14.05.2019 Drucksache 6/7219Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Mai 2019 Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung Die Kleine Anfrage 3808 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Gemäß § 33 Abs. 7 Polizeiaufgabengesetz (PAG) kann die Polizei unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 PAG, wenn eine Anhaltemöglichkeit der Person zur Identitätsfeststellung gewährleistet ist, personenbezogene Daten (Kraftfahrzeugkennzeichen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung) durch den Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen automatisiert erheben (automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung) und zur Datenübertragung zwischenspeichern , um diese Daten für einen sofortigen Datenabgleich zur Verhütung oder Unterbindung von Straftaten oder zur Eigentumssicherung nutzen zu können. Die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung darf nicht flächendeckend durchgeführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen setzte die Polizei zwischen den Jahren 2014 und 2018 in Thüringen eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung in Thüringen ein (bitte um einzelne Auflistung nach laufender Nummer)? 2. Wo und in welchen Zeiträumen wurde die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung jeweils eingesetzt (bitte um Angabe der Straße und ungefähren Position und Zuordnung zur laufenden Nummer)? 3. Was waren dabei jeweils die Anlässe zum Einsatz der automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung (bitte um Zuordnung zur laufenden Nummer)? 4. Wie viele Fahrzeuge wurden bei den Einsätzen zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung jeweils erfasst (bitte um Zuordnung zur laufenden Nummer)? 5. Wurde eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung zwischen den Jahren 2014 und 2018 in Thüringen zu repressiven Zwecken eingesetzt? Wenn ja, in welchen Fällen (bitte um Zuordnung zur laufenden Nummer)? 6. Wie lange werden beziehungsweise wurden in den Fällen zu Frage 1 die erhobenen Daten bei den Einsätzen der automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung dabei gespeichert beziehungsweise zwischengespeichert (bitte um Zuordnung zur laufenden Nummer)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7219 7. Welche Hard- und Software wird zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung eingesetzt und welche Behörden halten diese Technik vor? 8. Welche Daten werden dabei nach welchem System jeweils im Treffer- oder Nichttreffer-Fall erhoben und gespeichert? 9. Wo werden die erhobenen Daten bei den Einsätzen der automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung gespeichert und wer hat darauf Zugriff? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 9.: Im erfragten Zeitraum sowie bis dato erfolgte kein Einsatz einer automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung durch die Thüringer Polizei. Eine entsprechende Technik wird nicht vorgehalten. Maier Minister Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 9.: