13.05.2019 Drucksache 6/7215Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2019 Wildtiermanagement und Jagd in Thüringen Die Kleine Anfrage 3786 vom 25. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Umgang mit Wildtieren ist von Zielkonflikten geprägt. Die Verantwortung für die Berücksichtigung von Tierschutz, Waldschutz, Gesundheitsschutz, Risikoabwehr und Artenschutz liegt zu einem wesentlichen Teil beim Freistaat Thüringen. Insbesondere im Landeswald hat auch die im Landesauftrag tätige Forstverwaltung hierfür eine Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personalstunden wurden zum Zwecke der Jagdausübung im Jahr 2017 bei ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (ThüringenForst) geltend gemacht und welche Personalkosten entstanden insgesamt durch die Jagdausübung (bitte differenziert für die einzelnen Thüringer Forstämter ausweisen)? 2. Welche Materialkosten und sonstige Kosten wurden im Jahr 2017 durch die Jagdausübung verursacht (bitte differenziert für die einzelnen Thüringer Forstämter ausweisen)? 3. Wie viel Prozent der Waldfläche unter Verwaltung von ThüringenForst werden von ThüringenForst bejagt und wie viele von Dritten? 4. Welche Nachweise müssen Jägerinnen und Jäger in Thüringen führen? Insbesondere welche und wie viele Schießübungen auf bewegliche Ziele müssen pro Jahr nachgewiesen werden? 5. Wie viele Tiere welcher Wildarten im Einzelnen wurden in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils zur Strecke gebracht und wie hoch waren die jeweiligen Einnahmen (bitte in Jahresscheiben für die jeweiligen Thüringer Forstämter ausweisen)? 6. Wie viele Wildschweine mussten in Thüringen aufgrund zu hoher radioaktiver Belastung verworfen werden ? 7. Wie häufig finden in den einzelnen Forstbezirken in Thüringen Jagden statt, bei denen in ausgewählten Bereichen das Wild von Treibern und Hunden gejagt wird und auf welche Weise werden die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass sie in diesem Zeitraum den Wald nicht betreten dürfen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7215 8. Wie hoch ist der Anteil des Wilds, das bei Bewegungsjagden nicht sofort tödlich getroffen werden kann und demzufolge Leiden ausgesetzt wird, bevor es durch weitere Schüsse zur Strecke gebracht oder durch eine erfolgreiche Nachsuche von seinen Leiden erlöst werden kann? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 10. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Beantwortung der Frage ist in der gewünschten Form nicht möglich. Bei ThüringenForst werden die Personalstunden der reinen Jagdausübung nicht separat erfasst. Alle Aufwendungen für die Jagd werden im Buchungssystem der Landesforstanstalt im Produkt "Jagdbetrieb" gebucht. Inkludiert in das Produkt Jagdbetrieb sind die Jagdausübung bei Bewegungsjagden (bei Anweisung durch den Dienststellenleiter), die Wildbretversorgung, das Anstellen bei Bewegungsjagden, die Wildbretvermarktung , der Jagdschutz, das Aufstellen und Kontrollieren von jagdlichen Einrichtungen, der Einsatz der Berufsjäger , die Fall- und Unfallwildentsorgung sowie Hegemaßnahmen, wie die Notzeitfütterung, Wildwiesenpflege und Wildäckerpflege. Jährlich werden im Produkt Jagdbetrieb für jeden Hektar der Landesforstanstalt circa 0,78 Stunden gebucht. Die Gesamtstunden des Jagdbetriebs belaufen sich im Jahr 2017 auf 146.100 Stunden . Es wird eingeschätzt, dass davon circa 15 Prozent auf die Jagdausübung entfallen; dies entspricht einem Personalstundenanteil von 21.900 Stunden und Personalkosten in Höhe von 706.900 Euro. Bei den Personalstunden für die Einzeljagd erfolgt nach der "Dienstordnung über die Verwaltung, die Nutzung und den Betrieb der Jagd in den Landesjagdbezirken" bei den zur Jagd Dienstverpflichteten zudem grundsätzlich keine Anrechnung auf die Regelarbeitszeit, die Einzeljagd ist daher kostenneutral. Zu 2.: Eine Beantwortung der Frage ist in der gewünschten Form nicht möglich. Die nachgefragten Kosten sind im Buchungssystem der Landesforstanstalt zusammengefasst im Produkt "Jagdbetrieb". Inkludiert sind hier unter anderem die Kosten für jagdliche Einrichtungen, für Saatgut für Wildwiesen und Wildäcker und für die Notzeitfütterung. Im Jahr 2017 wurden im Produkt "Jagdbetrieb" Materialkosten in Höhe von 398.519 Euro und sonstige Kosten in Höhe von 284.356 Euro verbucht. Es wird eingeschätzt, dass davon circa zehn Prozent auf die reine Jagdausübung entfallen. Zu 3.: Auf circa 186.000 Hektar - etwa 94 Prozent - der im Grundeigentum der Landesforstanstalt stehenden Betriebsfläche von circa 197.000 Hektar erfolgt die Jagdausübung in Eigenregie. Auf 11.000 Hektar - etwa sechs Prozent - der Betriebsfläche erfolgt die Ausübung des Jagdrechts durch Dritte. Zu 4.: Wer die Jagd ausübt, muss nach § 15 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Gemäß den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes und Thüringer Jagdgesetzes sind keine Schießübungen auf bewegliche Ziele nachzuweisen. In der Landesforstanstalt müssen jedoch alle zur Jagd Dienstverpflichteten vor Beginn der Jagdzeit ein Anschießen ihrer Jagdwaffen nachweisen. Darüber hinaus haben alle Teilnehmer an Gesellschaftsjagden, bei denen in den Jagdbezirken der Landesforstanstalt Wild gezielt in Bewegung gebracht wird, dem Jagdleiter jährlich einen Nachweis zur Teilnahme an einem Übungsschießen auf bewegliche Ziele vorzulegen. Ohne einen solchen Nachweis ist die Teilnahme als Schütze nicht möglich. Zu 5.: In den Eigenjagdbezirken der Landesforstanstalt wurde in den Jahren 2012 bis 2018 folgendes Wild (inklusive Fall- und Unfallwild) gestreckt: Wildart 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Damwild 417 441 536 464 496 510 543 Muffelwild 180 215 228 225 199 254 174 Rehwild 8.145 9.158 8.854 10.678 10.835 11.136 11.502 Rotwild 1.844 2.307 2.146 2.187 2.216 2.388 2.400 3 Drucksache 6/7215Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Wildart 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Schwarzwild 4.796 4.015 3.980 4.387 5.157 6.083 5.451 Haarwild 750 522 400 550 455 422 391 Die Einnahmen aus der Wildvermarktung in den Thüringer Forstämtern schlüsseln sich wie folgt auf (Angaben in Euro): Forstamt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bad Berka 50.624 54.604 50.925 60.663 60.631 60.269 54.967 Bad Salzungen 49.479 48.495 50.453 60.516 58.647 64.623 67.962 Bleicherode-Südharz 25.432 64.686 43.440 52.920 43.867 51.426 45.611 Erfurt-Willrode 35.466 33.282 37.122 39.224 40.899 44.139 36.622 Finsterbergen 18.840 20.342 24.830 24.770 25.142 25.464 27.351 Frauenwald 49.210 46.167 58.638 65.816 75.061 71.523 74.443 Gehren 42.241 62.816 73.056 73.392 80.542 75.751 69.265 Hainich-Werratal 11.657 12.717 9.845 13.712 12.242 13.629 11.099 Heiligenstadt 21.860 25.627 23.099 26.627 23.713 26.033 24.451 Heldburg 16.976 21.353 24.666 26.366 29.971 27.788 24.620 Jena-Holzland 98.983 85.616 73.961 87.129 105.980 96.691 85.726 Kaltennordheim 36.552 26.998 29.833 31.003 41.368 47.194 37.196 Leinefelde 38.061 25.772 25.819 29.961 26.406 25.418 29.753 Marksuhl 69.480 74.263 64.212 79.007 78.112 78.591 67.035 Neuhaus 85.137 79.275 93.939 89.590 93.441 86.447 90.384 Neustadt 11.900 11.345 20.624 19.167 20.176 21.701 18.767 Oberhof 75.148 56.891 44.785 51.819 53.338 56.939 67.811 Saalfeld-Rudolstadt 60.081 62.718 28.979 33.006 32.579 29.172 29.263 Schmalkalden 16.067 16.300 20.179 17.252 21.412 25.627 23.889 Schönbrunn 33.656 39.469 29.589 43.119 51.758 51.725 51.072 Sondershausen 105.557 61.954 77.296 76.409 70.990 68.925 53.247 Sonneberg 17.992 19.849 24.020 32.789 30.085 38.151 42.388 Weida 80.207 70.109 67.914 77.433 78.357 84.229 77.296 Gesamt 1.050.606 1.020.649 997.223 1.111.690 1.154.715 1.171.456 1.110.218 Zu 6.: Die Zahl der Wildschweine, die aufgrund radioaktiver Belastung verworfen wurden, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl 2012 39 2013 60 2014 15 2015 59 2016 44 2017 82 2018 81 Zu 7.: Gesellschaftsjagden (Drückjagden), anlässlich derer Wild gezielt in Bewegung gebracht wird, finden in den Eigenjagdbezirken der Landesforstanstalt unter Beachtung der Witterung von Anfang September bis Mitte Januar statt. In der Regel wird jede Jagdbezirksfläche jährlich einmal durch eine Drückjagd bejagt. Bei Bedarf , insbesondere zur Reduktion der Schwarzwildbestände im Rahmen der Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, können Drückjagden auch mehrmalig stattfinden. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7215 Für die Bevölkerung erfolgt aus Sicherheitsgründen in der Regel an den Zuwegungen zum Jagdbezirk oder -gebiet über Hinweisschilder unterstützt durch Markierungsband eine Information zum Betretungsverbot des Gebiets infolge der Bejagung. Zu 8.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor, da die Information nicht erhoben wird. Keller Ministerin Wildtiermanagement und Jagd in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: