31.05.2019 Drucksache 6/7272Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juni 2019 Unfälle unter Drogeneinfluss Die Kleine Anfrage 3803 vom 1. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (zum Beispiel Thüringische Landeszeitung vom 22. Februar 2019, Seite 8) hat sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren rasant erhöht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel, außer Alkohol, in Thüringen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie hat sich die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol in Thüringen seit dem Jahr 2007 ent wickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie viele Menschen sind seit dem Jahr 2007 jeweils bei Unfällen unter Alkoholeinfluss beziehungswei se bei Unfällen unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel in Thüringen zu Tode gekommen (bit te nach Jahren aufschlüsseln)? 4. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse aus der polizeilichen Praxis, welche berauschenden Mittel, au ßer Alkohol, im Straßenverkehr eine Rolle spielen? 5. Welche Haltung vertritt die Landesregierung zum Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut, der sich in der gerichtlichen Praxis als Grenze der Fahrtüchtigkeit durchgesetzt hat? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7272 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Jahr Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berau schender Mittel (außer Alkohol) Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung tödlich Verunglück te bei Verkehrsunfäl len unter dem Einfluss berauschender Mittel (außer Alkohol) tödlich Verunglückte bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinwirkung 2007 62 1711 1 21 2008 75 1524 3 15 2009 68 1385 2 9 2010 80 1189 0 8 2011 129 1179 2 12 2012 114 1177 4 12 2013 109 965 0 4 2014 96 944 2 7 2015 130 898 2 11 2016 144 885 1 7 2017 143 870 4 3 2018 168 821 2 6 Zu 4.: Außer Alkohol spielen im Straßenverkehr Drogensubstanzen eine Rolle. Eine weitere summative Differen zierung erfolgt in diesem Sektor nicht. Zu 5.: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2004 (1 BvR 2652/03) in Bezug auf eine THC-Konzentration festgestellt, dass § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz nur dann verfassungsge mäß ist, wenn eine solche Konzentration im Blut entsprechend der vorgegebenen Richtwerte festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teil genommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Das Bundesverfassungsgericht folgte da mit bisher der bis zur Entscheidung vorliegenden herrschenden Meinung der Mediziner. Im Sinne der §§ 315 c, 316 Strafgesetzbuch wird grundsätzlich auf die Feststellung der Fahrtüchtigkeit ab gestellt. Diese ist zum Tatzeitpunkt anhand einer Gesamtbewertung sämtlicher Indizientatsachen und un ter Berücksichtigung der Umstände der konkreten Tathandlung zu bewerten. Polizeiliche Maßnahmen werden grundsätzlich unter Beachtung der bestehenden Grenzwerte beziehungs weise der gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt. Beim Vorliegen eines Rechtsverstoßes erfolgt die Ahndung der im Sachzusammenhang stehenden Verkehrsordnungswidrigkeiten beziehungsweise Verkehrs straftaten unter Beachtung dieser Grundsätze. Maier Minister Unfälle unter Drogeneinfluss Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: