12.06.2019 Drucksache 6/7364Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juni 2019 Strategische Ansätze zur Bewältigung der Wohnraumproblematik in Thüringen Die Kleine Anfrage 3840 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Diskrepanzen in der Nachfrage und im Angebot an Wohnraum sowie in der regionalen Verteilung von Angebot und Nachfrage verstärken sich auch in Thüringen immer mehr. Bei gleichzeitig weiter wachsenden Zahlen in den verschiedenen Nachfragegruppen stellt sich die Frage, mit welchen strategischen Ansätzen kurz- und mittelfristig Lösungsbeiträge durch die Landesregierung erreicht werden können. Betroffen ist hierbei insbesondere der Bereich der Wohnbaulandmobilisierung. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung mit den regional differenzierten Angebotsüberhängen beziehungsweise -defiziten bei der Baulandverfügbarkeit umzugehen? 2. Welche Vorgaben des Landesentwicklungsplans stellen aus Sicht der Landesregierung in diesem Zusammenhang für die Kommunen unnötige Hemmnisse für die Baulandbereitstellung dar? 3. Existieren entlang der in Thüringen vorhandenen Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs Flächennutzungsplanausweisungen für den Bereich Wohnen, die noch ungenutzt sind und wenn ja, welche (bitte nach Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten und entsprechender Achse des öffentlichen Personennahverkehrs aufschlüsseln)? 4. Wie und in welchen Plänen soll nach Ansicht der Landesregierung die Darstellung zusätzlicher Siedlungsflächen an den in Thüringen vorhandenen Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgen? 5. Welche Flächenpotentiale werden durch die Bereitstellung von Flächen im Besitz des Landes oder anderer öffentlicher beziehungsweise privater Einrichtungen wie zum Beispiel Post und Bahn gesehen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung setzt sich für ein Klima für Wohnungsneubau ein. Es ist aber nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ausschließlich Aufgabe der Gemeinden, Bauland durch Aufstellung von Bauleitplänen entsprechend der Erfordernisse ihrer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auszuweisen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7364 Zu 2.: Es gibt in Thüringen keinen Landesentwicklungsplan. Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 enthält keine unnötigen Hemmnisse für die Gemeinden. Zu 3.: Da die Baulandentwicklung ausschließlich Aufgabe der Gemeinden ist, liegt keine zentrale Datenerfassung zu in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ausgewiesenen, aber nicht umgesetzten Wohnbauflächen vor. Eine Ermittlung wäre mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, da jeder einzelne Flächennutzungsund Bebauungsplan mit aktuellen Luftbildern abgeglichen werden müsste, die es nicht für jede Fläche gibt. Es ist aber davon auszugehen, dass Potentiale bestehen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass zahlreiche Gemeinden - somit auch an "ÖPNV-Achsen" - über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan verfügen . Zudem stellt eine im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche nicht unbedingt eine Potentialfläche dar, da dauerhafte Umsetzungshemmnisse bestehen können (zum Beispiel fehlende Verkaufsbereitschaft der Eigentümer, hohe Aufwendungen für Erschließungsanlagen). Zu 4.: Siedlungsflächen werden in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen unter Verwendung der in der Anlage zur Planzeichenverordnung enthaltenen Planzeichen dargestellt beziehungsweise ausgewiesen. Zu 5.: Zur verbilligten Beschaffung von Bauland können nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 landeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus veräußert werden. Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH teilt mit, dass sie an 35 Standorten Wohnbaugrundstücke zum Kauf anbiete. Sie habe die Flächen als Bauerwartungsland erworben, überplant, erschlossen und parzelliert. Die Wohnbaugrundstücke veräußere sie bauträger- und provisionsfrei zur individuellen Bebauung sowie zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern. Aktuell stehen noch circa 53 Hektar Fläche zur Vermarktung. Die Deutsche Bahn AG veräußert nicht mehr betriebsnotwendige Flächen und Immobilien im Rahmen ihrer Portfoliostrategie. Dabei werden jeweils einzelfallbezogen entsprechende Flächen beziehungsweise Immobilien identifiziert und zum Verkauf angeboten. Insofern können Flächen der Deutsche Bahn AG bei der Wohnbauflächenentwicklung im Einzelfall durchaus einbezogen werden. Keller Ministerin Strategische Ansätze zur Bewältigung der Wohnraumproblematik in Thüringen Ich frage daher die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: