24.05.2019 Drucksache 6/7261Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2019 Förderung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Die Kleine Anfrage 3794 vom 27. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten strahlt mit ihrer Werbung und mit ihrem Ruf weit über die Grenzen Thüringens hinaus. Die Steigerung der Besucherzahlen in Thüringens historischen Schatzkammern stellt nach meiner Auffassung ein wesentliches Ziel des Tourismus in Thüringen dar. Pläne der Stiftung sind nach mir vorliegenden Kenntnissen insbesondere die Schaffung einer zentralen Servicestelle/Besucherzentrale für die Thüringer Museenlandschaft. In einem ersten Schritt würde der Schwerpunkt in der Modell-Region Rudolstadt-Schwarzburg mit dem Kloster Paulinzella, dem Schloss Heidecksburg in Rudolstadt und dem Schloss Schwarzburg in Schwarzburg im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegen. Ausgehend vom Kloster Paulinzella könnte mit dem geschichtlichen Bezug zur Peterskirche auf dem zukünftigen Gelände der Bundesgartenschau in Erfurt im Jahr 2021 ein dauerhafter Mehrwert und lmagegewinn für das Schlösserland Thüringen geschaffen werden. Auch das Projekt "Schatzkammer 2.0" und die Thüringer Schlössertage sind wichtige Ansatzpunkte. Laut der Stiftung seien allerdings die Kapazitäten, sowohl die personellen als auch die materiellen Ressourcen, weitestgehend ausgeschöpft. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu den genannten Plänen der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vor und welche Auffassung vertritt sie zu diesen Plänen? 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den jährlich stattfindenden Thüringer Schlössertagen sowie dem Projekt "Schatzkammer 2.0" zu? 3. Welchen Kostenaufwand sieht die Landesregierung für die genannten Maßnahmen und sind diese mit den bisherigen Landeszuwendungen an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten leistbar? 4. Welcher Investitionsbedarf besteht an den Objekten der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (bitte einzeln auflisten)? 5. Welche finanziellen Zuwendungen hat die Stiftung seit dem Jahr 2015 erhalten (bitte einzeln für jedes Jahr auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7261 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Mai 2019 (Eingang) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Schon in der Museumsperspektive 2025 hat die Thüringer Staatskanzlei (TSK) beschrieben, dass die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten das herausragende bauliche Erbe des Freistaats sichert und gemeinsam mit den Museen und den Kulturvereinen dazu beiträgt, dass Sammlungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und einzigartige Kulturgeschichte am authentischen Ort erlebbar wird. Zu diesem Zweck wird die Stiftung ihre Objekte baulich erhalten und im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung gemeinsam mit den Nutzern und Trägern hinsichtlich der musealen Präsentation und Inwertsetzung weiterentwickeln . Gemeinsame Marketingprojekte wie die "Thüringer Schlössertage" oder die "Schatzkammer Thüringen " haben gezeigt, dass Kooperationen zwischen Stiftung, Schlossmuseen und Thüringer Tourismus GmbH eine starke Wirkung entfalten. Darauf wurde in der Museumsperspektive bereits der Schluss gezogen , dass anknüpfend an diese Erfahrungen die Stiftung zusammen mit den Museen und der Thüringer Tourismus GmbH ein Gesamtkonzept für Tourismus und Marketing weiter entwickeln. Das beschriebene Vorhaben der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten kann dabei ein Baustein bei der Umsetzung dieser Strategie sein. Zur Unterstützung der Strategie hat die Thüringer Staatskanzlei für zwei halbe Stellen im Jahr 2018 insgesamt 100.000 Euro bewilligt. Diese Stellen sind für zwei Jahre befristet. Weiterhin erhält die Stiftung vorbehaltlich der Bewilligung des Ansatzes durch den Haushaltsgesetzgeber ab dem Jahr 2020 in ihrem Haushalt zwei zusätzliche Stellen in den Aufgabengebieten Marketing und Fundraising . Diese dienen ebenfalls der Unterstützung des Vorhabens. Zu 2.: Die Thüringer Residenzkultur mit ihrer reichen Schlösserlandschaft stellt ein bedeutendes Alleinstellungsmerkmal Thüringens dar. Durch die jährlich wiederkehrenden Thüringer Schlössertage an Pfingsten mit einem stets wechselnden attraktiven Leitthema, an dem sich sowohl die großen Einrichtungen mit Veranstaltungen wie auch die kleineren Schlösser mit ergänzenden Aktivitäten beteiligen, kann die Thüringer Schlösserlandschaft in den überregionalen Fokus gerückt und der Bekanntheitsgrad regional und überregional noch weiter gesteigert werden. Weiterhin hat sich die Thüringer Schlösserlandschaft vor einigen Jahren organisatorisch und marketingseitig im Rahmen der "Schatzkammer Thüringen" neu positioniert. Der Zusammenschluss mehrerer Kultureinrichtungen zur gemeinsamen Vermarktung und Veranstaltungsorganisation ist dabei grundsätzlich begrüßenswert , insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die gemeinsame Zusammenarbeit eine höhere überregionale Wahrnehmbarkeit erzeugt. Über das Landesprogramm Tourismus wird das Projekt "Schatzkammer 2.0 - Kooperationsmarketing der Thüringer Schlösser und Gärten" in 2018/2019 mit insgesamt 300.000 Euro unterstützt. Die Förderung beinhaltet unter anderem ein gemeinsames überregionales kulturtouristisches Marketing der Thüringer Schlösser und Gärten, den Ausbau der Thüringer Schlössertage sowie eine aktive Ansprache von Kultur- und Studienreiseveranstaltern . Antragsteller ist jeweils die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha. Die Thüringer Landesregierung begrüßt die Initiative, die Schlösser für die Besucher attraktiver zu machen. Zu 3.: Für die Entwicklung der Angebotsbündelung in den Schwarzburger Liegenschaften wurden bereits in einer ersten Tranche Mittel für eine Projektstelle in Höhe von 82.600 Euro bewilligt und weitere Mittel in Aussicht gestellt. Die "Thüringer Schlössertage"/"Schatzkammer 2.0" werden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (300.000 Euro für 2018/2019) und der Thüringer Staatskanzlei (110.800 Euro für 2018/2019) gefördert. Die beiden zusätzlichen Stellen im Haushalt der Stiftung ab dem Jahr 2020 wurden in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt. Für eine dauerhafte Wahrnehmung der koordinierenden Aufgaben der Schatzkammer sollen die Kosten auch durch Einwerbung von Drittmitteln oder aus dem institutionellen Budget der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bereitgestellt werden. Dafür wurde im Haushalt 2020 die zusätzliche Stelle Fundraising in der Stiftung geschaffen. Zu 4.: Eine Aufstellung über den geschätzten Investitionsbedarf an den Objekten der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten enthält die beigefügte Anlage 1. 3 Drucksache 6/7261Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Eine Aufstellung über die finanziellen Zuwendungen der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten enthält die beigefügte Anlage 2. Prof. Dr. Hoff Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7261 Anlage 1 Objekt geschätzter Investitionsbedarf in Euro Bad Liebenstein, Schloss und Park Altenstein 15.300.000 Bad Liebenstein, Burgruine Bad Liebenstein 500.000 Dornburg, Altes Schloss Dornburg 13.400.000 Ehrenstein, Burgruine Ehrenstein 4.200.000 Erfurt, Klosterkirche St. Peter und Paul 5.000.000 Georgenthal, Kloster Georgenthal 4.700.000 Göllingen, Klosterruine St. Wigbert 6.050.000 Gotha, Schloss Friedenstein mit Park 17.270.000 Greiz, Sommerpalais und Park Greiz 9.950.000 Heldburg, Veste Heldburg 9.650.000 Henneberg, Burgruine Henneberg 1.500.000 Kapellendorf, Wasserburg Kapellendorf 11.400.000 Kloster Veßra, Kloster Veßra 20.800.000 Kranichfeld, Oberschloss Kranichfeld 6.040.000 Lauchröden, Burgruine Brandenburg 3.650.000 Liebenstein/Ilm-Kreis, Burgruine Liebenstein 220.000 Molsdorf, Schloss Molsdorf mit Park 15.300.000 Paulinzella, Kloster Paulinzella 6.800.000 Ranis, Burg Ranis 12.000.000 Rudolstadt, Schloss Heidecksburg 36.740.000 Sachsenburg, Obere und Untere Sachsenburg 4.400.000 Schleusingen, Schloss Bertholdsburg 14.900.000 Schmalkalden, Schloss Wilhelmsburg 23.750.000 Schwarzburg, Schloss Schwarzburg 21.000.000 Sondershausen, Schloss Sondershausen mit Park 42.000.000 Wandersleben, Burgruine Gleichen 2.400.000 Weimar, Kirms-Krakow-Haus 300.000 Weimar, Residenzschloss Weimar 21.300.000 Weißensee, Runneburg 13.850.000 Wilhelmsthal bei Eisenach, Schloss und Park Wilhelmsthal 26.700.000 Wünschendorf, Kloster Mildenfurth 13.700.000 5 Drucksache 6/7261Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Zuwendung 2015 (Euro) 2016 (Euro) 2017 (Euro) 2018 (Euro) 2019 (Euro) Institutionelle Förderung 10.581.600 10.630.000 10.700.000 13.150.000 14.650.000* Bundesmittel "Invest Ost" 850.000 624.873 250.000* Bundesmittel Kultur und Medien 100.000 50.000 200.000 Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie 350.000 627.412 371.036 150.000 * Angabe beinhaltet sowohl bewillligte und in Aussicht gestellte Zuwendungen. Förderung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage 1 Anlage 2