße: Förderung und Durchsetzung der Belange der Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes Ilmenauer Straße vom Stadtrat berufen Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrats und der Ausschüsseingrundsätzlichen Angelegenheiten des Wohngebietes Ilmenauer Straße; Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen; Recht Anfragen zu stellen, die beantwortet werden müssen Wohngebietsbeirat Suhl Neundorf: Förderung und Durchsetzung der Belange der Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes Suhl Neundorf vom Stadtrat berufen Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrats und der Ausschüsseingrundsätzlichen Angelegenheiten des Wohngebiets Suhl Neundorf; Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen; Recht Anfragen zu stellen, die beantwortet werden müssen Ausländerbeirat: Gleichbehandlung der ausländischen und der deutschen Bevölkerung gewählt und bestellt Vertretung der Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt Weimar gegenüber dem Stadtrat, den Ortschaftsräten und der Stadtverwaltung; Verbesserung/Erleichterung der Lebensverhältnisse der ausländischen Bürger/innen und der Verständigung zwischen deutschen und ausländischen Bürger/innen; Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern der Stadt und anderen Organisationen zur Förderung der Informations-, Beratungsund Kulturarbeit ; Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und Empfehlungen ggü. Stadt; Übermittlung aller der Öffentlichkeit zugänglichen Beschlussvorlagen und Entscheidungen, die die ausländischen Bürger/innen betreffen, vor Einbringung in den Stadtrat; Vorschlagsrecht zur Entsendung wahlberechtigter ausländischer Einwohner der Stadt Weimar als sachkundige Bürger/innen in die Ausschüsse; jährlich vor dem Stadtrat einen Arbeitsbericht über die Lage der ausländischen Einwohner berichten Weimar Rettungsdienstbereichsbeirat Mitglieder werden benannt Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich; Mitwirkung an der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes gemäß § 12 Abs. 1 und 2 ThürRettG; Anhörung vor Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Durchführenden und vor Erteilung einer Genehmigung nach § 23 ThürRettG an einen Leistungserbringer Hochschul- und Studierendenbeirat: Mitwirkung Studierender der Weimarer Hochschulen (nachfolgend "Studierende" genannt) und die Mitwirkung der beiden Hochschulen, BauhausUniversität Weimar und Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar sowie diesen verbundenen Einrichtungen (nachfolgend "Hochschulen" genannt), bei der Gestaltung des kommunalen Gemeinwesens durch die Stadtverwaltung Weimar und dieser verbundenen Einrichtungen (nachfolgend "Stadt" genannt) sowie Verbesserung der Attraktivität der Hochschulen für die Studierenden und Hochschulangehörigen und langfristige Stärkung der Stadt Weimar als Hochschulstandort vom Stadtrat gewählt Beratung für alle kommunalen Angelegenheiten, die die Hochschulen und die Studierenden betreffen; Einbeziehung in städtische Planungen oder Maßnahmen; Vertreung der Interessen der Studierenden und der Hochschulen in der Stadt, insbesondere dem Stadtrat und seinen Ausschüssen und Mitwirkung bei deren Entscheidungsfindungen; dAbgabe von Stellungnahmen, Erklärungen und Empfehlungen; Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Stadt, den Studierenden und den Hochschulen zu fördern; Recht, Anfragen zu stellen; Übermittlung der Vorlagen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse, die Angelegenheiten im Sinne des §1 betreffen; einmal jährlich Bericht zur Situation der Hochschulen und der Studierenden Seniorenbeirat: Einbringung der Erfahrungen, Kenntnisse und Wünsche der älteren Bürger/innen in das Leben der Stadt Weimar vom Stadtrat gewählt Information und Beratung der städtischen Einrichtungen in allen Fragen, die die älteren Einwohner betreffen; in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern der Stadt und anderen Organisationen Förderung und Durchführung der Informations-, Beratungs-, und Kulturarbeit sowie Behandlung von Fragen der persönlichen Sicherheit; Einflussnahme auf die Gestaltung und Entwicklung der Stadt Weimar, insbesondere in allen Angelegenheiten der Senioren und der Vorruhestandspolitik durch Vorschläge, Empfehlungen und Hinweise; jährlich vor dem Stadtrat einen Arbeitsbericht; Recht zur Entsendung eine/n Vertreter/in als beratendes Mitglied in die beratenden Ausschüsse des Stadtrates mit Ausnahme des Haupt- und Personalausschusses Behindertenbeirat: Vertretung der Interessen der Behinderten vom Stadtrat gewählt Beratung der Stadt und Abgabe von Empfehlungen in grundsätzlichen Fragen der Behindertenarbeit insbesondere bei öffentlichen Bau-vorhaben; Ansprechpartner für die Behinderten; Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen verschiedenen Trägern der Behindertenarbeit in Weimar; Herantragen von Anträgen über die Ausschüsse oder die Stadtratsfraktionen sowie von Anfragen über die Stadtratsfraktionen an den Stadtrat Beirat für Baukultur: Stärkung der Baukultur und Interessenvertretung der Öffentlichkeit im Sinne des Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulichen und architektonischen Qualitäten Weimars und damit zugleich Stärkung des Bewusstseins für diese Fragen Berufung durch Stadtrat Beratung der Stadtverwaltung bei der Durchführung der baukulturellen Aufgaben; Abgabe von Stellungnahmen, Empfehlungen; Anhörung Anlage 3 Landkreis Gemeinde Frage 1 Frage 3 Frage 4 Bad Blankenburg Seniorenbeirat Nach der ,,Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Blankenhain" wird dieser Beirat gewählt. keine Kenntnis Elternbeirat Gemäߧ 12 Abs. 4 ThürKitaG werden die Elternbeiräte gewählt. keine Kenntnis Heilbad Heiligenstadt Seniorenbeirat keine Kenntnis Dingelstädt Seniorenbeirat keine Kenntnis Caaschwitz Ausländerbeirat keine Kenntnis keine Kenntnis Greiz Ausländerbeirat Seniorenbeirat Jugendbeirat keine Kenntnis gewählt keine Kenntnis keine Kenntnis Weißendorf Ausländerbeirat keine Kenntnis keine Kenntnis Ronneburg Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Zeulenroda-Triebes Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Weida Jugendbeirat keine Kenntnis keine Kenntnis Gotha Gotha Seniorenbeirat Nach § 3 Abs. 2 der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Gotha beruft der Stadtrat in geheimer Einzelabstimmung die Mitglieder des Seniorenbeirates und die Ersatzmitglieder. Berufen sind die Personen mit den höchsten Stimmzahlen. keine Kenntnis Heldburg/ OT Gompertshausen Heldburg/ OT Rieth Heldburg/ OT Hellingen Heldburg Westhausen Ummerstadt Straufhain/ OT Streufdorf Straufhain/ OT Eishausen Römhild Römhild/ OT Bedheim Römhild/OT Haina Weimarer Land Eichsfeldkreis Die Annahme der ,,Seniorenbeiräte", insbesondere von der Senioren-Bevölkerung, ist sehr gut. Beiräte werden entsprechend dem ThürSenMitwG in Form von Beratungen, Stellungnahmen, Empfehlungen und Erfahrungsaustauschen in die politischen Prozesse der Städte einbezogen. Die Beiräte beraten mindestens 4 Mal im Jahr in öffentlichen Sitzungen. Vorschläge und Empfehlungen dienen den Stadträten als Grundlage für Entscheidungen, die insbesondere diesen Personenkreis betreffen (z. B. behindertengerechter Bau von Bushaltestellen oder Zugängen zu öffentlichen Institutionen. Greiz Elternbeiräte in Kindertagesstätten Hildburghausen Die Mitglieder der Elternbeiräte werden entsprechend § 12 Abs. 4 ThürKitaG alle 2 Jahre keine Kenntnis Anlage 3 Römhild/ OT Gleichamberg Römhild/ OT Milz Themar Lengfeld Reurieth St. Bernhard Oberstadt Schleusingen Schleusingen/ OT Breitenbach Schleusingen/ OT Erlau Schleusingen/ OT Hinternah Eisfeld (AWO) Eisfeld (Diakoniewerk) Eisfeld/ OT Harras Eisfeld/ OT Sachsenbrunn Auengrund/ OT Brattendorf Auengrund/ OT Crock Masserberg Masserberg/ OT Fehrenbach Veilsdorf/OT Heßberg Veilsdorf/ OT Kloster Veilsdorf Veilsdorf Schleusegrund/ OT Schönbrunn Hildburghausen (3 kommunale Einrichtungen) Hildburghausen (AWO) Hildburghausen (Diakoniewerk) Hildburghausen (Evangelisch- Lutherische Kirchengemeinde) Kinder-und Jugendbeirat Nicht bekannt keine Kenntnis Seniorenbeirat Wahl durch den Stadtrat auf Vorschlag der Fraktionen keine Kenntnis Seniorenbeirat Wahl durch den Stadtrat auf Vorschlag bzw. Benennung durch Verbände, Vereine, Ortsteilräte etc. Keine Kenntnis Studierendenbeirat Benennung durch Studierendenrat der TU Ilmenau und Bestätigung dieser durch den Stadtrat für ein Jahr Keine Kenntnis Ilmenau Ilm-Kreis Arnstadt Anlage 3 Kinder-und Jugendbeirat Wahl in öffentlicher Versammlung, an der alle Organisationen (auch Schulen) der Stadt Ilmenau teilnehmen können Keine Kenntnis Plaue Seniorenbeirat Bestellung der Mitglieder durch den Stadtrat aufgrund von Vorschlägen der Vereine und Organisationen der Stadt Plaue Keine Kenntnis Bad Frankenhausen Seniorenbeirat Mitglieder werden nach Vorschlag der örtlichen Verbände durch den jeweiligen Stadtrat berufen keine Kenntnis Sondershausen Seniorenbeirat Mitglieder werden nach Vorschlag der örtlichen Verbände durch den jeweiligen Stadtrat berufen keine Kenntnis Harztor Seniorenbeirat Die Mitglieder des Seniorenbeirates der Gemeinde Harztor werden nach den Bestimmungen der der Seniorenbeiratssatzung der Gemeinde Harztor gewählt. keine Kenntnis Hohenstein Ausländerbeirat Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden benannt. keine Kenntnis Bürgel Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Dornburg-Camburg Seniorenbeirat benannt keine Kenntnis Eisenberg Seniorenbeirat benannt keine Kenntnis Hermsdorf Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Schkölen Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Stadtroda Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Kinder-und Jugendbeirat gewählt keine Kenntnis Rudolstadt Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Jugend- und Familienbeirat Mitglieder werden in der Satzung benannt. Diese wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. keine Kenntnis Jugendvetretung keine Kenntnis keine KenntnisMeiningen Schmalkalden-Meiningen Kyffhäuserkreis Nordhausen Saale-Holzland-Kreis Saalfeld/Saale Bad Blankenburg Saalfeld-Rudolstadt Anlage 3 Seniorenbeirat keine Kenntnis keine Kenntnis Behindertenvertretung Auf Vorschlag der in der Stadt Meiningen vertretenen sozialen Organisationen vom Bürgermeister berufen. keine Kenntnis Jugendvertretung gewählt keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Behindertenvertretung gewählt keine Kenntnis Jugendvertretung gewählt keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Behindertenvertretung gewählt keine Kenntnis Sömmerda Sömmerda Seniorenbeirat Auf Vorschlag der in Sömmerda tätigen Vereine gewählt keine Kenntnis Saale-Orla-Kreis Pößneck Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Jugendbeirat durch Stadtrat berufen keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Kinder-und Jugendbeirat gewählt keine Kenntnis Neuhaus am Rennweg Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Ausländerbeirat gewählt keine Kenntnis Behinderten- und Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Behindertenbeirat gewählt keine Kenntnis Seniorenbeirat gewählt keine Kenntnis Beirat für Kinder, Jugend, Familie gewählt keine Kenntnis Sanierungsbeirat gewählt keine Kenntnis Wartburgkreis Seebach Jugendgemeinderat keine Kenntnis keine Kenntnis Mühlhausen Bad Langensalza Unstrut-Hainich-Kreis Schmalkalden Zella-Mehlis Sonneberg Steinach Sonneberg Beiräte in Thüringer Kommunen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: Endnote: 3690 Anlagen.pdf Landkreise kreisfreie Städte Gemeinden