16.05.2019 Drucksache 6/7228Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2019 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen Die Kleine Anfrage 3716 vom 20. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Landkreis Hildburghausen finanziert sich über Zuweisungen des Landes, eigene Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und der Kreisumlage. Der Landkreis Hildburghausen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Hildburghausen, die für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen maßgeblich ist, im Zeitraum von 2014 bis 2019 entwickelt (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 2. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat der Landkreis Hildburghausen im Zeitraum von 2014 bis 2018 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 3. Welche Zuweisungen in welcher Höhe wird der Landkreis Hildburghausen im Jahr 2019 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten? 4. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchen Förderzielen hat der Landkreis Hildburghausen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage 3 zum Gesetzentwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (vergleiche Drucksache 6/4497) im Zeitraum von 2016 bis 2018 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 5. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchen Förderzielen wird der Landkreis Hildburghausen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage 3 zum Gesetzentwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (vergleiche Drucksache 6/4497) im Jahr 2019 erhalten? 6. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat der Landkreis Hildburghausen aus den sogenannten kommunalen Hilfsprogrammen in den Jahren 2015 bis 2019 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren )? 7. In welcher Höhe (absoluter Betrag und prozentuell gemessen an den Gesamtausgaben) erhielt beziehungsweise erhält der Landkreis Hildburghausen Erstattungen vom Land in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz , Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz, Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch in den Jahren 2014 bis 2019 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7228 8. Für welche Investitionsvorhaben erhielt beziehungsweise erhält der Landkreis Hildburghausen Landeszuschüsse in welcher Höhe und welchem prozentualen Anteil gemessen an den Gesamtinvestitionskosten im Zeitraum von 2014 bis 2019 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Hildburghausen, die für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen maßgeblich ist, hat sich von 2014 bis 2019 wie folgt entwickelt: Jahr Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreisumlage in Euro Schlüsselzuweisungen in Euro 2014 44.028.143 44.075.981 2015 47.368.263 47.419.046 2016 48.055.900 48.098.051 2017 48.518.497 48.535.250 2018 50.603.608 50.620.769 2019 54.548.837 54.557.569 Zu 2 bis 8.: Die Fragen 2 bis 8 werden tabellarisch beantwortet. Es wird auf die von der Thüringer Staatskanzlei und je Ressort übermittelten Tabellen verwiesen, die in folgender Reihenfolge als Anlage beigefügt werden: • Thüringer Staatskanzlei (TSK) • Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) • Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) • Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) Von der Thüringer Staatskanzlei und den Ressorts wurden die Zuweisungen laut Fragestellung 2 bis 8 aufgeführt , die innerhalb deren Zuständigkeit durch die oberste Landesbehörde oder nachgeordnete Bereiche ausgereicht wurden beziehungsweise werden. Vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und vom Thüringer Finanzministerium erfolgte jeweils Fehlanzeige. Soweit keine anderslautende Angabe in den Übersichten erfolgt, verstehen sich die das Jahr 2019 betreffenden Angaben zum Stichtag der Ressortabfrage: 25. März 2019. Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte und nach dem Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur wurden als Zuweisungen aus sogenannten kommunalen Hilfsprogrammen aufgenommen. Maier Minister Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TSK Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2016 Landratsamt Hildburghausen, Umsetzung KEK Region Süd 142.297 € 2 2 2016 Landratsamt Hildburghausen, Sonderausstellung "Schätze der Hennebergischen Gymnasialbibliothek" 7.350 € 2 3 2016 Landratsamt Hildburghausen, Museumszeitschrift SEMANA, Band 31 (2016); Naturhistorisches Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen 2.500 € 2 4 2017 Landratsamt Hildburghausen, Umsetzung KEK Region Süd 66.057 € 2 5 2017 Landratsamt Hildburghausen, Ankauf sehr seltener Muschelkalk-Ammoniten 4.000 € 2 50% 6 2018 Landratsamt Hildburghausen, Sonderausstellung "Lebende und versteinerte Saurier 5.200 € 2 7 2018 Landratsamt Hildburghausen, Ankauf von Museumsgut für NHM Bertholsdsburg Schleusingen 12.906 € 2 95% 8 2018 Landratsamt Hildburghausen, Umsetzung KEK Region Süd 97.005 € 2 9 2019 Landratsamt Hildburghausen, Vorhaben im Naturhistorischen Museum Schleusingen: Ankauf Spezialsammlung HOLZHEY mit Schneekopfkugeln des Thüringer Waldes u.a. 13.000 € 2 50% 10 2019 Landratsamt Hildburghausen, Naturhistorisches Museum Schleusingen, Sonderausstellung "Kunstwerk Alpen" 2.850 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TSK, 1 von 1 Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMIK Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Schlüsselzuweisungen 20.086.519 € 1 2 2014 Ausgleich gemäß VV-MBA-Verlust Zensus 21.140 € 1 3 2014 Mehrbelastungsausgleich 4.587.800 € 1 4 2014 Garantiefondsleistungen 890.389 € 1 5 2015 Schlüsselzuweisungen 20.321.332 € 1 6 2015 Mehrbelastungsausgleich 4.617.272 € 1 7 2015 Investitionspauschale für Schulbauten und Schulträger § 2a ThürKommHG 1.294.754 € 2 8 2015 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Landesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) 130.256 € 2 9 2015 Garantiefondsleistungen 100.988 € 1 10 2016 Schlüsselzuweisungen 17.286.320 € 1 11 2016 Mehrbelastungsausgleich 5.755.897 € 1 12 2016 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2016 625.250 € 2 13 2017 Schlüsselzuweisungen 17.276.129 € 1 14 2017 Mehrbelastungsausgleich 5.807.160 € 1 15 2017 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2017 416.452 € 2 16 2017 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Einsatzleitwagen ELW 1 für Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen 40.000 € 2 26% 17 2018 Schlüsselzuweisungen 18.418.012 € 1 18 2018 Mehrbelastungsausgleich 6.111.350 € 1 19 2018 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2018 74.895 € 2 20 2018 Investitionspauschale 2018 § 5 Abs. 1 ThürKommHG 742.671 € 2 zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMIK, 1 von 2 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 21 2018 Investitionspauschale für Schulgebäude, Schulturnhallen und investive Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung § 5 Abs. 2 ThürKommHG 905.345 € 2 22 2018 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Einsatzleitwagen ELW 1 für Stützpunktfeuerwehr Themar 55.000 € 2 28% 23 2019 Schlüsselzuweisungen 17.795.035 € 1 24 2019 Mehrbelastungsausgleich 6.200.531 € 1 25 2019 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) Abrufbetrag 2019, Stand: 25.03.2019 24.292 € 2 26 2019 § 4a ThürKommHG Kommunalinvestitionsförderfonds - Bundesanteil (Gesetz zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen) abrufbar 2019 bis 2021 31.417 € 2 27 2019 Investitionspauschale 2019 § 6 Abs. 1 ThürKommHG 742.671 € 2 28 2019 Investitionspauschale für Schulgebäude, Schulturnhallen und investive Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung § 6 Abs. 2 ThürKommHG 896.628 € 2 29 2019 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Rüstwagen RW für Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen 154.000 € 2 35% 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur TMIK, 2 von 2 Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMBJS Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunales Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Kostenerstattung Personen ohne gewöhnl. Aufenthalt §§ 89 ff SGB VIII 30.519 € 2 2 100% 2 2014 Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 463.654 € 1 nein nein nein 3 2014 Schullastenausgleich 2.040.327 € 1 nein nein nein 4 2014 Landespauschalen Kita 15.600 € 1 5 2014 Landespauschalen Kita 141.066 € 1 6 2014 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Hildburghausen Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 74.360 € 2 7 2015 Kostenerstattung Personen ohne gewöhnl. Aufenthalt §§ 89 ff SGB VIII 11.484 € 2 2 100% 8 2015 Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 472.520 € 1 nein nein nein 9 2015 Schullastenausgleich 2.105.603 € 1 nein nein nein 10 2015 Landespauschalen Kita 15.390 € 1 11 2015 Landespauschalen Kita 145.184 € 1 12 2015 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Hildburghausen Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 79.660 € 2 13 2016 Erstattung von Gastschülerbeiträgen 25.212 € 2 nein nein nein 14 2016 Unterstützung von Ganztagsangeboten Thüringer Schulen Staatliche Regelschule "Otto Ludwig" Eisfeld 561 € 2 15 2016 Kostenerstattung Personen ohne gewöhnl. Aufenthalt §§ 89 ff SGB VIII 141.562 € 2 2 100% 16 2016 Maßnahmekatalog Kinderschutz Fortbildung Kindeswohlgefährdung 637 € 2 70% 17 2016 Landesprogramm Kinderschutz 35.200 € 2 18 2016 Partnerschaft für Demokratie 42.773 € 2 19 2016 Kostenerstattung UMA/Neufälle nach § 89d(1)SGB VIII 1.426.823 € 2 2 100% 20 2016 Kostenerstattung UMA / Verwaltungskostenpauschale 146.454 € 2 2 anteilig 21 2016 Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 481.358 € 1 nein nein nein 22 2016 Schullastenausgleich 2.173.337 € 1 nein nein nein 23 2016 Landespauschalen Kita 13.050 € 1 zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMBJS, 1 von 4 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunales Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 24 2016 Landespauschalen Kita 146.005 € 1 25 2016 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Hildburghausen Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 81.336 € 2 26 2017 Erstattung von Gastschülerbeiträgen 22.118 € 2 nein nein nein 27 2017 Unterstützung von Ganztagsangeboten Thüringer Schulen Staatliche Regelschule "Otto Ludwig" Eisfeld 837 € 2 28 2017 Kostenerstattung für unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben am Lernort Schule Staatliche Regelschule "Gerhart Hauptmann" Schleusingen 298 € 2 29 2017 Kostenerstattung für unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben am Lernort Schule Staatliche Regelschule Crock 283 € 2 30 2017 Kostenerstattung Personen ohne gewöhnl. Aufenthalt §§ 89 ff SGB VIII 143.859 € 2 2 100% 31 2017 Landesprogramm Kinderschutz 31.529 € 2 32 2017 Partnerschaft für Demokratie 33.725 € 2 33 2017 Kostenerstattung UMA/Neufälle nach § 89d(1)SGB VIII 1.692.410 € 2 2 100% 34 2017 Kostenerstattung UMA / Verwaltungskostenpauschale 217.233 € 2 2 anteilig 35 2017 Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 492.484 € 1 nein nein nein 36 2017 Schullastenausgleich 2.226.805 € 1 nein nein nein 37 2017 Landespauschalen Kita 11.310 € 1 38 2017 Landespauschalen Kita 147.527 € 1 39 2017 Örtliche Jugendförderung 329.964 € 2 40 2017 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 237.685 € 2 41 2017 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Hildburghausen Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 87.634 € 2 42 2017 Förderung von Integrationsmaßnahmen in der VHS Hildburghausen Projekt "Koordination des Bildungsangebotes im Bereich Integration" in der Region Hildburghausen und personelle Unterstützung im Bereich Integration/Migration 54.100 € 2 43 2018 Erstattung von Gastschülerbeiträgen 19.810 € 2 nein nein nein 44 2018 Kostenerstattung für unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben am Lernort Schule Staatliches Gymnasium Georgianum Hildburghausen 445 € 2 45 2018 Kostenerstattung Personen ohne gewöhnl. Aufenthalt §§ 89 ff SGB VIII 59.492 € 2 2 100% TMBJS, 2 von 4 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunales Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 46 2018 Landesprogramm Kinderschutz 28.008 € 2 47 2018 Partnerschaft für Demokratie 34.366 € 2 48 2018 Kostenerstattung UMA/Neufälle nach § 89d(1)SGB VIII 830.400 € 2 2 100% 49 2018 Kostenerstattung UMA / Verwaltungskostenpauschale 161.651 € 2 2 anteilig 50 2018 Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung 499.675 € 1 nein nein nein 51 2018 Schullastenausgleich 2.213.465 € 1 nein nein nein 52 2018 Landespauschalen Kita 5.220 € 1 53 2018 Landespauschalen Kita 151.195 € 1 54 2018 Örtliche Jugendförderung 412.455 € 2 55 2018 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 249.987 € 2 56 2018 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Volkshochschulen - Grundförderung Volkshochschule Hildburghausen Personal- und Sachkostenzuschuss, Zuschuss zur Mitarbeiterfortbildung 126.755 € 2 57 2018 Zuschüsse für die geeignete Ausstattung der Lernumgebung und der Arbeitsplätze sowie zur Schaffung von Bedingungen die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen Verbesserung Lehr- /Lernbedingungen 4.500 € 2 58 2018 Förderung von Integrationsmaßnahmen in der VHS Hildburghausen Projekt "Koordination des Bildungsangebotes im Bereich Integration" in der Region Hildburghausen 20.674 € 2 59 2018 Förderung von Integrationsmaßnahmen in der VHS Hildburghausen Personelle Unterstützung im Bereich Integration/Migration 17.915 € 2 60 2019 Erstattung von Gastschülerbeiträgen - € 2 nein nein nein 61 2019 Kostenerstattung für unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben am Lernort Schule Staatliche Regelschule Gerhart Hauptmann Schleusingen 622 € 2 62 2019 Kostenerstattung Personen ohne gewöhnl. Aufenthalt §§ 89 ff SGB VIII 37.182 € 2 2 100% 63 2019 Landesprogramm Kinderschutz 36.949 € 2 64 2019 Partnerschaft für Demokratie 38.044 € 2 65 2019 Kostenerstattung UMA/Neufälle nach § 89d(1)SGB VIII 155.149 € 2 2 100% 66 2019 Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung - € 1 nein nein nein 67 2019 Schullastenausgleich 2.286.864 € 1 nein nein nein 68 2019 Landespauschalen Kita (Hochrechnung) 6.960 € 1 69 2019 Landespauschalen Kita (Hochrechnung) 151.287 € 1 TMBJS, 3 von 4 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunales Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 70 2019 Örtliche Jugendförderung 412.455 € 2 71 2019 Maßnahmen der Schulsozialarbeit 254.997 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur TMBJS, 4 von 4 Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMMJV Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 1.263.348 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 2 2014 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Investitionspauschale) Investitionspauschale für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte 570.000 € 2 nein 1 Erstattung in Form von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Erkenntnisse vor 3 2015 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 2.270.645 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMMJV, 1 von 5 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 4 2015 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Investitionspauschale) Investitionspauschale für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte 2.392.500 € 2 nein 1 Erstattung in Form von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Erkenntnisse vor 5 2016 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 5.176.248 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 6 2016 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Investitionspauschale) Investitionspauschale für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte 21.000 € 2 nein 1 Erstattung in Form von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Erkenntnisse vor 7 2016 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge, Betreuung von Flüchtlingskindern bis zum Schuleintrittsalter in einer Kindertageseinrichtung; Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen sowie für das Vorhalten nicht genutzter Einzel- und Gemeinschaftsunterkünfte 764.113 € 2 nein pauschale Zuwendung TMMJV, 2 von 5 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 8 2017 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 3.903.806 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Ab dem 01.01.2017 entstehende Gesundheitskosten werden über elektronische Gesundheitskarten abgerechnet. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 9 2017 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Investitionspauschale) Investitionspauschale für die Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte 70.393 € 2 nein 1 Erstattung in Form von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Erkenntnisse vor 10 2017 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge, Betreuung von Flüchtlingskindern bis zum Schuleintrittsalter in einer Kindertageseinrichtung; Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen sowie für das Vorhalten nicht genutzter Einzel- und Gemeinschaftsunterkünfte 633.779 € 2 nein pauschale Zuwendung TMMJV, 3 von 5 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 11 2018 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 3.377.808 € 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Ab dem 01.01.2017 entstehende Gesundheitskosten werden über elektronische Gesundheitskarten abgerechnet. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 12 2018 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen 42.600 € 2 nein pauschale Zuwendung TMMJV, 4 von 5 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 13 2019 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (u.a. auch Spätaussiedler) Unterbringung, soziale Betreuung, Leistungen nach AsylbLG, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, medizinische Versorgung von Flüchtlingen 610.272 € Stand 28.02.2019 2 nein 1 Erstattungen zum Teil in Form von Pauschalen; Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfen zur Pflege wurden vollständig erstattet, sofern sie bis zum 28.08.2014 entstanden sind und den Betrag von 2.556,46 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen bzw. bis 31.12.2016 entstanden sind und 1.000 EUR je Flüchtling und Kalenderjahr überstiegen. Ab dem 01.01.2017 entstehende Gesundheitskosten werden über elektronische Gesundheitskarten abgerechnet. Zu den Gesamtkosten des Landkreises liegen keine Angaben vor. 14 2019 Integration von Flüchtlingen in Thüringer Kommunen Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen 66.165 € 2 nein pauschale Zuwendung; Stand der Bewilligung 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur Hinweis: zu lfd. Nr. 7 und 10: Hinsichtlich der in den Jahren 2016 und 2017 erhaltenen Zuweisungen aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 39/2016) sah die Förderrichtlinie eine Weitergabe von Fördermitteln an kreisangehörige Gemeinden vor. Ob und ggf. der Landkreis Hildburghausen Fördermittel weitergeleitet hat, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. zu lfd. Nr. 12 und 14: Hinsichtlich der im Jahr 2018 erhaltenen und im Jahr 2019 bewilligten Zuweisungen aufgrund der Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2018) berechtigt die Förderrichtlinie zur Weiterleitung von Fördermitteln an kreisangehörige Gemeinden. Ob und ggf. in welcher Höhe der Landkreis Hildburghausen Fördermittel weitergeleitet hat bzw. weiterleiten wird, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. TMMJV, 5 von 5 Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMWWDG Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2017 GRW-Förderung, Teil II Optimierung der Radwege im Landkreis Hildburghausen (Radhauptwege II-58 und II 50) 46.151 € 2 74% 2 2018 Breitbandinfrastruktur Planung/Beratung Planungs- Beratungsleistungen für den Breitbandinfrastruktur in 98646 Hildburghausen für den Landkreis Hildburghausen 35.751 € 2 3 2019 Breitbandinfrastruktur Planung/Beratung Planungs- Beratungsleistungen für den Breitbandinfrastruktur in 98646 Hildburghausen für den Landkreis Hildburghausen 24.249 € 2 4 2019 Breitbandinfrastruktur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur in 98673 Brünn, 98673 Eisfeld, 98678 Sachsenbrunn,98667 Schleusegrund, 98553 Schleusingen, 98553 St. Kilian, 98669 Veilsdorf, 98673 Auengrund, 98553 Nahetal-Waldau, 98664 Masserberg, 98628 Römhild 1.732.483 € 2 35% zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMWWDG, 1 von 2 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 5 2020 Breitbandinfrastruktur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur in 98673 Brünn, 98673 Eisfeld, 98678 Sachsenbrunn,98667 Schleusegrund, 98553 Schleusingen, 98553 St. Kilian, 98669 Veilsdorf, 98673 Auengrund, 98553 Nahetal-Waldau, 98664 Masserberg, 98628 Römhild 1.490.388 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur Hinweis: zu lfd. Nr. 2 und 3 = ein Projekt zu lfd. Nr. 4 und 5 = ein Projekt TMWWDG, 2 von 2 Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMASGFF Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 31,3 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 1.282.873 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 2 2014 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.351.051 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2014 zu 100 % Restzahlung 2013 zu 75% 3 2015 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 35,4 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 1.481.132 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 4 2015 Erstattungen im Rahmen der Kommunalisierung von Landesaufgaben Nachzahlung zur Zuweisung nach § 5 / § 6 ThürAGSGB XII (Sockelbetrag Blindenhilfe 2011+2012) 134.523 € 2 4 Über die Gesamtausgaben liegen keine Erkenntnisse vor. 5 2015 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.614.437 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2015 zu 100 % Restzahlung 2014 zu 100% 6 2016 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II 39,4 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 1.430.574 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 7 2016 Erstattungen im Rahmen der Kommunalisierung von Landesaufgaben 16.789 € 2 8 2016 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 190.566 € 2 9 2016 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.608.578 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2016 zu 100 % Restzahlung 2015 zu 100% 10 2016 Erstattungen an Sozialhilfeträger 252.708 € 2 4 100% 11 2016 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 3.808 € 2 12 2016 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 446.216 € 2 zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMASGFF, 1 von 3 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 13 2017 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II 45,9 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 1.698.005 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 14 2017 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 239.210 € 2 15 2017 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.470.421 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2017 zu 100 % Restzahlung 2016 zu 100% 16 2017 Barbetrag nach dem Sozialgesetzbuch XII 30.691 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 136 SGB XII; pauschalierter Ausgleich für Mehrausgaben, die aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entstehen; über die Gesamtausgaben liegen keine Erkenntnisse vor 17 2017 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 12.045 € 2 18 2017 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 516.265 € 2 19 2017 Stärkung und Weiterentwicklung des ÖGD Zulage nach Fachärzte-ÖGD-RL der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) 3.062 € 2 20 2018 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II 47,7 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 1.499.001 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 21 2018 Mehrbelastungsausgleich nach dem Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld 1.012 € 2 22 2018 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 283.466 € 2 23 2018 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.692.459 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2018 zu 100 % Restzahlung 2017 zu 100% 24 2018 Barbetrag nach dem Sozialgesetzbuch XII 60.639 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 136 SGB XII; pauschalierter Ausgleich für Mehrausgaben, die aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entstehen; über die Gesamtausgaben liegen keine Erkenntnisse vor TMASGFF, 2 von 3 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA 1 2 = außerhalb KFA 2 wenn ja: 1 = ThürKommHG 3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen 4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 25 2018 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 3.981 € 2 26 2018 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1.277.734 € 2 27 2018 Stärkung und Weiterentwicklung des ÖGD Zulage nach Fachärzte-ÖGD-RL der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) 2.284 € 2 28 2019 Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte - Prognose Bundesanteil nach § 46 Abs. 6 bis 9 SGB II vorläufig 43,1 % der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgt nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II. 1.400.000 € 2 3 Zu den kommunalen Gesamtausgaben nach dem SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor. 29 2019 Mehrbelastungsausgleich nach dem Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld 506 € 2 30 2019 Landesblindengeld / Sinnesbehindertengeld 165.918 € 2 31 2019 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 285.825 € 2 4 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Aufwand 2019 zu 100 % Restzahlung 2018 zu 100% 32 2019 Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung 2.754 € 2 33 2019 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 191.730 € 2 34 2019 Stärkung und Weiterentwicklung des ÖGD Förderung der übertariflichen Arbeitsmarktzulage 3.751 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur Hinweis: Stichtag der Erfassung: 13.03.2019 TMASGFF, 3 von 3 Kleine Anfrage Nr. 3716 des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) - Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen - Übersicht zur Beantwortung der Fragen 2 bis 8 hier: Zuweisungen des Landes in der Ressortzuständigkeit von TMIL Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten 1 2014 Investitionspauschale für Schulgebäude Sonderlastenausgleich für Schulbauten (§22 ThürFAG) 539.481 € 1 2 2014 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Stadt- und Regionalverkehr 274.873 € 2 3 2014 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Erneuerung BÜ Bahn-km 87,106 im Zuge der K 511 bei Reurieth 5 5.700 € 2 68% 4 2014 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Umstufung: Erneuerung K 506 (ehem. L 2674) von Eis- bis Massenhausen 6 114.100 € 2 69% 5 2014 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ersatzneubau Weihbachbrücke und Stützwand im Zuge der K 531 in Veilsdorf 7 174.000 € 2 66% 6 2014 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau der K 512 Trostadt - Reurieth 1. BA, Bau-km 0+000 bis 0+253 8 133.000 € 2 74% zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung TMIL, 1 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 7 2015 Investitionspauschale für Schulgebäude Sonderlastenausgleich für Schulbauten (§22 ThürFAG) 540.733 € 1 8 2015 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Stadt- und Regionalverkehr 280.628 € 2 9 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ersatzneubau Weihbachbrücke und Stützwand im Zuge der K 531 in Veilsdorf 9 10.000 € 2 66% 10 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau der K 512 Trostadt - Reurieth 1. BA, Bau-km 0+000 bis 0+253 10 10.600 € 2 74% 11 2015 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 531 (Hetschbacher Straße) OD Veilsdorf 11 85.100 € 2 60% 12 2016 Investitionspauschale für Schulgebäude Sonderlastenausgleich für Schulbauten (§22 ThürFAG) 544.179 € 1 13 2016 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Stadt- und Regionalverkehr 258.703 € 2 TMIL, 2 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 14 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 531 (Hetschbacher Straße) OD Veilsdorf 12 84.600 € 2 60% 15 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 530 Eisfeld-Heid, 2. BA 13 244.900 € 2 64% 16 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 526 OD Crock, Oberwinder Straße 14 192.100 € 2 72% 17 2016 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 512 von Trostadt bis Reurieth 2. BA 15 218.500 € 2 70% 18 2017 Investitionspauschale für Schulgebäude Sonderlastenausgleich für Schulbauten (§22 ThürFAG) 543.207 € 1 19 2017 Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen (Projektförderung) Umbau und Modernisierung des Grund- und Regelschulstandortes in Eisfeld16 240.457 € 2 61% 20 2017 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Stadt- und Regionalverkehr 269.210 € 2 TMIL, 3 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 21 2017 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Zusatzförderung für landesbedeutsame Linien 248.487 € 2 22 2017 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 530 Eisfeld-Heid, 2. BA 17 6.000 € 2 64% 23 2017 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 526 OD Crock, Oberwinder Straße 18 24.700 € 2 72% 24 2017 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau K 512 von Trostadt bis Reurieth 2. BA 19 21.000 € 2 70% 25 2018 Azubi-Ticket Thüringen 25.480 € 2 26 2018 Investitionspauschale für Schulgebäude Sonderlastenausgleich für Schulbauten (§22 ThürFAG) 537.977 € 1 27 2018 Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen (Projektförderung) Umbau und Modernisierung des Grund- und Regelschulstandortes in Eisfeld20 3.049.829 € 2 61% 28 2018 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Stadt- und Regionalverkehr 324.529 € 2 29 2018 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Zusatzförderung für landesbedeutsame Linien 249.083 € 2 TMIL, 4 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 30 2018 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau der K 512 Trostadt - Reurieth 3. BA 21 82.300 € 2 71% 31 2019 Azubi-Ticket Thüringen 152.880 € 2 32 2019 Investitionspauschale für Schulgebäude Sonderlastenausgleich für Schulbauten (§22 ThürFAG) 22 551.143 € 1 33 2019 Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen (Projektförderung) Umbau und Modernisierung des Grund- und Regelschulstandortes in Eisfeld 23 1.946.155 € 2 61% 34 2019 Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen (Projektförderung) Sanierung und Umbau des Grundschulgebäudes in der Waldstraße 11 a zur Nutzung durch die Regelschule "Dr. Carl Ludwig Nonne" in Hildburghausen 24 1.500.000 € 2 62% 35 2019 Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen (Projektförderung) Ersatzneubau einer Grundschule inklusive Rückbau des bestehenden Grund- und Regelschulgebäudes in Veilsdorf Förderung in Höhe von ca. 3.410.000 € ab 2019 geplant, Bewilligung steht derzeit noch aus 2 36 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Ausbau der K 512 Trostadt - Reurieth 3. BA 25 237.500 € 2 71% 37 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Erneuerung der K 530 von Eisfeld bis Heid 1. BA 280.600 € 2 72% TMIL, 5 von 6 Zuordnung zu Frage 6 Zuweisung im Rahmen eines kommunalen Hilfsprogramms zu Frage 8 Zuweisung für Investitionsvorhaben (ohne Investitionspauschalen) lfd. Nr. Haushaltsjahr Zuweisung ggf. Konkretisierung Betrag 1 = KFA1 2 = außerhalb KFA2 wenn ja: 1 = ThürKommHG3 2 = Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen4 wenn ja: 1 = Asylbewerber- leistungsgesetz 2 = Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz 3 = SGB II 4 = SGB XII Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises wenn ja: Anteil (Zuschüsse gesamt) an Gesamtinvestitionskosten zu Frage 7 Zuweisung für Aufgabenbereich lt. Fragestellung 38 2019 Förderung kommunaler Straßenbau (KSB) Instandsetzung der K 523 von Lichtenau bis Einsiedel 307.700 € 2 53% 39 2019 Zuwendung für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in Thüringen gem. Finanzierungs-RL Grundförderung für Stadt- und Regionalverkehr 26 328.615 € 2 1 Kommunaler Finanzausgleich 2 in der Regel entsprechend sogenannter Anlage 3 - Bestandteile der angemessen Finanzausstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ThürFAG - Leistungen an Kommunen außerhalb der FAG-Masse - 3 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 4 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowei der sozialen Infrastruktur 5 Förderzeitraum 2012 bis 2014 6 Förderzeitraum 2013 bis 2014 7 Förderzeitraum 2014 bis 2015, siehe lfd. Nr. 9 8 Förderzeitraum 2014 bis 2015, siehe lfd. Nr. 10 9 Fortführung aus 2014, siehe lfd. Nr. 5 10 Fortführung aus 2014, siehe lfd. Nr. 6 11 Förderzeitraum 2015 bis 2016, siehe lfd. Nr. 14 12 Fortführung aus 2015, siehe lfd. Nr. 11 13 Förderzeitraum 2016 bis 2017, siehe lfd. Nr. 22 14 Förderzeitraum 2016 bis 2017, siehe lfd. Nr. 23 15 Förderzeitraum 2016 bis 2017, siehe lfd. Nr. 24 16 Förderzeitraum 2017 bis 2019, siehe lfd. Nr. 27, 33 Gesamtzuwendung von 5.236.441 € bewilligt, Auszahlung von 2017 bis 2019 17 Fortführung aus 2016, siehe lfd. Nr. 15 18 Fortführung aus 2016, siehe lfd. Nr. 16 19 Fortführung aus 2016, siehe lfd. Nr. 17 20 Fortführung aus 2017, siehe lfd. Nr. 19, 33 21 Förderzeitraum 2018 bis 2019, siehe lfd. Nr. 36 22 Bewilligung ist erfolgt, Auszahlung steht noch aus 23 Fortführung aus 2017, siehe lfd. Nr. 19, 27 24 Gesamtzuwendung von 6.000.000 € bewilligt, Auszahlung von 2019 bis 2021 25 Fortführung aus 2018, siehe lfd. Nr. 30 26 geplanter Betrag für 2019 TMIL, 6 von 6 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Landkreis Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2 bis 8.: Endnote: