Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 7312 Drucksache 6/ 05.06.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kellner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport "Fridays for Future"-Proteste in Thüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 3827 vom 11. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Dem länderübergreifenden Protest, unter anderem von Schülerinnen und Schülern, unter dem Motto "Fridays for Future" haben sich auch in Thüringen viele junge Menschen angeschlossen. Dieses Engagement wird im Hinblick auf die Schulpflicht durchaus kritisch bewertet. Nach meiner Kenntnis wurde von einer Schule auch ein Notfallplan für die Unterrichtszeit am Freitag erstellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Demonstrationen unter dem Motto "Fridays for Future" wurden bisher in Thüringen angemeldet (bitte aufschlüsseln nach Ort, Anmelder, Auflagen, Anzahl der Einsatzkräfte)? 2. Wie viele Schüler nahmen bisher an den Protesten der "Fridays for Future"-Bewegung in Thüringen teil (bitte unterteilen nach entschuldigter/unentschuldigter Teilnahme)? 3. Welche Schulen haben sich bisher an den Protesten in Thüringen beteiligt (bitte getrennt nach Schulart, Schulträgerschaft, Ort und Name auflisten)? 4. Wie viel Prozent der Schulen gemessen an der Gesamtanzahl der Schulen in Thüringen haben an den Protesten teilgenommen (bitte in absoluten Zahlen und Prozentzahlen, getrennt nach Datum der Protestkundgebung, Schulart und Schulträgerschaft auflisten)? 5. Wie viele Thüringer Lehrer haben sich an den Protesten bisher beteiligt (bitte getrennt nach Schulart, Schulträgerschaft, Ort und Name der Schule auflisten)? 6. Wie viele Unterrichtsstunden sind durch die Proteste in Thüringen bisher ausgefallen? 7. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um ausgefallene Unterrichtsstunden nachzuholen? 8. Welche Schulen haben einen Notfallplan für die Zeit der Proteste erarbeitet und wie werden diese begründet? Druck: Thüringer Landtag, 25. Juni 2019 Drucksache 6/ 7312 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 4. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Im Hinblick auf die Weitergabe personenbezogener Daten wird auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in der Sache 2 EO 3861/13 vom 5. März 2014 und § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz verwiesen. Gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen können daher die Anmelder der einzelnen Versammlungen nicht namentlich benannt werden. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. Zu 2. bis 7.: Es gibt einzelne Schülerinnen oder Schüler der weiterführenden beziehungsweise berufsbildenden Schulen, die sich an Protesten beteiligt haben. Unterrichtsausfall ist dadurch nicht eingetreten. In der Regel finden die Proteste nach dem Unterricht statt. Unterrichtsstunden, die einzelne Schülerinnen oder Schüler entschuldigt oder unentschuldigt versäumt haben, sind üblicherweise eigenverantwortlich nachzuarbeiten. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ausgefallen Unterrichtsstunden nachzuholen, da es insoweit keine Stundenausfälle nach Kenntnis der Landesregierung gab. In Einzelfällen haben Schulleitungen die Teilnahme an einer entsprechenden Protestaktion in Verbindung mit den behandelnden Lehrstoff zur Schulveranstaltung erklärt. Zu 8.: Es wurde sichergestellt, dass der Unterricht stundenplanmäßig stattfindet, daher bedurfte es keiner Notfallplanung. Holter Minister Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2 Anlage Datum Ort Auflagen 11.01.2019 18.01.2019 18.01.2019 25.01.2019 01.02.2019 08.02.2019 08.02.2019 15.02.2019 Jena Jena Erfurt Jena Jena Jena Erfurt Jena Keine Auflagen Keine Auflagen Keine Auflagen Keine Auflagen Keine Auflagen Keine Auflagen Keine Auflagen - Beschallungsmittel dürfen nicht auf Kopfhöhe gehalten werden - Laustärkenbeschränkung der Beschallungsmittel auf 85 dB(A) - Hunde dürfen nicht mitgeführt werden (ausgenommen Behindertenführhunde) - alkoholisierte Personen sind auszuschließen - ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen mit Sondersignal ist zu gewährleisten Keine Auflagen Keine Auflagen - Maximalpegel von 90 dB (A), gemessen in fünf Meter Abstand von der Emissionsquelle, ist einzuhalten - keine Hunde mitführen (ausgenommen Blindenhunde) - bei der Eröffnung ist auf die Schulpflicht hinzuweisen 15.02.2019 Erfurt 22.02.2019 Jena 22.02.2019 Gera Anzahl der Einsatz kräfte 2 6 2 0 2 2 2 6 2 2 9 - für den Aufzug dürfen nur Gehwege genutzt werden - StVO ist zu beachten 01.03.2019 Jena Keine Auflagen 01.03.2019 Erfurt Keine Auflagen 01.03.2019 Eisenach - Lautstärkenbeschränkung 85 dB(A), - Angemessene Pausen zwischen einzelnen Durchsagen und Ansprachen - Hinweise für Versammlungsleiter (Merkblatt) 01.03.2018 Weimar Keine Auflagen 08.03.2019 Jena Keine Auflagen 15.03.2019 Zella-Mehlis Keine Auflagen 15.03.2019 Jena - Beschallungsmittel dürfen nicht auf Kopfhöhe gehalten werden - Laustärkenbeschränkung der Beschallungsmittel auf 85 dB(A) - Hunde dürfen nicht mitgeführt werden (ausgenommen Behindertenführhunde) - alkoholisierte Personen sind auszuschließen - ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen mit Sondersignal ist zu gewährleisten 15.03.2019 Nord- Redebeiträge haben den öffentlichen Frieden zu wahren hausen und müssen themenbezogen sein - unfriedliche Teilnehmer sind auszuschließen - Längen- und Höhenbeschränkung der Transparente - Verbot von Metallstangen für Transparente - Verbot des Anbringens von Stickern an öffentlichen und privaten Flächen - Verbot des Mitführens von Farbbeuteln und Spraydosen - Zufahrt von Not- und Rettungsfahrzeugen zu den angrenzenden Gebäuden und Flächen ist zu gewährleisten 2 2 4 2 2 2 7 2 - 15.03.2019 15.03.2019 15.03.2019 15.03.2019 15.03.2019 fließender Verkehr (Straßenbahn) darf nicht behindert werden Gera - Zufahrt von Not- und Rettungsfahrzeugen zu den angrenzenden Gebäuden und Flächen ist zu gewährleisten - Ausreichende Sicherung von verlegten Stromkabel, - Maximalpegel von 90 dB (A), gemessen in fünf Meter Abstand von der Emissionsquelle, ist einzuhalten - keine Hunde mitführen (ausgenommen Blindenhund) - Tragen von Sicherheitswesten für Ordner wird zugelassen - Festlegung der Aufzugstrecke und zeitlichen Ablaufes - Hinweis auf die allgemeine Schulpflicht Weimar - Festlegung Ort der Auftakt- und Abschlusskundgebung - Festlegung Aufzugsstrecke - Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen - Festlegung zur Beschaffenheit von Transparenten, Plakaten und Fahnen Arnstadt Festlegungen im Kooperationsgespräch sind einzuhalten: - Anmelder und Stellvertreter müssen volljährig sein - der Versammlungsleiter muss entgegengesetzte Meinungen dulden - Festlegung Kundgebungsort - Nahverkehr soll nicht behindert werden - Lautstärke der Musikanlage darf 65 dB nicht überschreiten - Hinweise zur Aufgaben und Pflichten der Ordner - nur volljährige Ordner zugelassen - Ordnerliste ist 30 Minuten vor Beginn der Versammlung der Polizei vorzulegen Altenburg - Festlegung Aufzugsstrecke Mühlhausen - Festlegung neuer Aufzugsstrecke 16 5 3 26 7 - 15.03.2019 Eisenach 15.03.2019 Erfurt 22.03.2019 Jena 22.03.2019 Hildburghausen 22.03.2019 Ilmenau Rettungswege sind freizuhalten keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs Alkoholverbot Verbot von Rauschmitteln Mitführen von Tieren verboten (ausgenommen Blindenhunde) - Lautstärkenbeschränkung auf 90 dB(A) - Beschränkung der Versammlungsdauer - Hinweise zum Vermummungsverbot - Lautstärkenbeschränkung 85 dB(A), - Angemessene Pausen zwischen einzelnen Durchsagen und Ansprachen - Hinweise für Versammlungsleiter (Merkblatt) Keine Auflagen Keine Auflagen - Verbot von Hunden (ausgenommen Blindenhunde) - Verbot von Vuvuselas - Verbot von pyrotechnische Gegenstände - Alkoholverbot, Verbot anderer berauschender Mittel, - Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen - Festlegungen zur Beschaffenheit von Transparenten, Plakaten und Fahnen - Verbot von Seitentransparenten Festlegungen im Kooperationsgespräch sind einzuhalten: - Anmelder und Stellvertreter müssen Volljährig sein - der Versammlungsleiter muss entgegengesetzte Meinungen dulden - Festlegung Kundgebungsort - Nahverkehr soll nicht behindert werden - Lautstärke der Musikanlage darf 65 dB nicht überschreiten - Hinweise zur Aufgaben und Pflichten der Ordner 3 2 2 10 3 - 29.03.2019 Jena 29.03.2019 Gera 29.03.2019 29.03.2019 05.04.2019 05.04.2019 Weimar Erfurt Jena Greiz 05.04.2019 Erfurt 05.04.2019 Meiningen 12.04.2019 Jena nur volljährige Ordner Ordnerliste ist 30 Minuten vor Beginn der Versammlung der Polizei vorzulegen - Verbot der Verwendung von Kreidesprays Keine Auflagen - Zufahrt von Not- und Rettungsfahrzeugen zu den angrenzenden Gebäuden und Flächen ist zu gewährleisten - Maximalpegel von 90 dB (A), gemessen in fünf Meter Abstand von der Emissionsquelle, ist einzuhalten - keine Hunde mitführen (ausgenommen Blindenhunde) - Einsatz von Ordnern wird vor Ort festgelegt Keine Auflagen Keine Auflagen Keine Auflagen - Festlegung endgültige Aufzugsstrecke - Redebeiträge dürfen nicht diskriminieren oder dem Gedanken der Völkerverständigung widersprechen - Zugang zu Geschäften und Häusern freihalten - Rettungswege freihalten Keine Auflagen - Inhalt der Transparente, Plakate, Schilder und Flugblätter darf nicht gegen verfassungsmäßige Ordnung oder Strafgesetz verstoßen - Druckerzeugnisse müssen über ein Impressum verfügen - Fußgänger und der Straßenverkehr dürfen nicht unumgänglich behindert werden - Mitführen von Glasflaschen verboten - Alkoholverbot - Beschallungsmittel dürfen nicht auf Kopfhöhe gehalten werden - Laustärkenbeschränkung der Beschallungsmittel auf 85 2 1 3 2 2 12 2 4 5 12.04.2019 Eisenach 12.04.2019 Weimar 12.04.2019 Nordhausen 12.04.2019 Erfurt 12.04.2019 Gera dB(A) - Hunde dürfen nicht mitgeführt werden (ausgenommen Behindertenführhunde) - alkoholisierte Personen sind auszuschließen - ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen mit Sondersignal - Lautstärkenbeschränkung 85 dB(A) - angemessene Pausen zwischen einzelnen Durchsagen und Ansprachen - Hinweise für Versammlungsleiter (Merkblatt) Keine Auflagen - Redebeiträge haben den öffentlichen Frieden zu wahren und müssen themenbezogen sein - unfriedliche Teilnehmer sind auszuschließen - Längen- und Höhenbeschränkung der Transparente - Verbot von Metallstangen für Transparente - Verbot des Anbringens von Stickern an öffentlichen und privaten Flächen - Verbot des Mitführens von Farbbeuteln und Spraydosen - fließender Verkehr (Straßenbahn) darf nicht behindert werden - Zufahrt von Not- und Rettungsfahrzeugen zu den angrenzenden Gebäuden und Flächen ist zu gewährleisten Keine Auflagen - Zufahrt von Not- und Rettungsfahrzeugen zu den angrenzenden Gebäuden und Flächen ist zu gewährleisten - Maximalpegel von 90 dB (A), gemessen in fünf Meter Abstand von der Emissionsquelle, ist einzuhalten - keine Hunde mitführen (ausgenommen Blindenhunde) - Einsatz von Ordnern wird vor Ort festgelegt 3 2 2 2 15 12.04.2019 Mühlhausen 12.04.2019 Schleiz 26.04.2019 Jena 26.04.2019 Erfurt 26.04.2019 Weimar 26.04.2019 Greiz - Rettungswege sind freizuhalten keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs Alkoholverbot Verbot von Rauschmitteln Mitführen von Tieren verboten (ausgenommen Blindenhunde) - Lautstärkenbeschränkung für Lautsprecher etc. auf 90 dB(A) - Hinweise zum Vermummungsverbot - Festlegung Versammlungsort und -zeit - Verbot von Blockaden - Festlegung der Lautstärke max. 95 dB - Definition der Befestigungsmittel von Fahnen, Schildern und Transparenten - Mitführverbot von Hunden - Verbot des Alkoholkonsums und Alkoholausschanks - Beschallungsmittel dürfen nicht auf Kopfhöhe gehalten werden - Laustärkenbeschränkung der Beschallungsmittel auf 85 dB(A) - Hunde dürfen nicht mitgeführt werden (ausgenommen Behindertenführhunde) - alkoholisierte Personen sind auszuschließen - ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen mit Sondersignal Keine Auflagen - Festlegung Ort der Auftakt- und Abschlusskundgebung - Änderung Aufzugsweg - nur Nutzung der halbseitigen Fahrbahn - Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen - Beschränkung Ort der Auftaktkundgebung - Redebeiträge dürfen nicht diskriminieren oder dem 6 2 9 2 4 7 03.05.2019 Jena 03.05.2019 Weimar 10.05.2019 Jena 10.05.2019 Erfurt Stand: 10.05.2019 Gedanken der Völkerverständigung widersprechen - Zugang zu Geschäften und Häusern freihalten - Rettungswege freihalten Keine Auflagen - Festlegung Ort der Auftakt- und Abschlusskundgebung und des Aufzugsweges - nur Nutzung der halbseitigen Fahrbahn - Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen 0 2 Keine Auflagen Keine Auflagen 0 2