22.05.2019 Drucksache 6/7250Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juni 2019 Umweltkriminalität in Thüringen Die Kleine Anfrage 3665 vom 31. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität hat die Landesregierung seit dem Jahr 2009 ergriffen? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren zu Straftaten gegen die Umwelt nach Abschnitt 29 des Strafgesetzbuchs (StGB - Straftaten gegen die Umwelt, § 324 ff. StGB) waren in den Jahren 2009 bis 2018 in Thüringen jeweils anhängig und welche Aufklärungsquote wurde in den einzelnen Jahren jeweils erreicht? 3. Wie viele Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Umwelt in Thüringen gemäß § 324 ff. StGB aus den Jahren 2009 bis 2018 sind der Landesregierung bekannt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie verteilten sich die Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Umwelt in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung auf die einzelnen Paragraphen des entsprechenden Abschnitts 29 im Strafgesetzbuch (§ 324 ff. StGB) in den Jahren 2014 bis 2018 (bitte nach Paragraphen und Jahrescheiben aufschlüsseln)? 5. Welche Straftaten gegen die Umwelt wurden in den Jahren seit 2009 jeweils besonders vermehrt begangen ? 6. Welche Strafen wurden bei den aufgeführten Straftaten gegen die Umwelt gemäß Abschnitt 29 StGB (§ 324 ff. StGB) nach Kenntnis der Landesregierung bei einer Verurteilung ausgesprochen und wie hoch war der Anteil der Geld- und Haftstrafen daran? 7. Welche Tendenzen in der Bekämpfung der Umweltkriminalität lassen sich nach Auffassung der Landesregierung in der Entwicklung der Fallzahlen erkennen und wie bewertet die Landesregierung diese? 8. Sieht die Landesregierung Gesetzes- und Regelungslücken in den Vorschriften der Umweltkriminalität in Thüringen sowie Deutschland und wenn ja, welche und wie will sie diese Regelungslücken schließen? 9. Welchen Handlungsbedarf und welche Umsetzungsdefizite sieht die Landesregierung bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität in Thüringen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7250 10. Wie hat sich die finanzielle und personelle Ausstattung der einzelnen Landeskontrollbehörden zur Bekämpfung verschiedener Aspekte der Umweltkriminalität seit dem Jahr 2009 entwickelt und welche Maßnahmen sind hier für die kommenden Haushaltsjahre bis 2020 geplant (bitte nach Jahresscheiben , Behörden, finanzieller und personeller Ausstattung der entsprechenden Unterabteilungen und Ämter aufschlüsseln)? 11. Wie viele Polizeibeamte sind seit dem Jahr 2009 im Bereich der Umweltkriminalität in Thüringen tätig und wie viele Planstellen sind in diesem Bereich in der Landespolizei vorhanden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Von wesentlicher Bedeutung für eine effektive Bekämpfung der Umweltkriminalität ist die Überwachung und konsequente Ahndung von Verstößen durch die Umweltbehörden (Bußgelder) sowie eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten durch die Strafverfolgungsbehörden. Bei den Vollzugsbehörden für den Bereich Umwelt, insbesondere Natur- und Artenschutzrecht, Abfall-/Kreislaufwirtschaftsrecht , Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, ist die Aufdeckung und Verfolgung von Umweltkriminalität keine gesondert ausgewiesene Aufgabe. Im Rahmen der Umweltüberwachung durch die zuständigen Behörden (unteren Naturschutzbehörden, unteren Wasserbehörden, unteren Bodenschutzbehörden, unteren Immissionsschutzbehörden und unteren Abfallbehörden) festgestellte Verstöße werden, sofern es sich um Straftaten handelt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags sieht die Prüfung der Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Umweltkriminalität vor. Im Ergebnis der mittlerweile abgeschlossenen Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde festgestellt, dass im Hinblick auf die verhältnismäßig geringen Fallzahlen im Freistaat und die bereits flächendeckend eingerichteten Sonderdezernate für Umweltstrafsachen bei den einzelnen Staatsanwaltschaften , die sich in der Vergangenheit bewährt haben, derzeit kein zwingendes Bedürfnis für eine Umstrukturierung bei den Thüringer Staatsanwaltschaften oder Gerichten besteht. Bei der Polizei werden Straftaten gegen die Umwelt je nach Schwere der Tat und erforderlicher Sachkunde im Landeskriminalamt Thüringen oder in den Landespolizeiinspektionen bearbeitet. Im Landeskriminalamt Thüringen ist seit dem Jahr 2002 die Ermittlungsgruppe "Umweltkriminalität" eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Bearbeitung von Straftaten nach dem 29. Abschnitt des Strafgesetzbuchs sowie mit Straftaten gegen die Umwelt befassen, die sich aus den nebengesetzlichen Bestimmungen ergeben. Die Bearbeitung von Umweltstraftaten erfordert aufgrund der komplexen und sich ständig ändernden Rechtsmaterie ein breit gefächertes Spezialwissen sowie die ständige Anpassung an die aktuellen Entwicklungen . Die mit der Bearbeitung beauftragten Beamten nehmen daher regelmäßig an sachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen teil. Darüber hinaus werden bestehende Weisungslagen lageangepasst fortgeschrieben und gegebenenfalls konzeptionelle Lösungen angestrebt. So erstellte das Landeskriminalamt Thüringen im Rahmen der Sicherheitskooperation der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Brandenburg und Sachsen -Anhalt in den Jahren 2011 bis 2012 das "Polizeiliche Rahmenkonzept zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung der Länder der Sicherheitskooperation". Neben der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren beteiligen sich die Beamten des Landeskriminalamts Thüringen in dem Zusammenhang aktiv an der Umsetzung dieses Konzeptes. Beispielsweise werden regelmäßig unter Beteiligung der Autobahnpolizeiinspektion (API) und der zuständigen Verwaltungsbehörde Kontrollen nationaler und internationaler Abfalltransporte im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt. Um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und den Umweltbehörden zu intensivieren und zu institutionalisieren, wird derzeit unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales , des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Thü- 3 Drucksache 6/7250Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ein Gemeinsamer Runderlass "Zusammenarbeit zwischen den für Umwelt- und Tierschutz zuständigen Verwaltungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung gegen die Umwelt und das Tierwohl gerichteter Straftaten" erarbeitet. Zu 2.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Zu 3.: Die Strafverfolgungsstatistik enthält Angaben über die Anzahl der Verurteilten. Insoweit wird auf die nachstehende tabellarische Übersicht verwiesen. Jahr Verurteilte nach § 324 ff. Strafgesetzbuch 2009 21 2010 17 2011 24 2012 19 2013 14 2014 11 2015 7 2016 9 2017 12 2018 9 Zu 4.: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird diese Fragestellung gemeinsam mit Frage 6 beantwortet. Insoweit wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zu 5.: Den größten Anteil der aufgedeckten Straftaten, bezogen auf den 29. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, machen die Straftaten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit Abfällen aus. Strafrechtliche Nebengesetze sind hierbei nicht berücksichtigt. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 4 und die Anlage 2 wird verwiesen. Zu 7.: Angesichts der geringen Fallzahlen sind signifikante Entwicklungen nicht ersichtlich. Zwar ist seit dem Jahr 2009 tendenziell ein Rückgang der festgestellten Straftaten gegen die Umwelt zu verzeichnen . Dies lässt jedoch nicht darauf schließen, dass tatsächlich weniger Straftaten begangen wurden. Auch geben die Fallzahlen keinen Aufschluss über den Umfang und die Qualität der bearbeiteten Verfahren. Zu 8. und 9.: Aktuell besteht aus Sicht der Landesregierung kein zusätzlicher gesetzlicher Regelungsbedarf zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Die behördlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen tragen maßgeblich zur Entdeckung von Umweltkriminalität bei. Bezogen auf Thüringen wird ein generelles Umsetzungsdefizit bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität nicht gesehen. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch die Arbeit zwischen den einzelnen Behörden künftig noch stärker zu koordinieren, um einerseits den regionalen Aspekt beizubehalten, andererseits jedoch die Bekämpfung der Umweltkriminalität zwischen Justiz, Polizei und Verwaltungsbehörden zu intensivieren und die Zusammenarbeit weiter zu institutionalisieren. Dem Beispiel anderer Länder folgend, ist deshalb beabsichtigt, im Rahmen eines gemeinsamen Runderlasses zwischen Justiz-, Umwelt-, Gesundheits- und Innenressort ein Bündel an konkreten Maßnahmen vorzusehen, um das verfassungsrechtlich verbürgte Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlage noch stärker zu betonen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7250 Der geplante Runderlass, der gegenwärtig zwischen den Ministerien abgestimmt wird, soll zunächst vorsehen , zentrale Ansprechpartner/Koordinatoren in den oben genannten Ressorts fest zu installieren. Ferner sollen regelmäßige verfahrensunabhängige gemeinsame Besprechungen stattfinden, die insbesondere einem umfassenden Erfahrungsaustausch, der Koordinierung von Ermittlungen und der Erörterung sonstiger Fragen mit Umwelt und Tierschutzbezug dienen sollen. Darüber hinaus soll die gegenseitige Unterrichtung und Beteiligung der Behörden betont werden. Zu 10.: Bei den Vollzugsbehörden für Umwelt-, Arten- und Naturschutz sind für den Bereich der Aufdeckung und Verfolgung von Umweltkriminalität keine gesonderten Stellen ausgewiesen. Im Rahmen der Überwachung festgestellte Verstöße werden im Falle von Ordnungswidrigkeiten mit eigenem Personal verfolgt und im Falle von Straftaten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Da die Aufdeckung und Verfolgung von Umweltrechtsverstößen somit Bestandteil des Aufgabenspektrums einer Vielzahl von Beschäftigten ist, ist eine konkrete quantitative Aussage zur finanziellen und personellen Ausstattung nicht möglich. Zu 11.: Die Anzahl der in der Thüringer Polizei seit 2009 eingesetzten Beamten/Mitarbeiter zur Bearbeitung von Umweltkriminalität kann nicht genau beziffert werden, da hierüber keine gesonderte Statistik geführt wird. Die Bearbeitung obliegt sowohl dem Landeskriminalamt Thüringen als auch den Kriminalpolizeiinspektionen beziehungsweise den Ermittlungsdiensten der Polizeiinspektionen. Darüber hinaus erfolgt anlassbezogen die Einbeziehung weiterer Organisationseinheiten, beispielsweise der Autobahnpolizeiinspektion im Zuge der Durchführung abfallrechtlicher Kontrollen. Im Landeskriminalamt Thüringen als zentrale Fachdienststelle für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte , ist die Ermittlungsgruppe "Umweltkriminalität" seit ihrer Einrichtung in gleichbleibender Stärke mit fünf Sachbearbeitern tätig. Die im Haushaltsplan der Landespolizei veranschlagten Planstellen spiegeln nicht die einzelnen Organisationsbereiche wider. Lediglich für die Kriminalpolizeiinspektionen und Kriminalpolizeistationen sind spezielle Stellen laut Organisations - und Dienstpostenplan ausgewiesen. Das sind in den sieben Kriminalpolizeiinspektionen je ein Sachbearbeiter Umweltdelikte und ein Sachbearbeiter Vermögens- und Umweltdelikte. Während es sich bei den Sachbearbeitern Umweltdelikte um Funktionsdienstposten handelt, werden die Sachbearbeiter Vermögens - und Umweltdelikte aus dem Bestand der nichtfunktionsgebundenen Sachbearbeiter durch den jeweiligen Leiter der Kriminalpolizeiinspektion zugewiesen. In den vier Kriminalpolizeistationen ist jeweils ein Sachbearbeiter Vermögens- und Umweltdelikte laut Organisations - und Dienstpostenplan ausgewiesen. Die Personalzuweisung erfolgt grundsätzlich belastungsorientiert und je nach Besonderheit des Einzelfalls. Bei Erkennen eines Ermittlungsschwerpunktes kann der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion weitere nichtfunktionsgebundene Sachbearbeiter beziehungsweise Mitarbeiter hinzuziehen. In den Ermittlungsdiensten der Polizeiinspektionen sind keine Dienstposten explizit für die Bearbeitung von Umweltdelikten vorgesehen. Die Mitarbeiter sind anlassbezogen damit befasst. Maier Minister 5 Drucksache 6/7250Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Polizeiliche Kriminalstatistik Thüringen Straftaten gegen die Umwelt gemäß §§ 324, 324a, 325 bis § 330a Strafgesetzbuch (StGB) Straftat (PKS-Schlüssel) Jahr erfasste Fälle Aufklärung absolut Aufklärungsquote in Prozent * Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325 bis § 330a StGB (676000) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 225 188 222 190 202 199 168 181 158 163 143 115 145 115 127 113 105 105 87 90 63,6 61,2 65,3 60,5 62,9 56,8 62,5 58,0 55,1 55,2 darunter: Bodenverunreinigung §§ 324a und 324a in Verbindung mit § 330 StGB (676010) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 34 24 28 22 24 31 25 31 21 21 22 15 20 14 18 14 18 16 11 7 64,4 62,5 71,4 63,6 75,0 45,2 72,0 51,6 52,4 33,3 * Gewässerverunreinigung § 324 StGB (676100) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 63 54 68 51 52 50 48 57 45 50 42 30 35 28 32 27 22 32 24 21 66,7 55,6 51,5 54,9 61,5 54,0 45,8 56,1 53,3 42,0 * Luftverunreinigung § 325 StGB (676200) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 0 5 3 5 8 4 2 3 3 4 0 4 3 5 4 4 2 3 3 4 - 80,0 100,0 100,0 50,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 * unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen § 326 außer Abs. 2 StGB (676400) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 110 90 115 98 102 99 78 75 81 81 64 54 81 57 61 56 51 47 42 51 58,2 60,0 70,4 58,2 59,8 56,6 65,4 62,7 51,9 63,0 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7250 Straftat (PKS-Schlüssel) Jahr erfasste Fälle Aufklärung absolut Aufklärungsquote in Prozent * unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB (676500) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 14 10 5 11 11 8 8 8 5 1 13 10 4 9 10 8 7 7 5 1 92,9 100,0 80,0 81,8 90,9 100,0 87,5 87,5 100,0 100,0 * unerlaubter Umgang mit radioaktiven und anderen gefährlichen Stoffen § 328 StGB (676600) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1 0 1 0 2 3 1 0 2 1 0 0 1 0 1 2 0 0 1 1 0,0 0,0 100,0 0,0 50,0 66,7 0,0 0,0 50,0 100,0 * Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB (676700) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 0 4 2 1 1 0 1 0 0 3 0 1 1 0 0 0 1 0 0 3 - 25,0 50,0 0,0 0,0 0,0 100,0 0,0 0,0 100,0 * Abfallein-/-aus- und -durchfuhr § 326 Abs. 2 StGB (676800) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1 0 0 2 0 0 2 0 0 1 1 0 0 2 0 0 2 0 0 1 100,0 - - 100,0 - - 100,0 - - 100,0 7 Drucksache 6/7250Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch Verurteilte 2014 2015 2016 2017 2018 Gewässerverunreinigung - vorsätzlich, § 324 ohne Abs. 3 StGB 3 3 1 davon zu Geldstrafe 3 3 1 zu Haftstrafe Gewässerverunreinigung - fahrlässig, § 324 Abs. 3 StGB 2 davon zu Geldstrafe 2 zu Haftstrafe Bodenverunreinigung - fahrlässig, § 324a Abs. 3 StGB 1 davon zu Geldstrafe 1 zu Haftstrafe Luftverunreinigung - vorsätzlich, § 325 Abs. 1 StGB 1 davon zu Geldstrafe 1 zu Haftstrafe Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - vorsätzlich, § 326 Abs. 1 StGB 7 5 4 4 6 davon zu Geldstrafe 7 5 4 4 6 zu Haftstrafe Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - fahrlässig, § 326 Abs. 5 Nr. 1 StGB 2 1 1 davon zu Geldstrafe 2 1 zu Haftstrafe Unerlaubtes Betreiben von anderer Anlagen - vorsätzlich, § 327 Abs. 2 StGB 1 4 1 davon zu Geldstrafe 1 3 1 zu Haftstrafe 1 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - vorsätzlich, § 329 Abs. 1 bis 3 StGB 1 davon zu Geldstrafe 1 zu Haftstrafe Umweltkriminalität in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. und 9.: Zu 10.: Zu 11.: Anlage 1 Anlage 2