27.05.2019 Drucksache 6/7265Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2019 Populationsentwicklung und Verbreitung des Goldschakals in Thüringen Die Kleine Anfrage 3832 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Neben dem Wolf und oft unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich der Goldschakal immer weiter in Deutschland ausgebreitet. Bestätigte Nachweise des Goldschakals gibt es mittlerweile in Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen. Gemäß einer Verlautbarung des World Wildlife Fund Deutschland existieren Wandernachweise der Tiere von Frankreich im Westen bis Estland im Norden Europas. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchem gesetzlichen Schutzstatus unterliegt derzeit der Goldschakal auf Ebene des Landes, des Bundes und der Europäischen Union? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der derzeitige Bestand an Goldschakalen in Thüringen und wie hat sich dieser Bestand in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben, Anzahl der Einzeltiere und Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Goldschakale wurden in den letzten zehn Jahren in Thüringen nachgewiesen (bitte nach Jahresscheiben , Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Art des Nachweises aufschlüsseln)? 4. Wie schätzt die Landesregierung die bisherige und die zukünftige Populationsentwicklung des Goldschakals in Thüringen ein und wie begründet sie ihren Standpunkt? 5. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen und zukünftigen Einfluss des Goldschakals auf die in Thüringen vorkommenden einheimischen Tierarten und Nutztierbestände und wie begründet sie ihre Einschätzung? 6. Welche Studien hat die Landesregierung seit dem Jahr 2009 selbst durchgeführt beziehungsweise durchführen lassen, um die Ausbreitung des Goldschakals in Thüringen erforschen zu lassen (bitte nach Titel der Studien, durchführender Institution, Kosten der einzelnen Studien, Studienumfang und Ergebnis der Studie aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7265 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Goldschakal (Canis aureus) unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang III, und damit der Verordnung (EU) 2017/160, Anhang C. In Thüringen und Deutschland gilt die Verordnung (EU) 2017/160 unmittelbar. Sie regelt den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Zudem ist der Goldschakal im Anhang V der EU-Richtlinie 92/43 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) aufgeführt und unterliegt damit den Verboten des § 39 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Die Richtlinie dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Zu 2.: Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sind keine gesicherten Nachweise von Goldschakalen in Thüringen bekannt. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sind keine gesicherten Nachweise von Goldschakalen in Thüringen bekannt. Daher kann keine Aussage über gegebenenfalls zukünftige Populationsentwicklungen des Goldschakals getroffen werden. Die geschätzte Populationsgröße für Europa liegt zwischen 97.000 und 117.000 Goldschakalen (nach Angaben der IUCN). Zu 5.: Bisher können keine gesicherten Aussagen über gegebenenfalls zukünftige Einflüsse des Goldschakals auf einheimische Tierarten und Nutztierbestände getroffen werden. Als Nahrungsgeneralist ernährt er sich von kleinen bis mittelgroßen Wirbeltieren, Insekten, aber auch von Aas und in nicht geringem Umfang von Pflanzenteilen. Übergriffe auf Nutztiere sind in Europa extrem selten. Laut IUCN können Hybridisierungen mit Haushunden auftreten. Zudem kann der Goldschakal ein Revier-Konkurrent gegenüber dem Wolf sein und die Bestände von bedrohten Bodenbrütern verringern. Zu 6.: Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat keine explizit auf den Goldschakal ausgerichteten Studien durchgeführt beziehungsweise durchführen lassen. Die laufende Rissbegutachtung von Nutztierrissen, bei denen Wolf oder Luchs als Verursacher möglich sind, sowie das auf Wolf oder Luchs ausgerichtete Fotofallenmonitoring könnten Hinweise auf Goldschakale erbringen. Bisher erbrachte jedoch keiner diese beiden Maßnahmen gesicherte Nachweise von Goldschakalen in Thüringen. Siegesmund Ministerin Populationsentwicklung und Verbreitung des Goldschakals in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: