22.05.2019 Drucksache 6/7252Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juni 2019 Neonazistische, rassistische, antisemitische und homophobe Schmierereien und Graffiti im Jahr 2018 in Thüringen Die Kleine Anfrage 3805 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu diversen neonazistischen, rassistischen, antisemitischen und homophoben Schmierereien und Graffiti. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele neonazistische Schmierereien und Graffiti wurden im Jahr 2018 in Thüringen festgestellt (bitte einzeln auflisten nach Ort, Kommune, Tag der Feststellung)? 2. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Ermittlungsverfahren zu den in Frage 1 genannten Fällen eingeleitet und wenn ja, in welchen Fällen und nach welchen Straftatbeständen (bitte einzeln auflisten)? 3. Wie viele rassistische Schmierereien und Graffiti wurden im Jahr 2018 in Thüringen festgestellt (bitte einzeln auflisten nach Ort, Kommune, Tag der Feststellung)? 4. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Ermittlungsverfahren zu den in Frage 3 genannten Fällen eingeleitet und wenn ja, in welchen Fällen und nach welchen Straftatbeständen (bitte einzeln auflisten)? 5. Wie viele antisemitische beziehungsweise judenfeindliche Schmierereien und Graffiti wurden im Jahr 2018 in Thüringen festgestellt (bitte einzeln auflisten nach Ort, Kommune, Tag der Feststellung)? 6. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Ermittlungsverfahren zu den in Frage 5 genannten Fällen eingeleitet und wenn ja, in welchen Fällen und nach welchen Straftatbeständen (bitte einzeln auflisten)? 7. Wie viele homophobe Schmierereien und Graffiti wurden im Jahr 2018 in Thüringen festgestellt (bitte einzeln auflisten nach Ort, Kommune, Tag der Feststellung)? 8. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Ermittlungsverfahren zu den in Frage 7 genannten Fällen eingeleitet und wenn ja, in welchen Fällen und nach welchen Straftatbeständen (bitte einzeln auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7252 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: "Schmierereien und Graffiti" unterfallen strafrechtlich keinem speziellen Tatbestand. Es handelt sich vielmehr um eine konkrete Tatbegehungsweise, welche polizeilich nicht gesondert erfasst wird. In Frage kommt diese insbesondere bei folgenden Delikten: • Sachbeschädigung, Gemeinschädliche Sachbeschädigung • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen • Öffentliche Aufforderung von Straftaten • Volksverhetzung • Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung Im Grunde genommen könnte jede Straftat, deren Begehung durch Schriftform möglich ist, von der Kleinen Anfrage erfasst sein. Für die vorgenannten Straftatbestände sind zudem weitere Begehungsweisen möglich, so dass beispielsweise eine Sachbeschädigung nicht zwingend durch eine "Schmiererei" oder ein "Graffito" verwirklicht wird. Von daher müsste eine händische Durchsicht sehr vieler Einzelvorgänge erfolgen, da es für politisch motivierte "Schmierereien oder Graffiti" keine eigenständige statistische Erfassung in den polizeilichen Informationssystemen gibt. Da es für politisch motivierte "Schmierereien und Graffiti" keine eigenständigen zwingend vorgeschriebenen Kriterien für eine Recherche in den polizeilichen Informationssystemen gibt, sind seriöse und belastbare Ergebnisse nicht zu erwarten. Zu 1. bis 8.: Eine Statistik im Sinne der Fragestellungen liegt nicht vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Maier Minister Neonazistische, rassistische, antisemitische und homophobe Schmierereien und Graffiti im Jahr 2018 in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 8.: