31.05.2019 Drucksache 6/7273Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juni 2019 Numerische Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (Kennzeichnungspflicht ) Die Kleine Anfrage 3810 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Auf Grundlage der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags vom 20. November 2014 wurde seit dem Jahr 2017 eine Kennzeichnung für geschlossene Polizeieinheiten eingeführt. Nach meiner Ansicht dient dies der Stärkung der Transparenz des polizeilichen Handelns und der öffentlichen Kontrolle. Dadurch kann zudem verhindert werden, dass ein mögliches Fehlverhalten einzelner, nicht identifizierbarer Beamter, die Polizei in Gänze unter Generalverdacht stellt. Rechtsverstöße können individuell rechtlich überprüft und verfolgt werden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht wurden in der öffentlichen Debatte vereinzelt Sorgen angeführt, dass eine Kennzeichnungspflicht vermeintlich Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten befördern könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen zeitlichen Phasen erfolgte die Ausstattung der Polizei mit der Kennzeichnung nach Einheiten und um welche Einheiten handelt es sich (bitte um einzelne Auflistung der einzelnen Hundertschaften , Einsatz- und Alarmzüge)? 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verfügen aktuell über eine derartige Kennzeichnung und über wie viele Nummern verfügt dabei jede Polizeibeamtin beziehungsweise jeder Polizeibeamte? 3. Wie ist die numerische Kennzeichnung aufgebaut und in welchen Fällen beziehungsweise nach welchem Prinzip erfolgt ein Wechsel der Nummerierung bei einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten? 4. Wie erfolgt die recherchemäßige Erfassung der zugewiesenen Nummern und wie wird ein unberechtigter Zugriff vermieden? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob es durch die Einführung der Kennzeichnungspflicht in Thüringen zu einem Anstieg unberechtigter Anschuldigungen gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten oder gar zu persönlichen Übergriffen gekommen ist? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich (bitte um Auflistung)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7273 6. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben seit Einführung der Kennzeichnungspflicht gegen bekannte oder unbekannte Tatverdächtige Anzeige erstattet, da sie durch die Kennzeichnungspflicht in ihrem privaten Umfeld Opfer einer Straftat wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 7. Gegen wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte wurden seit Einführung der Kennzeichnungspflicht unter Angabe der individuellen Kennzeichnung Strafanzeigen erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 8. Gegen wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte wurden seit Einführung der Kennzeichnungspflicht unter Angabe der individuellen Kennzeichnung Dienstaufsichtsbeschwerden erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen polizeiexterne Personen private Daten trotz einer individuellen Nummernkennzeichnung oder taktischen Kennzeichnung bekannt wurden und dem oder der Betroffenen dadurch Nachteile erwachsen sind? 10. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Kennzeichnungspflicht die Transparenz polizeilichen Handelns stärkt und einen Beitrag dazu leisten kann, im Sinne einer öffentlichen Kontrolle, mögliche Rechtsverstöße individuell zu überprüfen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum 1. Mai 2017 wurden die Angehörigen der 2. Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTh) mit einer numerischen Kennzeichnung ausgestattet. In der weiteren Folge erhielten die verbleibenden vorgesehenen Bereiche die in Rede stehende Kennzeichnung . Die detaillierte Abfolge ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 1. Bereitschaftspolizeihundertschaft Oktober 2017 Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft Oktober 2017 Technische Einsatzeinheit Oktober 2017 Einsatzzüge der Landespolizeiinspektionen Oktober 2017 Diensthundstaffeln Oktober 2017 Alarmzüge der Landespolizeiinspektionen November 2017 Abteilungsführung der BPTh Februar 2018 Bereich "Polizeieinsatztraining" der Landespolizeiinspektionen März 2018 Bereich "Technische Verkehrsüberwachung" der Landespolizeiinspektionen März 2018 Überdies empfangen alle Absolventen der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei seit 2017 eine numerische Kennzeichnung. Zu 2.: Mit Stand April 2019 verfügen 1.255 Polizeibeamtinnen und -beamte über jeweils drei verschiedene numerische Kennzeichnungen. Zu 3.: Jede numerische Kennzeichnung besteht aus der Länderkennung "TH" und einer individuell zugewiesenen fünfstelligen Ziffernfolge. Alle auszustattenden Polizeibeamtinnen und -beamten erhalten jeweils drei persönlich zugewiesene numerische Kennzeichnungen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten entscheiden selbständig vor jedem einzelnen Einsatz, welche der drei ihnen zur Verfügung stehenden numerischen Kennzeichnungen sie tragen. Ein Wechsel während eines Einsatzes ist untersagt. 3 Drucksache 6/7273Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Eine neue numerische Kennzeichnung wird nur nach erfolgter Repersonalisierung, nach Verlust oder bei Nachstellung, wenn eine Gefährdung individueller Rechtsgüter des Beamten oder naher Angehöriger zu befürchten ist, vergeben. Zu 4.: Die einzelnen numerischen Kennzeichnungen werden im IT-basierten Personalverwaltungssystem der Thüringer Polizei zufallsbasiert generiert und dort sodann personenbezogen abgelegt. Eine etwaige Recherche erfolgt ebenfalls innerhalb dieses Systems. Jegliche Zugriffsrechte liegen ausschließlich bei Mitarbeitern der personalverwaltenden Stelle der Landespolizeidirektion. Zu 5.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 7.: Bei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, in deren Rahmen eine numerische Kennzeichnung angegeben wird und diese zugleich als einzige Möglichkeit der eindeutigen Identifizierung zu sehen ist, erfolgt eine Repersonalisierung. Bisher kam dies in einem Fall zur Anwendung. Dieser fiel in das aktuelle Jahr. Zu 8.: Das Vorgehen gleicht dem bei Ermittlungsverfahren gemäß der Antwort zu Frage 7. Im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden wurden in zwei Fällen Repersonalisierungen durchgeführt. Beide fielen in das Jahr 2018. Zu 9.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 10.: Mit der Einführung der numerischen Kennzeichnung wurde die bereits etablierte Praxis der Verwendung eines Namensschildes in zahlreichen Organisationsbereichen der Thüringer Polizei mit dem Ergebnis komplettiert , dass nunmehr nahezu jeder Uniformträger der Thüringer Polizei individuell erkennbar respektive gekennzeichnet ist. Durch diese Offenheit soll das Vertrauen in polizeiliches Handeln gestärkt werden. Zugleich besteht die Option einer persönlich zuordenbaren rechtlichen Überprüfung polizeilicher Maßnahmen. Maier Minister Numerische Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (Kennzeichnungspflicht) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: