16.05.2019 Drucksache 6/7227Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Juni 2019 Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in Thüringen - 2018 Die Kleine Anfrage 3700 vom 7. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Am Sonntag, dem 29. April 2018 kam es nach Polizei- und Presseberichten im Eichsfeld zu einem brutalen Übergriff auf zwei Journalisten durch mehrere Neonazis. Zwei Journalisten fertigten erst Aufnahmen zu Recherchezwecken vom Grundstück eines hohen Funktionärs des Landesverbands der NPD, woraufhin sie durch mindestens zwei Neonazis vertrieben worden seien. Als sie mit dem Auto wegfuhren, wurden sie von zwei maskierten Männern verfolgt und angegriffen. Dabei wurden durch die mutmaßlichen Neonazis unter anderem ein Baseballschläger, ein Messer, ein circa 40 Zentimeter großer Schraubenschlüssel und Pfefferspray eingesetzt. Beide Journalisten wurden verletzt, einer erlitt eine Stichwunde im Oberschenkel, der andere eine Kopfplatzwunde. Das Auto wurde erheblich beschädigt, die Kameraausrüstung geraubt. Zwischenzeitlich erstatteten die beiden Fotografen Strafanzeige wegen Verdachts des schweren Raubs und eines versuchten Tötungsdelikts. Auch in der Vergangenheit gab es bereits Berichte von Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten insbesondere im Umfeld von Demonstrationen rechter Gruppierungen. Bereits in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 3058 (vergleiche Drucksache 6/5995) vom 24. Juli 2018 nannte die Landesregierung mehrere Vorfälle. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der gegenwärtige Stand der Ermittlungen beziehungsweise des Verfahrens im oben beschriebenen Fall dar? 2. Wie viele Journalistinnen und Journalisten wurden im Jahr 2018 in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung im Umfeld von Versammlungen Opfer einer Straftat und um welche Situation handelte es sich jeweils (bitte einzeln auflisten nach Tag, Ort, Anzahl der Täter, Verletzungen, gegebenenfalls Sachschaden , eingeleiteten Ermittlungsverfahren/Delikt, ob es eine Einordnung als Politisch motivierte Kriminalität gab und wenn ja, welche sowie gegebenenfalls Ergebnis des Strafverfahrens)? 3. Wurden der Landesregierung über die in der Antwort auf die Frage 7 in Drucksache 6/5995 genannten Fälle hinaus im Jahr 2018 Straftaten in Thüringen bekannt, die als Politisch motivierte Kriminalität eingeordnet wurden und bei denen die Opfer Journalisten waren (bitte einzeln auflisten nach Tag, Ort, Anzahl der Täter, Verletzungen, gegebenenfalls Sachschaden, eingeleiteten Ermittlungsverfahren/Delikt, ob es eine Einordnung als Politisch motivierte Kriminalität gab und wenn ja, welche sowie gegebenenfalls Ergebnis des Strafverfahrens)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7227 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 8 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen führte wegen des Vorfalls Ermittlungen gegen drei Personen. Gegen einen Beschuldigten stellte sie das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 9. August 2018 nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein, da dessen Täterschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen ausgeschlossen werden konnte. Gegen die zwei weiteren Beschuldigten erhob die Staatsanwaltschaft unter dem 5. Februar 2019 Anklage wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub zum Landgericht Mühlhausen - Jugendkammer. Zu 2.: Im Jahr 2018 wurden in Thüringen zwei Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) registriert, die sich bei Versammlungen gegen Vertreter der Medien richteten: Tatzeit Tatort Delikt Anzahl Tatverdächtige Anzahl Geschädigte Zuordnung Ausgang des Verfahrens 14.04.2018 Erfurt Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 1 PMK -nicht zuzuordnen - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 08.06.2018 Themar Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 1 PMK -rechts- Strafbefehl: Geldstrafe Zu 3.: Neben den in der Antwort zur Frage 2 genannten Fällen wurden im Jahr 2018 in Thüringen neun Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität registriert, die sich gegen Medien beziehungsweise gegen Vertreter der Medien richteten: Tatzeit Tatort Delikt Anzahl Tatverdächtige Anzahl Geschädigte Zuordnung Ausgang des Verfahrens 07.01.2018 Erfurt Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 10.01.2018 Erfurt Bedrohung (§ 241 StGB) 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 10.01.2018 Erfurt Bedrohung (§ 241 StGB) 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 11.01.2018 Erfurt Bedrohung (§ 241 StGB) 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 11.01.2018 Erfurt Bedrohung (§ 241 StGB) 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 3 Drucksache 6/7227Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tatzeit Tatort Delikt Anzahl Tatverdächtige Anzahl Geschädigte Zuordnung Ausgang des Verfahrens 14.01.2018 Erfurt Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 07.02.2018 Erfurt Volksverhetzung (§ 130 StGB) 1 1 PMK -rechts- Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 24.02.2018 Saaleplatte Beleidigung (§ 185 StGB) 1 1 PMK -nicht zuzuordnen - Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 29.04.2018 Hohengandern Schwerer Raub (§ 250 StGB) 3 2 PMK -rechts- 1 Beschuldigter: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO; 2 Beschuldigte: Anklage zur Jugendkammer Maier Minister Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in Thüringen - 2018 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: