13.06.2019 Drucksache 6/7324Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juni 2019 Rückkauf von Anteilen der Geraer Wohnungsbaugesellschaft "Elstertal" durch die Stadt Gera und durch die Landesregierung Die Kleine Anfrage 3843 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Wie einer Pressemitteilung des Mitteldeutschen Rundfunks vom 21. März 2019 zu entnehmen war, beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen eines Projekts die Anteile der Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH "Elstertal" (GWB), die aktuell von einem internationalen Investor gehalten werden, zusammen mit der Stadt Gera zurückzukaufen. Zuvor waren diese veräußert worden. Zuletzt wurde dieses Vorhaben durch den Landesrechnungshof kritisiert. Die Stadt Gera untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Landesverwaltungsamts und der Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anteile hält die Stadt Gera derzeit an der GWB "Elstertal", wie hoch ist der Anteil, der vom internationalen Investor gehalten wird und wer hält gegebenenfalls weitere Anteile der GWB "Elstertal"? 2. Für welchen Betrag wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Anteile der GWB "Elstertal" im Jahr 2016 an den Investor veräußert? 3. Auf welchen rechtlichen Grundlagen soll der Kauf der Anteile durch die Landesregierung erfolgen? 4. Wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung der Betrag, der für den Rückkauf der Anteile durch die Stadt Gera und durch die Landesregierung aufgewendet werden muss (bitte nach Stadt Gera und Landesregierung, unter Angabe der entsprechenden Einzelpläne und Haushaltstitel des Landeshaushalts , getrennt aufschlüsseln)? 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Leerstand der Wohnungen der GWB "Elstertal " und wie hat sich dieser Leerstand in den letzten zehn Jahren entwickelt? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die aktuellen Kosten für die leerstehenden Wohnungen der GWB "Elstertal" und wie haben sich diese Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt? 7. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuellen Mieteinnahmen der der GWB "Elstertal" und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7324 8. Wie hoch wären nach Kenntnis der Landesregierung die Mieteinnahmen der GWB "Elstertal", sollten alle Wohneinheiten vermietet sein und wie würden sich diese Einnahmen nach Einschätzung der Landesregierung in den nächsten zehn Jahren entwickeln? 9. Welche weiteren Beteiligungen an kommunalen Wohnungsgesellschaften prüft der Freistaat Thüringen und welche weiteren Kosten für den Steuerzahler beziehungsweise die öffentlichen Haushalte sind hier zu erwarten (bitte nach Liegenschaften und zu erwartenden Kosten aufschlüsseln)? 10. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Kritik des Thüringer Rechnungshofs am geplanten Kauf der Anteile und wie begründet sie ihre Ansicht? 11. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, sollte die Stadt Gera nicht die finanziell notwendigen Mittel aufbringen, um Anteile an der GWB "Elstertal" zurückkaufen zu können? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Gera hält einen Anteil von 25,1 Prozent und der internationale Investor hält einen Anteil von 74,9 Prozent an der GWB "Elstertal“. Weitere Anteilseigner sind nicht vorhanden. Zu 2.: Die Landesregierung beruft sich auf ihr Antwortverweigerungsrecht gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen, da dem Bekanntwerden schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen . Insoweit ist die Landesregierung nicht befugt, Details aus Verträgen bekannt zu geben, an denen sie nicht als Vertragspartner beteiligt gewesen ist. Zu 3. und 4.: Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Prüfung eines möglichen Anteilserwerbs durch die Landesregierung dauert derzeit an, insofern ist aktuell keine abschließende Aussage darüber möglich, auf welcher rechtlichen Grundlage ein solcher Anteilserwerb gegebenenfalls vorgenommen wird und wie hoch der Betrag ist, welcher für einen möglichen Erwerb von Anteilen aufgewendet werden müsste. Zu 5. bis 8.: Die Beantwortung der Fragen 5 bis 8 erfolgt wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Landesregierung beruft sich auf ihr Antwortverweigerungsrecht gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen, da dem Bekanntwerden schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen . Insoweit ist die Landesregierung nicht befugt wirtschaftliche Kennziffern eines Wirtschaftsunternehmens öffentlich zu machen. Zu 9.: Derzeit gibt es keine entsprechenden Prüfungen. Zu 10.: Eine offizielle Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs zum geplanten Kauf der Anteile liegt der Landesregierung nicht vor. Auf der Basis der einschlägigen Informationen der Medien werden die dort mitgeteilten Ausführungen in die Überlegungen einbezogen. Zu 11.: Weitere Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind aktuell nicht geplant. Keller Ministerin Rückkauf von Anteilen der Geraer Wohnungsbaugesellschaft "Elstertal" durch die Stadt Gera und durch die Landesregierung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5. bis 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: