31.05.2019 Drucksache 6/7277Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juni 2019 Hubschraubernutzung durch den Thüringer Ministerpräsidenten - Teil II Die Kleine Anfrage 3819 vom 4. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Flughafen Erfurt-Weimar hat auf seinem offiziellen Facebook-Auftritt am 4. April 2019 davon berichtet, dass der Thüringer Ministerpräsident von dort aus zur Hannover Messe reiste. Dabei benutzte er laut der dortigen Meldung einen Hubschrauber der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Art können Mitglieder der Landesregierung einen Transport durch die Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei anfordern? 2. Wer entscheidet auf welcher Grundlage über die Nutzung der Hubschrauber durch Mitglieder der Landesregierung ? 3. Entsprach die Nutzung des Polizeihubschraubers durch den Thüringer Ministerpräsidenten am 4. April 2019 den Vorschriften? 4. Lagen für die Hubschrauber der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei am 4. April 2019 weitere Anforderungen oder Einsatzaufträge vor? Wenn ja, welche Priorisierung wurde nach welchen Kriterien vorgenommen ? 5. Wie viele Hubschrauber stehen der Polizei in Thüringen zur Verfügung (Anzahl und Typ der Maschinen, eventuelle Spezialausrüstung und Verfügbarkeitszeiten bitte aufschlüsseln)? 6. Wie viel Personal steht der Polizei in Thüringen zur Nutzung der Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei zur Verfügung? 7. Wie ist sichergestellt, dass bei einer Verwendung zum Transport von Mitgliedern der Landesregierung das Einsatzmittel Hubschrauber dennoch für polizeilich notwendige Einsätze zur Verfügung steht? 8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass Geräte und Personal, die zum Schutz der Thüringer Bevölkerung beschafft und bezahlt werden, für repräsentative Zwecke genutzt werden und wie begründet sie ihre Antwort? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7277 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Flüge für Mitglieder der Thüringer Landesregierung können mündlich beziehungsweise schriftlich beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales oder bei der Landespolizeidirektion beantragt werden. Zu 2.: Über die Nutzung der Hubschrauber der Thüringer Polizei durch Mitglieder der Thüringer Landesregierung entscheidet das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf der Grundlage der Dienstanweisung über die Organisation, den Einsatz und die Aufgaben der Polizeihubschrauberstaffel Thüringen. Zu 3.: Ja Zu 4.: Am 4. April 2019 lag für die Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei eine weitere Einsatzanforderung vor, die aufgrund eines Einsatzes des zweiten Hubschraubers der Thüringer Polizei abgesichert werden konnte . Insoweit war eine Priorisierung nicht erforderlich. Zu 5.: Die Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei verfügt gegenwärtig über zwei Hubschrauber. Im Einzelnen handelt es sich um zwei MBB-BK 117-2 (EC 145). Die BO 105 wurde am 8. Mai 2019 außer Dienst gestellt und soll nunmehr ausgesondert werden. Die Hubschrauber verfügen als Spezialausrüstung über eine Rettungswinde, Abseilbalken, Doppellasthaken , Wärmebildsystem und Suchscheinwerfer. Mindestens ein Hubschrauber der Thüringer Polizei ist grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Zu 6.: Die Hubschrauberstaffel der Thüringer Polizei verfügt über 21 Polizeivollzugsbeamte und drei Tarifbeschäftigte . Zu 7.: Zur Absicherung polizeilich notwendiger Einsätze steht grundsätzlich ein zweiter Hubschrauber der Thüringer Polizei zur Verfügung. Zu 8.: Die Nutzung der Hubschrauber der Thüringer Polizei für dienstliche Zwecke erfolgt nur in Einzelfällen und ist somit auch mit Blick auf den genannten Beschaffungsgrund vertretbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Maier Minister Hubschraubernutzung durch den Thüringer Ministerpräsidenten - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: