05.06.2019 Drucksache 6/7306Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juni 2019 Politisch motivierte Gewalttaten gegen Rettungskräfte? - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3611 vom 16. Januar 2019 hat folgenden Wortlaut: In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2017 am 6. September 2018 ist von Gewalt durch Neonazis keine Rede. Laut den Zahlen des Landeskriminalamts vom März 2018, die auch der Bericht im September 2018 wiederholt , sind die Gewalttaten der Politisch motivierten Kriminalität -links- im Jahr 2017 in Thüringen um 51,92 Prozent zurückgegangen. In der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Verfassungsschutzbericht zur Situation in Thüringen heißt es: "Im Schwerpunktbereich Linksextremismus ist festzustellen, dass die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Gewalt weiterhin niedrig ist. Opfer autonomer Gewalt sind häufig Polizeibeamte, Bundeswehrangehörige, Feuerwehrleute oder Sanitäter." Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Walk (vergleiche Drucksache 6/4006) teilte die Landesregierung mit, dass im Jahr 2016 neun einfache beziehungsweise gefährliche Körperverletzungen, ein Landfriedensbruch und vier Widerstandshandlungen gegen Polizisten registriert wurden, die der Politisch motivierten Kriminalität -links- zugeordnet werden, also 14 Fälle der 1.240 registrierten Straftaten gegen Polizeibeamte (entspricht 1,13 Prozent). Zwar kommt es immer wieder zu Straftaten gegen Rettungskräfte, über politisch motivierte Taten war bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung des Ministeriums jedoch noch nichts bekannt . Zahlen über gewalttätige Angriffe mit Zuordnung Politisch motivierte Kriminalität -links- gegen Bundeswehrangehörige , Feuerwehrleute oder Sanitäter in Thüringen wurden bisher noch nicht veröffentlicht. Auf meine Kleine Anfrage (vergleiche Drucksache 6/6303) teilte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf die Frage, in wie vielen Fällen im Zeitraum von 2015 bis 2018 Rettungssanitäter oder Feuerwehr-Einsatzkräfte in Thüringen "Opfer autonomer Gewalt" wurden, in seiner Antwort am 22. Oktober 2018 mit, dass eine Statistik im Sinne der Fragestellung nicht vorliege. Zahlen wurden keine genannt. Zudem wurde in der Vorbemerkung auf die Kleine Anfrage 2809 und deren Beantwortung in Drucksache 6/5511 verwiesen, die jedoch keinerlei Bezug zu Rettungssanitätern, Feuerwehr-Einsatzkräften oder Bundeswehrsoldaten hat und sich mit nicht-vollstreckten Haftbefehlen befasst. Im Zeitraum sei, so das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in seiner Antwort, kein Delikt der Politisch motivierten Kriminalität -links- oder -rechts- mit dem Themenfeld "Bundeswehr" registriert worden. Ich frage die Landesregierung: Wurde der Landesregierung auch nur ein einziger Fall zwischen den Jahren 2015 und 2018 bekannt, bei denen Rettungssanitäter oder Feuerwehr-Einsatzkräfte in Thüringen "Opfer autonomer Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung Politisch motivierte Kriminalität -links- wurden? Wenn ja, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum , Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7306 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In den Antworten zur den Kleinen Anfragen 2073 und 3304 beziehungsweise in den jeweiligen Vorbemerkungen wurden die polizeilichen Erfassungskriterien von bestimmten Straftaten erläutert. Der Verweis auf die Kleine Anfrage 2808 erfolgte, um zu verdeutlichen, dass es im Bereich der statistischen Erfassung von Straftaten vielfältige Überschneidungen und Teilmengen geben kann, insbesondere wenn polizeiliche oder justizielle Maßnahmen mit Aspekten der Tatmotivation verknüpft werden sollen. Es ist bedauerlich, dass die Ausführungen und Erläuterungen in den vorgenannten Antworten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales auf die zitierten Kleinen Anfragen zu den Möglichkeiten aber auch den Grenzen der polizeilichen Statistik den Fragesteller nicht zu überzeugen vermochten. Der Rückschluss, dass, nur weil keine Statistik zu einem bestimmten Umstand, den Begleitumständen oder der Begehungsweise (einer Straftat) vorliegt, die Sachlage nicht existiert, ist unzutreffend und geht in der Sache fehl. Insoweit würde eine nicht existierende (polizeiliche) Statistik zu diesem Aspekt nicht seriös gleichzusetzen sein mit der Schlussfolgerung, dass es keinen einzigen derartigen Fall gab. Ungeachtet dessen bleibt zweifelsfrei festzustellen, dass eine Besorgnis erregende Tendenz zu Gewalt - auch gegen Rettungssanitäter oder Feuerwehreinsatzkräfte in Thüringen - aus dem extremistischen Spektrum jeglicher Couleur weder unterschätzt noch toleriert werden darf, sondern vielmehr konsequent zu verfolgen ist. Antwort: Wie bereits in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 3304 dargelegt, liegt keine Statistik im Sinne der Fragestellung vor. Ohne ein solches Mittel sind der Landesregierung keine Angaben zu etwaigen Einzelfällen im Sinne der Fragestellung möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Politisch motivierte Gewalttaten gegen Rettungskräfte? - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Antwort: