31.05.2019 Drucksache 6/7276Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juni 2019 Hubschraubernutzung durch den Thüringer Ministerpräsidenten - Teil I Die Kleine Anfrage 3818 vom 4. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Flughafen Erfurt-Weimar hat auf seinem offiziellen Facebook-Auftritt am 4. April 2019 davon berichtet, dass der Thüringer Ministerpräsident von dort aus zur Hannover Messe reiste. Dabei benutzte er laut der dortigen Meldung einen Hubschrauber der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen erfolgte der Transport des Thüringer Ministerpräsidenten zur Hannover Messe mit der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei und warum wurde kein anderes Verkehrsmittel benutzt? 2. Wie oft hat der Thüringer Ministerpräsident in dieser Legislaturperiode die Dienste der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei in Anspruch genommen, mit welchem Reiseziel und zu welchen Veranstaltungen (bitte getrennt unter Angabe von Kalenderdaten, Anlass und Flugteilnehmern darstellen)? 3. Gehört der Transport von Mitgliedern der Landesregierung zu den Aufgaben der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei? 4. Wie viele Flugstunden wurden zur Beförderung von Mitgliedern der Landesregierung in der laufenden Legislatur aufgewandt (bitte getrennt nach einzelnen Mitgliedern der Landesregierung und Jahren sowie unter Nennung des Grunds/Anlasses)? 5. Welche Kosten hat der Flug am 4. April 2019 verursacht und über welchen Haushaltstitel werden die Flüge des Thüringer Ministerpräsidenten abgerechnet? 6. Wie wurde der Transport des Thüringer Ministerpräsidenten innerhalb der Stadt Hannover sichergestellt ? Wurde dafür ein personengebundenes Fahrzeug des Thüringer Ministerpräsidenten nach Hannover überstellt und stand dort zur Verfügung? 7. Welche Kosten haben die Hubschrauberflugzeiten im Einzelnen verursacht? 8. Welche Personen - über Thüringer Polizeiangehörige und Mitglieder der Landesregierung hinaus - wurden in diesem Jahr aus welchen Gründen per Hubschrauber befördert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7276 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Nutzung des Hubschraubers der Thüringer Polizei erfolgte aus dienstlichen Gründen. In der laufenden Legislaturperiode nahm der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen einen Hubschrauber der Thüringer Polizei wie folgt in Anspruch: Datum Flugziele Anzahl der Mitflieger Anlass 16.11.2017 Rüsselsheim 4 dienstlich 26.04.2018 Hannover und Berlin 4 dienstlich 27.04.2018 Senftenberg und Neuzelle 4 dienstlich 11.05.2018 Münster 3 dienstlich 07.11.2018 Potsdam 4 dienstlich 04.04.2019 Hannover 2 dienstlich In den Jahren 2015 und 2016 erfolgte keine Inanspruchnahme des Hubschraubers der Thüringer Polizei durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen. Im Übrigen wurden Hubschrauber der Thüringer Polizei auch in den vergangenen Legislaturperioden durch den Thüringer Ministerpräsidenten beziehungsweise die Ministerpräsidentin genutzt und stellen sich für die Jahre 2008 bis 2014 wie folgt dar: Jahr Anzahl der Flüge 2008 20 2009 13 2010 6 2011 4 2012 11 2013 5 2014 1 Zu 3.: Unter Berücksichtigung polizeilicher Einsatzbelange unterstützt die Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei die Mitglieder der Thüringer Landesregierung bei ihren Dienstgeschäften. Zu 4.: In der laufenden Legislaturperiode wurden insgesamt acht Sonderflüge für die Thüringer Landesregierung realisiert, welche sich wie folgt darstellen: Jahr Mitglied der Landesregierung Flugziel Anlass Flugstunden 2017 Ministerpräsident Rüsselsheim dienstlich 2:45 2018 Ministerpräsident Hannover/Berlin dienstlich 3:45 2018 Ministerpräsident Senftenberg/Neuzelle dienstlich 3:25 2018 Ministerpräsident Münster dienstlich 4:00 2018 Ministerpräsident Potsdam dienstlich 2:00 2018 Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Erfurt dienstlich 0:40 2019 Ministerpräsident Hannover dienstlich 2:00 2019 Minister für Inneres und Kommunales Saaldorf und Plaue dienstlich 4:00 3 Drucksache 6/7276Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Kosten der Flüge des Thüringer Ministerpräsidenten werden nicht einzeln erhoben beziehungsweise abgerechnet. Der Haushaltstitel für die Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei ist im Landeshaushaltsplan im Einzelplan 03 Titel 03 14 Titelgruppe 78 hinterlegt. Zu 6.: Der Transport des Thüringer Ministerpräsidenten in Hannover erfolgte durch ein Einsatzfahrzeug des Landeskriminalamtes Thüringen. Das Fahrzeug wurde in Hannover zur Realisierung der erforderlichen Einsatzmaßnahmen eingesetzt. Zu 7.: Die Kosten der Hubschrauberflüge werden einzeln nicht erhoben. Zu 8.: Im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenerfüllung, wie zum Beispiel Luftaufklärung im Zusammenhang mit Umweltstraftaten beziehungsweise der Waldbrandbekämpfung, kam es im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen zu "Mitflügen" von Bediensteten der Thüringer Landes- und Kommunalbehörden. Maier Minister Hubschraubernutzung durch den Thüringer Ministerpräsidenten - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: