05.07.2019 Drucksache 6/7361Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juli 2019 Personalbedarfsberechnung und Personalentwicklungskonzept für den Justizbereich in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 3748 vom 4. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Im "Konzept des Justizvollzugs des Freistaats Thüringen", erstellt vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, wird unter dem Punkt "V. Personal", Nummer 2 auf Seite 87 auf die Personalentwicklung eingegangen. Dort heißt es unter anderem: "Um den konkreten Bedarf an Personal zu benennen , führt der Thüringer Justizvollzug derzeit eine Personalbedarfsbemessung durch, an die sich die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes anschließen soll. Die derzeitige Personalbedarfsplanung stammt aus dem Jahre 2004 und ist nicht mehr zeitgemäß." Gemäß § 108 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch , in Kraft getreten im Jahr 2014, besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Haftanstalten mit dem erforderlichen Personal auszustatten. Diese Thematik war bereits oft Gegenstand von Anfragen und Beratungen in den Sitzungen des zuständigen Fachausschusses, in der Strafvollzugskommission wie auch bei Terminen der Strafvollzugskommission in den Thüringer Haftanstalten. Die Bediensteten in den Thüringer Haftanstalten warten seit Jahren auf die neue Personalbedarfsbemessung und das Personalentwicklungskonzept sowie infolge auf zusätzliches Personal, um den Anforderungen und Aufgaben des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs auch nachkommen zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bedienstete werden aus Sicht der Landesregierung für die Aufgaben des Justizvollzugs unter Einhaltung der Regelungen des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs und Berücksichtigung der individuellen Immobiliensituation der Thüringer Haftanstalten benötigt (bitte nach Anstalten getrennt ausweisen)? 2. Wie viele von den für den Justizvollzug im Haushaltsplan 2019 ausgewiesenen Stellen sind mit Stand zum 31. Januar 2019 tatsächlich besetzt (bitte nach Besoldungsgruppen nach Soll und Ist getrennt ausweisen )? 3. Aus welchem Grund gibt es welche unbesetzten Stellen und wann sollen diese jeweils nachbesetzt werden (bitte Einzelaufstellung nach Besoldungsgruppen)? 4. Wie viele Bedienstete sind mit Stand 31. Januar 2019 an Behörden außerhalb des Thüringer Justizvollzugs versetzt oder abgeordnet und wie viele Bedienstete sollen laut Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 aus dem Thüringer Justizvollzug darüber hinaus noch abgeordnet oder versetzt werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7361 5. Plant die Landesregierung im Justizvollzug für das Haushaltsjahr 2020 Stellenmehrungen oder Stellenhebungen ? Falls ja, welche und welchen Haftanstalten sollen diese jeweils zugeordnet werden? 6. Wie viele Bedienstete im Thüringer Justizvollzug sollen im Haushaltsjahr 2019 in welche Besoldungsgruppe zu welchem Stichtag befördert werden (bitte Einzelaufstellung auch nach Haftanstalten)? 7. Wie viele Bedienstete im Thüringer Justizvollzug werden bis zum 31. Dezember 2023 voraussichtlich wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt (bitte nach Jahren und Laufbahnen und Haftanstalten getrennt angeben)? 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Attraktivität des Berufs des Justizvollzugsbeamten für potentielle Bewerber zu verbessern? 9. Wie viele geeignete Bewerber haben sich in den Jahren 2017 und 2018 für die Anwärterstellen in Thüringen jeweils beworben? Wie viele davon waren sogenannte "Seiteneinsteiger" und konnten diese berücksichtigt werden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Angaben für den gesamten Justizvollzugsdienst können noch nicht abschließend beziffert werden, da die Personalbedarfsbemessung für den gehobenen und höheren Justizvollzugsdienst aktuell noch läuft. Zu 2.: Besoldungsgruppe/ Entgeltgruppe nach TV-L Soll (laut Haushaltsplan) IST-Besetzung A 16 hD 2 2 Ä 1Z (Entgeltgruppe nach TV-L) 1 1 A 15 hD 5 5 A 14 hD 14 14 A 13 hD 21 20 A 13 gD 2 1 A 12 gD 4 4 A 12 gD Lehrer 11 11 A 12 gD Sozialarbeiter 2 2 A 11 gD 10 10 A 11 gD Sozialarbeiter 9 8 A 10 gD 16 14 A 10 gD Sozialarbeiter 7 7 A 9 gD 24 21 A 9 gD Sozialarbeiter 18 16 A 9 mD m. Z. 26 25 A 9 mD 152 148 A 8 mD 261 261 A 7 mD 411 387 Bei dieser Übersicht ist zu beachten, dass die Stellen, die in den vergangenen Jahren ausgeschrieben worden sind, auf Grund von Konkurrentenstreitverfahren oder Bewährungszeiten aber noch nicht besetzt werden konnten, einbezogen sind. Diese müssen regelmäßig für den Fall der erfolgreichen Erprobung beziehungsweise der Beendigung des Verfahrens blockiert werden, um eine Mehrfachbesetzung zu vermeiden. 3 Drucksache 6/7361Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Folgende unbesetzte Stellen gibt es derzeit im Thüringer Justizvollzug: - 1 freie Stelle A 13 hD (geplante Neueinstellung September 2019) - 1 freie Stelle A 13 gD - 1 freie Stelle A 11 gD Sozialarbeiter - 2 freie Stellen A 10 gD - 3 freie Stellen A 9 gD - 2 freie Stellen A 9 gD Sozialarbeiter - 1 freie Stelle A 9 mD m. Z. - 4 freie Stellen A 9 mD - 24 freie Stellen A 7 mD (Neueinstellung/Übernahme von 7 Anwärtern im Jahr 2019). Ein Teil der freien Stellen soll im diesjährigen Beförderungsverfahren besetzt werden. Zum anderen sind bei der Nachbesetzung von frei werdenden Plan-/Stellen auch die Einhaltung des im Haushaltsplan festgelegten Personalausgabenbudgets sowie die Umsetzung der ebenfalls gesetzlich fixierten Vorgaben des Personalentwicklungskonzepts 2025 zu beachten. Hinzu kommen etwa unplanmäßige vorzeitige Ruhestandsversetzungen und Abgänge in Behörden oder Einrichtungen außerhalb des Vollzugs. Es ist angestrebt, alle Möglichkeiten der Personalförderung auszuschöpfen, etwa durch zeitnahe Ausschreibung freiwerdender Stellen. Zu 4.: Zum Stichtag 31. Januar 2019 waren 23 Bedienstete außerhalb des Vollzugs abgeordnet. Die Anzahl der Versetzungen kann hingegen nicht angegeben werden, da sie sich nicht auf einen Stichtag festlegen lässt, sondern am Tag der Versetzung wirksam wird. Wie viele Versetzungen und Abordnungen in der kommenden Zeit erfolgen werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da diese oftmals von den Bediensteten an den Dienstherrn herangetragen werden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan lediglich die verfügbaren Stellen und deren Veränderungen ausweist. Versetzungen und Abordnungen sind hingegen personalwirtschaftliche Maßnahmen im Haushaltsvollzug. Zu 5.: Das am 14. Juni 2019 seitens des Thüringer Landtags beschlossene Thüringer Haushaltsgesetz 2020 enthält 20 Stellenhebungen im Justizvollzug. Davon sind 19 Stellenhebungen von der Besoldungsgruppe A 7 in die Besoldungsgruppe A 8 sowie eine Stellenhebung von der Besoldungsgruppe A 13 in die Besoldungsgruppe A 15. Zu 6.: Am 22. Juli 2019 sollen sieben Beamte bei der Justizvollzugsanstalt Tonna von der Besoldungsgruppe A 7 in die Besoldungsgruppe A 8 befördert werden. Weitere Beförderungen sind zum Jahresende vorgesehen und befinden sich noch in der Planungsphase. Zu 7.: Im Zeitraum 2019 bis 2023 werden voraussichtlich wegen Erreichens der Altersgrenze 105 Bedienstete in den Ruhestand versetzt beziehungsweise sind bereits versetzt worden. Dies lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Jahr Justizvollzugseinrichtung mD gD 2019 Jugendarrestanstalt 2 Jugendstrafanstalt 3 Goldlauter 1 1 Hohenleuben 2 Tonna 3 Untermaßfeld 4 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7361 Jahr Justizvollzugseinrichtung mD gD 2020 Jugendarrestanstalt Jugendstrafanstalt 3 Goldlauter 2 Hohenleuben 5 1 Tonna 4 1 Untermaßfeld 2021 Jugendarrestanstalt Jugendstrafanstalt 3 1 Goldlauter 2 Hohenleuben 5 1 Tonna 3 Untermaßfeld 5 2022 Jugendarrestanstalt Jugendstrafanstalt 3 Goldlauter 3 Hohenleuben 7 Tonna 6 Untermaßfeld 4 2023 Jugendarrestanstalt 1 Jugendstrafanstalt 4 Goldlauter 3 1 Hohenleuben 8 Tonna 3 2 Untermaßfeld 8 Im höheren Dienst werden bis zum 31. Dezember 2023 voraussichtlich keine Beamten wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Zu 8.: Zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Justizvollzugsbediensteten sind für potentielle Bewerber folgende Maßnahmen geplant: Beabsichtigt ist zum einen, die Bewerbungsfrist, die derzeit zum 30. April des jeweiligen Jahres endet, an die Bewerbungsfrist des Thüringer Oberlandesgerichts Jena, den 31. Dezember eines jeden Jahres, anzugleichen . Eine solche Vorverlegung des Termins wird bewirken, dass den Bewerbern spätestens im April oder Mai des Einstellungsjahres die Zu- oder Absage erteilt werden kann, sodass ihnen noch genug Zeit bleibt, sich bis zum regulären Ausbildungsbeginn, dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres, auf ihren Eintritt in den Vollzug vorbereiten zu können. Eine weitere Maßnahme zur Gewinnung von qualifizierten Bewerbern ist die Anpassung der persönlichen Voraussetzungen. Bisher wurden nur Bewerber für die Ausbildung im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst zugelassen, die neben ihrem Schulabschluss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Künftig erfüllen auch die Bewerber die Zugangsvoraussetzungen, die lediglich über einen Realschulabschluss beziehungsweise die Hochschulreife, nicht jedoch einen Berufsabschluss verfügen. Folglich werden auch jüngere Personen angesprochen, die räumlich und familiär flexibel sind und sich einen landesweiten Einsatz vorstellen können. Ferner wird der Thüringer Justizvollzug künftig den Beruf des Vollzugsbeamten beziehungsweise der Vollzugsbeamtin sowohl für den mittleren als auch den gehobenen Dienst noch offensiver in der Öffentlichkeit präsentieren und bewerben. Ende des vergangenen Jahres wurde in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben das "Öffentlichkeits- und Medienarbeit Hohenleuben-Team", kurz ÖhM-Team, gegründet. Grundgedanke ist, durch die Justizvollzugsanstalt selbst aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um aus der teilweise rechtfertigenden, passiven Rolle des Vollzugs in der öffentlichen Wahrnehmung herauszufinden und in der Öffentlichkeit ein positiveres Bild der tatsächlichen Arbeit zu zeichnen. 5 Drucksache 6/7361Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Team, das durch seine Besetzung (Anstaltsleitung, Sozialdienst, Verwaltung, Vollzug) viele Facetten der vollzuglichen Arbeit abdeckt, arbeitet regelmäßig mit der lokalen Presse zusammen, hält Vorträge zum Justizvollzug jenseits der Anstaltsmauern, pflegt Partnerschaften mit externen Organisationen, zum Beispiel einem Kinderhospiz, und besucht Messen und sonstige Veranstaltungen zur Werbung für das Berufsbild. Das ÖhM-Team war Anfang des Jahres 2019 erstmals auf der Thüringenausstellung vertreten und stieß bei den Besuchern auf großes Interesse. Neben dem ÖhM-Team nutzen auch die anderen Justizvollzugsanstalten zahlreiche Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit für den Vollzug zu werben. So nahm die Justizvollzugsanstalt Tonna im September 2018 beispielsweise an einem sogenannten Blaulichttag (Repräsentation der Berufe, die Sonderzeichen nutzen dürfen ) in der Gemeinde Kirchheiligen teil. Zu 9.: In den Jahren 2017 und 2018 hat sich sowohl für den mittleren Dienst als auch für den gehobenen Dienst eine Vielzahl an Personen beworben. Die Bewerber für den mittleren Dienst, die die grundsätzlichen Voraussetzungen (Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder Mittlere Reife) erfüllten, absolvierten verschiedene Tests (Intelligenztest , Deutschtest, gegebenenfalls Sporttest) und nahmen an einem Auswahlgespräch teil. Im Einstellungsjahrgang 2017 waren mithin 14 Bewerber, bei zehn verfügbaren Ausbildungsplätzen, für die Einstellung im mittleren Justizvollzugsdienst - vorbehaltlich der amtsärztlichen Untersuchung (PDV 300) - geeignet. Im Einstellungsjahr 2018 standen 25 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Ergebnis konnten 24 Bewerber für die Ausbildung im mittleren Justizvollzugsdienst eingestellt werden. Im gehobenen Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst gab es in den beiden Einstellungsjahrgängen 2017/2018 nach den Auswahlverfahren ausreichend Bewerber zur Besetzung der zur Verfügung stehenden Plätze. Im Jahr 2017 wurden demnach fünf und im Jahr 2018 ein Bewerber eingestellt. Ein weiterer Beamter des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes wurde im Jahr 2018 zum Aufstieg zugelassen. Alle Anwärter durchlaufen den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst, so dass es keine sogenannten Seiteneinsteiger gibt. In Vertretung von Ammon Staatssekretär Personalbedarfsberechnung und Personalentwicklungskonzept für den Justizbereich in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: