13.05.2019 Drucksache 6/7216Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Mai 2019 Bestand und Populationsentwicklung der Kanadagans in Thüringen Die Kleine Anfrage 3813 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Neben den Nilgänsen breiten sich auch Kanadagänse in Deutschland immer weiter aus. Hierbei verursachen sie immer größere Fraßschäden in der Landwirtschaft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der derzeitige Bestand an Kanadagänsen in Thüringen und wie hat sich dieser Bestand in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben, Anzahl der Brutpaare und Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. Welche landwirtschaftlichen Fraßschäden wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch Gänse, insbesondere durch Kanadagänse, in den letzten zehn Jahren in Thüringen verursacht und welche Maßnahmen plant die Landesregierung aktuell, diesen Schaden in Zukunft zu verringern (bitte in Euro-Beträgen angeben und nach Jahresscheiben und Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Kanadagänse wurden in den letzten zehn Jahren in Thüringen durch berechtigte Personen erlegt und wie viele dieser Gänse wurden den zuständigen Veterinärämtern zur Begutachtung vorgelegt (bitte nach Jahresscheiben, begutachtenden Veterinärbehörden, Ergebnis der Begutachtungen, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, sich gegenüber der Europäischen Union (EU) und auf Bundesebene für eine EU-weite beziehungsweise bundesweite Bejagung von Kanadagänsen einzusetzen und wenn nein, warum nicht? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Thüringer Fauna unter dem Einfluss der Kanadagänse in den letzten zehn Jahren und wie haben sich insbesondere die in Thüringen bedrohten Fischund Vogelarten unter dem Einfluss der Kanadagans in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und Fisch- und Vogelarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Beabsichtigt die Landesregierung, Kanadagänse in das Thüringer Jagdrecht beziehungsweise in die Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten aufzunehmen und wenn nein, warum nicht und wenn ja, mit welchem Ziel und bis wann soll dies erfolgen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7216 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 10. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2012 wurde die erste Brut der Tierart Kanadagans in Thüringen festgestellt. Die Bestandsentwicklung ist in folgender Tabelle dargestellt: Jahr Brutpaare/Landkreis Gesamt 2012 1 Paar/Sonneberg 1 Paar 2013 1 Paar/Sonneberg, 1 Paar/Schmalkalden-Meiningen 2 Paare 2014 2 Paare/Sonneberg, 1 Paar/Schmalkalden-Meiningen 3 Paare 2015 2 Paare/Sonneberg, 1 Paar/Schmalkalden-Meiningen 3 Paare 2016 2 Paare/Sonneberg, 1 Paar/Wartburgkreis 3 Paare 2017 1 Paar/Hildburghausen, 2 Paare/Schmalkalden-Meiningen, 1 Paar/Wartburgkreis 4 Paare Zu 2.: Angaben zu Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Gänse, insbesondere durch Kanadagänse, werden durch die Landesregierung nicht erhoben und liegen daher für den Zeitraum der letzten zehn Jahre nicht vor. Die Landesregierung plant keine Maßnahmen zur künftigen Schadensverringerung, denn es ist Angelegenheit zwischen Verpächter (jagdberechtigtem Grundeigentümer) und Pächter (landwirtschaftlichem Nutzer) im Pachtvertrag zur landwirtschaftlichen Bodennutzung zu Wildarten, für die nach § 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes keine Schadensersatzpflicht besteht, eine Wildschadensregulierung zu vereinbaren. Die jagdrechtlichen Regelungen sind gegeben, um Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft durch Wildschaden möglichst zu vermeiden. Zu 3.: Keine Zu 4.: Nein, die Landesregierung beabsichtigt nicht sich für die EU-weite Bejagung der Tierart Kanadagans einzusetzen . Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes unterliegt die Kanadagans dem Jagdrecht. Gemäß der Verordnung über die Jagdzeiten hat sie in Deutschland vom 1. November bis 15. Januar Jagdzeit. Aufgrund der geringen Populationsgröße - ich verweise auf die Antwort zu Frage 1 - ist in Thüringen eine Bejagung zum Schutz heimischer Arten derzeit nicht sinnvoll. Gemäß § 2 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen , und über die Jagdzeiten ist die Tierart Kanadagans deshalb ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Zu 5.: Kanadagänse ernähren sich vorwiegend pflanzlich, weshalb auch keine direkten Einwirkungen auf die heimische Fauna beziehungsweise die bedrohten Fisch- und Vogelarten zu beobachten sind. Zu 6.: Nein, weil die Tierart Kanadagans bereits dem Jagdrecht unterliegt. Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4. Keller Ministerin Bestand und Populationsentwicklung der Kanadagans in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: