10.05.2019 Drucksache 6/7212Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2019 Tote Rinder in Dankmarshausen Die Kleine Anfrage 3761 vom 11. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Gemäß der Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen vom 11. Februar 2019 und dem 25. Februar 2019 sind Anfang Februar 2019 im Naturschutzgebiet Dankmarshäuser Rhäden sechs Rinder tot aufgefunden worden. Diese sollen aufgrund schwerer Mängel in der Tierversorgung gestorben sein. Hierzu wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft und durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde ermittelt. Beide Behörden unterstehen der Rechts- und Fachaufsicht der Landesregierung beziehungsweise dem Landesverwaltungsamt . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß ist das Gelände, auf dem die toten Tiere gehalten wurden, wie viele Rinder und Pferde dürfen nach Ansicht der Landesregierung auf einem derartigen Gelände maximal gehalten werden und wie viele Tiere wurden zum Zeitpunkt des Zwischenfalls tatsächlich auf dem Gelände gehalten? 2. Seit wann, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Zweck werden beziehungsweise wurden auf dem Gelände des Naturschutzgebiets Dankmarshäuser Rhäden Rinder und Pferde gehalten? 3. Welche Behörde genehmigte deren Haltung und welche behördlichen Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen wurden für die Haltung der Tiere erlassen? 4. Welche weiteren Tierarten wurden seit der Genehmigung zur Tierhaltung auf dem gegenständlichen Gelände gehalten (bitte nach Tierart, Zeitraum der Haltung auf dem Gelände und Anzahl aufschlüsseln)? 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob für die tot aufgefundenen Rinder beziehungsweise für die betroffene Rinderherde und für andere auf dem Gelände gehaltene Tiere ein Fütterungsverbot bestand? Wenn ja, seit wann, warum und in welchem Umfang? 6. Wann und durch welche Einrichtung wurden die Obduktionen der verstorbenen Tiere durchgeführt? 7. Welche Todesursachen und sonstige veterinärmedizinischen Befunde wurden bei den Obduktionen der verstorbenen Tiere festgestellt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7212 8. Wurden bereits vor dem Tod der Tiere Verstöße des Eigentümers gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt und falls ja, wie wurde durch die zuständigen Behörden gehandelt (bitte nach Art des Verstoßes, Datum der Feststellung, feststellender Behörde, verfahrensführender Behörde und Datum der Rechtskraft aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Weidefläche beträgt 78,4 Hektar (Stand: 2018). Die letzten dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vorliegenden Zahlen zum darauf gehaltenen Tierbestand von Anfang November 2018 belaufen sich auf circa 68 Rinder (Taurus-Rinder) und 14 Pferde (Exmoor-Ponys/Koniks). Es besteht keine pauschale Regelung, die vorgibt wie viele Tiere auf einer Fläche maximal gehalten werden dürfen. Die Fläche muss so bemessen sein, dass die Tiere täglich ausreichend ernährt werden können. Die Ernährung ist abhängig von der genetischen Konstruktion der Tiere, vom Alter, der erwartenden spezifischen Leistung der Tiere und vom Geschlecht. Daraus ergibt sich der notwendige Nährstoffgehalt je Kilogramm Trockenmasse die mindestens dem notwendigen Nährstoffgehalt einer Tagesration zu entsprechen hat. Die Grundlage jeder Rindermastration ist das in den Tierhaltungsbetrieben in der Regel selbst erzeugte Grundfutter (Maissilage, Grassilage, Weide). Die Grundfutter müssen je nach ihrer Art mit den fehlenden Nährstoffen ergänzt werden. Dies gilt sowohl für den Anteil an Hauptnährstoffen (Energie, Rohprotein) als auch an Mineralstoffen, Spurenelementen und Wirkstoffen. Besonders wichtig ist die richtige Versorgung mit Mineralstoffen, die in der Rindermast in der Regel über Mineralfutter sichergestellt wird. Mineralfutter sind insoweit eine besondere Form der Ergänzungsfutter. Selbige ernährungsphysiologische Grundlagen gelten analog für die Tierart Pferd. Zu 2.: Mit der ganzjährigen Beweidung wurde im Jahr 2015 begonnen. Die extensive Beweidung erfolgt zu Gunsten der Lebensräume, Brut-, Nahrungs- und Rasthabitate für Vogelarten, insbesondere heimischer Wiesenbrüter sowie der Gewässerlebensräume im Naturschutzgebiet. Rechtsgrundlage für das Halten der Tiere auf der Fläche unter dem Gesichtspunkt, dass die Fläche nicht im Eigentum des landwirtschaftlichen Betriebs steht, ist ein Landpachtvertrag. Dieser ist auf der Basis der §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geschlossen worden. Zu 3.: Für die Haltung der Tiere ist keine agrar- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. In den aktuellen Pachtverträgen des Landes und der Stiftung Naturschutz Thüringen wurde zur Sicherung der naturschutzfachlichen Ziele ein maximaler Tierbestand von 0,6 Großvieheinheiten pro Hektar festgelegt. Zu 4.: Außer den in der Antwort auf Frage 1 genannten Tieren wurden keine Tiere auf dem Gelände gehalten. Zu 5.: Dem Landratsamt Wartburgkreis ist ein Fütterungsverbot nicht bekannt. Zu 6.: Am 11. Februar 2019 wurden drei Rinder zur Sektion beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angeliefert . Zu 7.: Es liegt keine Rückmeldung zum Befund vor, da ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Zu 8.: Vor dem Ereignis sind keine tierschutzrechtlichen Verstöße amtlich zur Kenntnis gelangt. Werner Ministerin Tote Rinder in Dankmarshausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: