22.05.2019 Drucksache 6/7251Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juni 2019 Linksextremistische Szene in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land Die Kleine Anfrage 3752 vom 6. März 2019 hat folgenden Wortlaut: In der Kleinen Anfrage 3455 bat Frau Abgeordnete König-Preuss um Informationen über die rechtsextremistische Szene in der Stadt Altenburg und dem Landkreis Altenburger Land. Ich möchte dies um den Phänomenbereich Linksextremismus erweitern, um ein vollständiges Bild der Politisch motivierten Kriminalität in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land zu erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land wurden nach Kenntnissen der Landesregierung in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) als linksextremistisch eingestuft, welchen Altersdurchschnitt haben diese und wie stellt sich die Geschlechterverteilung dar? 2. Wie bewertet die Landesregierung die linksextremistische Szene in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) hinsichtlich ihrer Milieus und dem Anteil der organisierten linken Szene, des Personenpotentials, der Entwicklung im oben genannten Zeitraum , der Aktivitäten und Schwerpunkte und gegebenenfalls regionalen Besonderheiten? 3. Welche Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -links- wurden jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land bekannt (bitte nach Delikten darstellen)? 4. Welche weiteren als linksextremistisch eingestuften Aktivitäten (Veranstaltungen, Demonstrationen, Zusammenrottungen , Konzerte, Publikationen et cetera) wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land bekannt (bitte nach Datum, Art der Aktivität, gegebenenfalls Organisationsstruktur und Teilnehmerzahl auflisten)? 5. Welche als linksextremistisch bewerteten Strukturen, Organisationen und Personenzusammenschlüsse wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) bekannt, was ist deren jeweiliges Potential und wie werden diese hinsichtlich ihres Auftretens eingeschätzt? 6. Welche Treffpunkte, Rückzugsorte und Immobilien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015 bis 2017) nach Kenntnissen der Landesregierung in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land von als linksextremistisch eingestuften Personen oder Strukturen genutzt und welche Angaben kann die K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7251 Landesregierung dazu machen (bitte Angaben zu Örtlichkeit, Betreiberverhältnissen, Art der Nutzung, Nutzungsgruppe, Kapazität, Nutzungshäufigkeit und gegebenenfalls Art der letztmaligen Szenenutzung)? 7. Haben nach Kenntnis der Landesregierung Linksextremisten aus dem Landkreis Altenburger Land an den gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels im Jahr 2017 in Hamburg teilgenommen und falls ja, gegen wie viele dieser Personen wurden gegebenenfalls Strafverfahren eingeleitet? 8. Sieht die Landesregierung Anknüpfungspunkte der linksextremistischen Szene in der Stadt Altenburg und dem Landkreis Altenburger Land an die linksextremistische Szene der Stadt Leipzig? 9. Sieht die Landesregierung Anknüpfungspunkte der linksextremistischen Szene in der Stadt Altenburg und dem Landkreis Altenburger Land an politische Parteien, politische Jugendverbände oder parteinahe Stiftungen, zum Beispiel personeller, organisatorischer oder finanzieller Art? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 2.: Die Stadt Altenburg und der Landkreis Altenburger Land zählen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der linksextremistischen Szene Thüringens nicht zu den regionalen Aktivitätsschwerpunkten. Im Fragezeitraum wurden keine herausragenden szenetypischen Aktivitäten festgestellt. Erkenntnisse über linksextremistische Strukturen, Organisationen oder Personenzusammenschlüsse liegen für den angefragten Zeitraum nicht vor. Zu 3.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Zu 4.: Der Landesregierung ist bekannt, dass Linksextremisten zu Protesten gegen eine Veranstaltung der rechtsextremistischen Initiative "Thüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes" (THÜGIDA) am 30. Januar 2016 in Schmölln mobilisiert haben. Darüber hinaus liegen keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 6.: Der Landesregierung sind keine linksextremistischen Szeneobjekte in der angefragten Region bekannt. Zu 7.: Nach derzeitigem Erkenntnisstand waren keine Linksextremisten aus dem Landkreis Altenburger Land an den gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels im Jahr 2017 in Hamburg beteiligt. Zu 8.: Es liegen bislang keine Erkenntnisse über eine etwaige Zusammenarbeit vor. Zu 9.: Der Landesregierung sind keine Verbindungen der örtlichen linksextremistischen Szene zu demokratischen Parteien, Jugendverbänden oder parteinahen Stiftungen im Sinne der Fragestellung bekannt. Maier Minister 3 Drucksache 6/7251Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Übersicht der Straftaten PMK -links- im Landkreis Altenburger Land Delikt Paragraf 2015 2016 2017 gesamt 0 0 2 davon Sachbeschädigung § 303 StGB 0 0 2 StGB - Strafgesetzbuch davon Straftaten PMK -links- in der Stadt Altenburg Delikt Paragraf 2015 2016 2017 gesamt 0 0 0 Linksextremistische Szene in der Stadt Altenburg und im Landkreis Altenburger Land Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Anlage