24.05.2019 Drucksache 6/7260Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2019 Mobilität - Freiwilligendienstleistende Die Kleine Anfrage 3787 vom 26. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Jugendliche sowie Frauen und Männer jeden Alters, sich im sozialen, ökologischen, sportlichen oder kulturellen Bereich sowie im Zivil- und Katastrophenschutz für das Allgemeinwohl zu engagieren. Freiwilligendienstleistende können dabei wertvolle Lebenserfahrungen sammeln und leisten gleichzeitig durch ihren Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung gesellschaftlich notwendiger Aufgaben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Freiwilligendienstleistende sind in den Jahren 2017 und 2018 in Thüringen insgesamt in welchen Bereichen tätig gewesen? 2. Wie hoch wird die Zahl der Freiwilligendienstleistenden für das Jahr 2019 eingeschätzt? 3. Welche Möglichkeiten bestehen derzeit für Freiwilligendienstleistende, sich die entstehenden Fahrtkosten zum Arbeitsort erstatten zu lassen oder Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Personengruppe in der Frage der Mobilität - Fahrten zum Einsatzort - in Zukunft noch besser unterstützen zu können? 5. Ist das Azubiticket für diese Personengruppe zukünftig erweiterbar? Wenn ja, wie hoch werden die Kosten dafür für den Landeshaushalt angenommen? 6. Kann bereits im Jahr 2020 das Azubiticket auch für die Freiwilligendienstleistenden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 24. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Freiwilligendienst unterscheidet zwischen dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) und dem Jugendfreiwilligendienst (JFD), der sich wiederum in das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) unterteilt. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Lukin (DIE LINKE), Warnecke (SPD) und KobeIt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7260 Wesentlichstes Unterscheidungsmerkmal ist die Altersgrenze. Der Jugendfreiwilligendienst kann ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zu Vollendung des 27. Lebensjahres angetreten werden, beim Bundesfreiwilligendienst besteht hingegen keine Altersgrenze nach oben. Der Bundesfreiwilligendienst wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben koordiniert , der Jugendfreiwilligendienst hingegen wird, soweit eine Förderung der Einsatzplätze vorliegt, von den Bundesländern verantwortet. Zu 1.: Nachfolgende Daten liegen der Landesregierung für 2017 und 2018 für den Jugendfreiwilligendienst vor: 2017 Förderbereich mit Landes- und ESF-Mitteln geförderte Einsatzplätze Eintritte gemäß ESF-Data* Freiwilliges Soziales Jahr 704 799 Freiwilliges Ökologisches Jahr 152 188 2018 Förderbereich mit Landes- und ESF-Mitteln geförderte Einsatzplätze Eintritte gemäß ESF-Data* Freiwilliges Soziales Jahr 687 814 Freiwilliges Ökologisches Jahr 148 184 * Gemäß ESF-Data, dem zentralen Datenerfassungssystem zur Datenspeicherung im Zusammenhang mit der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen, werden unter anderem die Teilnehmerdaten von im Rahmen des ESF-OP 2014 bis 2020 geförderten Teilnehmern erfasst. Dargestellt sind die jeweils erfolgten Eintritte in die Projekte. Im Bundesfreiwilligendienst gab es nach der Statistik1 des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2017 1.823 Eintritte und im Jahr 2018 1.898 Eintritte in Thüringen. Somit sind in Thüringen im Jahr 2017 mindestens 2.810 Eintritte und im Jahr 2018 mindestens 2.896 Eintritte erfolgt. Zu 2.: Für den im September 2019 beginnenden Zyklus 2019/2020 sollen nach den Unterlagen der Landesregierung 710 geförderte FSJ-Plätze und 160 geförderte FÖJ-Plätze im Rahmen des Thüringen Jahres zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Trägern weitere Einsatzplätze, die jedoch nicht im Rahmen der Förderung durch das Land und den Europäischen Sozialfonds (ESF) erfasst werden. Im Bundesfreiwilligendienst leisten laut Statistik1 des Bundeamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit Stand März 2019 in Thüringen 1.704 Freiwillige Dienst, davon 499 Frauen und Männer unter 27 Jahren. Zu 3.: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842 ff.) mit letzten Änderungen vom März 2019 ist keine Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsort möglich. Zu 4. bis 6.: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Personengruppe der Freiwilligendienstleistenden hat Anspruch auf die in der Regel um 25 Prozent ermäßigten Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr. Weitere staatlich finanzierte Vergünstigungen sind weder bekannt noch geplant. Zu der Frage, ob Freiwilligendienstleistende Personengruppe in eine etwaige Nachfolgeregelung zum Azubi -Ticket Thüringen ab 2020 einbezogen werden kann, kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 3 Drucksache 6/7260Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Beim Azubi-Ticket Thüringen handelt es sich um ein bis zum 31. Dezember 2019 befristetes Pilotprojekt. Das Azubi-Ticket Thüringen ist für die Gruppe von Auszubildenden gedacht, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung sowohl die Berufsschule als auch den Ausbildungsbetrieb erreichen müssen (Berufsschüler). Die beiden Ausbildungsstätten befinden sich häufig an verschiedenen Orten, sodass die Nutzungdes öffentlichen Personennahverkehrs oftmals durch den Erwerb verschiedener Fahrscheine wesentlich erschwert ist. Daher sind nach den derzeitigen Tarifbestimmungen nur Schüler berufsbildender Schulen gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz anspruchsberechtigt. Aktuell erfolgt jedoch eine Evaluierung des Projekts hinsichtlich der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen durch den Verkauf beziehungsweise die Anerkennung des Azubi-Tickets Thüringen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unter Beachtung der ab 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Nachfolgeregelung für ein möglichst landesweit gültiges Azubi-Ticket zu schaffen. Hierbei wird neben dem tatsächlichen Preis und dem Ausgabepreis für den Fahrschein auch über den künftigen Kreis der Berechtigten zu entscheiden sein. Keller Ministerin Endnote: 1 Vergleiche https://www.bafza.de/presse/statistiken.html. Mobilität - Freiwilligendienstleistende Wir fragen die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. bis 6.: Endnote: